Zukünftiger Kardinal entzieht Missio Canonica wegen Laienpredigt
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben: Die Maßnahme ist gut – nur hätte sie in den heute kirchlich kaputten Niederlanden vor vierzig Jahre erfolgen müssen.
(kreuz.net) Erzbischof Willem Eijk (58) von Utrecht hat einem kirchenfeindlichen Gemeindereferenten nach
einer Laienpredigt die Missio Canonica entzogen.
Das berichtete der Kirchenrechtler Hw. Gero Weishaupt
auf der Webseite ‘kathnews.de’.
Mons. Eijk wird im Februar zum Kardinal kreiert.
Der altliberale Gemeindehelfer
predigte im November 2011 bei einer Messe.
Er soll gegen den Entzug der Missio Canonica Beschwerde eingelegt
haben.
Es gibt keinen legalen Weg am Kirchenrecht vorbei
Hw. Weishaupt weist darauf hin, daß die Predigt
in der Messe nach dem Kirchenrecht, Canon 767, nur der Bischof, Priester oder Diakon halten darf.
Nicht
einmal ein Bischof kann von diesem Canon dispensieren.
Die niederländischen Bischöfe würden das kirchliche
Strafrecht nicht nur gegen liturgische, sondern auch gegen homosexuelle Mißbräuche konsequent anwenden –
behauptet Hw. Weishaupt.
Beispiele angewandter Kirchenstrafen
Hw. Weishaupt gibt Beispiele aus dem Bistum
‘s Hertogenbosch.
Dort suspendierte Bischof Antonius Hurkmans (67) einen Priester, weil er sich eine
Kebse hielt.
Einen anderen Priester mußte der Bischof exkommunizieren, weil er sich einer schismatischen
Gemeinschaft anschloß, welche die Unfehlbarkeit des Papstes leugnet und die Frauenordination fördert.
Hw. Weishaupt läßt offen, zu welcher Gruppe der Geistliche abfiel.
Jetzt wird seine Entlassung aus
dem Klerikerstand vorbereitet.
Liturgische Delikte konsequent ahnden
In den Niederlanden sei geplant,
ein interdiözesanes Strafgericht zu errichten, um die Offizialate in den einzelnen Bistümern zu entlasten.
Ferner werde das Bistum Roermond eine Melde- und Beschwerdestelle für – auch liturgische – Delikte einrichten.
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96 Lesermeinungen
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Ich könnte hier viele Priester aber auch Bischöfe nennen (im Gegensatz zu vielen Artikelschreibern tu
ich es nicht), die predigen nicht mal mehr „laien“haft. was soll mit ihnen geschehen? ich schlag ein Predigtverbot
vor? Die Weihe allein macht noch keinen guten Prediger. Laie sein schließt gute Predigten nicht aus und
durch das allgemeine Priestertum sind alle Getauften berufen!!!
Katholizismus und Freiheit Das Drama der Papstkirche nach Aufklärung und Revolution. Ein Blick in die
Geschichte. Teil 2 27.10.2009 – www.heise.de/…ikel/31/31291/1.html
Der Wortlaut des Apostolischen Mandats, das bei den durch Erzbischof Marcel Lefebvre ausgeführten Bischofsweihen
verlesen wurde: – Habt Ihr ein apostolisches Mandat? – WIR HABEN ES. – Es möge verlesen werden. „WIR
HABEN ES VON DER HL. RÖMISCHEN KIRCHE, WELCHE DEN VON DEN APOSTELN EMPANGENEN, HEILIGEN TRADITIONEN IMMER
TREU IST UND UNS VORSCHREIBT, DASS WIR DIESE TRADITIONEN, DAS HEISST DAS GLAUBENSGUT, ALLEN MENSCHEN ZUM
HEIL IHRER SEELEN TREU ÜBERMITTELN…“ Auch für die JURISDIKTION gilt: OBERSTES GESETZ IST DAS HEIL
DER SEELEN. Die Kirche ersetzt immer dann die fehlende Jurisdiktion eines Priesters, wenn sonst eine Beeinträchtigung
für das Heil der Seelen entstehen würde. Das oberste Gesetz in der Kirche, dem alle anderen Gesetze
untergeordnet sein müssen, ist das Heil der Seelen. In dieser Ketzerzeit dürfen sich Gläubige gar nicht
an zweifelhafte Priester und Priester nicht an zweifelhafte, sich vom wahren Glauben entfernten Bischöfe,
wenden. Und wenn Lefebvre sagt: „Die, welche uns exkommunizieren, sind bereits selbst seit langem exkommuniziert.
