Liturgie
Zukünftiger Kardinal entzieht Missio Canonica wegen Laienpredigt
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben: Die Maßnahme ist gut – nur hätte sie in den heute kirchlich kaputten Niederlanden vor vierzig Jahre erfolgen müssen.
Erzbischof Willem Eijk (58) von Utrecht
Erzbischof Willem Eijk (58) von Utrecht
© Carolus, Wikipedia, CC
(kreuz.net) Erzbischof Willem Eijk (58) von Utrecht hat einem kirchenfeindlichen Gemeindereferenten nach einer Laienpredigt die Missio Canonica entzogen.

Das berichtete der Kirchenrechtler Hw. Gero Weishaupt auf der Webseite ‘kathnews.de’.

Mons. Eijk wird im Februar zum Kardinal kreiert.

Der altliberale Gemeindehelfer predigte im November 2011 bei einer Messe.

Er soll gegen den Entzug der Missio Canonica Beschwerde eingelegt haben.

Es gibt keinen legalen Weg am Kirchenrecht vorbei

Hw. Weishaupt weist darauf hin, daß die Predigt in der Messe nach dem Kirchenrecht, Canon 767, nur der Bischof, Priester oder Diakon halten darf.

Nicht einmal ein Bischof kann von diesem Canon dispensieren.

Die niederländischen Bischöfe würden das kirchliche Strafrecht nicht nur gegen liturgische, sondern auch gegen homosexuelle Mißbräuche konsequent anwenden – behauptet Hw. Weishaupt.

Beispiele angewandter Kirchenstrafen

Hw. Weishaupt gibt Beispiele aus dem Bistum ‘s Hertogenbosch.

Dort suspendierte Bischof Antonius Hurkmans (67) einen Priester, weil er sich eine Kebse hielt.

Einen anderen Priester mußte der Bischof exkommunizieren, weil er sich einer schismatischen Gemeinschaft anschloß, welche die Unfehlbarkeit des Papstes leugnet und die Frauenordination fördert.

Hw. Weishaupt läßt offen, zu welcher Gruppe der Geistliche abfiel.

Jetzt wird seine Entlassung aus dem Klerikerstand vorbereitet.

Liturgische Delikte konsequent ahnden

In den Niederlanden sei geplant, ein interdiözesanes Strafgericht zu errichten, um die Offizialate in den einzelnen Bistümern zu entlasten.

Ferner werde das Bistum Roermond eine Melde- und Beschwerdestelle für – auch liturgische – Delikte einrichten.
      
