Niederösterreich
Die ehemalige Tierärztin Gabriele Plaichner ist aus der Kirche ausgetreten
„Wenn ich aus der Kirche austrete, sollte ich auch dazu stehen. Das Ganze ist ja nicht boshaft im Pfarrblatt gestanden, das war wertfrei.“
© Catholic Church (England and Wales), CC
(kreuz.net) Pfarrer Nicolaas Janssens leitet die katholische Pfarrei in der 2.100-Seelen-Marktgemeinde Sitzendorf an der Schmida – 65 Kilometer nordwestlich von Wien.

Sein Schwerverbrechen: Er nannte im Pfarrblatt nicht nur Taufen oder Todesfälle, sondern auch die abgefallenen Katholiken – acht an der Zahl.

Während die kirchenfeindlichen Medien versuchen, die Sache zu dramatisieren, finden es die meisten in der Gemeinde „nicht so schlimm“ – berichtete die Tageszeitung ‘Niederösterreichische Nachrichten’ am 24. Januar.

Rechtlich einwandfrei

Pfarrer Janssens war von den negativen Reaktionen völlig überrascht:

„Ich habe mich mittlerweile im Rahmen einer Heiligen Messe dafür entschuldigt und den Betroffenen einen Brief geschrieben. Außerdem möchte ich mich im kommenden Pfarrblatt noch einmal öffentlich entschuldigen“ – kroch er eifrig.

Für Bezirkshauptmann Stefan Grusch ist die Sache vor dem Gesetz in Ordnung: „Rechtlich würde ich meinen, spricht nichts dagegen.“

Er erinnert sich, daß früher im Amtsblatt sogar die Führerschein-Entzüge und Gasthaus-Verbote veröffentlicht wurden.

Ein von der Tageszeitung angefragter und nicht namentlich genannter Jurist bezweifelte ebenfalls die Gesetzwidrigkeit der Veröffentlichung.

Das Heulen der Kirchenfeinde

Die kirchenfeindliche Tageszeitung ‘Kurier’ versucht erwartungsgemäß Stimmung gegen den Priester zu machen.

Betroffene seien „empört“ – schürt das Blatt die Emotionen.

Die ehemalige Tierärztin Gabriele Plaichner ist eine der Abfall-Katholiken.

Vor dem Blatt sagt sie: „Das ist nicht in Ordnung. Wir leben hier am Land in einer kirchlichen Gemeinde. Und von manchen wird man da schon schief angeschaut.“

Eine Entschuldigung des Pfarrers will die Dame nicht annehmen.

So schlimm kann die Sache aber nicht sein, sonst hätte Frau Plaichner ihren Kirchenaustritt nicht auch noch in der überregionalen Presse bekanntgemacht.

Bürgermeister Leopold Hummer kann die Dramatisierungen von Frau Plaichner nicht verstehen:

„Wenn ich aus der Kirche austrete, sollte ich auch dazu stehen. Das Ganze ist ja nicht boshaft im Pfarrblatt gestanden, das war wertfrei.“

In der Auflistung war auch ein Kirchen-Eintritt vermeldet.
      
