St. Pölten
Klage abgewiesen
Das Wiener Landesgericht hat die Klagen der beiden ehemaligen Regenten des Priesterseminars von St. Pölten gegen das Wiener Boulevardmagazin ‘Profil’ in erster Instanz abgewiesen.
(kreuz.net) Richterin Natalia Frohner begründete das Urteil mit den ihrer Auffassung nach glaubwürdigen Aussagen des nach eigenen Angaben homosexuellen Kronzeugen Remigius Rabiega.

Die Richterin stufte die Aussagen der anderen rund ein Dutzend Zeugen, welche die Aussagen von Rabiega nicht bestätigten, als unglaubwürdig ein.

Denn als Priester oder Seminaristen seien ihnen homosexuelle Handlungen verboten, so daß es durchsichtig sei, wenn sie solcherart Vorwürfe bei sich selber und anderen in Abrede stellten – so die Begründung der Richterin.

Ferner stützte Richterin Frohner ihr Urteil auf die von ‘Profil’ erstmals veröffentlichten Photos, welche Küchl und Rothe in verfänglichen Posen zeigen.

Ein vom ehemaligen Subregens Rothe vorgelegtes photogrammetrisches Gutachten eines Sachverständigen, welches das berühmt gewordene „Kuß-Foto“ als harmlose und lediglich aus einer ungünstigen Perspektive heraus aufgenommene Szene erwies, wurde von Richterin Frohner neuerlich aus formalen Gründen abgelehnt. Ein solches sei von der Strafprozessordnung nicht vorgesehen.

Die Richterin kommentierte das verfängliche Foto von Prälat Küchl in ihrer Urteilsbegründung folgendermaßen:

„Das ist meines Erachtens in ganz klassischer Weise eine Umarmung, wie sie in einer Paar-Beziehung vorkommt.“ Es gebe keinerlei Anzeichen, daß dieses „liebevolle Umarmen“ in spiritueller Weise begründbar wäre.

Der Anwalt der beiden Regenten meinte diesbezüglich in seinem Schlußwort: „In Feierlaune, wenn man Wein getrunken hat, kann es in Männerrunden zu solchen Sachen kommen, daß man sich umarmt.“

Die Richterin verwies ferner darauf, daß angesichts der stets unmißverständlichen Äußerungen von Bischof Kurt Krenn gegen die Homosexualität an seinem ehemaligen Priesterseminar strengere Maßstäbe anzulegen seien.

Nachdem es aber in St. Pölten nachweislich homosexuelle Seminaristen gegeben habe, seien auch die Vorwürfe gegen die Seminarleitung wahrscheinlich zutreffend.

Der Anwalt des Nachrichtenmagazins ‘Profil’ erklärte sogar, daß nicht eine vorhandene homosexuelle Neigung schlimm sei, sondern deren Leugnung.

Küchl und Rothe werden gegen das nicht rechtskräftige Urteil Berufung einlegen.
      
