Der ehemalige Regens des Priesterseminars St. Pölten hat seine „Geistliche Zeit“ beendet und ist wieder in seiner Pfarrei. Letzte Woche war es in den Medien zu einer Auseinandersetzung zwischen ihm und dem Bischof von St. Pölten gekommen.
(kreuz.net, Eisgarn) Propst Ulrich Küchl hat nach einer längeren Abwesenheit am sonntäglichen Pfarrgottesdienst
in der Eisgarner Stiftskirche teilgenommen.
Da ihm die ursprünglich für den 1. Juli vereinbarte Wiederaufnahme
seiner Seelsorgstätigkeit durch Bischof Küng mittels einer Presseaussendung verboten worden war, erfüllte
Propst Küchl seine Sonntagspflicht, indem er der von Kaplan Slawomir Grabiszewski zelebrierten Messfeier
vom Kirchenschiff aus beiwohnte.
Am Ende der Messe wurde Propst Küchl von Kaplan Grabiszewski namentlich
begrüßt und willkommen geheißen.
Nachdem der Zelebrant die Kirche verlassen hatte, trat ein verdientes
Mitglied der Pfarrgemeinde und – wie Propst Küchl selbst – Ehrenbürger der Marktgemeinde Eisgarn spontan
vor die versammelte Gemeinde. Er begrüßte Propst Küchl im Namen der Gläubigen.
Zugleich gab er seiner
Hoffnung Ausdruck, daß der Propst bald wieder als Pfarrer tätig sein werde.
Spontaner Beifall brandete
daraufhin in der Stiftskirche auf.
Bischof Küng hatte Propst Küchl die Wiederaufnahme seiner Seelsorgstätigkeit
mit der Begründung verboten, daß es dagegen aggressive Einwände und Bedenken unter den Gläubigen gäbe.
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56 Lesermeinungen
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#58 turk 12:28:32 | Donnerstag, 15. September 2005
Die ehemaligen Pöltner Regenten Küchl und Rothe haben ihren Prozeß in 1. Instanz verloren Ein unabhängiges
staatliches Gericht Österreichs hat nunmehr in 1. Instanz entschieden: Profil wurde in beiden Fällen
(ehem. Regens Küchl und ehem. Subregens Rothe) freigesprochen. Abgesehen davon, daß es also offenbar
sinnlos war, die staatlichen Gerichte mit dem „Fall St. Pölten“ zu bemühen und daß es nie legitim sein
konnte, damit eine Apostolische Visitation indirekt aushebeln zu wollen, ist damit die gesamte „13.“-Kampagne
gescheitert. Beten wir für die beiden Priester, daß sie nun den klaren Weg der Umkehr gehen und dem
Ansehen der Kirche keinen Schaden zufügen. IN Bischof Küng haben sie einen barmherzigen Hirten.
Visitation ist abgeschlossen Bitte welches Verfahren? Die Visitation ist seit 8. Oktober 2004 abgeschlossen.
Im übrigen scheint Herr Innozenz zu vergessen, daß kirchliche Strafverfahren nur eine von vielen Möglichkeiten
sind, um Ärgernisse zu beheben. Die Frage muß man also so wie bisher dem regierenden Bischof (in dem
Fall: von St. Pölten) überlassen, der schon bisher geduldig und klug vorgegangen ist. Wer vertrauensvoll
mit dem Hirten zusammenarbeitet und seinen Weisungen folgt, wird am richtigen Weg sein.
Richter Wenn Bischof Küng, wie Turk wieder einmal nach dreifachem Argumentationssalto mit Bauchlandung
(im Fachjargon kurz „Pytlik-Salto“ genannt) behauptet, der zuständige Richter ist, warum verweigert er
dann den Beschuldigten das von ihnen aufgrund ihres offenbar sauberen Gewissens gewünschte Verfahren???
#54 Laurentius2 10:00:35 | Mittwoch, 13. Juli 2005
Die Autorität seiner allerkatholischsten Exzellenz Ja, ja, so ähnlich hätte auch ein Forumsbeitrag
im 15. Jahrhundert ausgesehen, wenn ein bischöflicher Schoßsitzer seine allerkatholischste Exzellenz
von Rouen verteidigt hätte. Schließlich hatte der ja irgendwie auch Autorität, als er Johanna nach
einer Farce von „Prozeß“ verbrennen ließ … Gott sei Dank urteilte die Kirchengeschichte anders als
dieser machtverblendete Bischof.
Zuständiger Richter heißt einzig und allein Diözesanbischof DDr. Klaus Küng Der zuständige erst und
primär zuständige Richter heißt im konkreten Fall Diözesanbischof DDr. Klaus Küng, nämlich als Hirte
seiner Diözese. Er hat es in seiner Verantwortung, welche Maßnahmen zur Abwendung von Ärgernissen getroffen
wurden oder werden, so wie jeder andere regierungsfähige Bischof auch. Catholicus liegt ganz richtig:
niemand hat je das Verteidigungsrecht Beschuldigter zurückgewiesen, sondern es ist sogar besonders abgesichert
dadurch, daß bis heute nach allemeinen Informationen keine Strafmaßnahmen z. B. gegen die ehemaligen
Vorsteher ergriffen wurden. Ausdrücklich hat Bischof Küng bei seinen pastoralen Maßnahmen am 7. Dezember
2004 öffentlich ausgesendet: „Die von mir getroffenen Entscheidungen betreffen nicht die Feststellung
von Schuld oder Unschuld der in die (eine Apostolische Visitation bewirkenden) Vorkommnisse verwickelten
Personen, sondern sind unter dem Blickwinkel des Gemeinwohles und des Wohles dieser Personen, der Gewährung
einer Besinnungszeit und eines glaubwürdigen Neubeginns zu bewerten.“ Von daher hat sich jegliche Kampagne
gegen Bischof Küng ad absurdum geführt, der als Bischof für die sittlich einwandfreie Seelsorge seiner
Diözese verantwortlich ist und daher leider feststellen mußte: „[kursiv]Er weist zwar diese Vorwürfe
als unwahr zurück, sie sind aber dennoch nicht zur Gänze entkräftet. Dabei ist zu bedenken, dass vom
kirchlichen Standpunkt aus betrachtet das von Propst Küchl und Dr. Rothe angestrebte zivilrechtliche
Verfahren für eine Klärung nicht ausreich…
@Catholicus Sehr geehrter Catholicus, früher gab es im Abendland mal einen Rechtsgrundsatz, nach dem
mußten schwerwiegende Anklagen oder Anwürfe bewiesen werden, sonst wurden die entsprechenden Personen
je nachdem, wie ehrabschneidend ihre Behauptungen waren, selbst rechtlich oder zumindest sozial bestraft:
IN DUBIO PRO REO. Meiner Meinung nach sind dieser Grundsatz und das achte Gebot in unserer kath. Kirche
in Österreich nicht beachtet worden.