Warum? Weil sie Modernisten sind. Alle diese Geister, die modernistisch sind, sind durch den hl. Pius
X. exkommuniziert. Dieser letzte heilige Papst hat die Modernisten verurteilt und exkommuniziert“, dann
gilt umso mehr: Die Priester der Priesterbruderschaft St. Pius X. spenden vollgültig das Sakrament der
Buße, und die Jurisdiktion wird jeweils von der Kirche suppletiert.
#94 Hare-Krishna 10:48:42 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Entzieht auch den Versetzungsbischöfen die Missio und den Stuhl. Natürlich mit Ausnahme des neuen Chefs
der Glaubenskongregation und des ehemaligen Chefs des Alleischuldigenunterrichteten Grubers.
Erzbischof Willem Eijk (58) von Utrecht hat einem kirchenfeindlichen Gemeindereferenten nach einer Laienpredigt
die Missio Canonica entzogen. . SEHR GUT UND RICHTIG GEHANDELT!
Für ganz Dumme wie „clarissa colonia“: Ich zitierte aus einem von Sinah in #85 angeführten Brief von
EB Marcel Lefebvre und Bischof de Castro Mayer an den (angeblichen) „Heiligen Vater“!!
„Sie können nicht der Stellvertreter Christi, nicht der Heilige Vater“ sein?!! . Beleidigt es nicht Ihre
Intelligenz, einen Ihrer Sedi-Clowns als Pontifex anzusehen?
@Sinah „Sie können nicht mehr der Gute Hirte sein“ heißt ja doch so viel wie „Sie können nicht der
Stellvertreter Christi, nicht der Heilige Vater“ sein?!!
Can. 966 – § 1 CIC – „Ad validam peccatorum absolutionem requiritur ut minister, praeterquam potestate
ordinis, facultate gaudeat eandem in fideles, quibus absolutionem impertitur, exercendi. § 2. Hac facultate
donari potest sacerdos, sive ipso iure sive concessione ab auctoritate competenti facta ad normam can.
969.“ Can. 969 – § 1 CIC – „Solus loci Ordinarius competens est qui facultatem ad confessiones quorumlibet
fidelium excipiendas conferat presbyteris quibuslibet; …“
Can. 882 CIC 1917 – „In periculo mortis omnes sacerdotes, licet ad confessiones non approbati, valide et licite absolvunt quoslibet poenitentes a quibusvis peccatis aut censuris, quantumvis reservatis et notoriis, etiamsi praesens sit sacerdos approbatus, salvo praescripto can. 884 [absolutio complicis in VI.to, 2252 [conditionata facultas absolvendi a censuris reservatis].“
#73 Wenn es einen Codex gab, hat die wahre katholische Kirche keinen „neuen“ gebraucht! Doch eine neue
Kirche mit einem neuen Priestertum, mit neuen Sakramenten, mit einer Tradition „im Lichte“, mit einem
Frevelkonzil brauchte einen neuen Codex. Das neue Kirchenrecht kann gar nichts bestimmen weil es dem alten
entgegensteht. So z.B. gibt es keine Exkommunikation der FM. Entgegen des bisherigen Rechts legt dieser
Ketzer-Codex einen doppelten Inhaber der obersten Gewalt in der Kirche fest. Die Ursache der Exzesse im
Episkopat rührt daher. Und daher rührt auch dieses Laiengewalt-Desaster, weil der sog. neue Codex keine
klare Unterscheidung trifft zwischen Klerikerstand u. Laienstand. Diese Ketzersekte erlaubt natürlich
im neuen „Codex“, daß Ketzer die Kommunion aus den Händen eines kath. Priesters empfangen dürfen. (c.844,§4)
„In diesem Fall bleibt uns nur, an der hl. Tradition der Kirche festzuhalten u. alle notwendigen Entscheidungen
zu treffen, damit die Kirche einen dem kath. Glauben treuen Klerus behält, der imstande ist, mit dem
hl. Paulus zu sprechen: „Tradidi quod et accepi“. Hl. Vater, diese neue u. falsche Auffassung von der
Kirche, die den Klerus u. die Gläubigen zur Häresie u. zum Schisma verleitet, belastet Sie mit schwerer
Verantwortung und… [Sie] können nicht mehr der Gute Hirte sein…“ (Brief v. Erzb.Lefebvre u. Bischof
