13:48:00 | Montag, 25. Juli 2005
In Zukunft müssen bayrische Abtreibungsunternehmer die von ihnen getöteten Kinder menschengerecht bestatten. Man will den Kindern die Menschenwürde – die ihnen im Leben nicht zugestanden wurde – wenigstens im Tod gewähren.
(kreuz.net, München) Der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung vom 20. Juli 2005 beschlossen, das
Bestattungsgesetz des Freistaates zum 1. Januar 2006 abzuändern.
Das berichtete die ‘Aktion Lebensrecht
für Alle’ in ihrem wöchentlichen Nachrichtendienst.
Künftig finden Fehlgeburten und Kinder nach Abtreibungen
unabhängig vom Körpergewicht
eine würdevolle letzte Ruhe.
In Bayern wurden Kinderleichen, die weniger
als ein halbes Kilogramm wiegen, bisher zusammen mit dem Klinikmüll in den Abfall geworfen.
In anderen
deutschen Bundesländern wird das weiterhin so gehandhabt. Abgetriebene Kinder werden mit Körperteilen,
die im Krankenhaus anfallen, verbrannt.
Kinderleichen sind auch ein beliebtes Rohmaterial für die Kosmetikindustrie.
Der gegenwärtige Umgang mit den Kinderleichen werde dem grundgesetzlichen Auftrag zum Schutz der Menschenwürde
nicht gerecht, erklärt die CSU-Landtagsabgeordnete Dr. Ingrid Fickler: „Er stößt bei betroffenen Eltern
zunehmend auf Unverständnis.“
Mit der neuen Regelung komme man den Wünschen der betroffenen Eltern
entgegen, einen Ort zu haben, an dem sie um ihr ungeborenes Kind trauern können.
Künftig können die
Eltern bestimmen, ob sie eine individuelle Bestattung wünschen oder nicht.
Wird keine Individualbestattung
gewünscht – wovon man bei Kinderabtreibungen ausgehen kann – werden die Kinderleichen auf einem Gräberfeld
zur Ruhe gebettet. Das wird im Regelfall in Form einer Sammelbestattung nach vorheriger Einäscherung
geschehen.
Doch in erster Linie obliegt die Bestattung den Eltern. Diese wird im geänderten Gesetz „Zur-Ruhe-Bettung“
genannt. Der Ausdruck wird das Wort „Beseitigung“ ersetzen.
„Wir sind uns bewußt“ – so die Abgeordnete
weiter –, „daß Frauen vor allem in der belastenden Situation einer häuslichen Fehlgeburt oder eines
Schwangerschaftsabbruches oft nicht in der Lage sind, sich mit der Frage einer Bestattung oder Zur-Ruhe-Bettung
auseinanderzusetzen.“
Deshalb entfällt bei einer Fehlgeburt in den eigenen vier Wänden die Verpflichtung
der betroffenen Mutter zur Bestattung wegen Unzumutbarkeit.
Soweit allerdings Abtreibungsanstalten involviert
sind, müssen diese nach dem neuen Gesetz dafür sorgen, daß die Leichenteile des Kindes eine der Menschenwürde
entsprechende letzte Ruhe finden.
Abtreiber und Ärzte sind verpflichtet, die Eltern über ihre neuen
Rechte aufzuklären.
Der Sprecher der ‘InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Bayern’ begrüßte die
Gesetzesänderung: „Die Würde des Menschen, auch der Verstorbenen, kann nicht nach Gramm bemessen werden.“
Mit der Gesetzesänderung werde es weniger leicht fallen der Öffentlichkeit das traurige Kapitel der
Beseitigung von Kinderleichen zu verheimlichen.
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#6
Marcel 09:59:04 | Mittwoch, 27. Juli 2005
#5
Athanasius 23:19:24 | Dienstag, 26. Juli 2005
#4
Gotthard 12:42:18 | Dienstag, 26. Juli 2005
#3
Athanasius 12:32:05 | Dienstag, 26. Juli 2005
#2
Beobachterin 10:07:32 | Dienstag, 26. Juli 2005
#1
Rocky 22:00:55 | Montag, 25. Juli 2005