Es ist rechtswidrig, Rechtswidriges als rechtswidrig zu bezeichnen
Am übernächsten Montag soll ein deutscher Lebensschützer für 50 Tage ins Gefängnis, weil er rechtswidrige Kinderabtreibungen als rechtswidrig bezeichnet hat.
(kreuz.net, Heilbronn) Am Montag, den 25. Juli 2005, wird der deutsche Lebensschützer Günter Annen in
der Vollzugsanstalt Mannheim erwartet. Er soll dort eine über siebenwöchige Ordnungshaft antreten.
Sein Verbrechen? Er hat die Abtreibung in Übereinstimmung mit dem Recht und der Rechtssprechung der Bundesrepublik
Deutschland als ‘rechtswidrig’ bezeichnet.
Vor drei Jahren war Annen auf den Internetauftritt eines Kinderabtreibers
gestoßen, der in Heilbronn seine makaberen Dienste anbietet. Heilbronn ist eine kreisfreie Stadt in Baden-Württemberg,
40 Kilometer nördlich von Stuttgart.
Bekanntlich sind 97% der in Deutschland durchgeführten vorgeburtlichen
Kindestötungen nach dem Gesetz rechtswidrig. Sie bleiben aber für den Abtreiber und die geschändete
Mutter straffrei, wenn ein Beratungsnachweis vorliegt.
Darum schritt Lebensschützer Annen zur Tat. Er
verfaßte Flugblätter, auf denen zu lesen war: „ Stoppt rechtswidrige Abtreibungen in der Praxis Dr.
Jürgen Köhler, Heilbronn Karlstr. 103“.
Oder: „Wußten Sie schon, daß in Heilbronn in der Praxis von
Dr. Jürgen Köhler rechtswidrige Abtreibungen durchgeführt werden?“
Der Kinderabtreiber wandte sich
daraufhin an die Justiz und strebte im Laufe der Zeit gleich mehrere Klagen an.
Unter anderem machte
er eine Unterlassungsklage, daß die Aussage „führt rechtswidrige Abtreibungen durch“ nicht mehr genannt
werden darf.
Das Landgericht Heilbronn vertrat im März und das Oberlandgericht Stuttgart im September
2002 die Auffassung, daß der Kinderabtreiber einen Unterlassungsanspruch habe.
Der Bundesgerichtshof
lehnte im April 2003 eine Beschwerde von Annen ab. Dieser legte dagegen eine Verfassungsbeschwerde ein.
Dennoch ist das Urteil des Landgerichts zwischenzeitlich uneingeschränkt vollstreckbar geworden.
Damit
wird die Strafe fällig.
Annen wurde vom Landgericht Heilbronn im März 2004 verurteilt, ein Ordnungsgeld
in Höhe von 5.000 € zu zahlen. Es kann ersatzweise mit einem Tag Ordnungshaft pro 100 € im Gefängnis
abgestottert werden.
Weil Annen die riesige Summe nicht aufbringen kann, bleibt ihm nur der Weg in den
Kerker.
Daß Dr. Jürgen Köhler Abtreibungen vornimmt, die nach der Rechtsprechung rechtswidrig – aber
unter gewissen Bedingungen straffrei bleiben – war in keinem der Prozesse strittig.
Das Problem besteht
nach dem Gerichtsbeschluß offenbar darin, die Kinderabtreibung öffentlich so zu nennen, obwohl das Bundesverfassungsgericht
selber die Abtreibungen als rechtswidrig bezeichnet.
In Deutschland ist es somit nicht mehr möglich,
von der Rechtswidrigkeit der Kinderabtreibungen zu sprechen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.
Damit wurde erneut bestätigt, was man schon lange wußte: Die Kinderabtreibung treibt auch den Rechtsstaat
ab.
Email-Adressen der Empfänger
13 Lesermeinungen
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.
an Elendester Sünder Irgendwas wird hier missverstanden. Wer hat behauptet, der Mord einer Mutter an
ihrem Kind ließe sich mit sozialen Gründen rechtfertigen? Ich nicht. Es lese doch etwas genauer, wer
lesen kann: Und was bitte soll das mit dem „Prädikanten“? Und warum werden hier Meinungen anonym ausgetauscht?
Was ist daran „christlich“? DAR
An den Prädikanten Rose Ich verstehe Deinen Vorwurf nicht. Den Gedanken, der Mord einer Mutter an ihrem
Kind ließe sich mit sozialen Gründen rechtfertigen, halte ich für recht unchristlich. Nur das habe
ich gemeint. Deshalb hat Rom ja auch die deutschen Bischöfe mit Recht veranlaßt, aus dem staatlichen
System der Schwangerschaftskonfliktberatung auszusteigen.
#11 Detlef Rose 21:57:52 | Donnerstag, 28. Juli 2005
An Elendester Sünder ? ? ? Als Neuling hier hatte ich den Eindruck, es würden ernsthaft Meinungen ausgetauscht.
Das scheint mir aber leider nicht sehr häufig der Fall zu sein. DAR
Erkenntnis welche neue Erkenntnis hat mir dieser Pater jetzt vermittelt? Dafür muss ich nicht an diesen
Ort fahren… Abtreibung ist teuflisch … welchen Glaubensimpuls gibt mir diese Einsicht?
An Detti Rose: Über die Gründe, ein Kind zu töten Was ist das nur für eine Welt, „in der in den vergangenen
12 Jahren in Deutschland über eine Million Kinder aus sozialen Gründen abgetrieben“ worden sind??? Freies
Zitat nach Medugorje-Pater Jozo Zovko: Kann es für eine Frau überhaupt einen Grund geben, ihr Kind zu
töten? Oder ist das nicht etwa teuflisch? Häh? Was? Ja!
