Der Abend wird zu einem Höhepunkt der diesjährigen Veranstaltungen der deutschen Lebensschutzbewegung. Linke, menschenverachtende Abtreibungsfanatiker schäumen schon.
Rebecca Kiessling auf ihrer Webseite.
(kreuz.net) Die international bekannte Lebensschützerin und Anwältin, Rebecca Kiessling aus den USA,
kommt nach Deutschland.
Das berichtet die Webseite ‘gegenabtreibung.de’.
Die Abtreibung muß abgetrieben
werden
Fräulein Kiessling wird am 31. Oktober bei einer Festveranstaltung des ‘Aktionskreis Oktober
2011’ teilnehmen.
Der Anlaß findet im CVJM-Haus an der Graf-Adolph-Straße 102 in Düsseldorf ab 18.00
Uhr statt.
In dem ‘Aktionskreis’ sind der Bundesverband und die Regionalverbände der ‘Aktion Lebenrecht
für Alle’, die ‘Jugend für das Leben Deutschland’, diverse Gruppierungen und Interessengruppen, sowie
Prominente und Persönlichkeiten zusammengeschlossen.
Ihr bestreben ist es, die verbrecherische Abtreibungsgewalt
auf die gesellschaftliche und politische Tagesordnung zu bringen.
Zurück zum Rechtsstaat
Bei der Festveranstaltung
wird Weihbischof Andreas Laun von Salzburg zum Thema „Zurück zum Rechtsstaat – Verbot der Abtreibung“
sprechen.
Claudia Kaminski – Ärztin und Vorsitzende der ‘Aktion Lebenrecht für Alle’ – behandelt das
Thema „Lebensrecht – Jetzt erst recht“.
Rebecca Kiessling äußert sich über „Schönheit statt Asche –
Gewaltsam gezeugt und doch geliebt!“
Das Rahmenprogramm bestreitet der belgische Liedermacher Jo Landers.
Sie ist ein Vergewaltigungs-Kind
Fräulein Kiessling war 18 Jahre alt, als sie erfuhr, daß ihre leibliche
Mutter durch eine Vergewaltigung mit ihr schwanger wurde und sie nach der Geburt zur Adoption freigab.
Diese Nachricht veränderte ihr Leben schlagartig.
Völlig überraschend wurde sie mit einem Thema konfrontiert,
das für sie vorher bedeutungslos war.
Seither setzt sich Fräulein Kiessling entschlossen gegen die
Abtreibungsgewalt ein.
Sie ist selber ein lebendiges Zeugnis für die Heiligkeit des menschlichen Lebens –
gleichgültig unter welchen Umständen es entstand.
Gegenwärtig rotten sich Antifa-Neonazis im Internet
gegen die Veranstaltung zusammen.
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270 Lesermeinungen
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#249 Jenenser I Sie hangen also der überaus egoistischen Theorie der Überbevölkerung an. Warum gehen
Sie nicht mit bestem Beispiel voran und erleichtern den Planten um ihre 80 Kilo, die ja auch Nahrung brauchen,
um herumgeschleppt werden zu können? Achso, richtig, weil es eine egoistische und dazu noch falsche Theorie
ist. Für sowas stirbt man nicht gern.
#273 Rudi Mentär † 12:19:50 | Dienstag, 1. November 2011
# 256 Ikonikus Ich zitiere: „Ihr werdet Euch noch wundern – und mit Heulkrämpfen wünschen, dass der
Einfluss der friedlichen Christen größer gewesen wäre…!“ Es ist nun leider so, dass ich Sie und Tomás
und einige andere wie Atzmon nun mal nicht unter friedliebenden Christen subsumiere. Ich will weder Islamisten
noch Ihresgleichen an der Macht, es gäbe allenfalls inhaltliche, aber keine qualitiativen Unterschiede,
wenn es um das Beschneiden meiner persönlichen Freiheit geht. Sie und einige andere sind so von Hass
zerfressen, dass ich Ihren Einfluss auf die Gesellschaft auf einem nicht mehr messbaren Bereich sehen
möchte.
#268 Asmielle 18:54:11 | Sonntag, 30. Oktober 2011
Es ist kein Widerspruch, wenn wir wahre Katholiken für die Todesstrafe und gegen die Abtreibung sind,
weil in dem ersten Fall einer Schuldiger hingerichtet und in dem zweiten ein Unschuldiger getötet wird.
Man darf nicht Abtreibung mit Todesstrafe gleichsetzen. . Ich lache mich tot Tómas! Wie können sie auf
der einen Seite sagen dass es nicht in Ordnung ist und auf der anderen sagen es wäre legitim??? Wenn
ein WAHRER Katholik schon sagt da gäbe es keinen Widerspruch ANTI Abtreibung aber PRO Todesstrafe zu
sein, dann geht die katholische Kirche zum Teufel… besser das SIE nie einen hohen Posten in der Kirche
betreuen! Leute wie SIE treiben die Menschen aus der Kirche!
#257 Die selben Damen oder ihre Töchter, die sich von der Kirche keine Vorschriften machen lassen wollen,
werden irgendwann verschleiert herumlaufen müssen. Europa hat sich geweigert, Chritus als Herrscher zu
akzeptieren. Als Strafe werden die Europäer die islamische Tyrannei ertragen müssen. Die Sünden der
Völker werden in diesem Leben bestraft.
#265 Jubärens 11:27:09 | Sonntag, 30. Oktober 2011
Jenenser tut sich schwer mit Logik und Realität: „Wie will man etwas ungeborenes töten?“ Das ungeborene
Kind im Mutterbauch ist kein „etwas“, sondern ein Mensch von Anfang an, der sich als Mensch entwickelt.
Oder können Sie mir angeben, in welcher Weise und ab welchen Zeitpunkt aus einem „etwas“, also einer
Sache, ein jemand, ein Mensch werden soll?
#264 Goldengel 08:27:01 | Sonntag, 30. Oktober 2011
Es wundert mich immer wieder, dass es hier User wagen gegen Föten zu schreiben und diesen einen „toten
Körper“ unterstellen. Der Föutus LEBT, atmet und existiert – Es ist kein Toter im Leib einer Schwangeren,
sondern ein Lebender.
#263 Obermaier † 07:26:08 | Sonntag, 30. Oktober 2011
Ikonius, ja, das spricht wirklich für das Christentum, nicht wahr, dass es „Schlimmeres gibt“. Huh, was eine erfolgreiche Strategie: „Wählt mich – einer der anderen Kandidaten ist noch beschissener als ich!“
#262 Ikonikus 03:52:59 | Sonntag, 30. Oktober 2011
„#248 Jenenser I. 20:09:49 | Samstag, 29. Oktober 2011 Bin ich froh, dass die Kirche in diesem Staat nur
geringe Macht hat.“ ° Wäre es Dir lieber, wenn die islamistischen Muslime die Gebiete Deutschlands regieren
würden? Da würden Schwule, wie Du, schon längst am Baukran hängen! ° Ihr werdet Euch noch wundern –
und mit Heulkrämpfen wünschen, dass der Einfluss der friedlichen Christen größer gewesen wäre…!
#260 Obermaier † 03:03:55 | Sonntag, 30. Oktober 2011
Jenenser I.: . Wie auch immer. Letztlich ists egal, woher das Problem ursprünglich kommt – wir könnens
ja nicht rückgängig machen. Wir müssen und JETZT mit dem Problem befassen, wie es ist. Und es ist ja
beileibe nicht nur Afrika. In Asien wächst die Bevölkerung auch dramatisch, in Südamerika ebenso, ebenso
in Arabien. Europa mit seiner lächerlichen Aussterbe-Angst ist weltweit eine (im Grunde rühmliche) Ausnahme.
. Und was Kiwis, Orangen und so weiter „im Winter“ angeht: Das ist NICHT das Problem. Das ist sogar ein
Teil der Lösung – für manche Länder ist Obst und Gemüse ein wichtiges Exportgut – und wenn bei uns
Winter ist ist deren Erntezeit – Orangen beispielsweise gibt es bei uns quasi nur in unserem Winter. Das
kann ein Umwelt-Problem sein, einfach durch den Energiebedarf des Transportes – was sich aber lösen ließe,
durch neue Technologien (z.B. Meerwasserentsalzung zur Trink- Und Giesswassergewinnung), sauberere Energien,
aber es ist kein Ernährungsproblem. . Letztlich wird das Bevölkerungswachstum DAS Problem schlechthin
sein. Im Moment und auch noch ein paar Jahrzehnte werden wir das kompensieren können aber irgendwann
geht es nicht mehr. Das ist einfach Fakt, weil es eben gegen unendlich strebt, das Wachstum. Und wenn
wir das Wachstum nicht bald verlangsamen und irgendwann stoppen, dann wird „uns der Laden um die Ohren
fliegen“.
