10:08:08 | Montag, 25. Juli 2005
Heute muß ein deutscher Lebensschützer für sieben Wochen ins Gefängnis. Letzte Versuche, den Strafantritt zu verschieben, wurden abgelehnt. Dabei hätte der Lebensschützer am Kölner Weltjugendtag einen wichtigen Einsatz gehabt.
(kreuz.net, Mannheim) Am heutigen 25. Juli tritt der deutsche Lebensrechtler Klaus Günter Annen eine
siebenwöchige Ordnungshaft an.
Das Verbrechen des Lebensrechtlers? Er hatte vor der Praxis eines Heilbronner
Abtreibungsunternehmers Flugblätter verteilt. Heilbronn liegt rund 40 Kilometer nördlich von Stuttgart
im Bundesland Baden-Württemberg.
Unter anderem war auf den Flugzetteln zu lesen, daß im Schlachthof
des Abtreibers
„rechtswidrige Abtreibungen“ stattfinden.
Der Abtreiber klagte auf Unterlassung. Der Prozeß
ging durch mehrere Instanzen. 2003 verlor Lebensrechtler Annen vor dem Bundesgericht. Daß die Kinderabtreibung
nach geltendem deutschen Recht tatsächlich rechtswidrig ist, blieb trotz des Schuldspruchs unbestritten.
Die Publikation von Prozeßdokumenten auf seiner
Homepage wurde Annen als Verstoß gegen die Unterlassung
ausgelegt.
Darum verhängte das Landgericht Heilbronn im März 2004 gegen den Lebensschützer eine Ordnungsstrafe
von 5000 Euro. Diesen Beschluß bestätigte das Oberlandgericht Stuttgart zwei Monate später.
Da Lebensrechtler
Annen diese riesige Summe nicht aufbringen kann, muß er statt dessen 50 Tage in den Kerker. Ende Juni
diesen Jahres schickte ihm das Landgericht Heilbronn eine Aufforderung zum Antritt der Gefängnishaft.
Noch am 15. Juli hegte Annen in einer Stellungnahme die begründete Hoffnung, daß seinem Antrag auf
Verschiebung des Strafantrittes stattgegeben würde:
„Eigentlich hoffe ich, daß man meinem Antrag folgt
und den Termin auf etwa Mitte September 2005 verschiebt. Unter anderem muß ich zum Weltjugendtag nach
Köln, um dort Flugblätter zu verteilen und mit den jungen Menschen über das Thema der Abtreibung zu
diskutieren und zu informieren.“
Die Ernüchterung ließ nicht auf sich warten.
Am 18. Juli machte ein
Beschluß des Landgerichts Heilbronn die Hoffnung des Lebensrechtlers zunichte: „Der Antrag des Beklagten/Schuldners,
vom 1. Juli 2005, den Antrag der Ordnungshaft auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, wird abgelehnt.“
Das Gericht führt drei angebliche Gründe an:
Erstens widerspreche die Aufschiebung des Strafantritts
auf einen späteren Zeitpunkt dem Schutzinteresse des Abtreibers. Dieser habe Anspruch auf eine unverzügliche
Durchsetzung der vom Gericht verhängten Sanktionen.
Zweitens könne sich der Lebensrechtler nicht auf
das Interesse seines Arbeitgebers berufen.
Annens Arbeitgeber wollte im Zeitraum der Ordnungshaft – unter
anderem am Weltjugendtag Mitte August – mit Annens Hilfe Informationsveranstaltungen durchführen.
In
seiner Freizeit demonstriert Günter Annen vor Kinderschlachthöfen und Abtreibungsunternehmen für die
„Initiative: Nie wieder!“. Beruflich ist er als Mitarbeiter der „Aktion Leben Deutschland“ für Infostände
und ähnliche Aufklärungsarbeit im Einsatz.
Drittens erklärte das Gericht, daß wirtschaftliche Nachteile
oder die Möglichkeit, wegen des Haftantrittes den Arbeitsplatz zu verlieren, keine Aufschiebung des Strafantritts
rechtfertigten.
Annen selbst erklärte noch zwei Tage vor seinem heutigen Haftantritt gegenüber kreuz.net,
daß er nicht wisse, für welches Verbrechen er ins Gefängnis müsse.
Ob er erzürnt sei, über die
deutsche Rechtssprechung: „Ich glaube an Gott und an die Dummheit der Menschen.“
Er wisse nicht, was
ihn in den kommenden 50 Tagen erwarte. Mit welchem Gefühl er ins Gefängnis gehe:
„Man muß Gott mehr
gehorchen als den Menschen.“
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#8
franco.felice 05:02:17 | Samstag, 13. August 2005
#7
Laurentius2 12:18:41 | Donnerstag, 4. August 2005
#6
methusalix † 17:52:54 | Montag, 1. August 2005
#5
Laurentius2 09:23:27 | Montag, 1. August 2005
#4
FioreGraz 08:34:22 | Dienstag, 26. Juli 2005
#3
methusalix † 17:38:03 | Montag, 25. Juli 2005
#2
bonifatius 16:33:51 | Montag, 25. Juli 2005
#1
Laurentius2 11:37:56 | Montag, 25. Juli 2005