de Castro Mayer an den Hl.Stuhl) Gerissener: Den Nachfolgern Petri ist der HL.GEIST nicht dazu verheißen
worden, eine neue Lehre einzuführen…
mei is des compliciert. – + Moanst i daat do an bischof frong, wenn oahne auf da strass liegt und schtirbt…
Du, daat i song, da liawe Gott mog di und boid bist bei eahm. + dixi
Can. 872 CIC 1917 – „Praeter potestatem ordinis, ad validam peccatorum absolutionem requiritur in ministro
potestas iurisdictionis, sive ordinaria sive delegata, in poenitentem.“ . Can. 874. § l CIC 1917 – „Iurisdictionem
delegatam ad recipiendas confessiones … confert sacerdotibus tum saecularibus tum religiosis etiam exemptis
Ordinarius loci in quo confessiones excipiuntur …“
#81 valen-tin 23:04:00 | Mittwoch, 25. Januar 2012
@sycamore: Könnten Sie sich vielleicht eindeutig äußern? Welchen Text meinen Sie? Ich war zwar nicht gefragt, aber als Philologe muss ich mich leider auch in diesem Fall einmischen.
#73: Eine solche Auskunft habe ich auch einmal von der Rechtsstelle der Diözese bekommen. Und dass wer an den Messen der Piusbruderschaft teilnimmt, sich dadurch exkommuniziere.
# 73 clarissa 1) Könnten Sie bitte den lateinischen Originaltext des einschlägigen Kanons zitieren (in
dem stehen soll, daß die „Gültigkeit“ der Absolution von der schriftlichen Genehmigung des Ortbischofs
abhängig sei)? Danke! Trotz meiner absoluten Ignoranz von diesen Dingen, scheint es mir, daß die Gültigkeit
des Sakraments der Beichte oder der Eucharistie lediglich von der Gültigkeit der Priesterweihe des Beichtvaters
bzw. des Zelebranten abhängig sein soll. Daß die „Gültigkeit“ des Sakraments von einer „licentia absolvendi“
bzw. einer „licentia celebrandi“ abhängig sein soll, ruft in mir intellektuelle Wehrinstinkte hervor.
2) Ist die schriftliche Genehmigung des Ordinarius auch für die Erteilung der Absolution in Notfällen
notwendig? Nehmen wir an, der Priester, der in einer fremden Diözese zu Gast ist, ist Zeuge eines Banküberfalls
mit Schwerverletzten, und ein Sterbender bittet ihn mit letzter Kraft um die Absolution. Muß der Priester
in einem solchen Fall sich weigern, die Absolution zu erteilen, oder ist die doch erteilte Absolution
selbst null und nichtig (ungültig), weil der Ordinarius dem Priester noch keine schriftliche Genehmigung
erteilt hat, nicht einmal per Twitter? Ich danke Ihnen vielmals für Ihre kommende Erleuchtung, hochwürdige
Mutter!
#77 karljosef 22:40:59 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Sinah ich gehe in die Messe von 1962 eine Ecclesia Dei Gemeinschaft. Daher hat der Priester , der immer
die Sakramente (Beichte und heirat) in der alten Form anwendet auch die Lizenz des Ortbischofs. Diese
Lizenz hat weder Williamson noch jmd in der Piusbruder noch ein Sedivakantisten-Kleriker. Clarissa hat
volkommen recht. Sinah, wenn Sie den Codex von 1917 für gültig halten, müssen sie sich auch daran halten!!!!
Tja, „altgläubig“ sollen die zwar schon sein, aber doch nicht zu sehr – und wenn das supracervikale Vakuum zu deutlich erkennbar wird, sind die ja auch keine Werbung mehr für die Schriftleitung …
Ach, Sinaita, suchens mal durch Theaterdonner von Ihrer Unkenntnis abzulenken? . Der alte wie der neue
Codex bestimmen, dem Konzil von Trient hierin folgend, dass auch ein gültig geweihter Priester ohne licentia
absolvendi des örtlich zuständigen Diözesanbischofs nicht gültig absolviert. Diese ist aus Ordnungsgründen
in Schriftform zu erteilen. . Können Ihre schismatischen Sektenpaterchen eine solche licentia vorweisen?
