(kreuz.net) Pfarrer Nicolaas Janssens leitet die katholische Pfarrei in der 2.100-Seelen-Marktgemeinde
Sitzendorf an der Schmida – 65 Kilometer nordwestlich von Wien.
Sein Schwerverbrechen: Er nannte im Pfarrblatt
nicht nur Taufen oder Todesfälle, sondern auch die abgefallenen Katholiken – acht an der Zahl.
Während
die kirchenfeindlichen Medien versuchen, die Sache zu dramatisieren, finden es die meisten in der Gemeinde
„nicht so schlimm“ – berichtete die Tageszeitung ‘Niederösterreichische Nachrichten’ am 24. Januar.
Rechtlich einwandfrei
Pfarrer Janssens war von den negativen Reaktionen völlig überrascht:
„Ich habe
mich mittlerweile im Rahmen einer Heiligen Messe dafür entschuldigt und den Betroffenen einen Brief geschrieben.
Außerdem möchte ich mich im kommenden Pfarrblatt noch einmal öffentlich entschuldigen“ – kroch er eifrig.
Für Bezirkshauptmann Stefan Grusch ist die Sache vor dem Gesetz in Ordnung: „Rechtlich würde ich meinen,
spricht nichts dagegen.“
Er erinnert sich, daß früher im Amtsblatt sogar die Führerschein-Entzüge
und Gasthaus-Verbote veröffentlicht wurden.
Ein von der Tageszeitung angefragter und nicht namentlich
genannter Jurist bezweifelte ebenfalls die Gesetzwidrigkeit der Veröffentlichung.
Das Heulen der Kirchenfeinde
Die kirchenfeindliche Tageszeitung ‘Kurier’ versucht erwartungsgemäß Stimmung gegen den Priester zu
machen.
Betroffene seien „empört“ – schürt das Blatt die Emotionen.
Die ehemalige Tierärztin Gabriele
Plaichner ist eine der Abfall-Katholiken.
Vor dem Blatt sagt sie: „Das ist nicht in Ordnung. Wir leben
hier am Land in einer kirchlichen Gemeinde. Und von manchen wird man da schon schief angeschaut.“
Eine
Entschuldigung des Pfarrers will die Dame nicht annehmen.
So schlimm kann die Sache aber nicht sein,
sonst hätte Frau Plaichner ihren Kirchenaustritt nicht auch noch in der überregionalen Presse bekanntgemacht.
Bürgermeister Leopold Hummer kann die Dramatisierungen von Frau Plaichner nicht verstehen:
„Wenn ich
aus der Kirche austrete, sollte ich auch dazu stehen. Das Ganze ist ja nicht boshaft im Pfarrblatt gestanden,
das war wertfrei.“
In der Auflistung war auch ein Kirchen-Eintritt vermeldet.
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Nun, der Leser Tomás scheint ein sogenannter Sedisvakantist zu sein, womit es in seinen Augen derzeit überhaupt keinen Papst gibt, allenfalls „Scheinpäpste“ geben kann.
#63 – „Tierärztin Gabriele Plaichner […] Wir leben hier am Land in einer kirchlichen Gemeinde. Und
von manchen wird man da schon schief angeschaut.“ Sonderbar bleibt, dass der Kirchen-Eintritt unbeachtet
bleibt, zum Einen, zum anderen „hier am Land“ sich eh der Grund herumspricht, warum jemand dieses oder
jenes tat… Wirbel um nichts – bleibt anzumerken, dass das Seelenheil innerhalb der Konzilkirche ohnehin
gefährdet ist.
Wenn Pfarrblätter, wie geschehen, einen Kirchenaustritt namentlich vermelden, sollten die dafür verantwortlichen
Pfarrherren wenigstens so konsequent sein und – nach Zustimmung der Ausgetretenen – auch deren evtl. Begründung
ihres Austritts mit veröffentlichen. Ich bin mir sicher, dass so mancher der apostatischen Scheinpriester
es sich dann nochmal überlegen würde, das zu tun!!!
