18:17:28 | Freitag, 26. August 2005
Würde dieser Grundsatz von Johannes Paul II. im Text seines Kirchenmusik-Dokumentes durchgehalten, hätte man darin viele Zweideutigkeiten und tendenziöse Irrtümer vermeiden können. Von Dr. Gabriel M. Steinschulte, Köln.
(kreuz.net) In seinem Schreiben zur Kirchenmusik vom Jahr 2003 unterstreicht Johannes Paul II. in aller
Deutlichkeit die unverzichtbare Anforderung an die Kirchenmusik, daß sie formale Qualität aufweisen
muß.
Wörtlich sagt der verstorbene Papst: „Was keine Kunst ist, darf nicht zugelassen werden.“
Würde
dieser Grundsatz in den nachfolgenden Passagen durchgehalten, hätte man viele Zweideutigkeiten und tendenziöse
Irrtümer vermeiden können.
Wie Papst Pius X. sich seinerzeit gegen die Auswüchse einer vom Operetten-Stil
geprägten Kirchenmusik gewehrt hatte, wendet sich Johannes Paul II. gegen heutige Auswüchse der Banalität
im Bereich der Kirchenmusik.
Das hat er in unvergleichlicher Deutlichkeit sogar in seiner Enzyklika über
die Eucharistie zum Ausdruck gebracht hat.
Ähnliche drastische Äußerungen zu den Mißständen in der
heutigen Kirchenmusik lassen sich aus den letzten Monaten des Pontifikats von Johannes Paul II. belegen.
Von besonderer Bedeutung ist dabei ein entscheidender Grundgedanke von Johannes Paul II., wenn er – wie
bereits an anderer Stelle – sehr dezidiert und unmißverständlich einschärft, daß nicht jede Musik
auch kultfähig ist.
Ausführlich zitiert Johannes Paul II. seinen „verehrten Vorgänger“ Paul VI., der
in einem Kommentar zu einem Dekret des Konzils von Trient präzisierte, daß sich die Musik, „wenn sie –
ob instrumental oder vokal – nicht zu gleicher Zeit das Gespür des Gebetes, der Würde und Schönheit
besitzt, den Einzug in die Sphäre des Heiligen und des Religiösen verschließt.
Genau hier jedoch –
wo sich der Praktiker ein paar nähere Hinweise erwünscht – endet die richtige und gesunde Lehre.
Um
so verwirrender wirken dann an anderer Stelle Äußerungen, die dem Mißstand Tür und Tor öffnen.
Wenn
Johannes Paul II. ein qualifiziertes Urteil über eine angemessene Musica Sacra nur auf der Grundlage
einer soliden liturgischen Ausbildung für möglich hält, ist dem ebenso zuzustimmen wie andererseits
zu bemängeln, daß die kirchenmusikalische Ausbildung für alle Liturgen einmal mehr vergessen wird.
Das ist eine symptomatische Spur dieser habituellen Einäugigkeit beziehungsweise der kontroversen Zusammensetzung
der „Wasserträger“, die diesen Text vorbereitet haben.
Auch die päpstliche Forderung einer unmittelbaren
Nähe an die jeweiligen liturgischen Texte in korrekter Übereinstimmung zur jeweiligen Zeit im Kirchenjahr
mit einer angemessenen gestischen Äußerungsform verdient ebenso uneingeschränkte Zustimmung wie Verwunderung
über das, was später im Dokument folgt.
Denn welcher geistliche Volksgesang entspricht schon wirklich
dem jeweiligen Proprium des Tages?
An wieviel Tagen im Jahr sollte man das abgedroschene Oster-Alleluia
singen?
In welchen Ländern ist Händeklatschen, Friedens-Händedruck oder Swingtanz zur Opferung wirklich
eine angemessene liturgische Äußerungsform?
Von außerordentlicher und offenbar bisher noch nicht gewürdigter
Bedeutung ist die päpstliche Ablehnung sogenannter elitärer Experimente, womit der Papst sowohl aufführungspraktische
Extravaganzen im Bereich der Alten Musik als auch im Bereich der zeitgenössischen Neuen Musik meint.
Gerade diese Weisungen dürften im Hinblick auf epidemisch verbreitete, semiologisch begründete Moden
im Bereich der ohnehin auf ein Minimum geschrumpften Praxis des Gregorianischen Chorals von größter
Bedeutung sein.
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