Der Bischof von Fulda demonstriert heute bei der Pestsäule seiner Stadt: „Neben den zahlreichen Kriegen halte ich den zerstörenden Umgang mit dem vorgeburtlichen menschlichen Leben für eine Seuche.“
Bischof Heinz Josef Algermissen Pressebild
(kreuz.net, Fulda) Das Fest der Unschuldigen Kinder wird in Fulda seit zwanzig Jahren als Gebetstag gegen
die Kinderabtreibung begangen.
Daran erinnert der altliberale Fuldaer Bischof, Mons. Heinz Josef Algermissen,
vor der katholischen Zeitung ‘Tagespost’.
Mons. Algrmissen bittet alle Priester, in den heutigen Fürbitten
„für das Anliegen des Lebensschutzes“ zu beten.
Er geht mit gutem Beispiel voran
Der Bischof betet
heute abend persönlich bei der Mariensäule am Frauenberg den Rosenkranz gegen die Kinderschlachtung.
Das Gebetstreffen sei ausdrücklich auch eine Demonstration.
Mons. Algermissen erinnert, daß die Mariensäule
in Fulda auch Pestsäule heiße.
Für ihn ist das ein tiefes Symbol:
„Wir demonstrieren gegen eine Pest
unserer Zeit. Neben den zahlreichen Kriegen halte ich den zerstörenden Umgang mit dem vorgeburtlichen
menschlichen Leben für eine Seuche.“
Es gehe darum, „das schreiende Unrecht der Abtreibung ins Bewußtsein
der Menschen zu bringen“.
Die Gesellschaft nehme das Unrecht kaum mehr wahr.
Bis heute nicht geschehen
Mons. Algermissen erinnert an das Bundesverfassungsgericht. Dieses beauftragte den Gesetzgeber bereits
Mitte der 90er Jahre, den Abtreibungsparagraphen nach einer bestimmten Zeit zu prüfen:
„Es ist ein Skandal,
daß das bis heute nicht geschehen ist.“
Das Gericht habe bis heute auch nicht an dieses Urteil erinnert.
Diese Untätigkeit ist für Mons. Algermissen ein Indikator: „Er zeigt, daß sich auch in der Rechtsprechung
gesellschaftliche Veränderungen widerspiegeln.“
Ethische Begründungen und Normierungen
würden ignoriert: „Am Ende siegen die normative Kraft des Faktischen und der politische Wille.“
Mons.
Algermissen klagt „einen bioethischen Dammbruch nach dem anderen“ an:
„Ich sag’s mal drastisch: Viele
Menschen schlafen einen Schlaf der Gleichgültigen.“
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73 Lesermeinungen
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#75 Jubärens 19:58:00 | Donnerstag, 29. Dezember 2011
Tomas leugnet, dass unser Rechtsstaat auf die unveränderlichen, weil naturrechtlich basierten Grundrechten
aufbaut, die alle drei Gewalten zwingend binden. In unserm Verfassungsstaat hat weden deas Volk noch das
Parlament das Recht, die Grundrechte wie Recht auf Leben, Gleichrechtigkeit, Schutz des Eigentums etc.
anzutasten oder zu verändern (Art. 19, 79) – auch nicht mit demokratischer 2/3 Mehrheit oder mit Volksabstimmungen.
Tomas’ Fehler ist es, dass er den naturrechtsbasierten Verfassungsstaat mit einem demokratistischen Staat
gleichsetzt, in dem Volk oder Volksvertreter beliebig entscheiden können – auch gegen die Naturrechte,
also einer totalitäre Beliebigkeitsdemokratie (Ochlokratie). Diesen Fehler, nicht zwischen Verfassungsstaat
und Demokratismus zu unterscheiden, hatte schon Papst Pius IX. in seiner Enzyklika Quanta cura (1864)
gemacht: „Der Wille des Volkes, kundgegeben durch die sogenannte ‘öffentliche Meinung’ oder auf irgendeine
andere Weise, begründe das oberste Gesetz, unabhängig von jedem göttlichen und menschlichen Recht.“
Das beschriebene Konzept von ‘Volkssouveränität’ mag auf die „demokratische“ Willkürherrschaft der
Jakobiner zutreffen, hat aber mit dem demokratischen Verfassungsstaat nicht das Mindeste zu tun. Der Papst
kämpfte damals gegen die Windmühlen einer neuen Sansculottenherrschaft. Mit dem Schmutzwasser der jakobinischen
Willkürdemokratie schüttete er auch die naturrechtsbasierte Verfassungsdemokratie aus – der politische
Irrtum von Pio Nono.