So sind sie, die linkischen LINKEN Modernismusgestörte – austreten, aber keiner der Dorfbewohner darf
es erfahren, weil es eine Schande ist! Ach ja? Weshalb begeht dann eine Tierärztin so eine Schande? Mein
Tier würde ich so einer gottlosen Bekloppten nie anvertrauen!
www.youtube.com/watch?v=Hou2rdczZt8 . Sag es dass Du willst Dass Du mein Verlangen stillst Sag es Du bist
mein Sag es soll für immer sein Bitte sag dass Du mich liebst Und das Du es mir vergibst Dass ich wollte
nur Dein Herz Dass ich wollte nicht den Schmerz Sag es dass Du willst Dass Du mein Verlangen stillst Sag
es jetzt und hier Du gehörst nur mir Sag dass Gott vergibt
#46 Liberius hat niemals ein eindeutiges häretisches Dokument unterschrieben und Honorius hat mit seiner
„Diplomatie“ die Häresie begünstigt, aber er selbst war kein Häretiker. #54 Hier muß es die Wahl eines
Papstes heißen.
Da kann man doch nur zynisch sein, die Dame (?) war nur in der Kirche, weil sie für katholisch gehalten
werden wollte und nun will sie auch noch für katholisch gehalten werden, da sie von der Kirche abgefallen
ist! Anders ist das doch gar nicht zu verstehen! Was es doch für unwahrhaftige Menschen gibt. „Das ist
nicht in Ordnung. Wir leben hier am Land in einer kirchlichen Gemeinde. Und von manchen wird man da schon
schief angeschaut.“
#53 catholic 20:15:20 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Für den Kirchenaustritt braucht es keinen Pranger. So mancher „prangt“ heute mit seinem Kirchenaustritt.
+ Die Gemeinde soll wissen, wer eintritt und wer austritt.
Können die Piushanseln oder die schismatische Hefe in der Neige des kirchlichen Fasses die vom zuständigen
Diözesanbischof in Schriftform erteilte Beichtjurisdiktion vorweisen (can 969 CIC)? . Sind die Betreffenden
Ortsordinarien, Ortspfarrer oder von diesen in Schriftform delegiert, so daß sie einer Eheschließung
zu deren Gültigkeit assistieren können (can. 1108 CIC)? . Verfügen die schismatischen Kleriker dieser
Zirkelchen über die vom Diözesanbischof in Schriftform erteilte Vollmacht zur gültigen Spendung des
Sakraments der Firmung (can. 883 CIC)?
#48 Soramonas 19:36:16 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Zwei Gesichter des Evangelischen Kirchentags 05.06.11 – Heute geht der 33. evangelische Kirchentag in
Dresden zu Ende. Rund 120.000 eingetragene Dauergäste haben ihn laut Veranstalter besucht. Selten war
ein Kirchentag so politisch … Mehr… www.rf-news.de/…elischen-kirchentags/ Noch eine Woche bis zum
15. Internationalen Pfingstjugendtreffen am 11./12. Juni 01.06.11 – In einer aktuellen Pressemitteilung
des „Zentralen Koordinierungsausschusses“ des Pfingstjugendtreffens heißt es: „Wie immer liegt auf den
sportlichen Aktivitäten ein Schwerpunkt des Pfingstjugendtreffens …“ Mehr… www.rf-news.de/…ffen-am-11.-12.-juni/
Neues zum Umwelttreff auf dem Pfingstjugendtreffen 26.05.11 – In einer Mitteilung der „Bürgerbewegung
für Kryo-Recycling, Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz e.V.“ wird über den Stand der Vorbereitung des
Umweltreffs auf dem Pfingstjugendtreffen und Mitmachmöglichkeiten informiert … Mehr… www.rf-news.de/…-am-11.-und-12.-juni/
@Tomas Dann bräuchten wir dringend ein Schiedsgericht um zu entscheiden, wer Papst ist oder nicht. Häresiebegünstigende
Päpste gabs schon einige: z.B. Liborius… Wojtyla wäre mit seiner Allerlösungstheologie (Dörmann)
nie Papst gewesen, konnte somit die Piusbrüder auch nicht exkommunizieren. Paul VI. mit seiner Vorliebe
für die Nouvelle Theologie hätte sich mit „Cum ex apostolatus officio“ quasi selbst abgesetzt. Vielleicht
hat er deshalb seine Tiara verschenkt? Unter diesen Voraussetzungen würde ich die Kirche als eine Art
Trachtenverein sehen, der nunmal zum Dorf dazugehört.