65 Lesermeinungen
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#67   Hromadka   22:24:30 | Freitag, 27. Januar 2012
Nun, der Leser Tomás scheint ein sogenannter Sedisvakantist zu sein, womit es in seinen Augen derzeit überhaupt keinen Papst gibt, allenfalls „Scheinpäpste“ geben kann.
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#66   Actinobacillus von und zu actinomycetemcomitans a. D.   22:06:25 | Freitag, 27. Januar 2012
#43 Tomás
Warum gehorchen Sie nicht dem Papst und entscheiden als ganz normaler Laie wer Papst ist und wer nicht?
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#65   r.ruhrgebietler   13:46:32 | Freitag, 27. Januar 2012
#63 – „Tierärztin Gabriele Plaichner […] Wir leben hier am Land in einer kirchlichen Gemeinde. Und von manchen wird man da schon schief angeschaut.“ Sonderbar bleibt, dass der Kirchen-Eintritt unbeachtet bleibt, zum Einen, zum anderen „hier am Land“ sich eh der Grund herumspricht, warum jemand dieses oder jenes tat…
Wirbel um nichts – bleibt anzumerken, dass das Seelenheil innerhalb der Konzilkirche ohnehin gefährdet ist.
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#64   Anael   06:24:17 | Freitag, 27. Januar 2012
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#63   Konsequent katholisch   05:47:02 | Freitag, 27. Januar 2012
Wenn Pfarrblätter, wie geschehen, einen Kirchenaustritt namentlich vermelden, sollten die dafür verantwortlichen Pfarrherren wenigstens so konsequent sein und – nach Zustimmung der Ausgetretenen – auch deren evtl. Begründung ihres Austritts mit veröffentlichen.
Ich bin mir sicher, dass so mancher der apostatischen Scheinpriester es sich dann nochmal überlegen würde, das zu tun!!! o.O
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#62   ANGELUS ULTOR †-10:35:52   03:29:57 | Freitag, 27. Januar 2012
So sind sie, die linkischen LINKEN Modernismusgestörte – austreten,
aber keiner der Dorfbewohner darf es erfahren, weil es eine Schande ist!
Ach ja?
Weshalb begeht dann eine Tierärztin so eine Schande?
Mein Tier würde ich so einer gottlosen Bekloppten nie anvertrauen!
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#61   Anael   02:53:07 | Freitag, 27. Januar 2012
www.youtube.com/watch?v=Hou2rdczZt8
.
Sag es dass Du willst
Dass Du mein Verlangen stillst
Sag es Du bist mein
Sag es soll für immer sein
Bitte sag dass Du mich liebst
Und das Du es mir vergibst
Dass ich wollte nur Dein Herz
Dass ich wollte nicht den Schmerz
Sag es dass Du willst
Dass Du mein Verlangen stillst
Sag es jetzt und hier
Du gehörst nur mir
Sag dass Gott vergibt
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#60   clarissa colonia   01:39:04 | Freitag, 27. Januar 2012
„Träumen Sie von Ihrer „Papstwahl“.“
.
Nach eigenen Angaben geht der dümmliche Infant doch von einer „Weihe“ zu selbigem aus!
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#59   Schalom †-1:00:00:12   00:01:20 | Freitag, 27. Januar 2012
Tomas,
Gute Nacht !!! Träumen Sie von Ihrer „Papstwahl“.
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#58   Tomás   23:59:22 | Donnerstag, 26. Januar 2012
#46
Liberius hat niemals ein eindeutiges häretisches Dokument unterschrieben und Honorius hat mit seiner „Diplomatie“ die Häresie begünstigt, aber er selbst war kein Häretiker.
#54
Hier muß es die Wahl eines Papstes heißen.
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#57   Brandenburgis   20:50:31 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Da liegt einem auf der Zunge „Typisch katholisch!“
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#56   Antonio Michele Ghislieri   20:47:30 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Da kann man doch nur zynisch sein, die Dame (?) war nur in der Kirche, weil sie für katholisch gehalten werden wollte und nun will sie auch noch für katholisch gehalten werden, da sie von der Kirche abgefallen ist! Anders ist das doch gar nicht zu verstehen! Was es doch für unwahrhaftige Menschen gibt.
>:)
„Das ist nicht in Ordnung. Wir leben hier am Land in einer kirchlichen Gemeinde. Und von manchen wird man da schon schief angeschaut.“
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#55   Brandenburgis   20:43:07 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Tomas ist doch nur ein Automat.
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#54   Gotthard   20:38:38 | Donnerstag, 26. Januar 2012
@tomas: >wonach die Weihe eines Häretikers zum Papst ungültig ist.<
seit wann wird ein Papst geweiht? Ist das die vierte Stufe des Weihesakramentes?
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#53   catholic   20:15:20 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Für den Kirchenaustritt braucht es keinen Pranger.
So mancher „prangt“ heute mit seinem Kirchenaustritt.
+
Die Gemeinde soll wissen, wer eintritt und wer austritt.