#73 Tomás 15:51:42 | Donnerstag, 29. Dezember 2011
#72 Ob ich alleine darstehe oder nicht ist unerheblich. Entscheiden ist, ob diese Behauptungen richtig
sind. Mit dem „Argument“ „die Mehrheit sagt oder denkt“ können Sie farblose Menschen, die zu nichts eine
eigene Meinung haben, beindrucken. Uns wahre Katholiken nicht.
#72 Rudi Mentär 13:31:23 | Donnerstag, 29. Dezember 2011
# 55 Tomás: auahauaha. Diese Auslegung wird Ihnen jeder Jurist sowas von zerlegen. Und zu Recht. Ihre (Rechts)auffassung mutet schon seltsam an. Die katholische Amtskirche ist keine, der Papst ist – weil Häretiker und Apostat – auch keiner, Deutschland ist kein Rechststaat. Da bin ich aber froh, dass der alleinseligmachende Tomás mit seinen religiösen und weltlichen Ansichten ziemlich allein da steht – und das die Lex Tomás nur am heimischen Tisch gilt. Puuuuh, Glück gehabt.
#70 Vogel 12:59:26 | Donnerstag, 29. Dezember 2011
Gunsenum: kathspace.com/…ger-bischof-in-der-/ Das „Fuß-Riech-Zitat“ habe ich noch nicht gefunden, tut
mir leid – vielleicht habe ich es auch nur irgendwo gelesen…man erhält ja so viele Infos Gunsenum,
man muß schon aufpassen, ob man irgendwo im Internet oder in der Zeitung ein „ZITAT“ liest oder ob man
etwas aus dem eigenen Mund von jemanden hört. Für FreiherrvonderTrenck warst du schon einmal oder öfters
in der Gärtnerei Budach – also nicht als man dort noch Blumen kaufen konnte ?
#67 Vineta 03:09:56 | Donnerstag, 29. Dezember 2011
Was Algermissen angeht, . so steht es einem deutschen Bischof nicht an… 1) von den leider zahlreichen
Kriegen in der Welt ( die es übrigens zu allen Zeiten gegeben hat und nicht erst heute gibt) zu schwafeln,
sondern explizit und detailliert sich auszulassen über die von der gewählten etablierten Politik ( mit
namentlich aufgeführten Politikern und Parteien) verbrochenen in keiner Weise irgendeinen Sinn machenden
Militäraktionen am Hindukusch und anderswo samt deren Kosten und Menschenverluste . 2) von der Seuche
der Abtreibung in aller Welt zu schwafeln und nebenbei von der fehlenden Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht…
sondern explizit und detailliert sich auszulassen ( oder gar auszutoben) darüber, wie in D von gottlosen
und hirnrissigen Wählern beauftragte etablierte Politiker ( die namentlich zu erwähnen wären ) durch
wohlwollend subventionierte Abtreibungsmorde ein immer größer werdendes demographisches Loch seit 40
Jahren gleichgültig in Kauf nehmen und mit Moslemimporten stopfen, wobei die Kirchen doppelt so hohe
Geburtenrate der Muselmanen loben , Moscheebauten gerne subventioniert sehen oder gar selbst dafür spenden
und vehement den milliardenteuren Islamunterricht fordern.
#66 Atzmon 01:45:27 | Donnerstag, 29. Dezember 2011
Rotierend und solariumgebräunt gibt der Bruder Bischof sein Mimikry-Lippenbekenntnis. . „Ich sag’s mal
drastisch: Viele Menschen schlafen einen Schlaf der Gleichgültigen.“ . Tatsächlich, viele Menschen schlafen
den Schlaf der Gleichgültigen. Wären sie nicht im ZION-Brainwash-Schonwaschgang, das „Kirchenvolk“ hätte
längst die Guillotin vors Bischofspalais gezogen, selbstreden bildlich gesprochen. Auch für einen Häretiker
im Bischofsornat gibt es einen Nutzen: Steine klopfen, im Bußgewand nach Lourdes wallfahren, etc.
