Kinderschlachtung
Es ist rechtswidrig, Rechtswidriges als rechtswidrig zu bezeichnen
Am übernächsten Montag soll ein deutscher Lebensschützer für 50 Tage ins Gefängnis, weil er rechtswidrige Kinderabtreibungen als rechtswidrig bezeichnet hat.
(kreuz.net, Heilbronn) Am Montag, den 25. Juli 2005, wird der deutsche Lebensschützer Günter Annen in der Vollzugsanstalt Mannheim erwartet. Er soll dort eine über siebenwöchige Ordnungshaft antreten.

Sein Verbrechen? Er hat die Abtreibung in Übereinstimmung mit dem Recht und der Rechtssprechung der Bundesrepublik Deutschland als ‘rechtswidrig’ bezeichnet.

Vor drei Jahren war Annen auf den Internetauftritt eines Kinderabtreibers gestoßen, der in Heilbronn seine makaberen Dienste anbietet. Heilbronn ist eine kreisfreie Stadt in Baden-Württemberg, 40 Kilometer nördlich von Stuttgart.

Bekanntlich sind 97% der in Deutschland durchgeführten vorgeburtlichen Kindestötungen nach dem Gesetz rechtswidrig. Sie bleiben aber für den Abtreiber und die geschändete Mutter straffrei, wenn ein Beratungsnachweis vorliegt.

Darum schritt Lebensschützer Annen zur Tat. Er verfaßte Flugblätter, auf denen zu lesen war: „ Stoppt rechtswidrige Abtreibungen in der Praxis Dr. Jürgen Köhler, Heilbronn Karlstr. 103“.

Oder: „Wußten Sie schon, daß in Heilbronn in der Praxis von Dr. Jürgen Köhler rechtswidrige Abtreibungen durchgeführt werden?“

Der Kinderabtreiber wandte sich daraufhin an die Justiz und strebte im Laufe der Zeit gleich mehrere Klagen an.

Unter anderem machte er eine Unterlassungsklage, daß die Aussage „führt rechtswidrige Abtreibungen durch“ nicht mehr genannt werden darf.

Das Landgericht Heilbronn vertrat im März und das Oberlandgericht Stuttgart im September 2002 die Auffassung, daß der Kinderabtreiber einen Unterlassungsanspruch habe.

Der Bundesgerichtshof lehnte im April 2003 eine Beschwerde von Annen ab. Dieser legte dagegen eine Verfassungsbeschwerde ein.

Dennoch ist das Urteil des Landgerichts zwischenzeitlich uneingeschränkt vollstreckbar geworden.

Damit wird die Strafe fällig.

Annen wurde vom Landgericht Heilbronn im März 2004 verurteilt, ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 € zu zahlen. Es kann ersatzweise mit einem Tag Ordnungshaft pro 100 € im Gefängnis abgestottert werden.

Weil Annen die riesige Summe nicht aufbringen kann, bleibt ihm nur der Weg in den Kerker.

Daß Dr. Jürgen Köhler Abtreibungen vornimmt, die nach der Rechtsprechung rechtswidrig – aber unter gewissen Bedingungen straffrei bleiben – war in keinem der Prozesse strittig.

Das Problem besteht nach dem Gerichtsbeschluß offenbar darin, die Kinderabtreibung öffentlich so zu nennen, obwohl das Bundesverfassungsgericht selber die Abtreibungen als rechtswidrig bezeichnet.

In Deutschland ist es somit nicht mehr möglich, von der Rechtswidrigkeit der Kinderabtreibungen zu sprechen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.

Damit wurde erneut bestätigt, was man schon lange wußte: Die Kinderabtreibung treibt auch den Rechtsstaat ab.
      
