Deutschland
Die Fuldaer Stadtpfarrkirche ist eine altliberale Hochburg
Alter schützt vor Torheit nicht: Ein 91jähriger Prälat hat kürzlich in der Fuldaer Stadtpfarrkirche Sprüche aus dem letzten Jahrhundert geklopft.
Stadtpfarrkirche Sankt Blasius
Stadtpfarrkirche Sankt Blasius
© Frederic Bornträger Kurdirektor, Wikipedia, CC
(kreuz.net) Im Bistum Fulda ist es kein Geheimnis, daß sich altliberale Priester eng mit der Fuldaer Pfarrkirche Sankt Blasius verbunden fühlen.

Der dortige Pfarrer, Pfarrer Winfried Reith (72), ist für seine verstaubten, altliberalen Thesen bekannt.

Er ist seit dem Jahr 1974 in Sankt Blasius.

Im Dezember 1987 wurde er von Erzbischof Johannes Dyba zum Geistlichen Rat ernannt, im September 2008 von Papst Benedikt XVI. zum Monsignore.

Der Porno-Rektor in Aktion

In der Pfarrei steht Prälat Christoph Georg Müller in der Pfarrei regelmäßig der neugläubigen Eucharistiefeier vor.

Prälat Müller ist der Rektor der theologischen Fakultät Fulda.

Letztes Jahr zeigte er in seiner Fakultät mit Unterstützung von Bischof Algermissen, des Generalvikars und der Leitung des Priesterseminars, den Jesus-Porno von Martin Scorsese „Die letzte Versuchung Christi“.

Der Skandal ereignete sich trotz Protesten von Gläubigen und trotz des Einschreitens der Berliner Nuntiatur.

Er lud minderjährige Schüler zu dem Porno-Film ein und konsumierte diesen auch selber.

Prälat Müller gehört wie der Bischof und der Generalvikar den Rotariern an.

Ein dummes Sprüchlein

Am Freitag – dem 16. September – kam es während der Abendmesse in Sankt Blasius zu einem weiteren Eklat.

Wie jeden Freitag abend, stand der altliberale Domkapitular, Prälat Josef Mönninger, der Eucharistiefeier vor.

Der Prälat feiert im Dezember seinen 92. Geburtstag.

In einer langatmigen Begrüßung kritisierte er den Papst und die Lehre der Kirche mit dem dummen Sprüchlein: Das Kirchenrecht darf nicht über das Evangelium gestellt werden.

Es sei angeblich „nicht der Wille Gottes“, wie die Kirche mit Geschiedenen und Wiederverheirateten „umgehe“.
      
