Eine schwangere Mutter drohte dem steinreichen Vater öffentlich mit der Abtreibung des gemeinsamen Kindes. Jetzt liegt der Fall bei der Staatsanwaltschaft Hamburg. Strafbestand: Drohung mit einem rechtswidrigen Verhalten.
(kreuz.net, München) Der millionenschwere Münchner Feinkosthändlers Michael Käfer (47) lebt seit längerem
in Wilder Ehe mit einer 31jährigen Verlobten. Diese ist inzwischen schwanger.
Das Verhältnis zwischen
den zweien scheint allerdings ziemlich turbulent zu sein.
Nach einem jünsten Streit drohte die Verlobte
dem Feinkosthändler mit der Abtreibung des gemeinsamen Kindes. Sie tat das über die Freitagsausgabe
der deutschen Boulevardzeitung ‘Bild’.
„Vor drei Tagen dachte ich noch, ich sei die glücklichste Frau
der Welt. Jetzt bin ich fassungslos, daß ich mich in diesem Mann so getäuscht habe. Ich werde das Kind
abtreiben lassen.“
Das ist nicht der erste Streit, den die beiden vor den Medien austragen.
Ein wesentlicher
Grund für den Konflikt scheint die örtliche und emotionale Nähe der Käfer-Mutter zu sein.
Ganz andere
Töne kommen von Seiten des Kindsvaters. Dieser erklärte vor den Medien:
„Ich habe mir schon lange ein
Kind gewünscht. Es ist mein erstes Kind. Ich freue mich riesig und habe gleichzeitig Respekt vor der
Verantwortung.“
Nach einem weiteren Streit erklärte Kindsvater Käfer, daß er die Mutter nicht heiraten
werde. Das Kind könne er auch alleine großziehen.
Daraufhin drohte die Mutter dem Vater, daß sie das
Kind töten lassen wolle:
„Ich werde das Kind abtreiben lassen. Wenn sich Michael nicht zu mir bekennen
kann, möchte ich meinem Kind das alles nicht antun.“
Mittlerweile setzte sich die schwangere Mutter
in ihre US-amerikanische Heimat ab.
Jetzt hat sich die Leiterin des katholischen Komm-Mit-Jugendverlags,
Felizitas Küble aus Münster, in den Fall eingeschaltet.
Sie erstattete bei der Hamburger Staatsanwaltschaft
Anzeige gegen Käfers Verlobte und das Boulevardblatt.
Das berichtete die evangelische Nachrichtenagentur
‘idea’ am Montag.
Eine Kinderabtreibung ist in Deutschland strafbar, wenn weder ein Schwangerschaftskonflikt
vorliegt noch eine Beratung erfolgt ist.
Deshalb – so Küble – handelt es sich möglicherweise um die
Ankündigung einer Straftat, in jedem Fall aber um die Drohung mit einer rechtswidrigen Handlung.
Felizitas
Küble sieht den Straftatbestand der Nötigung erfüllt, da der Kindsvater ausdrücklich den Wunsch geäußert
habe, daß das von ihm gezeugte Baby zur Welt kommen möge.
Die Bild-Zeitung habe sich als Forum für
das möglicherweise strafbare Verhalten der Mutter zur Verfügung gestellt.
Deshalb solle auch gegen
das Blatt ermittelt werden.
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