(kreuz.net) Im Bistum Fulda ist es kein Geheimnis, daß sich altliberale Priester eng mit der Fuldaer
Pfarrkirche Sankt Blasius verbunden fühlen.
Der dortige Pfarrer, Pfarrer Winfried Reith (72), ist für
seine verstaubten, altliberalen Thesen bekannt.
Er ist seit dem Jahr 1974 in Sankt Blasius.
Im Dezember
1987 wurde er von Erzbischof Johannes Dyba zum Geistlichen Rat ernannt, im September 2008 von Papst Benedikt
XVI. zum Monsignore.
Der Porno-Rektor in Aktion
In der Pfarrei steht Prälat Christoph Georg Müller
in der Pfarrei regelmäßig der neugläubigen Eucharistiefeier vor.
Prälat Müller ist der Rektor der
theologischen Fakultät Fulda.
Letztes Jahr zeigte er in seiner Fakultät mit Unterstützung von Bischof
Algermissen, des Generalvikars und der Leitung des Priesterseminars, den Jesus-Porno von Martin Scorsese
„Die letzte Versuchung Christi“.
Der Skandal ereignete sich trotz Protesten von Gläubigen und trotz
des Einschreitens der Berliner Nuntiatur.
Er lud minderjährige Schüler zu dem Porno-Film ein und konsumierte
diesen auch selber.
Prälat Müller gehört wie der Bischof und der Generalvikar den Rotariern an.
Ein
dummes Sprüchlein
Am Freitag – dem 16. September – kam es während der Abendmesse in Sankt Blasius zu
einem weiteren Eklat.
Wie jeden Freitag abend, stand der altliberale Domkapitular, Prälat Josef Mönninger,
der Eucharistiefeier vor.
Der Prälat feiert im Dezember seinen 92. Geburtstag.
In einer langatmigen
Begrüßung kritisierte er den Papst und die Lehre der Kirche mit dem dummen Sprüchlein: Das Kirchenrecht
darf nicht über das Evangelium gestellt werden.
Es sei angeblich „nicht der Wille Gottes“, wie die Kirche
mit Geschiedenen und Wiederverheirateten „umgehe“.
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106 Lesermeinungen
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Vogel #104 Nur weil Priester und Bischöfe, die Zölibatspflicht nicht eingehalten haben, nicht einhalten
und nicht einhalten werden, ist kein Grund, um diese Pflicht aufzuheben. Ansonsten müßte die Kirche
auch die Treuepflicht in der Ehe abschaffen, weil es Ehebrecher gegeben hat, gibt und immer geben wird.
Was nutzt der Ehelosigkeits-zöibat, wenn möglicherweise der Enthaltsamkeits-zölibat nicht eingehalten
wird? Eine Haushälterin, die in einem Pfarrhaushalt wohnt, llebt quasi auch zölibatär.
#103 monens 15:27:26 | Freitag, 30. September 2011
gegen die sich verzahnt habende Diktatur des theologischen Liberalismus ist ein Zusammenarbeiten von treugläubigen
röm. Katholiken sicherlich ein geeignetes Mittel; so gerade auch unter angehenden oder bereits eingeschriebenen
Studenten; www.razyboard.com/…07688-6112846-0.html und es gibt sie noch; treugläubige röm. katholische
Jugendliche, die sich für den wahren Glauben einsetzen; so wie dieser Jugendliche mit seinem Buch über
die kostbare Gabe des Zölibates; er schreibt; + Es handelt sich um eine kurze, konkrete, geballte Verteidigung
des Heiligen Zölibats, auch auf den Priestermangel (falsche und wahre Gründe) und den Missbrauchsskandal
(falsche und wahre Gründe) wird eingegangen. Der Zölibat wird von der apostolischen Überlieferung (z.
B. Neues Testament; Texte der frühen Konzilien, Bischöfe und Päpste) und von der Natur des Priestertums
(z. B. Priester als zweiter Christus; Priester, der das Messopfer darbringt) und von den praktischen Vorteilen
(z. B. befreit von den ehelichen Pflichten; allein für Gott und die göttlichen Dinge leben) her begründet.
+ www.razyboard.com/…07667-6100657-0.html ob in der modernistisch diktierten theologischen „Ausbildung“
Derartiges vermittelt wird; wohl kaum; stattdessen „dialogisierender“ Ausverkauf des Glaubens; www.razyboard.com/…07691-6110104-0.html
Thomasius #99 Wenn ein (vermeintlicher) Papst bei Ausübung seines Lehramtes in Irrtum fällt, hat damit
bewiesen, daß er niemals Papst war. Ein Prozeß wegen Häresie und seine Verurteilung ist reine Formsache.
Der Rechtssichertheit wegen. Diese Fall haben wir ja bei Roncalli, der in seinem Schreiben „Pacem in terrris“
die Irrlehre der Religionsfreiheit propagiert. Es wird Aufgabe eines kunftigen Konzils sein, Roncalli
und seine Nachfolger wegen Häresie zu verurteilen und festzustellen, daß diese Herren keine Päpste
waren. So wie es das Dritte Konzil von Konstantinopel mit Papst Honorius I. getan hat. Honorius I. war
allerdings rechtgläubig (ansonsten wäre er kein Papst gewesen) und wurde nicht wegen Häresie, sondern
nur wegen Begünstigung der Monotheleten verurteilt, so wie Papst Leo II. es ausdrücklich herausgestellt
hat.
