Ein Pfarrer in Süditalien hat einer Verstorbenen das Requiem verweigert. Die Frau lebte in einer sogenannten ‘Wilden Ehe’. Der Priester handelte nach den Vorschriften der Kirche.
Dienstag, 2. August 2005 19:08
Marcel: Päpstlicher als der Papst
Apropos mutige Priester. Da fällt mir Pater Stephen Somerville ein (siehe „Passion Christi“). Seine Rezension
des Buches „More catholic than the Pope“ (in „The Angelus“, March 2005) fand ich sehr trefflich.
Die im rezensierten Buch vorkommenden Vorwürfe gegen die sehr katholische, aber eben nicht extreme Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX), tauchen auch hier im Kommentarbereich immer wieder auf. Zwar interessieren sie mich nicht mehr sonderlich. Doch das Behandeln dieser durch P. Sommervilles ist so interessant, weswegen ich auf ihn verweise.
Einer seiner Kernsätze: But my lament against „More Catholic Than the Pope“ is its heavy emphasis on legality. It makes me think of the Scribes and Pharisees who attacked Jesus relentlessly with „the law, the law, the law“ without concern for faith in the new Messiah who stood before their unbelieving eyes.
Sehr erfrischend. Es ist schön, daß solche vollkatholischen Priester mit der FSSPX verbunden sind. Dafür dürfen wir dankbar sein. Wie überhaupt für das Werk des Erzbischofs, das so prächtig gedeiht mitten in der nachkonziliaren Kirchenwüste, unter schwersten Bedingungen. Weil unser Herr schützend seine Hand über das Werk hält. Das sieht jeder, der sich guten Willens damit beschäftigt. Deswegen dürfen die mit der FSSPX verbundenen Katholiken ganz beruhigt sein ob der vielen ungerechten Attacken: Der Herr verläßt die Seinen nicht.
Die im rezensierten Buch vorkommenden Vorwürfe gegen die sehr katholische, aber eben nicht extreme Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX), tauchen auch hier im Kommentarbereich immer wieder auf. Zwar interessieren sie mich nicht mehr sonderlich. Doch das Behandeln dieser durch P. Sommervilles ist so interessant, weswegen ich auf ihn verweise.
Einer seiner Kernsätze: But my lament against „More Catholic Than the Pope“ is its heavy emphasis on legality. It makes me think of the Scribes and Pharisees who attacked Jesus relentlessly with „the law, the law, the law“ without concern for faith in the new Messiah who stood before their unbelieving eyes.
Sehr erfrischend. Es ist schön, daß solche vollkatholischen Priester mit der FSSPX verbunden sind. Dafür dürfen wir dankbar sein. Wie überhaupt für das Werk des Erzbischofs, das so prächtig gedeiht mitten in der nachkonziliaren Kirchenwüste, unter schwersten Bedingungen. Weil unser Herr schützend seine Hand über das Werk hält. Das sieht jeder, der sich guten Willens damit beschäftigt. Deswegen dürfen die mit der FSSPX verbundenen Katholiken ganz beruhigt sein ob der vielen ungerechten Attacken: Der Herr verläßt die Seinen nicht.
Samstag, 23. Juli 2005 20:30
Lilith: @virOblationis
…richtet nicht auf dass ihr nicht gerichtet werdet…
Samstag, 23. Juli 2005 19:48
virOblationis: Autorität des Priesters
Wenn man dem „öffentlichen Ärgernis“ keine objektive Grundlage (vgl. Benedikts Beitrag) gibt, schwächt man die Autorität des Priesters, denn man setzt ihn dem Widerstreit der Meinungen aus, gleich welche Entscheidung er fällt. So wäre es m.E. sehr begrüßenswert, wenn von der Kirche festgestellt würde, daß im jedem Falle eines öffentlichen Sünders, dem ein kirchliches Begräbnis zuteil werden soll, ein öffentliches Ärgernis gegeben wäre. – Wie schwer es ist, sich der (ver)öffentlich(t)en Meinung entgegenzustellen, sieht man ja schon an Bischöfen; wieviel schwerer noch für Priester!
Samstag, 23. Juli 2005 15:29
hedonist †: @Gotthard
Ich frage mich einfach mal, woher die’Redaktion diese Info hat?