#257 Jenenser I. † 02:38:17 | Sonntag, 30. Oktober 2011
@Obermaier: Oha, das Problem hat viele Ursachen. Bananen, Kiwis, Orangen im Winter, … Es ist und war
pervers, was wir Europäer gemacht haben. Afrika zu erobern und dort das Christentum verbreiten. Das war
ein Fehler.
#256 Obermaier † 02:25:11 | Sonntag, 30. Oktober 2011
Jenenser I: 7 Mrd Menschen – die zu ernähren wäre kein Problem. Das wäre rein theoretisch auch noch
mit 15 Mrd Menschen möglich. Leider nur theoretisch, weil: . 1. Dafür müssten alle Menschen etwas abgeben
und teilen. Nur gab und gibt es ja schon ein Riesen-Geschrei (auch von einigen gut christlichen Usern
auf dieser Seite) darüber, dass „WIR den Griechen helfen sollen mit UNSEREM SAUER VERDIENTEN GELD (*schrei
geifer sabber), die sollen sich doch gefälligst selber helfen (*kreisch tob jammer), WIR SIND DOCH NICHT
DIE WOHLFAHRT FÜR EUROPA!… „. Wenn also schon so eine popelige Abgabe (im Vergleich zu dem, der nötig
wäre, um allen Menschen ein würdiges Leben zu ermöglichen) so ein Geschrei und solche Verlust-Ängste
verursacht, wie soll das also gehen, WIRKLICH auf Lebensqualität zu verzichten, um DEN ANDEREN (nicht
uns!) ein anständiges Leben zu ermöglichen? Wird nicht durchsetzbar sein. Geht also nicht. . 2. Auch
wenn wir es hinbekämen (vielleicht durch ein Wunder, welches alle Menschen zu barmherzigen Samaritern
machte, die gerne teilen und abgeben) 7, 15 oder gar 20 Mrd Menschen zu nähren, zu kleiden und ihnen
ein Obdach zu ermöglichen, würde das ja nur die unweigerliche Katastrophe hinauszögern, denn wenn die
20 Mrd erreicht wären würde das Bevölkerungswachstum ja nicht aufhören – das strebt nämlich gegen
unendlich und ist eine Exponentialkurve, d.h. die Bevölkerung wächst in Zahlen immer schneller.
#255 Jenenser I. † 01:58:33 | Sonntag, 30. Oktober 2011
@Sign: NEIN! 1. Es gibt eine Stufe vor dem Fötus. 2. Ein Fötus würde ohne die Austrägerin (für euch
scheint es nämlich keine zu beachtende Person zu sein) als Mensch zur Welt kommen. 3. Kennen Sie mich
pesönlich, um mich als „Taugenichts“ zu beschimpfen? Wenn ich ein „Taugenichts“ sein soll, dann sind
Sie ein Menschenverachdenter, ideologischer Freak! Geben Sie mit wissenschaftlich fundierte Zahlen. Morgen
leben auf diesen Planeten 7 Mrd. Menschen. Wie wollen Sie die ernähren? Sie schauen in Ihr 2000 Jahre
altes und somit veraltetes Handbuch und meinen einfach das Mittelalter wieder aufleben lassen zu können.
Andere zerbrechen sich den Kopf, wie die Menchen besser LEBEN können und werden von euch als „Gutmenschen“
„beschimpft“. Schonmal daran gedacht, was das gegenteil wär?
Jenenser, Sie sind scheinbar nur da um zu provozieren, Ihr einziger Lebensinhalt ist wohl die Provokation
und die Aversion gegen das christliche und einzig wahre Menschenbild. Großartig, wenn man zu sonst nichts
taugt, unterstützt man halt die Mörder an Ungeborene, die vielleicht eines Tages auch Taugenichtse werden –
so schließt sich der Kreis in Ihrem kleinen psychologischen Universum, gell? Wenn Sie auch nur halb so
schlau wären, wie Sie sich hier produzieren, dann wüssten Sie schon, dass zwischen einem Haus und einem
Menschen ein gravierender Unterschied besteht: der Mensch lebt und zwar in all seinen Stadien, sei es
Fötus, sei es Baby, Kind, Jugendlicher, Erwachsener, Tattergreis oder Sterbender. Das müssen Sie mal
kapieren und nicht immer den selben Mörder-Schmarrn rezitieren.
#252 Jubärens 19:42:58 | Samstag, 29. Oktober 2011
Tomas beherrscht nicht die Regeln der Logik, der Rechtslogik und der Historie sowieso nicht: „Wäre dieser
Erlaß kein Gesetz gewesen…“ Der Geheimerlass war kein Gesetz und wird es auch nicht, wenn Sie er noch
10mal behaupten. … hätte das Gericht nur sagen müssen:“ Das Gericht urteilt nach den festgelegten
Gerichtsregeln der Gesetzesauslegung und lässt sich von einem gewissen Tomas sowieso nichts vorschreiben.
„Es (der Erlass) ist kein Gesetz und kann demzufolge diese Tötungen nicht rechtfertigen.“ Auch mit einem
Nazi-Gesetz wären die Krankentötungen gegen das Grundrecht auf Leben gewesen und damit rechtswidrig.
Das war doch gerade der Kern der naturrechtlichen Rechtsprechung des Hadamar-Urteils, dass Krankenmorde
weder durch Gesetze und auch nicht durch Erlasse gerechtfertigt werden können. Mann, kapieren Sie das
doch endlich, dass bei einem naturrechtlich begründeten Urteil die Berufung auf rechtswidrige Gesetze
und Erlasse nicht rechtfertigend sein kann und erst recht werden dabei nicht Erlasse zu Gesetzen verzaubert.
#244 Das Verhungern von Menschen ist kein Mord, es sei denn der Hunger wird gezielt eingesetzt, um Menschen
zu vernichten. So wie es Stalin in der Ukraine gemacht hat. Selbsverstänlich besteht die Pflicht, hungerden
Menschen zu helfen, aber dies ist kein Grund um die Abtreibung zu dulden. #245 Der Mensch ensteht im Augenblick
der Zeugung. Daher ist eine Abtreibung, auch eine Frühabtreibung, immer das Töten eines Menschen. Die
Abtreibung ist direkte, vorsätzlich und überlegte Tötung eines Unschuldigen und damit Mord. Der Massenmord
an ungeborenen Menschen ist viel schlimmer als das Verhungern, weil es sich um ein Verbrechen handelt.
Der Verweis auf die hungerden Kinder in Afrika ist ein alter Trick der Befürworter der Abtreibung, wie
@schamane und @Jenenser I., um von dem Massenmord an ungeborenen Kindern abzulenken.
#250 Jenenser I. † 18:40:59 | Samstag, 29. Oktober 2011
@Goldengel: Ich verstehe ihre Logik nicht: Wie will man etwas ungeborenes töten? Kann man auch ein ungebautes
Hochhaus sprengen? Kümmern Sie sich lieber darumm dass die MILLIARDEN von Menschen nicht durch Hunger
getötet werden.
#247 Goldengel 17:47:13 | Samstag, 29. Oktober 2011
#241, Abtreibung ist aber keine Form der Verhütung, sondern das gewollte Töten eines Föten. Es gibt
übrigens auch wirklich Tote – nämlich die abgetriebenen Föten – das sind auch Tote oder zählen Sie
diese etwa zu den Lebenden?
#246 Jenenser I. † 17:40:33 | Samstag, 29. Oktober 2011
Also würden ohne Abtreibung jählich 120 000 000 Millionen Menschen geboren. Nun stellen Sie sich noch vor, jeder Mensch würde sich an euer Verhütungsverbot halten. Dann gäbe es nämlich wirklich Tode!
#237 Lesen Sie das Urteil. Darin begründet das Gericht lang und breit, weshalb es diesen Erlaß verwirft.
