Der päpstliche Privatsekretär erlebt medial einen kometenhaften Aufstieg. Unter den religiösen Suchbegriffen im Internet ist „Gänswein“ schon lange der Spitzenreiter.
(kreuz.net) Wo immer Papst Benedikt XVI. in das Licht der Öffentlichkeit tritt, ist er nicht weit: Georg
Gänswein, Monsignore, Doktor des kanonischen Rechts und – seit der Wahl von Kardinal Josef Ratzinger
zum Nachfolger Petri – päpstlicher Privatsekretär.
Jüngst kürten italienische Medien den sportlichen,
hochgewachsenen Mann im Schatten des Papstes zur „Ikone des Pontifikats“; selbst das deutsche Boulevardmagazin
‘Focus’ sprach dem gebürtigen Schwarzwälder ein „positives Image“ zu.
Dabei hat es Mons. Gänswein –
nicht anders als auch den Heiligen Vater – stets eher in die Zurückgezogenheit seiner Studierstube als
in die Öffentlichkeit gezogen.
Mons. Gänswein ist bisher vor allem ein Mann der Wissenschaft, näherhin
des Kirchenrechts, gewesen. Nach seinem Theologiestudium und der 1984 empfangenen Priesterweihe kehrte
er sogleich wieder an die Universität zurück.
Als Assistent des renommierten Kirchenrechtlers Winfried
Aymans arbeitete er sieben Jahre lang am Kanonistischen Institut der Universität München, dem heute
nach ihrem Initiator benannten Klaus-Mörsdorf-Studium für Kirchenrecht.
Seine 1995 erschienene Lizentiatsarbeit
schrieb Gänswein zum Thema „Kirchengliedschaft – Vom Zweiten Vatikanischen Konzil zum Codex Iuris Canonici“.
Darin geht es um die Rezeption der konziliaren Aussagen über Taufe und Kirchengliedschaft im Gesetzbuch
der lateinischen Kirche von 1983.
Die Arbeit erregte aufgrund ihrer hohen Qualität erhebliches Aufsehen
im kirchenrechtlichen Milieu.
Einen noch größeren Wurf landete Gänswein mit seiner ein Jahr später
erschienenen Dissertation, in der er unter dem Titel „Kirchengliedschaft gemäß dem Zweiten Vatikanischen
Konzil – Zur Vorgeschichte, Erarbeitung und Interpretation der konziliaren Lehraussagen über die Zugehörigkeit
zur Kirche“ das einmal in Angriff genommene Thema weiter vertiefte.
Beide Werke gehörten vom Zeitpunkt
ihres Erscheinens an zur kirchenrechtlichen Standardliteratur.
Nach einem kurzen Intermezzo im Dienst
des inzwischen emeritierten Freiburger Erzbischofs Oskar Saier, der in den sechziger Jahren zusammen mit
Gänsweins Doktorvater Winfried Aymans Assistent bei Klaus Mörsdorf am Münchener kanonistischen Institut
war, gelangte der frischgebackende Doktor 1995 in den Dienst der Römischen Kurie.
Dort war er kurzfristig
an der Sakramentenkongregation tätig, wechselte aber bereits 1996 an die Glaubenskongregation, die im
Römischen Klerikerjargon noch immer die „Suprema“, die Höchste genannt wird, obgleich nach geltendem
Recht alle Kongregationen gleichgestellt sind.
Neben seiner kurialen Tätigkeit blieb Mons. Gänswein
der Wissenschaft stets treu. Zahlreiche Artikel entstammen seiner Feder, darunter viele zu Fragen, mit
denen er in der Glaubenskongregation von der praktischen Seite her befaßt war.
Seine Kompetenz und sein
Fleiß konnten selbst im oftmals oberflächlichen römischen Getriebe nicht verborgen bleiben.
Gänswein
erhielt einen Ruf an die kirchenrechtliche Fakultät der Päpstlichen Universität vom Heiligen Kreuz,
die dem Opus Dei anvertraut ist. Dies war insofern bemerkenswert, als Gänswein weder der Personalprälatur
angehört noch ein Vertreter der dem Opus Dei nahestehenden kirchenrechtlichen „Schule von Pamplona“ ist.
Gänswein unterrichtete dort das Fach „kirchlicher Verkündigungsdienst“, in dem es unter anderem um
den rechtlichen Schutz des Glaubensgutes, die lehramtliche Verkündigung, die Missionstätigkeit und den
Ökumenismus geht.
Bei seinen Studenten war er aufgrund des hohen Anspruchs seiner Vorlesungen, seiner
strengen Prüfungen und seiner Gewissenhaftigkeit im Begleiten wissenschaftlicher Forschungsarbeiten ebenso
geachtet wie gefürchtet.
