Kinderschlachtung
„Ich glaube an Gott und an die Dummheit der Menschen“
Heute muß ein deutscher Lebensschützer für sieben Wochen ins Gefängnis. Letzte Versuche, den Strafantritt zu verschieben, wurden abgelehnt. Dabei hätte der Lebensschützer am Kölner Weltjugendtag einen wichtigen Einsatz gehabt.
(kreuz.net, Mannheim) Am heutigen 25. Juli tritt der deutsche Lebensrechtler Klaus Günter Annen eine siebenwöchige Ordnungshaft an.

Das Verbrechen des Lebensrechtlers? Er hatte vor der Praxis eines Heilbronner Abtreibungsunternehmers Flugblätter verteilt. Heilbronn liegt rund 40 Kilometer nördlich von Stuttgart im Bundesland Baden-Württemberg.

Unter anderem war auf den Flugzetteln zu lesen, daß im Schlachthof des Abtreibers „rechtswidrige Abtreibungen“ stattfinden.

Der Abtreiber klagte auf Unterlassung. Der Prozeß ging durch mehrere Instanzen. 2003 verlor Lebensrechtler Annen vor dem Bundesgericht. Daß die Kinderabtreibung nach geltendem deutschen Recht tatsächlich rechtswidrig ist, blieb trotz des Schuldspruchs unbestritten.

Die Publikation von Prozeßdokumenten auf seiner Homepage wurde Annen als Verstoß gegen die Unterlassung ausgelegt.

Darum verhängte das Landgericht Heilbronn im März 2004 gegen den Lebensschützer eine Ordnungsstrafe von 5000 Euro. Diesen Beschluß bestätigte das Oberlandgericht Stuttgart zwei Monate später.

Da Lebensrechtler Annen diese riesige Summe nicht aufbringen kann, muß er statt dessen 50 Tage in den Kerker. Ende Juni diesen Jahres schickte ihm das Landgericht Heilbronn eine Aufforderung zum Antritt der Gefängnishaft.

Noch am 15. Juli hegte Annen in einer Stellungnahme die begründete Hoffnung, daß seinem Antrag auf Verschiebung des Strafantrittes stattgegeben würde:

„Eigentlich hoffe ich, daß man meinem Antrag folgt und den Termin auf etwa Mitte September 2005 verschiebt. Unter anderem muß ich zum Weltjugendtag nach Köln, um dort Flugblätter zu verteilen und mit den jungen Menschen über das Thema der Abtreibung zu diskutieren und zu informieren.“

Die Ernüchterung ließ nicht auf sich warten.

Am 18. Juli machte ein Beschluß des Landgerichts Heilbronn die Hoffnung des Lebensrechtlers zunichte: „Der Antrag des Beklagten/Schuldners, vom 1. Juli 2005, den Antrag der Ordnungshaft auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, wird abgelehnt.“

Das Gericht führt drei angebliche Gründe an:

Erstens widerspreche die Aufschiebung des Strafantritts auf einen späteren Zeitpunkt dem Schutzinteresse des Abtreibers. Dieser habe Anspruch auf eine unverzügliche Durchsetzung der vom Gericht verhängten Sanktionen.

Zweitens könne sich der Lebensrechtler nicht auf das Interesse seines Arbeitgebers berufen.

Annens Arbeitgeber wollte im Zeitraum der Ordnungshaft – unter anderem am Weltjugendtag Mitte August – mit Annens Hilfe Informationsveranstaltungen durchführen.

In seiner Freizeit demonstriert Günter Annen vor Kinderschlachthöfen und Abtreibungsunternehmen für die „Initiative: Nie wieder!“. Beruflich ist er als Mitarbeiter der „Aktion Leben Deutschland“ für Infostände und ähnliche Aufklärungsarbeit im Einsatz.

Drittens erklärte das Gericht, daß wirtschaftliche Nachteile oder die Möglichkeit, wegen des Haftantrittes den Arbeitsplatz zu verlieren, keine Aufschiebung des Strafantritts rechtfertigten.

Annen selbst erklärte noch zwei Tage vor seinem heutigen Haftantritt gegenüber kreuz.net, daß er nicht wisse, für welches Verbrechen er ins Gefängnis müsse.

