St. Pölten
Prälat Ulrich Küchl stellt klar
In einer Medienmitteilung äußerte sich der ehemalige Regens des Priesterseminars St. Pölten zu Presseberichten über seine Person und zu einer Erklärung des Diözesanbischofs von St. Pölten.
(kreuz.net, Rickenbach) Der St. Pöltner Diözesanbischof DDr. Klaus Küng hat am 28. Juni 2005 über die Medien bekanntgegeben, daß Prälat Propst Ulrich Küchl auf unbestimmte Zeit die Ausübung seiner Ämter als Pfarrer von Eisgarn und Eggern verboten wird.

Als Gründe für diese Maßnahme führt Bischof Küng an, daß Propst Küchl die bischöflichen Anordnungen in bezug auf die Klärung seiner Amtstätigkeit als Regens des Priesterseminars nicht befolgt hätte.

Auch hätte Küchl die an die „Geistliche Zeit“ geknüpften Bedingungen und Anordnungen nur teilweise erfüllt. Propst Küchl seien die jetzt in den Medien bekannt gegebenen Anordnungen bereits schriftlich mitgeteilt worden.

„Zu diesen Bischöflichen Verlautbarungen ersuche ich um die Bekanntgabe meiner folgenden Stellungnahme“, schreibt Prälat Küchl in einer Pressemitteilung:

1) Ich habe, was die Klärung der Vorwürfe gegen meine Amtsführung als Regens betrifft, von Bischof Küng zwei Einladungen zur Führung diesbezüglicher Dienstgespräche erhalten und bin diesen nachgekommen.

2) Die mit der Erfüllung der „Geistlichen Zeit“ verbundenen bischöflichen Anordnungen habe ich befolgt, insbesonders was das bis 30. Juni 2005 befristete Ruhen meiner Amtstätigkeit und den Aufenthalt in einem Geistlichen Haus betrifft.

Nicht nachgekommen bin ich lediglich den unzumutbaren und weder vom kirchlichen noch vom staatlichen Recht gedeckten Forderungen nach einer zwangsweisen psychotherapeutischen „Betreuung“ und einer nachträglichen gerichtspsychiatrischen Begutachtung.

3) Weder von Bischof Küng noch sonst einer kompetenten Stelle konnte mir ein strafrechtlich relevantes Vergehen gegen eine kirchliche oder staatliche Norm nachgewiesen werden.

Angesichts dieser Tatsache betrachte ich die am 28. Juni 2005 bekanntgegebenen bischöflichen Strafmaßnahmen als unbegründeten und illegitimen Willkürakt.

Meinerseits stehe ich nach wie vor zu den mit Bischof Küng am 6. und 23. Dezember 2004 getroffenen Vereinbarungen und beabsichtige, gemäß der von ihm rechtsgültig gegebenen Zusage, meinen Dienst als Pfarrer von Eisgarn und Eggern wieder aufzunehmen.

4) Im übrigen liegt mir bis jetzt eine den ursprünglichen Vereinbarungen entgegenstehende rechtsverbindliche Weisung des Bischofs nicht vor. Ich stehe jedoch zu Gesprächen mit Bischof Küng über die seinerzeit getroffenen Vereinbarungen und die jüngst bekanntgegebenen Strafandrohungen bereit.

Gerne ergreife ich die Gelegenheit, den zahlreichen Gläubigen, die mir durch ihre Solidarität, ihren Beistand und ihr Gebet zur Seite stehen, insbesondere der Pfarrbevölkerung von Eisgarn und Eggern meinen Dank auszusprechen.

