Neubesetzungen? + Stellungnahme der Lefèbvristen + Requiem mit Interkommunion + Verurteilt + Nichts Neues aus Röschenz
Neubesetzungen?
Vatikan. Die Turiner Tageszeitung ‘La Stampa’ hat gestern erneut Gerüchte aufgeworfen,
wonach Papst Benedikt XVI. seinen engsten Mitarbeiterkreis im Herbst neu besetzen wolle. Der Zeitungsbericht
spricht vor allem von einer möglichen Ablöse von Kardinalstaatssekretär Angelo Sodano. Der zweite Mann
im Vatikan wird im kommenden November 78 Jahre alt. Als mögliche Kandidaten für seine Nachfolge gelten
sein Substitut, Erzbischof Leonardo Sandri, der Präfekt der Missionskongregation, Crescenzo Kardinal
Sepe, sowie der gegenwärtige Außenminister des Papstes, Erzbischof Giovanni Lajolo. Auch von einer Ablösung
von Kardinal Castrillon Hoyos in der Führung der Kleruskongregation ist im Zeitungsbericht die Rede.
Laut ‘La Stampa’ sollte auch der päpstliche Zeremonienmeister, Erzbischof Piero Marini (63), ersetzt
werden. Mons. Marini soll eine prestigereiche Diözese in Mittelitalien anvertraut werden. Über eine
mögliche Beförderung Mons. Marinis wird bereits seit der Wahl von Benedikt XVI. gemunkelt, weil Papst
und Zeremonienmeister unterschiedliche liturgische Ansichten hätten.
Stellungnahme der Lefèbvristen
Mons. Bernard Fellay, Generaloberer der Priesterbruderschaft St. Pius X., wurde gestern von Papst Benedikt
XVI. in dessen Sommerresidenz in Castelgandolfo empfangen. Im Anschluß daran gab er folgende Erklärung
ab:
„Die Audienz dauerte ungefähr 35 Minuten und verlief in einem guten Klima. Das Treffen war für
die Bruderschaft die Gelegenheit, aufs neue zu bezeugen, daß sie immer mit dem Heiligen Stuhl, dem ewigen
Rom, verbunden gewesen ist und es immer sein will. Wir haben die großen, schon bekannten Schwierigkeiten
in einem Geist echter Liebe zur Kirche erörtert. Man stimmte darin überein, schrittweise vorzugehen
im Versuch, die Probleme zu lösen. Die Bruderschaft St. Pius X. betet, daß der Heilige Vater die Kraft
finde, der Krise der Kirche ein Ende zu setzen, indem er ‘alles in Christus erneuert’.“
+Bernard Fellay
Generaloberer der Priesterbruderschaft St. Pius X.
Requiem mit Interkommunion
Deutschland. Anläßlich
des Todes von Frère Roger Schütz aus Taizé fand auch in der Pfarrei Berlin-Lichtenrade ein katholisches
Requiem für den Gründer der ökumenischen Brudergemeinschaft aus dem Burgund statt. In der protestantischen
Nachbargemeinde wurde zu dem Requiem als „Gedenkgottesdienst mit Eucharistiefeier“ eingeladen. Bei der
Heiligen Messe las der protestantische Pastor das Evangelium. Sein liturgisches Gewand legte er jedoch
nach dem Wortgottesdienst wieder ab, um sich bei der Kommunionausteilung den heiligen Leib Christi reichen
zu lassen.
Verurteilt
Österreich. Der Pfarrer von Saalbach wurde am Montag zu einer drei monatigen
Haftstrafe wegen des Besitzes von Kinderpornographie verurteilt. Saalbach befindet sich im Westen des
österreichischen Bundeslandes Salzburg. Bei dem 67jährigen wurden 1.600 Fotos und Filme sichergestellt.
Der von der Erzdiözese mittlerweile suspendierte Kleriker soll diese über drei Jahre lang konsumiert
haben. Die Ermittler wurden durch die Kreditkartennummer auf den Priester aufmerksam. Das Urteil ist noch
nicht rechtskräftig.
Nichts Neues aus Röschenz
Schweiz. Am vergangenen Samstag haben sich der Bischof
von Basel, Mons. Kurt Koch, und der Kirchgemeinderat der rebellischen Pfarrei Röschenz aus Basel-Landschaft
erneut zu einem Gespräch getroffen. Wie die Pfarrei auf ihrer Homepage berichtet, sei das Gespräch in
einer ruhigen Atmosphäre verlaufen. Ein konkretes Ergebnis konnte nicht erzielt werden. Man ist überzeugt,
daß es zu weiteren Gesprächen kommen werde. Vorderhand halten beide Parteien an ihren Positionen fest.
Dies heißt konkret, daß Pfarradministrator Franz Sabo per Ende September die kirchliche Sendung – die
‘Missio Canonica’ – verliert. Die Pfarrei kündigte an, den aufsässigen Pfarradministrator auch gegen
den Willen des Bischofs weiterzubezahlen.
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99 Lesermeinungen
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#100 MilesChristi 22:46:12 | Donnerstag, 1. September 2005
@ Catholicus Es tut mir leid, aber ich kann sehr wohl einen Bruch zwischen den Entwicklungen nach dem
Konzil und der Tradition der Kirche in vielen BEreichen feststellen. Dieser Bruch war bereits in den zweideutigen
Texten der Konzilsdokumente enthalten. Undn wenn die Entwicklungen dem Konzil widersprachen, warum haben
die Päpste nichts unternommen ?
#99 Catholicus 22:11:04 | Donnerstag, 1. September 2005
@Gatte der Evelin Eine Bischofsweihe gegen den ausdrücklichen Willen des Papstes ist ein „intrinsece
malum“, ein in sich schlechter Akt. Das Bischofsamt als solches ist „kirchenstiftend“: dies gilt im Vollsinn
für Diözesanbischöfe, und im abgeleiteten Sinn auch für Weihbischöfe. Daher liegt in einem solchen
Weiheakt ein schismatisches Handeln. Das 2. Vatikanische Konzil war von seinem Selbstverständnis her
ein „pastorales“ Konzil, was jedoch eine lehrmäßige Ausrichtung nicht ausschließt. Es hat erstens die
bisherige Lehre und Tradition der Kirche bestätigt und zweitens neue Akzente gesetzt in wichtigen Fragen.
Ein Widerspruch zur Tradition ist nicht nachzuweisen. Als katholische Christen sind wir im Gewissen verpflichtet,
dem Lehramt des Papstes und der Bischöfe zu folgen. „Dieser religiöse Gehorsam des Willens und Verstandes
ist in besonderer Weise dem authentischen Lehramt des Bischofs von Rom, auch wenn er nicht kraft höchster
Lehrautorität spricht, zu leisten; nämlich so, daß sein oberstes Lehramt ehrfürchtig anerkannt und
den von ihm vorgetragenen Urteilen aufrichtige Anhänglichkeit gezollt wird, entsprechend der von ihm
kundgetanen Auffassung und Absicht“ (Lumen gentium, 25). Der Beistand des Heiligen Geistes verleiht dem
Lehramt das „sichere Charisma der Wahrheit“.
#98 MilesChristi 22:10:26 | Donnerstag, 1. September 2005
@ Romano Ich weiß nicht mehr, nach der Lektüre deines letzten Postings, ob du wirklich an eine Diskussion
interessiert bist. Haben die Päpste zB bis zum verhängnisvollen letzten Konzil einen neuen „30jährigen
Krieg“ gewollt (lerne mal etwas GEschichte, bevor du sagst daß es damals um Religion ging), wenn sie
gesagt haben, daß die Protestanten zurück zur Kirche mußten ?? Haben die Päpste kein Recht gehabt
als sie vor den Gefahren gewisser Ideen warnten, die theologiegeschihctlich als „Modernismus“ zusammengefaßt
sind ?
#96 Romano 21:14:45 | Donnerstag, 1. September 2005
@Gatte Natürlich sind die Herausforderungen des Jahres 2005 ganz andere als noch vor 50, 100 oder 500
Jahren. In einer „globalisierten“, hochtechnisierten Welt gibt es doch für die Menschen ganz andere Chancen
und Gefahren als in der Zeit vor der Aufklärung. Darauf muss auch das Hirtenamt reagieren. Zwar hat das
2. Vatikanum keine neuen Dogmen verkündet, aber sehr wohl bindende Lehrentscheidungen getroffen. Im Grunde
widersprechen Sie sich: wenn Sie der Auffassung sind, das II. Vatikanum habe gar keine Lehrentscheidungen
getroffen, dann kann es doch gar nicht der von Ihnen definierten „Tradition“ widersprechen. Klar ist aber
eines: solange nicht – wie z.B. auf den frühen Konzilien – über Grundfragen unseres Glaubens entschieden
wird, ein Konzil also unser Glaubensbekenntnis neu formuliert, ist durchaus Spielraum für neue Akzente.
Warum sperren Sie sich bloß so verzweifelt dagegen? Wir können (und ich hoffe: wir wollen) doch heute
mit anderen Religionen und Konfessionen nicht mehr wie in der Zeit der Kreuzzüge oder des 30jährigen
Krieges umgehen. Wenn das aber die Tradition ist, die Sie meinen, dann lasse ich mich gern als „V2-Katholik“
beschimpfen. Zugleich bin indes zuversichtlich, dass meine Kirche einer solchen „Tradition“ nicht folgen
wird. Dass die Interessen manches französischen Adligen in eine andere Richtung gehen (und er deswegen
genau weiß, wen er unterstützt), bekümmert mich wenig.
#95 Evelin 20:43:49 | Donnerstag, 1. September 2005
Mit JoPaII. gegen die Tradition @ Romano: Analysieren wir einmal des JoPa-Papstes pseudotheol. pseudolehramtliche
Bermerkungen im „heiß geliebten“ motu proprio Ecclesia Dei: …schismatischen Aktes Schismatischer Akt?
Gibt’s konkret keinen. …unvollständigen und widersprüchlichen Begriff der Tradition … unvollständig,
da er den lebendigen Charakter der Tradition nicht genug berücksichtigt, die, wie das II. Vat. Konzil
sehr klar lehrt, „von den Aposteln überliefert, … unter dem Beistand des Hl. Geistes einen Fortschritt
kennt: Konzil? War keines, sondern Synode, schon gar nicht ein in der Nachfolge des I. Vat. Konzils stehendes!
V2 lehrt auch nichts, weil es „pastoral“ sein will, offenkundig, weil es einen Widerspruch zwischen Lehr-
und Hirtenamt konstruiert. Gerade von der Tradition her ist V2 nicht zu berücksichtigen, sondern auszuklammern!
Lebendiger Charakter der Tradition: In Wirklichkeit ist das hier nur der verschleierte Ausdruck für eine
„dynamische Entwicklung der Wahrheit“, die es aber nicht gibt, weil Christus sowohl die Wahrheit als auch
das Alfa und das Omega ist. im Bischofsamt das sichere Charisma der Wahrheit empfangen haben“.“ Was heißt
das? Dass Bischöfe, wenn sie den Mund aufmachen, schon die Wahrheit sagen? Wenn Sie aber ein Charisma
erhalten haben, wer behauptet dann, dass sie dann immer davon Gebrauch machen? Lächerlich, damit zu argumentieren!
(@ Romano) Der Gatte der Evelin
#94 MilesChristi 20:25:20 | Donnerstag, 1. September 2005
@Romano Ich bitte dich. Die „Probleme des 19. Jahrhunderts“ sind die gleichen die wir jetzt haben, teilweise
IDENTISCH, teilweise mit den zeitbedingten Veränderungen, aber die Ursachen und vor allem die Folgen
bleiben gleich. Die Tradition ist „organisch“ ja, aber was unter vor allem dem Pontifikat JP II passierte
ist ein Bruch ohnesgleichen mit der 2000jährigen Tradition der Kirche. Erkläre mir bitte seine skandalösen
Aussagen zB im Bezug auf den Islam und seine fast häretischen Ausführungen in Ut unum sint, wie diese
mit der Tradition der Kirche vereinbar sind.
#93 Romano 19:42:17 | Donnerstag, 1. September 2005
Tragödie? Das innere Zerissensein zwischen der Anpassung an die Welt (Zeitgeist) und Festhalten an der
Lehre. Personifiziert in Paul VI., und in allen Schattierungen auch hier im Forum beobachtbar. Ich denke,
die Spannung zwischen Tradition und „Welt“ ist etwas für die Kirche ganz Normales. Immer geht und ging
es darum, den Herausforderungen der jeweiligen Zeit in Treue zur Überlieferung zu entsprechen. Die „Tragödie“
ist eher der Traditionalismus, der meint, die Antworten einiger Päpste auf Fragen des 19. Jahrhunderts
seien die Lösung für alle Probleme der Welt. Es stimmt eben einfach, was Papst Johannes Paul II zu den
Bischofsweihen 1981 geschrieben hat: „Die Wurzel dieses schismatischen Aktes ist in einem unvollständigen
und widersprüchlichen Begriff der Tradition zu suchen: unvollständig, da er den lebendigen Charakter
der Tradition nicht genug berücksichtigt, die, wie das Zweite Vatikanische Konzil sehr klar lehrt, „von
den Aposteln überliefert, … unter dem Beistand des Heiligen Geistes einen Fortschritt kennt: es wächst
das Verständnis der überlieferten Dinge und Worte durch das Nachsinnen und Studium der Gläubigen, die
sie in ihrem Herzen erwägen, durch innere Einsicht, die aus geistlicher Erfahrung stammt, wie auch durch
die Verkündigung derer, die mit der Nachfolge im Bischofsamt das sichere Charisma der Wahrheit empfangen
haben“.“
@ MilesChristi Siehe die um 16.24 Uhr angegebene Fundstelle. Die Verschreibung der Pille als Hormonpräparat
kann gerechtfertigt sein, wenn tatsächlich eine damit heilbare Krankheit vorliegt und kein anderes –
nicht verhütendes und frühabtreibendes – Mittel existiert. Wenn also der Hauptzweck auf die Heilung
einer Krankheit gerichtet ist, nicht auf die Verhütung. Wegen normaler Akne die Pille vorzuschreiben,
halte ich z.B. nicht für gerechtfertigt. Vor allem deswegen, weil Akne anders bekämpft bzw. gelindert
werden kann und keine besondere Gefahr bei dieser Erkrankung vorliegt.