106 Lesermeinungen
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#106   FreiherrvonderTrenck   00:13:40 | Montag, 3. Oktober 2011
Übliches krezned-Gesabbel, das sich selbst disqualifiziert!
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#105   Tomás   07:39:03 | Samstag, 1. Oktober 2011
Vogel
#104
Nur weil Priester und Bischöfe, die Zölibatspflicht nicht eingehalten haben, nicht einhalten und nicht einhalten werden, ist kein Grund, um diese Pflicht aufzuheben. Ansonsten müßte die Kirche auch die Treuepflicht in der Ehe abschaffen, weil es Ehebrecher gegeben hat, gibt und immer geben wird.
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#104   Vogel   16:18:01 | Freitag, 30. September 2011
Was nutzt der Ehelosigkeits-zöibat, wenn möglicherweise der
Enthaltsamkeits-zölibat nicht eingehalten wird?
Eine Haushälterin, die in einem Pfarrhaushalt wohnt, llebt
quasi auch zölibatär.
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#103   monens   15:27:26 | Freitag, 30. September 2011
gegen die sich verzahnt habende Diktatur des theologischen Liberalismus ist ein Zusammenarbeiten von treugläubigen röm. Katholiken sicherlich ein geeignetes Mittel; so gerade auch unter angehenden oder bereits eingeschriebenen Studenten;
www.razyboard.com/…07688-6112846-0.html
und es gibt sie noch; treugläubige röm. katholische Jugendliche, die sich für den wahren Glauben einsetzen; so wie dieser Jugendliche mit seinem Buch über die kostbare Gabe des Zölibates; er schreibt;
+
Es handelt sich um eine kurze, konkrete, geballte Verteidigung des Heiligen Zölibats, auch auf den Priestermangel (falsche und wahre Gründe) und den Missbrauchsskandal (falsche und wahre Gründe) wird eingegangen. Der Zölibat wird von der apostolischen Überlieferung (z. B. Neues Testament; Texte der frühen Konzilien, Bischöfe und Päpste) und von der Natur des Priestertums (z. B. Priester als zweiter Christus; Priester, der das Messopfer darbringt) und von den praktischen Vorteilen (z. B. befreit von den ehelichen Pflichten; allein für Gott und die göttlichen Dinge leben) her begründet.
+
www.razyboard.com/…07667-6100657-0.html
ob in der modernistisch diktierten theologischen „Ausbildung“ Derartiges vermittelt wird; wohl kaum; stattdessen „dialogisierender“ Ausverkauf des Glaubens;
www.razyboard.com/…07691-6110104-0.html
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#102   Tomás   13:31:00 | Freitag, 30. September 2011
Thomasius
#99
Wenn ein (vermeintlicher) Papst bei Ausübung seines Lehramtes in Irrtum fällt, hat damit bewiesen, daß er niemals Papst war.
Ein Prozeß wegen Häresie und seine Verurteilung ist reine Formsache. Der Rechtssichertheit wegen.
Diese Fall haben wir ja bei Roncalli, der in seinem Schreiben „Pacem in terrris“ die Irrlehre der Religionsfreiheit propagiert. Es wird Aufgabe eines kunftigen Konzils sein, Roncalli und seine Nachfolger wegen Häresie zu verurteilen und festzustellen, daß diese Herren keine Päpste waren.
So wie es das Dritte Konzil von Konstantinopel mit Papst Honorius I. getan hat. Honorius I. war allerdings rechtgläubig (ansonsten wäre er kein Papst gewesen) und wurde nicht wegen Häresie, sondern nur wegen Begünstigung der Monotheleten verurteilt, so wie Papst Leo II. es ausdrücklich herausgestellt hat.
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#101   monens   13:24:25 | Freitag, 30. September 2011
Woher die „Aufbruchbewegten“ wohl ihre Phantasterien herhaben?; offenbar liegen die Wurzeln dieses Uebels in der heutigen katastrophalen Ausbildung; Hw Sieberer über die „moderne“ Priesterausbildung;
+
„Auf der Universität folgt dann häufig die Vereinnahmung durch Professoren und Assistenten, die viel Wert auf Kritik am ach so rückständigen Vatikan legen. Prüfungen besteht man daher besser, wenn man hier mitspielt und sich nicht dazu versteigt, die Glaubenslehre und Ordnung zu verteidigen.
Der Prüfende hat zwar vor gar nicht allzu langer Zeit in der professio fidei selbst versprochen, genau dies zu tun, doch seltsamerweise kann er es überhaupt nicht ausstehen, wenn es jemand anderer aus Überzeugung tatsächlich macht.
+
Ganz wichtig sind in diesem Zusammenhang auch Psycho-Tanten und Onkels mit einem gewaltigen Arsenal an Tänzen, Räucherstäbchen und Eigenbauliturgien.
Händchenhaltend bewegen wir uns nun im Kreis, spüren ganz tief in uns hinein, lassen den Tabernakel einfach mal Tabernakel sein und wenden uns lieber den bunten Tüchern, Glasperlen und Klangschalen in unserer Mitte zu, die uns vom Zeitalter des absoluten Relativismus künden.“
+
www.razyboard.com/…07691-6110104-0.html
da ist der Schritt zur „zeitgemässen“ Krummbiegung der unfehlbaren Lehre der hl. Kirche nicht mehr weit;
www.razyboard.com/…07914-5901980-0.html
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#100   Vogel   11:52:01 | Freitag, 30. September 2011
Am 2. Dezember 2011 wird o. g. Prälat 92 Jahre alt.
Bitte tragt dies in eure Terminkalender ein und vergeßt nicht,
ihm an diesem Tag zum Geburtstag zu gratulieren.
Für mich ist dies das Wichtigste aus o. g. Artikel.
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#99   Thomasius   10:59:38 | Freitag, 30. September 2011
#83 Tomás
>Um einen Papst wegen Häresie anzuklagen, reicht der dringende Verdacht.
Wie im Strafprozeßrecht.<
Da der Papst bekanntlich unfehlbar ist, sind Sie der Häretiker und verdienen den Scheiterhaufen.
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#98   clarissa colonia   01:23:51 | Freitag, 30. September 2011
„Sie haben Recht.“
.
Nun, verzeihen Sie mir den Kalauer, aber natürlich habe ich das; ich hab’s ja hinreichend studiert …
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#97   Mighty Counsellor †   01:21:24 | Freitag, 30. September 2011
Clarissima, Sie haben Recht. Die Weiten des Unverstands lassen sich mit gezielten Nachfragen rasch erahnen.
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#96   clarissa colonia   01:15:53 | Freitag, 30. September 2011
Mi care consiliarie, das istbein netter Versuch, aber der Depp versteht den Unterschied zwischen einem nichtigen Rechtsakt und einem rechtlichen Nichtakt doch gar nicht – nicht erforderlich, dass wir uns damit näher beschäftigen.
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#95   Mighty Counsellor †   01:12:20 | Freitag, 30. September 2011
Tomás
War die Wahl jetzt ungültig oder nichtig?
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#94   clarissa colonia   01:11:57 | Freitag, 30. September 2011
Tomas, wenn Ihre Sedi-Kumpels nur über Freunde Ihres geistigen „Zuschnitts“ verfügen, brauchen die wohl keine sonstigen Feinde oder Gegener mehr.
.
Gute Nacht.
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#93   Tomás   01:11:25 | Freitag, 30. September 2011
clarissa colonia
#88