#101 monens 13:24:25 | Freitag, 30. September 2011
Woher die „Aufbruchbewegten“ wohl ihre Phantasterien herhaben?; offenbar liegen die Wurzeln dieses Uebels
in der heutigen katastrophalen Ausbildung; Hw Sieberer über die „moderne“ Priesterausbildung; + „Auf
der Universität folgt dann häufig die Vereinnahmung durch Professoren und Assistenten, die viel Wert
auf Kritik am ach so rückständigen Vatikan legen. Prüfungen besteht man daher besser, wenn man hier
mitspielt und sich nicht dazu versteigt, die Glaubenslehre und Ordnung zu verteidigen. Der Prüfende hat
zwar vor gar nicht allzu langer Zeit in der professio fidei selbst versprochen, genau dies zu tun, doch
seltsamerweise kann er es überhaupt nicht ausstehen, wenn es jemand anderer aus Überzeugung tatsächlich
macht. + Ganz wichtig sind in diesem Zusammenhang auch Psycho-Tanten und Onkels mit einem gewaltigen Arsenal
an Tänzen, Räucherstäbchen und Eigenbauliturgien. Händchenhaltend bewegen wir uns nun im Kreis, spüren
ganz tief in uns hinein, lassen den Tabernakel einfach mal Tabernakel sein und wenden uns lieber den bunten
Tüchern, Glasperlen und Klangschalen in unserer Mitte zu, die uns vom Zeitalter des absoluten Relativismus
künden.“ + www.razyboard.com/…07691-6110104-0.html da ist der Schritt zur „zeitgemässen“ Krummbiegung
der unfehlbaren Lehre der hl. Kirche nicht mehr weit; www.razyboard.com/…07914-5901980-0.html
Am 2. Dezember 2011 wird o. g. Prälat 92 Jahre alt. Bitte tragt dies in eure Terminkalender ein und vergeßt
nicht, ihm an diesem Tag zum Geburtstag zu gratulieren. Für mich ist dies das Wichtigste aus o. g. Artikel.
#99 Thomasius 10:59:38 | Freitag, 30. September 2011
#83 Tomás >Um einen Papst wegen Häresie anzuklagen, reicht der dringende Verdacht. Wie im Strafprozeßrecht.<
Da der Papst bekanntlich unfehlbar ist, sind Sie der Häretiker und verdienen den Scheiterhaufen.
Mi care consiliarie, das istbein netter Versuch, aber der Depp versteht den Unterschied zwischen einem nichtigen Rechtsakt und einem rechtlichen Nichtakt doch gar nicht – nicht erforderlich, dass wir uns damit näher beschäftigen.
Tomas, wenn Ihre Sedi-Kumpels nur über Freunde Ihres geistigen „Zuschnitts“ verfügen, brauchen die wohl
keine sonstigen Feinde oder Gegener mehr. . Gute Nacht.
clarissa colonia #88 Da müssen Sie einen Kircherechtler fragen. Diese Frage hat in der jetzingen Zeit
keine praktische Bedeutung, weil Ratzinger schon vor der Wahl ein notorischer Häretiker und damit war
seine Wahl zum Papst ungültig (vgl. „Cum es apostolatus officio“ von Paul IV.)
tomas, ist Absentia cerebri eigentlich ein Aufnahmekriterium InSektenseminarien? . Wo wollen’s denn ihren
„dringenden Verdacht“ geltend machen? . Bei der Rota Romana? . Bei der Signatura Apostolica? . Bei einem
allgemeinen Konzil? . Lassen’s doch mal „die Hosen runter“!
Tomás 80: <Sollte es sich herausstellen, daß die Vorwürfe unberechtigt sind, würde man ihm [recte:
ihn] im Amt bestätigen.> . „Man“ „bestätigt“ ihn im Amt? Wie soll denn das vor sich gehen? Tagt das
Jüngste Gericht?
Tomas, bei so wenig Ahnung, wie Sie in jeder Ihrer Zuschriften offenbaren, wäre „Klappe halten“ vielleicht
die bessere Alternative. . „Dringender Tatverdacht“ reicht aus, um die Ermittlungsbehörden zu Ermittlungen
zu veranlassen. Für eine Anklage brauchen sie aber einen „hinreichenden Tatverdacht“. . Offensichtlich
scheint hirnloses und kenntnisfreies Geschwafel in Ihrem Sedi-Freundeskreis üblich zu sein. . Verfügte
ich über so wenig Ahnung – wie Sie, hielte ich es für einen Vorzug meine Klappe halten zu dürfen.
Tomás, wenn sich trotz des dringenden Verdachts im Prozess herausstellt, dass der Klage nicht stattgegeben werden kann, haben Sie einen nicht-häretischen Papst angeklagt – und das ist völlig unstatthaft.
Sie imbeziler Infant! . Sie wollen sich auf das Kirchenrecht des CIC 1917 berufen und wissen nicht, dass
can. 228 § 2 die Apellation gegen den Pontifex an ein Konzil verweigert? . Und, wer sonst sollte über
die Rechtgläubigkeit eines Pontifex judizieren? – Sie etwa, sie vermis inermis?