DIREKTE VERHÜTUNG IN DER EHE IST AUSNAHMSLOS VERWERFLICH. Hier noch eine gute Übersicht der katholischen
Morallehre zur Empfängnisregelung, bei der es nicht um Verhütung geht: 1. Weil ein solches Paar offen
für Nachwuchs sein muß; 2. Weil die Kinderanzahl nicht im ausschließlichen Belieben des Ehepaars steht.
Also ein Paar, welches mit natürlicher Empfängnisregelung erreichen will, dass es nur zwei Kinder bekommt –
ohne dass eine spezielle Rechtfertigung vorliegt – ist es nicht gerechtfertigt. Auch generelle Festlegungen
sind so nicht zulässig: Wir wollen nur vier Kinder haben, keinesfalls mehr. Die authentische Lehre der
Katholischen Kirche zur Empfängnisverhütung unter Berücksichtigung maßgeblicher verbindlicher lehramtlicher
Texte mit kritischem Seitenblick auf Teile der sogenannten (österreichischen) Maria Troster Erklärung
unter zusätzlicher Zuhilfenahme ausgewählter lehramtstreu interpretierter Texte des großen österreichischen
Sozialethikers und 1984 verstorbenen Dieners Gottes Johannes MESSNER. www.padre.at/verhuetung.htm Padre
Alex Pytlik ist übrigens kein Anhänger der FSSPX!
#89 Marcel 16:20:45 | Donnerstag, 1. September 2005
Wachsen Romano ist ein typischer V2-Modernist, der ständig die traditionelle Lehre der Kirche in allen
möglichen Fragen umgehen, umdeuten, neuinterpretieren etc. möchte. Er verkörpert ist die Tragik des
liberalen Katholizismus, der in Erzbischof Lefebvres Buch zum V.II namens „Sie haben Ihn entthront“ ausfürhlich
beschrieben wird anhand der überlieferten Lehre. Das innere Zerissensein zwischen der Anpassung an die
Welt (Zeitgeist) und Festhalten an der Lehre. Personifiziert in Paul VI., und in allen Schattierungen
auch hier im Forum beobachtbar. Es ist zudem zu befürchten, daß einige hier noch viel zu jugendlich
sind („grün hinter den Ohren“), um das wahre Ausmaß der Kirchenkrise zu erfassen. Dazu bedarf es einer
gewissen Reife, die zwar nicht automatisch mit dem Alter kommt, aber sehr viel wahrscheinlicher wird.
Das ist kein persönlicher Verdienst, weswegen ich das nicht polemisch anmerke, sondern als reine Beobachtung.
Hoffen wir, daß wir mit dem Alter alle weiser werden. Je stärker wir mit Christus eins werden, desto
leichter ist es, denn die Kirchenväter definieren die Weisheit als die Betrachtung aller Dinge von der
höchsten Ursache, von Gott her.
#88 Romano 15:49:01 | Donnerstag, 1. September 2005
@Stimme Was, bitteschön, heißt „Abstand zwischen den Geburten“? Es geht auch bei „natürlicher Empfängnisregelung“
um Verhütung, nämlich um die „Vermeidung“ von Kindern (so hat es auch Papst Paul VI. formuliert). Davon
ist bei Paulus nicht die Rede. Mir geht es hier überhaupt nicht um nachkonziliare Lehren, sondern darum,
was Papst Pius XII. gesagt hat. Und meine Vermutung ist schlicht, dass die bewusste Ausnutzung der unfruchtbaren
Tage zur Vermeidung einer Empfängnis vor Pius XII. nicht als u.U. legitime Form der Vermeidung einer
Schwangerschaft angesehen wurde. Ich finde das, nebenbei bemerkt, überhaupt nicht schlimm, zeigt es doch
nur, dass es in der kirchlichen Morallehre immer wieder einmal neue Akzentsetzungen gegeben hat. Na und?
Was ist daran bedenklich? Vermutlich wusste Paulus gar nicht, dass bestimmte Tage im Zyklus einer Frau
sicher unfruchtbar sind. Erlangen wir dieses Wissen, dann muss die Kirche u.U. auch mit einer „neuen“
Antwort darauf reagieren. Und genau das hat Pius XII. offenbar getan. Jedenfalls werden Sie nicht ernsthaft
behaupten können, dies sei etwas anderes als der Hinweis auf Knaus-Ogino (die auch in Humanae Vitae nicht
ausdrücklich erwähnt werden)?
@ Romano: Mit Googeln kann die trad. Lehre der Kirche nicht widerlegt werden. Sie sollten einmal schauen,
was in der AAS über die Rede von Papst Pius XII. tatsächlich drinnen steht. Ich wette: Kein Wort von
Knaus oder Ogino, stattdessen der Hinweis, dass ein Ehepaar – mit den traditionellen Einschränkungen –
den Abstand zwischen seinen Kindern beeinflussen darf. Das ist und war nichts Neues, war von Papst Pius
XII. nicht neu zu erklären, weil es schon bei Paulus nachgelesen werden kann: „Entzieht Euch nicht einander,
es sei denn, im gegenseitigen Einverständnis“. Wobei für dieses Einverständnis auch eine Rechtfertigung
in Hinblick auf den Auftrag des Schöpfers „vermehret euch“ gegeben sein muß. Auch eine natürliche Empfängnisverhütung
ist nämlich nicht erlaubt, sondern lediglich die – regelung (Beeinflussung des Abstandes zwischen den
Geburten). Romano ist ein typischer V2-Modernist, der ständig die traditionelle Lehre der Kirche in allen
möglichen Fragen umgehen, umdeuten, neuinterpretieren etc. möchte.
#86 Romano 15:16:04 | Donnerstag, 1. September 2005
Knaus Ogino Papst Pius XII. hat am 29. Oktober 1951 in einer Rede vor Mitgliedern des katholischen italienischen
Hebammenverbandes Knaus-Ogino als einzige Methode der Empfängnisverhütung für tolerabel und anwendbar
erklärt. Fundstelle: Pius XII., Ansprache an die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt.
1951: AAS 43 (1951), S. 846. Es gilt aber einschränkend das, was Paul VI in Humanae Vitae gesagt hat:
„Wenn also gerechte Gründe dafür sprechen, Abstände einzuhalten in der Reihenfolge der Geburten – Gründe,
die sich aus der körperlichen oder seelischen Situation der Gatten oder aus äußeren Verhältnissen
ergeben –, ist es nach kirchlicher Lehre den Gatten erlaubt, dem natürlichen Zyklus der Zeugungsfunktionen
zu folgen, dabei den ehelichen Verkehr auf die empfängnisfreien Zeiten zu beschränken und die Kinderzahl
so zu planen, daß die oben dargelegten sittlichen Grundsätze nicht verletzt werden.“ Man kann jedenfalls
nicht sagen, Pius XII. habe die „natürliche“ Empfängnisverhütung grundsätzlich verworfen. Ob das nun
die „traditionelle“ Lehre der Kirche ist oder nicht, weiß ich nicht. Vermutlich hat Pius XII. damals
schon etwas Neues gesagt. Spannende Fragen: Durfte er, weil er ein vorkonziliarer Papst war? Oder durfte
er nicht, ist deswegen häretisch, schismatisch, kein richtiger Papst gewesen? Wahrscheinlich bleibt für
die Traditionalisten bald kein rechtgläubiger Papst mehr übrig – aber immerhin haben sie ja S.E. M.L.
@ Benedikt: Ahnungslos, was die lehramtliche Ablehnung der Empfängnisverhütung betrifft! Ihre Behauptung
steht im Widerspruch zu den wissenschaftlich-theologischen und historischen Tatsachen! Hier ein Auszug
aus dem „Krakauer Memorandum“ Die Grundlagen der Lehre der Kirche bezüglich der Prinzipien des Ehelebens
(Verf. Gruppe von Moraltheol. aus Krakau, 1966) www.stjosef.at/…kauer_memorandum.htm : Abschließende
Bemerkungen: Die theol. Aspekte der sittlichen Beurteilung der Empfängnisverhütung müssen im Lichte…
der offiziellen Erklärungen der Kirche berücksichtigt werden: Enzyklika „Casti connubii“ Pius XI., die
Ansprache Pius XII. an die Hebammen und eine ganze Reihe weiterer Dokumente, die sich auf das Problem
beziehen; die Enzyklika „Mater et Magistra“ von Johannes XXIII. sowie die Erklärungen mehrerer Bischöfe.
Aus den angeführten Dokumenten lassen sich folgende Ergebnisse ableiten: * Die Kirche verwirft in ihrer
offiziellen Lehrverkündigung die Empfängnisverhütung als sittlich schlecht und als unzulässig. * Die
Lehrverkündigung über diese Frage kennt keinerlei Schwankungen von Pius XI. bis zu Paul VI.; dieser
hat sie weder wiederrufen noch angezweifelt. * Die Verurteilung der Empfängnisverhütung wird unter moralischem
Gesichtspunkt von der Kirche als eine Norm des natürlichen Sittengesetzes betrachtet, also als eine objektive
Norm, die sich aus der Natur ergibt; sie ist unveränderlich und somit für alle verpflichtend, nicht
nur für die Katholiken.
#84 Benedikt 11:04:52 | Donnerstag, 1. September 2005
@ Stimme aus dem Tradiland @ Benedikt: Ich bestreite mit Entschiedenheit, dass Pius XII. von der kirchlichen
Morallehre zur Ehe abgewichen wäre (nach dem Stand von Casti Conubii). Während auch Pius XII. noch die
traditionelle Lehre vom Hauptzweck der Ehe in Form der Zeugung und Erziehung von Kindern hochgehalten
hat, Du kannst bestreiten, was du willst. Dass Pius XII. die Knaus-Ogino-Methode erlaubt hat, ist eine
Tatsache, von deren Wahrheit sich jeder überzeugen kann.
#83 Marcel 08:53:02 | Donnerstag, 1. September 2005
Taizé: Die Zementierung des Sakrileges Die WWW-Seite „Christ or Chaos“ brachte am 24.8.2005 folgenden
Artikel über den Fall Taizé: Rewarding a Syncretist, Slapping Our Lord in the Face www.christorchaos.com/…OurLordintheFace.htm
(Mein Dank an den freundlichen Teilnehmer für die Zuspielung!) Der Artikel erläutert die V.II-Kirchenkrise:
was die ewige Kirche bis vor das V.II immer und eindeutig verurteilte, wird heute von den falschen Hirten
vorexerziert. Taizé ist ein weiteres Exempel des Neuen Evangeliums, diesem Gift, das den ratlosen Katholiken
seit dem V.II von der Kirchenführung eingeflößt wird. Da ist sie also, die Austeilung des hl. Meßopfers
an Protestanten in großem Stil, von Kardinälen, sogar dem Petrus-Nachfolger! Die globale Interkommunion
in der Kirche. Sage niemand, dies sei eine Unfall: selbst in den neuen CIC floß diese Häresie ein. Es
ist ein Sakrileg, die Ungläubigen an den Leib und das Blut Unseres Herrn Jesus Christus, an unsere heiligen
Geheimnisse, heranzulassen! Ein Vorrender säuselte: „Unser Herr Jesus Christus sagte, wer auf seine Apostel
(und ihre Nachfolger) höre, der höre auf ihn!“ Er scheint nicht mehr zu wissen, was ein Apostelnachfolger
ist und daß unser Herr sagen ließ: jeder sei verdammt, der ein neues Evangelium lehrt! Wir Syllabus-Katholiken
folgen nicht jenen Aposteln, die und wenn sie den Herrn leugnen, sondern jenen, die treu zu Christus und
seiner Kirche stehen: dem Erzbischof Lefebvre und seinem Priesterwerk.
Verschiedene Irrtümer @ Ignatius: Im Prinzip haben Sie Recht. Vor allem sollte man sich nicht zu sehr
hineinsteigern. Es ist aber doch wertvoll und bringt auch Früchte. So bin ich durch kreuz.net mit mehreren
glaubenstreuen Katholiken zusammengekommen, die ich sonst nicht kennengelernt hätte. @ Benedikt: Ich
bestreite mit Entschiedenheit, dass Pius XII. von der kirchlichen Morallehre zur Ehe abgewichen wäre
(nach dem Stand von Casti Conubii). Während auch Pius XII. noch die traditionelle Lehre vom Hauptzweck
der Ehe in Form der Zeugung und Erziehung von Kindern hochgehalten hat, ist V2 davon abgewichen, indem
es die gegenseitige Heiligung diesem Hauptzweck gleichgestellt hat (so übrigens auch fehlerhaft Humanae
Vitae. Insoweit H.V. die Verwendung künstlicher Verhütungsmittel verbietet, ist es in der beständigen
Lehre der Kirche, die von jedem Katholiken zu beachten ist. @ Romano: Sie mißverstehen absichtlich. Gegen
einen prot. Pastor ein Verfahren zu führen, ist sinnlos, weil es sich um einen Laien handelt. Aber die
Exkommunikation der Orthodoxen aufzuheben, hat demgegenüber eine andere Qualität! Vom morgenländischen
Schisma haben Sie offenkundig keine Ahnung… @ Catholicus: Sie können leider zwischen Person und Amt
nicht unterscheiden, noch weniger zwischen verpflichtendem, unfehlbaren Lehramt und anderen päpstlichen
Äusserungen!