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#52   Mufelius   20:12:19 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Juuhuuu, führt den Pranger wieder ein! :-D
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#51   clarissa colonia   20:00:45 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Können die Piushanseln oder die schismatische Hefe in der Neige des kirchlichen Fasses die vom zuständigen Diözesanbischof in Schriftform erteilte Beichtjurisdiktion vorweisen (can 969 CIC)?
.
Sind die Betreffenden Ortsordinarien, Ortspfarrer oder von diesen in Schriftform delegiert, so daß sie einer Eheschließung zu deren Gültigkeit assistieren können (can. 1108 CIC)?
.
Verfügen die schismatischen Kleriker dieser Zirkelchen über die vom Diözesanbischof in Schriftform erteilte Vollmacht zur gültigen Spendung des Sakraments der Firmung (can. 883 CIC)?
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#50   catholic   19:53:58 | Donnerstag, 26. Januar 2012
1,3 Milliarden verbleiben in der Römisch Katholischen Kirche.
+
In jedem Pfarrblatt sollte man die Ausgetretenen zu den Verstorbenen zählen.
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#49   Konsequent katholisch   19:50:30 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Nicht, wer aus der >:) Konzilssekte :-! austritt, ist der „Abfall-Katholik“ (kreuz.net), sondern derjenige, der in ihr verbleibt!!! :-S
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#48   Soramonas   19:36:16 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Zwei Gesichter des Evangelischen Kirchentags
05.06.11 – Heute geht der 33. evangelische Kirchentag in Dresden zu Ende. Rund 120.000 eingetragene Dauergäste haben ihn laut Veranstalter besucht. Selten war ein Kirchentag so politisch …
Mehr…
www.rf-news.de/…elischen-kirchentags/
Noch eine Woche bis zum 15. Internationalen Pfingstjugendtreffen am 11./12. Juni
01.06.11 – In einer aktuellen Pressemitteilung des „Zentralen Koordinierungsausschusses“ des Pfingstjugendtreffens heißt es: „Wie immer liegt auf den sportlichen Aktivitäten ein Schwerpunkt des Pfingstjugendtreffens …“
Mehr…
www.rf-news.de/…ffen-am-11.-12.-juni/
Neues zum Umwelttreff auf dem Pfingstjugendtreffen
26.05.11 – In einer Mitteilung der „Bürgerbewegung für Kryo-Recycling, Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz e.V.“ wird über den Stand der Vorbereitung des Umweltreffs auf dem Pfingstjugendtreffen und Mitmachmöglichkeiten informiert …
Mehr…
www.rf-news.de/…-am-11.-und-12.-juni/
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#47   catholic   19:34:13 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Tomas ist das unfehlbare Schiedsgericht.
Er muss nach Rom.
Bitten wir darum die Gnadenmutter von Dünkelsbergen.
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#46   Hacki   19:14:34 | Donnerstag, 26. Januar 2012
@Tomas
Dann bräuchten wir dringend ein Schiedsgericht um zu entscheiden, wer Papst ist oder nicht.
Häresiebegünstigende Päpste gabs schon einige: z.B. Liborius…
Wojtyla wäre mit seiner Allerlösungstheologie (Dörmann) nie Papst gewesen, konnte somit die Piusbrüder auch nicht exkommunizieren. Paul VI. mit seiner Vorliebe für die Nouvelle Theologie hätte sich mit „Cum ex apostolatus officio“ quasi selbst abgesetzt. Vielleicht hat er deshalb seine Tiara verschenkt?
Unter diesen Voraussetzungen würde ich die Kirche als eine Art Trachtenverein sehen, der nunmal zum Dorf dazugehört.
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#45   catholic   19:12:05 | Donnerstag, 26. Januar 2012
So Gott will, werden bald die Erlösungstheologen Tomas und Brandenburgis im Vatikan aufräumen.
Beten wir darum jeden Tag den Rosenkranz zur Gnadenmutter von Potsdam.
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#44   Brandenburgis   18:59:58 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Völlig richtig. Die Piussekte ist eine verwirrte, häretische und von Kirchenfeinden gegängelte Gruppierung! Niemand hat das Recht, ihre Veranstaltungen zu besuchen oder sie gar zu unterstützen.
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#43   Tomás   18:54:09 | Donnerstag, 26. Januar 2012
#39
Nach dem Dogma des Primates des Papstes, definiert auf dem Vatikanischen Konzil (1869/1870), muß ein Katholik dem Papst in allen Fragen (und nicht nur in einigen) des Glaubens, der Sitten, der allgemeinen Kirchendisziplin und der Leitung der Kirche gehorchen. Dabei spielt die Frage, ob der Papst von seiner Unfehlbarkeit Gebrauch macht oder nicht, keine Rolle. Dieses Dogma basiert auf der totalen Binde- und Lösegewalt, die Christus dem Petrus erteilt hat. „Alles, was…“ und nicht einiges. Die Piusbrüder lehnen die liturgischen und kirchenrechtliche Reformen, gewisse Lehren des „Konzils“ und der „Konzilspäpste“ und gewisse Heiligsprechungen ab, mit der Begründung, sie seien gegen die Tradition.