D-79736 Rickenbach, am 29. Juni 2005
      
16 Lesermeinungen
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#17   Laurentius2   10:03:07 | Mittwoch, 13. Juli 2005
Natürlich …
… geht Turk hierauf nicht ein …
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#16   Justus   12:26:10 | Sonntag, 3. Juli 2005
Unglaubwürdig
Unglaubwürdig ist einzig und allein Bischof Küng: Würde er an sich selbst die gleichen Maßstäbe anlegen wie an andere, hätte er spätestens nach dem jüngsten Pornoskandal, für den nach der Beseitigung von Bischof Krenn und seinen Getreuen einzig und allein er selbst die Verantwortung trägt, schleunigst seinen Rücktritt einreichen müssen! Dass er ihn über ein halbes Jahr hinweg vertuscht hat, kommt noch erschwerend hinzu. Der vielpropagierte „glaubwürdige Neuanfang“ hätte kläglicher kaum scheitern können!
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#15   turk   11:05:24 | Donnerstag, 30. Juni 2005
Nur Visitator weiß, wer Täter und wer Opfer ist
Meinungen zu Interpretationen der echten Photographien sind sicher möglich. Aber der Hausverstand hilft dabei erheblich. Die Richterin im Presseprozeß macht nicht den Eindruck, daß sie sich durch nachträgliche Kußuminterpretationen beeindrucken läßt. Aber gut, wen interessiert das eigentlich noch? Den so dargestellten und photographierten Weihnachtskuß gibt es in Polen sicher nicht, wie mir zuverlässige polnische Priester unter großem Entsetzen, daß solche Theorien zur „Verteidigung“ aufgestellt wurden, versichert haben. Es ist unwürdig, heilige Zeichen auf diese Ebene der Argumentation hinunterzustufen. Und wenn man z. B. Rabiega Glauben schenkt, so ist die Weihnachtsfeier eben für den ehemaligen Subregens belastend. Daher empfehle ich, das Urteil im ganzen Fall auch weiterhin dem Visitator und zuständigen Bischof Küng zu überlassen. Um was es hier im Forum geht, ist einzig und alleine, die unnötige Hetzkampagne gegen Bischof Küng zu entlarven und die Unglaubwürdigkeit bestimmer Grüppchen herauszustreichen, die sich von Skandalverursachern instrumentalisieren lassen und gleichzeitig im totalen Widerspruch dazu behaupten, Homonetzwerke aufdecken zu wollen. Man könnte dies Betriebs- und Lagerblindheit nennen …
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#14   Konrad   10:55:44 | Donnerstag, 30. Juni 2005
@ turk
das Foto mit Dr. Rothe ist wirklich fehlinterpretiert. Es gibt unter Polen wirklich einen „Weihnachtskuss“, das hat Bischof Krenn richtig gesagt! Vielleicht war Dr. Rothe damit nicht vertraut und verhielt sich entsprechend verkrampft. Anders verhält es sich mit dem Foto des Regens Küchl, das zu dem sonst von ihm bekannten Verhalten zu passen scheint. Bitte bei St. Pölten Rothe und Küchl nicht in einen Topf werfen. Einer ist Opfer, der andere Täter.
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#13   turk   10:07:25 | Donnerstag, 30. Juni 2005
Die Überkonzentration auf Rabiega spricht Bände
Wie der Leiter der Staatsanwaltschaft in der PRESSE bekanntgab, konnte die Druckausübung auf Rabiega nicht widerlegt werden, auch wenn der ausgeübte Druck nicht einem Tatbestand des österreichischen Strafrechtes zu entsprechen scheint. Daher ist Rabiega glaubwürdig und gelten vielmehr seine aktuellere Eidesstattliche Erklärung über diese nötigungsähnlichen Vorgänge sowie seine stabilen belastenden Aussagen vor zwei Richterinnen, die ganz seinen ohne Druck zustandegekommenen ursprünglichen Erklärungen entsprechen. Seine unter Druck zustandegekommene Erklärung, die er nicht selbst aufgesetzt hat (!), gilt sicher nicht.