Da müssen Sie einen Kircherechtler fragen. Diese Frage hat in der jetzingen Zeit keine praktische Bedeutung, weil Ratzinger schon vor der Wahl ein notorischer Häretiker und damit war seine Wahl zum Papst ungültig (vgl. „Cum es apostolatus officio“ von Paul IV.)
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#92   Mighty Counsellor †   01:07:05 | Freitag, 30. September 2011
Tomás
Sie sind mir auch noch eine Antwort in alter Sache schuldig. Wer in der „Konzilskirche“ sagt, dass Luther der „Vater des Glaubens“ sei?
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#91   clarissa colonia   01:05:34 | Freitag, 30. September 2011
Na, tomas, man harrt Ihrer Auskunft! – Oder sollten Sie am Ende doch nicht mehr als ein intellektuell unterprivilegierter Halbdackel sein?
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#90   Mighty Counsellor †   00:59:39 | Freitag, 30. September 2011
Tomás wird demnächst beim …-Gericht [bitte ergänzen] Klage auf Feststellung der Nichtigkeit der Wahl von Joseph Ratzinger zum Papst einreichen.
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#89   Evelynn van der Meer   00:56:50 | Freitag, 30. September 2011
…vermutlich bei Herrn Lingen…
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#88   clarissa colonia   00:53:42 | Freitag, 30. September 2011
tomas, ist Absentia cerebri eigentlich ein Aufnahmekriterium InSektenseminarien?
.
Wo wollen’s denn ihren „dringenden Verdacht“ geltend machen?
.
Bei der Rota Romana?
.
Bei der Signatura Apostolica?
.
Bei einem allgemeinen Konzil?
.
Lassen’s doch mal „die Hosen runter“!
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#87   Mighty Counsellor †   00:50:59 | Freitag, 30. September 2011
Tomás 80: <Sollte es sich herausstellen, daß die Vorwürfe unberechtigt sind, würde man ihm [recte: ihn] im Amt bestätigen.>
.
„Man“ „bestätigt“ ihn im Amt? Wie soll denn das vor sich gehen? Tagt das Jüngste Gericht?
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#86   Tomás   00:49:14 | Freitag, 30. September 2011
clarissa colonia
#85
Der dringende Verdacht reicht auch, um ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes auf Häresie gegen den Papst einzuleiten.
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#85   clarissa colonia   00:45:40 | Freitag, 30. September 2011
Tomas, bei so wenig Ahnung, wie Sie in jeder Ihrer Zuschriften offenbaren, wäre „Klappe halten“ vielleicht die bessere Alternative.
.
„Dringender Tatverdacht“ reicht aus, um die Ermittlungsbehörden zu Ermittlungen zu veranlassen. Für eine Anklage brauchen sie aber einen „hinreichenden Tatverdacht“.
.
Offensichtlich scheint hirnloses und kenntnisfreies Geschwafel in Ihrem Sedi-Freundeskreis üblich zu sein.
.
Verfügte ich über so wenig Ahnung – wie Sie, hielte ich es für einen Vorzug meine Klappe halten zu dürfen.
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#84   Mighty Counsellor †   00:44:30 | Freitag, 30. September 2011
Tomás, wenn sich trotz des dringenden Verdachts im Prozess herausstellt, dass der Klage nicht stattgegeben werden kann, haben Sie einen nicht-häretischen Papst angeklagt – und das ist völlig unstatthaft.
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#83   Tomás   00:40:42 | Freitag, 30. September 2011
Mighty Counsellor
#81
Um einen Papst wegen Häresie anzuklagen, reicht der dringende Verdacht.
Wie im Strafprozeßrecht.
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#82   clarissa colonia   00:39:39 | Freitag, 30. September 2011
Sie imbeziler Infant!
.
Sie wollen sich auf das Kirchenrecht des CIC 1917 berufen und wissen nicht, dass can. 228 § 2 die Apellation gegen den Pontifex an ein Konzil verweigert?
.
Und, wer sonst sollte über die Rechtgläubigkeit eines Pontifex judizieren? – Sie etwa, sie vermis inermis?
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#81   Mighty Counsellor †   00:36:20 | Freitag, 30. September 2011
Tomás, das ist prozessualer Nonsens, den Sie hier schreiben. Entweder ist es Prozessvoraussetzung, dass der Angeklagte ein Häretiker ist, oder sonst wird materiell im Prozess überprüft, ob der Angeklagte Häretiker ist. Beides zusammen geht nicht. Auch nicht mit Rücksicht auf schauerliche Figuren wie die doppelrelevante Tatsache.
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#80   Tomás   00:32:59 | Freitag, 30. September 2011
Mighty Counsellor
#78
Sollte es sich herausstellen, daß die Vorwürfe unberechtigt sind, würde man ihm im Amt bestätigen.
Es ist kein Widerspruch, denn es gab für die Anklage hinreichende Verdachtsmomente.
Alle diese Überlegungen beziehen sich nicht auf den Ratzinger, weil dieser schon vor seiner Wahl ein notorischer Häretiker war. Damit war diese null und nichtig.
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#79   Evelynn van der Meer   00:32:47 | Freitag, 30. September 2011
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#78   Mighty Counsellor †   00:24:59 | Freitag, 30. September 2011
Tomás, was geschieht, wenn sich anlässlich der Klage gegen den „Papst“ herausstellt, dass er gar nicht Häretiker ist? Dann wäre gegen den wahren Papst geklagt worden. Circulus vitiosus?
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#77   clarissa colonia   00:22:49 | Freitag, 30. September 2011
Tja, Anna Rita, an wen wollen’s denn gegen den Pontifex appellieren? – An ein allgemeines Konzil?
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#76   Mighty Counsellor †   00:20:03 | Freitag, 30. September 2011
Übrigens geht’s ohne Sonntag nun wirklich nicht.
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#75   Tomás   00:19:54 | Freitag, 30. September 2011
Anaritha
#68
Paul IV. spricht nicht von einem Papst, dem widersprochen werden kann, sondern stellt fest, daß der Papst der jeden richten kann, aber von niemandem gerichtet werden kann, kann angeklagt werden, wenn festgestellt wird, daß er vom Glauben abgewiechen ist, d.h. wenn er ein Häretiker oder ein Apostat ist. Diese Festsellung gesehen im Zusammenhang mit der Bestimmung, daß ein Häretiker oder Apostat kein Papst sein kann, bedeutet, daß der „Papst“ wegen Häresie oder Apostasie angeklagt werden kann. Sollte die Anklage richtig sein, wird festgestellt, daß er nie Papst war, weil ein Papst nicht vom Glauben abfallen kann.
Aus diesem Apostolischen Schreiben ein Widerstandsrecht gegen einen wahren Papst abzuleiten, ist nicht zulässig.
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#74   clarissa colonia   00:18:53 | Freitag, 30. September 2011
„…natürlich ist ‘Cum ex apostolatus’ dogmatisch und göttlichen Rechtes…“
.
Und woher haben’s diese Weisheit?
.
Liefern’s doch für diese Behauptung doch mal nur einen einzigen Beleg nichtbruderschaftlicher Provenienz.
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#73   Mighty Counsellor †   00:13:40 | Freitag, 30. September 2011
Stimmt, keine Existenz, sowieso keine Essenz.
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#72   Anaritha   00:12:37 | Freitag, 30. September 2011