Tomás, das ist prozessualer Nonsens, den Sie hier schreiben. Entweder ist es Prozessvoraussetzung, dass der Angeklagte ein Häretiker ist, oder sonst wird materiell im Prozess überprüft, ob der Angeklagte Häretiker ist. Beides zusammen geht nicht. Auch nicht mit Rücksicht auf schauerliche Figuren wie die doppelrelevante Tatsache.
Mighty Counsellor #78 Sollte es sich herausstellen, daß die Vorwürfe unberechtigt sind, würde man ihm
im Amt bestätigen. Es ist kein Widerspruch, denn es gab für die Anklage hinreichende Verdachtsmomente.
Alle diese Überlegungen beziehen sich nicht auf den Ratzinger, weil dieser schon vor seiner Wahl ein
notorischer Häretiker war. Damit war diese null und nichtig.
Tomás, was geschieht, wenn sich anlässlich der Klage gegen den „Papst“ herausstellt, dass er gar nicht Häretiker ist? Dann wäre gegen den wahren Papst geklagt worden. Circulus vitiosus?
Anaritha #68 Paul IV. spricht nicht von einem Papst, dem widersprochen werden kann, sondern stellt fest,
daß der Papst der jeden richten kann, aber von niemandem gerichtet werden kann, kann angeklagt werden,
wenn festgestellt wird, daß er vom Glauben abgewiechen ist, d.h. wenn er ein Häretiker oder ein Apostat
ist. Diese Festsellung gesehen im Zusammenhang mit der Bestimmung, daß ein Häretiker oder Apostat kein
Papst sein kann, bedeutet, daß der „Papst“ wegen Häresie oder Apostasie angeklagt werden kann. Sollte
die Anklage richtig sein, wird festgestellt, daß er nie Papst war, weil ein Papst nicht vom Glauben abfallen
kann. Aus diesem Apostolischen Schreiben ein Widerstandsrecht gegen einen wahren Papst abzuleiten, ist
nicht zulässig.
„…natürlich ist ‘Cum ex apostolatus’ dogmatisch und göttlichen Rechtes…“ . Und woher haben’s diese
Weisheit? . Liefern’s doch für diese Behauptung doch mal nur einen einzigen Beleg nichtbruderschaftlicher
Provenienz.
#72 Anaritha 00:12:37 | Freitag, 30. September 2011
@Ungebildete Klarisse Eine Enzyklika ist (!) ein Apostolisches Schreiben. Wie kann man nur so ungebildet
sein! Typisch Modernistin! Und natürlich ist ‘Cum ex apostolatus’ dogmatisch und göttlichen Rechtes,
genau wie die Anathemen der Dogmen. Wie wär’s mit einem Glaubenskurs bei Katholiken? Sowas scheinst du
ja noch nie gehabt zu haben!
„… hat einen dogmatischen Charakter …“ . Nun, um „charakterliche“ Fragen geht’s hier nur nicht, sondern
um rechtliche; wenn „Cum ex apostolatus“ einen „fdogmatischen Charakter“ haben sollte, hat den auch „Non
possumus“ von Sixtus VI.
#68 Anaritha 00:05:45 | Freitag, 30. September 2011
@Tomás Paul IV. spricht vom „Papst, dem widersprochen werden kann“. Er spricht vom rechtmäßigen Papst.
Wer anderes behauptet, hat das Schreiben nicht gelesen oder kann es nicht verstehen. Ihnen wäre zu wünschen,
daß Schreiben einmal zu lesen.
clarissa colonia #59 „Cum ex apostolatus officio“ von Paul IV. hat einen dogmatischen Charakter und ist
göttliches Recht, weil es eine Folge des Dogma der Einheit der Kirche im Glauben ist, wonach Häretiker
und Apostaten nicht zu Kirche gehören und demzufolge kein Kirchenamt inne haben können. Da diese Bestimmungen
göttliches Recht ist, kann sie auch nicht abgeschaft werden und in der Tat wurde sie nicht abgeschaft,
sondern findet sich im canon 188 § 4 CIC wieder. Anaritha #51 Wenn Paul IV. vom Widerstand gegen einen
Papst spricht, meint er einen häretischen Scheinpapst. Paul IV. legt fest, daß ein Häretiker kein Papst
sein kann. Würde er sagen, die Gläubigen haben das Recht, gegen einen häretischen Papst, den es nach
dieser Bestimmung nicht geben kann, Widerstand zu leisten, würde es sich selbst widersprechen.
#65 Anaritha 00:00:20 | Freitag, 30. September 2011
#63 Mighty Counsellor Einem Papst widersprechen zu dürfen, ist eben göttliches Recht, wenn dieser nämlich
irren sollte. Deswegen wird diese Frage eben auch in einem Apostolischen Schreiben geklärt, und nicht
einfach im Kirchenrecht. Das Kirchenrecht basiert dann auf dem göttlichen Recht. #64 clarissa colonia
Ganz genau, ungebildete Klarisse. Und wenn man nicht weiß, daß eine Enzyklika ein Apostolisches Schreiben
ist, sollte man die Klappe halten. Oder wenn man nicht weiß, daß ein Apostolisches Schreiben nicht das
Kirchenrecht ist. Oder was weißt du sonst noch alles nicht …?!
Ja, Anaritha, Häresie ist das Eine. Die (kirchenrechtliche) Regelung des Verhaltens der Laien und Kleriker gegenüber Häretikern ist das Andere. Von letzterem ist doch hier die Rede (eine häretischen Papst widersprechen etc.).
