Euthanasie
Wie ein gefesselter und verdurstender Hund
Derzeit vertrocknet in einer Klinik in der australischen Stadt Melbourne eine 50jährige Frau vor sich hin. Ihr rechtlicher Vormund findet es angemessen, die Frau auf diese brutale Weise aus der Welt zu schaffen. Die Familie der Todgeweihten ist gegen die Hinrichtung.
(kreuz.net, Melbourne) Seit gestern Mittwoch wird die 50jährige Maria Korp in einer Klinik in Melbourne langsam und qualvoll zu Tode gehungert. Ihr rechtlicher Vormund hat beschlossen, ihr Essen und Trinken zu entziehen.

Melbourne befindet sich im Südosten Australiens.

Frau Korp wird voraussichtlich in den kommenden zwei Wochen vor den Augen der Ärzte und Medien austrocknen und jämmerlich verenden.

Die Australierin war im vergangenen Februar in Melbourne bewußtlos und mit schweren Würgemalen im Kofferraum ihres Wagens aufgefunden worden. Sie war das Opfer eines Mordversuches.

Verübt wurde der Mordanschlag von der ehemaligen Geliebten von Frau Korps Ehegatten. Sie bekannte sich vor Gericht zum Mordversuch. In der Zwischenzeit wurde sie zu einer Gefängnisstrafe von neun Jahren verurteilt.

Auch der Ehegatte ist angeklagt, an der Tat beteiligt gewesen zu sein.

Frau Korp liegt seit dem Gewaltverbrechen im Wachkoma.

Bis vor kurzem wurde sie im ‘Alfred Krankenhaus’ in Melbourne durch einen Nahrungsschlauch ernährt. Lebensrettende medizinische Maßnahmen braucht die Patientin keine.

Am Dienstag verkündigte Julian Gardner, der gerichtliche Vormund von Frau Korp, daß er gedenke, seine Schutzbefohlene aktiv zu töten.

Gardner gab bekannt, daß der Patientin ab Mittwoch Nahrung und Flüssigkeit entzogen würden.

Laut der australischen Tageszeitung ‘Herald Sun’ soll sich der Vormund zuvor mit einem katholischen Ethiker, mit dem katholischen Pfarrer von Frau Korp sowie mit Palliativpflegern und Neurologen beraten haben.

Der Heimatpriester erklärte, Frau Korp habe mit ihm nie über ihre Ansicht zur Euthanasie gesprochen.

Mons. Les Tomlinson, der Generalvikar des Erzbistums Melbourne, verurteilte die qualvolle Hinrichtung. Frau Korp würden die elementarsten Menschenrechte verweigert.

Gleichzeitig beeilte sich der Generalvikar zu erklären, daß die Kirche die Hinrichtung von Frau Korp nicht öffentlich anfechten wolle.

Entschlossener traten die Anwälte von Herrn Korp auf.

Sie gaben bekannt, daß sich Frau Korp – als gläubige Katholikin – gegen die Ermordung von Menschen in einem ähnlichen Gesundheitszustand ausgesprochen hätte.

Auch der Gatte der Wachkomapatientin sowie die gesamte Familie stellten sich gegen den Entscheid von Vormund Gardner. Sie fochten den Todesbeschluß jedoch nicht gerichtlich an.

Der Bruder des Gatten bezeichnete das Todesurteil für seine Schwägerin als unmenschlich und zog hierfür einen Vergleich aus der Tierwelt heran:

„Es ist wie wenn man einen Hund fesselt und ihn verdursten läßt.“

Vormund Gardner ist dagegen der Auffassung, daß keine Verbesserung des Gesundheitszustandes von Frau Korps zu erwarten sei. Vor den Medien erklärte er, daß das Todesurteil „im besten Interesse“ seines Schützlings sei.

Ein australischer Bioethiker wies darauf hin, daß es unmöglich sei, nach so kurzer Zeit eine endgültige Prognose über den Gesundheitszustand von Frau Korp zu stellen. Die Versorgung eines Hilflosen mit Nahrung sei zudem ein elementares Menschenrecht.

Das bloße Ernähren eines Menschen könne auch nicht als lebensverlängernde Maßnahme betrachtet werden.

„Es ist unerhört, daß der Rechtsvertreter einer hilflosen Frau sich in deren nachträglichen Mörder verwandelt.“
      
2 Lesermeinungen
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#2   BossCo139   12:42:40 | Freitag, 29. Juli 2005
Die „Moral“ von KZ-Ärzten ist gesellschaftsfähig geworden!
Das Gemeinste und Unmenschlichste, was ich seit Langem gelesen habe.
Der Mordversuch an diesem armen Menschen wird auf eine unbeschreiblich perfidere Art und Weise ausgeführt als zuvor und diesmal gelingem, mit staatlichem „Segen“.
Möge GOTT diese Verbrecher strafen!
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#1   zwobbel   07:27:27 | Freitag, 29. Juli 2005
Hinrichtung???
So menschenverachtend und gegen göttliches Gebot es auch ist jemand so wie in diesem Fall verhungern zu lassen: Eine Hinrichtung ist es nicht.
Ich finde dieses Wort in diesem Zusammenhang als zu reißerisch.
Hingerichtet werden (manche) Verbrecher nach einem Urteil. (Wenn schon, dann hoffentlich erst nach einem Urteil, nicht vorher.)
Es handelt sich hierbei wahrscheinlich um Mord:
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