Dabei beruft sich das Gericht auf das Naturrecht, das über dem positiven Recht des Staates steht. Alles
ganz im Sinne der Radbruch-Norm: Rechtssicherheit ja, aber kein uneingeschrenkter Rechtspositivismus.
Wäre dieser Erlaß kein Gesetz gewesen, hätte das Gericht nur sagen müssen: Es ist kein Gesetz und
kann demzufolge diese Tötungen nicht rechtfertigen.
@monens, Selbstverständlich befürworte ich Abtreibung nicht. In meinem Post ging es darum, dass ich
dem Staat weder das Recht gebe Ungeborene zu töten, noch Geborene. Todesopfer staatlichen Hinrichtungswahns
weden nicht dadurch bedeutungslos dass sie auf Millionen Abtreibungsopfer hinweisen.
#243 Rudi Mentär † 16:27:39 | Samstag, 29. Oktober 2011
#232: ein wahrhaft christlicher Ansatz, als „Katholik“ (Katholiban?) für die Todesstrafe zu sein. Aber spielen ja gerne Gott. Sie sind ein Blasphemiker…
#242 Jubärens 16:00:11 | Samstag, 29. Oktober 2011
Tomas hat von den historischen Vorgängen keine Ahnung, bläht sich aber als Angeber auf: „Als im Jahr
1947 in Frankfurt am Main die Prozesse gegen Ärtzte und Pfleger, die in der Tötungsanstalt Hadamar serienweise
Kranke ermordet haben, stattfanden, haben sich die Angeklagten auf den entsprechenden Führererläß berufen.
Das Gericht hat festgestellt, daß die Angeklagten auf Grund dieses Erlasses gehandelt haben, aber diesen
verworfen, weil er im Widerspruch zu den Grundrechte des Menschen stand Damit hat das Gericht diesen Erlaß
als Gesetz anerkannt. Dasselbe gilt für alle anderen Führererlasse.“ Die Ärzte und Pflegerinnen in
Hadamar hatten während der beiden Tötungsphasen und – Methoden von 1941 bis 1945 keinerlei Einsicht
in Hitlers Geheimerlass vom 1. 9. 1939, d. h. sie konnten sich bei den Tötungstaten gar nicht auf den
Erlass berufen. Nach dem damaligen Recht (§ 211ff) war ihre Tötungstätigkeit rechtswidrig und damit
strafbar, weil der Geheimerlass das positive Recht nicht aufheben konnte. Als Justizminister Gürtner
von dem Geheimerlass erfuhr, wollte er die Krankentötungen durch gesetzliche Regelungen normieren, was
Hitler ablehnte. Auch in diesem Vorgang zeigt sich, dass der Geheimerlass keine gesetzliche Qualität
hatte. Dass die Angeklagten später wahrheitswidrig behaupteten, sie hätten entsprechend des Erlasses
gehandelt, den sie – wie gesagt, nicht kannten – ist als Schutzbehauptung für die Beurteilung der Rechtslage
im 3. Reich irrelevant.
@ Tomás: „Die Bekehrung zum wahren Glauben ist legitim und darf keineswegs bestrafen werden.“ Wer entscheidet,
was der wahre Glaube ist? Sie? Sind Sie der Meinung, dass die Konversion zum falschen Glauben mit dem
Tod bestraft werden muss?
@Heinrich Schreiber; 100 % der weltweit vollstreckten Abtreibungstodesurteile treffen UNSCHULDIGE ungeborene
Kinder; 100 %-iger MORD!; die Auflistung des Grauens; ERMORDETE ungeborene Kinder; / stündlich in der
EU 138 MORDE / täglich in der EU 3’309 MORDE / jeden Werktag in der BRD über 1000 MORDE / jährlich
in New York MORDRATE von 43 % / jährlich in den USA 1’500’000 MORDE / jährliche Verbrechen im Staatskommunismus
China; 13’ 000’ 000 MORDE / weltweit jährlich 50’ 000’ 000 MORDE Vollstreckte Todesurteile durch ERMORDUNG
von ungeborenen Kindern in einem Jahr mehr als der gesamte 2. Weltkrieg in sieben Jahren an Todesopfern
gefordert hat; der „dritte Weltkrieg“ mordet jährlich 50 Millionen ungeborene Kinder; www.razyboard.com/…07697-6095359-0.html
aus einer Lebensschutzhomepage vergleicht in einem Zitat den BABYcoast mit der Ideologie der Nationalsozialisten;
+ „Am Anfang standen zunächst nur feine Akzentverschiebungen in der Grundhaltung der Ärzte. Dr. Leo
Alexander (österreichischer Arzt 1905-1985)“ + www.razyboard.com/…07907-6021219-0.html Die modernen
„Todesurteile“ werden via „Beratungsscheine“ vorbereitet und via „mediznischer (Rampen)behandlung“ vollstreckt;
das Grauen von Auslebegesellschaften, zurückgefallen in die Mentalität des Urwaldes; www.razyboard.com/…07907-5936925-0.html
#223 Die Todesstrafe kann nur verhängt werden, wenn die Schuld des Angeklagten feststeht. Gilt auch für
andere Strafen. Es ist Streitfrage, ob der Staat das Recht oder die Plicht, hat homosexuelle Handlungen
zu bestrafen. Auf jedem Fall ist die Todesstrafe nicht angemessen. Die Bekehrung zum wahren Glauben ist
legitim und darf keineswegs bestrafen werden.
@Tomás: Sie schreiben“Es ist kein Widerspruch, wenn wir wahre Katholiken für die Todesstrafe und gegen
die Abtreibung sind, weil in dem ersten Fall einer Schuldiger hingerichtet „ Ein Schuldiger????? Sie sind
ein Phantast. Weit über 50% der weltweit vollstreckten Todesurteile treffen Unschuldige und ein großer
Teil der Übrigen werden hingerichtet für Taten für die wir kaum die Todesstrafe für angemessen halten.
Z.B. für Homosexualität in Iran oder für Konversion zu einer anderen Religion in Saudi-Arabien.
#219 Es ist kein Widerspruch, wenn wir wahre Katholiken für die Todesstrafe und gegen die Abtreibung
sind, weil in dem ersten Fall einer Schuldiger hingerichtet und in dem zweiten ein Unschuldiger getötet
wird. Man darf nicht Abtreibung mit Todesstrafe gleichsetzen. #223 Als im Jahr 1947 in Frankfurt am Main
die Prozesse gegen Ärtzte und Pfleger, die in der Tötungsanstalt Hadamar serienweise Kranke ermordet
haben, stattfanden, haben sich die Angeklagten auf den entsprechenden Führererläß berufen. Das Gericht
hat festgestellt, daß die Angeklagten auf Grund dieses Erlasses gehandelt haben, aber diesen verworfen,
weil er im Widerspruch zu den Grundrechte des Menschen stand (vgl. Hadamar-Urteil, 49a, D.30). Damit hat
das Gericht diesen Erlaß als Gesetz anerkannt. Dasselbe gilt für alle anderen Führererlasse. Hätte
die deutsche Justiz nach den Normen des Rechtspositivismus gehandelt, hätte sie den großen Teil des
NS-Täter nicht verurteilen dürfen. Also ist es nicht bewiesen, daß es den „Führererlaß zur Endlösung
der Judenfrage“ existiert hat, d.h. Adolf Eichmann hat auf eigener Faust gehandelt.
