Kinderschlachtung
Goliat gegen David
Die Sozialistische Partei Österreichs verklagte einen Verein junger Lebensrechtler. Der Grund: Die abtreibungswütige Partei wurde in ihrer Kinderfeindlichkeit enttarnt – und fühlt sich in ihrer zweifelhaften Ehre geschmälert.
(kreuz.net, Linz) Die österreichische Lebensrechtsbewegung ‘Jugend für das Leben’ wurde kürzlich von den Sozialisten Österreichs verklagt. Das berichtete die katholische Zeitung ‘Tagespost’.

Die Genossen lassen sich gegen die Jugendlichen durch niemand geringeren als ihren Justizsprecher Hannes Jarolim vertreten.

Er klagte den Lebensschutzverein wegen eines Flugzettels auf mehr als 20.000 Euro. „Die Ehre der klagenden Partei wird durch die genannten unwahren Äußerungen beleidigt“, heißt es in der Klageschrift.

Das Infoblatt wurde im letzten Juni verteilt. Auf ihm sind die Folgen der Fristenregelung schlagwortartig aufgezählt. Unter anderem findet sich die Formulierung: „Hemmungslose Kindestötung. SPÖ fordert legale Abtreibung bis zur Geburt.“

Diese Aussage sei – in den Augen des abtreibungsfreudigen Justizsprechers – „ehrrührig und unrichtig und daher geeignet, den Ruf der klagenden Partei erheblich zu schädigen“.

Tatsächlich forderte die SPÖ Ende November letzten Jahres auf ihrem Bundesparteitag einstimmig, daß die Kinderabtreibung aus dem Strafgesetzbesuch herausgenommen würde.

Die jungen Lebensschützer zogen aus der Forderung der Genossen folgenden Schluß:

Wenn das Verbot der Kinderabtreibung im Strafgesetzbuch gestrichen ist, dann ist es erlaubt, ein Kind bis zu seiner Geburt abzutreiben. Schreien die Sozialisten nach der Straffreiheit der Kinderabtreibung, fordern sie nichts anderes als die legale Abtreibung bis zum Beginn der Wehen.

Den Sozialisten geht die ausgesprochene Konsequenz ihrer Forderung gegen den Strich.

Es gebe – so die Rechtfertigung – die Möglichkeit „die notwendigen Regelungen“ im Krankenanstalten- und im Ärzterecht zu treffen.

„Das Kind wird damit zu einer Krankheit erklärt“, kommentiert die Sprecherin der ‘Jugend für das Leben’, Jutta Lang, die Beschwichtigungen der Sozialisten.

Zudem hatten sich die Genossen bei ihrem Parteitagsbeschluß nicht zu konkreten Vorstellung dieser „Regelungen“ geäußert.

Dennoch habe die ‘Jugend für das Leben’ – so die Klage – durch die politische Bewertung des SPÖ-Beschlusses „das Ansehen und den Ruf“ der Partei „erheblich“ geschädigt.

Der sozialistische Justizsprecher fordert eine gerichtliche Verurteilung des Vereins auf Unterlassung und Widerruf der Schlagwörter: „Hemmungslose Kindestötung. SPÖ fordert legale Abtreibung bis zur Geburt.“

Der Vorsitzende des Vereins, Martin Minkowitsch, erklärte, daß man von höchster politischer Stelle versuche, einen katholischen Jugendverein zum Schweigen zu bringen:

„Die Schadenssumme von 21.800 Euro ist von uns für den Fall einer Verurteilung in höheren Instanzen kaum aufzubringen.“

Minkowitsch arbeitet wie alle Funktionäre der ‘Jugend für das Leben’ ehrenamtlich.

Er ist besorgt: „Es geht in dieser Angelegenheit nicht um die Wahrheit des Wahnsinns der massenweisen Kinderabtreibung. Es geht um irgendwelche formaljuristischen Winkelzüge.“

Nach Einschätzung der ‘Tagespost’ versucht man politisch, den „aktivsten jungen Pro-Life-Verband Österreichs finanziell zu ruinieren und die ganze Lebensschutz-Szene einzuschüchtern.“

Der Anwalt der ‘Jugend für das Leben’ sieht die Bewertungen seines Mandanten durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt.
      