#81 Catholicus 07:50:05 | Donnerstag, 1. September 2005
@Ignatius Ihr Standpunkt in Ehren; jedoch: Die Kirche Christi ist auf den Felsen Petri gegründet und
nicht auf jene, die dem Lehramt des Papstes und der Bischöfe die Kompetenz absprechen, verbindliche Urteile
in Fragen des Glaubens und der Sitte auszusprechen! Daher muss sich ein jeder entscheiden, wo er dazugehören
will. Unser Herr Jesus Christus sagte, wer auf seine Apostel (und ihre Nachfolger) höre, der höre auf
ihn!
#80 Ignatius 06:19:03 | Donnerstag, 1. September 2005
Verplemperei „Stimme aus dem Tradiland“ und andere, eure saubre Argumentation für die Kirchentradition
in Ehren, aber das bedeutet hier leider Perlen vor die Säue zu schmeissen. Die progressistische Synoden-Dialektik
benebelt so die Hirne, dass sie nicht mehr klar denken können. Wer sich unbedingt einreden muss, dass
die Räubersynode nichts anders gesagt habe als die Kirche immer, weil sonst das Kuschel-V2-Leben vorbei
wär, dem kann man leicht eintrichtern, dass ein rechtgläubiger Bischof wie Lefebvre das Problem sei
und die synodenbischöflichen Ketzer echte Apostel… Da bringts dann doch viel mehr, eine heilige Messe
zu besuchen, zu beten, oder was Gutes zu lesen, als hier seine Zeit mit Unbelehrbaren zu verplempern,
die den Papst über Christus stellen. (Ja eiderdaus, das klingt jetzt lutherisch, isses aber nicht, aber
auch das verstehn die nimmer.)
@ Tradiland Sie glauben tatsächlich, dass die deutschen Bischöfe katholisch sind? JA, selbstverständlich
sind unsere Bischöfe in Deutschland katholisch – römich-katholisch! Ich denke einmal, wer überhaupt
eine solche Frage stellt, hat sich selbst außerhalb der Kirche gestellt.
@Stimme Egal, was ein in apostolischer Sukzession stehender Bischof von sich behauptet, ob er gehorsam,
ungehorsam, orthodox, katholisch, häretisch oder schismatisch ist, er untersteht, ob er will oder nicht,
dem Papst als dem von Christus eingesetzten Statthalter… Wollen Sie damit sagen, die römische Kurie
(oder der jeweilige Ortsbischof) soll Woche für Woche gegen jeden evangelischen Pfarrer, der das Abendmal
feiert, ein Strafverfahren durchführen, weil er ein Sakrament simuliert? Merken Sie wirklich nicht, was
für einen Unfug Sie sich heute zusammengeschrieben haben? Dass die Aufhebung des Banns für die orthodoxen
Bischöfe nur eine „symbolische Handlung“ (=ohne rechtl. Relevanz) war, halte ich für eine Unterstellung…
Welche weitergehenden Wirkungen sollte die wechselseitige Aufhebung der Exkommunikationen denn, bitte
schön, gehabt haben? Sind die Orthodoxen jetzt katholisch? Die beiden Personen, um die es damals ging,
gelten (aus Sicht der jeweiligen Kirche) nicht mehr als exkommuniziert. Das ist alles. Dann müßte man
die Behauptung der Exkommunikation … nur als „symbolische Geste“ … und … als unbeachtlich herausstreichen.
Sie haben vermutlich selbst gemerkt: der Schluss taugte nichts. Im übrigen: die Kirchen der Orthodoxie
sind immer (Teil)Kirchen gewesen. Sie sind zwar von Rom getrennt; das ändert aber nichts an ihrem Status.
Ich vermute, dass das sogar „vorkonziliarer“ Konsens war.
@ Stimme aus dem Tradiland Tu mir ein Gefallen, und sieh unter www.fsspx.org nach, Stichwort „Katechismus“
=> was jeder glauben MUSS. Bin gespannt, ob da was zu Verhütungsmitteln steht. In dem Zusammenhang weise
ich darauf hin, dass Paul VI. Humanae Vitae ausdrücklich für nicht unfehlbar erklärt hat. Pius XII.
hat übrigens einen Traditionsbruch begangen, in dem er die Verhütung nach der Knaus-Ogino Methode erlaubte.
Dass einige ein Problem haben, den moralischen Unterschied zwischen „Rückzieher“ und Kondom auszumachen
müsste sich jedem erschließen, oder? Im übrigen weise ich deine pure Unterstellung, ich würde Anti-FSSPX-Ideologie
betreiben aus den Artikelkommentaren zu „Rettungsringe für die Ertrinkenden im Vatikan“ zurück. Hier
gibt es eine Funktion, wo man sich die Lesermeinungen anzeigen lassen kann. Du wirst bei meinen Beiträgen
nichts dergleichen finden. Es ist keine Anti-FSSPX-Ideologie, wenn man einen Pressekommentar von P. Pfluger
kritisiert.
@ Benedikt: Noch eine Frage Sie glauben tatsächlich, dass die deutschen Bischöfe – in inhaltlichem Sinne –
nicht aufgrund formeller Amtsstellung – katholisch sind? So katholisch wie die „Königsteiner Erklärung“,
die „Beratungsscheinlösung“ und die Duldung bzw. Förderung von „Donum Vitae“?
@ Tradiland Viele davon behaupten, katholisch zu sein, sind es aber nicht (die meisten V2-Bischöfe Und
wer entscheidet darüber? Man sollte aufhören so zu tun, als sei die Kirche vor dem Konzil eine monolithische
Einheit gewesen, in welcher jeder Bischof dieselben Ansichten hatte. Kein geschichtliches Ereignis hat
die Macht, etwas hervorzubringen, was nicht vorher schon unter der (Schädel-)Decke verborgen gewesen
ist.
@ Romano: Es gibt nur eine heilige katholische und apostolische Kirche, es gibt keine orthodoxe Kirche
Es gibt eine katholische Kirche, es gibt häretische und schismatische Gemeinschaften. Dann gibt es Bischöfe,
die in apostolischer Sukzession stehen. Viele davon behaupten, katholisch zu sein, sind es aber nicht
(die meisten V2-Bischöfe), andere behaupten nicht einmal, katholisch zu sein und sind es auch nicht (die
orthodoxenl, bzw. legen sie den Begriff anders aus). Egal, was ein in apostolischer Sukzession stehender
Bischof von sich behauptet, ob er gehorsam, ungehorsam, orthodox, katholisch, häretisch oder schismatisch
ist, er untersteht, ob er will oder nicht, dem Papst als dem von Christus eingesetzten Statthalter, der
die Vollmacht hat, zu lösen und zu binden mit Wirkung für den Himmel. Die Aufhebung einer Exkommunikation
als für das angestrebte Ziel notwendiger Handlung verdient also mehr Beachtung als eine Behauptung, die
für das Ergebnis ohne Belang ist. Dass die Aufhebung des Banns für die orthodoxen Bischöfe nur eine
„symbolische Handlung“ (=ohne rechtl. Relevanz) war, halte ich für eine Unterstellung, die aus der V2-Kirche
endgültig ein geistliches Kasperltheater macht. Angenommen es wäre so: Dann müßte man die Behauptung
der Exkommunikation im motu proprio Ecclesia Dei 1988 ebenfalls nur als „symbolische Geste“, also als
geistliches Kasperltheater, ansehen und sie kraft des oben beschriebenen Größenschlusses als unbeachtlich
herausstreichen. Es bleibt also dabei: Die FSSPX-Bischöfe sind nicht exkommuniziert!
@Stimme Zu den Exkommunikationen im Jahr 1054: damals hatten sich der päpstliche Legat Humbert von Silva
Candida und der Patriarch von Konstantinopel, Michael Kerullarios, gegenseitig für exkommuniziert erklärt.
Die Exkommunikationen trafen also niemals die gesamte orthodoxe Kirche, sondern nur diese Personen. Die
gegenseitige Aufhebung dieser Exkommunikationen war ein symbolischer Akt, der nichts daran ändert, dass
orthodoxe Bischöfe nicht römisch-katholisch sind. Er ändert auch nichts an der bestehenden Kirchenspaltung.
Lefebvres Bischofsweihen mussten aus römisch-katholischer Sicht gerade deswegen zur Exkommunikation führen,
weil hier ein Bischof, der der Jurisdiktion des Papstes unterstand, unerlaubt geweiht hat. Mit dieser
Tat hat sich Lefebvre selbst aus der katholischen Kirche ausgeschlossen, und mit der Feststellung dieser
Tat „gilt“ diese Exkommunikation auch für alle Katholiken. Mit heutzutage in der orthodoxen Kirche vorgenommenen
Bischofsweihen ist das alles nicht vergleichbar, da das Schisma weiterhin besteht und wir insoweit mehrere
„Kirchen“ haben. Mitglieder anderer Kirchen kann der Vatikan aber nicht exkommunizieren (sie sind schon
„außerhalb“ der römischen Kirche).
Romano: Sie geben das Widerspruchsprinzip auf! Ja kann nicht gleichzeitig nein sein. D.h., wenn der oberste
Richter der Kirche einerseits ‘„verbindlich feststellt“, dass die orthodoxen Bischöfe (hunderte, wenn
nicht tausende!) nicht exkommuniziert sind, obwohl sie 1. seit Jahrhunderten ohne Zustimmung des Papstes
Bischöfe weihen; 2. häretische Lehren entwickelt haben (Sakramententheologie, Christologie, Unfehlbarkeit
des Papstes in Lehrfragen, etc.; 3. keine Rechtfertigung behauptet haben; 4. den Papst als Oberhaupt nicht
anerkennen, dann halten Sie dies andererseits vereinbar mit der „verbindlichen Feststellung“, dass katholische
Bischöfe bei der gleichen Tat exkommuniziert sind, obwohl sie 1. erstmals in ihrer Sukzession ohne Zustimmung
des Papstes geweiht wurden; 2. keine häretischen Lehren entwickelt haben; 3. Rechtfertigung für ihr
Tun jedenfalls behauptet haben; 4. den Papst als Oberhaupt anerkennen. Eines von beiden kann also nicht
stimmen! Unter uns gesagt: Ich bin überzeugt, dass beides falsch ist! Diesen Widerspruchmit „der Papst
steht über dem CIC“ aufzulösen, ist nicht nur üble Dialektik, sondern zeigt eine papalistische Ideologiefern
jeglichen Katholizismus, wo es Recht, Gesetz, Lehre, Glauben und Tradition nicht gibt!
@Romano Soweit ich weiß, bedeutet die Annullierung freilich eine rückwirkende Aufhebung des Urteils.
Freilich kann man die Aufhebung der „vielleicht“-Exkommunikation Rangels auch so deuten, daß Ecclesia
Dei auch nur „vielleicht“ gültig ist. Von einem formal-positivistischen Standpunkt aus gesehen muß ich
Ihnen allerdings recht geben.
@ Tradiland Ob das Vorgehen Roms gerecht ist, kann ich dir auch nicht sagen. Die Fragen in deinem Beitrag
von 15:48 Uhr musst du der zuständigen Kongregation stellen, ich weiß nicht, warum das so ist. Am Status
der FSSPX-Bischöfe ändert das allerdings nicht, kann aber einen Weg aus der Krise weisen. 14:29 Uhr:
Einfach hier mit „Roma locuta, causa finita“ zu argumentieren, ist mehr als fragwürdig. Ja dann ist es
ja gut, dass das Konzil diesem Prinzip ein Ende gesetzt hat, nicht wahr?? @ MilesChristi Kann man das
pauschal über alle Bischöfe der Patriotischen Vereinigung sagen? Was ist zB mit dem Bischof von Shanghai,
der mehr als zwei Jahrzehnte im Gefängnis saß, bis man ihn zermürbt hatte? Ich kenn mich da mit den
Verhältnissen nicht so aus…
@Irenäus Freilich besteht auch im weltlichen Recht der Grundsatz, daß rechtskräftige Urteile annulliert
werden. Ich denke, daß Sie Rom nicht retten können; die Widersprüche sind in der Sache einfach zu gewaltig.
(1) Bis zu einer „Annullierung“ gilt grundsätzlich sogar ein „nichtiges“ Urteil“. Und um ein solches
handelt es sich bei den dekretierten Exkommunikationen ersichtlich nicht. (2) Eine widersprüchliche Praxis
der Dekretierung von Exkommunikationen ist kein Grund, deren Nichtigkeit zu behaupten. Das wäre z.B.
der Fall, wenn ein Ortsbischof die Exkommunikation dekretiert hätte. Hier aber hat der – in der Sache
zuständige – Hl. Stuhl (zunächst durch die zuständige Kongregation, dann durch den Papst selbst) gehandelt.
@Romano Freilich besteht auch im weltlichen Recht der Grundsatz, daß rechtskräftige Urteile annulliert
werden. Ich denke, daß Sie Rom nicht retten können; die Widersprüche sind in der Sache einfach zu gewaltig.
@Tradiland Sie haben den Sinn einer Tatstrafe und die Notwendigkeit von deren Feststellung leider nicht
verstanden. Dass in bestimmten, besonders schwerwiegenden Fällen eine bestimmte Tat „automatisch“ den
Ausschluss aus der vollen Kirchengemeinschaft zur Folge hat, bedeutet nicht, dass es jedem einzelnen freistehe,
einen Menschen als exkommuniziert zu betrachten oder nicht. Ob die Voraussetzungen für die Exkommunikation
in einem Einzelfall wirklich vorliegen oder nicht, kann weder ich noch die „Stimme“ noch ein Bischof Lefebvre,
sondern nur ein nach dem Kirchenrecht dazu berufener Richter (letztlich der Papst) entscheiden. Daher
ist auch im Falle einer Tatstrafe die verbindliche Feststellung der Exkommunikation sinnvoll und notwendig.
Ist diese Feststellung „rechtskräftig“ getroffen, dann gilt sie. Im „weltlichen“ Zivilrecht sind solche
„Feststellungsurteile“, die natürlich „Rechtskraftwirkungen“ entfalten, vollkommen alltäglich.
