Kinderabtreibung
Steckbrieflich gesucht
Plakate, die an Westernfilme erinnern, eine Homepage, die im Stil der Nürnberger Prozesse aufgebaut ist, dazu eine öffentliche Auflistung der Namen von US-amerikanischen Kinderabtreibern: Das könnte gewaltig ins Geld gehen.
(kreuz.net, Portland) Eine Anti-Abtreibungskampagne besonderer Art wird eifrigen US-Lebensrechtlern vielleicht teuer zu stehen kommen. Die Kinderschützer ließen Plakate drucken, auf denen im Western-Stil unter dem Titel „Wanted“ – „Gesucht“ – die Namen und Adressen von 13 Abtreibern zu lesen waren.

Die Initiatoren der Kampagne waren im Jahr 2002 von einem Appellationsgericht in Portland für die öffentliche Zurschaustellung von Kinderabtreibern zu einer Geldstrafe von umgerechnet 90 Millionen Euro verurteilt worden.

Portland liegt im Bundesstaat Maine im Nordosten der USA.

Das Steckbrief-Plakat stelle für die Aufgelisteten eine Bedrohung dar, begründeten die Richter ihren Entscheid.

Zusätzlich zu dem Plakat wurde der Internetauftritt der Lebensrechtler verklagt und anschließend gesperrt.

Auf der Webseite mit der Adresse „Die Nürnberger Prozesse“ wurden die auf den Plakaten aufgelisteten Abtreiber als Verbrecher gegen die Menschheit angeklagt. Die Darstellung und Grafik erinnerte an die Verurteilung der nationalsozialistischen Hauptverbrecher in Nürnberg im Jahr 1945.

Die Klage gegen die Lebensschützer wurde von vier Kinderabtreibern eingereicht, die plötzlich auch um ihr eigenes Leben zu fürchten begannen. Sie verwiesen auf ein Gesetz aus dem Jahr 1994, das es verbietet, zur Gewalt gegen vorgeburtliche Kindstöter aufzurufen.

Die klagenden Abtreiber verwiesen dabei auf den Fall ihres Berufskollegen Bayard Britton.

Der Kindertöter aus Pensacola im US-Bundesstaat Florida war 1994 gemeinsam mit seinem Leibwächter von einem Abtreibungsgegner erschossen worden. Die Tat fand vor einem Kinderschlachthof statt.

Der Name des getöteten Abtreibers war zuvor auf einem Plakat im Stil des „Wanted-Posters“ zu lesen gewesen. Der Bundesstaat Florida befindet sich im Südosten der USA.

Der für die Tat verantwortliche Abtreibungsgegner Paul Hill wurde vor zwei Jahren für das Verbrechen an dem Kinderabtreiber hingerichtet.

Die Lebensrechtsaktivisten erklärten vor Gericht, daß das Wanted-Poster nicht zur Gewalt gegen Kinderabtreiber aufrufe. Es stelle weder eine implizite noch eine explizite Bedrohung dar.

Die Kampagne sei lediglich Ausdruck eines öffentlichen Protests. Dieser sei rechtlich durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

Die Aktivisten haben gegen die immense Geldbuße Berufung eingelegt.

Ein Urteil wird für die nächsten Monate erwartet.
      
1 Lesermeinung
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#1   Lilith   13:23:36 | Sonntag, 24. Juli 2005
Protest?
Protestieren kann man auch ohne Menschen öffentlich an den Pranger zu stellen und sie so radikalen Abtreibungsgegnern auszusetzen. Auch wenn es dementiert wird: Es gibt mit Sicherheit Abtreibungsgegner, die auch zu radikaleren Methoden greifen würden (so wie es auch bei anderen Meinungskonflikten eine große gemäßigte Mehrheit mit einer kleineren Gruppe von Radikalen gibt).
Es könnte doch einer von denen auf die Idee kommen, diejenigen, die Abtreibenden abzutreiben.
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