Kinderschlachtung
Ersatzteilmenschen: (Be)Nutzen wir unsere Kinder
Sie sind dem Tod geweiht. Soll man sie da nicht wenigstens nutzbringend verbrauchen? Eine ethische Beleuchtung.
(kreuz.net, Zürich) Am 28. November stimmt der Schweizer Souverän über das Gesetz zur sogenannten „Stammzellenforschung“ ab. Diese benützt die überschüssigen Kinder, die bei der sogenannten „In-vitro-Fertilisation“, der künstlichen Vereinigung von Ei- und Samenzelle im Reagenzglas, erzeugt werden, um daraus menschliche Ersatzteile für Forschung und Therapie zu gewinnen.

Wird das Gesetz am 28. November angenommen, ist in der Schweiz das Herumlaborieren mit Ersatzteilmenschen legal.

Der Schweizer Philosoph Andreas Näf äußerte sich zu diesem Thema bei einer Medienkonferenz am 9. November zur ethischen Bewertung der Stammzellenforschung.

Ein Argument der Befürworter des Stammzellenforschungsgesetzes benützt die geringen Überlebenschancen überzähliger Embryos außerhalb des Mutterleibes. Die Embryos würden ohnehin der Vernichtung anheimfallen. Statt sie nutzlos sterben zu lassen, sei es besser, die Kleinstkinder in der Forschung nutzbringend zu verwerten.

Dieses Argument stellt das Prinzip von Ursache und Wirkung auf den Kopf.

Der überzählige Embryo ist Mensch wie jeder andere Mensch auch. Er besitzt alle notwendigen Erbinformationen. Seine Existenz als Mensch verleiht ihm Anspruch auf verfassungsrechtlichen und moralischen Lebensschutz sowie auf volle Menschenwürde.

Der überzählige Embryo ist nur deshalb von seinen Überlebensmöglichkeiten abgeschnitten, weil er aufgrund seiner künstlichen Erzeugung durch Menschenhand in die prekäre Situation der „Unbehaustheit“ außerhalb der Geborgenheit des Mutterleibs hinausmanöveriert wurde.

Der überzählige Embryo ist ein schwaches, unschuldiges Wesen, das bei der künstlichen Befruchtungsmethode, der In-vitro-Fertilisation, „übrig“ geblieben ist. Es wird der Mutter nicht eingepflanzt, weil zum Beispiel eine optische Qualitätskontrolle ergibt, daß es neben ihm einen stärkeren und größeren Embryo gibt, dem der Vorrang gelassen wird. Die Existenz des überzähligen Embryos ist einzig und allein die Folge unseres gezielten menschlichen Handelns.

Das Sterbenlassen des überzähligen Embryos ist eine schwer schuldhafte Handlung. Ein zusätzliches Verbrechen ist es, das Leben des außerhalb des Mutterleibes zum Zweck der Fortpflanzung gezeugten Embryos der Vivisektion zu übergeben und in Raten sterben zu lassen.

Die Annahme des Gesetztes zur „Stammzellenforschung“ würde unweigerlich weitere moralische Schutzmauern einbrechen lassen. Sie würde die mit der Abtreibung eingeführte Kindertötung jetzt auch noch kommerzialisieren.

Außerdem ist die Benützung von Embryos als Ersatzteillager ein Riesenschritt hin auf die künstliche Erzeugung von Zwillingen („Klonen“) und die Präimplantationsdiagnostik. Mit dem Begriff ‘Präimplantationsdiagnostik’ wird die Diagnostik an einem im Reagenzglas erzeugten Embryo bezeichnet. Dadurch können krankheitsrelevante Merkmale festgestellt und ‘Kinder nach Maß’ ausgewählt werden.

Das Gesetz wird einen Wandel im Bewußtsein der Gesellschaft bewirken und den Respekt vor dem kranken, alten, behinderten und geisteskranken Leben unterminieren.
      
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