Väterliche Sorge
Der Gouverneur eines US-Bundesstaates brachte ein Gesetz zu Fall, das es Minderjährigen erlaubt hätte, sich ohne die Erlaubnis ihrer Eltern tätowieren zu lassen. Jugendliche könnten die Tragweite eines solchen Schrittes nicht erkennen. – Aber da ist noch etwas.

Der US-Bundesstaat Illinois liegt im Nordosten der USA, bei den großen Seen. Die Hauptstadt des Bundesstaates heißt Springfield.
Am 10. August benützte Gouverneur Blagojevich sein Vetorecht, um ein diesbezügliches Gesetz zu Fall zu bringen. Dieses hätte das Alter, mit welchem man sich ohne elterliche Erlaubnis eine Tätowierung auf die Haut machen kann, von 21 auf 18 Jahre heruntergesetzt.
Der Gouverneur begründete seine Veto-Entscheidung wie folgt:
„Als Vater will ich nicht, daß meine Töchter an ihrem 18. Geburtstag losstürmen, um sich eine Tätowierung machen zu lassen. In diesem Alter sind die meisten Kinder noch in der Schule.“
Jugendliche hätten zu diesem Zeitpunkt nicht das Urteilsvermögen oder den Weitblick, um über etwas wie die dauerhafte Tätowierung ihrer Haut zu entscheiden:
„Jugendliche können noch nicht erkennen, daß eine Tätowierung eine Entscheidung ist, die sie den Rest ihres Lebens tragen – und vielleicht ebensolange bereuen – müssen.“
Deshalb verweigere er dem Gesetz die Unterstützung.
Doch Gouverneur Blagojevich mißtraut der Urteilskraft von jungen Leuten nicht in jedem Fall.
Während seiner Wahlkampagne im Jahre 2002 lehnte er gegenüber der Nachrichtenagentur ‘ap’ „neue Beschränkungen der Kinderabtreibung“ ab.
Damit sprach er sich gegen eine gesetzlich notwendige Benachrichtigung der Eltern aus, wenn eine minderjährige Mutter ihr Kind abtreiben lassen will.
„Warum glaubt der Gouverneur dennoch, daß Jugendliche – ganz gleich welchen Alters, sogar noch Kinder – genügend Urteilsvermögen und Weitblick haben, um Kinder abzutreiben?“
Diese Frage stellte Bill Beckman, der Generalsekretär der regionalen Lebensschutzorganisation ‘Komitee für das Recht auf Leben’, in der Lokalpresse: „Ersetzen wir das Wort ‘Tätowierung’ im Text des Gouverneurs durch das Wort ‘Kinderabtreibung’.“
Dann lautet der Text:
„Als Vater will ich nicht, daß meine Töchter an ihrem 18. Geburtstag losstürmen, um ihre Kinder abtreiben zu lassen. In diesem Alter sind die meisten Kinder noch in der Schule. Sie haben zu diesem Zeitpunkt nicht das Urteilsvermögen oder den Weitblick, um über etwas wie die dauerhafte Abtreibung ihres Kindes zu entscheiden. Jugendliche können noch nicht erkennen, daß die Kinderabtreibung eine Entscheidung ist, die sie den Rest ihres Lebens tragen – und vielleicht ebensolange bereuen – müssen.“
Der Lebensrechtler beschließt seinen Kommentar mit drei Fragen:
„Warum denkt der Gouverneur, daß Teenager jeglichen Alters genug Urteilsfähigkeit und Weitblick haben, Kinder abzutreiben?“
„An welcher Entscheidung – Tätowierung oder Kinderabtreibung – wird ein Jugendlicher wohl eher ein Leben lang tragen und sie möglicherweise ebensolange bereuen?“
„Der Gouverneur lehnt eine elterliche Benachrichtigung ab, bevor ein minderjähriges Mädchen ihr Kind abtreiben läßt. Warum findet er sie für eine Tätowierung unumgänglich?“
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Dienstag, 25. September 2007 09:56
Yvonne: Ne so geht das aber nicht
Ich hab selber eine kleine Tochter und das was ich auf den bild sehe ist der wannsin das hätten sie auch gerne weg lassen können mit dem bild den so was tut in der selle weh es giebt menschen die ab treiben und welche die keine bekommen können wenn sie so wieso abtreiben müssen sie verhüten aber so nicht
Dienstag, 6. September 2005 15:18
Mimi: Entschuldigung…
… aber war es wirklich notwendig, bei diesem Artikel so ein Foto dabeizustellen? Das ist hier doch nicht
die BILD-Zeitung…
Es gibt auch zart besaitete Gemüter, die solche Fotos nicht so einfach wegstecken… ich sitze im Büro und konnte die Tränen gerade so eben noch zurückhalten…
Es gibt auch zart besaitete Gemüter, die solche Fotos nicht so einfach wegstecken… ich sitze im Büro und konnte die Tränen gerade so eben noch zurückhalten…
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