13 Lesermeinungen
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#13   Detlef Rose   23:47:13 | Freitag, 29. Juli 2005
an Elendester Sünder
Irgendwas wird hier missverstanden. Wer hat behauptet, der Mord einer Mutter an ihrem Kind ließe sich mit sozialen Gründen rechtfertigen? Ich nicht. Es lese doch etwas genauer, wer lesen kann:
Und was bitte soll das mit dem „Prädikanten“?
Und warum werden hier Meinungen anonym ausgetauscht?
Was ist daran „christlich“?
DAR
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#12   Elendester Sünder   22:21:32 | Donnerstag, 28. Juli 2005
An den Prädikanten Rose
Ich verstehe Deinen Vorwurf nicht. Den Gedanken, der Mord einer Mutter an ihrem Kind ließe sich mit sozialen Gründen rechtfertigen, halte ich für recht unchristlich. Nur das habe ich gemeint.
Deshalb hat Rom ja auch die deutschen Bischöfe mit Recht veranlaßt, aus dem staatlichen System der Schwangerschaftskonfliktberatung auszusteigen.
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#11   Detlef Rose   21:57:52 | Donnerstag, 28. Juli 2005
An Elendester Sünder
? ? ?
Als Neuling hier hatte ich den Eindruck, es würden ernsthaft Meinungen ausgetauscht. Das scheint mir aber leider nicht sehr häufig der Fall zu sein. DAR
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#10   Gotthard   23:52:21 | Mittwoch, 27. Juli 2005
Erkenntnis
welche neue Erkenntnis hat mir dieser Pater jetzt vermittelt? Dafür muss ich nicht an diesen Ort fahren…
Abtreibung ist teuflisch … welchen Glaubensimpuls gibt mir diese Einsicht?
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#9   Elendester Sünder   23:45:37 | Mittwoch, 27. Juli 2005
An Detti Rose: Über die Gründe, ein Kind zu töten
Was ist das nur für eine Welt, „in der in den vergangenen 12 Jahren in Deutschland über eine Million Kinder aus sozialen Gründen abgetrieben“ worden sind???
Freies Zitat nach Medugorje-Pater Jozo Zovko: Kann es für eine Frau überhaupt einen Grund geben, ihr Kind zu töten? Oder ist das nicht etwa teuflisch? Häh? Was? Ja!
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#8   Detlef Rose   23:05:37 | Mittwoch, 27. Juli 2005
Stellvertreter
Mir ist dieser stellvertretende „Verfolgungswahn“ in Sachen Abtreibung bedeutend lieber als die schweigende Masse von Christen, die diesen juristischen Schwachsinn stillschweigend mitmachen: rechtswidrig, aber erlaubt. Erfreuliche Ausnahmen sind hier unsere Bischöfe (angefangen von Julius Kard. Döpfner bis hin zu – jüngst – Landesbischof Dr. Friedrich)!
Übrigens:
Bei Notwehr liegt der Fall erfreulich anders: Verboten, aber – falls Notwehr gerichtlich nachgewiesen wird – straffrei! Bei Abtreibungen muß sich offenbar kein Arzt mehr rechtfertigen: der Beratungsschein genügt!
Nota bene: Es geht nicht darum, Notlagen zu tabuisieren – für Frauen, die ein Problem mit ihrer Schwangerschaft haben, muß es ein gesellschaftlich offenes Klima und die nötige Hilfe von Kirche und Staat geben.
Was ist das nur für eine Welt, „in der in den vergangenen 12 Jahren in Deutschland über eine Million Kinder aus sozialen Gründen abgetrieben“ worden sind???
Germania – quo vadis?
Detlef A. Rose, Pfr.
www.d.a.rose.ms
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#7   stimme der vernunft †   17:08:42 | Mittwoch, 27. Juli 2005
pathetisch
Die Karikatur des Artikels ist pathetisch, genauso wie die „riesige Summe“ als die die Ordnungsstrafe bezeichnet wird.
Wenn dieser Typ Geld für seine Flugblätter hatte, hätte er auch das Geld für die Ordnungsstrafe, aber als Möchtegernmärtyrer macht es sich natürlich besser, mal hinter Gittern gewesen zu sein.
Den Verfolgungswahn, an dem hier manche zu leiden scheinen, kann ich nicht nachvollziehen.
Hier geht es nicht um eine „Christenverfolgung“, sondern um eine ganz normale Geschäfts- und Rufschädigung.