@Laurentius2: Vorsicht mit fixen Behauptungen Das auf der Homepage von Dr. Rothe www.wfrothe.com/ publizierte,
vom Gericht nicht übernommene Gutachten von Prof. Waldhäusl sagt aus, dass es aufgrund der Perspektivenverschiebung
möglich sei, dass es kein Zungenkuss war. Es ist das gute Recht eines medial und kirchlich Beschuldigten
(Dr. Rothe), sich zu verteidigen. Ich will mich nicht zum Verteidiger derartiger Bilder machen, die von
den Dargestellten jedenfalls grundsätzlich als echt anerkannt werden!
@Dr. Evelin … Was, wenn Rabiega aber von gewissen Doktoren unter Druck gesetzt wurde ? Überlassen Sie
das bitte alles den Richtern ! Und die haben übrigens das wissenschaftlich einwandfreie Gutachten, welches
die FÄLSCHUNG DER BERÜMTEN FOTOS NACHWEIST, nicht inhaltlich abgelehnt, sondern aus Prozeßökonomie.
Die Beweislast ist und bleibt Sache der Verleumder … das gilt seit römischem Recht (in dubio pro reo)
also ca. 2000 Jahren, Frau Dr. ! Sie haben aber in der Tat ein neues Kapitel Kirchenrechtsgeschichte geschrieben,
Anerkennung für Ihre „vortreffliche“ Leistung !
Papst bat Bischof Kurt um Rücktritt = kein Sturz Wenn es Ihnen gut tut, pflegen Sie Ihre Mythen weiter.
Fakt ist aber, daß Bischof Kurt Krenn nicht gestürzt wurde, sondern vom verstorbenen Papst Johannes
Paul II. um seinen Rücktritt gebeten wurde. Schließlich hatte derselbe Papst eine Visitation seiner
Diözese usw. gewünscht. Wir sollten sachlich bei den Fakten bleiben. Die anderen Unterstellungen von
Herrn Justus sind derart abgegriffen, daß sie einer Antwort nicht mehr bedürfen.
Traurige Berühmtheit Nicht dem 13. hat Herr Rabiega seine traurige Berühmtheit zu verdanken, sondern
denjenigen, die ihn als Werkzeug einer modernistischen Intrige zum Sturz des guten Bischofs Krenn missbraucht
haben bzw. denjenigen, die sich wie Dr. Pytlik aus purem Karrierismus zu Feigenblättern am grindigen
Leib des Modernismus haben machen lassen!
Beweis ist ihm offenbar gelungen Doch, Herr Justus, wie Sie ja bereits aus diesem Forum wissen, hat der
Leiter der Staatsanwaltschaft St. Pölten, Walter Nemec, festgestellt, daß trotz Einstellung der Verfahren
betreff Nötigung in den Fällen Rothe und Küchl „die Druckausübung nicht widerlegt www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=c&ress…
wurde“ – diese sei aber in „keiner strafrechtlich qualifizierten Form erfolgt“. Interessant, also haben
offenbar auch andere Zeugen von ähnlichem Druck zu berichten gewußt. Dieser nicht entkräftete Druck
und die Vorformulierung für andere ist doch bezeichnend und zeigt, wie sinnlos die Kampage des „13.“
mit einem so nicht verwendbaren Schriftstück vom 29. Juni 2004 ist, weil vielmehr die Eidesstättige
Erklärung vom 30. Juli 2004 gilt, die Rabiega eigenen Angaben gemäß ohne diesen Druck formuliert hat.
Das gesunde Rechtsempfinden weiß, daß im Zweifel jene Erklärungen gelten, die ohne Druckausübung zustandenkamen
wie z. B. auch die stabilen Aussagen Rabiegas vor zwei österreichischen Richterinnen. Aber dies ist alles
nur ein Nebengeleis, denn nur dem „13.“ hat Rabiega es zu verdanken, daß ihm solche Namensnennungsehre
dauernd zuteil wird. Und natürlich den dahinterstehenden Desinformanten.
Bis zum Beweis des Gegenteils Selbst wenn Turks Unterstellung zuträfe, dass Bischof Krenn Herrn Rabiega
eine vorformulierte Erklärung hätte unterschreiben lassen, heißt das noch lange nicht, dass deren Inhalt
unwahr wäre. Nach gesundem Rechtsempfinden ist eine eidesstattliche (!) Erklärung jedenfalls solange
gültig, bis das Gegenteil bewiesen ist. Trotz Unterstützung von Bischof Küngs Unrechtsberater Dr. Pytlik
ist Herrn Rabiega dieser Beweis aber nicht gelungen.
Visitator stellte im St. Pöltener Semina öffentlich aktive homophile Beziehungen fest Nicht nur ungeeignet,
sondern auch teilsweise verwickelt in „aktiven homophilen Beziehungen“, wie der Visitator bei Verkündigung
der durch Bischof Krenn vorgenommenen Schließung des Seminars bekanntgegeben hat. Und: die Zugehörigkeit /
Nichtzugehörigkeit zu einem Seminar entscheidet nicht über die Glaubwürdigkeit als Zeuge in einem Sexskandal.
Was angeblich wer im Falle von X und Y getan hätte zählt nicht, es zählten die Fakten und Handlungen
bis zum Zeitpunkt der Gott sei Dank stattgefundenen Visitation. Und Herr Justus bestätigt unfreiwillig,
daß also Rabiega offenbar besoders leicht unter Druck zu setzen war. Um so absurder ist es, eine unter
nicht entkräftetem Druck auf Rabiega zustandegekommene und voraufgesetzte (wie authentisch!) Erklärung
vom 29. Juni überall abzudrucken und sich darauf zu berufen. Rache war sicherlich kein Motiv von Rabiega,
das ist pure Unterstellung. Er wollte nach bestem Wissen und Gewissen dann ohne Druck das aussagen, was
er atmosphärisch wirklich erlebt und wirklich gesehen hat.