Gustav Ruhland, System der politischen Ökonomie, Band 1, Berlin 1903, S. 354: www.vergessene-buecher.de/…/bd1-s319bis396.html
Von Caesar bis zum Untergange des Römerreichs „Neben den Massenquartieren der verarmten Schlafstellenbewohner
standen die Bordelle, deren Inhaber auf die öffentliche Meinung so grossen Einfluss ausüben konnten,
dass die Bewerber um die höchsten Staatsämter es gelegentlich für gut fanden, zu ihnen in Beziehung
zu treten. Und die Hebammen hatten in der Fruchtabtreibung eine solche Virtuosität erlangt, dass ihre
Technik selbst der modernen medizinischen Wissenschaft noch dunkel geblieben ist. Die Masse der arm gewordenen
Bürger konnte sich den Luxus einer Ehe nicht mehr leisten. Den Reichen war die Ehe eine Last, die sie
wenigstens etwas hinderte, in wechselvoller Laune zu geniessen, was geschäftige Hände von der weiten
Erde an Abwechslung zu bieten vermochten. Sie heirateten deshalb spät und hatten auch dann nicht Lust,
durch eine grössere Kinderzahl zu einer Zersplitterung ihrer grossen Vermögen die Hand zu bieten. Es
kam zu einer förmlichen Eheflucht der Bevölkerung. Die verheirateten Frauen suchten in der Ehe ihr Vermögen
selbstständig zu erhalten. Die emanzipierten Frauen belagern den Marktplatz und wissen die Aufhebung
von unerwünschten Gesetzesbestimmungen durchzusetzen. Die Zahl der römischen Bürger geht schon gegen
Mitte des 2. Jahrhunderts zurück. Im Jahre 164 v. Chr. zählte der römische Census in Italien noch 337’000
römi…
#235 Jubärens 12:31:14 | Samstag, 29. Oktober 2011
Zum Abtreibungspropagandisten und Tierschützer Peter Singer – speziell für Obermaier: „Bei einem Vergleich
der moralisch relevanten Eigenschaften Lust- und Schmerzempfinden, Autonomie etc. haben das Kalb, das
Schwein und das vielverspottete Huhn einen guten Vorsprung vor dem Fötus in jedem Stadium der Schwangerschaft-
und wenn wir einen weniger als drei Monate alten Fötus nehmen, so würde sogar ein Fisch, ja eine Garnele“
mehr wert sein als ein menschlicher Embryo. Singer schlägt vor, den „Wert eines Fötus“ mit den Werten
von anderen Lebewesen auf ähnlichen Stufen der Lebensäußerungen zu vergleichen. (aus: Peter Singer:
Praktische Ethik, Stuttgart 1984, S. 126ff)
Moderne RAMPEN der SELEKTION präsentieren sich in „hygienischen Klinikfarben“; den Part des „Dr. Mengele“
übernehmen gleich die Frauen selbst; ausgefeilte Logistik der MORDvollstrecker/innen ( auch immer noch
„Aerzte/innen“ genannt ) hinterlässt keine Spuren, ausser „toter“ Frauenseelen; dass diese sich ihrer
„medizinischen Behandlung“ auch „dankbar“ genug zeigen sollen, dafür sorgt die „Eichmann“verbrecherzunft
in ihren „Konferenzen“ des Todes; www.razyboard.com/…07907-5964326-0.html bösartig und hinterhältig
„argumentiert“ die verbrecherische Abtreibungszunft u.a. mit dem Begriff „Gesundheit“; www.razyboard.com/…07697-6095359-0.html
eine schwangere Frau in einem Forum berichtet über „Beratung“ der Zuliefererin zur ENDlösung, der „pro
familia“; + „ich war bei der Pro Familia auch mit meinen Mann und ich fand das echt mies wie die gehandelt
haben die haben mir zwar gesagt das wäre letzendlich meine eigen Entscheidung aber haben mir weder gesagt
noch gezeigt welche finanzielle Möglichkeiten wir haben sie haben mir die Bescheinigung für den Abruch
mitgegeben falls ich mir das doch anders überlege obwohl ich gesagt habe das ich nicht abtreiben will
und kann. Das hat für mich alles kaputt“ + diese Frau hat sich gottlob nun an WAHRE HILFE gewandt; www.razyboard.com/…07907-6041098-0.html
#233 Jubärens 10:52:48 | Samstag, 29. Oktober 2011
Zur Frage nach dem Beginn des einzelnen Menschenlebens: Erst kürzlich hat der Europ. Gerichtshof in Luxemburg
im Patentrechtsstreit Greenpeace gegen Prof. Brüstle entschieden, dass der Anfang eines Menschen in der
befruchteten Eizelle liegt und dass dem sich entwickelnden Menschen ab diesem Zeitpunkt Menschenwürde
zukommt. Das Verbot der Patentierung von menschlichen Nervenzellen aus menschlichen Stammzellen wurde
ausdrücklich mit der Menschenwürde des Embryo gerechtfertigt, da für Stammzellen ein menschlicher Embryo
getötet werden muss, sei es unvereinbar mit der Menschenwürde, daraus und aus der folgenden Patentierung
wirtschaftliches Kapital zu schlagen. Einige Zeitungskommentatoren haben hellsichtig gefolgert, nach diesem
Urteil müsste auch die deutsche Abtreibungsregelung erneut auf den gesetzlichen Überprüfungstisch.
#232 defendor 10:46:45 | Samstag, 29. Oktober 2011
Keine „Kompromisse“…die Heilige Mutter Kirche über die Abtreibung… – …Katechismus 2270 Das menschliche
Leben ist vom AUGENBLICK DER EMPFÄNGNIS an absolut zu achten und zu schützen. Schon im ersten Augenblick
seines Daseins sind dem DEM MENSCHLICHEN WESEN DIE RECHTE DER PERSON zuzuerkennen, darunter das unverletzliche
RECHT jedes unschuldigen Wesens AUF DAS LEBEN [Vgl. DnV 1,1.]. „Noch ehe ich dich im Mutterleib formte,
habe ich dich ausersehen, noch ehe du aus dem Mutterschoß hervorkamst, habe ich dich geheiligt“ (Jer
1,5) [Vgl. Ijob 10,812; Ps 22,10-11.]. „Als ich geformt wurde im Dunkeln, kunstvoll gewirkt in den Tiefen
der Erde, waren meine Glieder dir nicht verborgen“ (Ps 139,15). 2271 Seit dem ersten Jahrhundert hat die
Kirche es für moralisch verwerflich erklärt, eine Abtreibung herbeizuführen. Diese Lehre hat sich NICHT
geändert und ist unveränderlich. Eine direkte, das heißt eine als Ziel oder Mittel gewollte, Abtreibung
stellt ein SCHWERES VERGEHEN gegen das sittliche Gesetz dar: „Du sollst … nicht abtreiben noch ein Neugeborenes
töten“(Didaché 2,2) [Vgl. Barnabasbrief 19,5; Diognet 5,5; Tertullian, apol. 9]. „Gott, der Herr des
Lebens, hat nämlich den Menschen die hohe Aufgabe der Erhaltung des Lebens übertragen, die auf eine
menschenwürdige Weise erfüllt werden muß. Das Leben ist daher VON DER EMFPÄNGNIS AN MIT HÖCHSTER
SORGFALT ZU SCHÜTZEN. Abtreibung und Tötung des Kindes sind VERABSCHEUUNGSWÜRDIGE VERBRECHEN“ (GS 51,3).
–
#230 defendor 10:16:16 | Samstag, 29. Oktober 2011
Wer meint… …sich mit der allerheiligsten Dreifaltigeit, GOTT… „anlegen“ zu können und IHM SEIN
BESITZRECHT auf das von IHM erschaffene Leben „streitig“ machen zu können, der wird in der STUNDE DER
WAHRHEIT…in der Sterbestunde… im ANGESICHTE DER EWIGEN WAHRHEIT, DER GÖTTLICHEN MAJESTÄT CHRISTI
mit Schrecken ohne Ende erkennen müssen, welch einem seelentötenden Trugbild er erlegen ist… . Das
menschiche Leben ist H E I L I G von der Empfängis bis zum natürlichen Tode… das seelenzerstzende
egomanische Ausleben zeitigt lebende Seelenleichen noch und noch und wird zu einer Todesseuche für die
wehrlosesten Menschen überhaupt… den UNGEBORENEN BESEELTEN KINDERN ! . Einer Schlammlawine gleich wälzt
sich der menschliche Auslebewahn über die Gesellschaften und reisst viele mit der teuflischen Heuchelei
von bloss „tätiger Menschlichkeit“ mit ins – ewige – Verderben. . Dort, wo starre fratzenhafte Auslebegesichter
daran gehen, mit verlogen sülziger angeblicher „Hilfe“ den MASSENMORD AN UNGEBORENEN BESEELTEN KINDERN
zu einem vorgelogenen „Recht“ (?!) der Frau und als „Sieg der Vernunft“ (?!) vorzugeben, dort sind Gesellschaften
bereits mit einem Bein im Abgrund. . Abtreibung ist und bleibt bestialischer MORD an ungeborenen beseelten
Kindern… ein VERABSCHEUUNGSWÜRDIGES VERBRECHEN nennt es der Katechismus… . der satanische Ausfluss
– Abtreibung – gehört selbstredend VERBOTEN ! . Mögen die sich an diesem Verbrechen schuldig gemacht
Habenden noch in dieser Zeit die BARMHERZIGKEIT erflehen
#228 Jubärens 09:36:39 | Samstag, 29. Oktober 2011
#193 Tomás hat von Staatsrechtskunde keine Ahnung – von historischer erst recht nicht –, bläst sich
aber als wissender Angeber auf: „Die „rechtliche“ Grundlage der „Holocaustes“ war ein Führererlaß, der
im „Dritten Reich“ Gesetzescharakter hatte. Die Tatsache, daß dieser Erlaß nicht im Reitschtsgesetzblatt
veröffentlich wurde, hebt die juristische Gültigkeit nicht auf.“ 1. ist ein diesbezüglicher Führererlass –
wie etwa für den Krankenmord – nicht seriös nachweisbar und auch Tomas kann keinen Beleg dafür bringen.