#65 Tomás 00:41:51 | Donnerstag, 29. Dezember 2011
#57 Es war der 1. Satz gemeint. Das Sittengesetz im Grundgesetz ist nicht das natürliche Sittengesetz,
sondern richtet sich nach dem Empfinden der Mehrheit, welches sich ständig ändert. Das Bundesverwaltungsgericht
hat vor Jahren „festgestell“, daß die Prostitution nicht (mehr) sittenwidrig ist, weil die Mehrheit daran
keinen Anstoß (mehr) nimmt. #64 „Bischof“ Algermissen kann keinen richtigen Weg treue bleiben, weil er
den einzigen wahren Weg, den katholischen, schon vor 40 Jahren verlassen hat, als er vom Glauben abgefallen
ist.
#60 Kohlhas 20:43:17 | Mittwoch, 28. Dezember 2011
Osthessennews vom 28.12.11 „„28.12.11 – FULDA – „Zum Gebet für die ungeborenen Kinder und für alle,
die an einer Abtreibung durch Tun oder Unterlassung schuldig geworden sind“ haben sich am heutigen Mittwochabend
etwa 150 Menschen in Fulda – das waren mehr als in den Vorjahren – unterhalb des Frauenberges zum gemeinsamen
Gebet getroffen. Damit besteht diese Tradition bereits seit genau 21 Jahren. Der Sprecher des „Aktionskreises
Fulda in der Aktion Leben e.V.“, Otto Spahn (Neuhof) dankte „recht herzlich“ im Namen der Fuldaer Lebensrechtsbewegungen,
des Vaterhauses und der geistlichen Gemeinschaften für die rege Teilnahme. Auch in diesem Jahr wieder
dabei: der Fuldaer Bischof Heinz Josef Algermissen und der osthessische CDU-Landtagsabgeordnete Michael
Brand.““ Der Fuldaer Bischof war bei dieser Kundgebung, als Teilnehmer. Die Kundgebung findet jedes Jahr
statt. Der Bischof hat diese Kundgebung nicht initiiert, genauso so wenig wie der Bundestagsabgeordnete
Brand. Der Bundestagsabgeordnete hat sich bisher in Sachen Abtreibung im Bundestag vollkommen ruhig verhalten.
Also vollkommen nebbisch das Ganze. 150 Teilnehmer bei über 450 000 Katholiken sind im Promillebereich.
Kohl has
#58 gesunder 20:15:32 | Mittwoch, 28. Dezember 2011
Der Bund katholischer Ärzte? Der Aufruf zum Lebensschutz klingt nicht verkehrt. . Dieser „Bund“ ist allerdings
mit Vorsicht zu genießen. Er hat auf seiner Website sogar 2 Fälle auf denen Homosexualität „geheilt“
wurde. Nur den 2. Fall finde ich gar nicht. www.bkae.org/index.php?id=982 . Auch faseln sie darüber,
inwiefern „Homosexuelle behandelbar sind“. www.bkae.org/index.php?id=1006 . Ein leichtes Defizit gibt
es auf der Katholischen Ärztebund-Site noch zum Thema Onanie. Dazu findet sich noch keine Studie, die
belegt, dass man davon blind wird, das Rückenmark schwindet und Gott Kopfweh davon bekommt.
#57 Jubärens 18:57:31 | Mittwoch, 28. Dezember 2011
#55 Tomás stolpert schon beim zweiten Satz seiner Unrechtskunde über das Grundgesetz: „Artikel 20 Abst.
2 Satz GG sagt, daß alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Daraus resultiert mehr als nur das Recht, die
Regierenden zu wählen, nämlich das „Recht“, durch dessen Vertreter Bestimmungen zu schaffen, die im
Widerspruch zu dem Göttlichen Recht und dem natürlichen Sittengesetzt stehen, solange sie nicht die
Verfassung verletzen.“ Der zweite Satz Art. 20 Abs. 2 GG lautet nämlich: „Sie (die vom Volk ausgehende
Gewalt) wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe (der Gewaltenteilung) wahrgenommen.“
D.h. das Volk besitzt nur die Souveränitätsgewalt im Akt der Wahl, mit dem es zugleich die Gewalt an
die Repräsentanten abgibt und somit vier Jahre keine Souveränitätsrechte mehr hat, insbesondere nicht
das Recht – wie Tomas behauptet –, Bestimmungen gegen das natürliche „Sittengesetz“ zu erlassen, dass
im Art. 2,1 selbst Teil der unveränderlichen Verfassung ist.