@Ungebildete Klarisse
Eine Enzyklika ist (!) ein Apostolisches Schreiben.
Wie kann man nur so ungebildet sein! Typisch Modernistin!
Und natürlich ist ‘Cum ex apostolatus’ dogmatisch und göttlichen Rechtes, genau wie die Anathemen der Dogmen.
Wie wär’s mit einem Glaubenskurs bei Katholiken? Sowas scheinst du ja noch nie gehabt zu haben!
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#71   clarissa colonia   00:10:58 | Freitag, 30. September 2011
Setzte, mi care, „Spaltung“ nicht Existenz voraus?
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#70   Mighty Counsellor †   00:09:22 | Freitag, 30. September 2011
Wenn sich Sedis streiten, ist das Persönlichkeitsspaltung.
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#69   clarissa colonia   00:08:58 | Freitag, 30. September 2011
„… hat einen dogmatischen Charakter …“
.
Nun, um „charakterliche“ Fragen geht’s hier nur nicht, sondern um rechtliche; wenn „Cum ex apostolatus“ einen „fdogmatischen Charakter“ haben sollte, hat den auch „Non possumus“ von Sixtus VI.
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#68   Anaritha   00:05:45 | Freitag, 30. September 2011
@Tomás
Paul IV. spricht vom „Papst, dem widersprochen werden kann“.
Er spricht vom rechtmäßigen Papst.
Wer anderes behauptet, hat das Schreiben nicht gelesen oder kann es nicht verstehen.
Ihnen wäre zu wünschen, daß Schreiben einmal zu lesen.
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#67   clarissa colonia   00:05:03 | Freitag, 30. September 2011
Liebchen, „Enzykliken“ und „Apostolische Schreiben“ unterscheiden sich schon allein in der Solennität ihre Publikation.
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#66   Tomás   00:03:31 | Freitag, 30. September 2011
clarissa colonia
#59
„Cum ex apostolatus officio“ von Paul IV. hat einen dogmatischen Charakter und ist göttliches Recht, weil es eine Folge des Dogma der Einheit der Kirche im Glauben ist, wonach Häretiker und Apostaten nicht zu Kirche gehören und demzufolge kein Kirchenamt inne haben können.
Da diese Bestimmungen göttliches Recht ist, kann sie auch nicht abgeschaft werden und in der Tat wurde sie nicht abgeschaft, sondern findet sich im canon 188 § 4 CIC wieder.
Anaritha
#51
Wenn Paul IV. vom Widerstand gegen einen Papst spricht, meint er einen häretischen Scheinpapst. Paul IV. legt fest, daß ein Häretiker kein Papst sein kann. Würde er sagen, die Gläubigen haben das Recht, gegen einen häretischen Papst, den es nach dieser Bestimmung nicht geben kann, Widerstand zu leisten, würde es sich selbst widersprechen.
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#65   Anaritha   00:00:20 | Freitag, 30. September 2011
#63 Mighty Counsellor
Einem Papst widersprechen zu dürfen, ist eben göttliches Recht, wenn dieser nämlich irren sollte. Deswegen wird diese Frage eben auch in einem Apostolischen Schreiben geklärt, und nicht einfach im Kirchenrecht. Das Kirchenrecht basiert dann auf dem göttlichen Recht.
#64 clarissa colonia
Ganz genau, ungebildete Klarisse. Und wenn man nicht weiß, daß eine Enzyklika ein Apostolisches Schreiben ist, sollte man die Klappe halten. Oder wenn man nicht weiß, daß ein Apostolisches Schreiben nicht das Kirchenrecht ist. Oder was weißt du sonst noch alles nicht …?!
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#64   clarissa colonia   23:57:10 | Donnerstag, 29. September 2011
Wissen’s, Anna Rita, wenn man keine Ahnung hat, sollte man vielleicht wenigstens erkennen, wenn man besser die Klappe halten sollte …
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#63   Mighty Counsellor †   23:55:48 | Donnerstag, 29. September 2011
Ja, Anaritha, Häresie ist das Eine. Die (kirchenrechtliche) Regelung des Verhaltens der Laien und Kleriker gegenüber Häretikern ist das Andere. Von letzterem ist doch hier die Rede (eine häretischen Papst widersprechen etc.).
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#62   Anaritha   23:53:12 | Donnerstag, 29. September 2011
#59 clarissa colonia
Bei deinem Unwissen wäre ich nicht so hochmütig.
Eine Enzyklika ist (!) ein Apostolisches Schreiben – einfach einmal nachlesen: bei einer Enzyklika, du einfältige Scheinkatholikin!
#61 M. C.
Das Kirchenrecht basiert auf dem göttlichen Recht.
Das göttliche Recht unterscheidet sich dadurch, daß es unveränderlich ist, und deswegen zwangsläufig Basis für das Kirchenrecht ist.
Daß Häretiker nicht zur Kirche gehören können, ist göttliches Recht – weil unveränderlich –, und schlägt sich auch (!) im Kirchenrecht nieder.
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#61   Mighty Counsellor †   23:50:16 | Donnerstag, 29. September 2011
Nun gut, ich habe mich ja auch nur als Laie geäussert. Trotzdem habe ich Mühe zu begreifen, wieso das statthafte Verhalten einem häretischen oder bloss irrenden Papst gegenüber nicht im Kirchenrecht geregelt sein soll.
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#60   Anaritha   23:47:18 | Donnerstag, 29. September 2011
@M. C.
Formelle Häresien sind göttlichen Rechtes. Der Glaube ist göttlich.
Das Kirchenrecht ist veränderlich und betrifft die Disziplin.
Ein Apostolisches Schreiben hat jedenfalls mit dem Kirchenrecht nichts zu tun.
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#59   clarissa colonia   23:45:58 | Donnerstag, 29. September 2011
Ach, Liebchen, ein „Apostolisches Schreiben“ besitzt noch nicht einmal das Gewicht einer Enzyklika.
.
Wissen’s, bei so wenig Ahnung, wie Sie von der Sache haben, würde ich nicht so viel Meinung äußern.
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#58   Mighty Counsellor †   23:44:57 | Donnerstag, 29. September 2011
Als Laie möchte ich mal sagen: dieses Häretikerzeugs ist sehr wohl Kirchenrecht. Überholt seit 1917/1983 (© cc)
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#57   Anaritha   23:43:43 | Donnerstag, 29. September 2011
@Milchmädchen clarissa colonia
Ein Apostolisches Schreiben (!) gehört nicht (!) zum Kirchenrecht.
‘Cum ex apostolatus’ liefert Bestimmungen, die auch Eingang im Kirchenrecht finden, gehört aber nicht zum Kirchenrecht.
Es ist ein Apostolisches Schreiben. Dieses legt eine katholische Lehre dar. Auf dieser Lehre basiert auch das Kirchenrecht, doch das Kirchenrecht ist eine eigene Sache, die vom Papst erlassen wird.
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#56   clarissa colonia   23:39:48 | Donnerstag, 29. September 2011
Schon wieder!
.
Das Kirchenrecht auf der Grundlage des Corpus Iuris Canonici (wozu auch „Cum ex apostolatus“ gehört), wurde mit dem Codex von 1917 aufgehoben.
.
Das Kirchenrecht auf der Grundlage des Codex von 1917 wurde mit dem Codex von 1983 aufgehoben.
.
Aus die Maus.
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#55   Anaritha   23:36:25 | Donnerstag, 29. September 2011
@M. C.
Die katholische Lehre ist in ihrer Offenbarung mit dem Tod des letzten Apostels abgeschlossen.
