In der Schweiz ist der Pfarrer an vielen Orten ein Angestellter und Untergebener seines Pfarreirates. Schon der Gedanke, daß sich daran etwas ändern könnte, erzeugt jetzt im Kanton Zürich einen erhöhten Blutdruck.
(kreuz.net) Kürzlich haben die Abgeordneten der sogenannten ‘römisch-katholischen Synode des Kantons
Zürich’ erfahren, daß die praktisch uneingeschränkte Herrschaft der Pfarreiräte im Kanton Zürich
wenigstens symbolisch eingeschränkt werden soll.
Der Kanton Zürich befindet sich in der Nordostschweiz
und gehört zur Diözese Chur. Deren Bischof, Mons. Amédée Grab OSB, ist auch Präsident der Schweizerischen
Bischofskonferenz und Präsident des Rates der Europäischen Bischofskonferenzen.
Die ‘römisch-katholische
Synode des Kantons Zürich’ ist keine kirchliche Institution im kanonischen Sinn, sondern ein souveränes
staatskirchliches Parlament. Es umfaßt etwa hundert in den Kirchgemeinden gewählte Personen.
Diese
sogenannte ‘Synode’ ist Teil eines Systems, das dem Diözesanbischof im Kanton Zürich die Rolle eines
dekorativen parlamentarischen Monarchen ohne effektive Weisungsbefugnisse zuweist.
In großen Teilen
der Schweiz ist die katholische Kirche de facto nicht nach Diözesen, sondern nach Kantonen in sogenannten
‘Landeskirchen’ organisiert, die von Laien kontrolliert werden.
Kürzlich hat die ‘römisch-katholischen
Synode des Kantons Zürich’ – also das Parlament der Züricher Landeskirche – erfahren, daß auf diözesaner
Ebene ein Entwurf vorliegt, der „Grundlagen für die Arbeit in den Pfarreiräten“ enthält.
Die Zürcher
Kirchenbürokraten lasen den Text und erschraken.
Sie befürchten, daß dadurch die fast uneingeschränkte
Macht der Zürcher Pfarreiräte begrenzt werden könnte.
Das will man um keinen Preis.
Stattdessen beharrt
das Staatskirchenparlament aufgrund der angeblich „guten Erfahrungen“ mit der bisherigen Arbeit der Zürcher
Kirchenräte auf eine Konservierung der alten Regelungen.
Der Kanton Zürich gehört neben Basel zu jenen
Gebieten in der Schweiz, wo der Zusammenbruch der katholischen Kirche am schnellsten und radikalsten voranschreitet.
Insbesondere will man, daß der Pfarreirat seinen Präsidenten weiterhin selber wählt und daß der Pfarrer
nicht zwingend dessen Vorsitz führt.
Diese von der Zürcher Kirchenbürokratie abgelehnte Regelung entspricht
den universalen Normen der Katholischen Kirche, wie sie im Kirchenrecht aus dem Jahre 1983 niedergelegt
sind.
Ebenso wünscht das Kirchenparlament, daß der Pfarreirat bei Meinungsverschiedenheit mit dem Pfarrer
auch in Zukunft das Recht besitze, den Dekan oder den Generalvikar als Vermittlungsinstanz anzurufen.
Das hat sich bisher als wirksames Mittel erwiesen, um widerspenstige Pfarrer, die auf der legitimen Autonomie
ihres Amtes beharren, in die Knie zu zwingen.
Ebenso wünschen die Zürcher Kirchenpolitiker, daß der
Pfarreirat bei einem Pfarrerwechsel im Amt bleibt. Angeblich soll dadurch eine „Kontinuität der pfarreilichen
Arbeit“ und die „Erfahrung von Laien“ erhalten bleiben.
In Wahrheit geht es darum, dem neuen Pfarrer
die Chance zu nehmen, einen frischen Wind in die meist verkrusteten und überalterten Strukturen der Zürcher
Pfarreien zu bringen.
Im Sinne der parlamentarischen Monarchie „erwarten“ die Kirchenparlamentarier abschließend,
daß sich Bischof Amédée Grab von einem aus dem Zusammenhang gerissenen Zitat aus der ‘Dogmatische Konstitution
über die Kirche’ des Zweiten Vatikanums leiten lasse.
Ihr Ansinnen schickte die ‘Synode’ auf postalischem
Weg an den Diözesanbischof, an Weihbischof Paul Vollmar, der als Generalvikar für die Kantone Zürich
und Glarus amtet, sowie an andere kirchliche oder staatskirchliche Stellen.
Es ist schon jetzt klar,
daß der Wunsch aus Zürich dem Diözesanbischof Befehl ist.
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4 Lesermeinungen
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#4 Agiafortuni 13:47:08 | Donnerstag, 29. Dezember 2005
wozu Gemeinderäte Gemeinderäte haben als Stütze des Pfarrers ihre Berechtigung. Auch sollen sie dort,
wo sie über die grössere Kompetenz verfügen, als der gnädige Herr, nach bestem Wissen und Gewissen
entscheiden dürfen. Es ist jedoch nicht vertretbar, dass sie einen Pfarrer in gegen seinen Bischof in
Schutz nehmen, wo Letzterer sich eines Frevels schuldig gemacht hat. Bischof Koch sollte endlich einsehen,
dass jedes Gespräch mit Röschenz so lange sinnlos bleibt, als diese Pfarrei zu Szabo steht.
Sorry fürs Vokabular… Church ain’t a f…ing democracy!!!! und es tut mir so weh zu sehen, wie leute
die nicht besonders an die katholische kirche glauben und ausdrücklich nicht mit den meinungen des papstes
einverstanden sind, hier in der CH das recht haben, nach lust und laune zu regieren.
. Was soll das denn sein? Der Priester der seine Kirche leitetn folgt dem Papst, wozu noch ,,Parlamentarier“ ?
Die sollen Sonntag in die Kirche gehen und gut zu hören. Was entscheiden die denn so? Wenn sie gegen
den Papst entscheiden, werden die exkomuniziert. Also entscheiden die Schweizer das parlamentarisch, was
ihne Kirchen Parlament auch so gilt, wenn es der Papst bestimmt. Ist ja voll lächerlich.
Die Macht der Pfarreiräte… … was davon zu halten ist, hat man ja in Röschenz gesehen. Ein Glück
gibt es das in Deutschland nicht. Ein Bekannter von mir, der Protestant istm hat mir mal erzählt, wohin
ein solcher Kirchenrat führen kann. In seiner Gemeinde hat der Kirchenrat wegen einer starrsinnigen Entscheidung
und Beharrung hierauf praktisch das ganze Gemeindeleben zerstört. Auf so etwas kann man getrost verzichten.