Redaktion ?
Wer ist das überhaupt?
Das im Impressum erwähnte „Sodalicium for ‘Religion and Information“ in El Segundo in California USA ????
So weit zur Glaubwürdigkeit der Informationsquellen …
Redaktion ?
Wer ist das überhaupt?
Das im Impressum erwähnte „Sodalicium for ‘Religion and Information“ in El Segundo in California USA ????
So weit zur Glaubwürdigkeit der Informationsquellen …
Freitag, 22. Juli 2005 23:31
Gotthard: Information
Ich frage mich einfach mal, woher die’Redaktion diese Info hat?
Freitag, 22. Juli 2005 22:50
Benedikt: @ Anonymus
Ich habe mein Verständnis für den Priester ziemlich deutlich zum Ausdruck gebracht.
Ein öffentliches Ärgernis ist keine objektive Größe, man kann daher nicht einfach sagen, dass dies und das ein öffentliches Ärgernis ist, sondern dies ergibt sich immer aus dem konkreten Sachverhalt. Da die Vorschrift des CIC offenbar öffentliche Ärgernisse vermeiden will, hat der Priester falsch gehandelt, weil sein Verhalten ja gerade ein öffentliches Ärgernis verursacht hat.
Bitte etwas mehr Ehrfurcht
und Hochachtung gegenüber diesen Priester der ein Stellvertreter
des Heilandes ist.
Denk an deine Worte, wenn du das nächste Mal einen Amtsträger kritisierst, der DIR nicht passt (soll ja vorkommen).
Ein öffentliches Ärgernis ist keine objektive Größe, man kann daher nicht einfach sagen, dass dies und das ein öffentliches Ärgernis ist, sondern dies ergibt sich immer aus dem konkreten Sachverhalt. Da die Vorschrift des CIC offenbar öffentliche Ärgernisse vermeiden will, hat der Priester falsch gehandelt, weil sein Verhalten ja gerade ein öffentliches Ärgernis verursacht hat.
Bitte etwas mehr Ehrfurcht
und Hochachtung gegenüber diesen Priester der ein Stellvertreter
des Heilandes ist.
Denk an deine Worte, wenn du das nächste Mal einen Amtsträger kritisierst, der DIR nicht passt (soll ja vorkommen).
Freitag, 22. Juli 2005 22:20
Gotthard: @virOblationis, @Anonymus
„ 3° anderen öffentlichen Sündern, denen das kirchliche Begräbnis nicht ohne öffentliches Ärgernis
bei den Gläubigen gewährt werden kann.“ lesen könnt Ihr wohl nicht … von verstehen spreche ich schon
gar nicht.
es ist schon gut dass Eure „geheimen schweren Sünden“ nicht von einem kirchlichen Begräbnis ausschließen.
Ich hoffe, keines Eurer Kinder wird jeweils dieses von Euch geforderte Procedere erleben… und Ihr mit Ihnen, wenn sie früh tödlich verunglücken sollten.
es ist schon gut dass Eure „geheimen schweren Sünden“ nicht von einem kirchlichen Begräbnis ausschließen.
Ich hoffe, keines Eurer Kinder wird jeweils dieses von Euch geforderte Procedere erleben… und Ihr mit Ihnen, wenn sie früh tödlich verunglücken sollten.
Freitag, 22. Juli 2005 22:09
virOblationis: öffentliches Ärgernis
Wie sollte es öffentliche Sünder geben können, deren kirchliche Beerdigung kein öffentliches Ärgernis hervorruft?
Freitag, 22. Juli 2005 22:05
Anonymus: Öffentliches Ärgernis
Eine „Wilde Ehe“ ist ein öffentliches Ärgernis
und deshalb hat der Priester nach der katholischen Glaubens-
und Sittenlehre richtig gehandelt. Bitte etwas mehr Ehrfurcht
und Hochachtung gegenüber diesen Priester der ein Stellvertreter
des Heilandes ist.
und deshalb hat der Priester nach der katholischen Glaubens-
und Sittenlehre richtig gehandelt. Bitte etwas mehr Ehrfurcht
und Hochachtung gegenüber diesen Priester der ein Stellvertreter
des Heilandes ist.
Freitag, 22. Juli 2005 21:41
Benedikt: @ Athanasius
Gotthard hat hier Recht.
