Plakate, die an Westernfilme erinnern, eine Homepage, die im Stil der Nürnberger Prozesse aufgebaut ist, dazu eine öffentliche Auflistung der Namen von US-amerikanischen Kinderabtreibern: Das könnte gewaltig ins Geld gehen.
(kreuz.net, Portland) Eine Anti-Abtreibungskampagne besonderer Art wird eifrigen US-Lebensrechtlern vielleicht
teuer zu stehen kommen. Die Kinderschützer ließen Plakate drucken, auf denen im Western-Stil unter dem
Titel „Wanted“ – „Gesucht“ – die Namen und Adressen von 13 Abtreibern zu lesen waren.
Die Initiatoren
der Kampagne waren im Jahr 2002 von einem Appellationsgericht in Portland für die öffentliche Zurschaustellung
von Kinderabtreibern zu einer Geldstrafe von umgerechnet 90 Millionen Euro verurteilt worden.
Portland
liegt im Bundesstaat Maine im Nordosten der USA.
Das Steckbrief-Plakat stelle für die Aufgelisteten
eine Bedrohung dar, begründeten die Richter ihren Entscheid.
Zusätzlich zu dem Plakat wurde der Internetauftritt
der Lebensrechtler verklagt und anschließend gesperrt.
Auf der Webseite mit der Adresse „Die Nürnberger
Prozesse“ wurden die auf den Plakaten aufgelisteten Abtreiber als Verbrecher gegen die Menschheit angeklagt.
Die Darstellung und Grafik erinnerte an die Verurteilung der nationalsozialistischen Hauptverbrecher in
Nürnberg im Jahr 1945.
Die Klage gegen die Lebensschützer wurde von vier Kinderabtreibern eingereicht,
die plötzlich auch um ihr eigenes Leben zu fürchten begannen. Sie verwiesen auf ein Gesetz aus dem Jahr
1994, das es verbietet, zur Gewalt gegen vorgeburtliche Kindstöter aufzurufen.
Die klagenden Abtreiber
verwiesen dabei auf den Fall ihres Berufskollegen Bayard Britton.
Der Kindertöter aus Pensacola im US-Bundesstaat
Florida war 1994 gemeinsam mit seinem Leibwächter von einem Abtreibungsgegner erschossen worden. Die
Tat fand vor einem Kinderschlachthof statt.
Der Name des getöteten Abtreibers war zuvor auf einem Plakat
im Stil des „Wanted-Posters“ zu lesen gewesen. Der Bundesstaat Florida befindet sich im Südosten der
USA.
Der für die Tat verantwortliche Abtreibungsgegner Paul Hill wurde vor zwei Jahren für das Verbrechen
an dem Kinderabtreiber hingerichtet.
Die Lebensrechtsaktivisten erklärten vor Gericht, daß das Wanted-Poster
nicht zur Gewalt gegen Kinderabtreiber aufrufe. Es stelle weder eine implizite noch eine explizite Bedrohung
dar.
Die Kampagne sei lediglich Ausdruck eines öffentlichen Protests. Dieser sei rechtlich durch die
Meinungsfreiheit gedeckt.
Die Aktivisten haben gegen die immense Geldbuße Berufung eingelegt.
Ein Urteil
wird für die nächsten Monate erwartet.
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1 Lesermeinung
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Protest? Protestieren kann man auch ohne Menschen öffentlich an den Pranger zu stellen und sie so radikalen
Abtreibungsgegnern auszusetzen. Auch wenn es dementiert wird: Es gibt mit Sicherheit Abtreibungsgegner,
die auch zu radikaleren Methoden greifen würden (so wie es auch bei anderen Meinungskonflikten eine große
gemäßigte Mehrheit mit einer kleineren Gruppe von Radikalen gibt). Es könnte doch einer von denen auf
die Idee kommen, diejenigen, die Abtreibenden abzutreiben.