Falls nicht, absolvieren sie – wissend! – ungültig!
#66 karljosef Sprachen Sie nicht mal von „brechend voll“ wäre Ihre Kirche? „40% der Messbesucher sind
Kinder. Tridentinische Messe in Verbundenheit mit dem Papst“, schrieben Sie! Sie gehen also, so Ihr Bericht,
in die Tridentinische Messe, gleichzeitig behaupten Sie, es gibt keine gültige Beichten dort! Dann gehen
Sie also nie beichten! Das stimmt natürlich: Zwei Sakramente bei der Konzilssekte (vielleicht) gültig:
Heirat, weil die Eheleute sich das Sakrament selbst spenden innerhalb einer nicht zustande kommenden Messe
und die Taufe, die den Kindern unzählige Gnaden raubt, weil entstellt und ohne Exorzismus. Alle anderen
Sakramente sind in der Benelli-Kirche keine Sakramente. 3/ wurde unter # 59 ausreichend erklärt!
>„Die Aufgabe des Lehrens und des Heiligens ist in besonderer Weise denjenigen vorbehalten, die mit dem
Weihesakrament ausgestattet wurden“< eben in besonderer Weise – aber nicht ausschließlich … die Aufgabe
des Lehrens wird vom Bischof an andere Mitarbeiter durch die „missio canonica“ übertragen …
Darüber kan ich nur milde lächeln. Ich hab in mindestens hundert Heiligen Messen auf Einladung der Pfarrer
thematische Laienpredigten gehalten, die sogar bei Altgläubigen bestens angekommen sind. Meine Ausbildung
und Aussendung sind korrekt. Wer die Fähigkeit, die Ausbildung und die Sendung durch den Bischof hat,
soll predigen, ob Priester, Diakon oder Laie. Die Qualität bringts. Die Missio canonica habe ich immer
noch. +
#66 karljosef 20:40:32 | Mittwoch, 25. Januar 2012
1/ Bei Williamson kann man nicht gültig beichten. Er ist von der Piusbruderschaft und dort sind zwei
Sakramente ungültig, die Heirat und die Beichte. Dies wird Ihnen jedes Kirchengericht bestätigen. 2/
Sie schreiben:“ Das Unfehlbare Lehramt der Kirche wird in einem Konzil tätig. Dieses Lehramt wurde beim
II. Vatikanum von Anfang an bewußt ausgeschaltet. Somit ist dieses Konzil kein Konzil.“ 3/ Wieso ist
dann VII für Sie so wichtig. Wenn es dort laut Ihnen kein Lehramt (Dogma) gab ist es unwichtig, egal
ob es ein Pastoralkonzil oder ein ungültiges Konzil ist.
„… wird hier nicht gegen den Bischof von Augsburg gehetzt …“ . „Der Augsburger Bischof haut weiter
auf seinen Priester ein“ (Zitat) . Da ich, werter Karl Joseph (von Erthal?) noch nie das Bedürfnis hatte,
mich in der Kirche zu produzieren, ist es mir völlig gleich, ob ich das nun dürfte oder nicht.
Im Grunde geht es immer wieder um das gleiche: nämlich das unterschiedliche Amtsverständnis zwischen
der katholischen Kirche und den Denkrichtungen der Reformation. „Die Aufgabe des Lehrens und des Heiligens
ist in besonderer Weise denjenigen vorbehalten, die mit dem Weihesakrament ausgestattet wurden“. Diese
Aussage ist jedem klar, der fest in der katholischen Kirche verankert ist. Wer jedoch als protestantisierter
Katholik die Existenz des Weiheskramentes offen oder zumindest insgeheim leugnet, für den kann in der
Tat die Vorschrift des CIC über das Verbot der Laienpredigt nicht nachvollziehbar sein.
@cc Erstens wird hier nicht gegen den Bischof von Augsburg gehetzt und zweitens kann sich der ja trotz
seiner Weihe anständig benehmen, da spricht doch nichts gegen!
#52 karljosef Dem Lehramt sich unterwerfen? Das rate ich Ihnen. Das Unfehlbare Lehramt der Kirche wird
in einem Konzil tätig. Dieses Lehramt wurde beim II. Vatikanum von Anfang an bewußt ausgeschaltet. Somit
ist dieses Konzil kein Konzil. Und nicht, wie Sie schreiben, muß das Lehramt der Kirche Widersprüche
lösen, sonst müßte das Unfehlbare Lehramt seine eigenen Widersprüche – die es nicht geben kann – lösen!
