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Kleine Enttäuschung + Koadjutor-Bischof für das Heilige Land + Entlassen + Drei Elternteile + Pfarrer als Geisel + Als Geborene angesehen
Kleine Enttäuschung

Deutschland. Der Stuhl, auf dem Papst Benedikt XVI. vor drei Wochen anläßlich seines Besuches in der Synagoge gesessen hatte, stieß bei einer Auktion im Internet auf wenig Interesse. Der Sessel wurde gemeinsam mit dem Stuhl verkauft, den der Rabbiner von Köln beim Papstbesuch in der Kölner Synagoge benützt hatte. Sie erzielten gemeinsam 5570 Euro. Die Stühle wurden mit einem Anfangspreis von 5000 Euro angeboten.

Koadjutor-Bischof für das Heilige Land

Heiliges Land. Papst Benedikt XVI. hat den bisherigen Erzbischof von Tunis, Mons. Fouad Twal, zum Koadjutor des lateinischen Patriarchen von Jerusalem ernannt. Der 64jährige Prälat stammt aus Jordanien und arbeitete lange Zeit für den Heiligen Stuhl. Als vatikanischer Diplomat war er in Honduras, Deutschland und Perù sowie im römischen Staatssekretariat tätig. Gegenwärtig ist er Vorsitzender der nordafrikanischen Bischofskonferenz. Erzbischof Fouad Twal wird den gegenwärtigen lateinischen Patriarchen von Jerusalem, Mons. Michel Sabbah, voraussichtlich im Jahr 2008 ablösen.

Entlassen

Deutschland. Der Bruder des Papstes, Mons. Georg Ratzinger (81), ist am Freitag nach der Behandlung seiner Herzprobleme aus der Klinik entlassen worden. Mons. Ratzinger wurde am Mittwoch von seinem Hausarzt wegen Herzbeschwerden in ein Krankenhaus in Regensburg eingewiesen. Nach Angaben der Ärzte hat Mons. Ratzinger „ungefährliche Herzrhythmusstörungen, wie sie in diesem Alter nicht ungewöhnlich sind“. Erst vor einem Monat war dem Bruder des Papstes in der römischen Gemelli-Klinik ein Herzschrittmacher eingesetzt worden.

Drei Elternteile

Großbritannien. Biotechniker aus Großbritannien haben die Genehmigung erhalten, ein Kind mit drei Elternteilen zu produzieren. Dies erklärte das zuständige Britische Amt für menschliche Befruchtung und Embryologie gestern Freitag. Die Biotechniker arbeiten an der Universität Newcastle. Sie wollen ein Kind im Reagenzglas erzeugen. Dann soll sein Zellkern entnommen und in eine andere entkernte Eizelle eingepflanzt werden. Ziel der Prozedur ist, Gen-Defekte, die sich in den wenigen Genen außerhalb des Zellkernes in der Eizelle befinden, durch das Zellmaterial einer zweiten Eizelle zu ersetzen. Der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, Mons. Elio Sgreccia, verurteilte das angekündigte Experiment.

Pfarrer als Geisel

Italien. 200 Einwohner des italienischen Dörfchens Umbriatico protestierten gegen die Ausleihung einer Heiligenstatue aus ihrer Kirche. Umbriatico liegt in Kalabrien in Südwestitalien. Die Einwohner nahmen am Mittwoch abend ihren Pfarrer als Geisel und verbarrikadierten sich stundenlang in der Kirche des Ortes. Sie erklärten, das Gotteshaus erst wieder verlassen zu wollen, wenn die Statue des Heiligen Donatus nach Umbriatico zurückgekehrt sei Laut der Nachrichtenagentur ‘Ansa’ sollte die Silberstatue für eine Ausstellung an ein Museum in Brasilien ausgeliehen werden. Der Heilige Donatus war bereits dorthin unterwegs. Doch die Gläubigen wollten nicht auf ihren Schutzheiligen verzichten. Vorsorglich wurden Carabinieri in Stellung gebracht. Nach wenigen Stunden löste sich der Protest auf, nachdem bekannt wurde, daß der Heilige Donatus doch nicht nach Brasilien fahren wird.

Ungeborene Kinder habe die Rechte von Geborenen

„Der zentrale Kritikpunkt an der geplanten Novelle des Gentechnikgesetzes und Fortpflanzungsmedizingesetzes ist aus rechtlicher Sicht, daß die für die Stellung von Embryonen wichtige Norm des Paragrafen 22 ABGB ignoriert wird: ‘Selbst ungeborene Kinder haben von dem Zeitpunkte ihrer Empfängnis an den Anspruch auf den Schutz der Gesetze. Insoweit es um ihre und nicht um die Rechte eines Dritten zu tun ist, werden sie als Geborne angesehen.’ Nach herrschender Auffassung zielt diese Bestimmung auf einen möglichst frühen Schutz des Embryos. Als ‘Empfängnis’ ist die Verschmelzung der Gametenkerne zu betrachten, so daß auch ein in vitro erzeugter Embryo als ‘ungebornes Kind’ im Sinne des ABGB zu betrachten ist.“