#30 Artikel 20 Abst. 2 Satz GG sagt, daß alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Daraus resultiert mehr als
nur das Recht, die Regierenden zu wählen. Das bedeutet auch, daß das Volk das „Recht“ besitzt, durch
dessen Vertreter Bestimmungen zu schaffen, die im Widerspruch zu dem Göttlichen Recht und dem natürlichen
Sittengesetzt stehen, solange sie nicht die Verfassung verletzen. Das kann man in jedem Kommentar zum
Grundgesetz nachlesen. Das „überpositive“ „Recht“ sind „Menschenrechte“, einschließlich des „Rechtes“
auf Religionsfreiheit, welches nicht von Gott, sondern von den Menschen geschaffen wurde und damit auch
positives Recht des Staates ist. Fazit: Die BR Deutschland anerkennt nicht das göttliche Recht und das
natürliche Sittengesetz als überpositives Recht an und ist somit kein Rechtsstaat.
#53 Jolanda 16:59:31 | Mittwoch, 28. Dezember 2011
Die polygamischen Muselmanen füllen mit ihrem Geburten-Dschihad Europa und fressen das Christentum auf.
Da wird sich die Kreuznet-Redaktion freuen über die vielen „überlegenen“ Inzuchtbräute, die die Beine
für ihre Couins breitmachen(müssen) mit keuschem Kopftuch! zoelibat.blogspot.com/…att-gegen-islam.html
#51 defendor 16:43:42 | Mittwoch, 28. Dezember 2011
Ein Hinweis auf eine ausgezeichente Homepage „Bund Katholischer Aerzte“ ! . Diese AertzInnen sind nicht
mehr bereit, im mörderischen Irrsinn des BABY-COASTES „stillschweigend“ mitzumischen… so zeigen sie
auch in aller Deutlichkeit auf, dass KEIN ARZT dazu gezwungen werden kann, am MORD an ungeborenen beseelten
Kindern mitzuwirken… die Seilschaften der mörderischen Abtreibung arbeiten mit Erpressung ! Auszug
aus der Homepage: – „ Wir rufen an dieser Stelle alle Arztkollegen in Praxis und Klinik auf: – nehmen
Sie selber KEINE Abtreibung vor, – auch als Assistenzarzt LASSEN SIE SICH NICHT zur Mitwirkung an Abtreibungen
drängen – überweisen Sie als Hausarzt oder Frauenarzt KEINE Frauen zum Abtreiben, – tun SIE alles zum
Schutz der Ungeborenen und der Mütter, – sprechen SIE das Thema Lebensschutz und Lebensrecht / Gesundheit
der Frau konkret an – lassen Sie sich von kompetenten Kollegen und Lebensrechtsvereinigungen / Beratungsstellen
helfen. – Sprechen Sie mit Frauenarztkollegen über das Thema Lebensschutz, – akzeptieren Sie in diesem
Zusammenhang KEINESFALLS die Ausflüchte des Kollegen in die „medizinische Indikation“ – stärken Sie
Ihren Frauenarztkollegen den Rücken, indem Sie sie zum Schutz von Kind und Mutter motivieren – sprechen
Sie bewusst vom Ungeborenen, vom Kind im Mutterleib – beten Sie in den Anliegen des Lebensschutzes – begehen
Sie den Welttag des Lebens und des Fest der Unschuldigen Kinder „ – Hier der Link zur besagten Seite: www.bkae.org/index.php?id=48
#48 wickerl 15:53:56 | Mittwoch, 28. Dezember 2011
#46 Nein – er wurde immer nur sachlich kritisiert- aber er wurde diesmal bereits mit einer freundlichen Berichterstattung belohnt, und die kann er weiter haben wenn er so weiter tut
MENSCHLICHKEIT Abtreibung ist Ausdruck einer erbarmungslosen Unmenschlichkeit. Der Respekt vor dem Leben
erlaubt keine Relativierungen. Die Tatsache ob ein Kind nur aus 2 oder aus 2 Milliarden Zellen besteht
oder ob ein Kind krank oder gesund ist, darf nicht über sein Leben entscheiden. Dass ausgerechnet sogenannte
MENSCHENRECHTLER für Abtreibung plädieren beweist nur eines: „das freimaurerische Menschenbild, dass
Menschenrechte an ökonomische Bedingungen knüpft, ist in Wahrheit Menschen verachtend“. Das ist das
Erbe der Aufklärung und der Freimaurer: „Kinder-Holocaust“.