Antonis de Castro Mayer Traditionsstimme: (Die Exkommunikation des ebenfalls weihenden Bischofs Antonis
de Castro Mayer wird im gleichen motu proprio gar nicht behauptet!) Stimmt, und dies wirft ein bezeichnendes
Licht auf das Chaos, das das liberale V.II-Rom beherrscht. Man könnte es auch anders formulieren: die
Kirchenführung hat sich mit dem V.II selbst in die Handlungsunfähigkeit manövriert (vgl. angebliche
„Kollegialität“ des Papstes mit den Bischöfen, das einen Generalangriff auf das Papstamt selber darstellt).
Dies war sicherlich der Plan der eigentlichen Architekten des V.II: der Modernisten innerhalb der Kurie,
die – bewußt oder unbewußt – mit den Feinden Gottes, den Freimaureren, deren Pläne in die traurige
Tat umsetzten. Aber… Christus rettet seine Kirche auch aus dieser schweren Kirchenkrise. Alle Gläubigen
können mithelfen durch Opfer, Gebet und Sühne. P.S. Zum CIC sagt die FSSPX-FAQ #27: Laut can. 1323 des
Kirchenrechts tritt eine Kirchenstrafe wie die Exkommunikation dann nicht ein, wenn jemand „aufgrund einer
Notlage oder erheblicher Beschwernis gehandelt hat, sofern jedoch die Tat nicht in sich schlecht ist oder
zum Schaden der Seelen gereicht“. Nr. 7 desselben Kanons legt fest, daß der Betreffende auch dann ohne
Strafe bleibt, wenn er nur „ohne Schuld geglaubt hat“, eine solche Notlage läge vor.
Fortsetzung von Tradilands „Küchenjuristerei“ nochmals zu @ Romano, aber auch zu @ Pelagius: Dass keine
Tatstrafe bei den FSSPX-Bischöfen eingetreten ist, ist schon deswegen eindeutig, da auch Delikte, die
die Tatstrafe an sich nach sich ziehen, gerechtfertigt sein können, insb. aufgrund von Notstand oder
sogar aufgrund – tatsächlich nicht vorliegenden – aber vom Täter angenommenen Notstandes (Putativnotstand).
Mindestens das letztere muß man den Bischöfen zubilligen – wenn man selbst guten Willens ist! Damit
ist auch klar, warum es kein Rechtsmittel gegeben hat: Weil eine Tatstrafe behauptet wurde und kein Urteil
gesprochen wurde, gegen das – auch nur theoretisch – ein Rechtsmittel erhoben werden hätte können. Eine
Tat kann man nicht rückgängig machen – allenfalls ihre Folgen, sondern nur bereuen. @ Pelagius: Hinsichtlich
an Ihrer Kritik hinsichtlich „anderes Evangelium“ in Bezug auf V2 bitte die Schriften Erzbischof Lefebvres
auf fsspx.info lesen – da werden Ihnen die Augen übergehen! Ihre Ironisierungen sind in Hinblick auf
die Situation der Hl. Kirche höchst unpassend!
Danke Besten Dank! Leider habe ich den Eindruck, daß das einzige „Argument“ von Ramano ist, daß Rom
es halt so beschlossen hat, auch wenn diese Entscheidungen noch so widersprüchlich sind.
Küchenjuristerei? Bitte nicht mit Steinen im eigenen Glashaus schmeißen! @ Romano: Daraus, dass eine
Exkommunikation trotz Verwirklichung der einschlägigen CIC-Tatbestände in anderen Fällen nicht rechtskräftig
deklariert wurde, kann man für die Lefebvre-Weihen überhaupt nichts schließen. Wiederum trifft der
Vorwurf der „Küchen-Juristerei“ Sie selbst: Denn Sie wissen gar nicht, was eine Tatstrafe ist. Diese
tritt durch die Tat selbst schon ein (etwas, was es im staatlichen Strafrecht ja gar nicht gibt, daher
ungewohnt ist!), ein Urteil eines Richters ist weder nötig noch möglich. Allenfalls kann darüber etwas
zu Informationszwecken verlautbart werden. Eine Tatstrafe kann also gar nicht „rechtskräftig deklariert“
werden, 1. weil eine Deklaration nicht normativ ist; 2. es keinen Rechtsakt gibt, der rechtskräftig werden
könnte. Eine Behauptung wird nicht „rechtskräftig“, sie ist entweder wahr oder falsch. Weiters gibt
es sehr wohl – in jedem Rechtsbereich – Leiturteile, die auf die Interpretation von Gesetzesbestimmungen
hinweisen. Im Falle des Papstes ist diese aufgrund seines Lehr- und Hirtenamtes auch verpflichtend. Es
bleibt also dabei, dass die verbotene Bischofsweihe keine Exkommunikation herbeiführen kann. Dass das
motu proprio Ecclesia Dei den Rechtscharakter eines Urteils hätte, hat noch niemand behauptet. Die darin
enthaltene Behauptung JoPaII., die Bischöfe seien – aufgrund ihrer Tat (!) – exkommuniziert, ist einfach
falsch und gelogen.
@Irenäus Natürlich ist die Exkommunikation Tatstrafe. Nichts anderes habe ich behauptet. Der Papst steht
aber – wenn er will – über den Vorschriften des CIC. Er kann also, wenn er das für opportun hält, die
Exkommunikation für die ganze Kirche verbindlich feststellen oder darauf verzichten. Stellt er sie fest,
dann sind alle daran gebunden. Tut er es – aus welchen Gründen auch immer – in einem bestimmten Fall
nicht, dann kann man daraus nicht schließen, dass eine rechtskräftige Feststellung in einem anderen
Fall nichtig ist. Mehr habe ich nicht gesagt.
CIC Canon 1382- „ Ein Bischof, der jemanden ohne päpstlichen Auftrag zum Bischof weiht, und ebenso, wer
von ihm die Weihe empfängt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe
zu.“ Beste Grüße
@Romano Jemand, der sich ohne päpstliche Erlaubnis, dazu noch von einem offiziell (!) exkommunizierten
Bischof weihen läßt, soll nicht exkommuniziert sein?! Ich gebe zu, daß ich noch nie einen CIC selbst
in der Hand gehabt habe; aber soweit ich weiß, tritt die Exkommunikation in dem Fall von selbst ein,
auch ohne offizielle Feststellung. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber ich befürchte,
daß die Argumentation von Tadiland so falsch gar nicht ist.
@Tradiland Sie betreiben hier wirklich „Küchen-Juristerei“. „Es gibt keine Gleichheit im Unrecht.“ Daraus,
dass eine Exkommunikation trotz Verwirklichung der einschlägigen CIC-Tatbestände in anderen Fällen
nicht rechtskräftig deklariert wurde, kann man für die Lefebvre-Weihen überhaupt nichts schließen.
Dort ist es nämlich anders gewesen. Mit einer „Lüge“ des Papstes hat das nichts zu tun. Der Heilige
Stuhl ist grundsätzlich frei, eine Exkommunikation festzustellen oder nicht. Im Hinblick auf die orthodoxen
Christen ist die urspüngliche Exkommunikation aufgehoben worden. Heute unterliegen die orthodoxen Bischöfe
nicht den Vorschriften des CIC. Dieser Vergleich ist also ganz absurd.
#58 MilesChristi 16:38:18 | Mittwoch, 31. August 2005
@ Pelagius Es gibt aber keine Kontinuität in der Lehre zwischen dem, was frühere Päpste gesagt haben,
und dem was danach (nach dem letzten Konzil) passiert. Es gibt einen eindeutigen Bruch zwischen der Liturgie
vor 1969 und der Liturgie danach – keine Reform. Aber das sind alle Wiederholungen… die Themen wurden
schon so oft behandelt.
Pelagius: So leicht können Sie es sich nicht machen! Der Papst ist der oberste Richter – das ist doch
unstrittig. D.h. die Autorität seiner Entscheidungen weist auf die richtige Interpretation des Kirchenrechts
hin. Erklärt also der Papst auf der einen Seite, 1. dass die orthodoxen Bischöfe – ohne irgendeine Einheit
mit der katholischen Kirche – nicht exkommuniziert sind; 2. zumindest schlüssig, dass die KP-Bischöfe
Chinas – ohne Behauptung irgendeiner Rechtfertigung – nicht exkommuniziert sind; 3. dass von einer Exkommunikation
Bischof Rangels nichts bekannt sei (obwohl angeblich Tatstrafe); dann bedeutet dies zwingend, dass die
verbotene Weihe von Bischöfen nach dem CIC 1983 in Wahrheit keine Exkommunikation als Tatstrafe herbeiführt!
Andererseits ist damit ebenso klar, dass Papst JoPaII. im motu proprio Ecclesia Dei gelogen hat, insoferne
er die Exkommunikation Erzbischofs Lefebvres und der vier neugeweihten Bischöfe (Apropos: Die Exkommunikation
des ebenfalls weihenden Bischofs Antonis de Castro Mayer wird im gleichen motu proprio gar nicht behauptet!)
aufgrund verbotener Weihen behauptet. Da eine Lüge kein Rechtsakt ist und auch keinen ersetzen kann,
ist klar, dass gar keine Exkommunikation vorliegt! Ebenso gelogen ist im übrigen, dass es sich bei diesen
verbotenen Bischofsweihen um einen „schismatischen Akt“ handle.
Werte „Stimme“, Sie fragen:Wieso ist für sie die einmal ausgesprochene Exkommunikation gültig und die
ein andermal unterlassene skandalös? Warum zitieren Sie ein „vorkonziliares“ Dokument des Papstes Pius
XII.? Vor allem wenn das V2 doch kein „anderes Evangelium“ sei, also nichts geändert habe? Der erste
Teil Ihrer Frage beruht offensichtlich auf einem Mißverständnis. Als skandalös bezeichnete ich nicht
die Exkommunikation, sondern daß man sich mehrmals faktisch über sie hinweggesetzt hat (z.B. durch Inter-Konzelebration).
Zum zweiten Teil: Gerade wer der Meinung wäre, es habe sich nichts wirklich Wesentliches geändert, könnte
natürlich ohne Probleme Dokumente aus der Zeit vor und nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil zitieren,
weil sie ja in Kontinuität miteinander stehen; ein Vorgehen, das den Vertretern eines radikalen Bruches
(d.h. den Anbetern eines diffusen Konzilsgeistes ebenso wie denen, die Vaticanum II als „neues Evangelium“
ablehnen) verständlicherweise so nicht möglich ist. Ehrlich und mit allem Respekt gesagt, tue ich mich
mit der Logik Ihres Einwurfes nicht leichter als mit der Logik Hegels. Dann doch lieber Aristoteles.
Pelagius: D.h., Sie machen sich auch Ihr eigenes „Lehramt“ und appellieren an die Tradition Wieso ist
für sie die einmal ausgesprochene Exkommunikation gültig und die ein andermal unterlassene skandalös?
Warum zitieren Sie ein „vorkonziliares“ Dokument des Papstes Pius XII.? Vor allem wenn das V2 doch kein
„anderes Evangelium“ sei, also nichts geändert habe? Wieso wußte Rom nicht, ob Bischof Rangel exkommuniziert
war, wenn es sich um eine Tatstrafe handelt, die gar nicht deklariert werden muß? Dass Bischof Rangel
von angeblich exkommunizierten Bischöfen zum Bischof geweiht wurde, war und ist unstrittig. Wieso kann
Rom die Exkommunikation der orthodoxen Bischöfe für aufgehoben erklären, wenn diese den Papst nach
wie vor nicht als Oberhaupt der Kirche anerkennen und eine häretische Sakramentenlehre (Katholiken müssen
beim Übertritt nochmals getauft werden!) und Christologie (filioque) entwickelt haben? Die Orthodoxen
haben seit Jahrhunderten ohne Erlaubnis des Papstes Bischöfe geweiht – übrigens ohne Behauptung eines
Notstandes! Wieso kann Ihre Exkommunikation durch den Hl. Vater für aufgehoben erklärt werden, wenn
die Exkommunikation bei verbotenen Bischofsweihen schon durch die Tat eintritt? Zumal die Orthodoxen weiterhin
Bischöfe ohne Zustimmung des Papstes weihen und sein Lehramt nicht anerkennen? Fragen über Fragen: Pelagius
wird schon eine hegelianische (einmal hüh und einmal hott) einfallen!
#54 MilesChristi 16:06:20 | Mittwoch, 31. August 2005
@ Benedikt, Pelagius @ Benedikt Man muß dazu ( Bischöfe der Patriotischen Vereinigung in China) sagen,
daß sie sich von Rom offiziell losgesagt haben; sie akzeptieren den Papst NICHT als Oberhaupt ihrer kommunistisch
gesteuerten Sekte ! Darüberhinaus haben sie mitgewirkt an der offiziellen, mörderischen kommunistischen
Abtreibungsregelung. Und DIESE Priester und Bischöfe werden teilweise von MEINEM Kirchensteuer mitfinanziert,
wenn sie nach Deutschland zB eingeladen werden zu Kursen . In Amerika werden solche Priester sogar in
Seminaren ausgebildet (darunter, wenn ich mich nicht irre, auch in San Francisco, der früheren Diözese
von Kardinal Levada). @ Pelagius Das „neue Evangelium“ wurde nach dem Konzil gepredigt; sein bester Ausdruck
ist die protestantisierte Messe von Papst Paul VI, die mit aktiver Mitwirkung von Protestanten und Taizé-Synkretisten
geschrieben wurde (vom Einfluß des Freimaurers Erzbischof Bugnini ganz zu schweigen). Was dieses „neue
Evangelium“ gebracht hat kannst du in fast jeder Pfarrei Deutschlands und Österreichs sehen und im vollen
Zusammenbruch der Katechese. Jetzt sagst du vielleicht: das war nicht beabsichtigt ! Von der Mehrheit
der Konzilsväter sicherlich nicht, aber von den Lenkern. Und: es waren 40 Jahre da, um eventuelle Fehler
zu korrigieren. Wo sind die TATEN ? Worte gab’s einige, sogar vom Papst Paul VI; aber den Worten folgten
keine Taten. Das ist die Wirklichkeit.