2 hatten nicht-erlassene und auch erlassene Erlasse keine Gesetzeskraft (wie die übrigen 4.000 von der
Hitlerregierung herausgebrachten und veröffentlichten Gesetze). Auch das Gegenteil kann Tomas nicht seriös
beweisen – außer mit Verschwörungstheorien. „Bei der heutigen Abtreibungspraxis spielen die Begriffe
„rechtswidrig, aber straffrei“ und „legal“ keine Rolle.“ Die Abtreibung nach Indkationsregelung (§ 218a
(2) gilt als „legal“ und wird damit von der Krankenkasse bezahlt. Die Abtreibung nach der Beratungsregelung
(§ 218a (1) wird von BVerfG und dem Gesetz ausdrücklich als „nicht gerechtfertig“ bezeichnet, d. h.
rechtswidrig, aber es wird auf eine Strafe verzichtet. Weil diese Abtreibungen rechtswidrige sind (Verstoß
gegen das Grundrecht auf Leben, Art. 2 GG), dürfen sie nicht von den Krankenkassen bezahlt werden.
Thomás schrieb in #216 „Die selben Leute, die das ungeborene Leben verachten, sind die schlimmsten Feinde
von Krieg und Todesstrafe.“ Das betrachte ich als Veralgemeinerung!
#225 Goldengel 09:09:20 | Samstag, 29. Oktober 2011
Herr Schreiber, bevor Sie sich hier großartigst alterneriern, sollten Sie genauer lesen und dann werden
Sie merken, dass ich in diesem Eintrag #218 NICHT pauschalisiert habe und zwar schrieb ich: „manche sogar
dafür eintreten“ – dies beinhaltet keine Verallgemeinung, sondern reduziert diese Verweigerer. . Genauer
lesen, bitte – bevor es Ihrerseits sinnlose Vorwürfe hagelt. .
@Goldengel @Thomas Wie sie hier Kriegsdienstverweigerer und Menschen die die Todesstrafe ablehnen pauschal
als Abtreibungsbefürworter diffamieren ist sehr unsachlich. Es mag sein, dass es solche Personen gibt,
genauso wie es Menschen gibt die Abtreibung ablehnen aber gleichzeitig für die Todesstrafe sind. Ich
halte beides für wiedersprüchlich. Wer für das Lebensrecht für alle eintritt sollte das bei den Ungeborenen
und Geborenen gleichermaßen tun.
#223 Goldengel 08:42:04 | Samstag, 29. Oktober 2011
Tomàs, Da haben Sie wohl recht dass Wehrdienstverweigerer meinen doch gegen Mord sind – doch eine Abtreibung
tolerieren und manche sogar dafür eintreten – doch Sie kennen meine Meinung über den Krieg. Also für
den Krieg bin ich auch nicht , doch Sie haben recht damit, dass ein Land eine Verteidigung braucht, also
den Wehrdienst. Leider ist dies auf Erden nötig, doch die Abtreibung die ist nicht nötig. .
#216 Die selben Leute, die das ungeborene Leben verachten, sind die schlimmsten Feinde von Krieg und Todesstrafe.
Haben Sie noch nie einen Wehrdienstverweiger, der für die Abtreibung ist, getroffen?
#221 Goldengel 08:28:50 | Samstag, 29. Oktober 2011
Was ich hier schlimm finde bei einigen Kommentaren ist, dass man hier deutlich die Provokation herauslesen
kann gegen die Unschuld, also gegen Menschen, die noch nicht mal geboren sind. So was ist eigentlich unglaublich.
. Ich kann es nachvollziehen, wenn man gegen katholische Kinderheime, teilweise gegen Priester ist und
diesen Stolz vorwirft – doch was ich absolut nicht verstehen kann, ist dass jene Foristen hier auch den
Lebensschutz angreifen. . Denn um dies klarzustellen: Lebenssschutz geht uns alle was an. Wir alle wurden
mal geboren und wie wäre es, wenn dann jemand wie einige in dieser Seite meinen, dass unser Leben eigentlich
nicht nötig gewesen wäre, oder einfach na ja „Abfall“ – genauso kommt es nämlich rüber. Leben darf
man also nur selbst – wegen der Übervölkerung (so einen Schmarrn habe ich hier auch schon gelesen) –
aber jene welche diese Meinung vertreten, diese lassen es sich hier wohl gut gehen: saufen, fressen, ficken,
usw…aber andere Menschen sollen nicht mal geboren werden dürfen. . DIESER EGOISMUS SCHLÄGT DEM FASS
DEN BODEN AUS !!!!!!!!!
#214 Die Bestrafung bei einem Selbstmordversuch wäre widersinnig, aber der Staat ist verpflichtet, Selbstmordversuche
von Personen, die sich im amtlichen Gewahrsam befinden oder in der Öffentlichkeit stattfinden zu unterbinden.
Sogar der nichtchristliche deutsche Staat betrachtet, einen Selbstmordversuch in der Öffentlichkeit als
eine Störung der öffentlichen Ordnung, was dazu führt, daß die Polizei in solchen Fällen verpflichtet
ist, einzuschreiten.
#208 In der Praxis sind diese Kontrolle nicht vorhanden oder sind sehr oberflächlich. Also wird der Arzt
vom Staatsanwalt gefragt, ob den Opa am Rande der Legalität umgebracht hat und er sagt selbstverändlich
ja und der Notar, der daran beteiligt ist, bestätigt es. Hinzu kommt noch die Frage, inwieweit ein schwer
kranken Mensch, der dahinsiecht und unter starke Medikamente steht, eine freiwillige Entscheidung treffen
kann, besonders wenn er von den Verwanten, die den Opa los werden wollen, weil 1. der Opa lästig ist
und 2. der Opa Vermögen hat, und dem Artz dazu bedrängt wird. Zu dieser Praxis gibt es ausreichende
Informationen bei den Lebensschtuzgruppen (z.B. Aktion Leben). Mit den Abtreibungs- und Euthanasiegesetzen
ist wie mit dem Sozialismus. Die Theorie ist schon falsch, aber noch schlimmer ist die Praxis. Unabhängig
von diesen Problemen, steht fest, daß niermand das Recht, über sein eigenes Legen zu verfügen hat,
und der Staat, der die Pflicht hat, das Leben zu schützen, nicht dulden darf, daß Menschen ermordet
werden, auch dann nicht, wenn (angeblich) ihr Einverständnis vorliegt.
@Greggy: „Die Aufrichtigen Erzählungen eines russischen Pilgers“ wären der Klassiker dafür + ich hab
dieses wunderbare Buch sehr aufmerksam „verschlungen“ – www.amazon.de/s?ie=UTF8&tag=fi… – Nazianzeneus –
ich nerve Sie? Das täte mir echt leid!! Ich schätze Sie und Ihre Beiträge, mehr als sie vllt. vermuten,
denn sie sind wahrhaft anregend, tiefer in den Glauben einzudringen und nachzudenken… Danke!