Als Privatsekretär von Papst Benedikt XVI. mußte Gänswein nun die Stille
der Studierstube endgültig zugunsten der kirchlichen Öffentlichkeit verlassen.
Der Wechsel mag ihm
zwar schwer gefallen sein, Probleme bereitet er ihm jedoch keinesfalls. Gänswein ist nicht nur ein brillanter
Kirchenrechtler, sondern auch ein klarsichtiger und zuverlässiger Kirchenpolitiker.
Papst Benedikt XVI.
weiß die Qualitäten seines Sekretärs offenkundig zu schätzen.
In einer Zeit, in der Recht und Ordnung
auch in der Kirche immer mehr ins Hintertreffen geraten und sich so mancher Oberhirte mehr von den skandalgierigen
Medien als von Glaube und Gerechtigkeit leiten läßt, tut es gut zu wissen, daß auf dem Stuhl Petri
ein Mann sitzt, der – noch als Kardinal – geschrieben hat: „Nicht das Recht des Stärkeren, sondern die
Stärke des Rechts muß gelten“.
Mit Mons. Gänswein hat er einen Helfer an der Seite, der dieses Ideal
nicht nur glaubwürdig vertritt, sondern geradezu verkörpert.
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5 Lesermeinungen
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#6 have a look 18:59:53 | Donnerstag, 22. September 2005
gänswein Ein außerordentlicher Glücksfall für uns, daß ein glaubenstreuer und begabter Deutscher
unserem Papst zur Seite steht, der weder Opus-dei-gehorsam, noch pfingstlerisch angehaucht ist und der
bei aller Sympathie für die katholische Tradition auch weiß, daß die Wiedereinführung des klassischen
Ritus a l l e i n die hausgemachte Kirchenkrise auch nicht schlagartig beenden kann …, einfach erzkatholisch !
Und woher weiß man das so genau, dass er nicht dem Opus Dei gehorcht? Hat immerhin an der Universität
zum Heiligen Kreuz gelehrt.
„es wird alles wieder gut“ Man hätte den apostolischen Diktator DDr. Küng nach Argentinien entsenden
können. Er kennt sich ja mit „dieser Materie“ schon sehr gut aus. Ein feuchter Händedruck des dortigen
Bischofs und die Visitation in Argentinien wäre abgeschlossen. Für Dr. Küng eindeutig!
Sehr gute Wahl des Papstes, aber dieser eingesandte Artikel ist kontraproduktiv Aus dem gesamten Text
des Jubelartikels geht der Autor klar hervor. Deshalb ist anzunehmen, daß dieser mehr als geheimer Wunsch
denn als faktischer Bericht formulierte und keineswegs objektiv gehaltene Beitrag in der Hetzschrift „13.“
landet, weil sich diese Zeitung vom Privatsekretär des Papstes Unterstützung erwartet, was natürlich
Gott sei Dank nicht eintreten wird. Darum ist dieser Artikel als solcher kontraproduktiv und schadet der
guten Wahl des Papstes bei seinem Privatsekretär. Insbesondere werden dem Privatsekretär Meldungen und
Hinweis wie beim Evangelischen Pressedienst www.epd.de/…ien_index_35379.html sehr unangenehm sein, wenn
er auch persönlich für die Nennungen auf dort genannten italienischen Portalen nichts dafür kann. Gott
sei Dank handelt Papst Benedikt XVI.: er hat den Rücktritt des mit einem homosexuellen Verhältnis aufgeflogenen
argentinischen Bischofs Msgr. Maccarone offenbar sofort angenommen. Auch Gänswein weiß in anderen Fällen:
es ist dem katholischen Kleriker völlig unangemessen, für sich eine staatsbürgerliche Privatsphäre
derart zu beanspruchen, daß darunter sämtliche sexuellen Verfehlungen insbesonderer naturwidriger Art
legtim versteckt werden könnten. Beten wir den Papst und seine Mannschaft und für die Bekehrung des
Autors des Artikels.
#2 Laurentius2 13:29:30 | Dienstag, 30. August 2005
Glücksfall – rechtgläubig, doch weder opus noch charismatisch Ein außerordentlicher Glücksfall für
uns, daß ein glaubenstreuer und begabter Deutscher unserem Papst zur Seite steht, der weder Opus-dei-gehorsam,
noch pfingstlerisch angehaucht ist und der bei aller Sympathie für die katholische Tradition auch weiß,
daß die Wiedereinführung des klassischen Ritus a l l e i n die hausgemachte Kirchenkrise auch nicht
schlagartig beenden kann …, einfach erzkatholisch !
Star? Glaubt man gut unterrichteten Kreisen, so ist das Stehen in der Öffentlichkeit für Gänswein längst
zu einer Art Fluch geworden. Offenbar werden dem als „George Clooney des Vatikans“ bezeichneten Privatsekretär
häufiger eindeutige Angebote gemacht. Bleiben Sie standhaft!