Unsinn! Weil dieses Frevelkonzil Ursache des jetzigen Desasters ist, ist es ein Denkfehler v. Bischof
Athanasius Schneider zu sagen, Vatikanum II hat ja nichts Neues definiert! Einfach nicht so wichtig nehmen!
Das Frevelkonzil hat den Glauben der kath. Kirche angegriffen und somit trägt es weitreichende Verantwortung,
weil es die ganze katholische Welt in Irrtum geführt hat – ähnlich wie der Assisifrevel und die Seligsprechung
Johannes Paul II. Selbst mal an die Brust klopfen: „Ackermann ist doof“, solche persönl. Beleidigungen
gehören sich einfach nicht! Und noch was, Umformer der Präambel! Die Neue Messe ist häretisch! Sie
ist ein Bruch mit der Tradition, weil sie aus einem neuen Kirchenverständnis, einem neuen Messverständnis
heraus entstanden ist. Sie ist durch Papst Pius V. mit dem Anathem belegt. Dann fragten Sie mal, bei wem
Bischof Williamson wohl beichtet. Beichten Sie mal bei Bischof Williamson!
„Und der hat … bei seiner Weihe Gehorsam versprochen.“ . Na, dann ist es doch unverständlich, warum
hier so gegen den Bischof von Augsburg gehetzt wird …
#57 marienkind 20:20:18 | Mittwoch, 25. Januar 2012
#55 Gotthard . Es genügt, wenn der jeweilige Ortspfarrer das weiß. Und der hat es während seiner Priesterausbildung
gelernt und bei seiner Weihe Gehorsam versprochen. . Und was Frauen und Putzen in der Kirchen anbetrifft:
in obigen Fall war es ein Gemeindereferent!
hat dieser Erzbischof eigentlich keine anderen Sorgen? gibt es wirklich Menschen, die diesen Canon im
CIC verstehen – außer den Typen, die Frauen in der Kirche nur das Putzen zu billigen?
Das ist ein ganz winzig kleiner Vorgeschmack für die Zeit, wo der heiligmäßige Papst zusammen mit dem
Großen Monarchen auftreten wird. Unter seinem Pontifikat wird von einem Tag zum anderen aufgeräumt:
Er wird ein eigenes Sekretariat einrichten müssen für die Zustellungen des Entzugs der Missio Canonica
etc. und das Rascheln der Papiere hat kein Ende! Dann wird auch der Gerissene und hiti einen blauen Brief
bekommen. Das Gedenken an den hl. Franz v. Sales in Ehren, hiti! hiti will uns die Demut lehren. Ja die
haben wir alle nötig, in der Tat! Doch hiti gegenwärtig auch! Er muß nämlich einsehen, daß er als
Medjugorje-Genosse die Muttergottes beleidigt. hiti muß einsehen, daß man nicht eigenmächtig prophetische
Aussagen machen kann. Denn hat er nicht schon fürs alte Jahr prophezeit: Die WARNUNG ist sehr nahe? (Von
seiner Sicht her im Spätsommer!) Und mit dem Annehmen der wahren katholischen Glaubenslehre besteht Nachholbedarf!
Nein hiti, so ist es nicht! Die ermordeten Kinder im Mutterleib haben nicht die geringste Schuld begangen;
sie kommen ohne persönliche Schuld drüben an. Sie treten aber dennoch mit der Erbschuld in die Ewigkeit
ein und diese Erbschuld kann nicht – wie nach hitis Medju-Lehre – durch ein Ablassgebet getilgt werden.
Diese Kinder bedürfen keines Ablasses – weil ohne Sündenstrafen. Die Erbsünde dagegen kann nur durch
das Sakrament der Taufe getilgt werden. Diese Kinder kommen an einen Ort der Freude, entbehren jedoch
der ewigen Anschauung Gottes.
Kindchen, die Instructio spricht von der Homilie in der Messe, die Klerikern vorbehalten ist. „Homilie“
ist aber nur eine Form von „Predigt“. Solange die Predigt keine Homilie ist, trifft der Klerikervorbehalt
nicht zu. . Merke: Nicht der Ort (Messe), sondern der Inhalt macht die Homilie aus.