Daraus resultiert, daß, nach Meinung der Piusbrüder, man dem Papst nur gehorchen muß, wenn er im Sinne der Tradition lehrt oder anordnet. Das Dogma des Primates des Papstes verlangt aber keinen bedingten, sondern bedingungslosen Gehorsam. Damit leugnen die Piusbrüder in der Tat das Dogma des Primates des Papstes, auch wenn sie, im Gegensatz zu den „Orthodoxen“, sich in der Theorie zu diesem Dogma bekennen.
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#42   Brandenburgis   18:33:23 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Tja, was aber sagt Pastor aeternus dazu?
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#41   Tomás   18:29:58 | Donnerstag, 26. Januar 2012
#37
Der Papst ist – persönlich – nichr nur unfehlbar, wenn er feierlich ein Dogma verkündet, sondern wenn er Kathedralentscheidung trifft. Dazu gehören z.B. die Festellung der Ungültigkeit der anklikanischen Weihen durch Leo XIII. oder die Bulle „Cum ex apostolatus officio“ von Paul IV., wonach die Weihe eines Häretikers zum Papst ungültig ist. Ebenso ist der Papst unfehlbar wenn er zusammen mit allen Bischöfen lehrt. Er ist auch unfehlbar, wenn er kirchenrechtliche und liturgischen Reformen promulgiert und bei der Heiligsprechung. Christus hat Petrus die Sicherheit und Festigkeit im Glauben zugesichert, indem Er ihm versprochen hat, sein Glaube wird niemals wanken.
Daher kann ein Papst – bei Ausübung seines Amtes – in Sachen des Glaubens und der Sitten niemals irren.
Die Behauptung, der Papst sei nur unfehlbar, wenn er alle 50 Jahre ein Dogma definiert, ist eindeutig häretisch.
Können Sie in jeder Dogmatik nachlesen.
Wer den Koran küsst (wie Wojtla) oder zusammen mit Muslimen und Juden betet (wie Ratzinger), ist ein Apostat.
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#40   Brandenburgis   18:26:26 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Hacki, du brauchst die Klarisse nicht vollzuquatschen. Die ist meschugge, wie unsere Mitbürger sagen.
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#39   Hacki   18:16:25 | Donnerstag, 26. Januar 2012
@clarissa,
Werte Clarissa, wie kommen sie denn da drauf? Die Beichte ist sogar bei einem exkommunizierten, vom Glauben abgefallenen Priester (im Notfall) gültig.
Kein Kirchenrechtler würde behaupten, daß Beichte oder Ehesakrament in der Orthodoxen Kirche „ungültig“ wären, obwohl sie im Gegensatz zur FSSPX den Primat des Papstes nicht anerkennen.
Das Gerücht von der Ungültigkeit kenne ich nur aus dem Milieu der neugläubigen Konzilskirche als Machtinstrument gegen glaubenstreue Katholiken.
Falls Sie Literatur über die Gültigkeit der Sakramente in den Ostkirchen kennen mögen sie es mir bitte mitteilen.
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#38   clarissa colonia   17:55:52 | Donnerstag, 26. Januar 2012
„… echte katholische Sakramente gibts bei der Piusbruderschaft steuerfrei …“
.
Nur leider sind Eheschließung und Bußsakrament dort nicht gültig.
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#37   Hacki   17:55:47 | Donnerstag, 26. Januar 2012
@Tomas (sehr geehrter Herr), ich glaube, sie haben die Unfehlbarkeit des Papstes nicht richtig verstanden: Unfehlbar ist der Papst nur dann, wenn er ex kathedra einen überlieferten Glaubenssatz gegen Häresien verteidigt, und nicht, wenn er z.B. versehentlich statt dem hl. Evangelium den Koran küsst, wie es JPII. passierte. Außerdem kann der Papst unter keinen Umständen ein neues Evangelium verkünden. Die allermeisten Päpste haben von ihrer Unfehlbarkeit keinen Gebrauch gemacht.
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#36   Tomás   17:49:47 | Donnerstag, 26. Januar 2012
#35
Der Austritt aus dem staatlichen Kirchensteuermodell kann niemals ein Abfall vom Glauben sein, weil diese „Kirchensteuer“ kommt nicht der Kirche, sondern der häretischen Konzilssekte zugute. Jeder Katholik ist verplichtet, keine „Kirchensteuer“ mehr zu zahlen, weil damit der antikatholische Ratzingerverein finanziell unterstützt wird.
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#35   sct   17:45:37 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Laut den neuesten Richtlinien aus dem Vatikan ist ein Austritt aus dem staatlichen Kirchensteuermodell KEIN Glaubensabfall!End of quote.
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#34   Tomás   17:43:41 | Donnerstag, 26. Januar 2012
#31
Die Sakramente der Piusbruderschaft sind gültig, aber die Piusbruderschaft ist eine häretische Sekte, die den Primat und die Unfehlbarkeit des Papstes und die Heiligkeit, Einheit und Indefektibilität der Kirche leugnet. Daher darf ein Katholik gem. canon 1258 § I CIC an deren Kulthandlungen nicht (aktiv) teilnehmen.
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#33   Der Geduldige   17:38:14 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Tomas sie sind ein Kater? #30
Lieber Kammerjäger ich denke mein Kater genießt es sehr bei einem Menschen zu leben. In Gegensatz zu Insekten sind Menschen nämlich durchaus in der Lage als Dosenöffner zu fungieren. Wobei… Dosenöffner …das wird in diesem Forum sicher wieder falsch verstanden ^-^
