Während des Requiems für Johannes Paul II. empfing der protestantische Gründer der ökumenischen Gemeinschaft von Taizé die heilige Kommunion. Sofort begann das große Rätselraten: War das eine Interkommunion oder war es keine? Gestern versuchte der Pressesprecher des Heiligen Stuhles zu erklären.
(kreuz.net, Vatikan) Der vatikanische Kommunionempfang von Frère Roger Schütz sei ein „Sonderfall“ gewesen,
verkündete der Pressesprecher des Vatikan, Dr. Joaquin Navarro-Valls, am Samstag in einer schriftlichen
Stellungnahme.
Beim Requiem für Johannes Paul II. am 8. April wurde Frère Roger Schütz (90) im Rollstuhl
zum Kommunionempfang herangefahren. Er empfing die Hostie aus der Hand von Kardinal Ratzinger.
Über
die Fernsehkameras wurde das Ereignis in die fünf Kontinente übertragen.
Frère Roger Schütz ist ein
Schweizer reformierter Pfarrer, der 1940 in Taizé eine Gemeinschaft von protestantischen Brüdern gegründet
hat. Schon früh traten auch Katholiken der Gemeinschaft bei. Heute leben in Taizé ungefähr 100 Brüder.
Taizé liegt in der Region Burgund ungefähr 180 km westlich von Genf.
Seit dem Ende der 50er Jahre
begannen Jugendliche nach Taizé zu pilgern. Inzwischen gibt es große Taizé-Treffen in verschiedenen
Teilen der Welt.
Der Kommunionempfang von Roger Schütz hatte in katholischen Kreisen ein weltweites
Rätselraten ausgelöst.
Der Paragraph 1400 im ‘Katechismus der katholischen Kirche’ läßt keinen Zweifel,
daß eine eucharistische Interkommunion mit Protestanten ausgeschlossen ist.
Dagegen kursierten im Vatikan
seit Jahren Gerüchte, wonach Roger Schütz im Stillen zum katholischen Glauben übergetreten sei. Für
Taizé wäre das kein Einzelfall.
Der verstorbene Max Thurian, ein Weggefährte von Schütz, der ebenfalls
ein Schweizer protestantischer Pfarrer war, konvertierte zum Katholizismus und wurde später Priester
der Erzdiözese Neapel.
Doch eine eindeutige Antwort gab es zur Frage der Konversion von Schütz auch
im Vatikan nicht.
Im ‘Rat für die Einheit der Christen’ erklärte man auf Anfrage, daß zur Konfessionszugehörigkeit
von Roger Schütz beide Theorien existierten: daß er nach wie vor Protestant, beziehungsweise, daß er
katholisch geworden sei.
Jetzt scheint der Pressesprecher des Vatikan das Rätsel gelöst zu haben.
Roger Schütz teile das katholische Eucharistie-Verständnis.
Dennoch werde in der von Schütz gegründeten
und geleiteten ökumenischen Gemeinschaft „grundsätzlich“ keine Interkommunion praktiziert: „Prior Schütz
ist entschieden dagegen.“
Die Reichung des Leibes Christi an Schütz impliziere keine Anerkennung der
Interkommunion.
Vielmehr sei die Zulassung des – offensichtlich doch protestantischen – Pastors zum Kommunionempfang
anläßlich des Requiems am 8. April auf dem Petersplatz nicht beabsichtigt gewesen.
Die Umstände seien
Schuld – so Navarro-Valls.
Irgendwie habe sich Schütz in der Personengruppe befunden, welche die heilige
Kommunion vom zelebrierenden Kardinal Ratzinger empfangen sollte.
„Es erschien in der gegebenen Situation
unmöglich, Prior Schütz das Allerheiligste Altarsakrament zu verweigern.“ Schütz stimme dem Glauben
der Katholischen Kirche an die Realpräsenz Christi in der Eucharistie voll zu, erklärte der Vatikansprecher.
Es habe sich um einen besonderen Fall gehandelt, der nicht verallgemeinert werden könne.
Die Erklärungen
des vatikanischen Pressesprechers sind unglaubwürdig.
Die Gläubigen, die bei einer Papstmesse oder
einer ähnlichen Eucharistiefeier auf dem Petersplatz die Kommunion vom Hauptzelebranten empfangen, werden
sorgfältig ausgewählt und gelangen nicht „irgendwie“ in die Reihe.