#47 marienkind 18:54:30 | Mittwoch, 25. Januar 2012
#44 clarissa colonia Wenn Sie meinen Herr Prof. Dr. Dr. jur. W. H… . Deshalb zum besseren Verständnis
hier der entsprechende Auszug der „INSTRUKTION ZU EINIGEN FRAGEN ÜBER DIE MITARBEIT DER LAIEN AM DIENST
DER PRIESTER . Can. 766 C.I.C. l Artikel 3. Die Homilie § 1. Die Homilie ist als herausragende Form der
Predigt, »qua per anni liturgici cursum ex textu sacro fidei mysteria et normae vitae christianae exponuntur«,(68)
Teil der Liturgie selbst. Daher muß die Homilie während der Eucharistiefeier dem geistlichen Amtsträger,
Priester oder Diakon,(69) vorbehalten sein. Ausgeschlossen sind Laien, auch wenn sie in irgendwelchen
Gemeinschaften oder Vereinigungen Aufgaben als »Pastoralassistenten« oder Katecheten erfüllen. Es geht
nämlich nicht um eine eventuell bessere Gabe der Darstellung oder ein größeres theologisches Wissen,
sondern vielmehr um eine demjenigen vorbehaltene Aufgabe, der mit dem Weihesakrament ausgestattet wurde.
Deshalb ist nicht einmal der Diözesanbischof bevollmächtigt, von der Norm des Kanons(70) zu dispensieren.
Es handelt sich nämlich nicht um eine bloß disziplinäre Verfügung, sondern um ein Gesetz, das die
Aufgaben des Lehrens und Heiligens betrifft, die untereinander eng verbunden sind. . § 4. Die Homilie
außerhalb der Meßfeier kann von Laien in Einklang mit dem Recht und unter Beachtung der liturgischen
Normen vorgetragen werden.
Can. 1327 § 2 CIC 1917: „Die Bischöfe sind von Amts wegen gehalten, das Evangelium zu verkünden, sofern sie nicht rechtmäßig durch ein Hindernis davon abgehalten werden; und außerdem >müssen< sie neben den Pfarrern auch andere geeignete Männer zu Hilfe nehmen, um den Verkündigungsdienst heilsbringend ausüben zu können.“
Kindchen, Sie scheinen unter Leseschwäche zu leiden. . Für Ihre phantasievollen Interpretationen findet
sich im Gesetzestext leider keinen Anhaltspunkt.
#42 marienkind 18:35:15 | Mittwoch, 25. Januar 2012
#40 clarissa colonia . Schön und gut. Aber die Erlaubnis für Laienpredigten gilt nur für außerhalb
der Hl. Messe, z. B. im Rahmen von Katechesen o. ä. . In dem hier geschilderten Fall ging es aber um
eine Laienpredigt während der Hl. Messe und von daher war es eine absolut richtige Entscheidung des Erzbischofs.
Can. 766 CIC: „Zur Predigt in einer Kirche oder einer Kapelle können, nach Maßgabe der Vorschriften der Bischofskonferenz und vorbehaltlich von can. 767, § 1 [Die Homilie über das Evangelium bleibt Klerikern vorbehalten], Laien zugelassen werden, wenn das unter bestimmten Umständen notwendig oder in Einzelfällen als nützlich angeraten ist.“
Was sind schon ein paar Fälle sexuellen Missbrauchs in der Konzilssekte im Vergleich zu dem, was es in ihr an liturgischen Missbräuchen und Wild(schwein)ereien gibt – das ist Legion!!!
#36 marienkind 18:18:44 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Super! Aber eine Schwalbe macht bekanntlich noch keinen Sommer. . Aber immerhin, der Anfang ist schon
mal gemacht. Mögen dem mutigen Beispiel von Erzbischof Willem Eijk von Utrecht noch weitere folgen.
#35 Melchisedek 18:07:12 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Und nun die wichtigen Nachrichten des Tages: Israel strebt EU- Mitgliedschaft an: german.ruvr.ru/…/01/25/64573437.html
Und so wüten die Jüdischen Taliban mittlerweile in USrael: www.tagesschau.de/…traorthodoxe102.html
Diese Leute arbeiten nichts, haben aber im Schnitt 12 Kinder und stellen daher bald in ganz Israel die
Mehrheit. Was mich historisch interessieren würde, ist, ob an den früheren Berichten über Hostienschändung
und rituelle Schächtung von Kindern durch Juden etwas dran war. Denn dies war fast immer Anlass von Judenverfolgungen.