@ Stimme Die Bischöfe der chinesischen Nationalkirche sind selbstverständlich als exkommuniziert zu
betrachten. Darin besteht ja gerade das Skandalon: Daß man sich über diese Tatsache einfach hinwegsetzt.
Die Enzyklika Pius’ XII. „Ad Apostolorum Principis“ spricht eine deutliche Sprache. Sie enthält übrigens
überaktuelle, nicht nur die illegalen Weihen in China betreffende Aussagen.
Benedikt: Frage: Warum sind die von der KP Chinas ordinierten Bischöfe nicht exkommuniziert? Warum können
die gemeinsam mit von Rom anerkannten Bischöfen zelebrieren? Welche Rechtfertigung haben diese KP-Bischöfe
für Ihr Tun vorgebracht? Die nächste Analogie: Liegt im Falle der – ohne jegliche Behauptung der Rechtfertigung –
verbotener Weise geweihten Bischöfe in China (Dutzende!!) keine Exkommunikation aufgrund der jeweiligen
Weihe vor, dann könnte schon gar nicht die – mit Berufung auf den Notstand – duchgeführten Weihen der
FSSPX zu einer Exkommunikation führen. Wenn aber nicht die Tat selbst zur Exkommunikation führt, dann
kann eine in einem Falle schon im anderen Falle aber nicht ausgesprochene Exkommunikation nur Willkür
sein! Wenn Rom im Falle des Bischofs Rangel von Campos selbst nichts von einer Exkommunikation weiß,
wieso behauptet sie dann bei den FSSPX-Bischöfen eine solche? Die doppelte Verneinung war ein Schreibfehler,
ich bedaure…
@Romano Sie schreiben: Es besteht aber selbstverständlich die Möglichkeit, dass die noch lebenden Bischöfe
ganz zur Kirche „zurückkehren“ (sie sind ja auch „nur“ von den Sakramenten ausgeschlossen). Dann wird
auch die (bis zu diesem Zeitpunkt bestehende) Exkommunikation aufgehoben. Dazu ist anzumerken, daß eine
Exkommunikation für gewöhnlich nicht den Ausschluß aus der Kirchengemeinschaft, sondern „nur“ den Verlust
der Rechte eines Gliedes am Mystischen Leib zur Folge hat. Nach traditioneller Auffassung aber verhält
es sich im Fall von Häresie/Apostasie und Schisma anders. Diese schließen tatsächlich aus der Kirche
aus.
In brevitate verborum Zu der geäußerten Meinung, die (freilich als nichtig betrachtete) Exkommunikation
betreffe allein die involvierten Bischöfe (consecrantes et consecrati): „Alle müssen wissen, daß die
formale Zustimmung zu einem Schisma eine schwere Beleidigung Gottes ist und die Exkommunikation mit sich
bringt, wie im Kirchenrecht festgesetzt ist.“(Motu proprio Ecclesia Dei) Zum Ausdruck „neues Evangelium“
im Zusammenhang mit dem letzten Konzil: Eine (allerdings schwache, mangelbehaftete) Neuliturgie, eine
Akzentverschiebung in der Frage der Religionsfreiheit, ein oftmals die Gegensätze überspielender Ökumenismus –
ist denn das, so beklagenswert es auch sein mag, gleich ein „neues Evangelium“? Haben denn Väter wie
Cyprian und Clemens von Alexandrien wegen ihrer deutlich unterschiedlichen Akzentsetzung nicht einmal
mehr dasselbe Evangelium?
@Benedikt @Tradiland Mir ist auch nicht klar, was der von der „Stimme“ fettgedruckte Satz ausdrücken
soll. Dass hier offengelassen wurde, ob eine Exkommunikation vorlag, besagt doch nicht, dass der Betreffende
nicht exkommuniziert gewesen sei. Möglicherweise hatte es in diesem Fall keine Feststellung der Exkommunikation
per Dekret gegeben. Ansonsten hat Benedikt natürlich völlig Recht: jede Exkommunikation kann aufgehoben
werden. Das ist eigentlich auch ihr „Ziel“. Es handelt sich nämlich um eine „Beugestrafe“, die das verlorene
Schaf zur Rückkehr in den Schoß der Kirche bewegen soll. Deswegen ist die Exkommunikation von Lefebvre,
Fellay und den anderen Bischöfen aber keinesfalls „schwebend unwirksam“. Es besteht aber selbstverständlich
die Möglichkeit, dass die noch lebenden Bischöfe ganz zur Kirche „zurückkehren“ (sie sind ja auch „nur“
von den Sakramenten ausgeschlossen). Dann wird auch die (bis zu diesem Zeitpunkt bestehende) Exkommunikation
aufgehoben.
@ Tradiland Also nicht einmal Rom geht im Falle eines mehr als vergleichbaren Falles davon aus, dass gar
keine Exkommunikation vorgelegen sei! Ist die doppelte Verneinung dieses Satzes Absicht? Wohl nicht, denn
nach deiner Argumentation gäbe sie keinen Sinn. Des Weiteren ist nicht klar, wo deine Analogie liegt.
Es hat niemand bestritten, dass Rom die Exkommunikation wegen unerlaubter Bischofsweihen aufheben kann.
Dies hat Rom aber im Fall der FSSPX Bischöfe, eben wegen der fehlenden Einigung, die bei Rangel offenbar
gegeben war, nicht getan. Weiter ist unerheblich, ob die Weihenden bereits exkommuniziert waren oder nicht.
Bei einer unerlaubten Bischofsweihe kommt es nicht darauf an, in welchem Stand sich der Weihespender befunden
hat, sondern allein darauf, dass er mit der Weihehandlung den Tatbestand verwirklicht hat.
Benedikt: Analogie zur festgestellten Nichtigkeit! Im Falles des Bischofs Rangel hat – in dem entsprechenden
Einigungsabkommen – der Hl. Vater unterschrieben, dass die Exkommunikation des Bischofs Rangel – sollte
eine solche überhaupt vorliegen – aufgehoben sei. Bischof Rangel wurde von bereits exkommunizierten Bischöfen
der FSSPX geweiht, dies zum Unterschied von den FSSPX-Bischöfen, die von noch nicht exkommunizierten
Bischöfen, nämlich Marcel Lefebvre und Antonio de Castro Mayer, geweiht worden waren. Also nicht einmal
Rom geht im Falle eines mehr als vergleichbaren Falles davon aus, dass gar keine Exkommunikation vorgelegen
sei! Jetzt bin ich aber gespannt, wie Romano und Benedikt wieder formalistisch dagegen argumentieren wollen!
@ Tradiland Ein Rechtsakt ist nur dann nichtig, wenn diese Nichtigkeit von der zuständigen Stelle festgestellt
wurde. Die Behauptung von einer Seite aus reicht dafür nicht aus. Solange der Vatikan also das Eingreifen
des Entlastungstatbestands nicht anerkennt bleibt der Rechtsakt gültig. Die FSSPX kann ihn für nichtig
halten, das ist das Recht jedes Verurteilten und jedes Anwalts, ändert aber nichts an der Tatsache.
Nebenschauplätzchen Romano: wenn sie von der FSSPX stammt, deren Stellungnahmen sie – im Gegensatz zu
denen des Papstes – offenbar für eine unmittelbare Offenbarung halten. Die Offenbarung ist abgeschlossen,
weswegen das V.II kein neues Evangelium verkünden kann, auch wenn der Papst dabei mitmacht. Die Exkommunikation
der Bischöfe ist so nichtig wie damals die des Athanasius. Freilich wird heute wie damals erst später
entschieden: wenn Rom wieder zum ganzen Glauben zurückgefunden hat. Sinnlos, heute darüber zu streiten.
(Wenn Sie unbedingt müssen: die von Miles erwähnten Kirchenrechtler wären ein Anfang; die meisten von
ihnen gehören übrigens nicht zur FSSPX.) Es ist ein amüsantes Ablenkmanöver, überhaupt die angeblich
exkommunizierten Bischöfe auf den Tisch zu bringen, wo ich doch Ihres Weggefährten Aurelius’ unrichtiger
Behauptung widersprach, daß die Priesterbruderschaft St. Pius X. als Gesamtgemeinschaft exkommuniziert
sei. Daß sie dies nicht ist, belegt breits das firme „Nein“ des Papstes JP2 auf das drängelnde Ansinnen
von fünf vorgeblich traditionellen Gemeinschaften – FSSP, Campos, Le Barroux, Institut Christkönig und
Mr. X – im Jahre 2004, die Priesterbruderschaft St. Pius X. zu exkommunizieren. Warum gehen Sie mit der
Wahrheit so um, wie es Ihnen passt? Die Frage stellt sich nicht, weil ich nicht so verfahre. Haben Sie
Ihrer FSSP schon die Wahrheitsfrage gestellt? (Stichwort Harry Potter, Wandlung sei auch ohne Wandlungsworte
gültig, uam.) ?
@Tradiland Wie kommen Sie dazu anzunehmen, die vom Papst persönlich festgestellte Exkommunikation sei
nichtig? Man mag (wenn man der zweifelhaften Notstands-Argumentation der FSSPX folgt) sie für rechtswidrig
halten (obwohl der Tatbestand der betreffenden canones glasklar erfüllt ist): Nichtigkeit können Sie
ernsthaft nur behaupten, wenn Sie Johannes Paul II. nicht für einen rechtmäßigen Papst halten sollten.
Ein vom Papst persönlich bestätigtes Exkommunikationsdekret einfach so für nichtig zu erklären, weil
es einem nicht passt, ist Unfug oder Sedisvakantismus.
@ Romano: Die Ahnungslosigkeit ist leider auf Ihrer Seite! Ein nichtiger Rechtsakt bleibt auch auf der
höchsten Ebene nichtig, ist aber unangreifbar. Im ggst. Falle stimmt nicht einmal das, weil der Papst
das auch rückwirkend aufheben kann. Das ist auch schon geschehen in mindestens einem Falle, nämlich
bei Bischof Rangel von Campos, Vorgänger des jetzigen Bischof-Administrators Rifan, welcher 1991 durch
die vier bereits exkommunizierten FSSPX-Bischöfe geweiht wurde. Rückwirkend insoferne, als sämtliche
von diesem gesetzten Handlungen einschließlich Priesterweihen für – rückwirkend – gültig erklärt
wurden. Rein formal könnte man die Exkommunikationen als schwebend unwirksam bezeichnen und auch das
nur aufgrund der Willkür von JoPaII. und der Vatikanbürokratie. Hier einfach Ahnungslosigkeit zu unterstellen,
ist einfach in übler Stil (typische halbwahre V2-Polemik), weiter nichts! Einfach hier mit „Roma locuta,
causa finita“ zu argumentieren, ist mehr als fragwürdig. Normalerweise wird bei Rechtsakten des Papstes
nicht in der Folge Nichtigkeit derselben behauptet. In Wirklichkeit geht es darum: Was darf der Papst
und inwieweit sind unzulässige Akte von ihm zu befolgen. Bei Handlungen, die gegen die eindeutige Tradition
der Kirche verstoßen – wie z.B. „Religionsfreiheit“, Einführung des NOM – schuldet niemand dem Papst
Gehorsam. Denn alles, was zur Hl. Tradition gehört, ist von Gott, während nicht alles, was vom Papst
kommt, auf Gott zurückführt werden darf.
@Tradiland Es tut mir furchtbar leid, aber Sie „argumentieren“ leider völlig ahnungslos. (1) Gegen das
Exkommunikationsdekret vom 1.7. 88 hätte ein Rekurs eingelegt werden können, weil das Dekret nicht vom
Papst persönlich, sondern von der zuständigen Kongregation erlassen wurde. Allerdings hat der Papst
die Entscheidung der Kongregation einen Tag später in „Ecclesia Dei“ persönlich bestätigt; das macht
die Zulässigkeit des Rechtsbehelfes zweifelhaft. Zuständig wäre meines Wissens die Apostolische Signatur
gewesen. Natürlich hat die katholische Kirche keine „unabhängige“ Gerichtsbarkeit. Der Papst ist eben
in jeder Hinsicht souverän. Wollen Sie etwas anderes? Wenn nein, muss man seinen Jurisdiktionsprimat
wohl oder übel akzeptieren. (2) Noch einmal: verbindlich ist die Feststellung. Ob ein von der Feststellung
der Exkommunikation Betroffener (oder irgend jemand anderer als der Papst) meint, die Voraussetzungen
der can. 1382, 1364 c.i.c. lägen „in Wirklichkeit“ gar nicht vor, spielt keine Rolle! Das ist genauso
wie im „bürgerlichen“ Leben: ein rechtskräftiges Urteil stellt bestimmte Rechtsverhältnisse verbindlich
fest, selbst wenn eine Partei das für „unrichtig“ hält. (3) Wenn Sie die Rechtsfrage aufwerfen, ob die
Exkommunikationen gültig sind oder nicht, dann müssen Sie sich gefallen lassen, dass juristisch argumentiert
wird. Weichen Sie also nicht aus („Juristenforum“)!
@ Pelagius: Das stimmt einfach nicht! Zitat: Wer der Handlung formell zustimmt, verfällt derselben Strafe,
ebenso, wer sich von einem exkommunizierten Bischof heilige Weihen spenden läßt. Damit sind Sie schon
wieder bei der Annahme, dass sämtliche Priester der FSSPX exkommuniziert sind, mindestens jene, die seit
1988 geweiht wurden (also der Großteil: Das Gleiche „in grün“). Wieso kann man dann dort nach Auskunft
der vatikanischen Behörden, die damit befaßt wurden, seine Sonntagspflicht erfüllen? Es bleibt die
Frage: An wen appelliert man gegen den Papst? Angenommen, es gäbe eine Rota, die noch angerufen werden
könnte: Würde diese gegen die Entscheidung des Papstes urteilen? Im übrigen liegen einige Rechtsmittel
der FSSPX (z.B. gegen ihre behauptete – rechtswidrige – wohl auch nichtige Auflösung) seit Jahrzehnten
unbearbeitet im Vatikan. Soviel zur Rechtskonformität vatikanischer Rechtsakte in Bezug auf die FSSPX!