Die Aufgabe des Lehramtes ist es, diese Lehre zu bewahren. Das Apostolische Schreiben ‘Cum ex apostolatus’ legt die katholische Lehre dar und ist deshalb für Katholiken bindend.
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#54   Mighty Counsellor †   23:30:18 | Donnerstag, 29. September 2011
Danke für die Infos, Anaritha. Aber Paul IV. – das ist doch schon eine Weile her?
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#53   Anaritha   23:28:36 | Donnerstag, 29. September 2011
#52
Paul IV. hat eine Lehre gegeben, wenn man mit einem solchen Papst konfrontiert sein sollte. Ein wichtiges Schreiben. Paul IV. legte in diesem Schreiben auch fest, daß ein formaler Häretiker und Schismatiker nicht Papst sein kann, doch betrifft dies nicht einen gültigen Papst, der lediglich irrt.
Diese beiden Punkte werden in dem Schreiben behandelt. Tomás pflegt diese beiden Punkte zu vermengen, und irrt selbst. Deswegen spricht er den letzten Päpsten das Papsttum ab, weil diese irrten. Auf Paul IV. kann er sich jedenfalls nicht berufen.
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#52   Mighty Counsellor †   23:24:09 | Donnerstag, 29. September 2011
<in dem der Hl. Vater Paul IV. lehrt, dem Papst könne widersprochen werden, wenn er als vom Glauben abweichend erfunden wird, also dem authentischen Papst könne widersprochen werden.>
.
Da befand sich Papst Paul IV. gerade in einer Dürreperiode?
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#51   Anaritha   23:22:01 | Donnerstag, 29. September 2011
#44 Tomás
In der Kirche gibt es das Westrecht, und das Ostrecht, also zwei Gesetzbücher, und nicht nur den CIC.
Ihre Angabe ist genauso falsch wie Ihre Behauptung, man müsse dem Papst in allem gehorchen. Lesen Sie ruhig ‘Cum ex apostolatus’, in dem der Hl. Vater Paul IV. lehrt, dem Papst könne widersprochen werden, wenn er als vom Glauben abweichend erfunden wird, also dem authentischen Papst könne widersprochen werden.
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#50   Mighty Counsellor †   23:09:56 | Donnerstag, 29. September 2011
Clarissima, wo Sie Recht haben, haben Sie Recht. Ausser vielleicht, dass der Akkusativ von „el“ auch „el“ heissen dürfte … Nichtsdestotrotz teile ich Ihre Einschätzung über das iberische Gemüse voll und ganz!
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#49   clarissa colonia   23:06:40 | Donnerstag, 29. September 2011
Mi care consiliarie, es ist immer wieder ein Vergnügen, Sie hier zu treffen; aber, Spanier hin oder her: auch im Spanischen würde man wohl „el código“ für ein Maskulinum halten müssen.
.
Und, gesetzt der Herr wäre Spanier, müsste man wohl konstatieren, dass es auch spanische Schwach-, Hohl- und Kohlköpfe gibt …
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#48   Mighty Counsellor †   23:00:58 | Donnerstag, 29. September 2011
Aber clarissima, der Arme ist doch Spanier!
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#47   clarissa colonia   22:59:52 | Donnerstag, 29. September 2011
„In der Kirche gibt es nur >ein< CIC.“
.
Tomas, bei Ihrer intellektuellen Ausstattungsfreiheit werfen Sie wohl selbst im Kohlenkeller ohne Beleuchtung noch Schatten …
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#46   adlimina   22:57:06 | Donnerstag, 29. September 2011
Na wenigstens hat die ganze Chose den produktiven Nebeneffekt, daß jetzt langsam eindeutig klar wird, wer für dieses erlauchte Forum hier der Fuldaer Agent und Zulieferer ist.
Zum Herrn Prälaten: Er meinte immer, das Konzil verstanden und mit seinem Harem umgesetzt zu haben. Dafür setzte sich in seinem Haushalt sogar ein Mitglied eines Säkularinstituts ein, das für barockes Leben auf Prälatenniveau nicht in die eigene Kommunität zurückkehren wollte. Er möchte diese liebgewonnene An-(nicht Ein-!)-sicht in diesem Leben sicher nicht mehr aufgeben, bzw. würde dann in seinen mühsam errungenen Grundfesten erschüttert. Eigentlich hätte er gewarnt sein müssen, als es in seiner Wohnung gebrannt hatte.
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#45   Mighty Counsellor †   22:53:39 | Donnerstag, 29. September 2011
Tomás, Sie meinen wohl die „Kirche“ und nicht die Kirche. Oder die „Kirche“ und die Kirche?
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#44   Tomás   22:52:11 | Donnerstag, 29. September 2011
clarissa colonia
#26
In der Kirche gibt es nur ein CIC.
Die Tatsache, daß dem Kardinal Gasparri Zugehörigkeit zur Freimaurerei nachgesagt ist unerheblich.
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#43   Mighty Counsellor †   22:36:00 | Donnerstag, 29. September 2011
<Am Freitag – dem 16. September – kam es während der Abendmesse in Sankt Blasius zu einem weiteren Eklat.>
.
Erläuterungen zu diesem Eklat fehlen leider im Artikel.
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#42   Obermaier †   22:26:54 | Donnerstag, 29. September 2011
Albert: Was „hier“ behauptet wird ist mehr als irrelevant, Medjugorje ist nicht kirchlich anerkannt und was irgendwelche Pfarrer sagen, ist auch egal – die Bischöfe, die da Mitglied werden, werdens wohl besser wissen.
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#41   Alberthesel †   22:19:47 | Donnerstag, 29. September 2011
#40 Obermaier Donnerstag, 29. September 2011 22:11:59
Albert: Ja… und?
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Immerhin wurde hier doch behauptet, daß die Mitgliedschaft bei den Rotariern der Rekrutierung in eine Freimaurer-Loge gleichkäme.
\\
Und sicher haben auch die sehr verehrliche Frau Gospa von Medjugorje, der Märtyrer-Pfarrer von Kopfingen und der heiligmäßige Priester Dr. Gerhard Maria Wagner in Windischgarsten vor Rotariern und Leoniden gewarnt.
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#40   Obermaier †   22:11:59 | Donnerstag, 29. September 2011
Albert: Ja… und?
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#39   Alberthesel †   22:04:25 | Donnerstag, 29. September 2011
#6 Siegfried Donnerstag, 29. September 2011 11:24:47
________________________________________________________________
Der höchstwürdigste Herr Kardinal-Erzbischof vom München ist auch Rotarier!
\\
Und schauen Sie sich bitte einmal den Lebenslauf des Direktors der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle an. Da finden Sie auch:
„1991-1995 Vikar in Schwerte St. Marien
1994 Mitglied im Rotary-Club Schwerte.“
\\
Hunderte anderer katholischer Priester sind Mitglied im Lions-Club; teilweise sogar in (wenn nicht führender, so doch) sehr einflußreichen Positionen.
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#38   Schalom   22:01:35 | Donnerstag, 29. September 2011
kristall !
Du bist doch der rechte vogel da !!!
So ist der kosmos in harmonie.
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#37   KonradGeorg   22:00:38 | Donnerstag, 29. September 2011
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel?
NEIN!