#45 catholic 19:12:05 | Donnerstag, 26. Januar 2012
So Gott will, werden bald die Erlösungstheologen Tomas und Brandenburgis im Vatikan aufräumen. Beten
wir darum jeden Tag den Rosenkranz zur Gnadenmutter von Potsdam.
#44 Brandenburgis 18:59:58 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Völlig richtig. Die Piussekte ist eine verwirrte, häretische und von Kirchenfeinden gegängelte Gruppierung! Niemand hat das Recht, ihre Veranstaltungen zu besuchen oder sie gar zu unterstützen.
#39 Nach dem Dogma des Primates des Papstes, definiert auf dem Vatikanischen Konzil (1869/1870), muß
ein Katholik dem Papst in allen Fragen (und nicht nur in einigen) des Glaubens, der Sitten, der allgemeinen
Kirchendisziplin und der Leitung der Kirche gehorchen. Dabei spielt die Frage, ob der Papst von seiner
Unfehlbarkeit Gebrauch macht oder nicht, keine Rolle. Dieses Dogma basiert auf der totalen Binde- und
Lösegewalt, die Christus dem Petrus erteilt hat. „Alles, was…“ und nicht einiges. Die Piusbrüder lehnen
die liturgischen und kirchenrechtliche Reformen, gewisse Lehren des „Konzils“ und der „Konzilspäpste“
und gewisse Heiligsprechungen ab, mit der Begründung, sie seien gegen die Tradition. Daraus resultiert,
daß, nach Meinung der Piusbrüder, man dem Papst nur gehorchen muß, wenn er im Sinne der Tradition lehrt
oder anordnet. Das Dogma des Primates des Papstes verlangt aber keinen bedingten, sondern bedingungslosen
Gehorsam. Damit leugnen die Piusbrüder in der Tat das Dogma des Primates des Papstes, auch wenn sie,
im Gegensatz zu den „Orthodoxen“, sich in der Theorie zu diesem Dogma bekennen.
#37 Der Papst ist – persönlich – nichr nur unfehlbar, wenn er feierlich ein Dogma verkündet, sondern
wenn er Kathedralentscheidung trifft. Dazu gehören z.B. die Festellung der Ungültigkeit der anklikanischen
Weihen durch Leo XIII. oder die Bulle „Cum ex apostolatus officio“ von Paul IV., wonach die Weihe eines
Häretikers zum Papst ungültig ist. Ebenso ist der Papst unfehlbar wenn er zusammen mit allen Bischöfen
lehrt. Er ist auch unfehlbar, wenn er kirchenrechtliche und liturgischen Reformen promulgiert und bei
der Heiligsprechung. Christus hat Petrus die Sicherheit und Festigkeit im Glauben zugesichert, indem Er
ihm versprochen hat, sein Glaube wird niemals wanken. Daher kann ein Papst – bei Ausübung seines Amtes –
in Sachen des Glaubens und der Sitten niemals irren. Die Behauptung, der Papst sei nur unfehlbar, wenn
er alle 50 Jahre ein Dogma definiert, ist eindeutig häretisch. Können Sie in jeder Dogmatik nachlesen.
