Schweiz
Die Staatskirche warnt den Bischof
In der Schweiz ist der Pfarrer an vielen Orten ein Angestellter und Untergebener seines Pfarreirates. Schon der Gedanke, daß sich daran etwas ändern könnte, erzeugt jetzt im Kanton Zürich einen erhöhten Blutdruck.
(kreuz.net) Kürzlich haben die Abgeordneten der sogenannten ‘römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich’ erfahren, daß die praktisch uneingeschränkte Herrschaft der Pfarreiräte im Kanton Zürich wenigstens symbolisch eingeschränkt werden soll.

Der Kanton Zürich befindet sich in der Nordostschweiz und gehört zur Diözese Chur. Deren Bischof, Mons. Amédée Grab OSB, ist auch Präsident der Schweizerischen Bischofskonferenz und Präsident des Rates der Europäischen Bischofskonferenzen.

Die ‘römisch-katholische Synode des Kantons Zürich’ ist keine kirchliche Institution im kanonischen Sinn, sondern ein souveränes staatskirchliches Parlament. Es umfaßt etwa hundert in den Kirchgemeinden gewählte Personen.

Diese sogenannte ‘Synode’ ist Teil eines Systems, das dem Diözesanbischof im Kanton Zürich die Rolle eines dekorativen parlamentarischen Monarchen ohne effektive Weisungsbefugnisse zuweist.

In großen Teilen der Schweiz ist die katholische Kirche de facto nicht nach Diözesen, sondern nach Kantonen in sogenannten ‘Landeskirchen’ organisiert, die von Laien kontrolliert werden.

Kürzlich hat die ‘römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich’ – also das Parlament der Züricher Landeskirche – erfahren, daß auf diözesaner Ebene ein Entwurf vorliegt, der „Grundlagen für die Arbeit in den Pfarreiräten“ enthält.

Die Zürcher Kirchenbürokraten lasen den Text und erschraken.

Sie befürchten, daß dadurch die fast uneingeschränkte Macht der Zürcher Pfarreiräte begrenzt werden könnte.

Das will man um keinen Preis.

Stattdessen beharrt das Staatskirchenparlament aufgrund der angeblich „guten Erfahrungen“ mit der bisherigen Arbeit der Zürcher Kirchenräte auf eine Konservierung der alten Regelungen.

Der Kanton Zürich gehört neben Basel zu jenen Gebieten in der Schweiz, wo der Zusammenbruch der katholischen Kirche am schnellsten und radikalsten voranschreitet.

Insbesondere will man, daß der Pfarreirat seinen Präsidenten weiterhin selber wählt und daß der Pfarrer nicht zwingend dessen Vorsitz führt.

Diese von der Zürcher Kirchenbürokratie abgelehnte Regelung entspricht den universalen Normen der Katholischen Kirche, wie sie im Kirchenrecht aus dem Jahre 1983 niedergelegt sind.

Ebenso wünscht das Kirchenparlament, daß der Pfarreirat bei Meinungsverschiedenheit mit dem Pfarrer auch in Zukunft das Recht besitze, den Dekan oder den Generalvikar als Vermittlungsinstanz anzurufen.

Das hat sich bisher als wirksames Mittel erwiesen, um widerspenstige Pfarrer, die auf der legitimen Autonomie ihres Amtes beharren, in die Knie zu zwingen.

Ebenso wünschen die Zürcher Kirchenpolitiker, daß der Pfarreirat bei einem Pfarrerwechsel im Amt bleibt. Angeblich soll dadurch eine „Kontinuität der pfarreilichen Arbeit“ und die „Erfahrung von Laien“ erhalten bleiben.

In Wahrheit geht es darum, dem neuen Pfarrer die Chance zu nehmen, einen frischen Wind in die meist verkrusteten und überalterten Strukturen der Zürcher Pfarreien zu bringen.

Im Sinne der parlamentarischen Monarchie „erwarten“ die Kirchenparlamentarier abschließend, daß sich Bischof Amédée Grab von einem aus dem Zusammenhang gerissenen Zitat aus der ‘Dogmatische Konstitution über die Kirche’ des Zweiten Vatikanums leiten lasse.

Ihr Ansinnen schickte die ‘Synode’ auf postalischem Weg an den Diözesanbischof, an Weihbischof Paul Vollmar, der als Generalvikar für die Kantone Zürich und Glarus amtet, sowie an andere kirchliche oder staatskirchliche Stellen.

Es ist schon jetzt klar, daß der Wunsch aus Zürich dem Diözesanbischof Befehl ist.
      
4 Lesermeinungen
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#4   Agiafortuni   13:47:08 | Donnerstag, 29. Dezember 2005
wozu Gemeinderäte
Gemeinderäte haben als Stütze des Pfarrers ihre Berechtigung. Auch sollen sie dort, wo sie über die grössere Kompetenz verfügen, als der gnädige Herr, nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden dürfen. Es ist jedoch nicht vertretbar, dass sie einen Pfarrer in gegen seinen Bischof in Schutz nehmen, wo Letzterer sich eines Frevels schuldig gemacht hat. Bischof Koch sollte endlich einsehen, dass jedes Gespräch mit Röschenz so lange sinnlos bleibt, als diese Pfarrei zu Szabo steht.
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#3   Gio   07:59:56 | Montag, 4. Juli 2005
Sorry fürs Vokabular…
Church ain’t a f…ing democracy!!!!
und es tut mir so weh zu sehen, wie leute die nicht besonders an die katholische kirche glauben und ausdrücklich nicht mit den meinungen des papstes einverstanden sind, hier in der CH das recht haben, nach lust und laune zu regieren.
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#2   kreuzi   16:54:46 | Freitag, 1. Juli 2005
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Was soll das denn sein? Der Priester der seine Kirche leitetn folgt dem Papst, wozu noch ,,Parlamentarier“ ? Die sollen Sonntag in die Kirche gehen und gut zu hören. Was entscheiden die denn so? Wenn sie gegen den Papst entscheiden, werden die exkomuniziert. Also entscheiden die Schweizer das parlamentarisch, was ihne Kirchen Parlament auch so gilt, wenn es der Papst bestimmt. Ist ja voll lächerlich.
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#1   Benedikt   13:39:14 | Freitag, 1. Juli 2005
Die Macht der Pfarreiräte…
… was davon zu halten ist, hat man ja in Röschenz gesehen. Ein Glück gibt es das in Deutschland nicht. Ein Bekannter von mir, der Protestant istm hat mir mal erzählt, wohin ein solcher Kirchenrat führen kann. In seiner Gemeinde hat der Kirchenrat wegen einer starrsinnigen Entscheidung und Beharrung hierauf praktisch das ganze Gemeindeleben zerstört. Auf so etwas kann man getrost verzichten.
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