08:05:07 | Samstag, 10. September 2005
Kleine Enttäuschung + Koadjutor-Bischof für das Heilige Land + Entlassen + Drei Elternteile + Pfarrer als Geisel + Als Geborene angesehen
Kleine EnttäuschungDeutschland. Der Stuhl, auf dem Papst Benedikt XVI. vor drei Wochen anläßlich
seines Besuches in der Synagoge gesessen hatte, stieß bei einer Auktion im Internet auf wenig Interesse.
Der Sessel wurde gemeinsam mit dem Stuhl verkauft, den der Rabbiner von Köln beim Papstbesuch in der
Kölner Synagoge benützt hatte. Sie erzielten gemeinsam 5570 Euro. Die Stühle wurden mit einem Anfangspreis
von 5000 Euro angeboten.
Koadjutor-Bischof für das Heilige LandHeiliges Land. Papst Benedikt XVI.
hat den bisherigen Erzbischof von Tunis, Mons. Fouad Twal, zum Koadjutor des lateinischen Patriarchen
von Jerusalem ernannt. Der 64jährige Prälat stammt aus Jordanien und arbeitete lange Zeit für den Heiligen
Stuhl. Als vatikanischer Diplomat war er in Honduras, Deutschland und Perù sowie im römischen Staatssekretariat
tätig. Gegenwärtig ist er Vorsitzender der nordafrikanischen Bischofskonferenz. Erzbischof Fouad Twal
wird den gegenwärtigen lateinischen Patriarchen von Jerusalem, Mons. Michel Sabbah, voraussichtlich im
Jahr 2008 ablösen.
EntlassenDeutschland. Der Bruder des Papstes, Mons. Georg Ratzinger (81), ist am
Freitag nach der Behandlung seiner Herzprobleme aus der Klinik entlassen worden. Mons. Ratzinger wurde
am Mittwoch von seinem Hausarzt wegen Herzbeschwerden in ein Krankenhaus in Regensburg eingewiesen. Nach
Angaben der Ärzte hat Mons. Ratzinger „ungefährliche Herzrhythmusstörungen, wie sie in diesem Alter
nicht ungewöhnlich sind“. Erst vor einem Monat war dem Bruder des Papstes in der römischen Gemelli-Klinik
ein Herzschrittmacher eingesetzt worden.
Drei ElternteileGroßbritannien. Biotechniker aus Großbritannien
haben die Genehmigung erhalten, ein Kind mit drei Elternteilen zu produzieren. Dies erklärte das zuständige
Britische Amt für menschliche Befruchtung und Embryologie gestern Freitag. Die Biotechniker arbeiten
an der Universität Newcastle. Sie wollen ein Kind im Reagenzglas erzeugen. Dann soll sein Zellkern entnommen
und in eine andere entkernte Eizelle eingepflanzt werden. Ziel der Prozedur ist, Gen-Defekte, die sich
in den wenigen Genen außerhalb des Zellkernes in der Eizelle befinden, durch das Zellmaterial einer zweiten
Eizelle zu ersetzen. Der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, Mons. Elio Sgreccia, verurteilte
das angekündigte Experiment.
Pfarrer als GeiselItalien. 200 Einwohner des italienischen Dörfchens
Umbriatico protestierten gegen die Ausleihung einer Heiligenstatue aus ihrer Kirche. Umbriatico liegt
in Kalabrien in Südwestitalien. Die Einwohner nahmen am Mittwoch abend ihren Pfarrer als Geisel und verbarrikadierten
sich stundenlang in der Kirche des Ortes. Sie erklärten, das Gotteshaus erst wieder verlassen zu wollen,
wenn die Statue des Heiligen Donatus nach Umbriatico zurückgekehrt sei Laut der Nachrichtenagentur ‘Ansa’
sollte die Silberstatue für eine Ausstellung an ein Museum in Brasilien ausgeliehen werden. Der Heilige
Donatus war bereits dorthin unterwegs. Doch die Gläubigen wollten nicht auf ihren Schutzheiligen verzichten.
Vorsorglich wurden Carabinieri in Stellung gebracht. Nach wenigen Stunden löste sich der Protest auf,
nachdem bekannt wurde, daß der Heilige Donatus doch nicht nach Brasilien fahren wird.
Ungeborene Kinder
habe die Rechte von Geborenen„Der zentrale Kritikpunkt an der geplanten Novelle des Gentechnikgesetzes
und Fortpflanzungsmedizingesetzes ist aus rechtlicher Sicht, daß die für die Stellung von Embryonen
wichtige Norm des Paragrafen 22 ABGB ignoriert wird: ‘Selbst ungeborene Kinder haben von dem Zeitpunkte
ihrer Empfängnis an den Anspruch auf den Schutz der Gesetze. Insoweit es um ihre und nicht um die Rechte
eines Dritten zu tun ist, werden sie als Geborne angesehen.’ Nach herrschender Auffassung zielt diese
Bestimmung auf einen möglichst frühen Schutz des Embryos. Als ‘Empfängnis’ ist die Verschmelzung der
Gametenkerne zu betrachten, so daß auch ein in vitro erzeugter Embryo als ‘ungebornes Kind’ im Sinne
des ABGB zu betrachten ist.“
Aus der österreichischen Tageszeitung ‘Die Presse’ am 8. September
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.
#9
Beatrix 22:34:15 | Samstag, 10. September 2005
#8
Benedikt 22:32:04 | Samstag, 10. September 2005
#7
Gotthard 22:24:25 | Samstag, 10. September 2005
#6
Beatrix 22:24:13 | Samstag, 10. September 2005
#5
Benedikt 22:15:14 | Samstag, 10. September 2005
#4
Beatrix 18:20:08 | Samstag, 10. September 2005
#3
Benedikt 17:44:09 | Samstag, 10. September 2005
#2
methusalix † 17:24:21 | Samstag, 10. September 2005
#1
Romulus 11:30:13 | Samstag, 10. September 2005