#62 Anaritha 23:53:12 | Donnerstag, 29. September 2011
#59 clarissa colonia Bei deinem Unwissen wäre ich nicht so hochmütig. Eine Enzyklika ist (!) ein Apostolisches
Schreiben – einfach einmal nachlesen: bei einer Enzyklika, du einfältige Scheinkatholikin! #61 M. C.
Das Kirchenrecht basiert auf dem göttlichen Recht. Das göttliche Recht unterscheidet sich dadurch, daß
es unveränderlich ist, und deswegen zwangsläufig Basis für das Kirchenrecht ist. Daß Häretiker nicht
zur Kirche gehören können, ist göttliches Recht – weil unveränderlich –, und schlägt sich auch (!)
im Kirchenrecht nieder.
Nun gut, ich habe mich ja auch nur als Laie geäussert. Trotzdem habe ich Mühe zu begreifen, wieso das statthafte Verhalten einem häretischen oder bloss irrenden Papst gegenüber nicht im Kirchenrecht geregelt sein soll.
#60 Anaritha 23:47:18 | Donnerstag, 29. September 2011
@M. C. Formelle Häresien sind göttlichen Rechtes. Der Glaube ist göttlich. Das Kirchenrecht ist veränderlich
und betrifft die Disziplin. Ein Apostolisches Schreiben hat jedenfalls mit dem Kirchenrecht nichts zu
tun.
Ach, Liebchen, ein „Apostolisches Schreiben“ besitzt noch nicht einmal das Gewicht einer Enzyklika. .
Wissen’s, bei so wenig Ahnung, wie Sie von der Sache haben, würde ich nicht so viel Meinung äußern.
#57 Anaritha 23:43:43 | Donnerstag, 29. September 2011
@Milchmädchen clarissa colonia Ein Apostolisches Schreiben (!) gehört nicht (!) zum Kirchenrecht. ‘Cum
ex apostolatus’ liefert Bestimmungen, die auch Eingang im Kirchenrecht finden, gehört aber nicht zum
Kirchenrecht. Es ist ein Apostolisches Schreiben. Dieses legt eine katholische Lehre dar. Auf dieser Lehre
basiert auch das Kirchenrecht, doch das Kirchenrecht ist eine eigene Sache, die vom Papst erlassen wird.
Schon wieder! . Das Kirchenrecht auf der Grundlage des Corpus Iuris Canonici (wozu auch „Cum ex apostolatus“
gehört), wurde mit dem Codex von 1917 aufgehoben. . Das Kirchenrecht auf der Grundlage des Codex von
1917 wurde mit dem Codex von 1983 aufgehoben. . Aus die Maus.
#55 Anaritha 23:36:25 | Donnerstag, 29. September 2011
@M. C. Die katholische Lehre ist in ihrer Offenbarung mit dem Tod des letzten Apostels abgeschlossen.
Die Aufgabe des Lehramtes ist es, diese Lehre zu bewahren. Das Apostolische Schreiben ‘Cum ex apostolatus’
legt die katholische Lehre dar und ist deshalb für Katholiken bindend.
#53 Anaritha 23:28:36 | Donnerstag, 29. September 2011
#52 Paul IV. hat eine Lehre gegeben, wenn man mit einem solchen Papst konfrontiert sein sollte. Ein wichtiges
Schreiben. Paul IV. legte in diesem Schreiben auch fest, daß ein formaler Häretiker und Schismatiker
nicht Papst sein kann, doch betrifft dies nicht einen gültigen Papst, der lediglich irrt. Diese beiden
Punkte werden in dem Schreiben behandelt. Tomás pflegt diese beiden Punkte zu vermengen, und irrt selbst.
Deswegen spricht er den letzten Päpsten das Papsttum ab, weil diese irrten. Auf Paul IV. kann er sich
jedenfalls nicht berufen.
<in dem der Hl. Vater Paul IV. lehrt, dem Papst könne widersprochen werden, wenn er als vom Glauben abweichend
erfunden wird, also dem authentischen Papst könne widersprochen werden.> . Da befand sich Papst Paul
IV. gerade in einer Dürreperiode?
#51 Anaritha 23:22:01 | Donnerstag, 29. September 2011
#44 Tomás In der Kirche gibt es das Westrecht, und das Ostrecht, also zwei Gesetzbücher, und nicht nur
den CIC. Ihre Angabe ist genauso falsch wie Ihre Behauptung, man müsse dem Papst in allem gehorchen.
Lesen Sie ruhig ‘Cum ex apostolatus’, in dem der Hl. Vater Paul IV. lehrt, dem Papst könne widersprochen
werden, wenn er als vom Glauben abweichend erfunden wird, also dem authentischen Papst könne widersprochen
werden.
Clarissima, wo Sie Recht haben, haben Sie Recht. Ausser vielleicht, dass der Akkusativ von „el“ auch „el“ heissen dürfte … Nichtsdestotrotz teile ich Ihre Einschätzung über das iberische Gemüse voll und ganz!