nun an richtiger Stelle; brutale „ganz Humane“ PRO STUNDE werden alleine in der EU 1 3 8 ungeborene Kinder
ERMORDET; TÄGLICH weltweit 1 2 5 ‘ 0 0 0 MORDE; die Bestialität hat sich längst verselbstständigt;
das VERBRECHEN der Abtreibung gilt als „Gewerbe“ wie jedes andere; die ENDlösung kennt keine Grenzen
mehr; „ganz humaner“ Auslebewahn entfesselt die Mächte der Finsternis; ein ENDgelöstes ungeb. Kind; www.razyboard.com/…07697-6095359-0.html der Kardinalpräfekt, S.E. Antonio Cañizares Llovera über
die moderne ENDlösung; + „Wenn der Mensch aus sich selbst heraus, ohne Gott, entscheiden kann, was gut
und was böse ist, dann kann er ebenso entscheiden, dass eine bestimmte Gruppe Menschen vernichtet werden
sollte. Wir dürfen nicht vergessen, dass ENTSCHEIDUNGEN DIESER ART, welche auf ähnlichen Überlegungen
beruhten, BEREITS IM DRITTEN REICH ODER IN DER SOWJETUNION AUSGEFÜHRT worden waren“ + ENDlösung bleibt
ENDlösung, auch wenn sie im „ganz humanen“ Lügenmäntelchen daherkommen will; www.razyboard.com/…07697-6088649-0.html
die „ganz humane“ Fraktion der Seelenverschmutzer/innen in der EU wirbt für den Kult des Todes; www.razyboard.com/…7907-5854736-10.html
inkl. erpresserischem Export desselben; www.razyboard.com/…07697-6095359-0.html
***„Neben den zahlreichen Kriegen halte ich den zerstörenden Umgang mit dem vorgeburtlichen menschlichen
Leben für eine Seuche.“*** Wer selbst aus beruflichen Gründen nie in die Lage kommt, über „vorgeburtliches
Leben“ entscheiden zu sollen oder zu können und aus einem sozial völlig abgesicherten Raumschiff argumentieren
kann, der sollte auch keine realitätsfernen Predigten halten und nicht von Seuchen reden, nur weil das
eigene Hirn den Begriff vorgibt… Seuche = Epidemie ist was anderes, zum Beispiel Inquisition, Hexenwahn…
Geißlertum, etc.
Ist doch gut von unserem Bischof, dass er die Tradition seines Vorgängers fortsetzt. In der letzten Zeit
liest man auch öfters mal was von ihm in der Zeitung, er setzt sich für die Kirche ein, das ist ok.
Vielleicht sinds auch nur die „Sprüche“ die den Menschen an ihm fehlen, die sie an seinem Vorgänger
bemängelt haben. Wem fallen auch so Sachen ein: Seid wann können Füße sich riechen? und solche Dinge –
dies kann nicht jeder.
#41 gesunder 13:20:36 | Mittwoch, 28. Dezember 2011
>>Ich finde, Sie sollten einen Oberhirten, wenn er einmal was richtig macht, ruhig loben.<< . Immerhin.
. Allerdings ist ein Oberhirte hier ja wohl wenn er in den Augen der Tönendes-Erz-Gläubigen zu kritisieren
ist, zu beleidigen, bepöbeln und mit Hetzbegriffen wie Solariumsbischof zu belegen, gell. . Das Anliegen,
die Diskussion über ungeborenes Leben in die Gesellschaft zu tragen, ist sehr zu begrüßen!
#36 Goldengel 13:00:25 | Mittwoch, 28. Dezember 2011
Artikelthema: De Pest unserer Zeit. Ist vor allem der Egoismus und die Gottlosigkeit. NUR Egoismus und
Gottlosigkeit bringt ein Weib dazu ihr Kind abzutreiben. Wer meint andere Gründe zu haben, der lügt.
Aber die Lüge ist ja stets der Begleiter der Gottlosigkeit.
