Das ist die Realität: Katholische Bischöfe sitzen auf ihren Thronen und können nicht. Die Kirche steckt unter der Knute verbürgerlichter Altliberaler, die ihre Macht kirchenfeindlichen Medienbonzen verdanken.
(kreuz.net) Bischof Vitus Huonder von Chur macht einen jämmerlichen Rückzieher.
Entgegen einer früheren
Ankündigung will er keine Seminaristen im Alten Ritus ausbilden und weihen.
Das gab sein Pressesprecher,
Giuseppe Gracia, gestern in einer Mitteilung bekannt.
Mons. Huonder wolle altgläubige Seminaristen künftig
an altgläubige Institute weiterleiten.
Nach der gestrigen Ankündigung ist davon auszugehen, daß diese
Seminaristen sich in Zukunft gar nicht mehr bei ihm blicken lassen.
Die Entscheidung hat auch Vorteile.
Denn damit werden zukünftig auf Geheiß des Bischofs nur neugläubige Seminaristen in der von Kirchenfeinden
unterwanderten ‘Theologische Hochschule’ in Chur vergiftet.
Zwei Personalpfarreien
Mons. Huonder verspricht
den Altgläubigen einen Trostpreis.
Er will zwei seit Jahrzehnten bestehende altgläubige Gemeinschaften
in den Kantonen Schwyz und Zürich als Personalpfarreien errichten.
Die Mitteilung muß allerdings selber
eingestehen, daß diese Pfarreien „de facto“ als solche bereits bestanden.
Der Bischof verspricht sie
personell so zu versorgen, „wie es den Bedürfnissen entspricht“. Das wird ihm auch leicht gelingen. Denn
im Alten Ritus herrscht kein Priestermangel.
Mons. Huonder erklärt, daß die Altgläubigen im Bistum
Chur auch künftig genügend Gelegenheit haben werden, im Alten Ritus „Gottesdienst zu feiern“.
Das ist
freilich eine Formulierung, die aus der altliberalen Selbstdarstellungs-Liturgie stammt.
Im christlichen
Gottesdienst ist der Priester der Zelebrant des Gottesdienstes. Die Gläubigen nehmen daran teil.
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@Unterhosen-„Catholic“: Einen Dialog hat es zwischen uns beiden nie gegeben. Dafür fehlt Ihnen die geistige
Reife und die Liebe zum Evangelium. Ihre Stärke ist der Kampf gegen den Zölibat (und damit gegen Christus).
– der Pornojäger
@Herrn „Catholic“ Der Pornojäger streitet nicht mit Leuten, die sich „katholisch“ nennen, in Wahrheit
aber die Lehre Christi verleugnen, auf seine Wahrheit spucken und das Seelenheil in der Unterhose suchen.
den „letzten Schutzwall“ kennen wir ja zu Genüge. Da gibts gar nix zu leugnen. Übrigens mag ich nicht
mit Leutchen lächerlicher Titel, wie „Pornojäger“ herumstreiten. Noch was: Was ist Nachfolge Jesu im
Alltag? – Ehelosigkeit? –
Der Pornojäger an Herrn „Catholic“: Der Zölibat ist der letzte Schutzwall dieser Kirche. Will „Catholic“
leugnen, daß Christus selber im Zölibat gelebt hat? Hat Er nicht gesagt: Folgt mir nach?
sac.hel. stimmt. Es ist ein Unding, zölibatäre „Hostienwandler“ von Gemeinde zu Gemeinde zu schicken,
anstatt endlich den Mut zu haben, fähige ausgebildtete Mitarbeiter/innen zu Priestern zu weihen. Jesus
hatte das Problem mit seinen verheirateten Aposteln nicht. Ich bitte um Verzeihung, wenn ich von derzeitiger
hierarchischer Herumsch…ei spreche.
@catholic Die urchristlichen Wanderprediger kassierten auch keine üppigen Gehälter wie die heutigen
„Gemeindeleiter“. Ausserdem ist ja „Wanderprediger“ und „Gemeindeleiter“ ein Widerspruch in sich.
Wenn ein Laie das Zeug hat, eine Gemeinde zu leiten, dann soll er das, in Gottes Namen … wie ein Priester, der nicht vorhanden ist. Kein Bischof kann Pfarrer aus dem Hut zaubern.
@Nixnutz Da ich der gälischen Sprache selbst nicht mächtig bin, kann ich diese auch nicht beurteilen.
Meines Erachtens ist der englische Text jedoch ausreichend eindeutig und bedeutungsschwer genug! @Erni
J. Wenn es auch im Bistum Chur nicht so schlimm ist, wie im Bistum Basel, so stimme ich doch tendenziell
eher ihrer Analyse zu als der verklärunden Beschreibung Bedas. Gegen die Errichtung von Pastoralräumen
ist an sich nicht viel einzuwenden, vor Allem im ländlichen Raum, wo nicht mehr jeder kleinen Pfarrei
ein eigener Pfarrer zugeteilt werden kann (z.B. TI, GR). Nur muss natürlich klar sein, dass die Letztverantwortung
nur durch einen Priester wahrgenommen werden kann und nicht durch einen Laien als „Gemeindeleiter“.