Der Kommunionempfang durch Frère
Roger im vergangenen April war auch kein Präzedenzfall. Schütz hat bereits in den frühen 90er Jahren
im Petersdom die heilige Kommunion aus der Hand von Papst Johannes Paul II. empfangen.
Ein ehemaliger
Mitarbeiter der Römischen Kurie gab sich illusionslos. Der Vatikan benehme sich wie die italienische
Straßenpolizei:
„Diese verfolgt Übertretungen im Automobilverkehr zwar oft drakonisch, kümmert sich
aber selber keinen Deut um die Verkehrsregeln.“
Die in weiten Teilen der Kirche verbreitete Praxis der
Interkommunion habe durch diesen Fall und die zweideutige Erklärung von Navarro-Valls eine weitere Förderung
und Legitimierung erfahren.
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25 Lesermeinungen
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#25 Detlef Rose 18:37:57 | Donnerstag, 4. August 2005
Peinlich das Ganze und zwar ganz gleich, von welcher Seite aus man es betrachtet. Roger Schutz hätte
wissen müssen, dass man mit einem derart öffentlichen Akt Ratzinger in Verlegenehit bringt. Ratzinger
hätte mutig zu seiner Entscheidung stehen sollen – und sei es, als seelsorgerlich begründete Ausnahmensituation.
So aber wird der ohnehin geschundene Leib Christi einmal mehr vor aller Augen von uns Christen selbst
zerrissen. Und so stimmt auch die Diskussion hier mehr als traurig. Vom Anliegen des Herrn „ut unum sint“
ist wenig geblieben. Auch wenn man „eucharistische Gastfreundschaft“ aus theologischen Gründen meint
ablehnen zu müssen, so sollte man zumindest die Tonart des geschwisterlichen Zankes vermeiden und das
Thema in angemessenem Respekt vor Gott und den Menschen behandeln. www.d.a.rose.mswww.d.a.rose.ms/
#24 Laurentius2 10:43:08 | Mittwoch, 13. Juli 2005
ich denke … … wir haben alle selbst genug damit zu tun, stets würdig zur Kommunion(bank) zu gehen
und brauchen uns um die Kommunionspraxis unseren Papst wirklich keine Gedanken zu machen. Spätestens
seit seiner ersten Papst-Messe ist allen aufmerksamen Katholiken klar, wohin dieser Papst gehen wird:
zu mehr Klarheit auch in dern Sakramenten. Interessant ist vielmehr das Dauerproblem der offensichtlich
b ö s w i l l i g e n F a l s c h ü b e r s e t z u n g e n : Während die Durchsage auf Italienisch
ungefähr so lautete: „Eingeladen zur Kommunion sind nur die gläubigen Katholiken und unter den bekannten
und strikt einzuhaltenden Bedingungen!“ übersetzte der professionelle Italienisch-Könner der ARD des
unseligen Pleitgen(Duzfreund von Modernisten-Bischof Lettmann in Münster): „ Eingeladen sind alle Gläubigen
in der bekannten würdigen Weise.“ Als dasselbe aber dann auch noch auf Deutsch angesagt wurde, fiel ein
allzukurzes peinliches Schlaglicht auf diesen bösen Geist der Falschübersetzungen, der bis in unsere
Meßbücher und Rundschreiben hineinwirkt und einen wesentlichen Beitrag zum deutschen Dauerkonflikt mit
Rom liefert. Wie sagt der Mainzer Bischof: „Ich habe ein wenig gelernt mit Texten umzugehen.“ Pfui bah,
ich muß mich übergeben …
#23 methusalix † 23:28:30 | Dienstag, 12. Juli 2005
Wenn der Papst wollte… …dürfte er dann jetzt so ein Gesetz erlassen, das dem Pontifex Maximus und
NUR IHM, in Sonderfällen erlaubt Menschen wie Frere Roger Schutz in der gegebenen Situation die Kommunion
zu spenden? Das C.I.C. stünde dem ja nicht entgegen, da es vom Papst geändert werden kann.
Und trotzdem… bleibt die Interkommunion wie von J-P II. praktiziert falsch und eine objektive Sünde.
Der Papst darf ja auch nicht einem vehementen Antichristlichen verharrten Mann „symbolisch“ taufen oder
firmen. Er steht nicht über Sakrament und ist nicht ohne Sünde oder ohne Gesetz.
