09:28:45 | Freitag, 16. September 2005
St. Pölten
Das Wiener Landesgericht hat die Klagen der beiden ehemaligen Regenten des Priesterseminars von St. Pölten gegen das Wiener Boulevardmagazin ‘Profil’ in erster Instanz abgewiesen.
(kreuz.net) Richterin Natalia Frohner begründete das Urteil mit den ihrer Auffassung nach glaubwürdigen
Aussagen des nach eigenen Angaben homosexuellen Kronzeugen Remigius Rabiega.
Die Richterin stufte die
Aussagen der anderen rund ein Dutzend Zeugen, welche die Aussagen von Rabiega nicht bestätigten, als
unglaubwürdig ein.
Denn als Priester oder Seminaristen seien ihnen homosexuelle Handlungen verboten,
so daß es durchsichtig sei, wenn sie solcherart Vorwürfe bei sich selber und anderen in Abrede stellten –
so die Begründung der Richterin.
Ferner stützte Richterin Frohner ihr Urteil auf die von ‘Profil’ erstmals
veröffentlichten Photos, welche Küchl und Rothe in verfänglichen Posen zeigen.
Ein vom ehemaligen
Subregens Rothe vorgelegtes photogrammetrisches
Gutachten eines Sachverständigen, welches das berühmt
gewordene „Kuß-Foto“ als harmlose und lediglich aus einer ungünstigen Perspektive heraus aufgenommene
Szene erwies, wurde von Richterin Frohner neuerlich aus formalen Gründen abgelehnt. Ein solches sei von
der Strafprozessordnung nicht vorgesehen.
Die Richterin kommentierte das verfängliche Foto von Prälat
Küchl in ihrer Urteilsbegründung folgendermaßen:
„Das ist meines Erachtens in ganz klassischer Weise
eine Umarmung, wie sie in einer Paar-Beziehung vorkommt.“ Es gebe keinerlei Anzeichen, daß dieses „liebevolle
Umarmen“ in spiritueller Weise begründbar wäre.
Der Anwalt der beiden Regenten meinte diesbezüglich
in seinem Schlußwort: „In Feierlaune, wenn man Wein getrunken hat, kann es in Männerrunden zu solchen
Sachen kommen, daß man sich umarmt.“
Die Richterin verwies ferner darauf, daß angesichts der stets
unmißverständlichen Äußerungen von Bischof Kurt Krenn gegen die Homosexualität an seinem ehemaligen
Priesterseminar strengere Maßstäbe anzulegen seien.
Nachdem es aber in St. Pölten nachweislich homosexuelle
Seminaristen gegeben habe, seien auch die Vorwürfe gegen die Seminarleitung wahrscheinlich zutreffend.
Der Anwalt des Nachrichtenmagazins ‘Profil’ erklärte sogar, daß nicht eine vorhandene homosexuelle
Neigung schlimm sei, sondern deren Leugnung.
Küchl und Rothe werden gegen das nicht rechtskräftige
Urteil Berufung einlegen.
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#6
turk 21:12:40 | Freitag, 16. September 2005
#5
sacerdos helveticus 19:49:18 | Freitag, 16. September 2005
#4
Niedermünster 19:12:07 | Freitag, 16. September 2005
#3
Evelin 15:14:16 | Freitag, 16. September 2005
#2
Toby 15:09:29 | Freitag, 16. September 2005
#1
Stimme aus dem Tradiland 13:07:43 | Freitag, 16. September 2005