Wer den Koran küsst (wie Wojtla) oder zusammen mit Muslimen und Juden betet (wie Ratzinger), ist ein
Apostat.
@clarissa, Werte Clarissa, wie kommen sie denn da drauf? Die Beichte ist sogar bei einem exkommunizierten,
vom Glauben abgefallenen Priester (im Notfall) gültig. Kein Kirchenrechtler würde behaupten, daß Beichte
oder Ehesakrament in der Orthodoxen Kirche „ungültig“ wären, obwohl sie im Gegensatz zur FSSPX den Primat
des Papstes nicht anerkennen. Das Gerücht von der Ungültigkeit kenne ich nur aus dem Milieu der neugläubigen
Konzilskirche als Machtinstrument gegen glaubenstreue Katholiken. Falls Sie Literatur über die Gültigkeit
der Sakramente in den Ostkirchen kennen mögen sie es mir bitte mitteilen.
@Tomas (sehr geehrter Herr), ich glaube, sie haben die Unfehlbarkeit des Papstes nicht richtig verstanden: Unfehlbar ist der Papst nur dann, wenn er ex kathedra einen überlieferten Glaubenssatz gegen Häresien verteidigt, und nicht, wenn er z.B. versehentlich statt dem hl. Evangelium den Koran küsst, wie es JPII. passierte. Außerdem kann der Papst unter keinen Umständen ein neues Evangelium verkünden. Die allermeisten Päpste haben von ihrer Unfehlbarkeit keinen Gebrauch gemacht.
#35 Der Austritt aus dem staatlichen Kirchensteuermodell kann niemals ein Abfall vom Glauben sein, weil
diese „Kirchensteuer“ kommt nicht der Kirche, sondern der häretischen Konzilssekte zugute. Jeder Katholik
ist verplichtet, keine „Kirchensteuer“ mehr zu zahlen, weil damit der antikatholische Ratzingerverein
finanziell unterstützt wird.
#31 Die Sakramente der Piusbruderschaft sind gültig, aber die Piusbruderschaft ist eine häretische Sekte,
die den Primat und die Unfehlbarkeit des Papstes und die Heiligkeit, Einheit und Indefektibilität der
Kirche leugnet. Daher darf ein Katholik gem. canon 1258 § I CIC an deren Kulthandlungen nicht (aktiv)
teilnehmen.
#33 Der Geduldige 17:38:14 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Tomas sie sind ein Kater? #30 Lieber Kammerjäger ich denke mein Kater genießt es sehr bei einem Menschen
zu leben. In Gegensatz zu Insekten sind Menschen nämlich durchaus in der Lage als Dosenöffner zu fungieren.
Wobei… Dosenöffner …das wird in diesem Forum sicher wieder falsch verstanden
@Amperdeus: echte katholische Sakramente gibts bei der Piusbruderschaft steuerfrei. Außerdem eine garantiert
häresiefreie Predigt. Wer möchte, kann auch spenden, dafür erhält man ein herzliches Dankeschön,
Rosenkranz und hl. Messen.
#27 Der Geduldige 16:31:06 | Donnerstag, 26. Januar 2012
#25: Ich stimme ihnen ausnahmsweise einmal zu. Zumindest was meinen Kater und mich betrifft. Allerdings nur wenn es darum geht sich etwas essbares zu erbetteln.
#26 VanDaalen 16:18:29 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Und schon wieder eine Frage, die überflüssig ist, da Sie es ja genau wissen. Und der Sachverhalt an sich ist dermaßen uninteressant, dass ich hier nicht weiter auf Sie eingehe. Halten Sie sich lieber an die Monense und Defendoren und Kammerjäger dieses Blogs.
#25 kammerjäger 16:17:57 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Ich wollte lediglich feststellen, dass die Haustiere von #3 und #4 offenbar wesentlich intelligenter und vernünftiger sind, als man es von ihren Halter annehmen darf.
