Ein Pfarrer in Süditalien hat einer Verstorbenen das Requiem verweigert. Die Frau lebte in einer sogenannten ‘Wilden Ehe’. Der Priester handelte nach den Vorschriften der Kirche.
(kreuz.net, Catanzaro) Don Giuseppe Mazzotta ist Pfarrer der Kirche ‘Maria Himmelfahrt’ in Marcellinara.
Der Ort mit 2200 Seelen befindet sich in der Nähe der Stadt Catanzaro im Südwesten Italiens.
Don Giuseppe
hielt für die Verstorbene, die mit einem geschiedenen Mann zusammenlebte, einen Wortgottesdienst. Er
handelte gemäß den Vorschriften der Kirche, wie sie im Kanon 1184 Paragraph 1 des Kirchenrechtes niedergeschrieben
sind.
Der Geistliche gilt in seiner Pfarrei als ein eifriger, aufmerksamer und sehr pflichtbewußter
Priester. Er ist seit ungefähr 40 Jahren in Macellinara tätig.
In einem Interview mit der Tageszeitung
‘La Nazione’ erklärte er, daß er auf Polemiken verzichten wolle: „Ich habe die Normen der Kirche beachtet.
Wer ohne Heirat zusammenlebt, ist ein öffentlicher Sünder.“
Er habe für die Verstorbene keine Messe
zelebriert, weil die Frau nicht in Gemeinschaft mit der Kirche gelebt hat: „Ich hielt allerdings einen
langen und ausführlichen Wortgottesdienst und tröstete die Verwandten.“
Anschließend an den Wortgottesdienst
habe er auch den Sarg mit dem Leichnam absolviert und beweihräuchert.
„Diese Entscheidung habe ich getroffen,
um vor der ganzen Pfarrei ein Zeichen zu setzen. Die Ehe ist ein Sakrament. Ein Christ, der sich entschließt,
dieses Sakrament nicht zu empfangen und im Konkubinat zu leben, kann von der Kirche nicht gleich behandelt
werden, wie jemand, der in der Ehe lebt.“
Dennoch habe er sich bemüht, seine Pflichten als Vater auch
ohne die Zelebration der Messe zu erfüllen.
„Ich bin den Verwandten beigestanden. Zusammen haben wir
für die Seele der Verstorbenen gebetet. Die Schwester und andere Angehörigen der Verstorbenen wurden
in der Kirche empfangen und haben von mir jeden erdenklichen Trost erhalten.“
Sein Verhalten gebe zu
keinerlei Polemik Anlaß, weil er ganz einfach die Regeln der Kirche beachtet hat.
Entzündet wurde die
Polemik trotzdem und zwar von einem Mitglied des Gemeinderates. Dieser hat offenbar gesehen, daß einige
Leute die Kirche nach dem Wortgottesdienst verärgert verlassen haben.
Es gibt auch andere Stimmen:
„Don Giuseppe hat von der Kanzel oft genug gepredigt, daß die Ehe heilig ist und daß Menschen im Konkubinat
in der Sünde leben.“ Er ist seiner Predigt treu geblieben.
Doch inzwischen wird der Vorfall im italienischen
Sommerloch medial zu einem landesweiten Ereignis aufgebauscht.
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20 Lesermeinungen
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Päpstlicher als der Papst Apropos mutige Priester. Da fällt mir Pater Stephen Somerville ein (siehe
„Passion Christi“). Seine Rezension des Buches „More catholic than the Pope“ www.sspx.ca/…re_Catholic_Pope.htm
(in „The Angelus“, March 2005) fand ich sehr trefflich. Die im rezensierten Buch vorkommenden Vorwürfe
gegen die sehr katholische, aber eben nicht extreme Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX), tauchen
auch hier im Kommentarbereich immer wieder auf. Zwar interessieren sie mich nicht mehr sonderlich. Doch
das Behandeln dieser durch P. Sommervilles ist so interessant, weswegen ich auf ihn verweise. Einer seiner
Kernsätze: But my lament against „More Catholic Than the Pope“ is its heavy emphasis on legality. It
makes me think of the Scribes and Pharisees who attacked Jesus relentlessly with „the law, the law, the
law“ without concern for faith in the new Messiah who stood before their unbelieving eyes. Sehr erfrischend.
