18:02:45 | Mittwoch, 31. August 2005
Es scheint, daß die Kirche bezüglich der musikalischen Ungebildetheit – insbesondere des Klerus – heute wieder dort gelandet ist, wo Papst Pius X. im Jahre 1903 angefangen hatte. Von Dr. Gabriel M. Steinschulte, Köln.
(kreuz.net) Erheblich ausgewogener und in Treue zum Willen und Text des Zweiten Vatikanums behandelt das
päpstliche Dokument von 2003 zur Kirchenmusik die Problematik der Inkulturation.
Jede Neuerung auf diesem
Gebiet muß – so das Dokument – besondere Kriterien erfüllen, wobei im Bemühen um die Einbeziehung aller
Gottesdienstteilnehmer keiner seichten Oberflächlichkeit nachgegeben werden darf.
Johannes Paul II.
beruft sich auf den Begriff der Universalität, wie ihn Pius X. bereits als Forderung erhoben hatte.
Mit anderen Worten:
Die Integration von kulturellen Besonderheiten darf nicht so weit gehen, daß Angehörige
anderer Nationen und Kulturen beim Anhören einer bestimmten Musik einen unguten Eindruck bekommen.
Wörtlich
heißt es im päpstlichen Dokument aus dem Jahre 2003:
„Die Liturgie darf niemals zu einem Laboratorium
für Experimente oder für Kompositions- und Aufführungspraktiken ohne aufmerksame Überprüfung werden.“
Auf dem Hintergrund der brüskierenden Verhaltensweise der Deutschen Bischofskonferenz gegenüber dem
Institut für hymnologische und musikethnologische Studien, das gerade für diese Grundlagenforschungen
ins Leben gerufen worden war, lesen sich die diesbezüglichen Ausführungen des Schreibens von Johannes
Paul II. wie ein Kontrapunkt.
Mit besonderem Nachdruck erneuert Johannes Paul II. die Forderung von Pius
X. nach einer soliden musikalischen Ausbildung des Klerus und nach Möglichkeit auch der Laien.
Nur –
wenn man die Realität mit der Papstforderung vergleicht, daß besonders in den Priesterseminarien und
Ordensnoviziaten Ausbildung und musikalische Praxis zu pflegen seien – wird man sich des schon an Ironie
reichenden Unterschieds zwischen päpstlicher Weisung und Wirklichkeit bewußt.
Offenbar sind wir im
Grad der musikalischen Ungebildetheit insbesondere des Klerus wieder dort angekommen, wo Pius X. angefangen
hatte.
Zur wirkungsvollen Umsetzung der päpstlichen Weisung in Sachen Musica Sacra betont Johannes Paul
II. die Notwendigkeit, daß die einzurichtenden Diözesankommissionen mit Personen besetzt werden, „die
in den Angelegenheiten der Musica Sacra wirklich kompetent“ sind.
Das ist ein frommer Wunsch, der in
der Geschichte der nachkonziliaren Liturgiereform weitgehend mißachtet worden ist.
Es entbehrt nicht
einer wohl ungewollten ironischen Selbstkritik, wenn der Papst seine zuständige ‘Kongregation für den
Gottesdienst’ auffordert, sich der Kompetenz der auf dem Gebiet der Musica Sacra spezialisierten kirchlichen
Einrichtungen zu bedienen.
Die von Papst Paul VI. zur Beratung des Heiligen Stuhls kanonisch errichtete
und heute der ‘Kongregation für den Gottesdienst’ unterstellte ‘Consociatio Internationalis Musicae Sacrae’
wurde bei der Vorbereitung des Kirchenmusik-Dokumentes aus dem Jahre 2003 jedenfalls nicht zu Konsultationen
herangezogen.
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#5
palestrina 08:08:35 | Donnerstag, 1. September 2005
#4
zwobbel 07:49:13 | Donnerstag, 1. September 2005
#3
miles immaculatae 19:12:11 | Mittwoch, 31. August 2005
#2
Toby 18:59:24 | Mittwoch, 31. August 2005
#1
Romulus 18:34:26 | Mittwoch, 31. August 2005