14:02:54 | Montag, 26. September 2005
Der Bischof von Fulda scheint entschlossen zu sein, eine neue Kirche mit einer neuen Pfarreistruktur und neuen Ämtern einzuführen. Daß das Kirchenrecht dabei übergangen wird, ist ein Schönheitsfehler.
(kreuz.net, Fulda) Der Bischof von Fulda, Mons. Heinz Josef Algermissen, setzt sich erneut über geltendes
Recht hinweg.
Der Bischof hat bereits angekündigt, daß er
im Rahmen des „Pastoralen Prozesses“ die
Altersgrenze für Pfarrer entgegen der geltenden kirchenrechtlichen Ordnung
von 75 auf 70 Jahre senken
will.
Jetzt taucht seit geraumer Zeit eine neue verwaltungstechnische Regelung auf, die im Kirchenrecht
ebenfalls nicht vorgesehen ist: das Amt des sogenannten Daueradministrators mit dem Titel „Pfarrer“.
Laut Presseberichten wurde diese selbstgemachte pastorale Funktion bereits einigen Priestern der Diözese
Fulda übertragen.
Nach der Römischen Instruktion ‘Der Priester, Hirte und Leiter der Pfarrgemeinde’
stellt die Übertragung einer Pfarrei an einen Administrator nur „eine provisorische Lösung“ dar.
Die
Instruktion stammt von der vatikanischen Kleruskongregation.
Sie wurde am 4. August 2002 von deren Kardinalpräfekt
Darío Kardinal Castrillón Hoyos unterzeichnet.
Das vatikanische Schreiben stellt bei Nr. 19 ausdrücklich
fest, daß die Übertragung einer Pfarrei an einen Administrator niemals auf Dauer angelegt sein dürfe.
Es verweist dabei auf die Canones 539 und 526 § 1 des Kirchenrechtes.
Die Instruktion erinnert ferner
daran, daß „das Amt des Pfarrers – weil es seinem Wesen nach ein Hirtenamt ist – vollen Anspruch und
Stabilität erfordert“.
Die entsprechenden Normen finden sich im Kirchenrecht in den Canones 151 und
539-540.
Dagegen ist die Besetzung von Pfarreien mit sogenannten „Daueradministratoren“ nach der gültigen
kanonischen Ordnung der Kirche nirgends vorgesehen.
Der Begriff des „Daueradministrators“ existiert im
kirchlichen Gesetzbuch überhaupt nicht.
Damit setzt sich der Bischof von Fulda, Mons. Heinz Josef Algermissen,
erneut über die kanonische Ordnung der katholischen Kirche hinweg.
Mit der Ernennung sogenannter Daueradministratoren
soll nach Ansicht von Beobachtern die von ihm angeordnete „pastorale Umstrukturierung“ weiter vorangetrieben
werden.
Ein zum sogenannten Daueradministrator ernannter Kaplan dürfte in den von der Diözese anvisierten
Pastoralverbünden zum Hilfspriester unter einem Oberpfarrer umfunktioniert werden. Ein „Administrator“
besitzt nämlich keinen Rechtsanspruch, einmal kanonischer Pfarrer zu werden.
Ein Beispiel für die selbstgestrickte
Regelung im Bistum fand sich am 15. August in der ‘Fuldaer Zeitung’.
Das Blatt berichtete, daß Kaplan
Bernhard Preis auf den 1. September zum „Daueradministrator“ der Pfarrei Heilige Dreifaltigkeit in Pilgerzell
unweit von Fulda mit dem Titel „Pfarrer“ ernannt worden sei.
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sedia 08:24:18 | Sonntag, 2. Oktober 2005
#12
Toby 19:38:33 | Samstag, 1. Oktober 2005
#11
Rogade 17:36:07 | Samstag, 1. Oktober 2005
#10
bonifatius 22:07:15 | Montag, 26. September 2005
#9
jolie 20:08:23 | Montag, 26. September 2005
#8
MilesChristi 20:04:44 | Montag, 26. September 2005
#7
Yersinia 19:40:41 | Montag, 26. September 2005
#6
MilesChristi 19:16:15 | Montag, 26. September 2005
#5
Yersinia 18:33:39 | Montag, 26. September 2005
#4
MilesChristi 17:33:13 | Montag, 26. September 2005
#3
Toby 17:07:51 | Montag, 26. September 2005
#2
Benedikt 14:18:28 | Montag, 26. September 2005
#1
st. polterer 14:15:33 | Montag, 26. September 2005