Es ist schön, daß solche vollkatholischen Priester mit der FSSPX verbunden sind. Dafür dürfen wir
dankbar sein. Wie überhaupt für das Werk des Erzbischofs, das so prächtig gedeiht mitten in der nachkonziliaren
Kirchenwüste, unter schwersten Bedingungen. Weil unser Herr schützend seine Hand über das Werk hält.
Das sieht jeder, der sich guten Willens damit beschäftigt. Deswegen dürfen die mit der FSSPX verbundenen
Katholiken ganz beruhigt sein ob der vielen ungerechten Attacken: Der Herr verläßt die Seinen nicht.
Autorität des Priesters Wenn man dem „öffentlichen Ärgernis“ keine objektive Grundlage (vgl. Benedikts
Beitrag) gibt, schwächt man die Autorität des Priesters, denn man setzt ihn dem Widerstreit der Meinungen
aus, gleich welche Entscheidung er fällt. So wäre es m.E. sehr begrüßenswert, wenn von der Kirche
festgestellt würde, daß im jedem Falle eines öffentlichen Sünders, dem ein kirchliches Begräbnis
zuteil werden soll, ein öffentliches Ärgernis gegeben wäre. – Wie schwer es ist, sich der (ver)öffentlich(t)en
Meinung entgegenzustellen, sieht man ja schon an Bischöfen; wieviel schwerer noch für Priester!
@Gotthard Ich frage mich einfach mal, woher die’Redaktion diese Info hat? Redaktion ? Wer ist das überhaupt?
Das im Impressum erwähnte „Sodalicium for ‘Religion and Information“ in El Segundo in California USA
???? So weit zur Glaubwürdigkeit der Informationsquellen …
@ Anonymus Ich habe mein Verständnis für den Priester ziemlich deutlich zum Ausdruck gebracht. Ein öffentliches
Ärgernis ist keine objektive Größe, man kann daher nicht einfach sagen, dass dies und das ein öffentliches
Ärgernis ist, sondern dies ergibt sich immer aus dem konkreten Sachverhalt. Da die Vorschrift des CIC
offenbar öffentliche Ärgernisse vermeiden will, hat der Priester falsch gehandelt, weil sein Verhalten
ja gerade ein öffentliches Ärgernis verursacht hat. Bitte etwas mehr Ehrfurcht und Hochachtung gegenüber
diesen Priester der ein Stellvertreter des Heilandes ist. Denk an deine Worte, wenn du das nächste Mal
einen Amtsträger kritisierst, der DIR nicht passt (soll ja vorkommen).
@virOblationis, @Anonymus „ 3° anderen öffentlichen Sündern, denen das kirchliche Begräbnis nicht
ohne öffentliches Ärgernis bei den Gläubigen gewährt werden kann.“ lesen könnt Ihr wohl nicht …
von verstehen spreche ich schon gar nicht. es ist schon gut dass Eure „geheimen schweren Sünden“ nicht
von einem kirchlichen Begräbnis ausschließen. Ich hoffe, keines Eurer Kinder wird jeweils dieses von
Euch geforderte Procedere erleben… und Ihr mit Ihnen, wenn sie früh tödlich verunglücken sollten.
Öffentliches Ärgernis Eine „Wilde Ehe“ ist ein öffentliches Ärgernis und deshalb hat der Priester
nach der katholischen Glaubens- und Sittenlehre richtig gehandelt. Bitte etwas mehr Ehrfurcht und Hochachtung
gegenüber diesen Priester der ein Stellvertreter des Heilandes ist.