96 Lesermeinungen
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#97   Christussucher   22:42:46 | Mittwoch, 1. Februar 2012
Ich könnte hier viele Priester aber auch Bischöfe nennen (im Gegensatz zu vielen Artikelschreibern tu ich es nicht), die predigen nicht mal mehr „laien“haft. was soll mit ihnen geschehen? ich schlag ein Predigtverbot vor?
Die Weihe allein macht noch keinen guten Prediger. Laie sein schließt gute Predigten nicht aus und durch das allgemeine Priestertum sind alle Getauften berufen!!!
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#96   Soramonas   10:20:52 | Samstag, 28. Januar 2012
Katholizismus und Freiheit
Das Drama der Papstkirche nach Aufklärung und Revolution. Ein Blick in die Geschichte. Teil 2
27.10.2009 – www.heise.de/…ikel/31/31291/1.html
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#95   Sinah   23:21:59 | Freitag, 27. Januar 2012
Der Wortlaut des Apostolischen Mandats, das bei den durch Erzbischof Marcel Lefebvre ausgeführten Bischofsweihen verlesen wurde:
– Habt Ihr ein apostolisches Mandat?
– WIR HABEN ES.
– Es möge verlesen werden.
„WIR HABEN ES VON DER HL. RÖMISCHEN KIRCHE, WELCHE DEN VON DEN APOSTELN EMPANGENEN, HEILIGEN TRADITIONEN IMMER TREU IST UND UNS VORSCHREIBT, DASS WIR DIESE TRADITIONEN, DAS HEISST DAS GLAUBENSGUT, ALLEN MENSCHEN ZUM HEIL IHRER SEELEN TREU ÜBERMITTELN…“
Auch für die JURISDIKTION gilt: OBERSTES GESETZ IST DAS HEIL DER SEELEN.
Die Kirche ersetzt immer dann die fehlende Jurisdiktion eines Priesters, wenn sonst eine Beeinträchtigung für das Heil der Seelen entstehen würde. Das oberste Gesetz in der Kirche, dem alle anderen Gesetze untergeordnet sein müssen, ist das Heil der Seelen.
In dieser Ketzerzeit dürfen sich Gläubige gar nicht an zweifelhafte Priester und Priester nicht an zweifelhafte, sich vom wahren Glauben entfernten Bischöfe, wenden.
Und wenn Lefebvre sagt:
„Die, welche uns exkommunizieren, sind bereits selbst seit langem exkommuniziert. Warum? Weil sie Modernisten sind.
Alle diese Geister, die modernistisch sind, sind durch den hl. Pius X. exkommuniziert.
Dieser letzte heilige Papst hat die Modernisten verurteilt und exkommuniziert“,
dann gilt umso mehr:
Die Priester der Priesterbruderschaft St. Pius X. spenden vollgültig das Sakrament der Buße, und die Jurisdiktion wird jeweils von der Kirche suppletiert.
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#94   Hare-Krishna   10:48:42 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Entzieht auch den Versetzungsbischöfen die Missio und den Stuhl.
Natürlich mit Ausnahme des neuen Chefs der Glaubenskongregation
und des ehemaligen Chefs des Alleischuldigenunterrichteten Grubers.
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#93   ANGELUS ULTOR †-10:44:00   05:41:35 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Erzbischof Willem Eijk (58) von Utrecht hat einem kirchenfeindlichen Gemeindereferenten nach einer Laienpredigt die Missio Canonica entzogen.
.
SEHR GUT UND RICHTIG GEHANDELT!
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#92   Konsequent katholisch   00:11:36 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Für ganz Dumme wie „clarissa colonia“:
Ich zitierte aus einem von Sinah in #85 angeführten Brief von EB Marcel Lefebvre und Bischof de Castro Mayer an den (angeblichen) „Heiligen Vater“!! /:~ :-@
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#91   clarissa colonia   23:57:15 | Mittwoch, 25. Januar 2012
„Sie können nicht der Stellvertreter Christi, nicht der Heilige Vater“ sein?!!
.
Beleidigt es nicht Ihre Intelligenz, einen Ihrer Sedi-Clowns als Pontifex anzusehen?
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#90   Konsequent katholisch   23:46:21 | Mittwoch, 25. Januar 2012
@Sinah
„Sie können nicht mehr der Gute Hirte sein“ heißt ja doch so viel wie
„Sie können nicht der Stellvertreter Christi, nicht der Heilige Vater“ sein?!! /;!
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#89   clarissa colonia   23:37:16 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Can. 966 – § 1 CIC – „Ad validam peccatorum absolutionem requiritur ut minister, praeterquam potestate ordinis, facultate gaudeat eandem in fideles, quibus absolutionem impertitur, exercendi.
§ 2. Hac facultate donari potest sacerdos, sive ipso iure sive concessione ab auctoritate competenti facta ad normam can. 969.“
Can. 969 – § 1 CIC – „Solus loci Ordinarius competens est qui facultatem ad confessiones quorumlibet fidelium excipiendas conferat presbyteris quibuslibet; …“
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#88   Sycamore   23:31:37 | Mittwoch, 25. Januar 2012
#87 clarissa
Sehr schön.
Warum zitieren Sie auf CIC 1917 und nicht 1983: sind die canones in beiden Fassungen unverändert geblieben?
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#87   clarissa colonia   23:28:01 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Can. 882 CIC 1917 – „In periculo mortis omnes sacerdotes, licet ad confessiones non approbati, valide et licite absolvunt quoslibet poenitentes a quibusvis peccatis aut censuris, quantumvis reservatis et notoriis, etiamsi praesens sit sacerdos approbatus, salvo praescripto can. 884 [absolutio complicis in VI.to, 2252 [conditionata facultas absolvendi a censuris reservatis].“
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#86   catholic   23:25:05 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Und das nicht nur zur Sommerszeit,
nein, auch im Winter, wenn es schneit.
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#85   Sinah   23:21:29 | Mittwoch, 25. Januar 2012
#73
Wenn es einen Codex gab, hat die wahre katholische Kirche keinen „neuen“ gebraucht! Doch eine neue Kirche mit einem neuen Priestertum, mit neuen Sakramenten, mit einer Tradition „im Lichte“, mit einem Frevelkonzil brauchte einen neuen Codex.
