Derzeit vertrocknet in einer Klinik in der australischen Stadt Melbourne eine 50jährige Frau vor sich hin. Ihr rechtlicher Vormund findet es angemessen, die Frau auf diese brutale Weise aus der Welt zu schaffen. Die Familie der Todgeweihten ist gegen die Hinrichtung.
(kreuz.net, Melbourne) Seit gestern Mittwoch wird die 50jährige Maria Korp in einer Klinik in Melbourne
langsam und qualvoll zu Tode gehungert. Ihr rechtlicher Vormund hat beschlossen, ihr Essen und Trinken
zu entziehen.
Melbourne befindet sich im Südosten Australiens.
Frau Korp wird voraussichtlich in den
kommenden zwei Wochen vor den Augen der Ärzte und Medien austrocknen und jämmerlich verenden.
Die Australierin
war im vergangenen Februar in Melbourne bewußtlos und mit schweren Würgemalen im Kofferraum ihres Wagens
aufgefunden worden. Sie war das Opfer eines Mordversuches.
Verübt wurde der Mordanschlag von der ehemaligen
Geliebten von Frau Korps Ehegatten. Sie bekannte sich vor Gericht zum Mordversuch. In der Zwischenzeit
wurde sie zu einer Gefängnisstrafe von neun Jahren verurteilt.
Auch der Ehegatte ist angeklagt, an der
Tat beteiligt gewesen zu sein.
Frau Korp liegt seit dem Gewaltverbrechen im Wachkoma.
Bis vor kurzem
wurde sie im ‘Alfred Krankenhaus’ in Melbourne durch einen Nahrungsschlauch ernährt. Lebensrettende medizinische
Maßnahmen braucht die Patientin keine.
Am Dienstag verkündigte Julian Gardner, der gerichtliche Vormund
von Frau Korp, daß er gedenke, seine Schutzbefohlene aktiv zu töten.
Gardner gab bekannt, daß der
Patientin ab Mittwoch Nahrung und Flüssigkeit entzogen würden.
Laut der australischen Tageszeitung
‘Herald Sun’ soll sich der Vormund zuvor mit einem katholischen Ethiker, mit dem katholischen Pfarrer
von Frau Korp sowie mit Palliativpflegern und Neurologen beraten haben.
Der Heimatpriester erklärte,
Frau Korp habe mit ihm nie über ihre Ansicht zur Euthanasie gesprochen.
Mons. Les Tomlinson, der Generalvikar
des Erzbistums Melbourne, verurteilte die qualvolle Hinrichtung. Frau Korp würden die elementarsten Menschenrechte
verweigert.
Gleichzeitig beeilte sich der Generalvikar zu erklären, daß die Kirche die Hinrichtung
von Frau Korp nicht öffentlich anfechten wolle.
Entschlossener traten die Anwälte von Herrn Korp auf.
Sie gaben bekannt, daß sich Frau Korp – als gläubige Katholikin – gegen die Ermordung von Menschen
in einem ähnlichen Gesundheitszustand ausgesprochen hätte.
Auch der Gatte der Wachkomapatientin sowie
die gesamte Familie stellten sich gegen den Entscheid von Vormund Gardner. Sie fochten den Todesbeschluß
jedoch nicht gerichtlich an.
Der Bruder des Gatten bezeichnete das Todesurteil für seine Schwägerin
als unmenschlich und zog hierfür einen Vergleich aus der Tierwelt heran:
„Es ist wie wenn man einen
Hund fesselt und ihn verdursten läßt.“
Vormund Gardner ist dagegen der Auffassung, daß keine Verbesserung
des Gesundheitszustandes von Frau Korps zu erwarten sei. Vor den Medien erklärte er, daß das Todesurteil
„im besten Interesse“ seines Schützlings sei.
Ein australischer Bioethiker wies darauf hin, daß es
unmöglich sei, nach so kurzer Zeit eine endgültige Prognose über den Gesundheitszustand von Frau Korp
zu stellen. Die Versorgung eines Hilflosen mit Nahrung sei zudem ein elementares Menschenrecht.
Das bloße
Ernähren eines Menschen könne auch nicht als lebensverlängernde Maßnahme betrachtet werden.
„Es ist
unerhört, daß der Rechtsvertreter einer hilflosen Frau sich in deren nachträglichen Mörder verwandelt.“
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2 Lesermeinungen
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Die „Moral“ von KZ-Ärzten ist gesellschaftsfähig geworden! Das Gemeinste und Unmenschlichste, was ich
seit Langem gelesen habe. Der Mordversuch an diesem armen Menschen wird auf eine unbeschreiblich perfidere
Art und Weise ausgeführt als zuvor und diesmal gelingem, mit staatlichem „Segen“. Möge GOTT diese Verbrecher
strafen!
Hinrichtung??? So menschenverachtend und gegen göttliches Gebot es auch ist jemand so wie in diesem Fall
verhungern zu lassen: Eine Hinrichtung ist es nicht. Ich finde dieses Wort in diesem Zusammenhang als
zu reißerisch. Hingerichtet werden (manche) Verbrecher nach einem Urteil. (Wenn schon, dann hoffentlich
erst nach einem Urteil, nicht vorher.) Es handelt sich hierbei wahrscheinlich um Mord: niedere Beweggründe
Wehrlosigkeit des Opfers Unschuldigkeit des Opfers