Ob er erzürnt sei, über die deutsche Rechtssprechung: „Ich glaube an Gott und an die Dummheit der Menschen.“

Er wisse nicht, was ihn in den kommenden 50 Tagen erwarte. Mit welchem Gefühl er ins Gefängnis gehe:

„Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen.“
      
8 Lesermeinungen
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#8   franco.felice   05:02:17 | Samstag, 13. August 2005
Hallo Laurentius, völlig recht!
Die Präambel von der unantastbaren Menschenwürde wurde insofern außer Kraft gesetzt, da das Bundesverfassungsgericht keinen Verstoß gegen das Zustandekommen der gottlosen Novellierung § 218 sah. Anderes interessierte nicht; mögen die Väter des Grundgesetzes sich auch im Grabe umgedreht haben.
Und wenn Methusalix meint, sogar die Meinungsfreiheit höre da auf, wo die Freiheit des anderen beginnt, dann kapituliert er also meinungslos vor gewissenlosen Taten? Und erwähnt ausgerechnet das III. Reich, wo man Untaten so selbstverständlich abspulte, weil es Meinungsfreiheit de facto nicht gab und nur Schweigen straflos blieb?? Nein, hic Rhodus, hic salta, und nicht das III. Reich! Man beachte nur § 130 StGB, der inhaltlich, sogar um 180 Grad gedreht, gegen Kardinal Meisner eingesetzt werden sollte, als jener es wagte, die Abtreibung mit früheren Taten zu „relativieren“.
PP. Johannes Paul II. hatte vollkommen recht: „Wenn der Mensch allein, ohne GOTT entscheiden kann, was gut und was böse ist …“ – „Dann“, könnte man ergänzen, „kann er auch beschließen, daß Abtreibung nicht Mord genannt werden darf!“ Und GOTT wird allen die – nicht in einer Diktatur, sondern in sogenannter Demokratie – zu vom Staat erlaubten Töten ungeborener Kinder beeindruckt schweigen, da sonst „die Freiheit des anderen“ tangiert würde, einstens genau erklären, was ER unter „justitiabel“ versteht.
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#7   Laurentius2   12:18:41 | Donnerstag, 4. August 2005
@methusalix
Sie wollen darauf hinaus, daß auch die Meinungsfreiheit nicht völlig grenzenlos ist. Stimmt, so darf ich beispielsweise niemanden mit Berufung auf die Meinungsfreiheit beleidigen. Doch an die Grenzen dieser Freiheit müssen strenge Anforderungen gestellt werden und überdies hat Hohmann keinerlei Grenzen dieser Freiheit verletzt. Im Gegenteil, zum Glück gibt es noch funktionierende Gerichte, die den Verleumdern (auch im Internet) untersagt haben zu wiederholen, Hohmann habe die Juden als Tätervolk bezeichnet. Dennoch darf seine Meinung, „weder die Juden noch die Deutschen seien ein Tätervolk, vielmehr die Gottlosen“ in Deutschland de facto nicht mehr vertreten werden, obwohl diese Meinung gegen keinerlei Gestz verstößt.
Auch das Lebensrecht gilt natürlich nicht grenzenlos. So darf keine Mutter gezwungen werden, ihr Kind auszutragen, wenn ihr Leben gefährdet ist. Aber darf sie es töten,wenn sie „keine Lust auf ein Kind“ hat ? Der Gesetzgeber läßt dies zu und verstößt damit gegen das Naturrecht und übergeordnete Rechtsgrundsätze, so daß ich mich der Meinung der nachdenklichen und rechtgläubigen Katholiken anschließe (zB auch Gräfin von Westfalen oder zumindest mit derselben Tendenz der Staatsrechtler Prof. Isensee „Der Staat tötet ?!“):
DEUTSCHLAND IST KEIN RECHTSSTAAT MEHR !
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#6   methusalix †   17:52:54 | Montag, 1. August 2005
Hallo Laurentius
mein Fehler! Das „Boeselager-Wort“ gehört nicht in mein Zitat.
Ich wollte nur sagen, dass JEDES Menschen Meinungsfreiheit, also auch die der christlich-konservativen Patrioten dort endet, wo die Freiheit unseres Nächsten beginnt.