Das neue Kirchenrecht kann gar nichts bestimmen weil es dem alten entgegensteht. So z.B. gibt es keine Exkommunikation der FM. Entgegen des bisherigen Rechts legt dieser Ketzer-Codex einen doppelten Inhaber der obersten Gewalt in der Kirche fest. Die Ursache der Exzesse im Episkopat rührt daher. Und daher rührt auch dieses Laiengewalt-Desaster, weil der sog. neue Codex keine klare Unterscheidung trifft zwischen Klerikerstand u. Laienstand. Diese Ketzersekte erlaubt natürlich im neuen „Codex“, daß Ketzer die Kommunion aus den Händen eines kath. Priesters empfangen dürfen. (c.844,§4)
„In diesem Fall bleibt uns nur, an der hl. Tradition der Kirche festzuhalten u. alle notwendigen Entscheidungen zu treffen, damit die Kirche einen dem kath. Glauben treuen Klerus behält, der imstande ist, mit dem hl. Paulus zu sprechen: „Tradidi quod et accepi“.
Hl. Vater, diese neue u. falsche Auffassung von der Kirche, die den Klerus u. die Gläubigen zur Häresie u. zum Schisma verleitet, belastet Sie mit schwerer Verantwortung und… [Sie] können nicht mehr der Gute Hirte sein…“ (Brief v. Erzb.Lefebvre u. Bischof de Castro Mayer an den Hl.Stuhl)
Gerissener: Den Nachfolgern Petri ist der HL.GEIST nicht dazu verheißen worden, eine neue Lehre einzuführen…
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#84   Sycamore   23:20:58 | Mittwoch, 25. Januar 2012
#82 clarissa
Das ist klar genug. Danke!
Was ist für Notfälle vorgesehen? Gilt dort eine implizite „licentia absolvendi“ für alle „ministri“?
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#83   catholic   23:09:13 | Mittwoch, 25. Januar 2012
mei is des compliciert. –
+
Moanst i daat do an bischof frong, wenn oahne auf da strass liegt und schtirbt…
Du, daat i song, da liawe Gott mog di und boid bist bei eahm.
+
dixi
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#82   clarissa colonia   23:05:28 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Can. 872 CIC 1917 – „Praeter potestatem ordinis, ad validam peccatorum absolutionem requiritur in ministro potestas iurisdictionis, sive ordinaria sive delegata, in poenitentem.“
.
Can. 874. § l CIC 1917 – „Iurisdictionem delegatam ad recipiendas confessiones … confert sacerdotibus tum saecularibus tum religiosis etiam exemptis Ordinarius loci in quo confessiones excipiuntur …“
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#81   valen-tin   23:04:00 | Mittwoch, 25. Januar 2012
@sycamore: Könnten Sie sich vielleicht eindeutig äußern? Welchen Text meinen Sie? Ich war zwar nicht gefragt, aber als Philologe muss ich mich leider auch in diesem Fall einmischen.
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#80   Greggy   23:00:48 | Mittwoch, 25. Januar 2012
#73: Eine solche Auskunft habe ich auch einmal von der Rechtsstelle der Diözese bekommen. Und dass wer an den Messen der Piusbruderschaft teilnimmt, sich dadurch exkommuniziere.
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#79   catholic   22:57:01 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Hahaha
„intellektuelle WehrinSTINKTe“
+
Grandios !
+
Blähungen? –
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#78   Sycamore   22:46:07 | Mittwoch, 25. Januar 2012
# 73 clarissa
1) Könnten Sie bitte den lateinischen Originaltext des einschlägigen Kanons zitieren (in dem stehen soll, daß die „Gültigkeit“ der Absolution von der schriftlichen Genehmigung des Ortbischofs abhängig sei)? Danke!
Trotz meiner absoluten Ignoranz von diesen Dingen, scheint es mir, daß die Gültigkeit des Sakraments der Beichte oder der Eucharistie lediglich von der Gültigkeit der Priesterweihe des Beichtvaters bzw. des Zelebranten abhängig sein soll.
Daß die „Gültigkeit“ des Sakraments von einer „licentia absolvendi“ bzw. einer „licentia celebrandi“ abhängig sein soll, ruft in mir intellektuelle Wehrinstinkte hervor.
2) Ist die schriftliche Genehmigung des Ordinarius auch für die Erteilung der Absolution in Notfällen notwendig?
Nehmen wir an, der Priester, der in einer fremden Diözese zu Gast ist, ist Zeuge eines Banküberfalls mit Schwerverletzten, und ein Sterbender bittet ihn mit letzter Kraft um die Absolution.
Muß der Priester in einem solchen Fall sich weigern, die Absolution zu erteilen, oder ist die doch erteilte Absolution selbst null und nichtig (ungültig), weil der Ordinarius dem Priester noch keine schriftliche Genehmigung erteilt hat, nicht einmal per Twitter?
Ich danke Ihnen vielmals für Ihre kommende Erleuchtung, hochwürdige Mutter!
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#77   karljosef   22:40:59 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Sinah
ich gehe in die Messe von 1962 eine Ecclesia Dei Gemeinschaft. Daher hat der Priester , der immer die Sakramente (Beichte und heirat) in der alten Form anwendet auch die Lizenz des Ortbischofs.
Diese Lizenz hat weder Williamson noch jmd in der Piusbruder noch ein Sedivakantisten-Kleriker.
Clarissa hat volkommen recht.
Sinah, wenn Sie den Codex von 1917 für gültig halten, müssen sie sich auch daran halten!!!!
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#76   clarissa colonia   22:01:20 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Tja, „altgläubig“ sollen die zwar schon sein, aber doch nicht zu sehr – und wenn das supracervikale Vakuum zu deutlich erkennbar wird, sind die ja auch keine Werbung mehr für die Schriftleitung …
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#75   catholic   21:58:55 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Schon wieder eine missio kreuznetica entzogen.
+
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#74   klausvonjaus   21:47:29 | Mittwoch, 25. Januar 2012
CLARISSA COLONIA…WAT FÜR EN KARNEVALSCLUB IS DAT DENN???
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#73   clarissa colonia   21:45:50 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Ach, Sinaita, suchens mal durch Theaterdonner von Ihrer Unkenntnis abzulenken?
.