Mi care consiliarie, es ist immer wieder ein Vergnügen, Sie hier zu treffen; aber, Spanier hin oder her:
auch im Spanischen würde man wohl „el código“ für ein Maskulinum halten müssen. . Und, gesetzt der
Herr wäre Spanier, müsste man wohl konstatieren, dass es auch spanische Schwach-, Hohl- und Kohlköpfe
gibt …
„In der Kirche gibt es nur >ein< CIC.“ . Tomas, bei Ihrer intellektuellen Ausstattungsfreiheit werfen
Sie wohl selbst im Kohlenkeller ohne Beleuchtung noch Schatten …
#46 adlimina 22:57:06 | Donnerstag, 29. September 2011
Na wenigstens hat die ganze Chose den produktiven Nebeneffekt, daß jetzt langsam eindeutig klar wird,
wer für dieses erlauchte Forum hier der Fuldaer Agent und Zulieferer ist. Zum Herrn Prälaten: Er meinte
immer, das Konzil verstanden und mit seinem Harem umgesetzt zu haben. Dafür setzte sich in seinem Haushalt
sogar ein Mitglied eines Säkularinstituts ein, das für barockes Leben auf Prälatenniveau nicht in die
eigene Kommunität zurückkehren wollte. Er möchte diese liebgewonnene An-(nicht Ein-!)-sicht in diesem
Leben sicher nicht mehr aufgeben, bzw. würde dann in seinen mühsam errungenen Grundfesten erschüttert.
Eigentlich hätte er gewarnt sein müssen, als es in seiner Wohnung gebrannt hatte.
#44 Tomás 22:52:11 | Donnerstag, 29. September 2011
clarissa colonia #26 In der Kirche gibt es nur ein CIC. Die Tatsache, daß dem Kardinal Gasparri Zugehörigkeit
zur Freimaurerei nachgesagt ist unerheblich.
<Am Freitag – dem 16. September – kam es während der Abendmesse in Sankt Blasius zu einem weiteren Eklat.>
. Erläuterungen zu diesem Eklat fehlen leider im Artikel.
#42 Obermaier † 22:26:54 | Donnerstag, 29. September 2011
Albert: Was „hier“ behauptet wird ist mehr als irrelevant, Medjugorje ist nicht kirchlich anerkannt und was irgendwelche Pfarrer sagen, ist auch egal – die Bischöfe, die da Mitglied werden, werdens wohl besser wissen.
#41 Alberthesel † 22:19:47 | Donnerstag, 29. September 2011
#40 Obermaier Donnerstag, 29. September 2011 22:11:59 Albert: Ja… und? –---------------------------------------------------------------------------------
Immerhin wurde hier doch behauptet, daß die Mitgliedschaft bei den Rotariern der Rekrutierung in eine
Freimaurer-Loge gleichkäme. \\ Und sicher haben auch die sehr verehrliche Frau Gospa von Medjugorje,
der Märtyrer-Pfarrer von Kopfingen und der heiligmäßige Priester Dr. Gerhard Maria Wagner in Windischgarsten
vor Rotariern und Leoniden gewarnt.
#39 Alberthesel † 22:04:25 | Donnerstag, 29. September 2011
#6 Siegfried Donnerstag, 29. September 2011 11:24:47 ________________________________________________________________
Der höchstwürdigste Herr Kardinal-Erzbischof vom München ist auch Rotarier! \\ Und schauen Sie sich
bitte einmal den Lebenslauf des Direktors der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle an.
Da finden Sie auch: „1991-1995 Vikar in Schwerte St. Marien 1994 Mitglied im Rotary-Club Schwerte.“ \\
Hunderte anderer katholischer Priester sind Mitglied im Lions-Club; teilweise sogar in (wenn nicht führender,
so doch) sehr einflußreichen Positionen.
#37 KonradGeorg 22:00:38 | Donnerstag, 29. September 2011
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? NEIN! – Aber eine zu dem unmöglichen Gewafel nicht nur hiesiger
Schreiber, sondern vor allem abwesender Verlautbarer von Unsinn. – Nach meinem Kenntnisstand gilt immer
noch, daß ein Christ (nicht nur ein Katholik!) außerhalb einer Ehe keinerlei Geschlechtsverkehr haben
darf. Das gilt für Alte und Junge. Das gilt selbstverständlich auch für Geschiedene, weil sie außerhalb
einer regulären Ehe leben. – Wer Pädophilen das „Recht“ abspricht, sich in ihrem Sinn sexuell betätigen
zu können, der muß als Konsequenz akzeptieren, daß Gott Enthaltsamkeit auch von allen anderen fordert,
weil jedes Kind das Recht hat, in ihm gemäße geordnete Verhältnisse hineingeboren zu werden. – Das
entspricht der göttlichen Ordnung. – Es ist sehr traurig, daß ideologische und zeitgeistige Verwahrlosung
heute das Denken bestimmt. Ein fundamentloser Fundamentalismus der anderen Art.
#34 kristall 21:50:15 | Donnerstag, 29. September 2011
nein !!! * apropos rudolf-steiner-schule ! da könnten die lehrergenoßen ihre linken erziehungsmethoden
austesten am früchtchen !!!! ob sie fruchten !!?? gell schalom @
Du hast da tatsächlich was erkannt, kristall. Es gibt Entwicklungen bei Menschen oder Menschengebilden
(Vereine/Institutionen), wo die Tendenz zu Laissez-Faire mehr kaputt macht, als heilt. . Einen Schlägerjungen
im adoleszenten Alter kann man nicht mit Namen Tanzen zur Räson bringen. . Und eine Ausgrenzkirche, die
Williamsonisten eingrenzt, kann man nicht mit guten „Wir sind Kirche“ Sprüchen von der Wahrheit Jesu
überzeugen, weil sie ja kennen und bewusst drauf schei__en, um ihre Macht, ihre Vermgen, ihre Privilegien
und ihren schönen Schein zu erhalten. . Da hilft nur noch die härtere Gangart: Austreten, bis sie angekrochen
kommt, oder zu einer Williamsonistensportgruppe verkommen ist. . Daher: Aus Liebe: Petition pro Austritt
aus der RKK bis sie zur Besinnung kommt und die Nachfolge Jesu antritt. . Ach und nie vergessen: Kondomverbieter
Gratias! Für die vielen Ansteckungen und Abtreibungen!