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#32   Elendester Sünder   17:34:05 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Vielleicht überlegt sie es sich noch mal. Kreuz.net wird uns auf dem Laufenden halten.
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#31   Hacki   17:33:12 | Donnerstag, 26. Januar 2012
@Amperdeus:
echte katholische Sakramente gibts bei der Piusbruderschaft steuerfrei. Außerdem eine garantiert häresiefreie Predigt. Wer möchte, kann auch spenden, dafür erhält man ein herzliches Dankeschön, Rosenkranz und hl. Messen.
;-)
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#30   Tomás   17:32:05 | Donnerstag, 26. Januar 2012
#26
Ich stelle fest, daß Sie eine Behauptung aufgestellt haben, die Sie nicht beweisen können.
#28
Ich würde niemals bei einem Homo leben.
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#29   Elendester Sünder   16:34:25 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Was hat die ehemalige Tierärztin Gabriele Plaichner denn für ein Problem?
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#28   kammerjäger   16:32:45 | Donnerstag, 26. Januar 2012
#25 Wie lebt es sich als Kater bei deinem Homo? Muss er Angst haben? :-D
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#27   Der Geduldige   16:31:06 | Donnerstag, 26. Januar 2012
#25: Ich stimme ihnen ausnahmsweise einmal zu. Zumindest was meinen Kater und mich betrifft. Allerdings nur wenn es darum geht sich etwas essbares zu erbetteln. ;-)
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#26   VanDaalen   16:18:29 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Und schon wieder eine Frage, die überflüssig ist, da Sie es ja genau wissen. Und der Sachverhalt an sich ist dermaßen uninteressant, dass ich hier nicht weiter auf Sie eingehe. Halten Sie sich lieber an die Monense und Defendoren und Kammerjäger dieses Blogs.
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#25   kammerjäger   16:17:57 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Ich wollte lediglich feststellen, dass die Haustiere von #3 und #4 offenbar wesentlich intelligenter und vernünftiger sind, als man es von ihren Halter annehmen darf.
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#24   Tomás   16:14:49 | Donnerstag, 26. Januar 2012
#22
Wann habe mich verzogen?
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#23   Der Geduldige   16:05:38 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Lieber Kammerjäger, mir scheint es sie haben sehr gute Beziehungen zur Redaktion von kreuz.net. Oder wie sollen wir ihren Beitrag verstehen?
„#20 kammerjäger 15:56:43 | Donnerstag, 26. Januar 2012
#3 und #4:“
Und nun fehlt Beitrag #3.
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#22   VanDaalen   16:03:37 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Tomás, mir fällt auf, dass Sie stets und für alles eine Begründung von anderen haben wollen, selbst aber oftmals dieselbe schuldig bleiben. Und wenn es für Ihren beschränkten Raum zu eng wird, verziehen Sie sich einfach. So ist das.
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#21   clarissa colonia   15:58:50 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Kanonische Strafen können nur aufgrund eines Gesetzes verhängt werden (can. 221 § 3).
.
Strafgesetze unterliegen enger Auslegung und dem Analogieverbot (can. 18).
.
Kirchliche Gesetzgeber sind: Der Papst, die Kurie, der Diözesanbischof (can. 391 i.V.m. 135 § 2).
.
Eine Erklärung (declaratio) ist kein Gesetz (lex).
.
Die „Erklärung“ ist ein reines bischöfliches Wunschkonzert ohne rechtliche Bedeutung.
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#20   kammerjäger   15:56:43 | Donnerstag, 26. Januar 2012
#3 und #4:
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#19   Tomás   15:54:36 | Donnerstag, 26. Januar 2012
#14
Ich bitte um Begründung. Keine Antwort ist auch eine.
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#18   Cybuzar   15:52:01 | Donnerstag, 26. Januar 2012
#17 Stimmt, wobei beachtet werden sollte, dass eine Exkommunikation kein Kirchenausschluss ist.
.
#16 Das ist richtig. Der Pfarrer könnte durchaus Schwierigkeiten bekommen, wenn eine der geouteten Personen ihr Steuergeheimnis verletzt sieht.
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#17   Amperdeus   15:48:58 | Donnerstag, 26. Januar 2012
cc
Ganz so einfach nun doch nicht!
Nach der „Erklärung der Dioezesanbischöfe der Bundesrepublik vom Dezember 1969 zu Fragen des kirchlichen Finanzwesens“ (AfkKR 138, 1969, 557-559. Text auf www.kath.de – Bistum Limburg) ist der Kirchenaustritt als „schwere Verfehlung“ bezeichnet worden. Er wird mit dem Entzug von kirchlichen Rechten bedroht „Wenn also ein Katholik seinen Austritt aus der Kirche erklärt – aus welchen Gründen auch immer –, so stellt dies eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft dar. Er kann daher am sakramentalen Leben erst wieder teilnehmen, wenn er bereit ist, seine Austrittserklärung rückgängig zu machen und seinen Pflichten auch in bezug auf die Kirchensteuer wieder nachzukommen“.