In der Schweiz lebt halt wieder die fruchtbare Tradition der Wanderprediger auf. Das ist kein Niedergang der Kirche, sondern die Wiederbelebung der Laien.
@ sacerdos helveticus Oh, das würde Ihrer Freundlichkeit die Krone aufsetzen! Es müßte aber sichergestellt
sein, daß die gälische Sprache keinesfalls zweideutig, dafür aber etwas bedeutungsvoller wäre als
die englische.
@Nixnutz Die Präambel der Irischen Verfassung ist natürlich am Besten in englischer Sprache zu zitieren,
kann mich aber gerne auf die Suche nach einer gälischen Version machen, falls diese gewünscht wird!
In der Schweiz ‘regieren’ amtl. Kirchenfunktionäre vorwiegend von der Partei der „christl.“ CVP. So kassiert
der Zürcher ‘Kirchenvogt’ Schnüriger CHF 100’000 pro Jahr. Er mischt sich gerne in die Angelenheiten
des Churer Bischofs Vitus Huonder ein. Im Bistum Basel (Bischof Felix Gmür) werden sogen. Pastoralräume
eingerichtet. Diverse Pfarreien bilden einen Pastoralraum. Ein Priester mit dem „Messekoffer“ eilt dann
als Reisender von Gemeinde zu Gemeinde, um die Hl. Messe zu zelebrieren… Leiter des Pastoralraums werden
praktisch nur Laientheologen eingesetzt. Der Priester wird zum ‘Oberministrant’ degradiert und der Bischof
zum Befehlsempfänger von Kirchenvögten (Funktionären). Der Niedergang des kath. Kirche ist auch in
der Schweiz im vollen Gange!
@ sacerdos helveticus Das ist die falsche Sprache. Brandenburgis gestern 17:03:24: Gibt’s das nicht auf
deutsch oder russisch? Die englischen Texte sind immer so zweeideutig oder bedeutungsleer.
@Brandenburgis Sofern anerkannt wird, dass die Gewalt von Gott kommt, ist gemäss „Diuturnum Illud“ auch
die Demokratie legitim. Beispiel für eine Verfassung, in der Gott als Urheber der Staatsgewalt ausdrücklich
anerkannt wird, ist die irische Verfassung von 1937: „In the Name of the Most Holy Trinity, from Whom
is all authority and to Whom, as our final end, all actions both of men and States must be referred, We,
the people of Éire, Humbly acknowledging all our obligations to our Divine Lord, Jesus Christ, Who sustained
our fathers through centuries of trial, Gratefully remembering their heroic and unremitting struggle to
regain the rightful independence of our Nation…“
#58 Brandenburgis 21:51:55 | Sonntag, 28. August 2011
Nein, nein Nixnutz, das siehst Du völlig falsch. Roosevelt war ausgewiesener Linksextremist, er kooperierte
mit Stalin und lieferte ihm 1/2 Europa aus. Und Pius XII. war sein engster Spezl, pries die ja nun wirklich
linke „Demokratie“ über den grünen Klee. Daß Pius „nett“ zu den Deutschen gewesen sei, das ist ein
Witz. Er ließ völlig gleichmütig die Katholiken Schlesiens und des Ermlands ausmorden, das störte
ihn weniger als die Hitze im Castel Gandolfo. Hlond bekam buchstäblich eine „license to kill“ mit auf
den Weg. Nettigkeit sieht anders aus.
@ Brandenburgis „Zu wem er wirklich nett war waren die Amis“ Das können aber nicht gut linke Neigungen
gewesen sein. Die Amis waren ja selber so was von antilinks … Wenn ich da an McCarthy denke … Und
zu den Deutschen war Pius XII. schon ziemlich nett!
#56 Brandenburgis 21:22:54 | Sonntag, 28. August 2011
@Nixnutz Das sind die üblichen Vernebelungstaktiken. Die Frommen und Rechtgläubigen sollen auf die falsche
Spur gelenkt werden. Pius XII. hat den Bogen der Rechtgläubigkeit links durchbrochen, seine „Kirchenreformen“
waren nichts weiter als die Vorbereitung zur finalen Kirchenzerstörung. Zu wem er wirklich nett war waren
die Amis, zu ihren Verbrechen hat er nie ein Sterbenswörtchen gesagt. Im übrigen war wohl auch die Rattenlinie
nur im Auftrag von usa möglich.
„Die linken Neigungen von Pius XII. sind bekannt,“ Hilfe!! Die Linken und nicht nur die werfen ihm vor,
daß er aus lauter Angst vor dem Bolschewismus zu nett zu den Nazis war.