#31 Atlanter 21:08:42 | Donnerstag, 29. September 2011
„Dümmer gehts nimmer“ möchte man da ausrufen. Die Dreistigkeit des alten Prälaten scheint grenzenlos.
Aber den Papstbeschimpfern scheint kein Unfug unmöglich zu sein um ihre falschen Thesen unters Volk zu
streuen.
Vogel: Ich verstehe Deine Meinung und teile sie. Aber eine Änderung des Schlägerjungen erreicht man
nicht, wenn man ihn in seinem Deliriium nicht stoppt und nur freundlich lächelnd auf ihn einredet. .
Wenn der Schläerjunge seine Freunde und Freundinnen auch schlägt, kann er nur zur Besinnung kommen,
wenn sie ihn lassen. (Es gäbe auch Lösungen, seinen Schlägerwillen samt Schlägen zu brechen, aber
dazu muss man a) stärker sein und b) evtl. gegen Grundrechte verstoßen und das wäre problematisch –
diese Lösungen sind also mit der Jesus-vergessenen Kirche nicht machbar – also für Mitglieder unmöglich).
. Die Kirche ist derzeit durch Mitglieder nicht ernsthaft reformierbar. Nur wenn man austritt, kann die
Kirche den Ehemaligen nachlaufen. Mit den Piussen tat und tut sie es ja auch. Daher sollte man der Kirche
helfen, sich „gesund zu schrumpfen“ und austreten. Bei einigen (natürlich nicht bei Schmibergers) könnte
dann ein Prozess des Nachdenkens eintreten. . Soll die RKK täglich Tausende Chinesen taufen. Die deutschen
Katholiken sollten in einen Notverein gegen, ähnlich wie der Piusverein nur andersherum, bis die Kirche
wieder auf der Linie Jesu einschwenkt und ihre Ausgrenzerei sein lässt und sowieso die überhebliche
Menschenhetze gegen Andersdenkende. .
#28 Schalom 20:32:53 | Donnerstag, 29. September 2011
Wer fabriziert denn eigentlich solche polemischen saudummen Artikel? – Legt denn die Redaktion gar keinen
Wert auf ein objektives Niveau? – Gott sei Dank sitzen solche Leute nicht in maßgeblichen seriösen kirchlichen
Medien. Oder will man hier nur die Bedürfnisse des ordinären gestrigen Bodensatzes befriedigen? –
Nun, tomas, jeder Sechstklässler wüßte Ihnen nicht nur zu sagen, daß „Codex“ ein Maskulinum der III.
Deklination ist, sondern auch, daß es kein besonders günstiges Licht auf Fachkenntnisse wirft, wenn
man die selbst verwendeten Fachbegriffe nicht ordentlich zu brauchen weiß. . Also auf den pio-benediktinischen
Codex wollen Sie sich berufen – und das, obwohl gegen Pietro Gasparri, den Autor dieses Codex’, immer
wieder der Vorwurf erhoben wird, er sei ein massonistischer Modernist gewesen … . Daß ausgerechnet
Sie sich auf ein massonistisch-modernistisches, in seiner Rechtssystematik am Code Civil orientiertes
Gesetzbuch beziehen wollen, darf schon erstaunen …
#25 kurt friedgen 19:11:34 | Donnerstag, 29. September 2011
@sacerdos helveticus: Eben ist mir ein Missgeschick passiert, und ich konnte nicht warten bis ich wieder
„zum Zuge“ kommen durfte. Pardon! Sie mögen recht haben mit der „Jugend“! Adenauer wurde ja 91 Jahre
alt, und er wurde Rotarier während seiner Zeit als Oberbürgermeister von Köln (1917-1933). Da war er
über die Jugend längst hinaus, doch im Rückblick scheint einem diese Zeit als seine frühen Jahre,
weil seine eigentliche Karriere ja erst 1949, als er bereits 74 Jahre alt war, begann. Feststeht, dass
er Rotarier war, ich kann im Moment leider nicht die entsprechende Belegstelle in seiner Biographie finden.
Es steht aber ebenso fest, dass Konrad Adenauer katholischer war als der ganze heutige sogenannte deutsche
Episkopat. Zu seiner Zeit als Kanzler und Parteivorsitzender war das „C“ im Parteinamen noch keine Mogelpackung.
Aber die Bezeichnung „katholisch“ ist für die meisten unserer Bischöfe ebenfalls eine bewusste Irreführung.
Wenn sie ehrlich wären so würden sie sich neu-katholisch oder wischiwaschi-ökumenisch nennen. Aber
sie sind nicht ehrlich, es geht um die zig-Millionen Kirchensteuer! Die ist wichtiger als der ganze Glaube
mitsamt dem was Rom sagt!