Exkommunikation Richtig, nicht eine Gemeinschaft, sondern konkrete Personen verfallen der Exkommunikation.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um den Gründer der entsprechenden Gemeinschaft, um seinen Nachfolger
und um die ihre Fortexistenz sichernden Weihbischöfe. Wer der Handlung formell zustimmt, verfällt derselben
Strafe, ebenso, wer sich von einem exkommunizierten Bischof heilige Weihen spenden läßt. Tatsächlich
haben die exkommunizierten Bischöfe keinen Rekurs gegen die Strafe eingelegt. Dafür kommen zwei Erklärungen
in Frage: 1. Man stimmt der Strafe zu (gemäß dem alten Grundsatz: Qui tacet consentire videtur). 2.
Man hält die entsprechende Autorität für unbefugt, dieses Urteil zu fällen. Wenn aber der Grundsatz
„Prima sedes a nemine iudicatur“ bestehen bleiben soll, so wäre aus der zweiten Möglichkeit die Folgerung
zu ziehen, daß man den entsprechenden Papst eben nicht wirklich als Inhaber der „prima sedes“ anerkennt,
sondern deren Autorität irgendeiner anderen Person oder auch sich selbst (unter dem Etikett „La Tradition“)
zuschreibt.
An wen appelliert man gegen den Papst? @ Romano: Ein Unrecht bleibt ein Unrecht, auch wenn es in letzter
Instanz entschieden wurde. Außerdem kann ein späterer Papst die Exkommunikationen wieder aufheben. Hier
ist ein katholisches Forum: Wenn es Ihnen nur darum geht, formaljuristisch recht zu bekommen – unabhängig
von den Inhalten, wäre ein Juristenforum angemessener. Im übrigen behauptet die FSSPX, dass die Exkommunikation
ungültig ist. Eine Ungültigkeit des Exkommunikationsaktes heilt niemals (bleibt also immer bestehen),
nur dass, wenn der nichtige Akt vom Papst selbst gesetzt wurde, wiederum keine Beschwerdemöglichkeit
existiert. Was die Zeitungen betrifft, so können sich diese gegen ungerechtfertigte – wahrheitswidrige –
Veröffentlichungsbegehren wehren, einfach indem sie diese nicht befolgen und sich klagen lassen. Im Medienprozeß
ist dann festzustellen, ob die Verpflichtung zum Widerruf einer Behauptung zu Recht besteht oder nicht.
Veröffentlichen die Kirchenzeitungen aber einen derartigen Widerruf, dann heißt das, dass sie entweder
ein Verfahren als aussichtlos angesehen haben oder in einem solchen unterlegen sind. Somit ist das, was
Marcel schrieb, vollkommen richtig!
#37 MilesChristi 12:57:37 | Mittwoch, 31. August 2005
@ Romano – Es gibt Studien von verschiedenen Kirchenrechtlern die besagen, daß die Exkommunkationen ungültig
waren = nicht mit dem geltenden (1983) CIC zu vereinbaren wären. Ich kann die Artikel bzw. die Links
aussuchen oder sie dir per Mail zukommen lassen. – Da keiner, der zu den Messen der FSSPX geht, eine schismatische
Absicht hat, ist folgerichtig keiner davon exkommuniziert. Es gibt Urteile von der Glaubenskongregatiojn
die dies bestätigen.
@Marcel Werter Marcel, die stetige Wiederholung von Unwahrheiten macht diese selbst dann nicht richtig,
wenn sie von der FSSPX stammt, deren Stellungnahmen sie – im Gegensatz zu denen des Papstes – offenbar
für eine unmittelbare Offenbarung halten. (1) Es gibt keinen ernsthaften Grund anzunehmen, die Exkommunikationen
der fünf Bischöfe seien unwirksam. Das Exkommunikationsdekret ist sogar rechtskräftig geworden, weil
dagegen nicht einmal Rekurs eingelegt wurde. Daher kommt es auch auf die Frage nicht mehr an, ob es irgendwelche
„Entschuldigungsgründe“ gab oder nicht. Da besteht kein Unterschied zu einem „normalen“ weltlichen Strafverfahren.
„Rechtskräftige Exkommunikation ist rechtskräftige Exkommunikation.“ (2) Rom behandelt die Exkommunikationen
auch weiterhin als wirksam. Man sieht zwar die Anhänger der FSSPX nur dann als exkommunziert an, wenn
sie dem schismatischen Akt Lefebvres und der anderen vier bewusst folgen. Die Bischöfe selbst sind und
bleiben exkommuniziert. (3) Dass Zeitungen eine Gegendarstellung drucken müssen, ergibt sich aus den
Landespressegesetzen der Länder. Über die Richtigkeit von Darstellung und/oder Gegendarstellung sagt
der Abdruck nichts, aber auch gar nichts aus. Warum gehen Sie mit der Wahrheit so um, wie es Ihnen passt?
Vielleicht, weil sie mit „der Tradition“ genauso umgehen?
#35 MilesChristi 12:20:42 | Mittwoch, 31. August 2005
@ Benedikt Vielen Dank, die Info hatte ich auch. Ich habe inzwischen von mindestens einem Fall in den
USA gelesen (nicht Alaska, für die „Insider“ hier ), wonach ein FSSP-Priester regelmäßig die neue
Messe (zusätzlich zum trident. Ritus) zelebriert. Andere Fälle wurden in dem Artikel auch erwähnt.
Link wird von mir gerne hier gepostet (auf Englisch).
Pelagius, bitte genau lesen, was ich schrieb Marcel: „Rom hat über die FSSPX nie eine Exkommunikation
ausgesprochen oder festgestellt.“ Sed contra: „… Dominus Lefebvre necnon sacerdotes Bernardus Fellay,
Bernardus Tissier de Mallerais, Richardus Williamson et Alfonsus de Galarreta in gravem incurrerunt excommunicationis
…“ Rom hat die Exkommunikation als Tatstrafe über die Bischöfe festgestellt, wenn auch ungültigerweise
(und nimmt sie daher selber nicht mehr ernst). Nicht über die Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX)
als Gemeinschaft. Sonst würden nicht die angeblich traditionellen Gemeinschaften FSSP usw. noch 2004
von Rom die Exkommunikation der Priesterbruderschaft St. Pius X. fordern. Die Behauptung, daß die FSSPX
exkommuniziert und schismatisch sei, wurde im Februar 2005 von sieben deutsche Bistumszeitungen wahrheitswidrig
behauptet. Nach der Klage des deutschen Distrikts der FSSPX mußten die Bistumszeitungen im März 2005
widerrufen und abdrucken, daß es vielmehr richtig ist, daß die FSSPX ein Teil der Katholischen Kirche
ist; daß zwar Streit bestehe, ob die aus einer Notlage heraus erfolgten Bischofsweihen ein »schismatischer
Akt« waren; daß jedoch Einigkeit darüber besteht, daß deshalb die Priesterbruderschaft als solche
nicht »schismatisch«, also abgespalten, ist. (Weiterhin mußten die Zeitungen drucken, daß es vielmehr
richtig ist, daß man als Katholik durch die Teilnahme an den Messen der FSSPX seine Sonntagspflicht erfüllen
kann und auch seine Sonntagskollekte entrichten darf.)
@ Tradiland Die Quelle ist: Marcel Lefebvre, Ein Bischof spricht, S. 61/62. Lefebvre hielt die Einführung
der Volkssprache im Lehrgottesdienst für eine sinnvolle Reform. Damit hat er wohl auch recht. Der von
einigen immer wieder hervorgebrachte Einwand, bei den Lesungen handele es sich um eine Laudatio, ist nicht
haltbar. Schon allein die Tatsache, dass das Evangelium früher Richtung Norden (=dort steht noch heute
üblicherweise der Ambo) verkündet wurde, um dorthin – wo die Sonne niemals scheint – das Licht zu bringen
spricht absolut gegen einen Laudatio-Charakter und damit auch gegen die absolute Pflicht zur Verwendung
der lateinischen Sprache. @ MilesChristi Ich las mal irgendwo, dass die Konzelebration des NOM dem FSSP-Priester
nur bei der Ölweihmesse gestattet sei. Das hängt vermutlich damit zusammen, dass sie keinen Bischof
haben (und zu dieser Zeit wohl auch keinen finden), der ihnen die Messe im alten Ritus zelebriert, sie
aber dennoch natürlich die heiligen Öle brauchen, die der Priester (ich weiß nicht wie es im Alten
Ritus ist) heutzutage einfach nach der Messe mitnehmen kann, wenn er ein entsprechendes Gefäß mit sich
führt.
@Marcel Marcel: „Rom hat über die FSSPX nie eine Exkommunikation ausgesprochen oder festgestellt.“ Sed
contra: „3. In semetipso talis actus fuit inoboedientia adversus Romanum Pontificem in causa quadam gravissima
summique omnino ponderis pro Ecclesiæ unitate, cuius generis est episcoporum ordinatio per quam nempe
sacramentaliter sustinetur apostolica successio. Quam ob rem talis inoboedientia – secum quæ infert veram
repudiationem Primatus Romani –- actum schismaticum3 efficit. Atque eundem peragentes actum, quamquam
publicum monitum ad illos deferendum curaverat Cardinalis Præfectus Congregationis pro Episcopis superiore
die decimo septimo mensis Iunii, Reverendissimus Dominus Lefebvre necnon sacerdotes Bernardus Fellay,
Bernardus Tissier de Mallerais, Richardus Williamson et Alfonsus de Galarreta in gravem incurrerunt excommunicationis
poenam iam ecclesiastica disciplina præstitutam.“
Scharmützelchen Aurelius schrieb: Ich habe nicht der FSSPX unterstellt, sie sei „sedisvacantistisch“
[sic], sondern Ihnen. Ähnliches gilt für den extra ecclesiam Vorwurf, der sich auf Sie bezog und nicht
auf die FSSPX. Wo unterscheidet sich meine Position von der der FSSPX? Schließlich bin ich noch am Einstudieren
in die FSSPX. Wo sie sich unterscheidet, korrigiere ich mich gerne in Richtung FSSPX; wo sie sich nicht
unterscheidet, diente ich nur als Vorwand für Ihren eigentlichen Adressaten: die FSSPX. Die Predigt Bischof
Tissier de Mallerais bei den Priesterweihen am 25. Juni 2005 in Zaitzkofen unterschrieb ich zu 100%. Sie
stellt die Position der FSSPX dar und wurde im offiziellen Mitteilungsblatt abgedruckt, in dieser Ausgabe
(PDF) hier www.fsspx.info/…ne/pdf/mb-2005-8.pdf, 8/2005, S. 10. Zu dieser Predigt sagten Sie am 16.8.2005,
19:36h: Und angesichts solcher Worte wundert man sich im FSSPX Lager, daß Rom gelegentlich mal die Schotten
dicht macht? Es sind dann aber die bösen Modernisten, Freimaurer und Weltverschwörer, die behaupten,
die FSSPX sei draußen… alles klar! Am 13.8.2005, 22:05h, behaupteten Sie diesen Irrtum: Für Rom und
die entsprechenden Stellen in den Bistümern ist die Piusbruderschaft im Schisma. Draußen. Exkommuniziert.
Bye-bye. Und dort kümmert man sich nicht um sie. Hat keinen Kontakt. Ist nicht zuständig. Rom hat über
die FSSPX nie eine Exkommunikation ausgesprochen oder festgestellt.
#30 MilesChristi 10:04:02 | Mittwoch, 31. August 2005
FSSP Mich würde interessieren, wieviele Priester der FSSP (Petrusbruderschaft), des Institutes Christus
König und Hoherpriester, Philipp Neri in Berlin etc. regelmäßig, oder einmal im Jahr, zweimal etc.
die Messe von Papst Paul VI konzelebrieren oder gar alleine zelebrieren – hat jemand eine Einschätzung ?
Ich würde gerne solch einen Priester fragen wie er das den Gläubigen erklärt, die es in vielen Fällen
auf sich nehmen, jeden Sonntag viel Zeit in ihren Autos zu verbringen, um eine Messe nach dem klassischen
Ritus zu hören. Auch von LeBarroux wird berichtet (in einer der letzten Ausgaben der Una Voce Korrespondenz)
daß der neue Abt aus eigenem Antrieb eine protestantisierte Messe gefeiert hat.
Verschieden Fragen und Antworten @ Romulus 30.8.2005, 1301 Uhr: Ob der „Dammbruch“ so extrem ausfallen
würde, würde ich nicht behaupten, zweifelsohne würde sich eine Art „Erdrutsch“ ereignen. Es stimmt:
Das Odium der „schismatischen Gemeinschaft“ hält viele Katholiken ab, die aber in Wirklichkeit sehr unzufrieden
sind! @ Benedikt 30.8.2005, 16,45 Uhr: Die Quelle des Textes ist mir unbekannt. @ Aurelius 30.8.2005,
20.35 Uhr: Und mit welchem Recht bezeichnen Sie Marcel als Sedisvakantisten. Eine nachvollziehbare Begründung
erwarte ich mir ohnedies nicht… @ Pelagius 30.8.2005, 22.22 Uhr: Nach meiner jahrelangen Beobachtung
ist es tendenziell umgekehrt: Dass die Vertreter der FSSP die FSSPX heruntermachen (z.B. „Gehirnwäsche
bei Exerzitien“!?!). Das „Minioratorium“ wird ja vom eigenen Ortsbischof von Berlin nicht ernst genommen
und desavouiert! @ Evelin 30.8.2005, 22,47 Uhr: Sehr richtig, gut ausgedrückt!