#54 Brandenburgis 21:12:59 | Sonntag, 28. August 2011
@Sacerdos Helveticus Die linken Neigungen von Pius XII. sind bekannt, ich bezweifle, daß er Papst war
und klammere ihn deshalb gern aus. Nach kirchlicher Lehre gibt es durchaus „verschiedene“ Möglichkeiten,
eines müssen sie aber sein: legitim bzw. rechtmäßig. Selbstverständlich hat es in der Vergangenheit
z.B. Republiken gegeben, das hat aber mit „Demokratie“ nichts zu tun. In der Demokratie setzt sich der
Mensch selbst an Gottes Stelle und bestimmt, welcher Staat zu regieren habe, welches Recht zu setzen sei.
Das ist abwegig, das dürfen noch nicht einmal Schweizer. Diuturnum illud ist mit demokratischen Vorstellungen
völlig unvereinbar. Leo sagt ganz klar, daß Staat und Recht von Gott her kommen und eben nicht vom Volk
ausgehen, wie in der Demokratie. Demokratie ist IMMER gottlos, mag man es drehen und wenden wie man will.
Wo Demokratie herrscht gibt es keinen Staat, gibt es kein REcht mehr. Und das erleben wir ja derzeit,
auch in der Schweiz.
DA ist der Brandenburgis ja wieder! Zu Ihrer größeren Bequemlichkeit kopiere ich Ihnen meine Antwort
auf Ihr letztes Posting an mich hier herein: @ Brandenburgis # 36 Durcheinandergekommen? Was soll ich
denn „gegen“beweisen? Der Bischof hat die Wallfahrt aufgehoben, „da jetzt die Haltlosigkeit jüdischer
Hostienschändungen auch für den Deggendorfer Fall endgültig bewiesen ist, …“. Sie bezweifeln, daß
die Haltlosigkeit bewiesen sei (# 30). Jetzt stehen Ihre Aussage und die des Bischofs gegeneinander. Dann
widerlegen Sie doch den Bischof! Das wird mit einer bloßen Behauptung nicht gehen!Redaktion benachrichtigen
@Brandenburgis Das kirchliche Lehramt (selbst in seiner vorkonziliaren Prägung; siehe die ausführlichen
Dokumente der Lehrverkündigung Pius XII.) lässt seit langem keine Präferenz für monarchische Systeme
erkennen! Die Gewalt kommt nach kirchlicher Lehre von Gott, wer sie aber ausübt, dazu gibt es verschiedene
legitime Möglichkeiten Siehe bereits „Diuturnum Illud Leos XIII. von 1881:„Wenn daher die Gerechtigkeit
gewahrt bleibt, ist es den Völkern freigestellt, sich jene Staatsform zu wählen, die ihrer Veranlagung
oder den Einrichtungen und Gebräuchen ihrer Vorfahren besser entspricht“
@ sacerdotem helveticum . Nun, z.B. im Kanton St. Gallen ist die Situation etwa die folgende: – Der Administrationsrat
(Exekutive des Konfessionsteils, d.h. der Landeskirche) hat Rechte bei der Besetzung des Domkapitels,
des Wahlgremiums des Bischofs. – Das Kollegium (Legislative des Konfessionsteils) hat Rechte bei der Wahl
des Bischofs. (Der Bischof wird in St. Gallen bekanntlich vom Domkapitel gewählt.) – Der Konfessionsteil
ist Träger von (u.a.) der Katholischen Kantonssekundarschule, der Diözesanen Kirchenmusikschule und
nicht zuletzt der Kathedrale. – Die Kirchgemeinden und der Konfessionsteil setzen demokratisch die Kirchensteuer
nach Massgabe des effektiven Bedarfs fest (Steuerfuss). – Den Kirchgemeinden steht die Wahl des Pfarrers
zu, m.W. ein ureidgenössisches Recht. – Das Zusammenspiel zwischen Kirchgemeinden und Pfarreien sowie
zwischen Konfessionsteil und Bistum funktoniert sehr gut und gibt zu keinerlei Klagen Anlass. (Auch wenn
im Kollegium bestimmte Subjekte gerne auf eine Demokratisierung der Kirche drücken. Auf solche Vorlagen
kann aber von vornherein nicht eingetreten werden.) Die Institutionen sind recht sparsam. . Dieses seit
etwa 170 Jahren eingespielte System würde seine Organe verlieren, wenn es zu einer strikten Trennung
von Staat und Kirche käme. Aber dazu wird es zumindest im St. Gallerland nicht kommen. Davon bin ich
felsenfest überzeugt. Ich sehe eigentlich nur Vorteile. In anderen Kantonen mag das anders aussehen.