Ungeeignete Dass es im St. Pöltener Priesterseminar ungeeignete Seminaristen gab, mag stimmen. Wenn man
aber jedes Seminar schließen wollte, in das Ungeeignete aufgenommen wurden, bliebe kein einziges weltweit
geöffnet. Aufgabe eines Seminars ist es ja gerade, Ungeeignete „auszusortierten“. Prälat Küchl hat
mehrfach erklärt, für ungeeignet befundene Seminaristen entlassen zu haben. Auch Rabiega wäre nach
dem Fund von Homopornos in seinem Zimmer – die er übrigens aus dem vielgepriesenen Propädeutikum samt
besten Zeugnissen mitgebracht hatte – von Prälat Küchl zweifellos entlassen worden. Die Kampagne gegen
das St. Pöltener Priesterseminar entlarvt sich selbst, wenn man erst kritisiert, dass dort Ungeeignete
aufgenommen worden seien, und dann – nach deren Entlassung und diesbezüglichen Racheaktionen – eben jene
als „glaubwürdige Zeugen“ (Turk) hochstilisiert.
Evelins Sicht ist bedenkenswert Hier im anonymen kreuz.net-Forum geht es nur darum, bestimmte Mythen kontraproduktiv
wirkender Krenn-Fanatiker als solche darzustellen und Personen zu verteidigen, die in ungerechter Weise
trotz ihres Mutes, das zu sagen, was sie wirklich erlebt und gesehen haben, ungerecht zurückgesetzt werden.
Wer bei den Prozeßsitzungen anwesend war und sein wird, kann ja dann noch Namen hören. Offenbar war
nicht nur Humer ambrosius.patched.de/logbuch.htm bei diesem vom „13.“ hochstilisierten öffentlichen (!)
Prozeß. Die kirchliche Visitation ist aber seit 8. Oktober 2004 abgeschlossen und kann durch einen ganz
anders gelagerten staatlichen Prozeß, wo es vor allem um die Privatsphäre geht, nicht rückgängig gemacht
werden. Evelin hat recht, daß es schon vor der Ernennung des damals rhetorisch glänzenden Bischof Kurt
Krenn eine Vorurteilskampagne gab. Das nicht optimale Management in der Reaktion auf die Photoveröffentlichungen
hat aber dann wohl gezeigt, daß irgendetwas nicht mehr stimmte. Hinzuzufügen ist, daß Bischof Kurt
seinen Weihbischof wohl selbst ausgewählt hat und auch einige Domkapitulare ernann hat, so machte z.
B. Regens Schrittwieser – wie man immer zu ihm stehen mag – eine schöne Karriere. Also unter Bischof
Kurt konnte man gut leben, auch der neue Regens konnte mit seiner Genehmigung sein Doktorat machen. Das
Auseinanderspielen von Krenn und Küng ist also Blödsinn. Evelin wird wohl – nach allem, was bisher vom
Visitator und von den Medien veröffentlicht wurde, z. B. die Ermahnungen Bischof Küngs an die ehem…
Kraut und Rüben auseinanderhalten! Man sollte bestimmte Tatsachen nicht vermengen: 1. hat es tatsächlich
eine Kampagne gegen Bischof Krenn gegeben, nicht erst seit 2004, sondern seit seine Ernennung zum Weihbischof
bekannt gegeben wurde (1988). Erfolgreich wurde diese solange nicht, als ihm persönlich oder fachlich
nichts vorzuwerfen war; 2. Gab es gravierende Mängel im Priesterseminar: Es wurden neben einigen ausgezeichneten
Kandidaten soziale Problemfälle (einer sogar mit aggressiv-rassistischem Einschlag), suizidgefährdete
Geisteskranke, Alkohohlkranke und eine ganze Reihe sexualbesessener „Früchtchen“ (Pornographen, aktive
Homosexuelle) aufgenommen. Auf Beschwerden – die zunächst nur intern liefen – hat weder die Seminarleitung
(die selbst involviert war) noch Bischof Krenn reagiert. Bis ein Informant (es war nicht Rabiega) in die
Öffentlichkeit ging. 3. Gibt es eine ganze Reihe von Zeugen für 2. – ihre Namen sind in den Polizei-
und Visitationsprotokollen enthalten. Ihre neuerliche Namensnennung ist nicht erforderlich. Die meisten
Zeugen kenne ich persönlich 4. Aufgrund seiner Uneinsicht und Untätigkeit zu Punkt 2. mußte Bischof
Krenn gehen. 5. ist es richtig, dass Bischof Küng personelle Fehlentscheidungen betroffen hat. Diese
betreffen u.a. die Seminarleitung und die Neuaufnahme bzw. Nichtaufnahme von Seminaristen. 6. Gilt 5.
für sämtliche österr. Diözesanbischöfe, auch alle der letzten 40 Jahre, unter ihnen Bischof Krenn.
Rabiega mag so oder so gesagt haben, je mehr turk redet, um so verdächtiger macht er die Angelegenheit,
um so mehr schadet er seinem verehrten Bischof, der sich gegenüber Rothe noch immer nicht entschuldigt
hat.
Richtig verstehen Tja, Herr Justus, da müssen Sie aber jetzt die Beweise vorlegen. Sie beschuldigen Rabiega
als „Verleumder“ und als „erwiesenermaßen wahrheitswidrig Beschuldigenden“. Meines Wissen hat er nach
bestem Wissen und Gewissen all das niedergelegt und ausgesagt, was er atmosphärisch erlebt und persönlich
gesehen hat. Woher nehmen Sie also das mit der „wahrheitswidrigen Beschuldigung“? Bis jetzt ist er von
niemandem belangt worden. Rabiega hat auch bei seiner Anzeige nichts Wahrheitswidriges behaupten wollen.
Denn die Prüfung, ob es sich bei dem geschiderten (und nicht entkräfteten!) Druck um eine Nötigung
nach österr. Strafrecht handelte, oblag ja den Behörden. Die Erklärung, die von Rabiega nichts zählt,
ist jene vom 29. Juni 2004, die unter besagtem nicht entkräfteten Druck auf Rabeiga zustandegekommen
ist. So what? Es bleibt faszinierend, wie „man“ nach Vorbild des „13.“ nur einen einzigen Namen namens
Rabiega ständig bemüht. Dadurch wird die ganze „Intrigenstory“ aber nicht glaubwürdiger. Bestenfalls
dient es der guten Unterhaltung der Leser …
Nochmal: Unschuldsvermutung Die Unschuldsvermutung gilt nicht für alle, sondern für den, der beschuldigt
wird. Wer nicht beschuldigt wird, bedarf keiner Unschuldsvermutung. Rabiega ist im konkreten Fall nicht
der Beschuldigte, sondern der erwieseneramaßen wahrheitswidrig Beschuldigende.