Aber eine zu dem unmöglichen Gewafel nicht nur hiesiger Schreiber, sondern vor allem abwesender Verlautbarer von Unsinn.

Nach meinem Kenntnisstand gilt immer noch, daß ein Christ (nicht nur ein Katholik!) außerhalb einer Ehe keinerlei Geschlechtsverkehr haben darf. Das gilt für Alte und Junge. Das gilt selbstverständlich auch für Geschiedene, weil sie außerhalb einer regulären Ehe leben.

Wer Pädophilen das „Recht“ abspricht, sich in ihrem Sinn sexuell betätigen zu können, der muß als Konsequenz akzeptieren, daß Gott Enthaltsamkeit auch von allen anderen fordert, weil jedes Kind das Recht hat, in ihm gemäße geordnete Verhältnisse hineingeboren zu werden.

Das entspricht der göttlichen Ordnung.

Es ist sehr traurig, daß ideologische und zeitgeistige Verwahrlosung heute das Denken bestimmt.
Ein fundamentloser Fundamentalismus der anderen Art.
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#36   kristall   21:55:41 | Donnerstag, 29. September 2011
schalom ! du bist doch der linke vogel hier !!!! @ hahaha
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#35   Schalom   21:52:53 | Donnerstag, 29. September 2011
kristall, warst du mal ein früchtchen? –
jetzt bist du eine frucht.
eine überreife ?
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#34   kristall   21:50:15 | Donnerstag, 29. September 2011
nein !!!
*
apropos rudolf-steiner-schule ! da könnten die lehrergenoßen ihre linken erziehungsmethoden austesten am früchtchen !!!! ob sie fruchten !!??
gell
schalom @
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#33   Schalom   21:12:01 | Donnerstag, 29. September 2011
Hallo, Du Typ, auch in einer Rudi Steiner Schule gewesen?-
Thanks für Deine Neujahrswünsche.
Massel tow, kristall
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#32   Evelynn van der Meer   21:11:28 | Donnerstag, 29. September 2011
Du hast da tatsächlich was erkannt, kristall.
Es gibt Entwicklungen bei Menschen oder Menschengebilden (Vereine/Institutionen), wo die Tendenz zu Laissez-Faire mehr kaputt macht, als heilt.
.
Einen Schlägerjungen im adoleszenten Alter kann man nicht mit Namen Tanzen zur Räson bringen.
.
Und eine Ausgrenzkirche, die Williamsonisten eingrenzt, kann man nicht mit guten „Wir sind Kirche“ Sprüchen von der Wahrheit Jesu überzeugen, weil sie ja kennen und bewusst drauf schei__en, um ihre Macht, ihre Vermgen, ihre Privilegien und ihren schönen Schein zu erhalten.
.
Da hilft nur noch die härtere Gangart: Austreten, bis sie angekrochen kommt, oder zu einer Williamsonistensportgruppe verkommen ist.
.
Daher: Aus Liebe: Petition pro Austritt aus der RKK bis sie zur Besinnung kommt und die Nachfolge Jesu antritt.
.
Ach und nie vergessen: Kondomverbieter Gratias! Für die vielen Ansteckungen und Abtreibungen!
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#31   Atlanter   21:08:42 | Donnerstag, 29. September 2011
„Dümmer gehts nimmer“ möchte man da ausrufen.
Die Dreistigkeit des alten Prälaten scheint grenzenlos.
Aber den Papstbeschimpfern scheint kein Unfug unmöglich zu sein um ihre falschen Thesen unters Volk zu streuen.
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#30   kristall   21:03:33 | Donnerstag, 29. September 2011
den typen sollten sie in eine rudolf-steiner-schule stecken !!!! @ hahaha
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#29   Evelynn van der Meer   20:55:58 | Donnerstag, 29. September 2011
Vogel: Ich verstehe Deine Meinung und teile sie.
Aber eine Änderung des Schlägerjungen erreicht man nicht, wenn man ihn in seinem Deliriium nicht stoppt und nur freundlich lächelnd auf ihn einredet.
.
Wenn der Schläerjunge seine Freunde und Freundinnen auch schlägt, kann er nur zur Besinnung kommen, wenn sie ihn lassen.
(Es gäbe auch Lösungen, seinen Schlägerwillen samt Schlägen zu brechen, aber dazu muss man a) stärker sein und b) evtl. gegen Grundrechte verstoßen und das wäre problematisch – diese Lösungen sind also mit der Jesus-vergessenen Kirche nicht machbar – also für Mitglieder unmöglich).
.
Die Kirche ist derzeit durch Mitglieder nicht ernsthaft reformierbar.
Nur wenn man austritt, kann die Kirche den Ehemaligen nachlaufen.
Mit den Piussen tat und tut sie es ja auch.
Daher sollte man der Kirche helfen, sich „gesund zu schrumpfen“ und austreten.
Bei einigen (natürlich nicht bei Schmibergers) könnte dann ein Prozess des Nachdenkens eintreten.
.
Soll die RKK täglich Tausende Chinesen taufen. Die deutschen Katholiken sollten in einen Notverein gegen, ähnlich wie der Piusverein nur andersherum, bis die Kirche wieder auf der Linie Jesu einschwenkt und ihre Ausgrenzerei sein lässt und sowieso die überhebliche Menschenhetze gegen Andersdenkende.
.
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#28   Schalom   20:32:53 | Donnerstag, 29. September 2011
Wer fabriziert denn eigentlich solche polemischen saudummen Artikel? –
Legt denn die Redaktion gar keinen Wert auf ein objektives Niveau? –
Gott sei Dank sitzen solche Leute nicht in maßgeblichen seriösen kirchlichen Medien.
Oder will man hier nur die Bedürfnisse des ordinären gestrigen Bodensatzes befriedigen? –
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#27   Thomasius   20:32:36 | Donnerstag, 29. September 2011
#24 ANGELUS ULTOR
Sind Sie dement? Hier geht es nicht um Modernismus sondern um Sprüche aus dem letzten Jahrhundert.
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#26   clarissa colonia   19:31:17 | Donnerstag, 29. September 2011
Nun, tomas, jeder Sechstklässler wüßte Ihnen nicht nur zu sagen, daß „Codex“ ein Maskulinum der III. Deklination ist, sondern auch, daß es kein besonders günstiges Licht auf Fachkenntnisse wirft, wenn man die selbst verwendeten Fachbegriffe nicht ordentlich zu brauchen weiß.
.
Also auf den pio-benediktinischen Codex wollen Sie sich berufen – und das, obwohl gegen Pietro Gasparri, den Autor dieses Codex’, immer wieder der Vorwurf erhoben wird, er sei ein massonistischer Modernist gewesen …
.
Daß ausgerechnet Sie sich auf ein massonistisch-modernistisches, in seiner Rechtssystematik am Code Civil orientiertes Gesetzbuch beziehen wollen, darf schon erstaunen …