Der alte wie der neue Codex bestimmen, dem Konzil von Trient hierin folgend, dass auch ein gültig geweihter Priester ohne licentia absolvendi des örtlich zuständigen Diözesanbischofs nicht gültig absolviert. Diese ist aus Ordnungsgründen in Schriftform zu erteilen.
.
Können Ihre schismatischen Sektenpaterchen eine solche licentia vorweisen? Falls nicht, absolvieren sie – wissend! – ungültig!
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#72   Sinah   21:16:51 | Mittwoch, 25. Januar 2012
#66 karljosef
Sprachen Sie nicht mal von „brechend voll“ wäre Ihre Kirche? „40% der Messbesucher sind Kinder. Tridentinische Messe in Verbundenheit mit dem Papst“, schrieben Sie!
Sie gehen also, so Ihr Bericht, in die Tridentinische Messe, gleichzeitig behaupten Sie, es gibt keine gültige Beichten dort! Dann gehen Sie also nie beichten!
Das stimmt natürlich: Zwei Sakramente bei der Konzilssekte (vielleicht) gültig: Heirat, weil die Eheleute sich das Sakrament selbst spenden innerhalb einer nicht zustande kommenden Messe und die Taufe, die den Kindern unzählige Gnaden raubt, weil entstellt und ohne Exorzismus.
Alle anderen Sakramente sind in der Benelli-Kirche keine Sakramente.
3/ wurde unter # 59 ausreichend erklärt!
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#71   Antonio Michele Ghislieri   21:08:17 | Mittwoch, 25. Januar 2012
@cc
#65: „Der Augsburger Bischof haut weiter auf seinen Priester ein“ (Zitat)
:-)
Eine präzise Beschreibung dessen was dieser Herr veranstaltet.
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#70   clarissa colonia   20:49:57 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Nun, ob das nicht etwas zu viel der Ehre für eine filia Ecclesiae devota ist, mein Lieber?
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#69   Gotthard   20:47:51 | Mittwoch, 25. Januar 2012
>„Die Aufgabe des Lehrens und des Heiligens ist in besonderer Weise denjenigen vorbehalten, die mit dem Weihesakrament ausgestattet wurden“<
eben in besonderer Weise – aber nicht ausschließlich … die Aufgabe des Lehrens wird vom Bischof an andere Mitarbeiter durch die „missio canonica“ übertragen …
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#68   SignumSalutis   20:47:19 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Madame Clarissa,
endlich ein wenig Geist allhier! ^-^
SignSal
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#67   catholic   20:45:58 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Darüber kan ich nur milde lächeln.
Ich hab in mindestens hundert Heiligen Messen auf Einladung der Pfarrer
thematische Laienpredigten gehalten, die sogar bei Altgläubigen bestens angekommen sind. Meine Ausbildung und Aussendung sind korrekt.
Wer die Fähigkeit, die Ausbildung und die Sendung durch den Bischof hat, soll predigen, ob Priester, Diakon oder Laie. Die Qualität bringts.
Die Missio canonica habe ich immer noch.
+
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#66   karljosef   20:40:32 | Mittwoch, 25. Januar 2012
1/ Bei Williamson kann man nicht gültig beichten. Er ist von der Piusbruderschaft und dort sind zwei Sakramente ungültig, die Heirat und die Beichte. Dies wird Ihnen jedes Kirchengericht bestätigen.
2/ Sie schreiben:“ Das Unfehlbare Lehramt der Kirche wird in einem Konzil tätig. Dieses Lehramt wurde beim II. Vatikanum von Anfang an bewußt ausgeschaltet. Somit ist dieses Konzil kein Konzil.“
3/ Wieso ist dann VII für Sie so wichtig. Wenn es dort laut Ihnen kein Lehramt (Dogma) gab ist es unwichtig, egal ob es ein Pastoralkonzil oder ein ungültiges Konzil ist.
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#65   clarissa colonia   20:37:17 | Mittwoch, 25. Januar 2012
„… wird hier nicht gegen den Bischof von Augsburg gehetzt …“
.
„Der Augsburger Bischof haut weiter auf seinen Priester ein“ (Zitat)
.
Da ich, werter Karl Joseph (von Erthal?) noch nie das Bedürfnis hatte, mich in der Kirche zu produzieren, ist es mir völlig gleich, ob ich das nun dürfte oder nicht.
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#64   Antonio Michele Ghislieri   20:37:11 | Mittwoch, 25. Januar 2012
@cc
#61
In jedem Fall, sogar ein Papst Alexander VI. ist demgegenüber das kleinere Übel.
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#63   Ildefons   20:35:50 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Im Grunde geht es immer wieder um das gleiche: nämlich das unterschiedliche Amtsverständnis zwischen der katholischen Kirche und den Denkrichtungen der Reformation.
„Die Aufgabe des Lehrens und des Heiligens ist in besonderer Weise denjenigen vorbehalten, die mit dem Weihesakrament ausgestattet wurden“.
Diese Aussage ist jedem klar, der fest in der katholischen Kirche verankert ist. Wer jedoch als protestantisierter Katholik die Existenz des Weiheskramentes offen oder zumindest insgeheim leugnet, für den kann in der Tat die Vorschrift des CIC über das Verbot der Laienpredigt nicht nachvollziehbar sein.
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#62   Antonio Michele Ghislieri   20:31:22 | Mittwoch, 25. Januar 2012
@cc
Erstens wird hier nicht gegen den Bischof von Augsburg gehetzt und zweitens kann sich der ja trotz seiner Weihe anständig benehmen, da spricht doch nichts gegen!
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#61   clarissa colonia   20:30:47 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Ja, im Vergleich mit dem „Frevelkonzil“ ist natürlich unser erzschismatischer Willi der Unerleuchtete das kleinere Übel …
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#60   karljosef   20:29:02 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Nun clarissa , dürfen Sie nun in der Messe predigen oder nicht?
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#59   Sinah   20:28:40 | Mittwoch, 25. Januar 2012
#52 karljosef
Dem Lehramt sich unterwerfen? Das rate ich Ihnen. Das Unfehlbare Lehramt der Kirche wird in einem Konzil tätig. Dieses Lehramt wurde beim II. Vatikanum von Anfang an bewußt ausgeschaltet. Somit ist dieses Konzil kein Konzil.