Nemec hat sehr wohl Stellung genommen, vgl. DIE PRESSE Herr Justus, Sie scheinen zu vergessen, daß Herr
Nemec nach den Angabe der PRESSE der Leiter der Staatsanwaltschaft St. Pölten ist und selbstverständlich
zum Fall Stellung nehmen kann und es auch getan hat. Im Artikel heißt es: Die Anzeigen gegen Küchl und
Rothe wurden wegen des Verdachts der Nötigung vorerst weiterverfolgt, so Walter Nemec, Leiter der Staatsanwaltschaft
St. Pölten. In den Fällen Rothe und Küchl „wurde die Druckausübung nicht widerlegt“, diese sei aber
in „keiner strafrechtlich qualifizierten Form erfolgt“, so Nemec. Das einzige, was man jetzt sagen kann,
ist, daß der nicht entkräftete Druck auf Rabiega eben nach österreichischem Strafrecht dem Delikt der
Nötigung offenbar nicht entsprochen hat. BIs jetzt hat NIEMAND Rabiega nur irgendeine Verleumdung nachweisen
können, auch nicht die „phantastisch“ argumentierende Zeitung „13.“ – es ist vielmehr bedauerlich, daß
offensichtlich versucht werden sollte, mit einer voraufgesetzten Erklärung (Ratespiel: wer hat wohl diesen
sog. Widerruf aufgesetzt?), die Glaubwürdigkeit Rabiegas zu zerstören. Mit der Anzeige der Nötigung
und seinen stabilen Aussagen vor zwei Richterinnen in aller Öffentlichkeit und in Anwesenheit der ehemaligen
Vorsteher hat er seine Glaubwürdigkeit wiedergewonnen. So, wie sie auf den von niemandem belangten Rabiega
herumwerfen (Verleumder), scheinen Sie von „Unschuldsvermutung“ wenig Ahnung zu haben. Vielleicht kommt
Ihnen einmal in den Sinn, daß diese für alle gilt. Rabiega hat bei seiner Anzei…
Unschuldsvermutung Unsachliche Diskussionsbeiträge zeichnen sich meist dadurch aus, dass in ihnen den
anderen Diskussionsteilnehmern Unsachlichkeit vorgeworfen wird. Schon einmal habe ich Sie darauf aufmerksam
gemacht, dass jener von Ihnen ständig zitierte Herr Nemec für die Causa Rabiega gar nicht zuständig
war. Zuständiger Staatsanwalt war ein gewisser Herr Dr. Sedlacek. Dass Sie sich mit rechtlichen Belangen
nicht besonders auskennen, sei Ihnen verziehen. Aber wenigstens ein Gespür dafür, was Unschuldsvermutung
ist, sollte man selbst als Laie haben. Auf den konkreten Fall angewandt musste nicht nachgewiesen werden,
dass die von Rabiega wahrheitswidrig behauptete Nötigung NICHT stattgefunden hat, sondern – im Gegenteil –
OB sie stattgefunden hat. Und das ist Rabiega und seinem Verleumdungsgenossen Dr. Pytlik offenbar NICHT
gelungen. So einfach ist das. Viel Spaß beim Denken, Herr Turk!
#35 Laurentius2 16:30:12 | Donnerstag, 7. Juli 2005
@Turk – Überblick verloren ? Sagen Sie mal, überblicken Sie eigentlich selbst noch, was Sie so alles
seitenweise unter verschiedenen Namen geschrieben haben? Jetzt bestreiten Sie wieder die Homosexualität
Rabiegas … Sie antworten auch nicht auf unsere Fragen oder widerlegen die angeführten Fakten – (daß
Rabiega nur Rothe und Küchl, Krenns Regenten, nicht aber Krenn persönlich angezeigt haben mag, geschenkt,
wir haben den ganzen Vorgang ja auch nicht so wie Sie auf dem Schreibtisch), aber wo bleiben Ihre Beweise
(außer Rabiegas „vom Hörensagen“ im gerichtlichen Protokoll) ? Sie sagten doch, es gebe noch mehr Zeugen ?
Was haben Sie eigentlich außer der „Heiliger Karriere-Küng-Keule“ & dem Verweis auf die kirchenferne
Boulevardpresse vorzuweisen ? Es bleibt dabei, Sie winden sich wie ein Aal.
Sachlich bleiben Naja, Herr Justus, es wäre Ihnen zu empfehlen, einmal alle Presseaussendungen, -konferenzen
und -interviews von Bischof Küng als ehem. Apostolischer Visitator zu lesen. So lange Sie dies nicht
schaffen, fehlt Ihnen eine wichtige Diskussionsgrundlage. Weiters sind Sie einer Lüge aufgesessen: Rabiega
hat Bischof Krenn nie angezeigt. Solange Sie dieses Faktum nicht zur Kenntnis nehmen, sind Sie leider
als unbelehrbar einzustufen. Damit ist eine sachliche Diskussion leider nich möglich. Weiters ist abgesehen
von der durch den laut Herrn Nemec nicht entkräfteten Druck zweier Exvorsteher des Seminars und ergo
dessen nicht ernstnehmbaren und voraufgesetzten Erklärung des Herrn Rabiega vom 29. Juni 2005 nicht bekannt,
wo sich Rabiega als „bekennender Homosexueller“ bezeichnet hätte. Damit ist aber Ihre verlogene Propaganda
ad absurdum geführt. Das Begleiten zu einer Behörde auf Bitten eines unter (laut Herrn Nemec nicht entkräfteten)
Druck Gesetzten war und ist Sicherstellung eines Menschenrechts. Nebenbei hat es auch der Wahrheitsfindung
gedient. Sie haben immer noch keinen Beweis für die These der Einschleusung gebracht. Die Phantasien
des „13.“ nachzubeten, ist lustig, aber schön langsam fadisierend. Von daher ist es also alzu durchsichtig,
daß offenbar fanatische Anhänger von durch echte und unstandesgemäße Photographien „Aufgeflogenen“
nun nachträglich versuchen, die visitationsauslösenden Ereignisse wegzuinterpretieren und Schmutzkübel
über alle gießen, die nach bestem Wissen …
Fakten Also gut, bleiben wir bei den Fakten, nachdem Turk dauernd davon spricht, aber – wie Bischof Küng –
keine auf den Tisch zu legen vermag. Hier deshalb nochmals die wichtigsten: 1. Der Rechtsberater des Apostolischen
Visitators, Dr. Pytlik, unterstützte den bekennenden Homosexuellen Remigius Rabiega dabei, als dieser
(wie sich jetzt herausgestellt hat zu Unrecht) Bischof Krenn, Prälat Küchl und Dr. Rothe wegen Nötigung
angezeigt hat. 2. Rabiega wurde nach Absolvierung des vielgepriesenen Propädeutikums in Horn trotz seiner
Veranlagung mit besten Zeugnissen versehen ins St. Pöltener Priesterseminar eingeschleust. 3. Der jahrelange
geistliche Begleiter von Rabiega, Dr. Anton Leichtfried, wurde von Bischof Küng zum neuen Regens ernannt.