Beim Kommunionempfang Schutz’ gab es keinen Papst Der jetzige Papst war damals noch Kardinaldekan. Und
als solcher hatte er, wie auch das Kardinalskollegium als Ganzes keine oberste Gewalt. Während der Sedisvakanz
darf das Kardinalskollegium nur die notwendigen Alltagsgeschäfte regeln und nichts erlassen, was einen
zukünftigen Papst binden könnte, ebensowenig, wie es kirchliche Gesetze aufheben darf – die göttlichen
Gesetze darf noch nicht einmal der Papst aufheben. Es ist möglich, daß der damalige Kardinal Ratzinger
innerhalb von Sekunden entscheiden mußte, was er tun sollte. Vielleicht hat er sich in diesem Moment
einfach an der Praxis des verstorbenen Papstes orientiert, der Roger Schutz die Kommunion bekantlich mehrmals
gereicht hat. Wie ich schon unten geäußert habe, deutet die Erklärung Navarro-Valls darauf hin, daß
der jetzige Papst Benedikt XVI. seine damalige Entscheidung für falsch hält.
#20 methusalix † 18:04:48 | Dienstag, 12. Juli 2005
noch eine Frage an apex zum C.I.C. Soweit ich das verstanden habe, hat der Papst den Jurisdiktionsprimat
und ist gleichzeitig oberster Richter. Das heisst, er kann Gesetze erlassen, und Recht sprechen. Ausserdem
ist er der Oberste der ausführenden Gewalt (Exekutive). Theoretisch müsste er für so einen Fall (Interkommunion
durch den Pontifex Maximus) ein Gesetz erlassen können, das ihm dies erlaubt (vielleicht auch nur in
solchen Ausnahmefällen) und dieses Gesetz sofort vollziehen. Dann hätte er KEINEN FEHLER begangen und
alles wäre OK??? Der Codex wird immer interessanter. Ich werde neben meinem vergleichenden Bibelstudium
auch mal das Kirchengesetz genauer betrachten. Herzlichen Dank im Voraus!
@apex Der Papst steht aber nicht über dem Glauben oder über dem Gesetz. Er hat einen Fehler gemacht.
Ob es aber aus Schwachheit oder bewusst geschah? Der Hauptfehler war von Fr. Roger Schutz, der nicht so
ehrlich ist die hl. Kommunion nicht zu empfangen. Typisch für Ökumeniker. Ah, das werde ich wohl nicht
sagen dürfen, dass ich Taizé Brutstätte von Indifferentismus etwa wie von Pius IX., Leo XIII., Pius
X. und Pius XI. verurteilt, finde. Brot für Protestanten, eine im Novus Ordo Gottesdienst konsekrierte
hl. Hostie für Katholiken, und Kommunion unter zweierlei Gestalt für Orthodoxen. Als ob es ein und das
gleiche wäre. Richtig falsch. JP II. hat sich auch mehrfach besündigt an der Interkommunion. Es betrifft
hier kein Ablass oder positive Dispensation, in denen der Papst ohne Schwierigkeiten dispensieren kann,
sondern Verbrechen am kirchlichen Gesetz und die göttliche Lehre. Und es wurde nicht dispensiert darin
und ‘lex mala, lex nulla’. Ein schlechtes Gesetz (etwa Dispensation für Interkommunion) ist ungültig.
@ methusalix Ebenso Dank an alle, die den Papst bei dieser Handlung entschuldigen, indem sie ihm zugestehen,
dass er unter öffentlichem Druck stand und eine Peinlichkeit vermeiden wollte. methusalix, da hast du
etwas falsch verstanden. Keiner entschuldigt den Papst, weil keiner ihn entschuldigen kann. So wie er,“…
kraft seines Amtes in der Kirche über höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt,
die er immer frei ausüben kann.„verfügt, so kann ihn auch keiner entschuldigen, wenn sein Handeln den
Konsequenzen, die aus der Lehre der Kirche resultieren, widerspricht. Der einzige, der ihm trost spenden
kann, ist sein Beichtvater, falls er ihm die Absolution für seine Pflichtverletzung erteilt.Wir müssen
also nur genügend Druck auf den Papst, die Kardinäle und alle anderen in der Hierarchie ausüben, dann
bekommen wir die Einheit der Christen viel viel schneller als die Traditionalisten es auch nur angstvoll
erahnen können; und dann gibts mit Interkommunion auch keinerlei Probleme mehr. wir können auch Druck
ausüben, indem wir sofortige Exkommunikation der militanten Homosexuellen, „ordinierten“ Frauen, oder
solcher Gruppierungen wie „Wir sind Kirche“ und „Kirche von Unten“ verlangen – und dann kommt zu deiner
„Einheit der Christen“ nie, bzw. nicht so schnell und zur Interkommunion überhaupt nicht.