Aus kirchlichem Verständnis heraus ist es also für einen ausgetretenen Katholiken nicht mehr möglich, am Empfang der Sakramente teilzunehmen.
Ein Patenamt (bei Taufe und Firmung) kann nicht mehr übernommen werden.
Ein kirchliches Begräbnis ist ohne vorherige Rückkehr zur Kirche nicht möglich.
Eine kirchliche Hochzeit ist ohne Erlaubnis des Bischofs nicht möglich. (s.u.)
Vor kurzem wurde bei uns nach einem Patenschein gefragt, den jemand anlässlich einer Taufe in der evangelischen Kirche benötigt. Der Betreffende war aus der Kirche ausgetreten und wurde nicht mehr in der Kartei geführt. Die Bestätigung, dass Herr N.N. „Mitglied der Kirchengemeinde XY“ ist, konnte nicht mehr ausgestellt werden.
Schmied, Gerhard; Kirchenaustritt als abgebrochener Tausch. Anal…
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#16   Der Geduldige   15:48:03 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Zusätzlich wäre zu beachten, dass ein Kirchenaustritt ja nicht nur der staatlichen Steuerverwaltung bekannt wird, sondern dass die Kirche davon Kenntnis erhält. Folglich ist der Kirchenaustritt eine Willenserklärung die auch der Kirche als Empfängerin dieser Erklärung bekannt wird.
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#15   Cybuzar   15:45:38 | Donnerstag, 26. Januar 2012
#10 Aus kirchenrechtlicher Sicht ist das noch keine Apostasie; die tritt erst ein, wenn Sie sich inhaltlich vom Glauben und nicht nur von der Glaubensgemeinschaft lossagen. Aus staatlicher Sicht ist man ab Austritt hingegen kein Kirchenmitglied mehr. Der Unterschied liegt in der Perspektive.
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#14   clarissa colonia   15:45:06 | Donnerstag, 26. Januar 2012
„Ein Kirchenaustritt ist immer ein Akt der Apostasie …“
.
Ihr intellektueller Belichtungszustand, tomas, führt wohl sogar zum Schattenwurf im Kohlenkeller, oder?
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#13   Tomás   15:43:08 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Ein Kirchenaustritt ist immer ein Akt der Apostasie, obwohl es scheint Streitfrage zu sein, ob die Kirchensteuer nicht mehr zu bezahlen, zwangsläufig ein Austritt aus der Kirche ist. Diese Überlegungen spielen hier keine Rolle, wiel die Leute treten nicht aus der Kirche, sondern aus der Konzilssekte aus.
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#12   Der Geduldige   15:42:23 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Für einen Akt der Apostasie bedarf es doch der Abwendung von der Religion, oder? Welche Form der Abwendung wäre denn dann eine Rechtswirksame?
Kann nicht eher angenommen werden, dass eine Person mit dem Austritt aus der Kirche ihre Abwendung von der Religion offenbart?
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#11   clarissa colonia   15:38:51 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Werter Patiens, rechtserhebliche Erklärungen entwickeln Rechtswirkungen nur im Rechtsbereich des Empfängers.
.
Wenn Sie aus dem Kaninchenzüchterverein austreten, hat dies keinen Einfluß auf Ihre Mitgliedschaft im Geflügelzüchterverein. Wenn Sie aus der staatlichen Kirchensteuerinkassovereinigung austreten, sind Sie nach wie vor Mitglied der Kirche.
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#10   Der Geduldige   15:33:15 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Irre ich mich, oder ist ein Kirchenaustritt an sich nicht bereits ein Akt der Apostasie? Ein Kirchenaustritt ist doch die Abwendung von einer Religion, oder?
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#9   wickerl   15:29:07 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Die Abmeldung bei der staatlichen Stelle ( Magistrat , Bezirkshauptmannschaft) bewirkt keinen Kirchenaustritt, der ist nach der neueren römischen Rechtsprechung erst gegeben wenn der Gläubige einen Akt der Apostasie setzt, somit war die Information im Pfarrblatt sowieso falsch
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#8   clarissa colonia   15:11:14 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Katholiken, die aus dem Kirchensteuerverein austreten, namentlich zu nennen, scheint tolerabel.
.
Die Zahlen mutmaßlicher, verjährter Mißbrauchsfälle zu veröffentlichen aber soll ein Kreuzzug gegen die Kirche sein?
.
Wer so etwas behauptete, hätte wohl nicht mehr alle Pfetten auf dem Dach …
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#7   Rose im Kreuz   15:06:44 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Die in der Kirchenhass-Tradition stehenden nationalen sozialistischen Mediendirnen von „Kurier“ und „Standard“ wollen wieder einmal Priesters ans Kreuz nageln?