Ist Bischof Küng vielleicht das Opfer einer homosexuellen Seilschaft geworden?
Zeit des Lagerdenkens ist vorbei Nuja, meine Herren, Sie sind aber gewaltig im Lagerdenken verhangen.
Doch im Fall St. Pölten ging und geht es um die Fakten und um die Sache und nicht darum, wer angeblich
wo steht. Was hat denn der Weihbischof Fasching Schlimmes angestellt, daß Sie ihn so gerne beschimpfen?
Die Zeit des Lagerdenkens ist vorbei, die Zeit von Bischof Küng hat begonnen. Es zählt sachliche Mitarbeit
und nicht Voruteile nach Art der Herren Laurentius und Justus.
Mafia St. Pölten hat leider keinen handlungsfähigen Bischof. Er steht offenbar völlig unter Kuratel
der alten modernistischen Mafia, die sich nach wie vor um Altweihbischof und Exgeneralvikar Heinrich Fasching
schart. Ein Opus Dei Bischof wie Küng und ein Alte-Messe-Priester wie Dr. Pytlik haben der katholischen
Sachen schwer geschadet, in dem sie sich aus purem Karrierismus zu konservativen Feigenblättern der Modernisten
haben machen lassen.
Handlungsfähiger Bischof in St. Pölten, das genügt für jede Diözese Es ist nötig, daß man juridische
Fakten wie das öffentliche bekanntgegebene Ende der Visitation per 8. Oktober 2004 zur Kennntnis nimmt.
Kardinal Schönborn und Bischof Küng haben zudem beide öffentlich festgestellt, daß die Berichte dort
gelandet sind, wo sie hingehören, nämlich in Rom. Die Visitation hat vorbildhafterweise durch die optimale
Medienpräsenz all das bei Pressekonferenzen und Pressenaussendungen sowie verlauten lassen, was wohl
nötig war. Daraus wird ganz klar, warum es keine Alternative zur Schließung des Priesterseminars gab,
es wird auch klar, welche Gründe den Papst wohl veranlaßten, Bischof Krenn um seinen Rücktritt zu bitten.
Mehr zu verlangen, ist möglich, aber aufgrund eines regierenden St. Pöltener Bischofs mit voller Handlungsfähigkeit
kaum nötig. Das optimale Ergebnis wird für alle erzielt, wenn sie mit dem regierenden Bischof in jeder
Hinsicht vertrauensvoll kooperieren. Nur noch wenige sind es, die dies noch nicht verstanden haben.
–-- Woher will Turk wissen, dass die Visitation am 8. Oktober 2004 abgeschlossen wurde? Es hat jedenfalls
nie eine offizielle Mitteilung über deren Beendigung gegeben (geschweige denn ein abschließendes Resümee).
Vielleicht läuft die Visitation ja immer noch? Darauf deutet zumindest hin, dass Bischof Küng srtändig
von „Klärungsbedarf“ schwafelt (so z. B. bezüglich Prälat Küchl). Offenbar war der Visitator mit der
ihm anvertrauten Aufgabe überfordert. Kein Wunder, bei solchen Mitarbeitern wie Dr. Pytlik…
Visitation ist seit 8. Oktober 2004 zu Ende Die wichtigste Tatsache übersehen hier manche wie Laurentius2.
Die umfassende Visitation des Priesterseminars der Diözese St. Pölten und der Diözese selbst ist seit
8. Oktober 2004 abgeschlossen. Der Apostolische Visitator hat sicherlich nach bestem Wissen und Gewissen
das öffentlich bekanntgegeben, was nötig war. In der Zusammenschau seiner Aussagen ergibt sich ein klares
Bild. Es ist eine unzulässige Unterstellung, daß irgendwelche Maßnahmen nicht getragen gewesen wären
von der klaren Erkenntnis der tatsächlichen damaligen Situation. Das dauernde Aufrühren von Einzelfragen –
ohne das Wissen des Visitators zu besitzen – ist nicht mehr interessiert und mittlerweile offenbar zum
Dauergeschäft eines kleines Grüppchens Ewiggestriger geworden, die offenbar verlernt haben, in die Zukunft
zu schauen und mit den legitimene Autoritäten der Kirche zusammenzuarbeiten. Der Papst und Bischof Küng
gehören dazu. Einkehr ist nötig für alle. Wer Bischof Küng kennt, weiß, daß die Propaganda gegen
ihn ein längst zusammengebrochenes Gebäude ist.
Heiligsprechung Jetzt hat Turk also das Heiligsprechungsverfahren für Bischof Küng eröffnet. In dessen
Verlauf ist es unverzichtbar, nach dem heroischen Tugendgrad des Kandidaten zu fragen. Also – wie hält’s
Bischof Küng mit den Kardinaltugenden? Klugheit? Fehlanzeige – allein schon durch die Wahl seines (Un-)Rechtsberaters
bewiesen. Gerechtigkeit? Fehlanzeige – allein schon dadurch bewiesen, dass er das Recht nicht als Instrument
der Gerechtigkeit verwendet, sondern als Instrument der Macht missbraucht. Tapferkeit? Fehlanzeige – allein
schon durch die bedingungslose Kapitualtion vor den Modernisten bewiesen (vgl. Wiedereinsetzung von Udo
Fischer) Mäßigung? Fehlanzeige – allein schon dadurch bewiesen, dass er seine Gegner nicht nur zu besiegen,
sondern zu vernichten versucht.
@sani Polemik und Unterhaltung gehören sicher zu einem Forum dazu. Es bleibt aber die todernste Frage,
auch an Sie, sani, ob es in unserer Kirche möglich ist, jemanden allein aufgrund von landläufigen Gerüchten
oder vom „Hörensagen“ her (so Rabiega laut Gerichtsprotokoll) zu verleumden. Wenn es wirklich stimmt,
daß dieselben Personen, die Rabiega vorher unbedenklich ins größte „deutsche“ Seminar weitergereicht
haben, nun selber Regens sind, muß das thematisiert werden, nicht nur in einem kleinen kath. Forum. Oder
sind wir Katholiken nur noch ein Haufen von WASCHWEIBERN und Intriganten ?
@ Laurentius2; Heiteres Personenraten Ich danke den Forenteilnehmern in dieser Rubrik für die köstliche
Unterhaltung, die hier geboten wird – ein Stück kirchlicher Realsatire – is as, oder is as net – also
nochmal äußerst amüsant. Bitte weitermachen Übrigens: Wer bin denn ich Viel Vergnügen GzG Sani
Aussagen und Vorschläge des Visitators bergen keine Ungereimtheiten In den Aussagen, Vorschlägen und
Handlungen des ehem. Visitators und jetzigen St. Pöltener Diözesanbsichofs ergeben sich wohl kaum Ungereimtheiten.