@methusalix Hahah. Der Papst kann auch eine Sünde betreiben und gegen das kanonische Recht verstossen.
Es betrifft nämlich bei der hl. Kommunion eine göttliche Anordnung aus der hl. Schrift (I Kor.) und
keine nur juridische Angelegenheit. Aber das wird dir wohl zu schwierig sein. Noch viel Spass bei deinem
Lehrgang im Ius Ecclesiasticum der „Teenie“-Zeitschrift.
Dank an apex und andere! Spezieller Dank an apex für die genaue Erklärung der Sachlage aus dem Codex
Iuris Can.! Ebenso Dank an alle, die den Papst bei dieser Handlung entschuldigen, indem sie ihm zugestehen,
dass er unter öffentlichem Druck stand und eine Peinlichkeit vermeiden wollte. Wir müssen also nur genügend
Druck auf den Papst, die Kardinäle und alle anderen in der Hierarchie ausüben, dann bekommen wir die
Einheit der Christen viel viel schneller als die Traditionalisten es auch nur angstvoll erahnen können;
und dann gibts mit Interkommunion auch keinerlei Probleme mehr.
@ Denn sie wussten nicht was sie taten, weder der damalige Nochkardinal als er einem Protestanten die
Kommunion reichte, noch der Protestant, dass er „etwas“ entgegennahm, woran er ohne die volle Einheit
mit der wahren Kirche keinen Anteil haben darf. Es ging wohl eher darum Peinlichkeiten und Schlagzeilen
zu vermeiden, da es seitens des Kommunionspenders auch ein „schlichter“ Segen getan hätte, der auch Kindern
vor der Erstkommunion zuteil wird, die jedoch getauft sind und der römisch katholischen Kirche angehören.
Danke an Didimus Die Erklärung von Dr. Navarro-Valls klärt viel. Ich halte es auch für eine schädliche
aber ungeplante Impulshandlung. Wahrscheinlich wurde der Kardinal überrascht und – er kannte ja die Quasi
Katholizismus-Konversionsgeschichte von Fr. Roger Schutz – wagte es nicht vor drehenden Kameras die Kommunion
zu verweigern. Ich kann es verstehen. Es bleibt aber trotzdem falsch. Der Papst hat aber jetzt mehr Gnaden
als Papst und ist deutlich. Warten wir ab. Und in der Tat: Oremus pro Papa nostro Benedicto!
Drunter und Drüber … geht es doch im Vatikan, seit JPII nicht mehr für Ordnung sorgen konnte … Oremus
pro papa nostro ! Wie er schon eindringlich erbat, daß er „nicht vor den Wölfen fliehe“. Und Wölfe
gibt es nicht nur in römischen Sagen und Legenden.
Eines ist interessant… …, daß nämlich der vatikanische Pressesprecher im Gegensatz zu manchen Papalisten
nicht versucht, den Kommunionempfang von Roger Schutz schönzureden: Vielmehr sei die Zulassung des –
offensichtlich doch protestantischen – Pastors zum Kommunionempfang anläßlich des Requiems am 8. April
auf dem Petersplatz nicht beabsichtigt gewesen. Die Umstände seien Schuld – so Navarro-Valls. Irgendwie
habe sich Schutz in der Personengruppe befunden, welche die heilige Kommunion vom zelebrierenden Kardinal
Ratzinger empfangen sollte. Aus den etwas gestelzten Worten Navarro-Valls kann man, denke ich, erkennen,
daß der damaligen Kardinaldekan und heutigen Papst die Reichung des Leibes Christi an Schutz bedauert.