#213 Asmielle 01:49:49 | Samstag, 29. Oktober 2011
#206 Der Staat du Trottel… was für ne Frage… wer sorgt denn hier in Deutschland dafür das gesetzliche
Normen eingehalten werden? Wenn du GAAAAAAAAANZ sicher gehen willst hinterlegst du bei einer neutralen
Person oder in einem Schliessfach dein Testament und hältst darin nochmals fest das es dein eigener und
freier Wille war. Damit das ganze seine Richtigkeit dann hat, muss selbst der Notar, der ja demnach nicht
über das von ihm beurkundete Testament verfügt, den Zugang dazu über einen Dritten (meinetwegen zur
nochmaligen Sicherheit mit einer weiteren Person) bekommen. Das ist alles möglich. Und derzeit haben
sie überhauptkeine Probleme damit. Es läuft. Und weisst du warum? Weil etwas viel verlockender und verführerischer
ist, solange es verboten ist. Aber für dich wäre es scheinbar besser überhaupt nie zu sterben, weil
es immer einen Erbschleicher geben kann, selbst wenn du eines natürlichen Todes stirbst… Dein Fanatismus
was ‘schlechte Menschen’ und ‘Verbrecher’ angeht is echt schlimm… wenn ich so denken würde dürfte
ich nichtmehr das Haus verlassen und müsste mich selbst in meiner eigenen Wohnung fürchten.
#208 Guapimirim 01:24:40 | Samstag, 29. Oktober 2011
Alstak: . Dummheit, die man bei anderen sieht, wirkt meist erhebend aufs Gemüt. Hast Du das verstanden –
oder war der Satz zu lang? . Und jetzt ab in die Koje. „Koje“? – na ja ein anders Wort für Bett.
#207 Asmielle 01:18:06 | Samstag, 29. Oktober 2011
Ich stimme Jenenser in jedem Punkt zu. Und was die aktive Sterbehilfe in den Niederlanden angeht: Natürlich haben sie am Anfang schlechte Erfahrungen machen müssen, nur so ist das jetzige Gesetz entstanden. Und grundsätzlich ist dort ersteinmal jeder Arzt der dabei hilft verdächtig, bis sich nach eingehender Prüfung herausstellt, dass er rechtens gehandelt hat. Ich weiss das ich bei solchen Leuten gut aufgehoben bin. Ich werde auch nicht allein dort hinfahren, bzw. mich fahren lassen. Ich werde definitiv jemanden beauftragen mich dorthin zu begleiten und sei es mein Notar selbst, damit er alles überwachen, bzw. für mich sprechen kann. Lieber Tómas: ‘Ganz zu schweigen von den Exzessen, die dabei zu Stande kommen, weil niemand die „Freiwilligkeit“ des Opfers kontrollieren kann.’ Von was für Exzessen sprichst du? Meinst du nur weil es eine straffreie Sterbehilfe ist, werden dann am Bett des/der Toten wilde Orgien gefeiert???? So eine schwachsinnige Aussage. Die freiwillige Bereitschaft muss sowieso vorher geklärt werden. Am besten mit Notar und ausführendem Arzt zusammen. Die haben nämlich einen extra Antrag der von der betreffenden Person oder deren Vertreter vollständig ausgefüllt werden muss, bevor der Arzt überhaupt etwas in dieser Richtung tun darf. Wenn du willst schicke ich dir gerne den Link damit du dich von den gesetzlichen Grundlagen und dem Ablauf selbst überzeugen kannst, bevor du das nächste Mal eine so schwachsinnige Aussage tätigst.
Guapimirim – Gräme dich nicht, weil dein sprachliches Vermögen unzureichend ist. Du kannst gerne mit den üblichen Pappnasen hier diskutieren, die sind auch eher auf deinem „Niveau“. Viel Vergnügen.
#205 Guapimirim 01:07:19 | Samstag, 29. Oktober 2011
@Alstak . Schade, dass Du Dich hier als Dummkopf outest. Das bedauere ich wirklich, weil ich mit Dir gerne
diskutiert hätte. Warum ich der einzige bin, dem Du Deinen Kommentar erklären musst? Vielleicht bin
ich der einzige, der ihn gelesen hat. Der Rest ignoriert Dich und geht zur Tagesordnung über. Ein Verhalten,
das ich nach Deinen heutigen Ergüssen gut verstehen und nachvollziehen kann. @ Antonio Michele Ghislieri
. Danke für diesen interessanten Hinweis. Schön, dass es hier auch gebildete Menschen gibt, die einem
neue Erkenntnisse bringen.
#198 Weshalb sollte die Abtreibung natürlich sein? Wenn ein Mensch nicht mehr ärtzliche behandelt werden
will, ist der Staat nicht berechtigt ihn gegen seinen Willen am Leben zu erhalten. Aber der Staat ist
verpflichtet, das Menschliche Leben zu schüzen. Daher kann er nicht dulden, daß jemand auf Verlangen
oder mit seinem Einverständnis ermordet wird. Ganz zu schweigen von den Exzessen, die dabei zu Stande
kommen, weil niemand die „Freiwilligkeit“ des Opfers kontrollieren kann. In Holland hat man damit sehr
schlechte Erfahrungen gemacht.
#203 Jenenser I. † 00:41:19 | Samstag, 29. Oktober 2011
„Das menschliche Leben beginnt mit dem Augenblick der Zeugung, d.h. schon vor der Nidation.“ Tja schade
Tomás. Somit ist Abtreibung natürlich. Wenn Sie das jetzt nicht kapieren, dann sollten Sie sich mit
den menschlichen Körper auseinander setzen. @Domenico Tuttisanti: Wenn ich nichtmehr laufen kann und
schwer leide, dann muss ich wohl die Krankenschwester darum bitten, mich ans offene Fenster zu schieben,
damit ich mich durch dieses rausschwingen kann und im Endeffekt ein ekelhaft großes Fettfleck auf den
Krankenhaushof erzeuge. Das kanns doch nicht sein! Lasst doch die alten Leute, die leiden UND sterben
WOLLEN sterben. Wo ist das Problem?
#192 Weshalb setzt der verheirate Mann seine Geliebte unter Druck, damit sie abtreibt? Warum wollen die
Erben den Opa zu Tode spritzen lassen. #194 Der Mensch hat kein Recht über sein Leben zu verfügen, weil
dieses von Gott nur geliehen ist. Gäbe es nicht Gott, wäre alles erlaubt. Darum geht es gerade.
#199 Asmielle 00:24:44 | Samstag, 29. Oktober 2011
1.)Es wird – wahrheitswidrig, z.B. von Ihnen! – behauptet, dass es kein Recht auf Leben gibt im Falle
von Menschen vor Erreichung einer bestimmten Frist… Vor allem wird viel gelogen-z.B. von Ihnen! Die
Mehrheit der Ärzte lehnt Abtr. ab. . Zu 1.) siehe hier:www.awo-schwanger.de/…abbruch_erlaubt.html Zu
2.): Ich habe bis heute noch keinen einzigen Gyn gehabt der in einem solchen Falle nicht gesagt hätte
‘Treiben sie besser nicht ab!’ sondern grundsätzlich ist es die EIGENE ENTSCHEIDUNG. Der Arzt achtet
lediglich darauf, dass es nicht unter Zwang durch Dritte passiert oder wird noch am OP Tisch jammern das
er Abtreibungen ablehnt oder wollen sie mir da widersprechen? Wenn sie zu dieser Aussage irgendwelche
Beweise (Umfrageergebnisse o.Ä.) haben, nur zu! Ich bin offen! Aber unterstellen sie mir nicht das ich
lüge!
Tomas: natürlich hat der Mensch ein Recht an seinem eigen Leben. Sie sind katholibanistisch vollends eingetütet worden, schade. Dr. Paul Schulz sagt: „In der Befreiung von Gott liegt der größtmögliche Durchbruch zu einer autonomen Existenz.“ Das ist es.
#191 Die „rechtliche“ Grundlage der „Holocaustes“ war ein Führererlaß, der im „Dritten Reich“ Gesetzescharakter
hatte. Die Tatsache, daß dieser Erlaß nicht im Reitschtsgesetzblatt veröffentlich wurde, hebt die juristische
Gültigkeit nicht auf. Aus diesem Grund waren und sind die Anhänger des Rechtspositivismus gegen die
Strafverfolgung dieser Taten. Bei der heutigen Abtreibungspraxis spielen die Begriffe „rechtswidrig, aber
straffrei“ und „legal“ keine Rolle.
Tomás – „Abtreibungen und aktiver Sterbehilfe werden immer aus niedrigen Beweggründen durchgeführt
(Alimente, Erbschaft, usw.).“ – Und schon wieder möchtest du Dinge wissen, die du nicht wissen kannst.
Du hälst dich für Gott. Eine schwere Sünde.
Asmielle: „So sieht die Juristische Seite aus aber nicht die Realität.“ . Stimmt! Im Nationalsozialismus
sah „die juristische Seite“ auch anders aus als die Realität. Der Holocaust hatte rechtlich keine Grundlage.
