Kinderschlachtung
Darf er oder darf er nicht?
Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat kürzlich eine Strafanzeige gegen die Richter zurückgewiesen, die den Lebensrechtler Klaus Günter Annen im März 2004 verurteilten. Der Brief der Staatsanwaltschaft wies einige – zufällige? – formale Ungenauigkeiten auf.
(kreuz.net, Heilbronn) Am 3. August wies die Staatsanwaltschaft Heilbronn eine Strafanzeige des in Österreich als ‘Pornojäger’ bekannten Martin Humer zurück.

Heilbronn liegt rund 40 Kilometer nördlich von Stuttgart im Bundesland Baden-Württemberg.

Pornojäger Humer wohnt in Waizenkirchen in Oberösterreich. Waizenkirchen befindet sich rund 40 Kilometer westlich von Linz.

Humer hatte gegen die Richter Anzeige erstattet, die den deutschen Lebensrechtler Günter Annen im März 2004 zu 50 Tagen Ordnungshaft verdonnerten.

Lebensschützer Annen hatte 2003 wegen der Verteilung von Flugblättern vor einem Heilbronner Kinderschlachthof eine Unterlassungsklage verloren.

Nach dem Prozeß veröffentlichte der Lebensschützer das Gerichtsurteil sowie das inkriminierte Flugblatt im Internet.

Dies wurde ihm als Wiederholungstat angelastet.

Der Lebensrechtler begründete die Veröffentlichung des Flugblattes damit, daß auch die Verhandlungen vor dem Landesgericht und das Berufungsverfahren öffentlich gewesen seien.

Das Gericht akzeptierte diese Erklärung nicht und verurteilte den Lebensschützer zu 50 Tagen Kerker.

Daraufhin reichte der in Österreich bekannte Pornojäger Martin Humer Ende Juli eine Strafanzeige gegen die zuständigen Richter ein.

Diese wurde nun abgelehnt.

Zur Begründung verweist der Staatsanwalt darauf, daß der Gegenstand der Anzeige bereits in einem älteren Verfahren verhandelt worden sei.

In diesem Prozeß war die Anzeige von Günter Annen selber erstattet worden.

„Die Anzeige von Martin Humer ist im Ton zwar moderat, es ergeben sich jedoch hieraus ebenfalls keinerlei Anhaltspunkte für das Vorliegen von strafbaren Handlungen der angezeigten Richter“, heißt es im Brief aus der Staatsanwaltschaft.

Am 8. August antwortete Humer dem Staatsanwalt.

„Ich freue mich, daß Sie meine Anzeige ‘moderat’ fanden“, schreibt Humer.

Auch er empfinde die Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft vom 3. August als „moderat“.

Humer weist den Staatsanwalt aber darauf hin, daß im Brief die Rechtsmittelbelehrung fehlte. Ob er diese vergessen habe?

Humer weist vorab darauf hin, daß Günter Annen journalistisch tätig ist.

Über alles, was bei einer Sitzung des Nationalrates oder Bundestages gesprochen wurde, dürfe man öffentlich berichten.

Über alles, was bei einer öffentlichen Gerichtsverhandlung gesprochen wurde, dürfe man öffentlich berichten.

Eine Ausnahme bestehe – so Humer weiter – wenn die Öffentlichkeit mit Gerichtsbeschluß ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

Da bei den Verhandlungen ausführlich über das inkriminierte Flugblatt diskutiert wurde, hätte Annen dies im Zusammenhang des Gerichtsurteils veröffentlichen dürfen, bemerkt Humer.

Sollten Aktenstücke aus einer öffentlichen Verhandlung nicht publiziert werden dürfen, so müßte das in einem Gerichtsbeschluß ausdrücklich aufgetragen werden.

Ob so ein Beschluß überhaupt verfassungskonform wäre, müßte separat geprüft werden.

„Demnach ist der Richterspruch wegen Ordnungswidrigkeit im Fall des Lebensschützers Annen nichtig und muß geprüft werden“ – schließt Pornojäger Humer.

Eine Arbeit, die sich der Staatsanwalt offenbar aus welchen Gründen auch immer sparen will.

Es scheint, daß der Schuldspruch gegen Annen auch den zuständigen Vollzugsbeamten nicht ganz geheuer ist.

Lebensschützer Annen hätte am 25. Juli in der Vollzugsanstalt Mannheim erscheinen müssen.

Da er sich keines Verbrechens bewußt ist, begab er sich nicht freiwillig hinter Schloß und Riegel.

Bisher wurde der Lebensrechtler von der Polizei nicht abgeholt.
      
2 Lesermeinungen
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#2   Detlef Rose   12:57:40 | Dienstag, 16. August 2005
Seltsam
Seltsam, daß sich auch CDU/CSU bis heute um den klaren Schutz des ungeborenen Lebens herummogeln. Wird eine Regierungsübernahme durch die „Christlichen“ hier Änderung bringen? DAR www.d.a.rose.ms/
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#1   franco.felice   07:49:14 | Montag, 15. August 2005
Aus der Geschichte lernen ist verboten!!
Drängen sich nicht Fragen auf,… zu einer Zeit mit der zu „relativieren“ flugs verboten wurde oder seit längerem verboten ist?
Wer kann beantworten:
a) Waren die Richter im III. Reich überhaupt unabhängig?
b) Waren oder wurden Gesetze der Diktatur angepaßt; oder handelte Freisler ohne Grundlage als er die Männer des 20. Juli ohne Anhörung zum Tode verurteilte?
Vielleicht wollte er nur den damaligen Schandpolitikern, jenen Gewissenskrüppeln, die stets viel über Ethik geredet haben mochten ohne selbst welche zu besitzen, entgegenkommen?
Ein Schuft, wer Parallelen sieht!
Denn in einer solchen Demokratie, die jeden niedermacht, der sich für die Ungeborenen einsetzt, gibt es doch keinen, der menschliches Leben dem Tode überantwortet. Oder doch??
Hätten doch nur die Eltern der Verursacher der „Novellierung“ getan was jene speichelleckenden Befürworter vertreten, gäbe es jene nicht, die bedenkenlos ein ganzes Volk über Krankenkassenbeiträgen u. dergl. an den Untaten beteiligen. Bleibt leider ein Konjunktiv! Ein Zeitparadoxon mit derart präventivem Tyrannenmord (wäre aber wohl vor Gott straffrei) ist nicht möglich. Hätte aber Millionen zum Leben verholfen!
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