#47 Brandenburgis 20:24:49 | Sonntag, 28. August 2011
Wenn es eine „Demokratie“ gibt, dann ist sie immer aus den „monarchischen“ Rechten Einzelner, z.B. Familienoberhäuptern, Haus- oder Grundbesitzer abgeleitet, die selbst in sich souverän sind. Damit ähnelt die Demokratie entfernt dem älteren Republikanismus, in dem meistens monarchisch funktionierende Aristokratien die Herrschaftsrechte ausüben.
@Bedam Bei einer Abwägung der mit dem Staats-Kirche-System in den meisten deutschschweizer Diözesen
verbundenen Vor- und Nachteilen tendiere ich eher dazu, dass durch einen Ausstieg aus dem herrscchenden
System der libertas ecclesiae (ein Anliegen der Kirche seit dem Investiturstreit) besser gedient werden
könnte. Hierbei würde ich konkordatäre Absicherungen (wegen der verschiedenartigen Verhältnisse wohl
nur zwischen Kantonen und dem Hl. Stuhl, wohl kaum auf eidgenössischer Ebene) bevorzugen, durch die die
gemeinsamen Angelegenheiten („res mixtae“ geregelt werden könnten. Einer Mandatssteuer nach italienischem
Vorbild, wie sie der Churer Geneeralvikar vorgeschlagen hatte, stehe ich sehr positiv gegenüber. Es ist
auch damit zu rechnen, dass im Laufe der Zeit Initiativen für eine radikale Trennung von Kirche und Staat
(zuerst z.B. in Kantonen wie BS und ZH, dann „Dominoeffekt in anderen) Erfolg haben könnten, wo man dann
vor einem Scherbenhauefn stehen würde. In GR sammelt der Jungfreisinn zur Zeit Unterschriften für eine
Initiative zur Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen. Sollte diese Initiative Erfolg
haben, wäre eine vernünftige Seeelsorge in diesem Kanton mit seinen vielen kleinen Pfarreien und Kirchgemeinden
kaum noch möglich.
@ sacerdotem helveticum Für die Abschaffung des Bistumsartikels brauchte es noch eine separate Volksabstimmung,
die erst nach Inkrafttreten der neuen BV stattfand (10.6.2001; ehemaliger Art. 72 Abs. 3). Inzwischen
haben wir da ja einen neuen Ausnahmeartikel: „Der Bau von Minaretten ist verboten“ (geltender Art. 72
Abs. 3). . Natürlich ist mir bewusst, dass die staatskirchenrechtlichen Institutionen Schindluderei betreiben,
namentlich auch die Böcke im Kanton Zürich. Mit der plakativen Umschreibung (Löhne und Gebäudeaufwendungen)
wollte ich in Erinnerung rufen, dass eben das die Aufgabe ist – und nicht mehr. Aber manchmal denke ich
mir auch, die Bischöfe (und Pfarrer) könnten etwas konsequenter gegen die genannten Institutionen vorgehen
(z.B. mit Aufsichtsbeschwerden beim Kanton), aber entweder ist man da aus diplomatischen Gründen sehr
vorsichtig, oder aber man kooperiert eben sogar (wieder z.B. Klerus und kirchliche Angestellte im Kanton
Zürch). Ich warte auf den Tag, an dem Bischof Vitus dem Schnüriger & Cie. mal richtig eins auf den Deckel
gibt – und zwar auf dem rechtlichen Weg! . Die Wahrung des öffentlichen Friedens zwischen den Angehörigen
der verschiedenen Religionsgemeinschaften, welche im Ermessen von Bund und Kantonen liegt (Art. 72 Abs.
2 BV), erachte ich als sehr wichtiges Instrument im Notfall. Vielleicht ist sogar mal die Kirche froh,
dass ein Kanton oder der Bund interveniert. Aber das ist natürlich Spekulation. Das könnte der Schuss
auch nach hinten losgehen…
@Beda Ich habe angespielt auf die die katholische Kirche diskriminierenden Ausnahmeartikel der Bundesverfassung,
die zum Teil bereits früher (glaube in den 70er Jahren) abgeschafft wurden (Jesuitenverbot, Klosterartikel),
der Rest (Bistumsartikel, Verbot von Parlamentsmandaten für katholische Kleriker) wurde mehr oder weniger
stillschweigend durch die totalrevidierte Bundesverfassung vor etwa 10 Jahren abgeschafft. Für das Bistum
Chur gibt es im Übrigen bezüglich Bischofswahl kein Konkordat, sondern es handelt sich um ein dem Domkapitel
vom Heiligen Stuhl zugestandenes Privileg. Die „Landeskirchen“ sind heutzutage leider vielerorten nicht
mehr so unschuldige Subsidiärorgane zur Finanzierung der Kirche, wie Sie glauben machen wollen, sondern
oft zu einem „Trojanischen Pferd“ geworden, mit dem der Modernismus in die Kirche einzieht und den Hirten
der Kirche die Ausübung ihrer Ämter erschwert wird. Zur Bundesverfassung (BV): Leider erlaubt sie auch
Massnahmen zur „Erhaltung des religiösen Friedens“ durch den Staat (Art. 72). Gerade hierrauf beriefen
sich zum Beispiel Politiker (auch Bundesräte) für ihre Interventionen beim Heiligen Stuhl gegen den
damaligen Churer Bischof in den 90er Jahren.