@ Athanasius Gotthard hat hier Recht. 3° anderen öffentlichen Sündern, denen das kirchliche Begräbnis
nicht ohne öffentliches Ärgernis bei den Gläubigen gewährt werden kann. Das öffentliche Ärgernis
ist aber erst durch die Verweigerung entstanden. Mit der Vorschrift soll vermutlich eher verhindert werden,
dass Leute kirchlich begraben werden müssen, obwohl es in der Gemeinde starke Zweifel hinsichtlich ihrer
Katholizität gibt. Die einfache Behaftung mit einer Sünde reicht aber nicht aus, wir sind ja irgendwo
alle mit Sünden behaftet, wenn wir sterben. Allerdings kann man nicht wissen, ob der Priester nicht noch
einen anderen Grund zur Verwigerung hatte. Hier verfälschen die alarmistischen Medien ja häufig, um
die Kirch bloßzustellen. Jedenfalls hat er – auch wenn er sich vielleicht geirrt hat – im Rahmen seines
Gewissens vorbildlich gehandelt, indem er die Angehörigen tröstete und einen Wortgottesdienst abhielt.
Diese Trostspendung ist nach dem, was ich so gehört habe nicht immer selbstverständlich – leider.
Feindschaft von Feindschaft über den Tod hinaus kann nun keine Rede sein… bestimmt nicht in diesem
Fall, in dem der italienische Priester ganz falsch gehandelt hat. Der CIC könnte folgende Fälle im Auge
haben: 1. ein stadtbekannter Zuhälter, dessen Machenschaften mehr als menschenverachtend waren, stirbt …
ein kirchliches Begräbnis würde wahrlich öffentliches Aufsehen und Unverständnis erregen. 2. ein Drogendealer,
dem leider nie was nachzuweisen war, gibt sich selbst den „Goldenen Schuss“ … ein kirchliches Begräbnis
würde bei Eltern und vielen anderen eine außerordentliche Empörung auslösen. 3. Ein örtlicher Unternehmer
stirbt, dessen Geschäftsmethoden von der breiten Mehrheit der Bevölkerung als menschenverachtend abgelehnt
wird, die der Pfarrer auch schon mal in der predigt angeprangert hatte … ein kirchliches Begräbnis
würde auf mehr als Unverständnis stoßen … 4. in Italien stirbt ein Mafia-Pate …
@Athanasius Hier wird über ein Begräbnis gesprochen und nicht über Sakramentenempfang… hier kann
auch nicht über Sakramentenempfang gesprochen werden, da Verstorbene keine Sakramente empfangen können.
Wiederverheiratete Geschiedene sind selbstverständlich weiterhin Katholiken …
@Gotthard Menschen derer Sünde öffentlich bekannt ist, ist den Sakramenten zu verweigern (mit Ausnahme
der hl. Beichte). Wenn Sie es besser wissen und dies nicht akzeptieren, können Sie nur noch schwerstens
sich katholisch nennen.
Öffentliches Ärgernis Wer sagt denn, dass es ein öffentliches Ärgernis gewesen wäre? Nur bei einem
öffentlichen Ärgernis darf das Begräbnis verweigert werden!!!!!!!!! Die öffentliche Sünde allein
ist noch kein Verweigerungsgrund…
Klare Entscheidung ! Wer ohne Heirat zusammenlebt, ist ein öffentlicher Sünder. Deshalb wird das Kirchenrecht
angewendet: Can. 1184 § 1. Das kirchliche Begräbnis ist zu verweigern, wenn sie nicht vor dem Tod irgendwelche
Zeichen der Reue gegeben haben: 3° anderen öffentlichen Sündern, denen das kirchliche Begräbnis nicht
ohne öffentliches Ärgernis bei den Gläubigen gewährt werden kann.
CIC 1184 zu welcher Gruppe gehörte diese Verstorbene: „offenkundigen Apostaten, Häretikern und Schismatikern“?
oder trifft diese Bestimmung zu: „ anderen öffentlichen Sündern, denen das kirchliche Begräbnis nicht
ohne öffentliches Ärgernis bei den Gläubigen gewährt werden kann.“?
Daß man sich für Selbstverständliches… …heute öffentlich rechtfertigen muß, zeigt die Verkommenheit
(und/oder) Blödheit der heutigen westlichen Gesellschaft.