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#25   kurt friedgen   19:11:34 | Donnerstag, 29. September 2011
@sacerdos helveticus:
Eben ist mir ein Missgeschick passiert, und ich konnte nicht warten bis ich wieder „zum Zuge“ kommen durfte. Pardon!
Sie mögen recht haben mit der „Jugend“! Adenauer wurde ja 91 Jahre alt, und er wurde Rotarier während seiner Zeit als Oberbürgermeister von Köln (1917-1933). Da war er über die Jugend längst hinaus, doch im Rückblick scheint einem diese Zeit als seine frühen Jahre, weil seine eigentliche Karriere ja erst 1949, als er bereits 74 Jahre alt war, begann.
Feststeht, dass er Rotarier war, ich kann im Moment leider nicht die entsprechende Belegstelle in seiner Biographie finden. Es steht aber ebenso fest, dass Konrad Adenauer katholischer war als der ganze heutige sogenannte deutsche Episkopat. Zu seiner Zeit als Kanzler und Parteivorsitzender war das „C“ im Parteinamen noch keine Mogelpackung.
Aber die Bezeichnung „katholisch“ ist für die meisten unserer Bischöfe ebenfalls eine bewusste Irreführung. Wenn sie ehrlich wären so würden sie sich neu-katholisch oder wischiwaschi-ökumenisch nennen. Aber sie sind nicht ehrlich, es geht um die zig-Millionen Kirchensteuer! Die ist wichtiger als der ganze Glaube mitsamt dem was Rom sagt!
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#24   ANGELUS ULTOR   18:59:44 | Donnerstag, 29. September 2011
Was für altliberale, Abfall-Theologen = Zeitgeist-Idioten!
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#23   concilium   18:29:42 | Donnerstag, 29. September 2011
Na, so wie die ganze Clique vor Jahren rechtgläubige Seminaristen geschasst haben, – angeführt von dem damaligen altliberalen Regens Prof. (ohne Dr. habil.) Dr. G. Stanke – , kriegen sie jetzt die Rechnung für ihr Tun, wofür sie sich dereinst vor Gottes Thron verantworten müssen.
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#22   sacerdos helveticus   17:35:40 | Donnerstag, 29. September 2011
@kurt friedgen
???
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#21   kurt friedgen   16:29:26 | Donnerstag, 29. September 2011
@sacerdos helveticus:
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#20   Tomás   16:10:25 | Donnerstag, 29. September 2011
Thomasius
#18
Das Kirchenrecht ist ein Mittel des Heiles, wird von der Unfehlbarkeit der Kirche garantiert und ihm – wie in der Liturgie – kommt der Glaube zum Ausdruck. Daher kann es niemals einen Widerspruch zwischen dem Glauben und dem Kirchenrecht geben. Wenn ich hier von Kirchenrecht spreche meine ich selbstverständlich das CIC promulgiert von Papst Benedikt XV. im Jahre 1917.
Daß im „Kirchenrecht“ vom Wojtyla Irrlehren vorhanden sind, ist richtig, aber unerheblich, weil die Montinisekte nicht die Kirche ist.
kurt friedgen
#11
Der Rotary und der Lions pflegen den Grundsatz der Humanität unabhängig vom Glauben. Da diese Denkweise typisch für die Freimaurerei ist, wird ihnen auch Nähe zu dieser antichristllichen Organisation nachgesagt.
Sollte Adenanuer Rotarier gewesen sein (was mich nicht wundern würde), wäre diese Tatsache unerheblich, weil Adenauer zwar kein Häretiker, aber auch kein Vorzeigekatholik war. Die Tatsachen, daß die „C“DU/„C“SU von Anfang an keine katholische, sondern eine „interkonfesionelle“ Partei war und er selbst mit Karl Rahner sympathisierte, beweisen es.
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#19   Jolanda   16:09:13 | Donnerstag, 29. September 2011
Dann muß man dem dementen Prälaten Mönninger eben die Bibel vorlesen, wenn er selber blind geworden ist.
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#18   Thomasius   15:37:56 | Donnerstag, 29. September 2011
>In einer langatmigen Begrüßung kritisierte er den Papst und die Lehre der Kirche mit dem dummen Sprüchlein: Das Kirchenrecht darf nicht über das Evangelium gestellt werden.<
Ist doch klar: Die Katholische Kirche hat – jedenfalls nach den kreuz.nettern – mit dem Herrn Jesus Christus kaum etwas gemein. Denn das – menschlich geschaffene – Kirchenrecht geht „selbstverständlich“ der Lehre des herrn Jesus Christus „vor“.
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#17   Elvenpath †   15:23:52 | Donnerstag, 29. September 2011
@Dumbledor: In meinen Augen ist das wie ein Streit um die wahre Farbe von Gnomenmänteln, oder die Form von Einhörnern. ^^
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#16   sacerdos helveticus   14:03:55 | Donnerstag, 29. September 2011
@Kurt Friedgen
Sie schrieben:
„Konrad Adenauer (1876-1967) war Mitglied des Kölner Rotary-Clubs von Jugend an.“
Nun seien wir einmal grosszügig und lassen die „Jugend“ bis 25 Jahre währen, selbst dann hätte Konrad Adenauer nicht in jugendlichem Alter den Rotariern beitreten können, da diese ja erst 1905 -damals war Adenauer 29 Jahre- in den USA gegründet wurde, der erste Rotarierclub in Deutschland wurde 1927 in Hamburg gegründet, ein Jahr später der in Köln, damals war Adenauer 51 Jahre alt, also sicher kein junger Mensch mehr, wenngleich ihm in diesem Jahr noch 40 Lebensjahre bevorstanden.
Von der HP der Rotarier in Deutschland:
Am 23. Februar 1905 gründete der Rechtsanwalt Paul P. Harris den ersten Rotary Club in Chicago, Illinois, USA. In Deutschland wurde Rotary 1927 mit der Gründung des ersten Clubs in Hamburg etabliert hat.
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#15   Dumbledor   13:57:14 | Donnerstag, 29. September 2011
Elevanpath: in der Terminologie von +.net besteht die an das 2. Vatikanum glaubende Kirche (Konzilskirche/Sekte) aus 2 Lager: den Alt-Liberalen mit den Ansichten der 60er und 70er Jahre und die Neo-Konservativen die vom Kern her sich mit den Ansichten hier decken, aber immer noch an dem Konzil festhalten und deren nachträgliche Fehldeutung betonen. Dann gibt es die „wahren“ eigentlichen Katholiken die wechselweise mal die Rolle der Piusse und der Sedisvakantisten spielen.