3° anderen öffentlichen Sündern, denen das kirchliche Begräbnis nicht ohne öffentliches Ärgernis bei den Gläubigen gewährt werden kann.
Das öffentliche Ärgernis ist aber erst durch die Verweigerung entstanden. Mit der Vorschrift soll vermutlich eher verhindert werden, dass Leute kirchlich begraben werden müssen, obwohl es in der Gemeinde starke Zweifel hinsichtlich ihrer Katholizität gibt. Die einfache Behaftung mit einer Sünde reicht aber nicht aus, wir sind ja irgendwo alle mit Sünden behaftet, wenn wir sterben.
Allerdings kann man nicht wissen, ob der Priester nicht noch einen anderen Grund zur Verwigerung hatte. Hier verfälschen die alarmistischen Medien ja häufig, um die Kirch bloßzustellen. Jedenfalls hat er – auch wenn er sich vielleicht geirrt hat – im Rahmen seines Gewissens vorbildlich gehandelt, indem er die Angehörigen tröstete und einen Wortgottesdienst abhielt. Diese Trostspendung ist nach dem, was ich so gehört habe nicht immer selbstverständlich – leider.
3° anderen öffentlichen Sündern, denen das kirchliche Begräbnis nicht ohne öffentliches Ärgernis bei den Gläubigen gewährt werden kann.
Das öffentliche Ärgernis ist aber erst durch die Verweigerung entstanden. Mit der Vorschrift soll vermutlich eher verhindert werden, dass Leute kirchlich begraben werden müssen, obwohl es in der Gemeinde starke Zweifel hinsichtlich ihrer Katholizität gibt. Die einfache Behaftung mit einer Sünde reicht aber nicht aus, wir sind ja irgendwo alle mit Sünden behaftet, wenn wir sterben.
Allerdings kann man nicht wissen, ob der Priester nicht noch einen anderen Grund zur Verwigerung hatte. Hier verfälschen die alarmistischen Medien ja häufig, um die Kirch bloßzustellen. Jedenfalls hat er – auch wenn er sich vielleicht geirrt hat – im Rahmen seines Gewissens vorbildlich gehandelt, indem er die Angehörigen tröstete und einen Wortgottesdienst abhielt. Diese Trostspendung ist nach dem, was ich so gehört habe nicht immer selbstverständlich – leider.
Freitag, 22. Juli 2005 21:38
Gotthard: Feindschaft
von Feindschaft über den Tod hinaus kann nun keine Rede sein… bestimmt nicht in diesem Fall, in dem
der italienische Priester ganz falsch gehandelt hat.
Der CIC könnte folgende Fälle im Auge haben:
1. ein stadtbekannter Zuhälter, dessen Machenschaften mehr als menschenverachtend waren, stirbt … ein kirchliches Begräbnis würde wahrlich öffentliches Aufsehen und Unverständnis erregen.
2. ein Drogendealer, dem leider nie was nachzuweisen war, gibt sich selbst den „Goldenen Schuss“ … ein kirchliches Begräbnis würde bei Eltern und vielen anderen eine außerordentliche Empörung auslösen.
3. Ein örtlicher Unternehmer stirbt, dessen Geschäftsmethoden von der breiten Mehrheit der Bevölkerung als menschenverachtend abgelehnt wird, die der Pfarrer auch schon mal in der predigt angeprangert hatte … ein kirchliches Begräbnis würde auf mehr als Unverständnis stoßen …
4. in Italien stirbt ein Mafia-Pate …
Der CIC könnte folgende Fälle im Auge haben:
1. ein stadtbekannter Zuhälter, dessen Machenschaften mehr als menschenverachtend waren, stirbt … ein kirchliches Begräbnis würde wahrlich öffentliches Aufsehen und Unverständnis erregen.
2. ein Drogendealer, dem leider nie was nachzuweisen war, gibt sich selbst den „Goldenen Schuss“ … ein kirchliches Begräbnis würde bei Eltern und vielen anderen eine außerordentliche Empörung auslösen.
