14:06:01 | Sonntag, 14. August 2005
Kinderschlachtung
Darf er oder darf er nicht?
Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat kürzlich eine Strafanzeige gegen die Richter zurückgewiesen, die den Lebensrechtler Klaus Günter Annen im März 2004 verurteilten. Der Brief der Staatsanwaltschaft wies einige – zufällige? – formale Ungenauigkeiten auf.
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.
#2
Detlef Rose 12:57:40 | Dienstag, 16. August 2005
#1
franco.felice 07:49:14 | Montag, 15. August 2005