Sogenannte Politiker, deren politische Tätigkeit sich auf das Schänden von Kleinkindern beschränkt, werden von den Mediendirnen befriedigt:

derstandard.at/…-ist-auf-Sand-gebaut

Kinderschänder decken können sie, die Mediendirnen.
Wer für eine Tageszeitung bezahlt, ist ein Kretin.
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#6   damdem   15:03:28 | Donnerstag, 26. Januar 2012
Man darf sich jetzt nicht mehr kennen auf dem Dorfe.
Sonst – auweia – kämen meine kleinen Sündchen aus!
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#5   clarissa colonia   14:45:42 | Donnerstag, 26. Januar 2012
„… sondern auch die abgefallenen Katholiken …“
.
Und ich dachte, nur die ungehorsamen Bischöfe würden Austritt mit Glaubensabfall verwechseln.
.
Aber dies ist wieder mal ein schöner Beweis dafür, dass sich die infulierten Rechtsnihilisten und die schismatischen Rechtsagnostiker in nichts nachstehen …
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#4   Der Geduldige   14:45:17 | Donnerstag, 26. Januar 2012
#3: =D>
Stimmt mein Kater ist auch krank wenn ich kreuz.net aufrufe. Meiner hat dann allerdings Durchfall…
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#2   Der Geduldige   14:39:56 | Donnerstag, 26. Januar 2012
…das Frau Plaichner früher als Tierärztin praktizierte?
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