Aus der österreichischen Tageszeitung ‘Die Presse’ am 8. September
      
9 Lesermeinungen
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#9   Beatrix   22:34:15 | Samstag, 10. September 2005
@ Gotthard:
Naja, wenn ein Bischof krankheitsbedingt sein Amt nur schwer ausüben kann, und (was sein gutes Recht ist) nicht zurücktreten möchte, dann ist die Ernennung des eines Koadjutors ja doch ein zwingender Grund.
Im übrigen ist mir das Wahlrecht aus Feutschaln nicht bekannt. Davon war ja auch nie die Rede…
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#8   Benedikt   22:32:04 | Samstag, 10. September 2005
@ Dr. Enderfers
Ja, das ist natürlich auch möglich. Bei Frings war das natürlich auch offensichtlich. Problematischer wäre es glaube ich bei einem Bischof, der einen Koadjutor bekommt, weil er nach Ansicht des Vatikans keine untadelige Amtsführung verfolgt. Da würde doch wieder ganz Deutschland schreien, obwohl es in Wirklichkeit nur einen Bruchteil wirklich betrifft.
@ Gotthard
Bruch internationalen Rechts? Entschuldigung, aber ein Konkordat steht nicht mit der UN-Charta, GATT oder sonstwelchen Übereinkommen auf gleicher Stufe. Außerdem ist das „ohne zwingenden Grund“ ein höchst dehnbarer Begriff. Für eine Seite wird ja immer ein zwingender Grund gegeben sein.
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#7   Gotthard   22:24:25 | Samstag, 10. September 2005
Wahlrecht
Das Wahlrecht der Bischöfe in Feutschaln durch die Domkapitel ist kirchliches Recht.
Die Ernennung eines KO-Adjutors ohne zwingende Gründe wäre ein Bruch internationalen Rechtés.
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#6   Beatrix   22:24:13 | Samstag, 10. September 2005
@ Benedikt:
Die Tatsache, dass die Bestellung eines Koadjutors in Deutschland so spektakulär ist, hängt vermutlich damit zusammen, dass so das Wahlrecht der Domkapitel umgangen wird. Eine andere Erklärung habe ich nicht.
Das glaube ich nicht. Die Ernennung von J. Höffner zum Erzbischof-Koadjutor z. B. wurde allgemein unkommentiert aufgenommen. Es handelt sich ja auch nicht um eine wirkliche Umgehung des Wahlrechts, sondern um eine besondere Rechtsform, deren Ausübung durch den Papst im Einklang mit dem Konkordatsrecht steht. Problematischer war da schon die Ernennung Kardinal Meisners zum Nachfolger Höffners, was nicht so ganz mit dem Kondordat zusammenpaßte. Aber mir persönlich ist auch das wurscht, weil es schon seine Richtigkeit hat, daß der Papst bei den Investitur gewisse Vorrechte für sich beansprucht.
Daß die Ernennung eines Koadjutors in Deutschland weniger häufig geworden ist, hängt m. E. auch weniger mit dem Konkordat (daß es ja 1969 auch schon gab!) als vielmehr mit den deutschen Bischöfen zusammen. Diese sind i. d. R. von hinreichender Gesundheit, und wenn vor dem Pensionsalter Probleme auftreten, dann bittet man eben um die Entpflichtung. Kardinal Frings war da noch etwas pflichtbetonter, daher bekam dieser damals bereits blinde Erzbischof einen Koadjutor als weiteren Weihbischof an die Seite gestellt.
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#5   Benedikt   22:15:14 | Samstag, 10. September 2005
@ Dr. Enderfers
Zusammenfassend: Die Ernennung eines Koadjutors hat meines Wissens nach weniger mit der Diözese als vielmehr mit dem akutellen Ordinarius zu tun.
Eben, daher ja auch meine Frage. Die Tatsache, dass die Bestellung eines Koadjutors in Deutschland so spektakulär ist, hängt vermutlich damit zusammen, dass so das Wahlrecht der Domkapitel umgangen wird. Eine andere Erklärung habe ich nicht.
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#4   Beatrix   18:20:08 | Samstag, 10. September 2005
@ Benedikt
Die Bestellung eines Koadjutors ist eine legitime, wenn auch im deutschen Raum eher seltener gewordene Sache.
Hintergrund ist oft die gesundheitliche Schwäche des Amtsinhabers. Ob das bei Msgr. Sabbah der Fall ist, weiß ich allerdings nicht.
Kardinal Frings z. B. bekam den damaligen Münsterschen Bischof Höffner zum Koadjutor, also als Weihbischof mit Nachfolgerecht, der ihm dann auch nachfolgte.
Bei Oskar Saier in Freiburg wurde mal über eine Berufung von Msgr. Gänswein als Koadjutor spekuliert.
Ich halte dies für weniger spektakulär. Wie man am Kölner Bsp. sieht, ist dies ein leigitimes Rechtsphänomen, das sogar über dem Konkordatsrecht steht, da ja dem Domkapitel die Wahl entzogen wird.
Zusammenfassend: Die Ernennung eines Koadjutors hat meines Wissens nach weniger mit der Diözese als vielmehr mit dem akutellen Ordinarius zu tun.
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#3   Benedikt   17:44:09 | Samstag, 10. September 2005
Koadjutor für Patriarchen
Ist das jetzt eine Maßnahme des Vatikans oder ist das dort Usus, dass dem Patriarchen von Jerusalem ein Koadjutor zur Seite gestellt wird? Weiß es jemand?
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#2   methusalix †   17:24:21 | Samstag, 10. September 2005
Soweit ich weiss…
…ist das kein Billigmodell, sondern eine Einzelanfertigung von der Hand eines deutschen Tischlermeisters.
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#1   Romulus   11:30:13 | Samstag, 10. September 2005
Stühle
Wer will denn schon dieses Billig-Möbel!
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