Er betet jeden Tag intensiv um die rechte Erkenntnis und läßt dies ganz klar in seine geisltich verstandenen
Handlungen einfließen. Jegliche Kampagne gegen diesen heiligmäßigen Mann namens Bischof Küng richtet
sich selbst. Was aufklärungsbedürftig war oder ist, unterlag dem Urteil des vom Heiligen Stuhl selbst
entsandten Visitators. Er hat wie nie zuvor bei Visitationen geschehen, sehr viel der Öffentlichkeit
mitgeteilt. Eigentümlich, daß nur in bestimmten Grüppchen künstlich „Ungereimtheiten“ ersehen werden
wollen. Hier im Forum zählen Argumente und nicht Namen oder „Qualifikationen“. Ein Argument ist z. B.,
daß Rabiega vor Gericht seine Eidesstattliche Erklärung vom 30. Juli 2005 über seine Beobachtungen
zum homosexuellen Klima im ehem. Priesterseminar St. Pölten und bei der „Weihnachtsfeier“ (Augenzeugenschaft!)
bestätigt hat. Wer sagt, daß turk diese oder nur diese eine Person kritisiert? Es ist nur so, daß im
Gegenargumentieren eben auf Fragestellungen eingegangen wird, mit jenem begrenzten Raum, den dieses anonyme
Forum bietet. Soweit mir Dr. Pytlik und seine Homepage www.katholik.com/ bekannt ist, interessiert ihn
Aufstieg und Abstieg von X und Y nicht die Bohne. Ihm ist Karriere Wurscht. Ihm ging es auch als kleiner
Mitarbeiter der Visitation nur um die Wahrheitsfrage. Und um die sollte es allen gehen. Wirklich nur noch
lächerlich ist der Verweis auf das Anti-Abtreibungs-Baby…
… oder das Logo auf www.padre.at ein häßliches plärrendes Baby … an Dr. Tyklik: zu 1.) Ich bestreite
Ihre kirchenrechtliche Qualifikation oder sind Sie doch der Dr. Pytlik mit seiner „für die Wissenschaft
eminent wichtigen Dissertation“ (sinngemäßes Zitat von padre.at, Eigenlob stinkt …) zu 2.) Der Anti-Krenn-Kronzeuge
Rabiega hat vor Gericht ausgesagt, nichts gesehen zu haben (alles nur vom Hörensagen …) – bei aller
Larmoyanz seiner soutanetragenden „Vertrauensperson“ – was bleibt von ihm übrig ? zu 3.) Stimmt, der
letzte Beweis fehlt, aber ist es nicht merkwürdig, daß R. „wärmstens“ von wientreuen Klerikern weiterempfohlen
wurde ? Wieso kritisieren Sie nur Dr. Rothe, nicht aber die vorherigen geistlichen Wegbegleiter, Beichtväter
und Vorgesetzten Rabiegas ? Liegt es daran, daß genau die zum wientreuen Establishment und gehören und
teilw. in St.Pölten aufgerückt sind ? LESER, DENKE DEN GEDANKEN SELBST ZUENDE …
Interessante Quelle Die Homepage samt Blogbuch von Dr. Pytlik (www.padre.at) ist in der Tat eine interessannte
Quelle – jedem Psychologen und Psychiater als Studienobjekt unbedingt zu empfehlen!
Visitator hat zahlreich veröffentlicht, Presseprozeß ist öffentlich, Zeitungen haben geschrieben Amüsant,
diese Spekulationen. kreuz.net und dieses Forum sind anonym. Es ist aber manchmal eine Ehre, mit Realpersonen
verwechselt zu werden. Mein Wissen schöpfe ich aus den öffentlichen Sitzungen der von den beiden ehemaligen
Regenten angestrengten Prozesse gegen Profil sowie aus den sehr offenherzigen Zitaten in verschiedenen
Zeitschriften. Z. B. druckte der „13.“ Zitate aus den Ermahnungen Bischof Küngs an die Regenten ab. Das
aber, was vom Visitator veröffentlicht wurde in zahlreichen Pressekonferenzen und -aussendungen und in
anderen Organen nachlesbar ist, unterliegt gar keinem Geheimnis mehr. Katholisch sein heißt nicht, blindlings
einen einzigen Bischof zu glorifizieren, sondern in der Einheit unter dem Papst, im selben Glauben und
in denselben Sakramenten zu verweilen. Es ist bezeichnend, wenn man sich ständig auf den sicher nicht
wichtigen Dr. Pytlik konzentriert. Sein Blogbuch www.internetpfarre.de/blog/ ist eine sehr interessante
Infoquelle.
Kirchenrecht und Fakten Auch ich lese gerne bei www.padre.at www.padre.at/ und im Blogbuch www.internetpfarre.de/blog/
nach. Danke für den Webtip! Zu einigen unsachlichen Meldungen der Vorposter ist festzustellen, abgesehen
davon, daß es Unsinn ist, in der sogenannten Romtreue die Bischöfe Krenn und Küng gegeneinander auszuspielen.
Um das geht es hier nicht: 1. Nach can. 1341 CIC ist ein Strafverfahren nur dann zu bschreiten, wenn weder
durch mitbrüderliche Ermahnung noch durch Verweis noch durch andere Wege des pastoralen Bemühens ein
Ärgernis hinreichend behoben werden kann. Somit hat bisher Bischof Dr. Dr. Klaus Küng völlig richtig
gehandelt. 2. Es ist eine Lüge, daß Rabiega den Vorgängerbischof Krenn jemals angezeigt hätte. Allein
diese Falschinformation zeigt den Wert der Beurteilungen der Vorposter auf. Es ist völlig unangreifbar,
einen nach Angaben hochstehender Priester und nach eigenen Angaben unter unmoralischen Druck stehenden
Zeugen zu einer Behörde zu begleiten. Darin erschöpft sich auch schon das Dasein als „Vertrauensperson“.
Daraus anderes abzuleiten, ist reine Propaganda unbelehrbarer und uneinsichtiger Diskutanten. 3. Rabiega
ist nicht eingeschleust worden. Dafür hat bis heute niemand nur einen einzigen Beweis geliefert. Warh
ist vielmehr, daß er offenbar als Seminarpräfekt (!!!) das Vertrauen der ehemaligen Regenten genoß.