Denn wenn der Kommunionempfang des Protestanten richtig und gut gewesen wäre, wieso war er dann nicht
geplant? Es ist durchaus möglich, daß einige Verantwortliche im Vatikan, diese Situation gezielt herbeiführen
und den Kardinaldekan überrumpeln wollten. „Es erschien in der gegebenen Situation unmöglich, Prior
Schutz das Allerheiligste Altarsakrament zu verweigern.“ Das kann man auch so lesen: Ratzinger hätte
ihm die Kommunion gerne verweigert, glaubte aber, in der damaligen Situation, es nicht zu können. .
@apex Da war Kardinal Ratzinger noch nicht Benedikt XVI. Noch kein Papst. JP II. hat auch Interkommunion
betrieben u.a. mit dem Anglikaner Tony Blair, einer anglikanischen Pfarrerin, Orthodoxen, und weitere
Besucher. Daneben den Freimaurern wie Chirac die hl. Kommunion gegeben, aber dass war teilweise erlaubt
da in foro interno. Schutz ist ein Sonderfall. Modernisten und Neukirchler wie Methusalix machen daraus
eine Rechtfertigung für Interkommunion, aber Schutz teilt das katholische Eucharistie-Dogma und wollte
konvertieren. Zudem war der publike Druck auf Ratzinger sehr hoch. Der Papst hat kein Recht die kirchliche
Lehre und göttliche Disziplin der Offenbarung zu ändern oder sich nicht an diesen Gebote zu halten.
Er sündigt dann genauso stark wie jeder anderer Priester oder Bischof bei diesem Missbrauch. Und ja…der
Papst kann sündigen. Schwerstens sogar.
. Also wenn jemand meint, die katholische Kommunion schhändeln zu müssen, dass kann man solchen Menschen
ehr nicht aufhalten. Es kann sich ja auch jemand die Kommunion in die Tasche stecken und öffentlich draufpinkeln.
Es gibt halt solche Menschen. Wichtig ist nur, dass die Kirche, sich für ihre Gläubige einsetzt und
solche Menschen, die die Lehre der Kirche schändeln ausschließt.
Auch ein Kardinal oder ein Papst ist nicht berechtigt, sich über die Lehre Christi und die Ordnung der
Kirche zu stellen. Ganz einfach. Übrigens: Prior Roger Schütz wollte vor dem II. Vat. Konzil konvertieren,
man hatte es ihm aber von katholischer Seite mit dem Argument verwehrt, dass er und seine Gemeinschaft
nach dem Konzil die „Brücke zu den Protestanten“ sein werde.
@ methusalix Es ist doch ganz einfach: Die katholische Kirche ist eine Hierarchie. Fast alle dürfen nichts,
nur der Boss darf fast alles. so is es und so bleibt es! Früher: Quod licet Jovi non licet bovi. Heute:
Was Ratzinger erlaubt ist, darf Hasenhüttl noch lange nicht! Oder irre ich mich da? Du irrst dich nicht.
Das Kirchenrecht sagt eindeutig: Canon 331 – Der Bischof der Kirche von Rom, in dem das vom Herrn einzig
dem Petrus, dem Ersten der Apostel, übertragene und seinen Nachfolgern zu vermittelnde Amt fortdauert,
ist Haupt des Bischofskollegiums, Stellvertreter Christi und Hirte der Gesamtkirche hier auf Erden; deshalb
verfügt er kraft seines Amtes in der Kirche über höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche
Gewalt, die er immer frei ausüben kann. Canon 332 § 1 – Volle und höchste Gewalt in der Kirche erhält
der Papst durch die Annahme der rechtmäßig erfolgten Wahl zusammen mit der Bischofsweihe. Deshalb besitzt
ein zum Papst Gewählter, der schon die Bischofsweihe empfangen hat, diese Gewalt vom Augenblick der Wahlannahme
an. Wenn der Gewählte noch nicht Bischof ist, ist er sofort zum Bischof zu weihen. Canon 333 § 3 – Gegen
ein Urteil oder ein Dekret des Papstes gibt es weder Berufung noch Beschwerde. Canon 1442 – Der Papst
ist der oberste Richter für den gesamten katholischen Erdkreis. Er spricht Recht entweder persönlich
oder durch die ordentlichen Gerichte des Apostolischen Stuhles oder durch von ihm delegierte Richter.
Quod licet… Es ist doch ganz einfach: Die katholische Kirche ist eine Hierarchie. Fast alle dürfen
nichts, nur der Boss darf fast alles. Früher: Quod licet Jovi non licet bovi. Heute: Was Ratzinger erlaubt
ist, darf Hasenhüttl noch lange nicht! Oder irre ich mich da? Darf Ratzinger das etwa auch nicht???