Daß homoerotisch wirkende Photographien plötzlich gefälscht sein sollen, ist eine sehr späte und durchsichtige Idee. Die Richterin hat beim Presseprozeß festhalten lassen, daß keine der Parteien von Anbeginn die Echtheit der Photographien bezweifelt hat. Es geht vielmehr darum, was darauf dargestellt ist. Die traurig-lustigste Erklärung lautete bekanntlich „Weihnachtskuß“ usw. – wären auf den echten Photographein sogenannte „Modernisten“ dargestellt gewesen, hätten ein Herr Humer oder ein „13.“ wohl in einer Weise dahinmoralisiert, daß es einem vergangen wäre.
Es ist untragbar, sich als Priester in derart zweideutige Positionen zu begeben. Wer das nicht einsieht, ist an echter „Lager-Blindheit“ erkrankt. Im übrigen hat bis jetzt niemand erklärt, wie eine „psychische Behandlung“ aussehen hätte sollen. Hier werden propagandistische Märchen erzählt, um den gewiss…
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#12   curiatius   09:47:34 | Donnerstag, 30. Juni 2005
pro küchl
1. Photographien:
Die Photographien waren bekanntlich Digital-Photos. Solche zu fälschen, ist ein Aufwand von maximal einem Nachmittag und nachher nicht nachweisbar. Sie gelten auch vor einem zivilen Gericht nicht als Beweismittel.
2. Rabiega:
Der „glaubwürdige“ Ankläger, der dann angeblich zu einer eidesstattlichen Erklärung genötigt wurde (Wie!?), hat wegen dieser Nötigung Anzeige erstattet. Das Verfahren gegen Prälat Küchl wurde bei der Staatsanwaltschaft inzwischen eingestellt. Das heißt, es liegt keine Nötigung vor und die eidesstattliche Erklärung gilt, so wie verfaßt und unterzeichnet wurde.
Was ist dem Prälat Küchl also noch vorzuwerfen?
Daß er sich keiner psychiatrischen Behandlung unterzogen hat? Warum hätte er sollen?
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#11   Athanasius   23:05:43 | Mittwoch, 29. Juni 2005
klagen
Man muss sich davor schützen der alte Klerus und die Machthaber der Krenn-Era gutzuheissen und die Neuen anzuklagen.
Es handelt sich zwar um äusserst willkürliches Eingreifen des hl. Stuhles, wenn man weiss, dass man Pädophilie in den USA noch immer totschweigt, aber das sollte uns nicht dazu ansetzen die schlechten Regente die Homosexualität duldeten, zu rechtfertigen.
Realismus ist gefragt. Und dieser Priester ist nich mehr zum normalen Pastoral geeignet. Wie viele mehr in der Schweiz und Österreich und Deutschland und…weltweit. Es ist halt so, dass die „Konservativen“ am schnellsten leiden müssen und Klagen bekommen.
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#10   sani †   19:06:37 | Mittwoch, 29. Juni 2005
zur Causa im Allgemeinen
Ich denke mir, dass die Verhaltensweise Küchls der Kirche in Österreich weiteren Schaden zufügt. Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen:
Es geht nicht in erster Linie darum, wie oder was bei der berühmt-berüchtigten Weihnachtsfeier nun im Detail vorgefallen ist. Eines steht fest: in meiner Seminarzeit ist es auch nicht immer todernst zugegangen, aber bei besten Willen waren solche Fotos, wie sie erschienen sind, nur im entferntesten möglich. Dass solche Fotos möglich waren braucht zumindest eine gewisse Doppelzüngigkeit und Zweideutigkeit und ein gewisses Maß an Verschwitztheit – ob da nun was passiert ist oder auch nicht.
Ich wünsch mir nur, dass die Causa Rothe-Küchl mit dem Rückzug aus allen öffentlich-pastoralen Aufgaben der beiden erledigt wird. Solche Leute haben weder in einem öffentlichen Gottesdienst noch in einem Beichtstuhl etwas zu suchen. Ich hoffe, dass mein Chef (Bischof Küng), den Anschmierungen der Aussenrechtskatholen standhält, und die Sache zum Wohl der Díözese durchzieht. GzG sani
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#9   turk   18:42:30 | Mittwoch, 29. Juni 2005
Aufwachen und nicht den Hetzblättchen nachbeten
1. Wer Bischof Küng von seinem Regieren her kennt, weiß, daß es sich niemals um eine ?zwangsweise psychotherapeutische Betreuung? der Exregenten des St. Pöltener Priesterseminars gehandelt haben kann.
