Kürzlich urteilte der deutsche Bundesgerichtshof, daß Arzt und Vormund über Leben und Tod eines Patienten entscheiden können. Laut diesem Beschluß hätte die US-Amerikanerin Terri Schiavo in Deutschland auch und erneut keine Überlebenschancen mehr.
(kreuz.net, Karlsruhe) Die künstliche Ernährung mit einer Magensonde „ist ein Eingriff in die körperliche
Integrität“, dem der Patient zustimmen muß. Dessen Bestimmungsrecht über seinen Körper mache Zwangsbehandlungen,
auch wenn sie lebenserhaltend sind, unzulässig.
So lautet der jetzt schriftlich veröffentlichte Beschluß
des Bundesgerichtshofs vom 8. Juni.
Der Bundesgerichtshof mit Sitz in Karlsruhe ist das Oberste Gericht
der Bundesrepublik Deutschland. Karlsruhe befindet sich im süddeutschen Bundeslandes Baden-Württemberg
rund 60 Kilometer nordwestlich von Stuttgart.
Das ‘Deutsche Ärzteblatt’ erklärte am Donnerstag zu diesem
Richterspruch, daß bei Patienten, die sich nicht mehr selber äußern können, die Wünsche von Arzt
und rechtlichem Betreuer entscheidend sind.
Der rechtliche Betreuer ist der Vormund des Patienten.
Der
Artikel im ‘Deutschen Ärzteblatt’ erinnert an das Schicksal der US-amerikanischen Wachkomapatientin Terri
Schiavo. Frau Schiavo lag nach einem Kollaps seit dem Jahre 1990 im Wachkoma. Sie wurde im März diesen
Jahren auf gerichtliche Anordnung ihres Ehemanns und Vormundes zu Tode gehungert.
In Deutschland gab
es vor vier Jahren einen ähnlichen Fall.
Peter K. lag seit 1998 im sogenannten Wachkoma. Ende 2001 ordnete
der behandelnde Arzt zusammen mit dem Vater von Peter K. – seinem rechtlichen Betreuer – an, die künstliche
Ernährung einzustellen.
Herr K. sollte nur noch mit Flüssigkeit und Schmerzmitteln versorgt und auf
diese Weise zu Tode gehungert werden. Doch das Heim, in dem Peter K. gepflegt wurde, verweigerte die Umsetzung
der Anordnung.
Noch während des Rechtsstreites starb Herr K. im März 2004 eines natürlichen Todes.
Das Pflegeheim hatte seine Weigerung, Peter K. zu Tode zu bringen, mit dem Heimvertrag und der Gewissensfreiheit
seiner Pflegekräfte begründet.
Doch die Gewissensfreiheit der Pfleger wird nach dem jüngsten Urteil
des Bundesgerichtshofs vom angeblichen Selbstbestimmungsrecht des Patienten begrenzt.
Ein Heimvertrag,
der die künstliche Ernährung als Leistung vorsehe, könne keinen Bewohner zwingen, diesen Dienst in
Anspruch zu nehmen.
In ihrem neuesten Spruch entwickelten die Karlsruher Richter die Grundsatzentscheidung
vom März 2003 weiter. Damals erklärten die Richter den hohen Stellenwert einer Patientenverfügung.
In einer Patientenverfügung kann jeder Bürger im Voraus schriftlich festlegen, welche medizinische
Behandlung er für den Fall einer Äußerungs- oder Urteilsunfähigkeit wünscht und welche zu unterlassen
ist.
Der jüngste Beschluß aus Karlsruhe hat jetzt festgestellt, daß eine gemeinsame Erklärung von
Arzt und Betreuer einer Patientenverfügung gleichkommt. Dem Heim steht somit keine eigene Prüfungskompetenz
zu.
Eine Entscheidung des Vormundschaftsgerichts ist nicht notwendig, wenn Arzt und Betreuer gemeinsam
beschließen, ihren Schützling zu Tode zu hungern.
Der Nahrungsentzug ist eine gezielte Tötung eines
hilflosen Menschen und deshalb nach kirchlicher Lehre moralisch verwerflich.
Dagegen können mühsame,
gefährliche oder außerordentliche medizinische Maßnahmen, deren Nutzen in keinem Aufwand zum erwarteten
Resultat stehen, rechtens sein. In diesem Fall versucht der Arzt nicht, den Tod aktiv herbeiführen.
Er akzeptiert nur seine medizinische Unfähigkeit, den Tod eines Patienten zu verhindern.
Im Herbst diesen
Jahres wird in Rom der frühere Bischof von Münster, Clemens August Graf Kardinal von Galen († 1946),
seliggesprochen. Der Bischof hat sich während des Krieges mit großem Mut gegen die Euthanasieprogramme
des damaligen nationalsozialistischen Regimes eingesetzt.
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4 Lesermeinungen
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Katharer Daß Leben doch nur Leiden ist und das Verhungern davon befreit: Diese Aussage paßt zum Katherertum
ganz gut, zum Katholizismus doch wohl kaum.
@janet Stimme zu! Habe ein wenig Erfahrung mit unserem Medizinbetrieb und besitze neben meinem Organspenderausweis
auch eine dezidierte Patientenverfügung.
guter Tod? Nach dem Tod von Terri Schiavo habe ich mit etlichen Ärzten, die Alten- und Pflegeheime betreuen,
gesprochen. Es wurde mir unisono versichert, dass in Deutschland Frau Schiavo nie so lange künstlich
ernährt worden wäre; und dies angeblich in Übereinstimmung mit den geltenden Strafgesetzen und Regeln
der Ärztekammern.