Abtreibungspille
Abtreibungspille: Die Mutter wird mitabgetrieben
Die Kinderabtreibung durch das ‘Medikament’ Mifegyne spült Kinder in die öffentliche Kanalisation und bringt Mütter unter die Erde. Kirchliche Vertreter fordern ein sofortiges Verbot der umstrittenen Killerdroge.
(kreuz.net, USA) Die US-amerikanische „Food and Drug Administration“ (FDA) hat indirekt einen weiteren Todesfall einer schwangeren Mutter durch die umstrittene Abtreibungspille Mifegyne (RU 486) zugegeben. FDA ist die amerikanische Behörde, die für Zulassung von Lebensmitteln und Medikamenten und deren Qualitätsüberwachung zuständig ist.

In einem Bericht vom 15. November hat die FAD eine Neuetikettierung der Mifegyne-Packung bekanntgegeben. Die Begründung – der abermalige Tod einer schwangeren Frau durch die Abtreibungspille – gibt die Behörde im letzten Satz an: „Der FDA liegen Berichte über ernstzunehmende bakterielle Infektionen, Blutungen und Todesfälle, einschließlich eines jüngsten Todesfalles durch Blutvergiftung, vor.“

Eine Anfrage um genauere Informationen zu diesem Hinweis durch amerikanische Lebensschutzorganisationen blieb bisher unbeantwortet.

Im September letzten Jahres starb das kalifornische Mädchen Holly Patterson (19) an einer Blutvergiftung, die durch die Abtreibungspille verursacht wurde. Seitdem sah sich die „Food and Drug Administration“gezwungen, die Abtreibungspille verstärkt zu kontrollieren.

Die Reaktion der FAD auf den erneuten Todesfall scheint sich auf die Neuetikettierung zu beschränken. Für die US-amerikanische Bischofskonferenz ein Grund zur Kritik. RU 486 brauche keine bessere Präsentation, sondern müsse zurückgezogen werden, so der Sprecher des Lebensschutzsekretariates der Bischofskonferenz. „Wie viele junge Frauen müssen noch sterben bis diese Killerdroge vom Markt genommen wird?“

Auch in Europa wurde letzten März ein Todesfall durch die Abtreibungspille verzeichnet. Eine 18-jährige schwedische Mutter ist nach der Abtreibung ihres Kindes mit dem Hormonpräparat Mifegyne verblutet. Dabei habe die junge Frau, laut Angaben der Behörden in Stockholm, das Präparat in korrekter Dosierung in einem Krankenhaus eingenommen und sei ärztlich beobachtet worden.

Die Abtreibungspille RU 486 enthält ein Antihormon, das gegen das natürliche Schwangerschaftshormon Progesteron arbeitet. Progesteron zeigt dem Leib der Mutter an, daß eine Schwangerschaft im Gange ist. Diesen Effekt macht der Hormoncocktail Mifegyne zunichte und täuscht dem Körper so vor, daß das gezeugte Kind nicht existiere. Daraufhin beginnt der Körper die Gebärmutterschleimhaut abzubauen und die Ernährung des heranwachsenden Kindes zu stoppen. Das Kind stirbt nach etwa 48 Stunden und wird sodann unter Einsatz weiterer künstlicher Hormone ausgetrieben.
      
2 Lesermeinungen
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#2   sebastian   09:31:01 | Mittwoch, 9. März 2005
Abtreibung und Kirchengeschichte
Vor einiger Zeit bin ich auf eine Frage gestoßen, auf die ich hier vor einigen Tagen überhaupt keine inhaltliche Antwort bekommen habe. Vielleicht passt der obige Artikel zu einem weiteren Versuch.
Ich habe gelesen, dass die katholische Kirche erst seit relativ kurzer Zeit (ca. 1870) die Abtreibung unter die jetzt geltende strenge Strafandrohung gestellt hat (Exkommunikation als Tatstrafe; anders übrigens als bei Mord und Totschlag – selbst an einem Säugling!).
Vorher (also mit kurzen Ausnahmen auch im gesamten Mittelalter) sei es (in Anlehnung an Thomas von Aquin) darauf angekommen, ob der Fetus schon „beseelt“ (animatus) oder noch „unbeseelt“ (inanimatus) gewesen sei. Dies habe davon abgehangen, wieviel Zeit seit der Empfängnis vergangen sei. Praktisch habe dies zu einer Straflosigkeit der Abtreibung bis maximal zum 80. Tag geführt.
Stimmte dies, dann hätte die Kirche jahrhundelang eine Art „Fristenregelung“ praktiziert – mit praktisch ähnlichen Konsequenzen wie das geltende deutsche Strafrecht (zumindest in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten). Vor diesem Hintergrund (wenn er denn zutreffend ist) müsste man ja zumindest über Formen der künstlichen Befruchtung und der Stammzellentherapie (vielleicht sogar der „Pille danach“) auch aus kirchlicher Sicht neu nachdenken. Auch wäre u.U. zweifelhaft, ob die geltende Regel – jede Abtreibung wiegt schwerer als Mord oder Totschlag – haltbar ist. Denn was jahrhundertelange Praxis in der Kirche war, würde doch durch die – zeitbedingte? – Entscheidung eines Papstes (hier wohl: Pius IX.) nicht automatisch an Gewicht verlieren.
Eine selektive „Entrümpelung“ (je nach politischer Vorliebe) indes dürfte für Traditionalisten eigentlich nicht die Lösung sein. Oder doch?
Weiß jemand mehr?
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#1   Catholicus   09:23:56 | Freitag, 19. November 2004
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