#33 Mufelius 12:46:35 | Mittwoch, 28. Dezember 2011
Jaja, Jubärens, das ist so eine Art zirkuläre Logik, die auch nur von Gläubigen – d.h. von mit dieser
Art von Begründung vertrauten Menschen – ernst genommen werden kann: . „hat das Grundgesetz selbst einen
Riegel vorgeschoben – und zwar mit der „Ewigkeitsklausel“ Art. 79 bzgl. der Art. 1 und 20 („kl. Verfassung,
fdGO) sowie der Unveränderlichkeit der Grundrechte in ihrer Substanz durch Art. 19.“ . Das ist etwa so,
als wenn man sagt: „Die Bibel ist wahr, weil in der Bibel steht, dass die Bibel wahr ist.“ . Sehen’s,
Jubärens, im GG kann stehen alles stehen – es ändert aber nichts daran, dass es Menschengemacht ist
und geändert werden kann. Man kanns z.B. einfach komplett austauschen.
#32 Goldengel 12:36:44 | Mittwoch, 28. Dezember 2011
catholic, Sie können noch so geifern. Es ist eine Schande, dass Sie auf diese Weise gegen die katholische
Kirche kämpfen und so den Zölibat als irreführend bezeichnen wollen. Eine Abtreibung ist die Tötung
von Kindern, der Zölibat tötet niemanden. Und das wissen Sie genau und das ist eigentlich das Traurige
dabei. Sie WISSEN ES.
#30 Jubärens 12:32:36 | Mittwoch, 28. Dezember 2011
Wenn man sein Wissen ausschließlich aus den Enzyklinken des 19. Jahrhunderts und einige schlecht studierte
Dogmatiklehrbücher bezieht wie#8 Tomás und nicht die Sachen selbst studiert, dann kommt bei der Darstellung
und Bewertung politisch-rechtlicher Gegebenheiten Unsinn heraus: „Da die BR Deutschland, seit ihrer Gründung,
mit dem Grundsatz der Volkssouveränität (…) gegen das überpositives Recht verstoßen hat, war dieser
Staat nie ein Rechtsstaat.“ Mit dem Grundsatz der Volkssouveränität bestimmt unser Grundgesetz, dass
das Volk die Inhaber der staatlichen Gewalten von Legislative und Exekutive periodisch wählt und damit
legitimiert. Aber nach GG sind weder das Volk noch die gewählten Repräsentanten darin „souverän“, dass
sie beliebig Gesetze machen oder gar die Verfassung ändern könnten, sondern die Gesetzgebung ist ausdrücklich
„an die verfassungsmänige Ordnung gebunden“ (fdGO, Art 20,3 GG), „die vollziehende Gewalt und Rechtssprechung
sind an Gesetz und Recht gebunden“. Dieses die Politiker bindende Recht wiederum ist in den unveränderlichen
Grundrechten festgelegt, also dem naturrechtlich verankerten, „überpositivem Recht“ der Grundrechte,
die „Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung als unmittelbar beltendes Recht binden“ (Art.
1,3 Grundgesetz). Gegründet auf die naturrechtlichen Grundrechte und die durch das Grundgesetz formierte
freiheitlich-demokratische Grundordnung ist unser Staat von Anfang an (1949) grundsätzlich ein Rechtsstaat.
#28 Gunsenum 12:28:51 | Mittwoch, 28. Dezember 2011
Moooooooooooooooomendemal! Das ist ein Artikel, der nicht gegen den Fuldaer Bischof hetzt, pöbelt, beleidigt, sich über ihn ereifert, ihn begeifert und beschimpft? Ich habe die schlimmsten Befürchtungen: Die kreuz.net-Redaktion ist I N F I L T R I E R T worden! Ruft die Marine, , den Dorfpolizist, die Luftwaffe, die freiwillige Feuerwehr von Liechtenstein und Legionen von Engeln…hier sind Saboteure in der +-net-Redaktion am Werk! Zu Hülf, ihr Leut!
#27 Goldengel 12:13:44 | Mittwoch, 28. Dezember 2011
Der Zölibat ist keine Sünde. Interessant, dass ein Forist hier die Todsünde der Abtreibung mit dem
Zölibat gleichsetzt. Somit versucht man sogar den Zölibat zu diskreditieren auf dem Rücken von abgetriebenen
Kindern. So was ist schon arg.
