Sie sind dem Tod geweiht. Soll man sie da nicht wenigstens nutzbringend verbrauchen? Eine ethische Beleuchtung.
(kreuz.net, Zürich) Am 28. November stimmt der Schweizer Souverän über das Gesetz zur sogenannten „Stammzellenforschung“
ab. Diese benützt die überschüssigen Kinder, die bei der sogenannten „In-vitro-Fertilisation“, der
künstlichen Vereinigung von Ei- und Samenzelle im Reagenzglas, erzeugt werden, um daraus menschliche
Ersatzteile für Forschung und Therapie zu gewinnen.
Wird das Gesetz am 28. November angenommen, ist
in der Schweiz das Herumlaborieren mit Ersatzteilmenschen legal.
Der Schweizer Philosoph Andreas Näf
äußerte sich zu diesem Thema bei einer Medienkonferenz am 9. November zur ethischen Bewertung der Stammzellenforschung.
Ein Argument der Befürworter des Stammzellenforschungsgesetzes benützt die geringen Überlebenschancen
überzähliger Embryos außerhalb des Mutterleibes. Die Embryos würden ohnehin der Vernichtung anheimfallen.
Statt sie nutzlos sterben zu lassen, sei es besser, die Kleinstkinder in der Forschung nutzbringend zu
verwerten.
Dieses Argument stellt das Prinzip von Ursache und Wirkung auf den Kopf.
Der überzählige
Embryo ist Mensch wie jeder andere Mensch auch. Er besitzt alle notwendigen Erbinformationen. Seine Existenz
als Mensch verleiht ihm Anspruch auf verfassungsrechtlichen und moralischen Lebensschutz sowie auf volle
Menschenwürde.
Der überzählige Embryo ist nur deshalb von seinen Überlebensmöglichkeiten abgeschnitten,
weil er aufgrund seiner künstlichen Erzeugung durch Menschenhand in die prekäre Situation der „Unbehaustheit“
außerhalb der Geborgenheit des Mutterleibs hinausmanöveriert wurde.
Der überzählige Embryo ist ein
schwaches, unschuldiges Wesen, das bei der künstlichen Befruchtungsmethode, der In-vitro-Fertilisation,
„übrig“ geblieben ist. Es wird der Mutter nicht eingepflanzt, weil zum Beispiel eine optische Qualitätskontrolle
ergibt, daß es neben ihm einen stärkeren und größeren Embryo gibt, dem der Vorrang gelassen wird.
Die Existenz des überzähligen Embryos ist einzig und allein die Folge unseres gezielten menschlichen
Handelns.
Das Sterbenlassen des überzähligen Embryos ist eine schwer schuldhafte Handlung. Ein zusätzliches
Verbrechen ist es, das Leben des außerhalb des Mutterleibes zum Zweck der Fortpflanzung gezeugten Embryos
der Vivisektion zu übergeben und in Raten sterben zu lassen.
Die Annahme des Gesetztes zur „Stammzellenforschung“
würde unweigerlich weitere moralische Schutzmauern einbrechen lassen. Sie würde die mit der Abtreibung
eingeführte Kindertötung jetzt auch noch kommerzialisieren.
Außerdem ist die Benützung von Embryos
als Ersatzteillager ein Riesenschritt hin auf die künstliche Erzeugung von Zwillingen („Klonen“) und
die Präimplantationsdiagnostik. Mit dem Begriff ‘Präimplantationsdiagnostik’ wird die Diagnostik an
einem im Reagenzglas erzeugten Embryo bezeichnet. Dadurch können krankheitsrelevante Merkmale festgestellt
und ‘Kinder nach Maß’ ausgewählt werden.
Das Gesetz wird einen Wandel im Bewußtsein der Gesellschaft
bewirken und den Respekt vor dem kranken, alten, behinderten und geisteskranken Leben unterminieren.
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