Wenn also die Beanspruchung der Meinungsfreiheit zur Verbalinjurie wird, oder gar justitiabel, so wie dies mit so mancher Aussage zum Dritten Reich in der Bundesrepublik ist, dann ist die Meinungsfreiheit keine mehr. Möglicherweise werden Sie mir jetzt entgegenhalten, dass man die Wahrheit immer sagen dürfen muss. Nur, wollen Sie dauernd alle Wahrheiten z. B. über unsere Kirchengeschichte um die Ohren gehauen bekommen?
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#5   Laurentius2   09:23:27 | Montag, 1. August 2005
@methusalix
Lieber Methusalix,
bitte erklären Sie mir den Sinn ihres letzten postings . Was soll jetzt bitte das gut-evangelische Sprichwort im Zusammenhang mit meiner Meinung, die ich ja mit der Ansicht des Hitlerattentäters von Boeselager abgestützt habe ? Sie stützen sich ja offenbar nur auf die gerichtlich untersagten Falschmeldungen, oder ?
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#4   FioreGraz   08:34:22 | Dienstag, 26. Juli 2005
Rechtsstaat
Was regt ihr euch auf der man hat gegen das Recht Verstoßen.
Wen MAssenmörder (Abteribungsbefürworter) im Vorgarten des Bischofs protestieren, wird er sie wegen Hausfriedenbruch entfernen lassen, machen sie das massiv wird er eine Unterlassungsklage erwirken, brechen sie diese werden auch die eingesperrt. Oder wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Nicht seine Meinungsäußerung wurde verurteilt sondern sein Rechtsbruch. Wonach ihr verlangt ist kein Rechtsstaat sondern eine katholische Moraldiktatur.
Wer sich selbst zum Märtyrer macht ist kein Opfer sondern Täter. Wie sagte er? Er glaubt an die Dummheit der Menschen, an seine eigene wohl am meisten.
LG
Fiore
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#3   methusalix †   17:38:03 | Montag, 25. Juli 2005
@laurentius
3. Für christlich-konservative Patrioten besteht de facto keine Meinungsfreiheit mehr (s. Hohmann).
Baron von Boeselager sagte übrigens zu der inkriminierten Textstelle (dem letzten Viertel der Rede Hohmanns): „Das kann man vollkommen unterschreiben!“ – Die Gottlosen seien in der Tat das Tätervolk, nicht die Deutschen.
Meine Meinungsfreiheit endet genau dort, wo Ihre beginnt und umgekehrt. Vielleicht sollten Sie sich bei Ihren Gejammer über die Verhältnisse in diesem Land jeden Tag zwölfmal vorsagen: „Was ich nicht will, dass man mir tu’, füg’ ich auch keinem anderen zu!“ Das ist eine SEHR katholische Einstellung, denn mit ihr beginnt die Nächstenliebe, Sie erinnern sich Jesus am Berg…
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#2   bonifatius   16:33:51 | Montag, 25. Juli 2005
Gottvelassene Welt
Früher sperrte man Menschen ein, die Kinder im Mutterleib töteten!
Bin sprachlos.
Wo bleibt der Aufschrei der Volkskirche? Soll sie nur mit ihren gut bezahlten Direktorien – Domprälaten – Buchhaltern samt aufgeklärtem Laienanhang ihr albernes Volksaltargetöse weiterverwalten! Bin gespannt, wie lange die Volkskirche bei ihrer Zeitgeistprozession noch ein gläubiges Volk hinter sich weiß.
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#1   Laurentius2   11:37:56 | Montag, 25. Juli 2005
Kein Rechtsstaat mehr ?
Leben wir noch in einem Rechtsstaat ?
Der letzte lebende Attentäter auf Hitler, Baron v. Boeselager, hegt da offensichtlich Zweifel:
1. Er hat sich (vergeblich) um eine Rücknahme der von Kohl & Schäuble behaupteten, von Schewardnadse, Genscher, Krause & Bush sen. jedoch nie bestätigten Enteignungsklausel (SBZ 45-49 bemüht).
2. Er trat aus der CDU aus, weil die teilweise kompromittierten „Christdemokraten“ Massenabtreibungen zumindest dulden.
3. Er sagte zum letzten Viertel der Hohmann-Rede, daß man diese historische Betrachtung absolut unterschreiben könne (Meinungsfreiheit).
Meine Meinung: soweit sind wir also schon wieder …
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