Stellvertreter Mir ist dieser stellvertretende „Verfolgungswahn“ in Sachen Abtreibung bedeutend lieber
als die schweigende Masse von Christen, die diesen juristischen Schwachsinn stillschweigend mitmachen:
rechtswidrig, aber erlaubt. Erfreuliche Ausnahmen sind hier unsere Bischöfe (angefangen von Julius Kard.
Döpfner bis hin zu – jüngst – Landesbischof Dr. Friedrich)! Übrigens: Bei Notwehr liegt der Fall erfreulich
anders: Verboten, aber – falls Notwehr gerichtlich nachgewiesen wird – straffrei! Bei Abtreibungen muß
sich offenbar kein Arzt mehr rechtfertigen: der Beratungsschein genügt! Nota bene: Es geht nicht darum,
Notlagen zu tabuisieren – für Frauen, die ein Problem mit ihrer Schwangerschaft haben, muß es ein gesellschaftlich
offenes Klima und die nötige Hilfe von Kirche und Staat geben. Was ist das nur für eine Welt, „in der
in den vergangenen 12 Jahren in Deutschland über eine Million Kinder aus sozialen Gründen abgetrieben“
worden sind??? Germania – quo vadis? Detlef A. Rose, Pfr. www.d.a.rose.ms
pathetisch Die Karikatur des Artikels ist pathetisch, genauso wie die „riesige Summe“ als die die Ordnungsstrafe
bezeichnet wird. Wenn dieser Typ Geld für seine Flugblätter hatte, hätte er auch das Geld für die
Ordnungsstrafe, aber als Möchtegernmärtyrer macht es sich natürlich besser, mal hinter Gittern gewesen
zu sein. Den Verfolgungswahn, an dem hier manche zu leiden scheinen, kann ich nicht nachvollziehen. Hier
geht es nicht um eine „Christenverfolgung“, sondern um eine ganz normale Geschäfts- und Rufschädigung.
Das das „Geschäft“ in christlichen Augen ein unmoralisches ist, hat einen Richter gefälligst nicht zu
interessieren, solange es nicht ein gesetzwidriges ist. Ach, nur für’s Protokoll: Ich bin gegen Abtreibung
und finde die deutsche Regelung, dass Abtreibung ungesetzlich, aber straffrei ist, einen Ausbund an Pharisäertum.
RECHTSSTAAT ? 61 Jahre 20.Juli 1944 In einem Rechtsstaat gilt zumindest das Recht auf Leben, das Recht
auf Eigentum und möglichst auch auf freie Meinungsäußerung. 1. Das Recht auf Leben wurde de facto allerspätestens
mit dem SED-Abtreibungsrecht, das von den immer gottloser werdenden Bürgerlichen in den neunziger Jahren
übernommen wurde, abgeschafft. Der letzte Überlebende der christlich-konservativen Verschwörer des
20.Juli 1944, Baron von Boeselager, trat aus diesem Grund aus der CDU aus. 2. Derselbe, der den Sprengstoff
für Hitler organisierte, nennt Unrecht beim Namen, wenn er auf die „staatlichen“ Lügen zum Thema SBZ-Enteignung
1945-1949 hinweist. 3. Für christlich-konservative Patrioten besteht de facto keine Meinungsfreiheit
mehr (s. Hohmann). Baron von Boeselager sagte übrigens zu der inkriminierten Textstelle (dem letzten
Viertel der Rede Hohmanns): „Das kann man vollkommen unterschreiben!“ – Die Gottlosen seien in der Tat
das Tätervolk, nicht die Deutschen. DIE KARIKATUR DES KREUZ-NET-ARTIKELS TRIFFT ALSO INS SCHWARZE !
Diebstahl=Geschenk? Absolut NEIN! § 242 Abs. 1 StGB definiert einen Diebstahl wie folgt: Wer eine fremde
bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig
zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Armes Deutschland! Es ist doch wirklich tragisch. Wenn ein sog. Rechtsstaat solche Urteile fällt. Wann
geht dass dann mit anderen Sachen so weiter? Diebstahl ist dann nur noch sich ein Geschenk machen oder???
Ordnungshaft für Verbrechen? Zitat:„Er soll dort eine über siebenwöchige Ordnungshaft antreten. Sein
Verbrechen?…“ Für Verbrechen wird in Deutschland grundsätzlich eine Gefängnisstrafe verhängt! Lexikon
freenet: „Im deutschen Strafgesetzbuch (§ 12) werden als Verbrechen alle die gesetzlich normierten Delikte
bewertet, bei denen eine Strafandrohung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe besteht (z.B. Raub,
Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Brandstiftung).“ Herr Annen hat KEIN VERBRECHEN BEGANGEN, sondern
eine Ordnungswidrigkeit, die aber auch NICHT aus dem Tatbestand der genauen Bezeichnung von Abtreibungen
bestand. Herr Annen ist, vor dem deutschen Gesetz, immer noch ein ehrenweter Mann und gilt nach dieser
Ordnungshaft als NICHT VORBESTRAFT!!! (Wenn er es wegen anderer Veurteilungen nicht bereits ist)
Toleranz Deutschland ist bis zum Erbrechen tolerant – wenn nur jeder die veröffentlichte Meinung vertritt.
Sonst bekommt er die ganze Härte der Toleranz zu spüren. Wie sagte doch der Nachrichtensprecher Ulrich
Wickert? Intolerant sei man nur gegen die Intoleranten, die aber selbst definieren, was intolerant ist!
Wehe dem, der ihnen in die Finger fällt! Aber das soll es ja sogar im Raum der Kirche geben …