Anaritha, als Schweizer muss ich Ihnen sagen, dass das, was Sie in # 40 geschrieben haben, bei weitem
nicht zutrifft. Die eidgenössische Bundesverfassung ist vermittels der daselbst verbrieften Religionsfreiheit
nachgerade das letzte Bollwerk gegen Eingriffe von aussen in die kirchlichen Belange. . Worauf Sie anspielen
(Befugnisse beim Bischofswahlrecht), sind die (unterschiedlich ausgestalteten) Konkordate zwischen einzelnen
Kantonen der Schweiz und dem Heiligen Stuhl, also Völkerrecht. Wie gesagt, ist eine Partei dabei der
Heilige Stuhl selbst. . Und dann gibt es in vielen Kantonen Kirchgemeinden und eine Landeskirche, die
lediglich dafür besorgt sind, die Kirchensteuern zu vereinnahmen und für Lohnzahlungen und Aufwendungen
für die Gebäude zu verwenden. Der Steuerfuss wird von den Kirchgemeinden und Landeskirchen festgesetzt.
Und hier greift das demokratische Element: Der Steuerfuss wird in der Schweiz traditionell von den Gemeinden
in einer Abstimmung (des Parlaments oder an der Urne) festgelegt.
Wenn sich jene Mitglieder der staatskirchenrechtlichen Organe, die meinen, die Kirche müsse demokratisch
geführt werden, an ihre eigene Satzung halten würden, wo es nämlich heisst, dass die innerkirchlichen
Belange ausschliesslich Sache der kirchlichen Behörde sind, wäre das alles nicht so tragisch. Ich denke,
das kommt weniger aus einer echt demokratischen Haltung der Schweizer, sondern aus einer traditionell
anti-ultramontanistischen Haltung vieler Katholiken in der Schweiz. Zum Glück werden entsprechende Vorhaben
von den oberen Behörden der staatskirchenrechtlichen Institutionen noch rechtzeitig geblockt, so z.B.
betreffend Initiative für Frauenordination in Basel. Anderseits schaffte es auch ein weltliches Gericht,
den Bischof von Basel auf das rechtliche Gehör (einen Anspruch gegenüber staatlichen [!] Behörden)
zu verpflichten! . Sacerdos, Sie spielen wahrscheinlich auch auf folgende Schrift an: Martin Grichting,
Kirche oder Kirchenwesen? Zur Problematik des Verhältnisses von Kirche und Staat in der Schweiz, dargestellt
am Beispiel des Kantons Zürich, Freiburg i.Ü. 1997
@sacerdos helveticus Daß sich die Bundesverfassung in die Verwaltung der Kirche einmischt, ist den meisten
Nichtschweizern gar nicht bekannt, und nahezu unglaublich. Diese Gesetze können nur historisch einigermaßen
verstanden werden, nachdem in den Monarchien etwa der Monarch für die Ernennung der Bischöfe zuständig
war, und der Papst nur ein Bestätigungsrecht hatte – so war etwa in Österreich noch Kaiser Franz Joseph
für Bischofsernennungen zuständig (was heute kaum jemand mehr weiß). Nachdem staatliche Einmischung
in kirchliche Belange also die Regel war, hat sich auch die Schweizer Demokratie, analog zum Gegenmodell
Monarchie, in die Kirchenverwaltung eingemischt. In der heutigen Zeit sollten diese Ideen natürlich überwunden
sein.
@Anaritha Stimme Ihnen hier weitestgehend zu, wenn auch sicher z.B. Brandenburgis mich angreifen wird,
da er bestreitet, dass die Schweiz überhaupt eine Demokratie sei und er auch mit manchen Mitdiskuttanten
hier die Demokratie an sich ablehnt. Leider hat die ur- und basisdemokratische Einstellung in der Schweiz
allerdings auch dazu geführt, dass man meint, auch die Kirche müsse demokratisch geführt werden und
gibt es in diesem Zusammenhang manche Unzuträglichkeiten für die Kirche (die speziell gegen die Katholische
kirche gerichteten „konfessionellen Ausnahmeartikel“ in der Bundesverfassung sind allerdings in mehreren
Schritten mittlerweile beseitigt worden)
@sacerdos helveticus Auch die Schweizer Verfassung mit ihrer direkten Demokratie hat sich bestens bewährt.
Leider haben die Parteiautoritäten in den indirekten Demokratien keinerlei Interesse, die direkte Demokratie
einzuführen.
