In Großbritannien dürfen selbständig lebensfähige Kinder noch bis zum sechsten Schwangerschaftsmonat ungestraft getötet werden. Die britischen Ärzte wünschen sich, daß das auch weiterhin so bleibt.
(kreuz.net, London) Die britische Ärztekammer will ungeborene Kinder weiterhin bis zum sechsten Monat
töten können. Sie äußerte sich kürzlich gegen eine Senkung der gesetzlich erlaubten Tötungsfrist
auf fünf Monate.
Die Diskussion zur Ausdehnung des Lebensrechts von Kindern zog sich bereits über ein
Jahr dahin.
Bei der Abstimmung wollten mehr als 75 Prozent der anwesenden Ärzte ungeborene Kinder auch
nach dem fünften Schwangerschaftsmonat weiterhin legal sterben sehen.
Zwar seien Spätabtreibungen sehr
„störende Ereignisse“, lamentierten die Ärzte. Aber sie wären angeblich manchmal notwendig, um das
Leben der Mutter zu retten.
Konkrete Beispiele oder gar statistische Angaben zu solchen Fällen lieferten
die Ärzte nicht. Sie gelten in der modernen Medizin als praktisch inexistent.
Behinderte Kinder wollen
die britischen Mediziner sowieso „gesondert“ betrachten, wenn von der Kürzung der Abtreibungsfristen
die Rede sei.
Seit dem Jahre 1967 erlaubt die britische Gesetzgebung die Tötung von ungeborenen Kindern
bis zu einem Alter von sieben Monaten.
1990 wurde die Todesmarke für ungeborene Kinder auf sechs Monate
herabgesetzt. Die Gesetzesänderung wurde durch die Tatsache motiviert, daß Kinder, die bis zum siebten
Monat zur Welt kommen, heute leicht überleben.
Das ist inzwischen auch für Kinder der Fall, die im
sechsten Schwangerschaftsmonat geboren werden. Deshalb war nun eine weitere Ausdehnung des Lebensrechtes
im Gespräch.
Angestoßen wurde die jüngste Abtreibungsdiskussion auch durch Filmaufnahmen, die ein
drei Monate altes ungeborenes Kind beim Daumenlutschen und Fruchtwassertreten zeigten.
Selbst die britischen
Ableger des berüchtigten internationalen Abtreibungsnetzwerkes ‘Planned Parenthood’ sprachen sich im
Vorfeld der Diskussion für eine Ausweitung des Lebensrechtes ungeborener Kinder aus.
Kinder im sechsten
Schwangerschaftsmonat seien außerhalb des Mutterleibes alleine lebensfähig: „Wir glauben, daß die Obergrenze
für Abtreibungen im Licht der medizinischen Entwicklungen gesenkt werden sollte.“
Diese Aussage von
‘Planned Parenthood’ war offensichtlich ein Ausrutscher.
Nach dem Votum der britischen Ärzte zeigten
sich die Abtreibungsunternehmer erfreut und begrüßten die kinderfeindliche Entscheidung.
Man verhindere
damit, daß hochschwangere Mütter ins Ausland fahren müßten, um sich ihrer bereits lebensfähigen Leibesfrucht
zu entledigen.
Der ‘Britische Rundfunk’ veröffentlichte am Sonntag weitere Stellungnahmen zum Thema.
Warum darf man ein überlebensfähiges Kind im Mutterleib abtreiben, während das Töten eines frühgeborenen
Kindes ein Mord ist? – fragte eine gewisse Lauren aus Südengland.
Zur Frage, ob man ein Kind im sechsten
oder im fünften Schwangerschaftsmonat umbringen soll, meint eine Anna Smith aus Manchester: „Das ist
so, als ob man darüber diskutieren würde, ob der Mord an einem zweijährigen Kind weniger schlimm sei
als an einem dreijährigen.“
„Die Abtreibungsbefürworter sprechen immer über das Entscheidungsrecht
der Frau – niemals vom Lebensrecht des Kindes?“ – erklärt Helen aus Edinburgh: „Juridisch ist es aber
selbstverständlich, daß das Recht zu leben grundlegender ist als das Recht zu entscheiden.“
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