#23 Der Geduldige 16:05:38 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Lieber Kammerjäger, mir scheint es sie haben sehr gute Beziehungen zur Redaktion von kreuz.net. Oder
wie sollen wir ihren Beitrag verstehen? „#20 kammerjäger 15:56:43 | Donnerstag, 26. Januar 2012 #3 und
#4:“ Und nun fehlt Beitrag #3.
#22 VanDaalen 16:03:37 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Tomás, mir fällt auf, dass Sie stets und für alles eine Begründung von anderen haben wollen, selbst aber oftmals dieselbe schuldig bleiben. Und wenn es für Ihren beschränkten Raum zu eng wird, verziehen Sie sich einfach. So ist das.
Kanonische Strafen können nur aufgrund eines Gesetzes verhängt werden (can. 221 § 3). . Strafgesetze
unterliegen enger Auslegung und dem Analogieverbot (can. 18). . Kirchliche Gesetzgeber sind: Der Papst,
die Kurie, der Diözesanbischof (can. 391 i.V.m. 135 § 2). . Eine Erklärung (declaratio) ist kein Gesetz
(lex). . Die „Erklärung“ ist ein reines bischöfliches Wunschkonzert ohne rechtliche Bedeutung.
#18 Cybuzar 15:52:01 | Donnerstag, 26. Januar 2012
#17 Stimmt, wobei beachtet werden sollte, dass eine Exkommunikation kein Kirchenausschluss ist. . #16
Das ist richtig. Der Pfarrer könnte durchaus Schwierigkeiten bekommen, wenn eine der geouteten Personen
ihr Steuergeheimnis verletzt sieht.
#17 Amperdeus 15:48:58 | Donnerstag, 26. Januar 2012
cc Ganz so einfach nun doch nicht! Nach der „Erklärung der Dioezesanbischöfe der Bundesrepublik vom
Dezember 1969 zu Fragen des kirchlichen Finanzwesens“ (AfkKR 138, 1969, 557-559. Text auf www.kath.de –
Bistum Limburg) ist der Kirchenaustritt als „schwere Verfehlung“ bezeichnet worden. Er wird mit dem Entzug
von kirchlichen Rechten bedroht „Wenn also ein Katholik seinen Austritt aus der Kirche erklärt – aus
welchen Gründen auch immer –, so stellt dies eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft
dar. Er kann daher am sakramentalen Leben erst wieder teilnehmen, wenn er bereit ist, seine Austrittserklärung
rückgängig zu machen und seinen Pflichten auch in bezug auf die Kirchensteuer wieder nachzukommen“.
Aus kirchlichem Verständnis heraus ist es also für einen ausgetretenen Katholiken nicht mehr möglich,
am Empfang der Sakramente teilzunehmen. Ein Patenamt (bei Taufe und Firmung) kann nicht mehr übernommen
werden. Ein kirchliches Begräbnis ist ohne vorherige Rückkehr zur Kirche nicht möglich. Eine kirchliche
Hochzeit ist ohne Erlaubnis des Bischofs nicht möglich. (s.u.) Vor kurzem wurde bei uns nach einem Patenschein
gefragt, den jemand anlässlich einer Taufe in der evangelischen Kirche benötigt. Der Betreffende war
aus der Kirche ausgetreten und wurde nicht mehr in der Kartei geführt. Die Bestätigung, dass Herr N.N.
„Mitglied der Kirchengemeinde XY“ ist, konnte nicht mehr ausgestellt werden. Schmied, Gerhard; Kirchenaustritt
als abgebrochener Tausch. Anal…
#16 Der Geduldige 15:48:03 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Zusätzlich wäre zu beachten, dass ein Kirchenaustritt ja nicht nur der staatlichen Steuerverwaltung bekannt wird, sondern dass die Kirche davon Kenntnis erhält. Folglich ist der Kirchenaustritt eine Willenserklärung die auch der Kirche als Empfängerin dieser Erklärung bekannt wird.