Und nicht, wie Sie schreiben, muß das Lehramt der Kirche Widersprüche lösen, sonst müßte das Unfehlbare Lehramt seine eigenen Widersprüche – die es nicht geben kann – lösen! Unsinn!
Weil dieses Frevelkonzil Ursache des jetzigen Desasters ist, ist es ein Denkfehler v. Bischof Athanasius Schneider zu sagen, Vatikanum II hat ja nichts Neues definiert! Einfach nicht so wichtig nehmen! Das Frevelkonzil hat den Glauben der kath. Kirche angegriffen und somit trägt es weitreichende Verantwortung, weil es die ganze katholische Welt in Irrtum geführt hat – ähnlich wie der Assisifrevel und die Seligsprechung Johannes Paul II.
Selbst mal an die Brust klopfen: „Ackermann ist doof“, solche persönl. Beleidigungen gehören sich einfach nicht!
Und noch was, Umformer der Präambel!
Die Neue Messe ist häretisch! Sie ist ein Bruch mit der Tradition, weil sie aus einem neuen Kirchenverständnis, einem neuen Messverständnis heraus entstanden ist. Sie ist durch Papst Pius V. mit dem Anathem belegt.
Dann fragten Sie mal, bei wem Bischof Williamson wohl beichtet. Beichten Sie mal bei Bischof Williamson!
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#58   clarissa colonia   20:24:41 | Mittwoch, 25. Januar 2012
„Und der hat … bei seiner Weihe Gehorsam versprochen.“
.
Na, dann ist es doch unverständlich, warum hier so gegen den Bischof von Augsburg gehetzt wird …
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#57   marienkind   20:20:18 | Mittwoch, 25. Januar 2012
#55 Gotthard
.
Es genügt, wenn der jeweilige Ortspfarrer das weiß. Und der hat es während seiner Priesterausbildung gelernt und bei seiner Weihe Gehorsam versprochen.
.
Und was Frauen und Putzen in der Kirchen anbetrifft: in obigen Fall war es ein Gemeindereferent!
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#56   clarissa colonia   20:15:36 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Nur die lateinische Fassung der Instructio besitzt Gesetzeskraft; die deutsche ist lediglich eine Verständnishilfe.
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#55   Gotthard   20:12:18 | Mittwoch, 25. Januar 2012
hat dieser Erzbischof eigentlich keine anderen Sorgen?
gibt es wirklich Menschen, die diesen Canon im CIC verstehen – außer den Typen, die Frauen in der Kirche nur das Putzen zu billigen?
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#54   karljosef   20:05:03 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Sie meinten rechtsverbindlich. Gesetz ist beides Deutsch und Latein.
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#53   clarissa colonia   19:56:37 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Natürlich ist nur die lateinische Fassung Gesetz.
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#52   karljosef   19:45:33 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Sinah, wie wäre es denn damit selbst demütig zu werden, den Stolz abzulegen und dem Lehramt sich zu unterwerfen?
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#51   Sinah   19:35:53 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Das ist ein ganz winzig kleiner Vorgeschmack für die Zeit, wo der heiligmäßige Papst zusammen mit dem Großen Monarchen auftreten wird. Unter seinem Pontifikat wird von einem Tag zum anderen aufgeräumt: Er wird ein eigenes Sekretariat einrichten müssen für die Zustellungen des Entzugs der Missio Canonica etc. und das Rascheln der Papiere hat kein Ende!
Dann wird auch der Gerissene und hiti einen blauen Brief bekommen.
Das Gedenken an den hl. Franz v. Sales in Ehren, hiti! hiti will uns die Demut lehren. Ja die haben wir alle nötig, in der Tat! Doch hiti gegenwärtig auch! Er muß nämlich einsehen, daß er als Medjugorje-Genosse die Muttergottes beleidigt. hiti muß einsehen, daß man nicht eigenmächtig prophetische Aussagen machen kann. Denn hat er nicht schon fürs alte Jahr prophezeit: Die WARNUNG ist sehr nahe? (Von seiner Sicht her im Spätsommer!)
Und mit dem Annehmen der wahren katholischen Glaubenslehre besteht Nachholbedarf! Nein hiti, so ist es nicht! Die ermordeten Kinder im Mutterleib haben nicht die geringste Schuld begangen; sie kommen ohne persönliche Schuld drüben an. Sie treten aber dennoch mit der Erbschuld in die Ewigkeit ein und diese Erbschuld kann nicht – wie nach hitis Medju-Lehre – durch ein Ablassgebet getilgt werden. Diese Kinder bedürfen keines Ablasses – weil ohne Sündenstrafen. Die Erbsünde dagegen kann nur durch das Sakrament der Taufe getilgt werden. Diese Kinder kommen an einen Ort der Freude, entbehren jedoch der ewigen Anschauung Gottes.
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#50   karljosef   19:27:35 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Welches ist den die rechtsverbindliche Version? Die Deutsche ? Die Lateinische?
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#49   Konsequent katholisch   19:04:38 | Mittwoch, 25. Januar 2012
@Klarisse
„Homilie“ ist ein anderes Wort für die Predigt in der Heiligen Messe!!! /:~ :-@
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#48   clarissa colonia   19:00:58 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Kindchen, die Instructio spricht von der Homilie in der Messe, die Klerikern vorbehalten ist. „Homilie“ ist aber nur eine Form von „Predigt“. Solange die Predigt keine Homilie ist, trifft der Klerikervorbehalt nicht zu.
.
Merke: Nicht der Ort (Messe), sondern der Inhalt macht die Homilie aus.
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#47   marienkind   18:54:30 | Mittwoch, 25. Januar 2012
#44 clarissa colonia
Wenn Sie meinen Herr Prof. Dr. Dr. jur. W. H… ;-)
.
Deshalb zum besseren Verständnis hier der entsprechende Auszug der
„INSTRUKTION
ZU EINIGEN FRAGEN
ÜBER DIE MITARBEIT DER LAIEN
AM DIENST DER PRIESTER
.
Can. 766 C.I.C. l
Artikel 3.
Die Homilie