@clarissa colonia Für das Bistum Chur relevantes „Internationales Vertragsrecht“ in Bezug auf das Verhältnis
Staat-Kirche gibt es faktisch nicht (Für St. Gallen und Basel sieht die Sache anders aus), da es für
Chur weder ein Konkordat oder konkordatsähnliche Verträge gibt, wenn man einmal vom Vetrag absieht,
mit dem der Kanton Schwyz definitiv zum Diözesangebiet von Chur wurde, während er vorher nur Administrationsgebiet
(aus der „Konkursmasse“ des zerschlagenen Bistums Konstanz stammend) war. Die von Ihnen ridikulisierte
Schweizer Orthograpgie (immer ss) hat sich bestens bewährt und ist seit Jahrzehnten auch von der „Alten
Tante NZZ“ rezipiert!
#34 Palpatina reloaded Das mit dem richtigen Adi und dem Aegerisee bin ich mir gar nicht so sicher, aber
mit seinen Vorfahren wäre wahrscheinlich das gleiche wie mit den Vasallen/ Vorfahren vom Otti geschehen.
Da die ehemaligen Vasallen auch schon sehr lange zu unserem Pöbelverein gehören tragen wir dies Ihnen
mit Ausnahme von den Zürchern nicht mehr nach . . Eigentlich wollte ich noch in meinem Beitrag #31 schreiben,
dass aller Chauvinismus und alle Stereotypen nur zur Satire dienten und nicht der Meinung des Autors entsprechen.
@Actinobacillus etc. in Abänderung eines bekannten geflügelten Wortes: + SCHWEIZ IST GEIL !!!! + Pöbel
rules !!! Anstandsregeln im Ungehorsamskrieg sind von gestern! Und den Adi bzw. seine Vorfahren hätten
wir AUCH im Ägerisee versenkt, das hätte gar keinen Unterschied gemacht. Damals am Morgarten warens
übrigens Winterthurer und andere Vorfahren späterer Nordschweizer, die gegen die noch junge Guerillabande
unterlagen, in Sempach desgleichen.
Nun, das schweizer staatskirchenrechtliche System beruht doch m.E. auf geltendem internationalem Vertragsrecht.
. Wenn der Bischof das respektiert, sollte man ihn doch ob seines Gehorsams loben. . Aber, ich vergaß:
Wegen des Gehorsams dürfen hier nur die notorisch ungehorsamen Piusbrüder gelobt werden …
WAS MUSS ICH DA LESEN ??? + Heldenbischof VITUS bei kreuznattern in Ungnade gefallen ???!!! Ist denn die
Kommunion in unserer Diözese unter diesen Umständen überhaupt noch gültig ?????? + TUT BUSSE, DENN
DAS ENDE IST NAH !!!
#8 monens Was erwarten Sie von einem einigen Volk von Pöbelokraten und egalitären Tyrannen. Aus so einem
Volk kann nie etwas werden. Das sieht man ja daran , dass Tankwarte über die Kirchenpolitik bestimmen
und ein seniler Fachidiot, der so einen überflüssigen Fachidiotenpreis erhalten hat, über sogenannte
Restriktionsenzyme forscht. Dass pro Einwohner diese Nockerl äh Nudel äh Nadel äh Nabel, oder wie sonst
noch der Idiotenpreis heisst, verliehen wird, zeigt doch wie dieses Volk vollkommen verblödet ist. Jeder
noch in diesem Land verbliebene EU Experte hat schon seine Koffer gepackt und sucht so schnell er kann
das Weite. . Schon im 13, und 14, Jahrhundert haben sich diese Anarchisten nicht um die gottgewollte weltliche
und kirchliche Hierarchie gekümmert. Als die Vorfahren von Otti (Gott hab seine Seele gnädig) mit schweizerischen
Wurzeln, dem Treiben des Berglerpacks ein Ende setzen wollten, haben die Kriminellen mit Guerilla Taktik
die edlen Ritter hingemetzelt. Man hätte besser die Vorfahren von Dölf schicken sollen. Ja richtig der
mit dem rollenden R und aus Brunau stammend. Er und seine Gesellen hätten schon gewusst wie mit dem Partisanengesocks
umzugehen ist. . Der Plan kann nur vom Teufel kommen, dass diese Typen den heiligen Papst seit 5 Jahrhunderten
bewachen. Gott hat daher den Vatikan mit dem unseligen V2-Konzil bestraft
Nun, Anna Rita, ich bin schon richtig da, wo ich bin. Nach dem ordo sacer hat es mich nie gedrängt. .
Nur halten Sie Kenntnis bereits für glaubensschädlich, obwohl die Kirche – zumindest die meine – Ignoranz
noch nicht als christliche Kardinaltugend dogmatisiert hat. – Ein Eindruck, den man bei Ihren Zuschriften
nicht unbedingt gewinnt. Da ist schon der Anfangsverdacht bestätigt, dass Sie nicht katholisch sein können.