Darum trieben die Nazis ja auch einen hohen Aufwand an Geheimhaltung. . Beim heutigen Babycaust ist das
etwas anders. Er hat verfassungsrechtlich keine Grundlage, strafrechtlich eigentlich auch nicht. Denn
wie gezielte Tötungen von wehrlosen Ungeborenen, die verfassungsrechtlich „ein Recht auf Leben“ haben
wie jeder von uns, zwar „rechtswidrig“ sein können, aber zugleich „straffrei“, das vermochte noch keiner
zu erklären, der über Sinn und Zweck des Strafrechtes in einem freiheitlichen Rechtsstaat auch nur einen
Moment nachgedacht hat. . Statt der Geheimhaltung (Holocaust – Nazis) herrscht heute eine Art semantische
Vertuschung (Babycaust – Feminismus): Vorsatztötungen werden zu „Abbrüchen“, ja zu „Unterbrechungen“
erklärt. Es wird – wahrheitswidrig, z.B. von Ihnen! – behauptet, dass es kein Recht auf Leben gibt im
Falle von Menschen vor Erreichung einer bestimmten Frist, es wird von „legalisieren“ und „legal“ geredet,
wo es lediglich „straffrei“ heißen dürfte. Vor allem wird viel gelogen – z.B. von Ihnen! Die Mehrheit
der Ärzte lehnt Abtreibungen ab. Kollegen, die damit ihr Geld verdienen, sind die allerverachtetsten.
Das menschliche Leben beginnt mit dem Augenblick der Zeugung, d.h. schon vor der Nidation. Daher ist jede
Abtreibung, auch eine Frühabtreibung, immer die Tötung eines Menschen. Die persönliche Situation der
Mutter ist keine Rechtfertigung für eine Abtreibung. Wenn eine Frau, aus welchen Grund auch immer, das
Kind nicht haben will oder kann, hat sie die Möglichkeit, es zur Adopition freizugeben. Auch nicht die
drohende Gefahr das Leben der Mutter stellt eine Rechtfeertigung dar, weil es nicht erlaubt ist, Menschenleben
gegen Menschenleben abzuwägen. Da die Abtreibung die vorsätzliche, direkte und überlegte Tötung eines
Unschuldigen ist, ist Abtreibung Mord. Dasselbe gilt für die aktive Sterbehilfe. Niemand ist verpflichtet,
komplizierte Operationen über sich ergehen zu lassen oder mit Geräten künstlich am Leben erhalten zu
werden, aber niemand hat das Recht, einen Kranken, auch nicht mit seinem Einverständnis, zu töten oder
von einem anderen zu verlangen, getötet zu werden, weil der Mensch ein Recht auf Leben, aber nicht am
Leben, auch nicht an seinem eigenen, hat. Bei der heutigen Paliativmedizin sind die Fälle von unerträglichen
Schmerzen selten. Auch das Argument, man darf gewisse Kranke ermorden, weil diese ein menschenunwürdiges
Leben führen würden, ist unhaltbar, weil auch das elende Dahinsiechen ein Teil der menschlichen Existenz
ist. Abtreibungen und aktiver Sterbehilfe werden immer aus niedrigen Beweggründen durchgeführt (Alimente,
Erbschaft, usw.).
#192 Asmielle 23:57:03 | Freitag, 28. Oktober 2011
Ich finde schon das wir ein solches GEsetz brauchen. Es ist die freiwillige Entscheidung das eigene Leben zu beenden, insofern das weiterleben an solch gravierende (und teils wiegesagt auch einfach menschenunwürdige) Umstände gebunden ist. Und ich bin durchaus der Ansicht das ein Mensch durchaus noch entscheidungsfähig ist, wenn er seine Diagnose bekommt. Deshalb und aus keinem anderen Grund gibt es heute bei uns bereits die Patientenverfügung. Wenn ein Patient in einer solche Verfügung angibt und beurkunden lässt dass er in einem solchen Fall ins Ausland verbracht werden möchte um dort aktive Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen ist das sein gutes Recht und als umzusetzen bindend. Ich finde es nur schlimm das diese Menschen dann gezwungen sind das Land zu verlassen und nicht in ihrer gewohnten Umgebung ihren letzten Atemzug tun können, weil ihr eigenes Heimatland es nicht zulässt. Warum sollte ein kranker Mensch nichtmehr selbst eintscheiden können? (abgesehen vllt von Wachkoma- oder Komapatienten bei denen die Verantwortung sowieso auf die Angehörigen übergeht.) Ich würde es nicht als Mord sondern Lebenshilfe empfinden. Ich habe selbst eine solche Verfügung abgegeben (und ich bin 25 Jahre alt!!!). In einem solchen Fall möchte ich umgehend in ein Hospiz in den Niederlanden gebracht werden um dort Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu können. Alles andere ist meines Erachtens Folter. Aufgezwungene Verlängerung von Qualen.
@Asmielle: Sehen Sie, viele von uns kennen sicher ein Beispiel eines schwerstkranken Menschen, bei dem
mann gedacht hätte, das jetzt aktive Sterbehilfe ein Segen wäre. Was Sie aber nicht vergessen dürfen
ist die Tatsache, daß sie damit eine Tür öffnen, die sie nie wieder schließen können. Das Leben ist
plötzlich verhandelbar. Ab wann ist ein Zustand erreicht, bei dem ein Mensch getötet werden darf (denn
nichts anderes ist es)? Inwiefern kann ein Schwerstkranker überhaupt noch frei entscheiden (miteinhergehende
Depression usw) Wer entschiedet für einen Menschen, der nicht mehr entscheiden kann? usw Leben heißt
ja nicht, daß um jeden Preis gelebt werden muss. Niemand muss gegen seinen Willen künstlich am Leben
gehalten werden. Aber das aktive Töten eines Menschen ist etwas völlig anderes. Man mag einzelne Menschen,
die so gehandelt haben verstehen oder auch nicht (ich könnte es), ein Gesetz daraus ableiten ist etwas
völlig anderes!
#190 Asmielle 23:39:12 | Freitag, 28. Oktober 2011
So sieht die Juristische Seite aus aber nicht die Realität. Die Pharmakonzerne, die Politik, die Ärzte sehen das alles sehr anders. Ausserdem: Wenn die POLITIK schon macht was sie will und gegen Menschenrechte verstösst, wo genau sollten sie dann jemandem etwas derartiges verbieten dürfen? Fiese Doppelmoral, ich weiss, aber so sieht nun mal die Praktik dieses Artikels aus. Ich finde das selbst schrecklich, aber ich alleine kann daran genausowenig ändern wie irgendwer sonst, der es allein versuchen würde.
Zu #177. Aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (25.02.1975 – BVerfGE 39, 1): . „Das Recht
auf Leben wird jedem gewährleistet, der ‘lebt’; zwischen einzelnen Abschnitten des sich entwickelnden
Lebens vor der Geburt oder zwischen ungeborenem und geborenem Leben kann hier kein Unterschied gemacht
werden. ‘Jeder’ im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ist ‘jeder Lebende’, anders ausgedrückt: jedes Leben
besitzende menschliche Individuum; ‘jeder’ ist daher auch das noch ungeborene menschliche Wesen.“ (Abs.
133) Das sich im Mutterleib entwickelnde Leben steht als selbständiges Rechtsgut unter dem Schutz der
Verfassung (Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 GG). Die Schutzpflicht des Staates verbietet nicht nur
unmittelbare staatliche Eingriffe in das sich entwickelnde Leben, sondern gebietet dem Staat auch, sich
schützend und fördernd vor dieses Leben zu stellen. „Die Pflicht des Staates, jedes menschliche Leben
zu schützen, läßt sich deshalb bereits unmittelbar aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ableiten. (…) Wo menschliches
Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu; es ist nicht entscheidend, ob der Träger sich dieser Würde
bewußt ist und sie selbst zu wahren weiß. Die von Anfang an im menschlichen Sein angelegten potentiellen
Fähigkeiten genügen, um die Menschenwürde zu begründen.(…) “
Das ist schon sehr kurz gedacht und nicht weit weg von dem Gepolter, das man sonst eher von anderen Usern
hier kennt. In dem extrem seltenen Fall, daß zwischen dem Leben der Mutter und dem des Kindes entschieden
werden müsste, würde ich Ihnen recht geben. (Wenn Sie das meinen, nehme ich den ersten Satz zurück).