§ 1. Die Homilie ist als herausragende Form der Predigt, »qua per anni liturgici cursum ex textu sacro fidei mysteria et normae vitae christianae exponuntur«,(68) Teil der Liturgie selbst.
Daher muß die Homilie während der Eucharistiefeier dem geistlichen Amtsträger, Priester oder Diakon,(69) vorbehalten sein. Ausgeschlossen sind Laien, auch wenn sie in irgendwelchen Gemeinschaften oder Vereinigungen Aufgaben als »Pastoralassistenten« oder Katecheten erfüllen. Es geht nämlich nicht um eine eventuell bessere Gabe der Darstellung oder ein größeres theologisches Wissen, sondern vielmehr um eine demjenigen vorbehaltene Aufgabe, der mit dem Weihesakrament ausgestattet wurde. Deshalb ist nicht einmal der Diözesanbischof bevollmächtigt, von der Norm des Kanons(70) zu dispensieren. Es handelt sich nämlich nicht um eine bloß disziplinäre Verfügung, sondern um ein Gesetz, das die Aufgaben des Lehrens und Heiligens betrifft, die untereinander eng verbunden sind.
.
§ 4. Die Homilie außerhalb der Meßfeier kann von Laien in Einklang mit dem Recht und unter Beachtung der liturgischen Normen vorgetragen werden.
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#46   clarissa colonia   18:44:26 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Can. 1327 § 2 CIC 1917: „Die Bischöfe sind von Amts wegen gehalten, das Evangelium zu verkünden, sofern sie nicht rechtmäßig durch ein Hindernis davon abgehalten werden; und außerdem >müssen< sie neben den Pfarrern auch andere geeignete Männer zu Hilfe nehmen, um den Verkündigungsdienst heilsbringend ausüben zu können.“
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#45   Konsequent katholisch   18:37:18 | Mittwoch, 25. Januar 2012
@Klarisse
Der CIC von 1983 hat keine Gültigkeit; du kannst ihn in den Müll kicken!!! :-@
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#44   clarissa colonia   18:37:14 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Kindchen, Sie scheinen unter Leseschwäche zu leiden.
.
Für Ihre phantasievollen Interpretationen findet sich im Gesetzestext leider keinen Anhaltspunkt.
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#43   wickerl   18:36:55 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Das würde in Oberösterreich zu Massenentlassungen führen! ich frage mich wiel lange Rom da noch zuschaut!
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#42   marienkind   18:35:15 | Mittwoch, 25. Januar 2012
#40 clarissa colonia
.
Schön und gut. Aber die Erlaubnis für Laienpredigten gilt nur für außerhalb der Hl. Messe, z. B. im Rahmen von Katechesen o. ä.
.
In dem hier geschilderten Fall ging es aber um eine Laienpredigt während der Hl. Messe und von daher war es eine absolut richtige Entscheidung des Erzbischofs.
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#41   rainerm   18:32:50 | Mittwoch, 25. Januar 2012
sehr richtig clarissa colonia.
wiedermal nur hetze hin zu einer vorkonzilieren kirche. pfui.
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#40   clarissa colonia   18:26:24 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Can. 766 CIC: „Zur Predigt in einer Kirche oder einer Kapelle können, nach Maßgabe der Vorschriften der Bischofskonferenz und vorbehaltlich von can. 767, § 1 [Die Homilie über das Evangelium bleibt Klerikern vorbehalten], Laien zugelassen werden, wenn das unter bestimmten Umständen notwendig oder in Einzelfällen als nützlich angeraten ist.“
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#39   Konsequent katholisch   18:22:15 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Was sind schon ein paar Fälle sexuellen Missbrauchs in der Konzilssekte im Vergleich zu dem, was es in ihr an liturgischen Missbräuchen und Wild(schwein)ereien gibt – das ist Legion!!! :-O :-S :-!
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#38   Simplicissimus   18:22:04 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Predigende Frauen,
ein unmöglicher Fall, wo Jesus regelmässig sagte :
Keine Frauenspersonen auf die Kanzel !
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#37   Fundi   18:19:24 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Gilt nur für Messen, nicht für Wortgottesdienste (siehe oben)
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#36   marienkind   18:18:44 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Super! Aber eine Schwalbe macht bekanntlich noch keinen Sommer.
.
Aber immerhin, der Anfang ist schon mal gemacht. Mögen dem mutigen Beispiel von Erzbischof Willem Eijk von Utrecht noch weitere folgen.
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#35   Melchisedek   18:07:12 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Und nun die wichtigen Nachrichten des Tages:
Israel strebt EU- Mitgliedschaft an:
german.ruvr.ru/…/01/25/64573437.html
Und so wüten die Jüdischen Taliban mittlerweile in USrael:
www.tagesschau.de/…traorthodoxe102.html
Diese Leute arbeiten nichts, haben aber im Schnitt 12 Kinder
und stellen daher bald in ganz Israel die Mehrheit.
Was mich historisch interessieren würde, ist, ob an den früheren
Berichten über Hostienschändung und rituelle Schächtung von
Kindern durch Juden etwas dran war.
Denn dies war fast immer Anlass von Judenverfolgungen.
Wenn man sich in Israel ansieht, wie das wieder losgeht,
erhält man ein Gespür, weshalb frühere Generationen das
Judentum- neben seinem Zinswucher- außer Landes haben wollten. :-[
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#34   karljosef   17:47:05 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Was würde eigentlich passeriern wenn alle Bischöfe in Europa so durchgreifen würden?
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#33   Rudi Mentär   17:36:33 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Über zänkische Emanzen herziehen – und das in einem Portal, dass ein Synonym von zänkisch ist. Wie geil ist das den :-D :-D :-D :-D