#26 Jubärens 12:12:56 | Mittwoch, 28. Dezember 2011
Das hätte #23 Mufelius gerne: Die Grundgesetzverfassung mit seinen vorstaatlichen, unverfügbaren und
verlässlichen Grundrechten Zu einer beliebig verfügbaren und veränderbaren Beliebigkeitsdemokratie
zu machen, die von Medien und Demagogen beliebig manipuliert werden könnte: „Hier stehts aber so und
so (im Grundrechtskatalog des Grundgesetzes)!“ ist halt nur ein Argument für Gläubige, die heiligen
Schriften anbeten und selbige für unfehlbar und über den Menschen stehend betrachten. Das GG ist aber
von Menschen gemacht worden und mitnichten eine heilige Schrift, der man sich zu unterwerfen hat.“ Dieser –
bei Mufelius allerdings völlig irrelevanten – Einstellung hat das Grundgesetz selbst einen Riegel vorgeschoben –
und zwar mit der „Ewigkeitsklausel“ Art. 79 bzgl. der Art. 1 und 20 („kl. Verfassung, fdGO) sowie der
Unveränderlichkeit der Grundrechte in ihrer Substanz durch Art. 19. Immerhin sind diese Artikel wichtig
in dem Sinne, dass unsere Verfassung nicht wie die Weimarer Verfassung auf kalt-legalem Weg in eine totalitäre
Diktatur transformiert werden kann. Andererseits bleibt den politischen und juristischen Grundgesetzverdrehungsverbrecher
nur die Möglichkeit, das Grundrecht auf Leben z. B. so hinzupfriemeln, dass am Ende der Gesetzespraxis
das Gegenteil dabei herauskommt.
#23 Mufelius 11:45:17 | Mittwoch, 28. Dezember 2011
Tja, Jubärens,… . „Hier stehts aber so und so!“ ist halt nur ein Argument für Gläubige, die heiligen
Schriften anbeten und selbige für unfehlbar und über den Menschen stehend betrachten. . Das GG ist aber
von Menschen gemacht worden und mitnichten eine heilige Schrift, der man sich zu unterwerfen hat.
mathild „Wann geht er denn dafür auf die Strasse ganz offen ?“ . Z.B. heute, am Festtage der Unschuldigen
Kinder (und zwar in Fulda). Ich finde, Sie sollten einen Oberhirten, wenn er einmal was richtig macht,
ruhig loben. Psychologisch gesehen können Sie dadurch erwünschtes Verhalten verstärken. Wenn Sie jedoch
immer kritisieren, egal, was man tut, dann büssen Sie Einfluss bei den Leuten ein.
#14 mathild 11:16:52 | Mittwoch, 28. Dezember 2011
Was für ein Schwätzer – auch dieser Bischof Algermissen…selbst unternimmt er doch auch gar nichts
gegen die Abtreibung ! Wann geht er denn dafür auf die Strasse ganz offen ? Wo bleibt das heroische Eintreten
der Bischöfe – Priester und Gottgeweihten? Sie schlafen weiter – schon – tief und fest…aber nicht friedlich !
Das Geld kommt vom Staat jeden Monat schön auf sein Konto…es sind mehr als 10000,-- Teuro NETTO! jeden
Monat !!!
#10 Das göttliche Recht wurde von Gott durch die Offenbarung den Menschen kund getan. Dazu gehört z.B.
das Verbot der Ehescheidung und der homosexuellen Handlungen.
#10 catholic 11:05:36 | Mittwoch, 28. Dezember 2011
Was ist göttliches Recht?- + Was Tempelpriester, Rabbiner, Muftis, Kleriker Gott in den Mund legen? Gott
als Machtmittel auf den Lippen von Predigern ? – + Wer stiehlt, dem wird die Hand abgehackt?- Wer am Samstag
arbeitet, der wird gesteinigt? – Wer schwul ist, wir aufgehängt? – Wer an Ostern nicht beichtet, der
wird öffentlich ausgepeitscht?- Wer Schweinefleisch ist, wird aus der Gemeinde ausgestossen? – Wer kein
Kopftuch trägt, wird angespuckt?-
ein hoch auf bischof algermissen, ein wort für die ungeborenen. das hört man von geistlichen gar nicht
bis äußerst selten. mehr als 4 jahrzehnte besuche ich die heilige messe und habe noch in keiner predigt
je ein wort für die ungeborenen gehört.
