Euthanasie
Neue Euthanasieprogramme für Deutschland
Kürzlich urteilte der deutsche Bundesgerichtshof, daß Arzt und Vormund über Leben und Tod eines Patienten entscheiden können. Laut diesem Beschluß hätte die US-Amerikanerin Terri Schiavo in Deutschland auch und erneut keine Überlebenschancen mehr.
(kreuz.net, Karlsruhe) Die künstliche Ernährung mit einer Magensonde „ist ein Eingriff in die körperliche Integrität“, dem der Patient zustimmen muß. Dessen Bestimmungsrecht über seinen Körper mache Zwangsbehandlungen, auch wenn sie lebenserhaltend sind, unzulässig.

So lautet der jetzt schriftlich veröffentlichte Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 8. Juni.

Der Bundesgerichtshof mit Sitz in Karlsruhe ist das Oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland. Karlsruhe befindet sich im süddeutschen Bundeslandes Baden-Württemberg rund 60 Kilometer nordwestlich von Stuttgart.

Das ‘Deutsche Ärzteblatt’ erklärte am Donnerstag zu diesem Richterspruch, daß bei Patienten, die sich nicht mehr selber äußern können, die Wünsche von Arzt und rechtlichem Betreuer entscheidend sind.

Der rechtliche Betreuer ist der Vormund des Patienten.

Der Artikel im ‘Deutschen Ärzteblatt’ erinnert an das Schicksal der US-amerikanischen Wachkomapatientin Terri Schiavo. Frau Schiavo lag nach einem Kollaps seit dem Jahre 1990 im Wachkoma. Sie wurde im März diesen Jahren auf gerichtliche Anordnung ihres Ehemanns und Vormundes zu Tode gehungert.

In Deutschland gab es vor vier Jahren einen ähnlichen Fall.

Peter K. lag seit 1998 im sogenannten Wachkoma. Ende 2001 ordnete der behandelnde Arzt zusammen mit dem Vater von Peter K. – seinem rechtlichen Betreuer – an, die künstliche Ernährung einzustellen.

Herr K. sollte nur noch mit Flüssigkeit und Schmerzmitteln versorgt und auf diese Weise zu Tode gehungert werden. Doch das Heim, in dem Peter K. gepflegt wurde, verweigerte die Umsetzung der Anordnung.

Noch während des Rechtsstreites starb Herr K. im März 2004 eines natürlichen Todes.

Das Pflegeheim hatte seine Weigerung, Peter K. zu Tode zu bringen, mit dem Heimvertrag und der Gewissensfreiheit seiner Pflegekräfte begründet.

Doch die Gewissensfreiheit der Pfleger wird nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs vom angeblichen Selbstbestimmungsrecht des Patienten begrenzt.

Ein Heimvertrag, der die künstliche Ernährung als Leistung vorsehe, könne keinen Bewohner zwingen, diesen Dienst in Anspruch zu nehmen.

In ihrem neuesten Spruch entwickelten die Karlsruher Richter die Grundsatzentscheidung vom März 2003 weiter. Damals erklärten die Richter den hohen Stellenwert einer Patientenverfügung.

In einer Patientenverfügung kann jeder Bürger im Voraus schriftlich festlegen, welche medizinische Behandlung er für den Fall einer Äußerungs- oder Urteilsunfähigkeit wünscht und welche zu unterlassen ist.

Der jüngste Beschluß aus Karlsruhe hat jetzt festgestellt, daß eine gemeinsame Erklärung von Arzt und Betreuer einer Patientenverfügung gleichkommt. Dem Heim steht somit keine eigene Prüfungskompetenz zu.

Eine Entscheidung des Vormundschaftsgerichts ist nicht notwendig, wenn Arzt und Betreuer gemeinsam beschließen, ihren Schützling zu Tode zu hungern.

Der Nahrungsentzug ist eine gezielte Tötung eines hilflosen Menschen und deshalb nach kirchlicher Lehre moralisch verwerflich.

Dagegen können mühsame, gefährliche oder außerordentliche medizinische Maßnahmen, deren Nutzen in keinem Aufwand zum erwarteten Resultat stehen, rechtens sein. In diesem Fall versucht der Arzt nicht, den Tod aktiv herbeiführen.

Er akzeptiert nur seine medizinische Unfähigkeit, den Tod eines Patienten zu verhindern.

Im Herbst diesen Jahres wird in Rom der frühere Bischof von Münster, Clemens August Graf Kardinal von Galen († 1946), seliggesprochen. Der Bischof hat sich während des Krieges mit großem Mut gegen die Euthanasieprogramme des damaligen nationalsozialistischen Regimes eingesetzt.
      
4 Lesermeinungen
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#4   virOblationis   09:24:50 | Montag, 25. Juli 2005
Katharer
Daß Leben doch nur Leiden ist und das Verhungern davon befreit: Diese Aussage paßt zum Katherertum ganz gut, zum Katholizismus doch wohl kaum.
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#3   methusalix †   01:53:58 | Sonntag, 24. Juli 2005
@janet
Stimme zu! Habe ein wenig Erfahrung mit unserem Medizinbetrieb und besitze neben meinem Organspenderausweis auch eine dezidierte Patientenverfügung.
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#2   Lilith   23:05:36 | Samstag, 23. Juli 2005
@methusalix
Das stimmt… bei uns hätte sie nicht so lange leiden müssen.
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#1   methusalix †   19:37:12 | Freitag, 22. Juli 2005
guter Tod?
Nach dem Tod von Terri Schiavo habe ich mit etlichen Ärzten, die Alten- und Pflegeheime betreuen, gesprochen. Es wurde mir unisono versichert, dass in Deutschland Frau Schiavo nie so lange künstlich ernährt worden wäre; und dies angeblich in Übereinstimmung mit den geltenden Strafgesetzen und Regeln der Ärztekammern.
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