21:25:24 | Dienstag, 9. August 2005
Aufgrund einer Strafanzeige gegen das sogenannte ‘Kunstmuseum’ in Bern wurde das dort ausgestellte Haupt eines geköpften frühgeborenen Mädchens entfernt. Dem Täter, der das Machwerk produzierte, ist das nicht recht.
(kreuz.net, Bern) Das sogenannte Kunstmuseum der Schweizerischen Hauptstadt Bern nimmt die Kinderschändung
des Chinesen Xiao Yu „provisorisch“ aus einer gegenwärtig laufenden Ausstellung.
Die Ungeheuerlichkeit
zeigt den originalen kleinen Kopf eines frühgeborenen Mädchens, der auf den Rumpf einer Möwe aufgenäht
wurde.
Das leichenschänderische Exponat wurde mittels einer Formalinlösung haltbar gemacht.
Der Kinderkopf
ist seit Montag
Gegenstand einer Strafanzeige wegen Gewaltdarstellung und Störung des Totenfriedens.
Heute Dienstag wurde die Leichenschändung endlich entfernt.
Es solle verhindert werden, daß das Exponat
den übrigen Teil der Ausstellung „Mahjong – chinesische Gegenwartskunst aus der Sammlung Sigg“ störe,
erklärte der Museumskurator nach einem Bericht der Schweizerischen Tageszeitung ‘Neue Zürcher Zeitung’.
Für den kommenden 22. August hat das ‘Kunstmuseum’ eine Beschwichtigungsveranstaltung mit Vertretern
aus Ethik, Kunst und Philosophie angekündigt.
Danach soll über eine allfällige Wiederausstellung der
Leichenschändung entschieden werden.
Inzwischen hat sich der Täter, der das Machwerk produzierte, zu
Wort gemeldet:
Er habe dies getan, gerade weil er „alles Leben achte“:
„Der Vogel und der Fötus starben,
weil mit ihnen etwas nicht stimmte. Ich habe sie zusammengesetzt, wie wenn sie dadurch ein anderes Leben
haben könnten.“
Er wolle, daß sein Elaborat gezeigt werde.
Gleichzeitig bestätigte er die Echtheit
des Kinderkopfs. Er habe ihn 1999 für wenig Geld aus einer medizinischen Ausstellung in China erworben.
Die Glasflasche mit dem Kinderkopf war nach Angaben des Chinesen mit einem handgeschriebenen Zettel versehen.
Darauf sei gestanden, daß es sich um den Kopf eines Mädchens handle. Ein Name wie auch eine Angabe
der Todesursache hätten gefehlt. Es sei aber ein Datum vermerkt gewesen.
Wie er sich erinnere, sei das
geschändete chinesische Mädchen ungefähr gleich alt wie er. Der selbsterklärte ‘Künstler’ kam am
22. April 1965 zur Welt.
Er geht aufgrund der Größe des Kopfes davon aus, daß das Mädchen bei einer
Fehlgeburt im sechsten Monat starb.
Das Mädchen sei aufgrund ihres frühen Geburtsdatums wohl kein Opfer
einer Kinderabtreibung.
Die Welle von Mädchenabtreibungen setzte in China erst mit der Einführung der
Ein-Kind-Politik im Jahre 1970 ein.
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.
#3
Lysistrata 20:19:36 | Mittwoch, 10. August 2005
#2
Lilith 09:02:37 | Mittwoch, 10. August 2005
#1
Niclaas 06:41:03 | Mittwoch, 10. August 2005