Wenn man sich in Israel ansieht, wie das wieder losgeht, erhält man ein Gespür, weshalb frühere Generationen
das Judentum- neben seinem Zinswucher- außer Landes haben wollten.
Erzbischof Willem Eijk handelt völlig im Einklang mit der Lehre der hl. Kirche; die „Laienpredigt“ ist
von der hl. Kirche VERBOTEN; aus „Redemptionis sacramentum“; klipp und klar und ohne „Dialog“angebot;
+ „161. Wie schon gesagt, ist die Homilie innerhalb der Messe wegen ihrer Bedeutung und Eigenart dem Priester
oder Diakon vorbehalten“ + doch dies passt leider so manchen „aufbruchbewegten“ Mitbrüdern von S.E. Willem
Eijk nicht ins „liberale Bild“; daher ist ein Netz an „anderen Hierarchien“ geknüpft worden; im sog.
„Kollegialitätsprinzip“ der Bischofskonferenzen; www.razyboard.com/…07888-5929066-0.html Hw Prof. May
klar und deutlich; + „Es ist eine offenkundige und unbestreitbare Tatsache: Die Bischöfe sind die Hauptverantwortlichen
für den unaufhörlichen dramatischen Niedergang der Kirche. Selten in der Geschichte hat eine Führungsschicht
in so ungeheurem Ausmaß versagt wie die Mehrheit des Bischofskollegiums nach dem Zweiten Vatikanischen
Konzil. Um es genau zu sagen: Die deutschen Bischöfe haben sich als unfähig erwiesen, die letztlich
entscheidenden Aufgaben der katholischen Kirche in Deutschland adäquat zu lösen: den Glauben zu erhalten
und zu verbreiten, die Sitten zu heben und zu bessern, den Gottesdienst zu fördern und zu schützen.“
+ www.razyboard.com/…07699-6139883-0.html
@ 26 Kindchen? Wär mir neu… Und da sieht man dann auch mal wieder, was Ihr Denken dominiert, die Schw*nze
anderer Leute…ich sag ja: ichdystone Sexualorientierung
@ 24 Achso, der Modernistenscheiß stammt aus dem frühen 20. Jahrhundert… DAS erklärt natürlich alles.
Wachen Sie morgens eigentlich auf und denken so: „Welchen Blödsinn kann ich heute mal verzapfen?“, oder
ist das mehr die Nebenwirkung der nachmittäglichen Medikamentendosis?
#22 valen-tin 17:19:50 | Mittwoch, 25. Januar 2012
@20 Dem besagten Herrn sei der Erwerb einiger Tüten „Benimmse“ anzuraten. Aber bitte die höherwertige Qualität, Die letzten müssen vom Grabbeltisch gewesen sein.
#21 SignumSalutis 17:19:16 | Mittwoch, 25. Januar 2012
@ Angelus. Zerstörer. Klar. Ich werde morgens wach und überlege: wie kann ich die Kirche noch mehr zerstören
…! Wieviele Gemeindereferentinnen kennen Sie denn? Wieviele tragen Kartoffelsäcke, sind feministisch
und zänkisch? Wann haben diese Leute ihre Geheimtreffen (mit den Freimauern) um die Kirchenzerstörung
voranzutreiben? SignSal
@ 18 DAS ist ja auch nicht so schwer, wobei er mir in einem anderen Tröt geraten hat, eine Tüte Schlagfertigkeit
zu kaufen… @ 19 Ich weiß ja nicht wo Sie leben (also eigentlich weiß ich es schon, klingt nur besser
als Einleitung), aber wenn ich wikipedia glauben darf (und das darf man meistens), dann stammt die „Einrichtung“
des Gemeindereferenten noch aus dem frühen 20. Jahrhundert…
#17 SignumSalutis 17:06:05 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Berufsbeschreibung: – sie sind zänkisch – sie sind feministisch – sie tragen gerne Kartoffelsäcke – sie
prügeln gerne wehrlose Priester vom Ambo weg und reißen das Predigtwort an sich: dann bewerben sie sich
im Seminar St. Holundrius für Gemeindepastoral … so wie Ließchen Tradimüller sich diesen Beruf vorstellt,
und die, die ihn ausüben … Vielleicht weiß Clarissa weiter: wer ist denn nach dem CIC zu maßregeln:
der predigende Laie, oder der Zelebrant, der den Laien predigen ließ? Nach meiner Kenntnis enthalten
die römischen Verlautbarungen zum Thema kein direktes PredigtVERbot für Laien, sondern ein PredigtGEbot
für Kleriker, die sonst ihre Aufgabe, das Evangelium zu verkündigen, vernachlässigen würden. Ein Predigtverbot
würde nur daraus erwachsen, dass quasi nicht zwei am Ambo stehen können (wobei Dialogpredigt, wie ich
hören durfte, auch eine prima Sache sein sollen). SignSal
Nun, wenn es zutrifft, daß zänkische Gemeindereferentinnen „altliberale Erfindungen“ sind, wird man wohl „ignorante Hohlköpfe“ für „altgläubige Erfindungen“ halten müssen …
@ 10: Herr Photograph…ich hatte mich schon gefragt, wo Ihre sinnlosen Kommentare bleiben, aber danke
für die Info aus 1 woran sie litten (sowas kommt halt vom ungeschützten Verkehr, sollten Sie doch besser
wissen…tststs)
„Ich möchte Kapläne als Seelsorgehelfer sehen!“ . Na, dann zeugen Sie mal fleißig … . … wobei einem
nachhaltigen Erfolg monogame Vorstellungen der katholischen Morallehre doch irgendwie im Wege stehen …
Kandersteger Deklaration gegen Mobbing bei Kindern und Jugendlichen «Mobbing ist kein Kinderspiel» www.zeit-fragen.ch/index.php?id=620
Arbeitsheft zur Prävention in Kindergarten und Schule Grundlagen der Prävention von Mobbing von Françoise
D. Alsaker www.zeit-fragen.ch/index.php?id=621 Zeit-Fragen > 2012 > Nr.3 vom 17.1.2012 > Grundlagen der
Prävention von Mobbing Grundlagen der Prävention von Mobbing von Françoise D. Alsaker www.zeit-fragen.ch/index.php?id=622
Erinnert mich an den Vorfall vom Sonntag, den 02.11.2011 ( Erntedank ) hier in der Pfarrei. Eine der „Grand
dames“ der Gemeinde ( Prinz-Eisenherz-Haarschnitt und sichtbar maßlos ) hielt die Predigt, der Pfarrer
saß währenddessen eingekauert in der Ecke, gleich einem kranken alten Köter. Wenn ich nicht wüsste,
dass dieser Verstoss der Diözese Hildesheim eh am Hintern vorbeiginge, machte ich darob nen Faß auf.
Aber, wie gesagt, Nobbi (Trelle) interessierts sowieso nicht…
#3 Hare-Krishna 15:54:24 | Mittwoch, 25. Januar 2012
>>eine Melde- und Beschwerdestelle für – auch liturgische – Delikte<< . Der größte Katholik im Land,
das ist wohl jedem gut bekannt, das ist und bleibt mit Sachverstand, wer Haare in der Predigt fand, oder
auch falsch angewandt, die Liturgie oder Gewand, und sogleich eilet unverwandt, zu melden den, der soll
verb(r)annt, vom Bischof eilends recht galant, zurück geführt zum Laienstand. . Ein Hoch auf solche
Katholiken, die nicht mehr richtig sauber ticken, Mehr „informelle Mitarbeiter“, das bingt die Kirche
wirklich weiter, ins Zeitalter Null Vierundachzig, George Orwell damals noch nicht dacht’sich, dass Glaubenspolizei
die Rettung, Vollüberwachung mit Verspätung, in unsere Kirche Einzug hält, nur Messe-Online-Überwachung
fehlt, doch der Gedanke ist famos, denn Jesus Christus achtet bloß, ob jedes Wort korrekt gesprochen,
und ob der Weihrauch gut gerochen, gleichgültig ist das Herz der Glauber, viel wichtiger der Mystikzauber,
mit Kerzen und Elysium, aeternitas brimborium.
„Erzbischof Willem Eijk (58) von Utrecht hat einem kirchenfeindlichen Gemeindereferenten nach einer Laienpredigt
die Missio Canonica entzogen.“ . Altliberale Erfindungen, wie die Gemeindereferenten und besonders die
zänkischen Gemeindereferentinnen sind so überflüssig wie eine Genitalekzem!