2. Bis heute sind keine Strafmaßnahmen gegen die Ex-Regenten bekannt. Wenn jemand eine Maßnahme nach dem kirchlichen Strafrecht aufzählen kann, so möge er es tun. Bischof Küng setzte bisher nur pastorale Maßnahmen.
3. Unabhängig davon, was Rabiega über seine Vergangenheit selbst wirklich sagt: die „homosexuelle Orientierung“ wurde ihm für die seinen glaubwürdigen Angaben nach irgendwie abgenötigte „Eidesstattliche Erklärung“ unterschoben. Er hat diese von ihm so empfundene Nötigung zur Anzeige gebracht und ist umfassend – bereits vor zwei Richterinnen völlig stabil – zu seinen ursprünglich belastenden Aussagen zurückgekehrt. Da er als Seminarpräfekt offenbar das besondere Vertrauen der Exregenten genoß und bei der berühmten „Weihnachtsfeier“ als Augenzeuge dabei war, ist er in jeder Hinsicht glaubwürdig. Es ist all zu durchsichtig, warum gerade dieser Mann jetzt nicht mehr glaubwürdig sein sollte. Das Hochputschen eines einzigen Mannes weist auf die Nichtigkeit der ganzen sinnlosen Anti-Küng- und Pro-Krenn-Kampagne hin. Aufwachen ist gefragt.
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#7   turk   15:41:08 | Mittwoch, 29. Juni 2005
Mit Bischof Küng gegen homosexuelle Unterwanderung
Vorbemerkung: unabhängig von den Fakten, die alle kennen können, wenn sie nur wollen, ist mit Deutlichkeit festzuhalten, daß wer glaubwürdig gegen homosexuelle Unterwanderung des Klerus www.internetpfarre.de/blog/item/40/ eintritt, auf Seiten Bischof Küngs stehen wird.
1. Prälat Küchl wäre eingeladen, die Beweise auf den Tisch zu legen, die ihn berechtigen, von einer „zwangsweisen psychotherapeutischen Betreuung“ zu sprechen. Aufgrund dieser völlig absurd wirkenden Behauptung erscheint die gesamte Stellungnahme unglaubwürdig.
2. Prälat Küchl wäre eingeladen, wenigstens einmal ein Wort des Bedauerns und der Entschuldigung zu sprechen, was die unter seiner Leitung im Priesterseminar St. Pölten vorgefallenen und vom Apostolischen Visitator öffentlich festgestellten Geschehnisse www.internetpfarre.de/blog/item/22/ betrifft, und zwar schon deshalb, weil man als Leiter eben Verantwortung trägt für das, was einem anvertraut ist.
3. Prälat Küchl widerspricht sich in seiner Erklärung: er spricht von Strafmaßnahmen, hätte aber keine Weisung erhalten. Auch hier müßte er erst beweisen, daß er bis heute überhaupt irgendeine Strafmaßnahme auferlegt bekam. Bösartige (?) Zungen sprachen eher von bezahltem Urlaub.
4. Zeuge Rabiega ist glaubwürdig. Er ist vor zwei Richterinnen bei seinen belastenden Äußerunen geblieben. Durch die Anzeige der von ihm empfundenen Nötigung zu einem Widerruf dieser belastenden Aussagen hat er weiter an Glaubwürdigkeit gewonnen. Die Einstellung des Nötigungsverfahrens bedeutet wenig: Walter Nemec, Leiter der Staatsanwaltschaft St. Pölten, erklärte in der [link]PRESSE[link]www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=…
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#6   Didimus   14:49:18 | Mittwoch, 29. Juni 2005
Eines fällt auf
Prälat Küchl verteidigt sich gegen diesen Vorwurf nur halbherzig:
Prälat Küchl habe aber seine Sabbatzeit nicht genützt, um zur Klärung der im Raum stehenden Vorwürfe gegen seine Person beizutragen.
Diese Vorwürfe betreffen die finanziellen Probleme im Stift Eisgarn sowie Küchls Amtsführung als Regens des diözesanen Priesterseminars in den Jahren 2001 bis 2004.
die Entgegnung von Küchl:
Ich habe, was die Klärung der Vorwürfe gegen meine Amtsführung als Regens betrifft, von Bischof Küng zwei Einladungen zur Führung diesbezüglicher Dienstgespräche erhalten und bin diesen nachgekommen.
Das ist im Grunde keine Widerlegung der Vorwürfe. Küchl räumt lediglich an, mit seinem Bischof gesprochen zu haben, mehr nicht. Daß er den Bischof tatsächlich über seine Amtsführung zu dessen Zufriedenheit aufgeklärt hat sagt er nicht. Und zum Fall der finanziellen Probleme in Eisgarn äußert sich Küchl in seiner Stellungnahme auch nicht. Wäre eigentlich vonnöten, wenn er dorthin zurückkehren will.