Taktik des Opus Dei Zitat: „Vielleicht ist es im Opus Dei möglich, derartige Widersprüche aufzumachen
und zugleich den Zielen der Organisation unterzuordnen. „ Das Opus Dei schießt immer über das Ziel hinaus:
a) Gehorsam gegenüber dem Papst wird zu Papalatrie. b) Die jüdische Wurzel des Christentums wird überbetont,
so dass mittlerweile Opus Dei Mitglieder besser geschult sind als mancher Rabbiner. c) Leidens- und Kreuzesnachfolge
wird auf die Realtität Arbeit engeführt und damit verkürzt. Was will diese komische Organisation eigentlich?
Geld ohne Ende? Macht ohne Ende? Und: Warum lügen die?
Prior Schütz und die Kommunion Irgendwie habe sich Schütz in der Personengruppe befunden, welche die
heilige Kommunion vom zelebrierenden Kardinal Ratzinger empfangen sollte. mit anderen Worten: er ist einfach
zum Kommunionempfang vorgefahren, weil er glaubt im eucharistischen Brot den Leib Christi zu empfangen.
„Es erschien in der gegebenen Situation unmöglich, Prior Schütz das Allerheiligste Altarsakrament zu
verweigern.“ Wenn Prior Schütz ein so einsichtiger Christ ist, dann konnte er in seinem Rollstuhl weiterfahren,
ohne die Kommunion zu empfangen. Schütz stimme dem Glauben der Katholischen Kirche an die Realpräsenz
Christi in der Eucharistie voll zu, erklärte der Vatikansprecher. Alle Nichtkatholiken, die danach verlangen
den Leib Christi zu empfangen, sind bereit allem zuzustimmen. Konvertieren jedoch wollen sie nicht. Irgendwie
erinnert das an die Pharisäer, die sich taufen lassen wollten Mt 3:7-9
Ein bißchen schwanger Es gehört zu den Aufgaben eines Pressesprechers, derartige Patzer irgendwie geschmeidig
zu erklären. Also: Roger Schütz teile das katholische Eucharistie-Verständnis. Folglich ist es Schütz
unmöglich, mit seinen protestantischen Mitbrüdern gemeinsam ihr Abendmahlsritual zu begehen. Gleichzeitig
ist er entschieden dagegen, eine Vermischung mit genuin Katholischem zu praktizieren (was man gerne glauben
würde, angesichts der Gefahren des Ökumenismus – vor allem in Taizé!). Vielleicht ist es im Opus Dei
möglich, derartige Widersprüche aufzumachen und zugleich den Zielen der Organisation unterzuordnen.
In seiner jetzigen Funktion hätte Navarro-Valls ruhig Klartext reden können, und Fehlinterpretationen
wären aus der Welt gewesen.
Glaubwürdigkeit Sehr richtig, lieber Jolie! Was der Kirche in unserer Zeit mehr denn je not tut, ist
Glaubwürdigkeit. Und die kommt allein dadurch zustande, dass Lehre und Disziplin auf der einen und die
Praxis auf der anderen Seite übereinstimmen. Die Kommunionspendung an Fr. Roger ist ein verheerendes
Signal an die überwiegende Mehrheit der Bischöfe, die sich zwar nicht ausdrücklich gegen Lehre und
Disziplin der Kirche wenden, aber jeden Abusus in ihren Diözesen dulden oder sogar stillschweigend fördern.
Papalatrie Die unsäglichen Verrenkungen des vatikanischen Pressesprechers werden nur noch überboten
durch die Äußerungen halbkonservativer Priester und Gläubiger, wie sie zurzeit z.B. in den Leserbriefspalten
der „Tagespost“ zu vernehmen sind. In einem Anfall von „Papalismus“ wird die Kommunionspendung des Pontifex
an einen Proetstanten einfachhin gut geheißen, obwohl die Schreiber eigentlich gegen die Interkommunion
sind. Das Argument: Schließlich werde der Papst wissen, was er tue. Dass einer unkritischen Verherrlichung
jeder päpstlichen Handlung (Korankuss, Sakramentsgemeinschaft mit Schismatikern, interreligöse Gebete)
eine falsche Auffassung vom Gehorsam zugrunde liegt, ist diesen Leuten nicht bewusst.