#15 Cybuzar 15:45:38 | Donnerstag, 26. Januar 2012
#10 Aus kirchenrechtlicher Sicht ist das noch keine Apostasie; die tritt erst ein, wenn Sie sich inhaltlich vom Glauben und nicht nur von der Glaubensgemeinschaft lossagen. Aus staatlicher Sicht ist man ab Austritt hingegen kein Kirchenmitglied mehr. Der Unterschied liegt in der Perspektive.
„Ein Kirchenaustritt ist immer ein Akt der Apostasie …“ . Ihr intellektueller Belichtungszustand, tomas,
führt wohl sogar zum Schattenwurf im Kohlenkeller, oder?
Ein Kirchenaustritt ist immer ein Akt der Apostasie, obwohl es scheint Streitfrage zu sein, ob die Kirchensteuer nicht mehr zu bezahlen, zwangsläufig ein Austritt aus der Kirche ist. Diese Überlegungen spielen hier keine Rolle, wiel die Leute treten nicht aus der Kirche, sondern aus der Konzilssekte aus.
#12 Der Geduldige 15:42:23 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Für einen Akt der Apostasie bedarf es doch der Abwendung von der Religion, oder? Welche Form der Abwendung
wäre denn dann eine Rechtswirksame? Kann nicht eher angenommen werden, dass eine Person mit dem Austritt
aus der Kirche ihre Abwendung von der Religion offenbart?
Werter Patiens, rechtserhebliche Erklärungen entwickeln Rechtswirkungen nur im Rechtsbereich des Empfängers.
. Wenn Sie aus dem Kaninchenzüchterverein austreten, hat dies keinen Einfluß auf Ihre Mitgliedschaft
im Geflügelzüchterverein. Wenn Sie aus der staatlichen Kirchensteuerinkassovereinigung austreten, sind
Sie nach wie vor Mitglied der Kirche.
#10 Der Geduldige 15:33:15 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Irre ich mich, oder ist ein Kirchenaustritt an sich nicht bereits ein Akt der Apostasie? Ein Kirchenaustritt ist doch die Abwendung von einer Religion, oder?
Die Abmeldung bei der staatlichen Stelle ( Magistrat , Bezirkshauptmannschaft) bewirkt keinen Kirchenaustritt, der ist nach der neueren römischen Rechtsprechung erst gegeben wenn der Gläubige einen Akt der Apostasie setzt, somit war die Information im Pfarrblatt sowieso falsch
Katholiken, die aus dem Kirchensteuerverein austreten, namentlich zu nennen, scheint tolerabel. . Die
Zahlen mutmaßlicher, verjährter Mißbrauchsfälle zu veröffentlichen aber soll ein Kreuzzug gegen die
Kirche sein? . Wer so etwas behauptete, hätte wohl nicht mehr alle Pfetten auf dem Dach …
#7 Rose im Kreuz 15:06:44 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Die in der Kirchenhass-Tradition stehenden nationalen sozialistischen Mediendirnen von „Kurier“ und „Standard“
wollen wieder einmal Priesters ans Kreuz nageln? – Sogenannte Politiker, deren politische Tätigkeit sich
auf das Schänden von Kleinkindern beschränkt, werden von den Mediendirnen befriedigt: – derstandard.at/…-ist-auf-Sand-gebaut
– Kinderschänder decken können sie, die Mediendirnen. Wer für eine Tageszeitung bezahlt, ist ein Kretin.
„… sondern auch die abgefallenen Katholiken …“ . Und ich dachte, nur die ungehorsamen Bischöfe würden
Austritt mit Glaubensabfall verwechseln. . Aber dies ist wieder mal ein schöner Beweis dafür, dass sich
die infulierten Rechtsnihilisten und die schismatischen Rechtsagnostiker in nichts nachstehen …