Benedikt XVI.
Vom Schatten zum Star
Der päpstliche Privatsekretär erlebt medial einen kometenhaften Aufstieg. Unter den religiösen Suchbegriffen im Internet ist „Gänswein“ schon lange der Spitzenreiter.
(kreuz.net) Wo immer Papst Benedikt XVI. in das Licht der Öffentlichkeit tritt, ist er nicht weit: Georg Gänswein, Monsignore, Doktor des kanonischen Rechts und – seit der Wahl von Kardinal Josef Ratzinger zum Nachfolger Petri – päpstlicher Privatsekretär.

Jüngst kürten italienische Medien den sportlichen, hochgewachsenen Mann im Schatten des Papstes zur „Ikone des Pontifikats“; selbst das deutsche Boulevardmagazin ‘Focus’ sprach dem gebürtigen Schwarzwälder ein „positives Image“ zu.

Dabei hat es Mons. Gänswein – nicht anders als auch den Heiligen Vater – stets eher in die Zurückgezogenheit seiner Studierstube als in die Öffentlichkeit gezogen.

Mons. Gänswein ist bisher vor allem ein Mann der Wissenschaft, näherhin des Kirchenrechts, gewesen. Nach seinem Theologiestudium und der 1984 empfangenen Priesterweihe kehrte er sogleich wieder an die Universität zurück.

Als Assistent des renommierten Kirchenrechtlers Winfried Aymans arbeitete er sieben Jahre lang am Kanonistischen Institut der Universität München, dem heute nach ihrem Initiator benannten Klaus-Mörsdorf-Studium für Kirchenrecht.

Seine 1995 erschienene Lizentiatsarbeit schrieb Gänswein zum Thema „Kirchengliedschaft – Vom Zweiten Vatikanischen Konzil zum Codex Iuris Canonici“.

Darin geht es um die Rezeption der konziliaren Aussagen über Taufe und Kirchengliedschaft im Gesetzbuch der lateinischen Kirche von 1983.

Die Arbeit erregte aufgrund ihrer hohen Qualität erhebliches Aufsehen im kirchenrechtlichen Milieu.

Einen noch größeren Wurf landete Gänswein mit seiner ein Jahr später erschienenen Dissertation, in der er unter dem Titel „Kirchengliedschaft gemäß dem Zweiten Vatikanischen Konzil – Zur Vorgeschichte, Erarbeitung und Interpretation der konziliaren Lehraussagen über die Zugehörigkeit zur Kirche“ das einmal in Angriff genommene Thema weiter vertiefte.

Beide Werke gehörten vom Zeitpunkt ihres Erscheinens an zur kirchenrechtlichen Standardliteratur.

Nach einem kurzen Intermezzo im Dienst des inzwischen emeritierten Freiburger Erzbischofs Oskar Saier, der in den sechziger Jahren zusammen mit Gänsweins Doktorvater Winfried Aymans Assistent bei Klaus Mörsdorf am Münchener kanonistischen Institut war, gelangte der frischgebackende Doktor 1995 in den Dienst der Römischen Kurie.

Dort war er kurzfristig an der Sakramentenkongregation tätig, wechselte aber bereits 1996 an die Glaubenskongregation, die im Römischen Klerikerjargon noch immer die „Suprema“, die Höchste genannt wird, obgleich nach geltendem Recht alle Kongregationen gleichgestellt sind.

Neben seiner kurialen Tätigkeit blieb Mons. Gänswein der Wissenschaft stets treu. Zahlreiche Artikel entstammen seiner Feder, darunter viele zu Fragen, mit denen er in der Glaubenskongregation von der praktischen Seite her befaßt war.

Seine Kompetenz und sein Fleiß konnten selbst im oftmals oberflächlichen römischen Getriebe nicht verborgen bleiben.

Gänswein erhielt einen Ruf an die kirchenrechtliche Fakultät der Päpstlichen Universität vom Heiligen Kreuz, die dem Opus Dei anvertraut ist. Dies war insofern bemerkenswert, als Gänswein weder der Personalprälatur angehört noch ein Vertreter der dem Opus Dei nahestehenden kirchenrechtlichen „Schule von Pamplona“ ist.

Gänswein unterrichtete dort das Fach „kirchlicher Verkündigungsdienst“, in dem es unter anderem um den rechtlichen Schutz des Glaubensgutes, die lehramtliche Verkündigung, die Missionstätigkeit und den Ökumenismus geht.

Bei seinen Studenten war er aufgrund des hohen Anspruchs seiner Vorlesungen, seiner strengen Prüfungen und seiner Gewissenhaftigkeit im Begleiten wissenschaftlicher Forschungsarbeiten ebenso geachtet wie gefürchtet.

Als Privatsekretär von Papst Benedikt XVI. mußte Gänswein nun die Stille der Studierstube endgültig zugunsten der kirchlichen Öffentlichkeit verlassen.