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#32   monens   17:34:21 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Erzbischof Willem Eijk handelt völlig im Einklang mit der Lehre der hl. Kirche; die „Laienpredigt“ ist von der hl. Kirche VERBOTEN; aus „Redemptionis sacramentum“; klipp und klar und ohne „Dialog“angebot;
+
„161.
Wie schon gesagt, ist die Homilie innerhalb der Messe wegen ihrer Bedeutung und Eigenart dem Priester oder Diakon vorbehalten“
+
doch dies passt leider so manchen „aufbruchbewegten“ Mitbrüdern von S.E. Willem Eijk nicht ins „liberale Bild“; daher ist ein Netz an „anderen Hierarchien“ geknüpft worden; im sog. „Kollegialitätsprinzip“ der Bischofskonferenzen;
www.razyboard.com/…07888-5929066-0.html
Hw Prof. May klar und deutlich;
+
„Es ist eine offenkundige und unbestreitbare Tatsache:
Die Bischöfe sind die Hauptverantwortlichen für den unaufhörlichen dramatischen Niedergang der Kirche.
Selten in der Geschichte hat eine Führungsschicht in so ungeheurem Ausmaß versagt wie die Mehrheit des Bischofskollegiums nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil.
Um es genau zu sagen:
Die deutschen Bischöfe haben sich als unfähig erwiesen, die letztlich entscheidenden Aufgaben der katholischen Kirche in Deutschland adäquat zu lösen: den Glauben zu erhalten und zu verbreiten, die Sitten zu heben und zu bessern, den Gottesdienst zu fördern und zu schützen.“
+
www.razyboard.com/…07699-6139883-0.html
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#31   SignumSalutis   17:32:34 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Papst Benedikt XV duldete die Anfänge des neuen Berufes der Gemeindereferentin … also: Modernistensch…?
SignSal
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#30   sensuscommunis   17:29:40 | Mittwoch, 25. Januar 2012
@ 29
Immer nur?
Wieder ein NÖ…ich heiße ja nicht Paule…
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#29   ANGELUS ULTOR †-10:44:00   17:27:43 | Mittwoch, 25. Januar 2012
sensuscommunis :
Ihre Gedanken verraten Ihre verrottete Seele… immer nur an das Eine denken?
Pfui! :-!
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#28   sensuscommunis   17:26:25 | Mittwoch, 25. Januar 2012
@ 26
Kindchen? Wär mir neu…
Und da sieht man dann auch mal wieder, was Ihr Denken dominiert, die Schw*nze anderer Leute…ich sag ja: ichdystone Sexualorientierung
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#27   valen-tin   17:25:39 | Mittwoch, 25. Januar 2012
@23: Da sollten Sie mal den Ultor oder eines seiner Alter Egos fragen, die kennen sich mit Sicherheit dort besser aus.
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#26   ANGELUS ULTOR †-10:44:00   17:25:01 | Mittwoch, 25. Januar 2012
sensuscommunis :
Kindchen, jetzt wird Deine Birne aber rot!
Naja, weiter unten ist es dafür umso blutleerer!
Ahahahahahahahahahaha! :-D
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#25   sensuscommunis   17:23:26 | Mittwoch, 25. Januar 2012
@ 24
Achso, der Modernistenscheiß stammt aus dem frühen 20. Jahrhundert…
DAS erklärt natürlich alles.
Wachen Sie morgens eigentlich auf und denken so: „Welchen Blödsinn kann ich heute mal verzapfen?“, oder ist das mehr die Nebenwirkung der nachmittäglichen Medikamentendosis?
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#24   ANGELUS ULTOR †-10:44:00   17:21:23 | Mittwoch, 25. Januar 2012
die „Einrichtung“ des Gemeindereferenten noch aus dem frühen 20. Jahrhundert…
.
… als der Modernistenscheiß seine Anfänge nahm!
Und ich behalte recht! :-)
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#22   valen-tin   17:19:50 | Mittwoch, 25. Januar 2012
@20 Dem besagten Herrn sei der Erwerb einiger Tüten „Benimmse“ anzuraten. Aber bitte die höherwertige Qualität, Die letzten müssen vom Grabbeltisch gewesen sein. =D>
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#21   SignumSalutis   17:19:16 | Mittwoch, 25. Januar 2012
@ Angelus.
Zerstörer. Klar. Ich werde morgens wach und überlege: wie kann ich die Kirche noch mehr zerstören …! :-S
Wieviele Gemeindereferentinnen kennen Sie denn? Wieviele tragen Kartoffelsäcke, sind feministisch und zänkisch? Wann haben diese Leute ihre Geheimtreffen (mit den Freimauern) um die Kirchenzerstörung voranzutreiben?
SignSal
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#20   sensuscommunis   17:16:01 | Mittwoch, 25. Januar 2012
@ 18
DAS ist ja auch nicht so schwer, wobei er mir in einem anderen Tröt geraten hat, eine Tüte Schlagfertigkeit zu kaufen…
@ 19
Ich weiß ja nicht wo Sie leben (also eigentlich weiß ich es schon, klingt nur besser als Einleitung), aber wenn ich wikipedia glauben darf (und das darf man meistens), dann stammt die „Einrichtung“ des Gemeindereferenten noch aus dem frühen 20. Jahrhundert…
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#19   ANGELUS ULTOR †-10:44:00   17:13:57 | Mittwoch, 25. Januar 2012
@ SignumSalutis:
Träumen Sie immer so ewiggestrig, nach „guter, alter“ (vor allem alter)
68er-Zerstörer-Ideologie?
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#18   valen-tin   17:11:55 | Mittwoch, 25. Januar 2012
@sensuscommunis#16: Jetzt haben Sie den armen Ultor intellektuell aber ganz schön überfordert. =D> =D> =D>
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#17   SignumSalutis   17:06:05 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Berufsbeschreibung:
– sie sind zänkisch
– sie sind feministisch
– sie tragen gerne Kartoffelsäcke
– sie prügeln gerne wehrlose Priester vom Ambo weg und reißen das Predigtwort an sich:
dann bewerben sie sich im Seminar St. Holundrius für Gemeindepastoral …
so wie Ließchen Tradimüller sich diesen Beruf vorstellt, und die, die ihn ausüben …
Vielleicht weiß Clarissa weiter: wer ist denn nach dem CIC zu maßregeln: der predigende Laie, oder der Zelebrant, der den Laien predigen ließ? Nach meiner Kenntnis enthalten die römischen Verlautbarungen zum Thema kein direktes PredigtVERbot für Laien, sondern ein PredigtGEbot für Kleriker, die sonst ihre Aufgabe, das Evangelium zu verkündigen, vernachlässigen würden. Ein Predigtverbot würde nur daraus erwachsen, dass quasi nicht zwei am Ambo stehen können (wobei Dialogpredigt, wie ich hören durfte, auch eine prima Sache sein sollen).