5 Lesermeinungen
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#5   franco.felice   19:05:28 | Donnerstag, 1. September 2005
Auch in Deutschland gibt es „ehrrührige“ Parteien:
Und sie ziehen ebenso alle Register. Als Kardinal Meisner früheres Morden mit heutigem verglich, erhob sich prompt parlamentarisches Brüllen!
Und Beck, Roth, Westerwelle bis Paule Spiegel reihten sich zum Schulterschluß. Spiegel kritisierte gar den Papst „Kann man nicht vergleichen!“
Man vergaß, daß selbst § 130 das Denken nicht unterbinden kann. Und – haben wir eine Demokratie? – Das wird mit einmaliger Stimmabgabe bewußt verhindert. Nach der Wahl lassen sich Abgeordnete flugs weder eingrenzen noch relativieren, und ganz nach des des Papstes Warnung versündigten sie sich sogar am Leben!
Und so kam in Deutschland, unter Schmidt-Schnauze, der ähnlich Pilatus seine Hände in Unschuld wusch, die Preisgabe des Lebens unter Beachtung von Pseudofristen zustande. Und nun plädieren sie noch, den Religionsunterricht durch ein Ethikfach zu ersetzen. Welche Ethik – Ihre? – sich die Diäten erhöhen, und das, latent bis bewußt (auch die Christen der „CDU“ bilden keine Ausnahme) auf Kosten der Ungeborenen, da sie deren Vernichtung im Wahlprogramm entweder unangetastet lassen, oder aktiver noch, besorgte Abtreibungsbefürworter beruhigen.
Warum gibt es nicht ein Zeitparadoxon, damit die Mütter der Befürworter nachholen können, was jene über Kinderleichen hinweg als Fortschritt und Befreiung feiern. Millionen dann Lebender würden es ihnen danken.
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#4   Yersinia   19:56:25 | Mittwoch, 31. August 2005
@trad: „nicht einmal bei den derzeit strafbaren Fällen der
Zwangsabtreibung (gegen den Willen der Frau) oder der Abtreibung durch Nicht-ärzte!“ – von wo hast denn diesen Unsinn? da mußt in der Juristerei nicht besonders bewandert sein, um selbstständigt erkennen zu können, dass beides selbstverständlich durch andere rechtliche Grundsätze und Gesetze verboten ist.
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#3   Benedikt   16:55:49 | Dienstag, 30. August 2005
Immerhin…
…wird es noch als ehrenrührig bezeichnet, dass einem unterstellt wird ein Abtreibungsfreund zu sein. Bisweilen hat man ja den Eindruck, die größere Beleidigung sei „Abtreibungsgegner“.
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#2   Stimme aus dem Tradiland   16:52:27 | Dienstag, 30. August 2005
Die Klage ist natürlich eine Sauerei!
Juristisch gesehen auch eine unfaßbare Fehlinterpretation. Selbstverständlich ist bei Herausnahme der Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch dieselbe nicht mehr strafbar und zwar überhaupt nicht – nicht einmal bei den derzeit strafbaren Fällen der Zwangsabtreibung (gegen den Willen der Frau) oder der Abtreibung durch Nicht-ärzte!
Die Schlußfolgerung ist logisch. Dass eine gerichtlich strafbare Tat extraloziert im Ärztegesetz oder im Krankenanstaltengesetzt geregelt sein soll, ist gesetzessystematisch ein Unfug. Außerdem deutet die Behauptung darauf hin, dass die Sozialisten die Abtreibung zu einer Materie des wesentlich weniger abschreckenden Verwaltungsstrafrechts machen wollen (so wie Schnellfahren mit dem Auto).
Eine inhaltliche Korrektur: Der aktivste junge Pro-Life-Verband Österreichs ist Jugend für das Leben nicht – das ist Human Life International – Ja zum Leben mit den Gebetsvigilien und den Straßenberatungen vor Abtreibungskliniken. Ohne die Verdienste von Jugend für das Leben schmälern zu wollen.
Die SPÖ will vermutlich schon mit den Verfahrenskosten Jugend für das Leben schwer schädigen oder in die Knie zwingen. Außerdem wollen sie diese daran hindern, in kommenden Wahlkämpfen auf die Absichten der Sozialdemokraten hinzuweisen!
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#1   Niclaas   16:50:45 | Dienstag, 30. August 2005
Wie die Landeshauptfrau Burgstaller damals (Slzbg, SPÖ)
Erst betreiben diese Politiker eine Ausweitung der Kindestötung (über eine Steigerung des Angebots hierfür).
Wenn man dann die Sache beim Namen nennt, spielen sie plötzlich die Gekränkten und winden sich vor Unbehagen.
Hoffentlich wird das Verhalten aller Politiker in dieser Frage für die Nachwelt gut dokumentiert. Mindestens so gut, wie SPÖ-nahe Kreise das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes im Nationalsozialismus unterstützen.
Eine Stiftung wäre gut. Natürlich mit Einsichtsrecht der Betroffenen.
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