Der Wechsel mag ihm zwar schwer gefallen sein, Probleme bereitet er ihm jedoch keinesfalls. Gänswein ist nicht nur ein brillanter Kirchenrechtler, sondern auch ein klarsichtiger und zuverlässiger Kirchenpolitiker.

Papst Benedikt XVI. weiß die Qualitäten seines Sekretärs offenkundig zu schätzen.

In einer Zeit, in der Recht und Ordnung auch in der Kirche immer mehr ins Hintertreffen geraten und sich so mancher Oberhirte mehr von den skandalgierigen Medien als von Glaube und Gerechtigkeit leiten läßt, tut es gut zu wissen, daß auf dem Stuhl Petri ein Mann sitzt, der – noch als Kardinal – geschrieben hat: „Nicht das Recht des Stärkeren, sondern die Stärke des Rechts muß gelten“.

Mit Mons. Gänswein hat er einen Helfer an der Seite, der dieses Ideal nicht nur glaubwürdig vertritt, sondern geradezu verkörpert.
      
5 Lesermeinungen
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#6   have a look   18:59:53 | Donnerstag, 22. September 2005
gänswein
Ein außerordentlicher Glücksfall für uns, daß ein glaubenstreuer und begabter Deutscher unserem Papst zur Seite steht, der weder Opus-dei-gehorsam, noch pfingstlerisch angehaucht ist und der bei aller Sympathie für die katholische Tradition auch weiß, daß die Wiedereinführung des klassischen Ritus a l l e i n die hausgemachte Kirchenkrise auch nicht schlagartig beenden kann …, einfach erzkatholisch !
Und woher weiß man das so genau, dass er nicht dem Opus Dei gehorcht? Hat immerhin an der Universität zum Heiligen Kreuz gelehrt.
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#4   muntu   10:22:55 | Samstag, 3. September 2005
„es wird alles wieder gut“
Man hätte den apostolischen Diktator DDr. Küng nach Argentinien entsenden können. Er kennt sich ja mit „dieser Materie“ schon sehr gut aus. Ein feuchter Händedruck des dortigen Bischofs und die Visitation in Argentinien wäre abgeschlossen. Für Dr. Küng eindeutig!
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#3   turk   15:59:30 | Dienstag, 30. August 2005
Sehr gute Wahl des Papstes, aber dieser eingesandte Artikel ist kontraproduktiv
Aus dem gesamten Text des Jubelartikels geht der Autor klar hervor. Deshalb ist anzunehmen, daß dieser mehr als geheimer Wunsch denn als faktischer Bericht formulierte und keineswegs objektiv gehaltene Beitrag in der Hetzschrift „13.“ landet, weil sich diese Zeitung vom Privatsekretär des Papstes Unterstützung erwartet, was natürlich Gott sei Dank nicht eintreten wird. Darum ist dieser Artikel als solcher kontraproduktiv und schadet der guten Wahl des Papstes bei seinem Privatsekretär. Insbesondere werden dem Privatsekretär Meldungen und Hinweis wie beim Evangelischen Pressedienst www.epd.de/…ien_index_35379.html sehr unangenehm sein, wenn er auch persönlich für die Nennungen auf dort genannten italienischen Portalen nichts dafür kann.
Gott sei Dank handelt Papst Benedikt XVI.: er hat den Rücktritt des mit einem homosexuellen Verhältnis aufgeflogenen argentinischen Bischofs Msgr. Maccarone offenbar sofort angenommen. Auch Gänswein weiß in anderen Fällen: es ist dem katholischen Kleriker völlig unangemessen, für sich eine staatsbürgerliche Privatsphäre derart zu beanspruchen, daß darunter sämtliche sexuellen Verfehlungen insbesonderer naturwidriger Art legtim versteckt werden könnten.
Beten wir den Papst und seine Mannschaft und für die Bekehrung des Autors des Artikels.
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#2   Laurentius2   13:29:30 | Dienstag, 30. August 2005
Glücksfall – rechtgläubig, doch weder opus noch charismatisch
Ein außerordentlicher Glücksfall für uns, daß ein glaubenstreuer und begabter Deutscher unserem Papst zur Seite steht, der weder Opus-dei-gehorsam, noch pfingstlerisch angehaucht ist und der bei aller Sympathie für die katholische Tradition auch weiß, daß die Wiedereinführung des klassischen Ritus a l l e i n die hausgemachte Kirchenkrise auch nicht schlagartig beenden kann …, einfach erzkatholisch !
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#1   Benedikt   11:13:03 | Dienstag, 30. August 2005
Star?
Glaubt man gut unterrichteten Kreisen, so ist das Stehen in der Öffentlichkeit für Gänswein längst zu einer Art Fluch geworden. Offenbar werden dem als „George Clooney des Vatikans“ bezeichneten Privatsekretär häufiger eindeutige Angebote gemacht. Bleiben Sie standhaft!
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