Kinderschlachtung
Gesiebte Österreicher
In Österreich soll im Schutz der Sommerferien die Selektion von Kindern im Reagenzglas eingeführt werden. Eine Gesetzesänderung spricht von „Einzelfällen“. In Wahrheit geht es um die Jagd auf Behinderte.
(kreuz.net, Wien) Das Gesundheitsministerium der Republik Österreich hat kürzlich eine Änderung des Gesetzes über die Gentechnik in die Vernehmlassung geschickt.

Die Begutachtungsfrist läuft bis 20. August. Das Ministerium scheint im Schutze der sommerlichen Ferienzeit agieren zu wollen.

Die Änderung des Gesetzes beabsichtigt eine Legalisierung der sogenannten Präimplantationsdiagnostik.

Der Begriff ‘Präimplantationsdiagnostik’ bezeichnet die Untersuchung von Embryos, die im Reagenzglas erzeugt wurden. Dadurch können kranke oder behinderte Kinder gleich nach ihrer Herstellung eliminiert werden.

Die Gesetzesänderung will die Aussonderung von Behinderten jedoch nur in „Ausnahmefällen“ einführen.

Die Erfahrung zeigt, daß solche Gesetzesänderungen der erste legislatorische Schritt im Hinblick auf eine umfassendere Behindertenbekämpfung sind.

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung erklärt, daß – vorerst – nur eine Überprüfung der Lebensfähigkeit des Kleinstkindes zulässig sei.

Diese Überprüfung sei außerdem – und vorerst – nur statthaft, wenn in einem konkreten Fall bereits drei oder mehr Versuche der künstlichen Befruchtung fehlgeschlagen seien.

Eine weitere „Ausnahme“ sieht der Text beim Vorhandensein des „Risikos“ einer schweren Erkrankung des Kindes. Dieses Risiko kann aus dem genetischen Befund der Eltern oder aus vorangegangenen Schwangerschaften abgeleitet werden.

Es muß sich dabei um eine Erkrankung handeln, die voraussichtlich noch während der Schwangerschaft, bei der Geburt oder bald nach der Geburt zum Tod führt.

In den Erläuterungen zum Entwurf wird die sogenannte „spinale Muskelatrophie“ als Beispiel genannt.

Sie verhindert die Weitergabe von Impulsen vom Gehirn an die Muskeln. Muskelschwund, Lähmungen und verminderte Muskelspannung sind die Folge. Diese Krankheit bedeutet aber nicht, daß ein betroffenes Kind „bald nach der Geburt“ sterben muß.

Bereits seit letzten Freitag protestierten verschiedene Organisation gegen die Gesetzesänderung.

Selbst die ‘Aktion Leben Österreich’ fand deutliche Worte.

Die ‘Aktion Leben Österreich’ ist eine von der Österreichischen Bischofskonferenz mitfinanzierte und wegen ihrer positiven Haltung zur künstlichen Verhütung und zu Frühabtreibungspräparaten stark umstrittene Organisation. Die ‘Aktion Leben Österreich’ spricht sich auch für eine sogenannte „ergebnisoffene“ Schwangerschaftsberatung aus.

„Ohne eine breitere öffentliche Diskussion beabsichtigt das Gesundheitsministerium plötzlich die Präimplantationsdiagnostik zuzulassen“ – erklärt die ‘Aktion Leben Österreich’.

Bei allen Tests zur Erfassung von Gendefekten würden auch lebensfähige kranke Kinder miterfaßt und ausgemerzt.

Die ‘Aktion Leben Österreich’ nennt als Beispiel mongoloide Kinder.

Gesellschaftspolitisch bewirke die Aussonderung von Kleinstkindern eine schleichende Veränderung der Gesellschaft:

„Kinder werden als mach- und planbare Produkte angesehen.“

In Österreich wird in diesem Zusammenhang auch auf die Erfahrung in anderen Ländern hingewiesen. Dort könne man sehen, wohin die Selektierung im Reagenzglas führt.

In Israel und Indien wird die Retortenselektion beispielsweise zur Geschlechtswahl eingesetzt. In Großbritannien eliminiert man auch krankheitsanfällige Kinder.
      
3 Lesermeinungen
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#3   covadonga   08:06:19 | Samstag, 13. August 2005
Meldung …
… ist inzwischen an der bestimmten anderen Stelle auch erschienen. Es scheinen sich ja noch Reste idealistischer Motivationen erhalten zu haben.
Themenwechsel: Weiß jemand, was oder wer „Lebenswert“ ist?
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#2   wolfgang e.   12:38:52 | Freitag, 12. August 2005
Behindertenbekämpfung
Die Erfahrung zeigt, daß solche Gesetzesänderungen der erste legislatorische Schritt im Hinblick auf eine umfassendere Behindertenbekämpfung sind.
Die ersten Schritte zur Behindertenbekämpfung wurden in Österreich schon vor 30 Jahren gesetzt. Seit damals ist in Österreich die Abtreibung vermutlich behinderter Kinder bis zur Geburt straffrei.
Alle weiteren Schritte sind nur eine logische Vortsetzung des Weges in die Kultur des Todes.
Wenn Abtreibung und künstliche Befruchtung in einem Land möglich sind, ist es nur eine Frage der Zeit, bis weitere Schritte folgen. Die einzige Chance die wir haben ist Umkehr und Rückkehr zur Kultur des Lebens.
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#1   covadonga   11:51:18 | Freitag, 12. August 2005
Danke!
Ein sehr wichtiger und guter Artikel. Warum findet sich solches nicht auf einem gewissen anderen, finanziell wohlbestallten, Webprojekt?
Ein weiterer Beweis dafür, wie wichtig kreuz.net für eine ehrliche katholische Gegenkultur ist.
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