Von Einschleusen kann also nicht die Rede sein. Alles, was gegen Rabiega vorgebracht wird, fällt daher
paradoxerweise auf die ehemaligen Regenten zurück. Warum war Rabiega eigentlich bei der weihnachtl…
@Justus – Kirchen-Abfall danke für die Fakten zur Entlastung der beiden hervorragenden Regenten. Besonders
unter 2. ! Die beiden Regenten forderten schon lange ein kirchliches Rechtsverfahren – aber bitte nicht
unter dem Vorsitz des zwielichtigen Dr. „turk“. Er und andere (noch höherstehende Kleriker) scheinen
nichts daran zu finden, wenn der Kirche weltweit schwerer Imageschaden zugefügt wird – Hauptsache der
romtreue Bischof Krenn durchkreuzt nicht mehr den organisierten Kirchen-Abfall (im doppelten Sinne …)
!
Ad vice-officialem Padre Alessandro! Treibt Ihr immer noch Euer Unwesen?? Wer Eure eigene Selbstinszenierung
auf der Internetseite wwww.padre.at auch nur einmal unvoreingenommen Blickes anschaut, der kommt bald
darauf … einfach krank! Pauperi prelati qui secuti sunt iudicium tuum.
Himmelschreiende Vorfälle Die Liste himmelschreiender Vorfälle in St. Pölten ließe sich auch anders
schreiben: 1. Der Rechtsberater des Apostolischen Visitators, Dr. Pytlik, unterstützte den bekennenden
Homosexuellen Remigius Rabiega dabei, als dieser (wie sich jetzt herausgestellt hat zu Unrecht) Bischof
Krenn, Prälat Küchl ud Dr. Rothe wegen Nötigung angezeigt hat. 2. Rabiega wurde nach Absolvierung des
vielgepriesenen Propädeutikums in Horn trotz seiner Veranlagung mit besten Zeugnissen versehen ins St.
Pöltener Priesterseminar eingeschleust. 3. Der jahrelange geistliche Begleiter von Rabiega, Dr. Anton
Leichtfried, wurde von Bischof Küng zum neuen Regens ernannt. Ist Bischof Küng vielleicht das Opfer
einer homosexuellen Seilschaft geworden?
Visitation diente der Wiederherstellung der Glaubwürdigkeit Da Bischof Krenn leider in seinen Reaktionen
auf die echten Photographien, die unstandesgemäße Darstellungen enthalten hatten, z. B. vom „Weihnachtskuß“
sprach, entstand der Eindruck, als ob die Kirche in Österreich die weltkirchlich verbindliche und vom
Naturrecht vorgegebene Lehre gegen homosexuelles Treiben nicht mehr ernstnehmen würde, insbesondere wenn
Kleriker in solchen Verdacht gerieten. Der sicher nicht als progressiv geltende hoch angesehene Wiener
Neustädter Dompfarrer Militärsuperior Mag. Siegfried Lochner fand schon vor Beginn der Visitaion in
der Wochenschrift ?Zur Zeit? im Rahmen eines Gastkommentars folgende Worte: ?Empörend aber ist es, wenn,
wie man es in den letzten Jahren ja leider gewohnt wurde, auch dieser Zusammenbruch noch schöngeredet
werden soll. Aus homosexuellen Zungenküssen werden Weihnachtsküsse, aus perversen Griffen im Genitalbereich
dumme Bubenstreiche. Sind das die Hirten von morgen, die das Fußvolk der coolen Kirche des dritten Jahrtausends
beglücken werden (…) Fazit: wahre Reform tut not, eine Rückkehr zum Alten ? was das Wort Reform für
altphilologisch Gebildete aussagt ? ist erbeten. Es gibt auch heute noch Priester, die in diesem Geist
zu leben und zu sterben bereit sind. Um ihrer Ehre willen muß gesagt werden, die eigentliche Schande
der Sankt Pöltener Vorfälle besteht darin, Perversionen nicht mehr als himmelschreiende Sünden zu benennen,
sondern als Kavaliersdelikte und Bubenstreiche zu verharmlosen und damit einen ganzen Berufsstand…
wo bleibt die Liebe man sollte sich eigentlich fragen, wofür hat die ganze Visitation eigentlich gedient?
1. man wollte unbedingt Bischof Krenn loswerden. somit konnte man das Skandal im Priesterseminar nützen.
2. standen seine zwei Regenten im Weg. sie wurden auch gleich aus dem Weg geräumt und auf „Erholung“
geschickt. 3. Priesterseminar und Propstei sind zwei paar Schuhe. das Priesterseminar wurde aufgrund der
Umstände geschlossen. die Propstei hatte damit nichts zu tun. hätte sie eigentlich ruhig gestellt werden
müssen? das Stiftskapitel ist amtsfähig – oder nicht? 4. Küng hatte jedes kanonische Verfahren verweigert;
lieber griff er zu „pastorale Maßnahmen“; beide Priester verlangten ein kanonischer Prozeß um Klärung –
bis heute nichts. 5. die Propstei ist seit Jahren Opfer der „invidia clericalis“. wo bleibt die Nächstenliebe
und die Bereitschaft eines glaubwürdigen Neubeginns? Küng sollte sich fragen, „what would Jesus do“????
SERVIAM
Visitator ging sehr oft in die Öffentlichkeit, er hat keine Angst vor der Wahrheit Warum sollte ausgerechnet
der ehem. Päpstliche Visitator „Angst vor der Wahrheit“ haben? Die Visitation diente umfassend genau
dieser Wahrheitsfindung. Bis heute konnte dem Visitator und regierenden Bischof Küng wohl keine Unwahrheit
nachgewiesen werden. Es hat bisher nach medialem Kenntnisstand keine kanonischen Strafmaßnahmen gegen
die ehemaligen Regenten gegeben. Was soll also dieses ganze propagandistische Getue gegen Bischof Küng?
Verfahren Wenn man gewissen Printmedien glauben darf, hat Prälat Küchl sich von Anfang an nicht nur
dazu bereit erklärt, sondern sogar gefordert, dass gegen ihn zur objektiven Klärung der angeblichen
Vorfälle ein kirchliches Strafverfahren eingeleitet wird. Bischof Küng hat dies jedoch verweigert. Warum,
wenn es ihm doch angeblich um Klärung geht? Vielleicht weil er befürchtet, dass ein ordentliches, transparentes,
gerechtes Verfahren zu einem klaren Freispruch von Küchl führen würde? Warum hat Bischof Küng Angst
vor der Wahrheit?