#23 concilium 18:29:42 | Donnerstag, 29. September 2011
Na, so wie die ganze Clique vor Jahren rechtgläubige Seminaristen geschasst haben, – angeführt von dem damaligen altliberalen Regens Prof. (ohne Dr. habil.) Dr. G. Stanke – , kriegen sie jetzt die Rechnung für ihr Tun, wofür sie sich dereinst vor Gottes Thron verantworten müssen.
#20 Tomás 16:10:25 | Donnerstag, 29. September 2011
Thomasius #18 Das Kirchenrecht ist ein Mittel des Heiles, wird von der Unfehlbarkeit der Kirche garantiert
und ihm – wie in der Liturgie – kommt der Glaube zum Ausdruck. Daher kann es niemals einen Widerspruch
zwischen dem Glauben und dem Kirchenrecht geben. Wenn ich hier von Kirchenrecht spreche meine ich selbstverständlich
das CIC promulgiert von Papst Benedikt XV. im Jahre 1917. Daß im „Kirchenrecht“ vom Wojtyla Irrlehren
vorhanden sind, ist richtig, aber unerheblich, weil die Montinisekte nicht die Kirche ist. kurt friedgen
#11 Der Rotary und der Lions pflegen den Grundsatz der Humanität unabhängig vom Glauben. Da diese Denkweise
typisch für die Freimaurerei ist, wird ihnen auch Nähe zu dieser antichristllichen Organisation nachgesagt.
Sollte Adenanuer Rotarier gewesen sein (was mich nicht wundern würde), wäre diese Tatsache unerheblich,
weil Adenauer zwar kein Häretiker, aber auch kein Vorzeigekatholik war. Die Tatsachen, daß die „C“DU/„C“SU
von Anfang an keine katholische, sondern eine „interkonfesionelle“ Partei war und er selbst mit Karl Rahner
sympathisierte, beweisen es.
#18 Thomasius 15:37:56 | Donnerstag, 29. September 2011
>In einer langatmigen Begrüßung kritisierte er den Papst und die Lehre der Kirche mit dem dummen Sprüchlein:
Das Kirchenrecht darf nicht über das Evangelium gestellt werden.< Ist doch klar: Die Katholische Kirche
hat – jedenfalls nach den kreuz.nettern – mit dem Herrn Jesus Christus kaum etwas gemein. Denn das – menschlich
geschaffene – Kirchenrecht geht „selbstverständlich“ der Lehre des herrn Jesus Christus „vor“.
@Kurt Friedgen Sie schrieben: „Konrad Adenauer (1876-1967) war Mitglied des Kölner Rotary-Clubs von Jugend
an.“ Nun seien wir einmal grosszügig und lassen die „Jugend“ bis 25 Jahre währen, selbst dann hätte
Konrad Adenauer nicht in jugendlichem Alter den Rotariern beitreten können, da diese ja erst 1905 -damals
war Adenauer 29 Jahre- in den USA gegründet wurde, der erste Rotarierclub in Deutschland wurde 1927 in
Hamburg gegründet, ein Jahr später der in Köln, damals war Adenauer 51 Jahre alt, also sicher kein
junger Mensch mehr, wenngleich ihm in diesem Jahr noch 40 Lebensjahre bevorstanden. Von der HP der Rotarier
in Deutschland: Am 23. Februar 1905 gründete der Rechtsanwalt Paul P. Harris den ersten Rotary Club in
Chicago, Illinois, USA. In Deutschland wurde Rotary 1927 mit der Gründung des ersten Clubs in Hamburg
etabliert hat.
#15 Dumbledor 13:57:14 | Donnerstag, 29. September 2011
Elevanpath: in der Terminologie von +.net besteht die an das 2. Vatikanum glaubende Kirche (Konzilskirche/Sekte)
aus 2 Lager: den Alt-Liberalen mit den Ansichten der 60er und 70er Jahre und die Neo-Konservativen die
vom Kern her sich mit den Ansichten hier decken, aber immer noch an dem Konzil festhalten und deren nachträgliche
Fehldeutung betonen. Dann gibt es die „wahren“ eigentlichen Katholiken die wechselweise mal die Rolle
der Piusse und der Sedisvakantisten spielen. Alles in allem ein ziemlicher Krampf im internet, was mit
der realen Kirche nix zu tun hat. Da pfeif ich mir mal lieber was gescheites zum nachdenken rein: www.youtube.com/watch?v=hKXyb8XEHys&…
#13 Vogel 12:48:34 | Donnerstag, 29. September 2011
Evelynn wenn wir Menschen ausgrenzen, „richten“ wir ja über sie. So, wie wir richten, werden wir gerichtet.
Nicht nur die Katholiken sollten einfach mal lernen, die WORTE bewußter zu benutzen – beim BETEN, beim
SINGEN, beim SCHREIBEN, beim PREDIGEN Ich persönlich würde niemand ausgrenzen, niemand die Kommunion
verweigern, aber ich wünsche mir schon, dass die Gläubigen bewußt den Leib Christi empfangen, dass
sie auch bewußt über ihre Sünden nachdenken und dann ist doch vieles schon in Ordnung. Gestern habe
ich Stern TV gesehen, da war Bettina Landgrafe und die ist ja auch sehr aktiv in Afrika. So etwas gefällt
JESUS, glaube ich mehr als unsere Diskussionen über so viele Äußerlichkeiten. Beten und Bibel lesen
ist wichtig, aber anderen aktiv helfen ist auch sehr wichtig. Wenn jemand z.B. im Schaukelstuhl sitzt
und in der Bibel liest, ist das ja sehr gut, aber wenn vielleicht zeitgleich eine alte Nachbarin die Einkaufstasche
kaum noch tragen kann, ist es vielleicht eher im SINNE von JESUS vom Schaukelstuhl aufzustehen und der
alten Frau zu helfen.