Gute Sichverhältnisse und richtige Tradition @ Pelagius: Denkbar wäre auch, daß jene Gemeinschaft tatsächlich –
wie es einem päpstlichen Dokument zu entnehmen ist – einen falschen Traditionsbegriff vertritt, nämlich
einen solchen, der, dem lutherischen „Sola Scriptura“ analog, die Tradition gegenüber dem aktuellen Lehramt
verselbständigt und sich selbst zum Ausleger der Tradition, zum Richter des Lehramtes aufschwingt. Denkbar
ist viel, wenn man den Krönungseid der Päpste (welcher nach wie vor in der aktuellen päptlichen Urkundensammlung
enthalten ist) liest, weiß man, dass tatsächlich die Tradition Richterin des Lehramtes ist. Oder können
etwa das tridentinische Konzil und Quo Primum nicht zum Zeugnis gegen den einfach promulgierten NOM angerufen
werden? Kann die lehramtlich ausgedrückte massive Abneigung der vorsynodalen Päpste gegen die Religionsfreiheit
(als Wahnsinn bezeichnet) und falschen Ökumenismus (dem die richtige Rückkehrökumene entgegengehalten
wird) nicht zum Zeugnis gegen die einschlägigen V2-Entgleisungen von der Räubersynode bis Assisi angerufen
werden? Die Behauptung von der Subjektivität der Tradition, ihrer Nichterkennbarkeit usw. ist typisch
modernistisch und pelagianisch… Sie haben ein subjektive Abneigung gegen die Priesterbruderschaft St.
Pius X. und tun die ganze Zeit so, als hätten sie objektive Gründe dafür. Das ist eines ehrlichen Katholikenmenschen
aber nicht würdig!
Getrübte Sichtverhältnisse Tatsache ist doch, daß manche Personen, die keine Schwierigkeit darin sehen,
mit Verbalinjurien gegen die kirchliche Hierarchie nur so um sich zu werfen, schon auf die geringste Kritik
an der Priesterbruderschaft St. Pius X. mit dem wehleidig-verletzten Vorwurf reagieren, da sei jemand
ironisch und hochmütig gewesen. Interessanterweise wird denn auch dem zahmen Blättchen der Priesterbruderschaft
St. Petrus, wenn denn einmal irgendein Satz über die Priesterbruderschaft St. Pius X. in ihm zu finden
ist, Gehässigkeit und unversöhnliche Polemik vorgeworfen, während man die Tiraden um 1988 („Verräter“,
„Judasse“ etc.) vergessen hat und die Angriffe der eigenen Partei gegen die Wigratzbader oder das Berliner
Miniaturoratorium geflissentlich übergeht. Manchmal gewinnt man den Eindruck, die Sichtverhältnisse
seien leicht getrübt.
@Marcel Verbitten Sie sich doch Ihren ständig herablassenden Tonfall gegenüber der FSSPX und uns traditionellen
Katholiken. Stellen Sie den peinlichen Versuch ab, die FSSPX-Oberen gegeneinander auszuspielen. Unterlassen
Sie Ihre gehässigen Unterstellungen, daß die FSSPX sedisvacantistisch sei und die FSSPX-Katholiken außerhalb
der Kirche stünden. Usw. Vielleicht lesen Sie einfach mal meine Beiträge und nehme dabei ihre FSSPX-Propagandabrille
ab und dann werde Sie merken, daß ich all das, was Sie mir hier vorwerfen nicht getan habe. Ich habe
nicht der FSSPXunterstellt, sie sei „sedisvacantistisch“ [sic], sondern Ihnen. Ähnliches gilt für den
extra ecclesiam Vorwurf, der sich auf Sie bezog und nicht auf die FSSPX. Und Sie tun ja nun alles, um
diesen Eindruck zu erwecken. Lernen Sie lieber mit Tatsachen umzugehen und zu argumentieren. Davon sehe
ich bei Ihnen nichts, außer daß Sie Ihre eigenen Schwächen auf mich übertragen.
Der Ostungsvorschlag selbst ist ja falsch verstandener Historizismus Denn bekanntlich war eine Ostung
des Kirchengebäudes seit der Einführung des Tabernakels nicht mehr erforderlich. Statt der eschatologischen
Heilserwartung des wiederkehrenden Heilandes war nun Christus wahrhaft konkret mit Leib und Seele in der
äußeren Gestalt des Brotes in jeder katholischen Kirche anwesend. Jetzt mußte nur noch die Architektur
den Tabernakel in den absoluten Mittelpunkt eines Kirchengebäudes rücken. Dies geschah im Barock und
wurde in post-V2-Zeiten wieder beseitigt. Liturgisch ist es also durchaus ausreichend, wenn der Priester
und allfällige Meßbesucher beständig den Blick auf den Tabernakel haben, über welchem das Kreuz mit
Corpus traditionell die unblutige Gegenwärtigsetzung des Kreuzesopfer versinnbildlicht.
@ Tradiland Naja, es gibt auch noch andere, die nichts gegen eine Übersetzung des Lehrgottesdienstes
in Landessprache haben. Das hier könntest du kennen: „Nach meiner bescheidenen Ansicht schienen zwei
Reformen in diesem Sinne nützlich, erstens die Riten dieses ersten Teils und einige Übersetzungen in
die Landessprache. Das hätte dadurch zu geschehen, dass sich der Priester den Gläubigen nähert, mit
ihnen in Verbindung steht, betet und singt, dass er sich also am Lesepult aufhält, dass er die Epistel
und das Evangelium in ihrer Sprache verliest und mit den Gläubigen die himmlischen, traditionellen Weisen
des Kyrie, des Gloria und des Credo singt. All das wären glückliche Reformen, die diesen Teil der Messe
seinen wahrhaften Zweck wiederfinden lassen.“ Der Papst setzt seinen Ostungsvorschlag übrigens gar nicht
absolut: Zur Not könne auch eine Wendung zu einem Ideelen Osten erfolgen, etwa einem Kreuz auf dem Altar,
dass nicht mehr an den Rand gerückt werden darf. Da der Petersdom ein solches Kreuz auf dem Papstaltar
stehen hat, wird man spätestens an Weihnachten sehen, wie der Papst seine Theorie in die Praxis umsetzen
wird. Umschreitbare Altäre dagegen gab es schon immer. Uraltarform war der Ziborienaltar… um den konnte
man immer gehen.
Benedikt: Aber wohl gemeint Wozu sonst die Forderung der Universalität, wenn der jetzige Papst damals
folgendes sagte: Im Allgemeinen war es gut, die Liturgie in die gesprochenen Sprachen zu übersetzen,
weil wir sie verstehen und so auch mit unserem Denken an der Liturgie teilhaben können. Es ist ganz logisch,
da Latein weiterhin nur eine untergeordnete Rolle spielen soll, kann die Universalität der Liturgie,
die ihre Übereinstimmung in allen Ländern ja voraussetzt, nur über den gleichen Ritus erreicht werden.
Man wird dann etwas geschickter als 1969 vorgehen und die Reform über Alternativen für den Priester
herstellen. Bißchen was kann man auch hineinpfopfen in den alten Ritus, ohne dass man sagen könnte,
er wäre es nicht. Z.B. die Fürbitten. Die Kanonstille kann man aufbrechen, weil es regional auch andere
Traditionen (z.B. in Italien) gibt. Natürlich müssen die neuen – von JoPaII. beatifizierten und kanonisierten –
Seligen und Heiligen ins Meßbuch, möglichst so, dass sie traditionelle Heilige verdrängen. Selbstverständlich
muß im Sinne der Universalität der Kirche auch die Handkommunion in den alten Ritus, der Volksaltar
bleibt trotz seinerzeitigen „Ostungsvorschlag“ des Papstes – schließlich muß man nach V2 ja den Altar
umschreiten können. Wie überhaupt V2 – vielleicht mit ein paar Orationen (?) eingebracht werden sollte.
Aber ich will der Phantasie der Reformer nicht vorgreifen…
Reform der Reform @ Laurentius2: Als Antwort kann ich Cardinal Ratzinger im EWTN-Interview über den neuen
Frühling in der Kirche, die Liturgiereform u.a. www.kath.net/detail.php?id=5925 vom 5. September 2003
geäußert hat. Das Interview ist auch sonst sehr aufschlußreich. Zitat: Daher müssen wir meines Erachtens
nicht so sehr bestimmte Zeremonien wieder einführen, als vielmehr die grundlegende Idee der Liturgie
wiederbeleben – damit wir verstehen, daß wir in der Liturgie nicht uns selbst darstellen, sondern die
Gnade der Gegenwart des Herrn empfangen in Gemeinschaft mit der Kirche des Himmels und der Erde. Die Universalität
der Liturgie gehört meines Erachtens wesentlich zur Definition der Liturgie dazu und stellt diesen Grundgedanken
der Liturgie wieder her. Noch ein Zitat daraus: Die Frage des Indults ist ein anderes Problem. Ich denke,
allgemein gesprochen, war die alte Liturgie niemals verboten… Aber es ist immer auch eine Frage der
Zugänglichkeit ihres Gebrauchs in der Kirche, und zwar im Gehorsam gegenüber den Bischöfen und dem
Heiligen Vater. Also: Die alte Liturgie wieder einzuführen, kommt nicht in Frage. Wichtig ist nur, dass
es eine Liturgie ist, egal welche. Alles im Gehorsam gegenüber dem Hl. Vater, wobei dieser Gehorsam gegenüber
dem Gehorsam gegenüber der Tradition überbetont wird. Ihr Traditionalisten fügt Euch also in den künftigen
NOM-alter-Ritus-Mischritus!
#20 Laurentius2 14:57:31 | Dienstag, 30. August 2005
@Gotthard Sie sind offenbar über die kürzlich wiederholten Absichtserklärungen unseres Papstes schlecht
informiert. Ruhig weiter Bistumspresse lesen und weiterschlafen …
#18 Laurentius2 14:45:45 | Dienstag, 30. August 2005
Bitte erläutern ! Sehr geehrte Stimme, ich verstehe das nicht. Wieso Meßbuch von 1962 „wegnehmen“. Nach
meinen Informationen soll die Reform der Reform bedeuten, einen Kompromiß zwischen NOM und Pius(V.)-Messe
zu finden und für verbindlich zu erklären, Alte Messe kann dann in Traditionsklöstern und -bruderschaften
weitergefeiert werden, NOM ist dann jedenfalls (endlich und Gott seis gedankt) AM ENDE ! P.S.: Andere
Infos ? Wo ?
@ Laurentius2 Reine Theorie, der Plan schaut anders aus: Durch die Reform der Reform den Traditionalisten
das Meßbuch 1962 (besonders den Gehorsamen) wegzunehmen und den NOM unangetastet zu lassen. Bisher gab
es nur Vorgespräche, die in diese falsche Richtung zeigen.
#16 Laurentius2 14:07:46 | Dienstag, 30. August 2005
Fides et spes et caritas … das wäre sehr zu wünschen, ja es wäre einige Jubelschreie wert. Dennoch
stehe ich argumentativ irgendwo zwischen „Petrus“ und „Pius“. Die Art und Weise, wie die Petruspriester
von Rom und den ach so kollegialen Modernistenbischöfen enttäuscht wurde sprach für den Weg der Piuspriester.
Die Art und Weise, wie Mgr. Willimason augenscheinlich lieblos über den Stellvertreter Christi redet
und die vielen guten Zeichen Benedikts XVI. links liegen läßt, irritiert dagegen wieder sehr. Zur Sache:
Warum ist eine sich offenbar abzeichnende „Reform der Reform“ durch diesen klugen Papst so bedrohlich
für Traditionalisten ? Es wird immer in der Kirchengeschichte das Verdienst der FSSPX sein und bleiben,
die Alte Messe vor den Modernisten gerettet zu haben. Sie soll sie auch weiterhin (ausschließlich) feiern
und endlich offiziell anerkannt werden. Aber der GEDANKE BENEDIKTS XVI., das katholische Kirchenvolk durch
eine stufenweise Hinwendung zur Tradition nicht zu überfordern (etwa Vormesse in der Landessprache, Opfermesse
gemäß der Messe Pius V.) zeugt von oberhirtlicher Klugheit. Man darf bei allem Vertrauen auf Gott auch
nicht zu weltfremd sein …
Dammbruch Ich bin überzeugt, dass Rom ganz genau weiß, dass, wenn es die Exkommunikation von Lefebvre
öffentlich zurücknimmt, sich ein Dammbruch in Richtung FSSPX entwicklen würde. Die Gottesdienstbesucher
in den Kapellen der Tradition würden sich garantiert in 4 Wochen verzehnfachen.
#14 Bonaventura 12:58:15 | Dienstag, 30. August 2005
@Pelagius Die Gefahr ist prinzipiell in jeder Ausformung und in jedem Charisma der Kirche gegeben. Aber
zur Verteidigung der Tradition und auch zur Verteidigung der Piusbruderschaft muss ich sagen, dass es
hier nicht darum geht sich als Richter über Papst und Lehramt aufzuspielen oder sich als Gemeinschaft
zu profilieren die die alleinige Wahrheit gepachtet hat. Es geht ja hier darum, das die gesamte Tradition
sei es die FSSPX oder die FSSP, die Fraternite Saint Vinzenz Ferrer oder andere Gemeinschaften der Tradition
(und auch zivile Einzelpersonen) hier rein mit der Logik argumentieren. Es ist ja kein falscher Traditions
und Überlieferungsbegriff, wenn etwas das Jahrhunderte lang richtig war auf einmal falsch ist, und der
Irrtum von Jetzt auf gleich die Wahrheit sein soll. Das verstehen sogar leute die mit Religion nichts
zu tun haben. Grün ist immer Grün! Es kann nicht auf einmal Rot sein, nur weil man sagt: „Ich glaube
wir nennen es jetzt Rot“ In dieser, gewiss sehr vereinfachten, Erklärung liegt es aber. Wenn Christus
immer der einzige Erlöser wahr, wie kann er das dann auf einmal nicht mehr sein ? (Ökumenismusfrage)
In diesem ganzen Verfahren geht es nur darum der Wahrheit treu zu bleiben und die Logik, die es braucht
um die Wahrheit zu erkennen, nicht preiszugeben.