#4 Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der nicht nur seine eigenen positiven Bestimmungen, sondern auch das
überpositive Recht, d.h. das göttliche Recht und das natürliche Sittengesetz beachtet. Da die BR Deutschland,
seit ihrer Gründung, mit dem Grundsatz der Volkssouveränität, dem „Recht“ auf Religions-und Gewissenfreiheit,
dem „Recht“ auf Ehescheidung u.Ä., gegen das überpositives Recht verstoßen hat, war dieser Staat nie
ein Rechtsstaat. #6 Würde der Staat die Abtreibung verbieten, würde die Anzahl von Kindermorde im Mutterleib
signifikant zurückgehen. Die Tatsache, daß man dieses Verbot umgehen kann, ist kein Argument dagegen,
weil ansonsten müßten man alle Verbote aufheben.
. „Mons. Algermissen erinnert an das Bundesverfassungsgericht. Dieses beauftragte den Gesetzgeber bereits
Mitte der 90er Jahre, den Abtreibungsparagraphen nach einer bestimmten Zeit zu prüfen“ . Tatsächlich
knüpfen sich daran für eine gesetzliche Änderung im Sinne eines wirksameren Lebensschutzes einige Hoffnungen.
Das Bundesverfassungsricht machte sich nämlich – unter Vorbehalt einer späteren Überprüfung [!!!] –
die Auffassung zueigen, dass dem verfassungsrechtlich gebotenen Lebensschutz durch die seinerzeit eingeführte
„Beratungsregelung“ besser gedient sei. Für diese von Abtreibungsbefürwortern immer wieder propagierte
Einschätzung gibt es aber keine Plausibilität mehr, wenn man sieht, dass Irland das einzige Land der
EU mit Geburtenüberschuss ist, ZUGLEICH aber auch das einzige Land, das seit vielen Jahrzehnten Hilfen
für Schwangere mit einem klaren Strafrechtsverbot für Morde an Ungeborenen verbindet. Heute ist Irland
das einzige Land in der EU, das für den eigenen Fortbestand nicht auf Einwanderung angewiesen ist und
damit auch nicht auf die Inkaufnahme einer schleichenden oder auch schon galoppierenden Islamisierung.
Wie auch Umfragen in Polen gezeigt haben, ändert sich das Rechtsbewußtsein durch die Existenz von Strafrechtsnormen.
Nachdem ein weitgehendes Abtreibungsverbot auch in Polen eingeführt wurde, hat sich die Einschätzung
der Bevölkerung zur Frage der Abtreibung sehr zu deren Ungunsten entwickelt! .
Alle Achtung, Bischof Algermissen, und vergelt’s Gott, dass Sie die Stimme für die Schwächsten der Gesellschaft
erheben. Mögen das allen „C“DU-Politiker zu Ohren kommen. Vielleicht tut sich ja etwas in dem Gewissen
des einen oder andern.
#4 Jubärens 10:17:27 | Mittwoch, 28. Dezember 2011
Diese Untätigkeit (der Politik gegenüber den Verpflichtungen des BVerfG bzw. GG)ist für Mons. Algermissen
ein Indikator: „Er zeigt, daß sich auch in der Rechtsprechung gesellschaftliche Veränderungen widerspiegeln.“
Ethische Begründungen und Normierungen würden ignoriert: „Am Ende siegen die normative Kraft des Faktischen
und der politische Wille.“ Wir befinden uns im Übergang von einer rechtsstaatlichen Verfassungsdemokratie
(griechisch-aristotelisch: Politie) zu einer Willkür-Demokratie (griech. Ochlokratie = Beliebigkeitsherrschaft
des Volkes). Nach unserm Grundgesetz sind die Grundrechte des GG unveränderlich und unantastbar – auch
nicht durch 2/3 Mehrheit auszuhebeln – z. B. das Recht auf Leben von Anfang an (Art. 2,2 GG). Die Mehrheitsmeinung
der Medien und darufhin des Volkes ist aber, dass es mehr oder weiniger ein Recht auf Abtreibung in den
ersten drei Monaten geben müsse. Also biegen die GG-Juristen das Menschenrecht auf Leben so hin, dass
die Massenabtreibung zwar theoretisch rechtswidrig bleibt, aber durch die legale Nicht-Bestrafung als
erlaubt wahrgenommen wird. Der „politische Wille“ der Volksvertreter und Rechtsverdreher geht noch weiter,
indem er die tötungsoffenen pro-familia-Beratungen und die rechtswidrigen Abtreibungen mit Steuergeldern
fördert.