SignSal
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#16   sensuscommunis   16:32:04 | Mittwoch, 25. Januar 2012
@ 14
Ich und Wahn? Nö, dafür habe ich doch Sie…
Stichwort: Ichdystone Sexualorientierung
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#15   clarissa colonia   16:30:59 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Nun, wenn es zutrifft, daß zänkische Gemeindereferentinnen „altliberale Erfindungen“ sind, wird man wohl „ignorante Hohlköpfe“ für „altgläubige Erfindungen“ halten müssen …
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#14   ANGELUS ULTOR †-10:44:00   16:27:26 | Mittwoch, 25. Januar 2012
@ sensuscommunis:
Von wem brabbeln Sie da in Ihrem nicht näher definierten Wahn? :-O
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#13   Perpetua79   16:24:35 | Mittwoch, 25. Januar 2012
@Elvenpath:
Schon mal etwas gehört vom Hohepriester Jesu Christi (Hebr. 3,1) ???
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#12   sensuscommunis   16:23:46 | Mittwoch, 25. Januar 2012
@ 10:
Herr Photograph…ich hatte mich schon gefragt, wo Ihre sinnlosen Kommentare bleiben, aber danke für die Info aus 1 woran sie litten (sowas kommt halt vom ungeschützten Verkehr, sollten Sie doch besser wissen…tststs)
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#11   clarissa colonia   16:12:17 | Mittwoch, 25. Januar 2012
„Ich möchte Kapläne als Seelsorgehelfer sehen!“
.
Na, dann zeugen Sie mal fleißig …
.
… wobei einem nachhaltigen Erfolg monogame Vorstellungen der katholischen Morallehre doch irgendwie im Wege stehen …
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#10   ANGELUS ULTOR †-10:44:00   16:11:52 | Mittwoch, 25. Januar 2012
LydiaLichterfest :
DAS IST EIN LITURGIE-MISSBRAUCH!
Typisch – wieder von den Emanzen-Weibern angezettelt, die sich Gemeindereferentin schimpfen! :-!
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#9   Mariahilfer   16:11:16 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer.
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#8   Soramonas   16:10:29 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Kandersteger Deklaration gegen Mobbing bei Kindern und Jugendlichen
«Mobbing ist kein Kinderspiel»
www.zeit-fragen.ch/index.php?id=620
Arbeitsheft zur Prävention in Kindergarten und Schule
Grundlagen der Prävention von Mobbing
von Françoise D. Alsaker
www.zeit-fragen.ch/index.php?id=621
Zeit-Fragen > 2012 > Nr.3 vom 17.1.2012 > Grundlagen der Prävention von Mobbing
Grundlagen der Prävention von Mobbing
von Françoise D. Alsaker
www.zeit-fragen.ch/index.php?id=622
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#7   LydiaLichterfest   16:09:33 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Erinnert mich an den Vorfall vom Sonntag, den 02.11.2011 ( Erntedank ) hier in der Pfarrei. Eine der „Grand dames“ der Gemeinde ( Prinz-Eisenherz-Haarschnitt und sichtbar maßlos ) hielt die Predigt, der Pfarrer saß währenddessen eingekauert in der Ecke, gleich einem kranken alten Köter.
Wenn ich nicht wüsste, dass dieser Verstoss der Diözese Hildesheim eh am Hintern vorbeiginge, machte ich darob nen Faß auf. Aber, wie gesagt, Nobbi (Trelle) interessierts sowieso nicht…
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#6   Siegfried   16:07:40 | Mittwoch, 25. Januar 2012
zu #1 @ ANGELUS ULTOR, Deine Diagnise ist zutreffend. Es wäre wunderbar, wenn der deztsche Episkopat nach langen Irrläufen zu Erkenntnis käme!
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#5   ANGELUS ULTOR †-10:44:00   16:03:22 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Gemeindereferenten und Emanzen-Weiber im Kartoffelsack im Altarraum braucht KEIN MENSCH! :-|
Ich möchte Kapläne als Seelsorgehelfer sehen! ^-^
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#4   Tomás   16:01:12 | Mittwoch, 25. Januar 2012
Wirklich eine harte Maßnahme! Die Modernisten zittern weltweit.
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#3   Hare-Krishna   15:54:24 | Mittwoch, 25. Januar 2012
>>eine Melde- und Beschwerdestelle für – auch liturgische – Delikte<<
.
Der größte Katholik im Land,
das ist wohl jedem gut bekannt,
das ist und bleibt mit Sachverstand,
wer Haare in der Predigt fand,
oder auch falsch angewandt,
die Liturgie oder Gewand,
und sogleich eilet unverwandt,
zu melden den, der soll verb(r)annt,
vom Bischof eilends recht galant,
zurück geführt zum Laienstand.
.
Ein Hoch auf solche Katholiken,
die nicht mehr richtig sauber ticken,
Mehr „informelle Mitarbeiter“,
das bingt die Kirche wirklich weiter,
ins Zeitalter Null Vierundachzig,
George Orwell damals noch nicht dacht’sich,
dass Glaubenspolizei die Rettung,
Vollüberwachung mit Verspätung,
in unsere Kirche Einzug hält,
nur Messe-Online-Überwachung fehlt,
doch der Gedanke ist famos,
denn Jesus Christus achtet bloß,
ob jedes Wort korrekt gesprochen,
und ob der Weihrauch gut gerochen,
gleichgültig ist das Herz der Glauber,
viel wichtiger der Mystikzauber,
mit Kerzen und Elysium,
aeternitas brimborium.
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#2   Elvenpath †   15:50:41 | Mittwoch, 25. Januar 2012
„nur der Bischof, Priester oder Diakon“. Also dürfe Jesus keine Messe halten.
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#1   ANGELUS ULTOR †-10:44:00   15:40:04 | Mittwoch, 25. Januar 2012
„Erzbischof Willem Eijk (58) von Utrecht hat einem kirchenfeindlichen Gemeindereferenten nach einer Laienpredigt die Missio Canonica entzogen.“
.
Altliberale Erfindungen, wie die Gemeindereferenten und besonders die zänkischen Gemeindereferentinnen sind so überflüssig wie eine Genitalekzem!
:-P
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