„Das Wort sie solllen lassen stahn“ Bekanntlich berief sich Dr. Martin Luther gegen das aktuelle Lehramt
seiner Zeit auf die Heilige Schrift. In ihr könne jeder nachlesen, was der wahre Glaube sei. Es brauche
also keine kirchliche Auslegungsinstanz. Nicht das Lehramt erkläre uns die Schriften, vielmehr seien
die Schriften (und damit der Christ, der sie liest) Richter des Lehramtes. Kann man ähnlich nicht auch
mit „der Tradition“ verfahren? Sie als eine „feste Größe“ betrachten, von der sich jeder einzelne Mensch
in den entsprechenden Dokumenten ein genaues Bild zu machen vermag, um dann den Vergleich mit den Verlautbarungen
der „V2-Kirche“ anzustellen? Es muß also nicht Unbelehrbarkeit oder gar ein Behaupten wider besseres
Wissen im Spiel sein, wenn ein gläubiger Katholik seine Schwierigkeiten mit den Standpunkten der Priesterbruderschaft
St. Pius X. bekundet. Denkbar wäre auch, daß jene Gemeinschaft tatsächlich – wie es einem päpstlichen
Dokument zu entnehmen ist – einen falschen Traditionsbegriff vertritt, nämlich einen solchen, der, dem
lutherischen „Sola Scriptura“ analog, die Tradition gegenüber dem aktuellen Lehramt verselbständigt
und sich selbst zum Ausleger der Tradition, zum Richter des Lehramtes aufschwingt.
Der „arme“ Papst Benedikt XVI. und die Hl. Tradition @ Pelagius: Unmöglich… scheint es freilich auch
zu sein, einen „Papst“ anzuerkennen und sich seiner Autorität zugleich in jedem Punkt, der den eigenen
Vorstellungen zuwiderläuft, zu entziehen. Falsch, die FSSPX entzieht sich nicht insoferne, als es „ihren
Vorstellungen“ zuwiderläuft, sondern insoferne, als es der Hl. Tradition zuwiderläuft. Die Tradition
steht aber fest, kann in den Schriften der Päpste, der Konzilien und der Kirchenlehreer nachgelesen werden,
ist daher keine subjektive Größe. Wie schon des öfteren – von vielen Seiten stets neu und gleichbleibend –
ausgeführt. Pelagius scheint nicht lernfähig zu sein. Er wiederholt sich wider besseres Wissen…
„Nicht ich richte den Heiligen Vater, die Überlieferung richtet ihn.“ Erzbischof Lefebvre www.fsspx.info/…zbischof/artikel.php?show=211
hat es gut beantwortet: „Wir hängen mit ganzem Herzen und mit ganzer Seele am katholischen Rom, der Hüterin
des katholischen Glaubens, und der für die Erhaltung dieses Glaubens notwendigen Traditionen, am Ewigen
Rom, der Lehrerin der Weisheit und Wahrheit. Wir lehnen es dagegen ab und haben es immer abgelehnt, dem
Rom der neo-modernistischen und neo-protestantischen Tendenz zu folgen, die eindeutig im Zweiten Vatikanischen
Konzil und nach dem Konzil in allen daraus hervorgegangen Reformen zum Durchbruch kam. {…} Keine Autorität,
auch nicht die höchste Autorität in der Hierarchie, kann uns zwingen, unseren Glauben, der vom Lehramt
der Kirche seit neunzehn Jahrhunderten eindeutig formuliert und verkündet wurde, aufzugeben oder zu schmälern.
{…}“ (Kontext beachten) Er widerlegte ständig und ausführlich den irrigen Vorwurf, die FSSPX richte
den Papst. Hier während seiner Predigt 1976 in Lille www.fsspx.info/…zbischof/artikel.php?page=6&show=9:
„{…} Natürlich bin nicht ich derjenige, der die Wahrheit macht, aber der Papst ist es auch nicht. Unser
Herr Jesus Christus ist die Wahrheit. Daher müssen wir uns an das halten, was Unser Herr Jesus Christus
uns gelehrt hat, an das, was die Kirchenväter und die ganze Kirche uns gelehrt haben, um zu wissen, wo
die Wahrheit ist. Nicht ich richte den Heiligen Vater, die Überlieferung richtet ihn. {…}“ (Kontext
beachten)
Unmöglich… … scheint es freilich auch zu sein, einen „Papst“ anzuerkennen und sich seiner Autorität
zugleich in jedem Punkt, der den eigenen Vorstellungen zuwiderläuft, zu entziehen. Frage: Auf welche
Weise könnte denn der arme Benedikt XVI. gegenüber der Priesterbruderschaft St. Pius X., die doch der
ihm anvertrauten Kirche angehört, seinen Jurisdiktionsprimat geltend machen? Natürlich, er müßte erst
der Tradition gehorchen, von der jene Gemeinschaft sagt: „La Tradition, c’est moi.“
Land in Sicht? Laut ‘La Stampa’ sollte auch der päpstliche Zeremonienmeister, Erzbischof Piero Marini
(63), ersetzt werden. Mgr. Marini soll eine prestigereiche Diözese in Mittelitalien anvertraut werden.
Von mir aus kann er Patriarch von Venedig werden, Hauptsache man sieht ihn nicht mehr neben dem Papst
stehen. Über eine mögliche Beförderung Mgr. Marinis wird bereits seit der Wahl von Benedikt XVI. gemunkelt,
weil Papst und Zeremonienmeister unterschiedliche liturgische Ansichten hätten. Na, das will ich doch
hoffen. Zum FSSPX-Treffen Beide Stellungsnahmen (Vatikan/FSSPX) sind sehr ähnlich. Das lässt den Schluss
zu, dass man sich auf der Audienz nicht gestritten hat. Mit ein wenig Interpretation könnte man auch
sagen – da die Erklärungen inhaltlich dürftig sind – dass möglicherweise über den wahren Inhalt geschwiegen
werden soll. Der Papst muss auch an die Presse denken! Man weiß ja, was kommen würde, wenn auf einmal
alles in Butter wäre: Der Papst stünde in den meisten Medien als reaktionärer Querkopf da. In dieser
Frage ist sehr viel Vorsicht und diplomatisches Geschick angebracht. Aber nun genug der Spekulation .
Man kann nicht zwei Herren gleichzeitig dienen Traditionsstimme an Aurelius: „Zwischen den Aussagen P.
Pflugers und Exz. Fellay besteht kein Widerspruch. Es handelt sich um die zwei Seiten der gleichen ‘Medaille’.“
Marcel an Traditionsstimme: „So ist es. Wenn FSSP-Aurelius ein bißchen nachdenkt, weiß er das auch.“
Aurelius an Marcel: „Ich verbitte mir diesen herablassenden Tonfall“ Verbitten Sie sich doch Ihren ständig
herablassenden Tonfall gegenüber der FSSPX und uns traditionellen Katholiken. Stellen Sie den peinlichen
Versuch ab, die FSSPX-Oberen gegeneinander auszuspielen. Unterlassen Sie Ihre gehässigen Unterstellungen,
daß die FSSPX sedisvacantistisch sei und die FSSPX-Katholiken außerhalb der Kirche stünden. Usw. Lernen
Sie lieber mit Tatsachen umzugehen und zu argumentieren. Sie sehen: Sie hätten genügend zu tun. Und
Ihre FSSP auch. Das hat eine gewisse Ironie, denn die ständigen Seitenhiebe in öffentlichen FSSP-Publikationen
gegen die FSSPX fallen nun auf erstere zurück. Wer mit dem Harry Potter tanzt… Es ist mir bewußt,
in welcher geistlichen Zwickmühle Sie stecken, weil ich selber darin war. Ich beneide Sie nicht. Vielleicht
geht auch Ihnen eines Tages auf, daß man nicht zwei Herren gleichzeitig dienen kann: der ewigen Kirche
und dem modernistischen Rom. Darüber kann auch die schöne FSSP-Illusion nicht hinwegtäuschen, daß
man „beides in einem“ haben könne. Unmöglisch.
Wäre nicht Pelagius, wenn er sich nicht mit einer ironischen Bemerkung zu Lasten der Priesterbruderschaft
St. Pius X. zu Wort melden würde. Dass P. Pfluger FSSPX annehmen würde, die Kirche könnte untergehen,
obwohl doch Christus das Gegenteil verheißen (die Pforten der Hölle werden sie nicht überwältigen),
braucht man ihm auch in ironischer Weise nicht zu unterstellen. Tatsache, dass die Priesterbruderschaft
St. Pius X. die einzige, die ein zielführendes Konzept hat, welches Erfolg versprechend ist: Das der
Hl. Tradition. Alle anderen halbkonservativen oder Ecclesia-Dei-traditionellen „Konzepte“ sind Stückwerk,
auf Gedeih und Verderb der nachsynodalen Willkür der V2-Kirchen-Amtsträger ausgeliefert und ohne die
FSSPX zum Untergang (zur kirchenamtlichen Versenkung) verurteilt. Selbstverständlich wird es kein „neues
Pfingsten“ geben, weil dieses ein historisches Ereignis war und der Hl. Geist ohnedies den Sakramenten
und Sakramentalien und dem Lehramt zugesagt. Zum Überleben der Kirche – nebenbei bemerkt – bedarf es
nämlich nicht viel: Einen Papst und einen weiteren Gläubigen. Es ist halt die Frage, wie niedrig das
Niveau der Kirche sein soll, die von den Pforten niemals überwältigt werden kann. Von daher ist die
Aussage P. Pflugers schon deswegen keineswegs falsch, weil die Rettungsbote ja nicht einfach nur den kurialen
Würdenträgern, sondern vor allem den einfachen Gläubigen dienen, deren unschätzbar wertvolles Seelenheil
von der V2-Kirche aufs Spiel gesetzt wird.
@Stimme aus dem Tradiland @Marcel @Stimme aus dem Tradiland Zwischen den Aussagen P. Pflugers und Exz.
Fellay besteht kein Widerspruch. Es handelt sich um die zwei Seiten der gleichen „Medaille“. Das stimmt,
allerdings hat Bischof Fellay einen der Situation ehr angebrachten Tonfall an den Tag gelegt und in etwa
das bekräftigt, was der Vatikansprecher verlautbaren ließ, nämlich, daß der Wille zur schrittweisen
Annäherung da sei. @Marcel Wenn FSSP-Aurelius ein bißchen nachdenkt, weiß er das auch. Ich verbitte
mir diesen herablassenden Tonfall und dieses argumentum ad hominem.
Die Titanic und das Rettungsboot Pater Niklaus Pfluger besaß in genanntem Interview die Freundlichkeit,
der Besatzung der sinkenden Titanic-Kirche die eigene Bruderschaft als Rettungsboot anzubieten – damit
man später nicht sagen kann, es wäre nicht wirklich alles versucht worden. Hoffentlich hat sein Generaloberer
es dem Papst denn auch mit aller Deutlichkeit gesagt: „Eure Heiligkeit, ohne uns geht Ihr alle unter und
seid verloren!“ Wäre doch geradezu verbrecherisch, solche heilsnotwendigen Informationen dem Steuermann
der Titanic vorzuenthalten.
Medaille @ Aurelius: Zwischen den Aussagen P. Pflugers und Exz. Fellay besteht kein Widerspruch. Es handelt
sich um die zwei Seiten der gleichen „Medaille“. So ist es. Interessanter ist das Rumoren in der FSSP.
Das weiß man bereits seit dem Skandal des bekannten FSSP-Luturgikers, der die Irrlehre von der „gültigen“
Wandlung ohne Wandlungsworte verkauft – öffentlich unwidersprochen, aber gegen inneren Widerstand. Wenn
also P. Pfluger sagt: da ist die Petrusbruderschaft, die vor kurzem in Frankreich drei Priorate samt Priester
an die Diözesen verloren hat und vor einem entscheidenden Generalkapitel steht, wo es nach Insideraussagen
zur Spaltung kommen wird. … so wundert sich der Beobachter nicht. Das Hauptziel Roms bei der Ermunterung
der Abspaltungen von der FSSPX (FSSP, Campos, usw.) war, die Syllabus-Katholiken zu schwächen und auf
Modernismus-Kurs zu bringen. Die FSSPX ging gestärkt aus den Intrigen hervor, aber die Abspaltungen können
der Assimilation ins modernistische Rom nicht entgehen unter dem liberalen Oberbefehl und ohne eigene
Traditions-Bischöfe. Es wäre wünschenwert, wenn jene einsichtigen FSSP-Patres, die das Drama der modernistischen
Ausrichtung ihrer angeordneten Oberen erfassen, wieder zur FSSPX zurückkehrten, aber das wird wohl der
menschliche Stolz verhindern…
„Lefèbvristen“? @ kreuz.net: Der Ausdruck „Lefèbvristen“ wäre zu vermeiden. Die Mitglieder und Anhänger
der Priesterbruderschaft St. Pius X. sind römisch-katholische Christen, die nicht bloß einem (verstorbenen)
Menschen, sondern dem einen und dreifaltigen Gott die Ehre geben! Dies insbesondere in Form der Hl. Überlieferung,
die von Ihm ausgeht. @ Aurelius: Zwischen den Aussagen P. Pflugers und Exz. Fellay besteht kein Widerspruch.
Es handelt sich um die zwei Seiten der gleichen „Medaille“.
Rüschenz Die Demütigung, die Bischof Koch durch einen der Apostasie nahen Priester und einen arroganten
Kirchenrat über sich ergehen lassen muss, zeigt in aller Deutlichkeit, wohin die nachkonziliare Entwicklung
die Kirche in der Schweiz (und nicht nur dort) hingeführt hat. Es zeigt auch die Berechtigung von „Econe“.
Stellungnahme von Bischof Fellay Ich bin sehr froh, diese Stellungnahme zu lesen, die gleich doch ganz
anders klingt, als das, was Pater Pfluger www.fsspx.info/news/news.php?show=185 von sich gegeben hat.
Lasset uns beten…