Vogel: Ich verstehe, was Du meinst. Aber es ist offensichtlich: Blutige Revolution in der Kirche ist heutzutage
weder möglich noch jemals jesuanisch. Ravolution mit gefalteten Händern und Kirchemitgliedschaft bringt
genau so viel: Der Papst kommt: Musik, Tusch, Marienlied, Tanzgruppe, Heilig, Heilig, Heilig, und weiter
wie bisher, Wiederverheiratete ausgrenzen und Willliamsonisten eingrenzen. Ansonsten zeigt der Papst doch
eine lange Nase. Mitglieder werden wie seit Jahrhunderten an der Nase herumgeführt und verarscht. . Daher
ist es zwingend, um der Kirche Argumente an die Hand zu geben, sich zu überdenken auf Übereinstimmung
mit Jesu Vorgaben, dass die Leute austreten und alles dafür tun, dass die Kirche und kirchliche Einrichtungen,
die Menschen diskriminieren keinen Cent mehr erhalten. . Das ist wie bei einem Schlägerjungen. . Solange
er nicht einsieht, dass Schlagen schlecht ist, prügelt er weiter und tut scheinheilig. . Erst wenn er
dazu nicht mehr in der Lage ist, Geschlagene zu unterdrücken, kann er sich besinnen und über Neuorientierung
nachdenken. Wer Schlägern die Grundlage nicht entzieht und net aus sie einredet, tut weder der Welt noch
sich noch dem Schläger etwas Gutes! . Pro Petition: „Aus Liebe: Gebt der Kirche die Chance zur Besinnung!
Tretet aus!“ + Pro Petition: „Aus Liebe: Keine Gemeinnützigkeit und keinen Cent mehr für Menschen diskrimiierende
Kirchen und kirchliche Vereine und Wohlfahrtsverbände.“ .
#11 kurt friedgen 12:19:40 | Donnerstag, 29. September 2011
Konrad Adenauer (1876-1967) war Mitglied des Kölner Rotary-Clubs von Jugend an. Und jetzt sage mir einer der hier Mitschreibenden: War Adenauer katholisch oder nicht? Ich wünschte mir einen deutschen Bischof der Gegenwart, der es ihm an Katholisch-Sein gleichtäte!
#10 Dumbledor 12:15:39 | Donnerstag, 29. September 2011
@Elevenpath: da hat das liebe +.net mal wieder, wie zuvor mit dem Begriff „Gutmensch“ bei ihrer heimlichen Liebe FDP abgekupfert. Nur dass dort die Altliberalen gemeinhin als die „Guten“ gelten^^ …Ansonsten alles nur geklaut, alles gar nicht meine…sagen die Prinzen :D
#8 Gunsenum 12:01:18 | Donnerstag, 29. September 2011
Sind wieder mal die Fuldaer Priester dran? Wie ärmlich, eure Kritik! Was kritisiert ihr eigentlich genau? *Eine Filmvorführung? Sollte der kritische Katholi, und dazu zählt ihr Piusnasen doch auch, sich nicht mit solchen Dingen auseinandersetzen dürfen?! Ist es nicht sinnvoll, wenn JUgendliche, durch moralische Autoritäten der Kirche (Rektor Müller), sich mit solchen Filmen auseinandersetzen? Nicht doch besser, als sie am PC alleine zu schauen und überfordert zu sein? *Kritisiert ihr, daß ein alter Prälat das Primat der unveränderlichen Lehre Christi über das in der Vergangenheit schon so oft geänderte Kirchenrecht einfordert? *Kritisiert ihr, daß eine gewisse Haltung einer gewissen Pastoral überdacht werden muß (überdacht sage ich, nicht verändert!)? Wollt ihr euch vor der gesellschaftlichen Realität verschließen? *Kritisert ihr das verdienstvolle Wirken von Pfarrer Reith? Kennt ihr ihn? Seid ihr in der Lage objektiv zu urteilen? Ist dieser Artikel nicht vielmehr wiedermal der schlechte Versuch, DER Kirche ans Pein zu pinkeln und Ausdruck einer ewigen Kelingeistigkeit?
#7 Dumbledor 11:57:01 | Donnerstag, 29. September 2011
Zitat:„In einer langatmigen Begrüßung kritisierte er den Papst und die Lehre der Kirche mit dem dummen
Sprüchlein: Das Kirchenrecht darf nicht über das Evangelium gestellt werden.“ Was ist an diesem Satz
falsch? Darf jemand dem Kirchenrecht nach zur Kommunion gehen, dann muss er im Stand der Gnade sein. Darf
jemand nach dem Kirchenrecht nicht zur Kommunion gehen, so wird nach dem Stand der Gnade erst gar nicht
gefragt. Recht und Gnade sind diametral verschieden, und dennoch steht offensichtlich das Kirchenrecht
über der Gnade Christi. Ist das evangeliumsgemäß?