3. Ein örtlicher Unternehmer stirbt, dessen Geschäftsmethoden von der breiten Mehrheit der Bevölkerung als menschenverachtend abgelehnt wird, die der Pfarrer auch schon mal in der predigt angeprangert hatte … ein kirchliches Begräbnis würde auf mehr als Unverständnis stoßen …
4. in Italien stirbt ein Mafia-Pate …
Freitag, 22. Juli 2005 19:34
methusalix †: hl. Seelenmesse verweigert?
Dass der C.I.C. Feindschaft über den Tod hinaus gebietet war mir neu, ist aber so.
Freitag, 22. Juli 2005 18:38
Gotthard: @Athanasius
Hier wird über ein Begräbnis gesprochen und nicht über Sakramentenempfang…
hier kann auch nicht über Sakramentenempfang gesprochen werden, da Verstorbene keine Sakramente empfangen können.
Wiederverheiratete Geschiedene sind selbstverständlich weiterhin Katholiken …
hier kann auch nicht über Sakramentenempfang gesprochen werden, da Verstorbene keine Sakramente empfangen können.
Wiederverheiratete Geschiedene sind selbstverständlich weiterhin Katholiken …
Freitag, 22. Juli 2005 18:29
Athanasius: @Gotthard
Menschen derer Sünde öffentlich bekannt ist, ist den Sakramenten zu verweigern (mit Ausnahme der hl. Beichte). Wenn Sie es besser wissen und dies nicht akzeptieren, können Sie nur noch schwerstens sich katholisch nennen.
Freitag, 22. Juli 2005 18:22
Gotthard: Öffentliches Ärgernis
Wer sagt denn, dass es ein öffentliches Ärgernis gewesen wäre?
Nur bei einem öffentlichen Ärgernis darf das Begräbnis verweigert werden!!!!!!!!! Die öffentliche Sünde allein ist noch kein Verweigerungsgrund…
Nur bei einem öffentlichen Ärgernis darf das Begräbnis verweigert werden!!!!!!!!! Die öffentliche Sünde allein ist noch kein Verweigerungsgrund…
Freitag, 22. Juli 2005 18:03
Anonymus: Klare Entscheidung !
Wer ohne Heirat zusammenlebt, ist ein öffentlicher Sünder.
Deshalb wird das Kirchenrecht angewendet:
Can. 1184 § 1. Das kirchliche Begräbnis ist zu verweigern, wenn sie nicht vor dem Tod irgendwelche Zeichen der Reue gegeben haben:
3° anderen öffentlichen Sündern, denen das kirchliche Begräbnis nicht ohne öffentliches Ärgernis bei den Gläubigen gewährt
werden kann.
Deshalb wird das Kirchenrecht angewendet:
Can. 1184 § 1. Das kirchliche Begräbnis ist zu verweigern, wenn sie nicht vor dem Tod irgendwelche Zeichen der Reue gegeben haben:
3° anderen öffentlichen Sündern, denen das kirchliche Begräbnis nicht ohne öffentliches Ärgernis bei den Gläubigen gewährt
werden kann.
Freitag, 22. Juli 2005 16:25
Gotthard: CIC 1184
zu welcher Gruppe gehörte diese Verstorbene:
„offenkundigen Apostaten, Häretikern und Schismatikern“?
oder trifft diese Bestimmung zu:
„ anderen öffentlichen Sündern, denen das kirchliche Begräbnis nicht ohne öffentliches Ärgernis bei den Gläubigen gewährt werden kann.“?
„offenkundigen Apostaten, Häretikern und Schismatikern“?
oder trifft diese Bestimmung zu:
„ anderen öffentlichen Sündern, denen das kirchliche Begräbnis nicht ohne öffentliches Ärgernis bei den Gläubigen gewährt werden kann.“?
Freitag, 22. Juli 2005 16:11
kreuzi: .
Cool, eine Newsmeldung zur Normalität, gibt’s auch nicht oft.
Freitag, 22. Juli 2005 15:31
Sulpicius: Daß man sich für Selbstverständliches…
…heute öffentlich rechtfertigen muß, zeigt die Verkommenheit (und/oder) Blödheit der heutigen westlichen Gesellschaft.
Freitag, 22. Juli 2005 14:50
Konrad: Dieser mutige und kluge Priester
wird hoffentlich Nachahmer finden – und Unterstützung seines Bischofs (was in D wohl die Ausnahme wäre)
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