Insofern ist die Reaktion von Bischof Küng verständlich.
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#5   sani †   14:24:29 | Mittwoch, 29. Juni 2005
ad Maximilian
Na ja, da ist einmal zu sagen, dass homosexualität kein weltliches gericht interessiert, schon gar nicht, sich irgendwie zweideutig zu geben (so nebenbei interessiert mich das auch nicht) und leider hat die Kirche nicht die Möglichkeiten, die die weltliche Gerichtsbarkeit hat, formal schlüssig und nur den Fakten verpflichtet mit kriminalistischen Mitteln, Vorwürfen nachzugehen.
Aber grundsätzlich gibt es eine Gehorsamspflicht gegenüber dem Bischof (wenn auch ich selbst diese sehr weit fassen möchte) – jedenfalls würde ich, sollte der Bischof es von mir fordern, sofort meine Kutte an den Nagel hängen (ups – hab leider keine), vor allem, wenn erwiesenermaßen durch mein Verhalten nachhaltiger Schaden an d. Hl. Mutter Kirche entstehen würde. Priesteramt ist Dienstamt und keiner hat in irgendeiner Weise ein Recht darauf. Der Ortsordinarius entscheidet.
GzG sani
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#4   sani †   13:28:32 | Mittwoch, 29. Juni 2005
ad zwobbel und maximilian
Tut leid! aber als Diözesaner geb ich konrad recht. dass mit dem küchl uli etwas nicht stimmt, war in informierten Kreisen (zumindest genauso informiert wie die Schreiber von kreuz-net – artikeln über andere, nicht auf ihrer Linie seiende) bekannt; nämlich, dass, ums mal ein wenig pikant zu umschreiben, das Dach des Kollegiatsstiftes auch im tiefsten Winter kaum eine Schneelast zu tragen hatte (und das im höchsten Waldviertel-;) – Bis zu einem gewissen Grad werden solche Dinge – unabhängig ob ihres Wahrheitsgehaltes – vom Kirchenvolk irgendwie toleriert. Nur sollte man sich nicht großartig hinauslehnen – und das hat unser lieber Prälat gemacht: Wasser predigen und Wein trinken – das verträgt das p.t. Kirchenvolk einfach nicht.
Ich unterstütze meinen Chef (Bischof Küng), den Schaden für die Kirche mit seinen Anordnungen gerade gegenüber Rothe und Küng zu mindern
GzG sani
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#3   Benedikt   13:26:36 | Mittwoch, 29. Juni 2005
So oder so
Küchl ist zum Gehorsam verpflichtet. Wenn er sich ungerecht behandelt fühlt, dann möge er sich beim Vatikan beschweren.
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#2   zwobbel   13:11:20 | Mittwoch, 29. Juni 2005
Cui bono?
Mich würden noch ein paar Sachen interessieren:
Warum wird mit Lügen und Halbwahrheiten gegen Küchl manöviert?
Wurden bei dem Rabiega auch solche Psychountersuchungen durchgeführt?
Wenn alles so klar ist, wo ist dann der offizielle Visitationsbericht des mittlerweile zum Ortsbischof mutierten Visitators?
Wurden nicht in der Sowjetunion Regimegegner in Psychokliniken eingewiesen?
Was soll der Schwachsinn in anonymen Foren „offene Geheimnisse“ als Beweis anzuführen?
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#1   Konrad   12:54:59 | Mittwoch, 29. Juni 2005
@ Maximilian
Hör auf, uns und den Bischof von St. Pölten für dumm zu verkaufen. Hier im anonymen Forum kann man es ja sagen: es ist ein in St.Pölten und anderswo offenes Geheimnis, dass der Ex-Propst und Ex-Regens Küchl ein praktizierender Homosexueller war und dies auch in seinem Seminar duldete. Er hat durch sein sündhaftes Verhalten dem Klerus und dem Bischof von St. Pölten enorm geschadet. Es war ein tragischer Fehler von Bischof Krenn, diesem eitlen Angeber („Kunstspezialist“ wurde er genannt!) auf den Leim gegangen zu sein. Das haben seine Gegner natürlich ausgenutzt, doch an Eigentoren ist man selber schuld.
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