Visitation führte zur Schließung des Priesterseminars Die Visitation brachte klare Maßnahmen, eine
war die Schließung des Priesterseminars, dem Prälat Küchl vorstand. In diesem von ihm geleiteten Priesterseminar
mußten leider aktive homophile Beziehungen und suchtartiger Pornokonsum festgestellt werden, wie der
damalige Apostolische Visitator bekanntgab. Außerdem: „Im Priesterseminar der Diözese St. Pölten wurde
in den letzten Jahren zu wenig auf die erforderlichen Auswahlkriterien geachtet. „ Bis heute haben wir
kein Wort des Bedauerns des damals zuständigen Regenten z. B. darüber vernommen. Weiters wurde vom Diözesanbischof
unter dem Blickwinkel des Gemeinwohles und des Wohles dieser Personen, der Gewährung einer Besinnungszeit
und eines glaubwürdigen Neubeginns die Propstei Eisgarn in ihren Ämtern und in ihrer geistlichen Priestergemeinschaft
im Jahre 2005 ruhend gestellt. Das Urteil über die beteiligten Personen steht immer noch beim zuständigen
Bischof. Da bisher keine Strafmaßnahmen kanonischer Art gegen die ehemaligen Regenten ergriffen wurden,
war es auch nicht nötig, darüber etwas bekanntzugeben. Logisch denken wäre schon manchmal gefragt.
Natürlich gilt grundsätzlich für alle die Unschuldsvermutung, dies wurde nie bestritten.
Si tacuisses Was soll denn angesichts des triumphalen Empfangs, den die braven Eisgarner ihrem Propst
bereitet haben, noch geklärt werden? Offenbar sind diejenigen, die Propst Küchl seit fast drei Jahrzehnten
als Pfarrer in einem kleinen Dorf, in dem nichts verborgen bleiben kann, von seiner Unschuld überzeugt.
Wenn Bischof Küng und sein Unrechtsberater Dr. Pytlik nur ein wenig Ahnung von Recht hätten, müssten
sie sich bei Propst Küchl entschuldigen. Immerhin konnte Propst Küchl nach über einem Jahr offenbar
noch nicht das geringste Vergehen – weder gegen kirchliches, noch gegen weltliches Recht – nachgewiesen
werden. Schon mal was vom Grundsatz der Unschuldsvermutung gehört, Exzellenz?
Der zuständige Hirte Dr. Dr. Küng hat klargestellt „Dieser Aufenthalt wäre zur Erholung und Aufarbeitung
des Geschehenen sehr geeignet gewesen. Zugleich hätte es bei konstruktiver Mitarbeit zu einer weiteren
Klärung beigetragen. Propst Küchl war aber nicht nur nicht bereit, diese Gelegenheit zu nützen, er
versuchte, den Vorschlag ins Lächerliche zu ziehen.“ „Hauptanlaß für die Änderung der ursprünglichen
Absicht, Propst Küchl am 1. Juli in die Seelsorge als Pfarrer in Eisgarn und Eggern wieder zurückkehren
zu lassen, waren die wiederholten Äußerungen des Propstes, die den Eindruck hinterließen, daß jede
Einsicht fehlt und die Gefahr einer erneuten Schädigung der Glaubwürdigkeit der Kirche heraufbeschworen
wird.“ „Propst Küchl übersieht, daß im Zusammenhang mit den Vorfällen im Priesterseminar St Pölten
im vergangenen Jahr weiterhin Vorwürfe im Raum stehen. Er weist zwar diese Vorwürfe als unwahr zurück,
sie sind aber dennoch nicht zur Gänze entkräftet. Dabei ist zu bedenken, daß vom kirchlichen Standpunkt
aus betrachtet das von Propst Küchl und Dr. Rothe angestrebte zivilrechtliche Verfahren für eine Klärung
nicht ausreichend ist … Von Seiten der Kirche gibt es aber noch eine Reihe weitere Aspekte, auf die
geachtet werden muß, gerade in der kirchlichen Ausbildung und in der seelsorglichen Betreuung junger
Menschen.“ Vermischung mit anderen Fällen ist unsachlich und unseriös.
gleiches Recht für alle Propst Ulrich Küchl wird von seinen Pfarrangehörigen geschätzt und geliebt.
Einem Bischof sollte es zu denken geben, wenn eine Pfarrgemeinde ihren Pfarrer und Propst behalten wollen.
Sein Amt als Regens hatte er zurückgelegt. Als Propst und Pfarrer hatte er sich nie etwas zuschulden
kommen lassen. Bischof Küng sollte sich einwenig zurückbesinnen und an Pfarrer P. Udo Fischer denken,
den er kürzlich rehabilitiert hatte. Dieser wurde auch von Bischof Krenn abgesetzt. Gegen diese bischöfliche
Absetzung blieb Pater Udo in Paudorf. Küng lies sich beeindrucken, dass die Gläubigen von Paudorf ihren
Udo haben wollen. Er sollte an die Eisgarner denken, die ihre Pfarrer auch behalten wollen. Von Widerstand
und Ablehnung keine Spur in Eisgarn. Das der klerikale Neid (invidia clericalis) in st. Pölten groß
ist, in eindeutig. Die Propstei mit ihrem Propst war immer ein Dorne im Auge mancher Prälaten in St.
Pölten. Diese werden alles daran setzen den Propst abzusetzen. Küng sollte vorsichtig sein – vielleicht
ist er der nächste auf der Abschussliste!!
Danke… …für die Nennung der richtigen Quelle. Ob das Beiwohnen vom Chorraum bzw auch das Konzelebrieren
gleich eine Seelsorgetätigkeit darstellt, sei einmal dahingestellt. Vermutlich wollte man den Eindruck
vermeiden, dass Küchl nun wieder in der Pfarrei aktiv sei. Trotzdem bin ich mir nicht sicher, ob das
wirklich so laufen darf. Vielleicht kommen ja noch einige klarstellende Kommentare hier.
AEM Stimmt Benedikt, das steht so in der Allgemeinen Einführung in das Römische Meßbuch. Ich weiß
allerdings nicht, ob es in Bezug auf Fälle wie Prälat Küchl, dem sein Bischof ja die Seelsorgetätigkeit
in besagter Pfarrei untersagt hat, vom Kirchenrecht her Außnahmen gibt. Falls ja, hätte sich Küchl
richtig verhalten, wenn er der Messe unter den Gläubigen beiwohnte
Vom Kirchenschiff aus Soweit ich weiß (allerdings fällt mir gerade das Dokument nicht ein, wo ich es
gelesen habe – vielleicht weiß es jemand) ist es nicht statthaft, dass ein Priester vom Kirchenschiff
aus der Messe beiwohnt. Zumindest hätte es ihm gestattet werden müssen, in Chorkleidung vom Chorraum
aus der Messe beizuwohnen.
Die Gemeinde … … hat aber bei den Bischöfen nur dann etwas zu sagen, wenn sie brav den anti-römischen
und modernistischen Phrasen folgt oder diese nachplappert. Ein Hoch auf den Mut und den Charakter des
jungen Kaplan !