Alles in allem ein ziemlicher Krampf im internet, was mit der realen Kirche nix zu tun hat.
Da pfeif ich mir mal lieber was gescheites zum nachdenken rein:
www.youtube.com/watch?v=hKXyb8XEHys&…
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#14   Elvenpath †   13:44:03 | Donnerstag, 29. September 2011
@Dumbledor: Jetzt weiß ich aber immer noch nicht, was es bedeutet, und warum es schlecht ist.
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#13   Vogel   12:48:34 | Donnerstag, 29. September 2011
Evelynn
wenn wir Menschen ausgrenzen, „richten“ wir ja über sie.
So, wie wir richten, werden wir gerichtet.
Nicht nur die Katholiken sollten einfach mal lernen, die WORTE
bewußter zu benutzen
– beim BETEN, beim SINGEN, beim SCHREIBEN, beim PREDIGEN
Ich persönlich würde niemand ausgrenzen, niemand die Kommunion verweigern, aber ich wünsche mir schon, dass die Gläubigen bewußt den Leib Christi empfangen, dass sie auch bewußt über ihre Sünden nachdenken und dann ist doch vieles schon in Ordnung.
Gestern habe ich Stern TV gesehen, da war Bettina Landgrafe und die ist ja auch sehr aktiv in Afrika.
So etwas gefällt JESUS, glaube ich mehr als unsere Diskussionen über so viele Äußerlichkeiten.
Beten und Bibel lesen ist wichtig, aber anderen aktiv helfen ist auch sehr wichtig.
Wenn jemand z.B. im Schaukelstuhl sitzt und in der Bibel liest, ist das ja sehr gut, aber wenn vielleicht zeitgleich eine alte Nachbarin die Einkaufstasche kaum noch tragen kann, ist es vielleicht eher im SINNE von JESUS vom Schaukelstuhl aufzustehen und der alten Frau zu helfen.
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#12   Evelynn van der Meer   12:20:02 | Donnerstag, 29. September 2011
Vogel: Ich verstehe, was Du meinst.
Aber es ist offensichtlich:
Blutige Revolution in der Kirche ist heutzutage weder möglich noch jemals jesuanisch.
Ravolution mit gefalteten Händern und Kirchemitgliedschaft bringt genau so viel: Der Papst kommt: Musik, Tusch, Marienlied, Tanzgruppe, Heilig, Heilig, Heilig, und weiter wie bisher, Wiederverheiratete ausgrenzen und Willliamsonisten eingrenzen. Ansonsten zeigt der Papst doch eine lange Nase.
Mitglieder werden wie seit Jahrhunderten an der Nase herumgeführt und verarscht.
.
Daher ist es zwingend, um der Kirche Argumente an die Hand zu geben, sich zu überdenken auf Übereinstimmung mit Jesu Vorgaben, dass die Leute austreten und alles dafür tun, dass die Kirche und kirchliche Einrichtungen, die Menschen diskriminieren keinen Cent mehr erhalten.
.
Das ist wie bei einem Schlägerjungen.
.
Solange er nicht einsieht, dass Schlagen schlecht ist, prügelt er weiter und tut scheinheilig.
.
Erst wenn er dazu nicht mehr in der Lage ist, Geschlagene zu unterdrücken, kann er sich besinnen und über Neuorientierung nachdenken.
Wer Schlägern die Grundlage nicht entzieht und net aus sie einredet, tut weder der Welt noch sich noch dem Schläger etwas Gutes!
.
Pro Petition: „Aus Liebe: Gebt der Kirche die Chance zur Besinnung! Tretet aus!“
+
Pro Petition: „Aus Liebe: Keine Gemeinnützigkeit und keinen Cent mehr für Menschen diskrimiierende Kirchen und kirchliche Vereine und Wohlfahrtsverbände.“
.
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#11   kurt friedgen   12:19:40 | Donnerstag, 29. September 2011
Konrad Adenauer (1876-1967) war Mitglied des Kölner Rotary-Clubs von Jugend an. Und jetzt sage mir einer der hier Mitschreibenden: War Adenauer katholisch oder nicht? Ich wünschte mir einen deutschen Bischof der Gegenwart, der es ihm an Katholisch-Sein gleichtäte!
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#10   Dumbledor   12:15:39 | Donnerstag, 29. September 2011
@Elevenpath: da hat das liebe +.net mal wieder, wie zuvor mit dem Begriff „Gutmensch“ bei ihrer heimlichen Liebe FDP abgekupfert. Nur dass dort die Altliberalen gemeinhin als die „Guten“ gelten^^ …Ansonsten alles nur geklaut, alles gar nicht meine…sagen die Prinzen :D
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#9   Elvenpath †   12:11:43 | Donnerstag, 29. September 2011
Hiiiiilfeeeee! Was bitteschön sind Altliberale? Und wieso sind sie böse? Klärt mal bitte einen Unwissenden auf!
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#8   Gunsenum   12:01:18 | Donnerstag, 29. September 2011
Sind wieder mal die Fuldaer Priester dran? Wie ärmlich, eure Kritik! Was kritisiert ihr eigentlich genau? *Eine Filmvorführung? Sollte der kritische Katholi, und dazu zählt ihr Piusnasen doch auch, sich nicht mit solchen Dingen auseinandersetzen dürfen?! Ist es nicht sinnvoll, wenn JUgendliche, durch moralische Autoritäten der Kirche (Rektor Müller), sich mit solchen Filmen auseinandersetzen? Nicht doch besser, als sie am PC alleine zu schauen und überfordert zu sein? *Kritisiert ihr, daß ein alter Prälat das Primat der unveränderlichen Lehre Christi über das in der Vergangenheit schon so oft geänderte Kirchenrecht einfordert? *Kritisiert ihr, daß eine gewisse Haltung einer gewissen Pastoral überdacht werden muß (überdacht sage ich, nicht verändert!)? Wollt ihr euch vor der gesellschaftlichen Realität verschließen? *Kritisert ihr das verdienstvolle Wirken von Pfarrer Reith? Kennt ihr ihn? Seid ihr in der Lage objektiv zu urteilen? Ist dieser Artikel nicht vielmehr wiedermal der schlechte Versuch, DER Kirche ans Pein zu pinkeln und Ausdruck einer ewigen Kelingeistigkeit?
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#7   Dumbledor   11:57:01 | Donnerstag, 29. September 2011
Zitat:„In einer langatmigen Begrüßung kritisierte er den Papst und die Lehre der Kirche mit dem dummen Sprüchlein: Das Kirchenrecht darf nicht über das Evangelium gestellt werden.“
Was ist an diesem Satz falsch?
Darf jemand dem Kirchenrecht nach zur Kommunion gehen, dann muss er im Stand der Gnade sein. Darf jemand nach dem Kirchenrecht nicht zur Kommunion gehen, so wird nach dem Stand der Gnade erst gar nicht gefragt. Recht und Gnade sind diametral verschieden, und dennoch steht offensichtlich das Kirchenrecht über der Gnade Christi. Ist das evangeliumsgemäß?
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