Das das „Geschäft“ in christlichen Augen ein unmoralisches ist, hat einen Richter gefälligst nicht zu interessieren, solange es nicht ein gesetzwidriges ist.
Ach, nur für’s Protokoll: Ich bin gegen Abtreibung und finde die deutsche Regelung, dass Abtreibung ungesetzlich, aber straffrei ist, einen Ausbund an Pharisäertum.
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#6   Laurentius2   08:56:53 | Montag, 18. Juli 2005
RECHTSSTAAT ? 61 Jahre 20.Juli 1944
In einem Rechtsstaat gilt zumindest das Recht auf Leben, das Recht auf Eigentum und möglichst auch auf freie Meinungsäußerung.
1. Das Recht auf Leben wurde de facto allerspätestens mit dem SED-Abtreibungsrecht, das von den immer gottloser werdenden Bürgerlichen in den neunziger Jahren übernommen wurde, abgeschafft. Der letzte Überlebende der christlich-konservativen Verschwörer des 20.Juli 1944, Baron von Boeselager, trat aus diesem Grund aus der CDU aus.
2. Derselbe, der den Sprengstoff für Hitler organisierte, nennt Unrecht beim Namen, wenn er auf die „staatlichen“ Lügen zum Thema SBZ-Enteignung 1945-1949 hinweist.
3. Für christlich-konservative Patrioten besteht de facto keine Meinungsfreiheit mehr (s. Hohmann).
Baron von Boeselager sagte übrigens zu der inkriminierten Textstelle (dem letzten Viertel der Rede Hohmanns): „Das kann man vollkommen unterschreiben!“ – Die Gottlosen seien in der Tat das Tätervolk, nicht die Deutschen.
DIE KARIKATUR DES KREUZ-NET-ARTIKELS TRIFFT ALSO INS SCHWARZE !
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#5   virOblationis   17:10:09 | Sonntag, 17. Juli 2005
ad methusalix
Sunt, qui non comprehenderunt.
Sunt, qui nolunt comprehendere.
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#4   methusalix †   01:38:56 | Samstag, 16. Juli 2005
Diebstahl=Geschenk?
Absolut NEIN!
§ 242 Abs. 1 StGB definiert einen Diebstahl wie folgt:
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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#3   astragigi   23:27:16 | Freitag, 15. Juli 2005
Armes Deutschland!
Es ist doch wirklich tragisch.
Wenn ein sog. Rechtsstaat solche Urteile fällt.
Wann geht dass dann mit anderen Sachen so weiter? Diebstahl ist dann nur noch sich ein Geschenk machen oder???
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#2   methusalix †   19:15:50 | Freitag, 15. Juli 2005
Ordnungshaft für Verbrechen?
Zitat:„Er soll dort eine über siebenwöchige Ordnungshaft antreten. Sein Verbrechen?…“
Für Verbrechen wird in Deutschland grundsätzlich eine Gefängnisstrafe verhängt!
Lexikon freenet: „Im deutschen Strafgesetzbuch (§ 12) werden als Verbrechen alle die gesetzlich normierten Delikte bewertet, bei denen eine Strafandrohung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe besteht (z.B. Raub, Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Brandstiftung).“
Herr Annen hat KEIN VERBRECHEN BEGANGEN, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die aber auch NICHT aus dem Tatbestand der genauen Bezeichnung von Abtreibungen bestand.
Herr Annen ist, vor dem deutschen Gesetz, immer noch ein ehrenweter Mann und gilt nach dieser Ordnungshaft als NICHT VORBESTRAFT!!! (Wenn er es wegen anderer Veurteilungen nicht bereits ist)
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#1   Ampere   17:08:13 | Freitag, 15. Juli 2005
Toleranz
Deutschland ist bis zum Erbrechen tolerant – wenn nur jeder die veröffentlichte Meinung vertritt. Sonst bekommt er die ganze Härte der Toleranz zu spüren. Wie sagte doch der Nachrichtensprecher Ulrich Wickert? Intolerant sei man nur gegen die Intoleranten, die aber selbst definieren, was intolerant ist! Wehe dem, der ihnen in die Finger fällt! Aber das soll es ja sogar im Raum der Kirche geben …
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