6 Lesermeinungen
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#6   turk   21:12:40 | Freitag, 16. September 2005
Urteil der von den Ex-Regenten angerufenen Richterin ist überzeugend
Wie man im Gerichtssaal bei Verkündung des Freispruches für PROFIL sinngemäß vernehmen konnte, stellen die als Beweise für die Homo-Behauptungen veröffentlichen Fotos eindeutig homosexuelle Handlungen dar. Eine „Überprüfung“ durch ein Sachverständigengutachten sei nicht nötig. Die offenbar sinnlos produzierten und vorgelegten fotogrammetrische Gutachten waren auch abzuweisen, da zudem Privatgutachten in der Strafprozeßordnung nicht vorgesehen sind. Da die von PROFIL aufgedeckten Mißstände im St. Pöltener Priesterseminar von erheblichem öffentlichen Interesse sind, wurde auch der höchstpersönliche Lebensbereich nicht verletzt.
Was haben sich die Ex-Regenten also eingebildet oder wer hat sie in diese voraussehbare Niederlage getrieben?
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#5   sacerdos helveticus   19:49:18 | Freitag, 16. September 2005
Untragbare Leitung
Niedermünster ist vollkommen recht zu geben. Selbst wenn die beiden Herren nicht homosexuell sein sollten und die auf den Fotos dokumentierten Handlungen nicht im homosexuellen Sinne interpretiert werden dürften, so zeigen die Bilder zur Genüge, dass die beiden Herren in ihrer leitenden Stellung in einem Priesterseminar absolut unhaltbar waren. Was man mit viel gutem Willen vielleicht noch unter Seminaristen als Ausrutscher tolerieren könnte (selbstverständlich keine homosexuellen Akte, sondern Umarmungen und andere Exzesse bei „Weihnachtsfeier“), darf einem für die Priesterausbildung Verantwortlichen nicht passieren. Das allein hätte schon genügen müssen, dass der zuständige Bischof diese Herren mit einem Tritt in den Allerwertesten aus dem Seminar hätte entfernen müssen.
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#4   Niedermünster   19:12:07 | Freitag, 16. September 2005
Fehler
Küchl und Rothe hatten ihr Seminar einfach nicht im Griff oder wollten es nicht im Griff haben. Es ist einfach nicht normal, dass sich ein Regens mit seinen Seminaristen betrinkt und dann aus der Rolle fällt; vielleicht sind die beiden ehemaligen Seminaroberen nicht schwul -das kann ich nicht beurteilen- jedenfalls waren und sind sie unklug!
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#3   Evelin   15:14:16 | Freitag, 16. September 2005
Den Vogel hat wohl der Anwalt der
Ex-Regenten abgeschossen:
In weintrunkener Feierlaune kommt das in Männerrunden halt mal vor, dass man sich umarmt…“
Sicher, aber in welchen Männerrunden denn?
Selbst, wenn die Kussphotos und Umarmungsphotos in dieser Weise zu interpretieren wären (was ich nicht glaube, ich habe Augen), ist kein Benehmen für Priester und angehende Priester, sich ständig so in „Feierlaune“ zu gerieren.
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#2   Toby   15:09:29 | Freitag, 16. September 2005
Verdrängung
Der Anwalt des Nachrichtenmagazins ‘Profil’ erklärte sogar, daß nicht eine vorhandene homosexuelle Neigung schlimm sei, sondern deren Leugnung.
Und noch schlimmer als deren Leugnung ist deren Verdrängung.
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#1   Stimme aus dem Tradiland   13:07:43 | Freitag, 16. September 2005
Das hat es gebracht?
Die hw. Herren Küchl und Rothe waren sich ihrer Sache (insb. den von Ihnen angezettelten Falschaussagen von Zeugen) zu sicher. Dies, obwohl in jedem Verfahren ein Prozeßrisiko besteht, also das Risiko, nicht Recht zu bekommen, obwohl man Recht hat.
Es stimmt aber keineswegs, dass es nur einen Belastungszeugen gab. Es gab mehrere, darunter einen gewisser Engelbert „N.“. Das ergibt sich schon aus den anderen Medienberichten.
Jetzt sind die Umtriebe im St. Pöltner Priesterseminar sogar amtlich! Wie werden der „13.“, Martin Humer & Konsorten die Sache aufnehmen? Wahrscheinlich als Fehlurteil, welches „sicher“ in zweiter Instanz korrigiert werden müßte. Und wenn es einmal rechtskräftig wird? Egal, es gab eine Intrige zur Entfernung von Bischof Krenn und deswegen kann nichts an den Vorwürfen gegen seine Mitarbeiter dran sein…
Von der nächsten Instanz ist indessen kaum etwas anderes zu erwarten. Es ist selten, dass die Sachverhaltsfeststellungen und die Beweiswürdigung in zweiter Instanz korrigiert werden. Und im materiellen Recht und im Verfahrensrecht werden der Richterin – angesichts der öff. Bedeutung des Verfahrens – kaum gravierende Fehler unterlaufen sein.
Die Art, wie sich die beiden hw. Herren bei bestimmten Anlässen in der Öffentlichkeit zeigen, ist unverfroren. Sie haben einen Bischof auf dem Gewissen und ein ganzes Priesterseminar, welches ohne die Schwulen- und Pornogeschichten ein gutes Potential gehabt hätte, und tun so, als sei nie etwas gewesen!
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