Dass Seminaristen, die sich ganz oder überwiegend dem „Alten Ritus“ widmen wollen, am Besten in Gemeinschaften,
die diesen praktizieren, aufgehoben sind, scheint mir einleuchtend. Bischof Huonder erwähnt in seinem
Brief (was hier nicht abgedruckt wurde) auch, dass in den Priesterseminaren des „ordentlichen Usus“(„Neuer
Ritus“) dennoch auf Wunsch und bei Bedarf mit der „ausserordentlichen Form“ vertraut gemacht werden soll.
Die Errichtung der Personalpfarreien für den „Alten Ritus“ ist ein mutiger Schritt, den bisher noch kein
Bischof im deutschsprachigen Raum gegangen ist, den aber das Motu Proprio ausdrücklich als Möglichkeit
vorsieht. Unter den dort angegebenen Möglichkeiten für die Seelsorge an Gläubigen, die sich der „ausserordentliche
Form“ verbunden fühlen, ist die Personalpfarrei auf jeden fall die verbindlichste!
Da wird man ihm halt klar gemacht haben dass er dann so wie Krenn und Mixa gestürzt werden wird, es war auch verwegen optimistisch zu glauben unter einem Papst so etwas machen zu können für den der Ritus der Kirchenväter ein „ außerordentlicher „ ist, aber ich sehe darin keine bedingungslose Kapitulation sondern einen taktisch angebrachten Stellungwechsel,
#24 Gregor Nazianzenus Sehe ich auch so. Die priester- und kirchenhassende Greisin clarissa colonia ist
leider nur eine Scheinchristin, jedenfalls keine dogmentreue Katholiken, sondern eine Scheinkatholikin,
die die Kirche haßt.
„Na klar, im „alten Ritus“ herrscht deswegen kein Priestermangel, weil er ein Sammelbecken arbeitsscheuen
Gelichters fragwürdiger sozialer und theologischer Provenienz ist …“ *---* Nun, clarissa, ein einfacher
aktueller Fotovergleich von traditionellen und Novus-ordo-Seminaristen wird Ihnen zeigen, wo das arbeits-,
opfer- und gebetsscheue, theologisch aufgeblasen-schwammige und weltanschaulich sozi-alisierte „Gelichter“
zu finden ist. Aus Gründen der Pietät erlaube ich mir, auf konkrete Verlinkungen zu verzichten.
@Priesterhassende Greisin clarissa colonia Du bist von tiefsitzenden Haß gegen den Klerus erfüllt. Die
Geschichte des Teufels zeigt, daß es Neid sein muß. Du wärst gerne Priesterin, und darum beschimpfst
du die erfolgreichen und frommen Priester der Tradition als „arbeitsscheues Gesindel“. Das ist unerträglich.
Du mußt eine schwer komplexbeladene Greisin sein. Im Novus-Ordo-Klerus sitzen bekanntlich Antikatholiken,
Kinder- und Jugendschänder, und nachdem du eine Novus-Ordo-Scheinkatholikin bist, entlädst du deinen
Neid auf die Erfolgreichen. Dir wurde schon einmal gesagt, daß dich kein Mensch braucht – wir brauchen
aber Priester, und zwar katholische Priester. Dich hingegen braucht kein Mensch. Komlexbeladen, haß-
und neiderfüllt auf Erden, verdammt vermutlich in der nächsten Welt. In der Hölle wird niemand deine
Lateinkenntnisse brauchen. Ein widerliches Weib.
Die legen sich natürlich krumm zu allen möglichen Gelegenheiten altrituell zu zelebrieren… Die haben auch immer Zeit, weil keine pastoralen Verpflichtungen auf sie warten…
Na klar, im „alten Ritus“ herrscht deswegen kein Priestermangel, weil er ein Sammelbecken arbeitsscheuen Gelichters fragwürdiger sozialer und theologischer Provenienz ist …
#17 Tridentinus 13:33:02 | Samstag, 27. August 2011
Der letzte Satz ist und war so immer schon falsch. Richtig ist höchstens, daß eine Gottesdienstgemeinde natürlich nicht ohne geweihten Priester die heilige Messe feiern kann, aber das ist eine Selbstverständlichkeit. Was Huonder hier jetzt sagt, ist aber eher eine Konsequenz aus Universae Ecclesiae. Denn die von einem Bischof in Frankreich praktizierte Vorgehensweise, seine Seminaristen sozusagen alternativ „ordentlich“ und „außerordentlich“ auszubilden und zu weihen, ist darin nicht vorgesehen.
Schalom: In dem lateininischen Teil der Kirche gibt es nur den tridentinische Ritus und, als Ausnahme,
Riten, die zum Zeitpunkt der Reform älter als 200 Jahren waren (z.B. den ambrosianischen). Der montinische
Ritus ist modernistisches und damit nicht katholisch.
