10:39:52 | Freitag, 8. Juli 2005
Wer in Großbritannien Selbstmord begehen will, soll das in Zukunft auch über den Hausarzt tun können. Dieser Meinung ist jedenfalls die britische Ärzteschaft.
(kreuz.net, Manchester) Ende letzter Woche gab der britische Ärzteverband seinen Widerstand gegen die
medizinische Beihilfe zum Selbstmord auf. Das berichtete der katholische Nachrichtendienst ‘LifeSiteNews’.
35 Jahre lang hatten sich die Mediziner Großbritanniens gegen diesen Schritt gewehrt. Jetzt brauchten
sie nur zwei Tage, um ihre Prinzipien umzuwerfen.
Die Entscheidung ist politisch bedeutsam.
In kürze
soll nämlich im Britischen Oberhaus eine Gesetzesvorlage eingebracht werden, die es Ärzten ermöglichen
will, Lebensmüde legal mit Gift zu versorgen und so aus der Welt zu schaffen.
In diesem Kontext ist
die Unterstützung der Ärzteschaft ein wichtiger Schritt, um die Gesetzesvorlage durchzubringen.
Die
Ärzte entschieden in einer knappen Abstimmung, der vorgeschlagene Gesetzesänderung nicht zu widersprechen.
Der Britische Ärzteverband ist zugleich einer der abtreibungswilligsten Ärztegremien der Welt.
In
den letzten Jahren gaben die britischen Gerichte den einheimischen Medizinern bereits große Verfügungsgewalt
über das Leben von behinderten Menschen.
So erhielten Ärzte das Recht, behinderte Kinder zu töten,
obwohl deren Eltern aktiv um das Leben ihrer Sprößlinge kämpften.
Bei ihrem Entscheid zugunsten des
Selbstmordes erklärte die Ärzteschaft, daß es Sache der Gesellschaft und des Parlamentes sei, die Beihilfe
zum Selbstmord zu entkriminalisieren.
Man würde aber auf „robuste Vorkehrungen gegen Mißbräuche“ Wert
legen.
Solche Vorkehrungen dürften in der Praxis wirkungslos sein.
Denn schon jetzt befürworten die
meisten Ethikkommissionen von Krankenhäusern die Aushungerung von Patienten, die dauerhaft nicht mehr
über den normalen Weg ernährt werden können.
Bekannt wurde in diesem Zusammenhang der
Fall von Leslie
Burke, der an einer fortschreitenden Nervenkrankheit leidet. Burke klagte gegen die Regierung, um nicht
ausgehungert zu werden, wenn er in absehbarer Zukunft nicht mehr schlucken kann.
Das Gericht gab ihm
Recht.
Doch inzwischen appellierte der ‘Nationale Gesundheitsdienst’ gegen den Entscheid. Der Gesundheitsdienst
will das Recht erhalten, Burke verhungern zu lassen, sobald dessen Leben von einer Ethikkommission als
zu „mühsam“ und nicht mehr erhaltenswert eingestuft wird.
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#3
Elendester Sünder 11:48:10 | Freitag, 8. Juli 2005
#2
virOblationis 11:46:03 | Freitag, 8. Juli 2005
#1
Beobachterin 11:41:11 | Freitag, 8. Juli 2005