14:06:01 | Sonntag, 14. August 2005
Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat kürzlich eine Strafanzeige gegen die Richter zurückgewiesen, die den Lebensrechtler Klaus Günter Annen im März 2004 verurteilten. Der Brief der Staatsanwaltschaft wies einige – zufällige? – formale Ungenauigkeiten auf.
(kreuz.net, Heilbronn) Am 3. August wies die Staatsanwaltschaft Heilbronn eine Strafanzeige des in Österreich
als ‘Pornojäger’ bekannten Martin Humer zurück.
Heilbronn liegt rund 40 Kilometer nördlich von Stuttgart
im Bundesland Baden-Württemberg.
Pornojäger Humer wohnt in Waizenkirchen in Oberösterreich. Waizenkirchen
befindet sich rund 40 Kilometer westlich von Linz.
Humer hatte gegen die Richter Anzeige erstattet, die
den deutschen Lebensrechtler Günter Annen im März 2004
zu 50 Tagen Ordnungshaft verdonnerten.
Lebensschützer
Annen hatte 2003 wegen der Verteilung von Flugblättern vor einem Heilbronner Kinderschlachthof eine Unterlassungsklage
verloren.
Nach dem Prozeß veröffentlichte der Lebensschützer das Gerichtsurteil sowie das inkriminierte
Flugblatt im Internet.
Dies wurde ihm als Wiederholungstat angelastet.
Der Lebensrechtler begründete
die Veröffentlichung des Flugblattes damit, daß auch die Verhandlungen vor dem Landesgericht und das
Berufungsverfahren öffentlich gewesen seien.
Das Gericht akzeptierte diese Erklärung nicht und verurteilte
den Lebensschützer zu 50 Tagen Kerker.
Daraufhin reichte der in Österreich bekannte Pornojäger Martin
Humer Ende Juli eine Strafanzeige gegen die zuständigen Richter ein.
Diese wurde nun abgelehnt.
Zur
Begründung verweist der Staatsanwalt darauf, daß der Gegenstand der Anzeige bereits in einem älteren
Verfahren verhandelt worden sei.
In diesem Prozeß war die Anzeige von Günter Annen selber erstattet
worden.
„Die Anzeige von Martin Humer ist im Ton zwar moderat, es ergeben sich jedoch hieraus ebenfalls
keinerlei Anhaltspunkte für das Vorliegen von strafbaren Handlungen der angezeigten Richter“, heißt
es im Brief aus der Staatsanwaltschaft.
Am 8. August antwortete Humer dem Staatsanwalt.
„Ich freue mich,
daß Sie meine Anzeige ‘moderat’ fanden“, schreibt Humer.
Auch er empfinde die Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft
vom 3. August als „moderat“.
Humer weist den Staatsanwalt aber darauf hin, daß im Brief die Rechtsmittelbelehrung
fehlte. Ob er diese vergessen habe?
Humer weist vorab darauf hin, daß Günter Annen journalistisch tätig
ist.
Über alles, was bei einer Sitzung des Nationalrates oder Bundestages gesprochen wurde, dürfe man
öffentlich berichten.
Über alles, was bei einer öffentlichen Gerichtsverhandlung gesprochen wurde,
dürfe man öffentlich berichten.
Eine Ausnahme bestehe – so Humer weiter – wenn die Öffentlichkeit
mit Gerichtsbeschluß ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
Da bei den Verhandlungen ausführlich über
das inkriminierte Flugblatt diskutiert wurde, hätte Annen dies im Zusammenhang des Gerichtsurteils veröffentlichen
dürfen, bemerkt Humer.
Sollten Aktenstücke aus einer öffentlichen Verhandlung nicht publiziert werden
dürfen, so müßte das in einem Gerichtsbeschluß ausdrücklich aufgetragen werden.
Ob so ein Beschluß
überhaupt verfassungskonform wäre, müßte separat geprüft werden.
„Demnach ist der Richterspruch
wegen Ordnungswidrigkeit im Fall des Lebensschützers Annen nichtig und muß geprüft werden“ – schließt
Pornojäger Humer.
Eine Arbeit, die sich der Staatsanwalt offenbar aus welchen Gründen auch immer sparen
will.
Es scheint, daß der Schuldspruch gegen Annen auch den zuständigen Vollzugsbeamten nicht ganz
geheuer ist.
Lebensschützer Annen hätte am 25. Juli in der Vollzugsanstalt Mannheim erscheinen müssen.
Da er sich keines Verbrechens bewußt ist, begab er sich nicht freiwillig hinter Schloß und Riegel.
Bisher wurde der Lebensrechtler von der Polizei nicht abgeholt.
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