Ansonsten gehen natürlich die fundamentalen Rechte (das Recht auf Leben) des Kindes vor sekundären (persönliche
Situation) der Mutter.
#186 Asmielle 23:28:13 | Freitag, 28. Oktober 2011
Dazu sage ich nur eines: Eine 88 Jährige die an schwerem Krebs leidet, will (in den meisten Fällen!)
doch eigentlich einen Menschenwürdigen Tod erleben. Menschenwürdig in diesem Zusammenhang empfinde ich
es nicht diese Frau dann bis zum Exitus durch Medikamente und andere lebenserhaltende Maßnahmen am Leben
zu erhalten. Diese Frau musste in ihrem Leben bestimmt selbst viel durchmachen und weiss das ihre Zeit
nunmal jetzt gekommen ist. Daher verstehe und unterstütze ich die Entscheidung dieser Menschen ins Ausland
(z.B. die Niederlande) zu gehen, um dort die aktive Sterbehilfe zu bekommen, die ihnen hier in Deutschland
verwehrt wird. Oder die Entscheidung in ein sogenanntes Sterbeheim zu gehen um dort Abschied zu nehmen.
In Würde, nicht durch Zwang am Leben erhalten. Also würde zumindest ICH diesen Weg beschreiten. Wir
sprechen also nicht von ‘Einschläferung’ (was sich wirklich sehr verbietet da ein Tier eingeschläfert
wird!) sondern von der aktiven Sterbehilfe. Und die befürworte ich.
#185 Obermaier † 23:25:45 | Freitag, 28. Oktober 2011
„Ab WANN genau besitzt das Kind im Mutterleib diese Rechte?“ . Im Mutterleib: Nie. . Ab der Geburt ist
es Person und hat somit Rechte. Vorher gehen alle Rechte der Mutter vor.
@Asmielle: Und ich muss sagen, daß ich hier die Einsetzung des Staates für willkürlich und eingentlich
einer humanen Gesellschaft entgegengesetzt finde. Genauso gut könnte man doch sagen, daß ein alter Mensch,
der vielleicht schwer leidet auch eingeschläfert werden könnte. Es wäre konsequent (aber unmenschlich)
das auch zu erlauben. Oder konkret zu ihrem Beispiel: Müsste man dann nicht auch sagen: diese 88-jährige
Frau hat Krebs im Endstadium, sie wird keine 3 Wochen mehr leben, wir schläfern sie ein. ? Prinzipiell
wollte ich noch mal sagen, daß man natürlich leicht über solche Schicksale schreiben kann. Wie ich
entscheiden würde, wenn ich in dieser Situation wäre, weiß ich auch nicht. Aber erstens geht es hier
ja um eine grundlegende Diskussion und zweitens müsste mich der Staat ja auch vor mir selber schützen.
@Jubärens: Auch wenn das jetzt für viele hart klingt, denke ich, daß Sie hier recht haben. Die aktuelle
Gesetzgebung ist gelinde gesagt schwammig. Der Staat sollte meiner Meinung nach klar definieren (das muss
m e i n e r Meinung nach nicht auf Grundlage katholischer Normen sein, Sie werden das anders sehen), was
Leben ist. Ob das menschliche Leben als solches schützenswert ist oder ob es Abstufungen geben kann,
z.B. die Ausprägung der Persönlichkeit betreffend. Das würde aber letztlich bedeuten, daß man auch
über Euthanasie nachdenken müsste. Es ist wohl einfach so, daß für viele (ich schließe mich da ein)
einfach ein Unterschied zwischen einem Embryo und einer 30-jährigen Frau besteht. Wenn ich aber das menschliche
Leben als solches sehe, gibt es diesen Unterschied nicht. Es muss also auch ein Umdenken in Bezug darauf
einsetzen, was Leben eigentlich ist und ob es immer den gleichen Wert hat. Die Schwireigkeit hier auf
kreuz.net ist die, daß (so zumindest mein Eindruck) viele das ungeboren Leben über alles (oder vielleicht
sogar als argumentative Waffe ein-) setzen, ansonsten aber das Leben als solches verhandelbar betrachten.
#180 Asmielle 23:09:41 | Freitag, 28. Oktober 2011
Bei diesem Status der Diskussion muss man sich dann aber doch genau das fragen: Ab WANN genau besitzt
das Kind im Mutterleib diese Rechte? Es ist mir bewusst das die meisten jetzt sagen werden: Ab dem Moment
der Zeugung! Andere Leute die sich auf den Rechtsstaat beziehen sollten dabei nicht vergessen das der
Rechtsstaat sagt: Das Kind hat diese Rechte ab dem 3. Monat der Schwangerschaft und darf danach nur in
äussersten Notfällen abgetrieben werden. Wer eine Abtreibung einleitet obwohl die Frau bereits über
den 3. Monat hinaus schwanger ist, macht sich der Kindstötung schuldig. Das ist nun das Dilemma diser
Diskussion und in diesem Punkt werden sich Kirche und Staat auch nie einig sein, ich denke das wissen
wir alle. . Eine Freundin von mir die in Amerika lebt hat vor 2 Jahren ihr Kind im 5. Monat abgetrieben,
mit schwerem Herzen und extremen Schuldgefühlen und Depressionen die darauf folgten. Allerdings wurde
ihr diese Abtreibung sogar nach einem gemeinsamen Gespräch mit einem Arzt und einem Priester von eben
diesem angeraten. Das Kind hatte nicht nur das Down Syndrom, sondern noch dazu eine diagnostizierte Diabetes
sowie einen schweren Herzfehler. Julia hat mit mir gesprochen und gesagt dass sie ihr Kind nicht abtreiben
will, aber 4 verschiedene Ärzte bestätigten ihr: Das Kind würde nichteinmal 2 Jahre alt werden und
die ganze Zeit im Krankenhaus verbringen müssen. An solchen Punkten sollte man wirklich die Situation
überdenken. Der Priester war übr. eig. Abtreibungsgegner…
#177 Jubärens 23:04:48 | Freitag, 28. Oktober 2011
#169 Father Jack Hackett: Sie beschreiben die Folgen der mörderischen Lehre von Peter Singer: „Prinzipiell
ist es doch aber so, daß es einen nicht geringen Anteil Menschen gibt, denen das Leben von Tieren so
heilig ist (was ja vielleicht ganz schön ist), daß sei rigoros auf das Verzehren von Fleisch verzichten
und sich wünschen würden, andere würden ebenso handeln. Das Leben eines ungeborenen Kindes hingegen
zählt aber irgendwie nicht.“ Singer behauptet, das Leben von erwachsenen Schweinen und Hühner ist mehr
wert als das der ungeborenen Kinder und auch von geborenen behinderten Kindern sowie von greisen nichtsnutzigen
alten Demenzkranken. Das ist die Lehre der aggressiven Tierschützer, die die für die Affen und Schweine
Menschenrechte erkämpfen wollen und die Abtreibung von Menschenkindern noch weiter liberalisieren wollen.
#174 Jubärens 22:58:05 | Freitag, 28. Oktober 2011
#165 Father Jack Hackett „Vorneweg: ich sehe Abtreibung sehr kritisch, würde aber mir persönlich nicht
anmaßen, eine Frau zu verurteilen. (Ich weiß nicht, ob die „Mörder, Mörder“ – Rufe hier hilfreich
sind; kann sein, vielleicht aber bewirken sie eher, daß die Fronten noch weiter verfestigt werden).“
Das ist auch der falsche Weg in eine virtuelle oder reale Lynchjustiz, die Abtreiberinnen zu verurteilen
und „Mörder, Mörder“ zu rufen. Denn wir Außenstehende können und dürfen die Taten und Täter und
ihre Motive und Umstände nicht beurteilen. Das ist allein Aufgabe des Rechtsstaates, das Recht auf Leben
und die Menschenwürde der ungeborenen Kinder zu „achten und zu schützen“, wie im GG Art.1 und 2 die
Aufgabe des Rechtsstaates umschrieben ist. Der Staat muss die grundrechtswidrige Tötung ungeborener Kinder
vor Gericht untersuchen und die Töter und Täter den Umständen entsprechend 1.wegen der schwerwiegenden
Unrechtstat einer Kindstötung bestrafen, 2.um andere beabsichtigte Kindestötungen abzuschrecken