12-jähriger Knabe in Sandhaufen erstickt . Ein 12-jähriger Knabe ist in Dättlikon beim Spielen in einem
Sandhaufen vom Sand begraben worden und später an den Folgen des Unfalls gestorben. Die kleine Gemeinde
Dättlikon gehört zum Bezirk Winterthur und liegt zwischen Pfungen und Rorbas. . Der Sand war in zwei
Haufen von je rund zehn Kubikmetern auf dem Areal eines Bauernhofs deponiert. Er war für die Erstellung
eines Sandplatzes auf dem nahen Reitplatz vorgesehen. Gemäss Angaben der Kantonspolizei spielten die
zwei Kinder vom Bauernhof im Alter von 7 und 12 Jahren am Donnerstagabend auf den beiden Sandhaufen. Unter
anderem gruben sie in einen der Haufen ein Loch, in das der Ältere kurz nach 20 Uhr kroch. Daraufhin
brach die selbstgebaute Höhle in sich zusammen und begrub den Knaben unter sich. . Der jüngere Bruder
alarmierte sofort die in der Nähe weilende Mutter. Zusammen mit Nachbarn konnte der Knabe geborgen und
reanimiert werden; auch die Feuerwehr Pfungen-Dättlikon und herbeigerufene Rettungssanitäter leisteten
erste Hilfe. Später wurde der verunfallte Knabe mit der Ambulanz in besorgniserregendem Zustand ins Spital
gefahren. Ein Helikopter der Rega wäre am Unfallort ebenfalls zur Verfügung gestanden. Im Spital erlag
der 12-jährige Knabe laut Polizeiangaben im Laufe des Freitags seinen schweren Verletzungen. Zwei Seelsorger
betreuten nach dem tragischen Unfall die Angehörigen. . (NZZ 27.8.2011, S. 21) . Der Allwissende wusste
es bei der Schöpfung.
Eine sehr weise Entscheidung vom Churer Bischof! Denn was nützt es, die Priesteramtskandidaten, die den tridentischen Ritus pflegen wollen, in den liberalen Semianaren theologisch und aszetisch verderben und verotten zu lassen. Ein Markstein für den Erfolg der nachkoziliaren Gegenreformation ist das Ausbluten der altliberalistischen Kaderschmieden, der sogenannten Diözesanseminare. Kein Bischof, der noch Verantwortung für seine Diözese verspürt, wird solchen Glaubensvernichter- und Seelenverderberstätten noch gute Kandidaten zum Fraß vorwerfen.
In der Kirchenlandschaft der CH scheint sich eine alternde Laiendiktatur nicht mit ihrem ( sicheren )
Ende abfinden zu wollen und versucht noch einmal mit ihren „Müskelchen“ zu spielen; die schweizerischen
Diözesen sind teils von verstecktem bis offenem Ungehorsam gegen die hl. Kirche durchsetzt; Laienschauspieleinlagen
durch sog. „ökumenisches Einerlei“ gehört dort fast schon zur „Norm“; die vielen bedauernswerten hw
Priester, die diese traurigen Absurditäten mitmachen ( müssen ) zeigen sich leider auch in demensprechdener (
ziviler ) Kleidung in cognito; offenbar gilt es in der CH besonders der Worte der Wahrheit Jesus Christus
zu gedenken; „Mt 10,16 Seht, ich sende euch wie Schafe mitten unter die Wölfe; seid daher klug wie die
Schlangen und arglos wie die Tauben(…) „ www.razyboard.com/…07688-5901479-0.html was ein ehem. österreichischer
Student über angebl. „röm. kath.“ Theologie berichtet; „wurden die modernen Humanwissenschaften (Psychologie,
Soziologie, …) herangezogen, um die Lehre der Kirche zu widerlegen. Auch griffen nicht nur Lehrende
dieser Fächer die Kirche und den Papst öffentlich im Hörsaal an. Auch musste ich verpflichtend feministische
Theologie absolvieren“ www.razyboard.com/…07914-5901980-0.html lässt sich auf gew. sog. „röm. kath.“
Fakultäten in der CH ( wie Luzern !) nahezu 1:1 ummünzen; geförderte Kirchenkritik gilt dort als „chic“
Konrad: Christus hat am Gründonnerstag die Messe gestiftet, sie gibt es und wird es bis zum Ende der
Welt geben. Sie hat aber in der antikatholischen Ratzingersekte nichts zu suchen.
Huonder kann sagen, machen und unterlassen was er will. Er wurde im modernistischen ungültigen Ritus
geweiht und ist damit nicht einmal Weihebischof, erst recht nicht Diözesanbischof. Er propagiert die
Irrlehren des „Konzils“ und ist somit nicht katholisch.