09:29:14 | Mittwoch, 21. September 2005
Angeblich arbeitet die niederländische Justiz gegenwärtig daran, die Tötung von behinderten Babys zu legalisieren. Im Zuge einer Gesetzesnovelle wird deshalb auch deren Spätabtreibung erlaubt werden.
(kreuz.net, Den Haag) In den Niederlanden soll ein Gesetz zur Tötung lebensunwerter Babys in Arbeit sein.
Dies berichtete die niederländische Tageszeitung ‘NRC Handelsblad’ am gestrigen Dienstag.
Damit wird
ein Antrag von niederländischen Todesärzten vom März diesen Jahres in die Tat umgesetzt.
Der Gesetzesentwurf
sieht vor, Babys, die an einer unheilbaren oder – wörtlich – „unerträglichen“ Krankheit leiden, legal
auszumerzen.
Zwischen einem ungeborenen und geborenen Kind wird dabei kein Unterschied mehr gemacht:
Auch die Kinderabtreibung nach der 24. Woche soll im Zuge der Novelle erlaubt sein, wenn ein passendes
Krankheitsbild vorliegt.
Todesärzte aus der nordniederländischen Stadt Groningen stellten den Antrag
auf legale Kindstötung Mitte März,
nachdem sie bekannt gemacht hatten, die Hilflosentötung schon seit
geraumer Zeit ohne entsprechende rechtliche Deckung an neugeborenen behinderten Kindern durchzuführen.
Die Todesärzte verlangen in ihrer Petition an das Parlament einen „ehrlichen Umgang“ mit den „unerträglichen“
Leiden behinderter Neugeborener. Diese Kinder hätten keine Hoffnung auf eine Zukunft.
Qualvolle Leiden
würden auf sie zukommen, schreiben die Ärzte beschwörend.
Die Petition fordert, die Ermordung lebensunwürdiger
Kinder zu legalisieren. Deren Eliminierung soll künftig nicht mehr der Justiz, sondern einer Kommission
aus Kinderärzten, Gynäkologen und Richtern gemeldet werden müssen.
Laut dem „NRC Handelsblad“ gestanden
die Kindertöter von Groningen die Ermordung von 22 behinderten Neugeborenen zwischen den Jahren 1997
und 2004 ein. Es wurde nicht klar, wegen welcher Krankheitsbilder diese Säuglinge nachgeburtlich entsorgt
wurden.
Von rechtlichen Maßnahmen gegen die Groninger Kindertöter durch die niederländische Justiz
wurde bis dato nichts bekannt.
Kritiker der Vorlage, stellen klar, daß es eine Frage der Zeit sei, bis
ein mit Hasenscharte geborenes Kind aufgrund des zukünftigen niederländischen Euthanasiegesetzes von
Todesärzten ausgemerzt wird.
Schon jetzt zählt die Hasenscharte in vielen Ländern zu jenen Behinderungen,
welche die Abtreibung eines Kindes rechtfertigen.
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Filia_Nocte 09:35:32 | Montag, 27. März 2006
#8
Hrodgar 09:23:49 | Freitag, 24. März 2006
#7
GigaShadow † 10:27:57 | Sonntag, 19. März 2006
#6
Detlef Rose 23:24:21 | Mittwoch, 21. September 2005
#5
Irenäus 21:49:54 | Mittwoch, 21. September 2005
#4
astragigi 21:25:43 | Mittwoch, 21. September 2005
#3
saschata 20:30:15 | Mittwoch, 21. September 2005
#2
Sozialkatholisch 12:14:53 | Mittwoch, 21. September 2005
#1
Initiative "Nie wieder!" 09:40:54 | Mittwoch, 21. September 2005