Röschenz
Endgültiges Aus für Sabo
Die sechsmonatige Auszeit des aufsässigen Ex-Administrators der basellandschaftlichen Kirchgemeinde Röschenz wurde frühzeitig beendet. Grund war die illegale Zelebration einer Heiligen Messe am vergangenen Samstag.
(kreuz.net, Röschenz) Bischof Kurt Koch von Basel hat den ehemaligen Röschenzer Pfarradministrator Franz Sabo endgültig aus seinem Bistum entlassen. Dies teilte der Bischof dem Priester in einem Brief mit.

Laut der Schweizer Nachrichtenagentur ‘sda’ erklärte Mons. Koch die sechsmonatige Bedenkzeit des rebellischen Priesters vorzeitig für beendet. Außerdem drohte der Basler Bischof mit schwerwiegenden Konsequenzen für Sabo.

Ab sofort sei nun wieder das bayerische Erzbistum Bamberg, in dem Sabo die Priesterweihe empfangen hatte, für ihn zuständig.

Bischof Kurt Koch hatte dem aufmüpfigen Pfarradministrator per Ende September die Missio canonica – den kirchlichen Auftrag – entzogen. Für den Priester wurde damals eine sechsmonatige Auszeit angeordnet.

Doch Sabo verzichtete auf den Vorschlag: „Ich lehne dieses Angebot ab“, erklärte er den Medien. Er kündigte an, seinen seelsorgerischen Tätigkeiten weiter nachzugehen.

Am vergangenen Samstag abend zelebrierte er eine illegale Heilige Messe in seiner ehemaligen Pfarrgemeinde.

Diese Messe sei der Grund für die überraschende Beendigung der Bedenkzeit für Sabo gewesen, berichtet Bernhard Cueni, ein Mitglied des Röschenzer Kirchgemeinderates, gegenüber der ‘sda’.

Laut Cueni habe man nun Angst, daß der aufmüpfige Priester exkommuniziert werden könnte. Die Verwarnung des Bischofs, eine weitere Mißachtung des Seelsorgeverbotes für Sabo werde „schwere kanonische Konsequenzen“ mit sich bringen, ließe dies vermuten.

Nichts desto trotz kündigte der Röschenzer Kirchgemeindevertreter an, daß die Pfarrei den Administrator weiter behalten werde.

Eine Entlassung des Priesters durch die Pfarrgemeinde sei schon im vergangenen April abgelehnt worden. An dieser Einstellung werde auch der neue Brief von Bischof Koch nichts ändern.

Ursache der schon im Jahr 2003 ausgebrochenen Auseinandersetzung zwischen dem Bistum Basel und dem ehemaligen Röschenzer Pfarradministrator sind wiederholte öffentliche Verbalattacken Sabos gegen Bischof Koch und die kirchliche Hierarchie.

Außerdem hatte der umstrittene Pfarradministrator öffentlich erklärt, mit seinem Freund und seiner Freundin zusammenzuwohnen und seine Sexualität auszuleben.
      
14 Lesermeinungen
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#14   Josef   10:26:38 | Sonntag, 9. Oktober 2005
Danke Bernado,
das Durcheinander ist jetzt wieder geordnet. So bleibt für die Katholische Kirche nur noch zu hoffen, dass die „überzeugte“ Gemeinde von Röschenz auch zu dieser Einsicht kommt. Die Konsequenzen wären andernfalls wohl nicht nur für die Betroffenen sondern auch für die Kirche schwerwiegend.
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#13   Bernado   07:41:29 | Sonntag, 9. Oktober 2005
@Josef
Aber ich habe vermutlich die Begriffe durcheinander gebracht und die „Messe“ (den Gottesdienst) mit dem eigentlichen „Messopfer“ verwechselt.
Ja ein wenig Durcheinander ist noch da. Es geht um den Unterschied zwischen „können“ und „dürfen“. Das Können wird vom hl. Geist unwiderruflich in der Weihe verliehen – das Dürfen „verwaltet“ für die Kirche der Bischof.
Das gibt es auch in anderen Zusammenhängen: Wir können vieles jederzeit, aber dürfen es nur unter bestimmten Bedingungen – z.B. in der Ehe. Trotzdem bleibt das Gekonnte und Getane real und mit allen seinen Folgen.
Was in Röschenz die mitfeiernde Gemeinde betrifft, so hängt es für jeden einzelnen von der Gesinnung ab: Besucht er die Messe als Demonstration der Auflehnung gegen den Bischof, versündigt er sich schwer. Kriegt er das (unwahrscheinlicherweise) alles gar nicht richtig mit, dann ok. Am schwierigsten ist es für die, die überzeugt sind, recht zu handeln: Sie sind dem Schweizersytem auf den Leim gegangen, das sich damit als Kraft der Verführung erweist.
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#12   Josef   00:19:47 | Sonntag, 9. Oktober 2005
@Bernado: Eine unwiderrufliche Vollmacht
kann doch nicht durch ein „Bewilligungsverfahren“ eingeschränkt sein, sonst wäre sie doch eben widerruflich. Aber ich habe vermutlich die Begriffe durcheinander gebracht und die „Messe“ (den Gottesdienst) mit dem eigentlichen „Messopfer“ verwechselt. Dieses war gültig und deshalb nach Gottes Gesetz doch bestimmt legal. Illegal war die Durchführung des Gottesdienstes und die damit verbundene Lehrtätigkeit des Pfarrers. Kann ich das für mich so stehen lassen ? Es ist für mich nämlich noch von Bedeutung, inwiefern sich die Besucher des Gottesdienstes gegenüber der Kirche ungesetzlich verhalten hatten; insbesondere jene, die die Kommunion empfingen. Mich hat es ein bisschen beängstigt, wie schnell in diesem Forum ein Exkommunikation gefordert wird. Aber das mag vermutlich noch komplizierter zu erklären sein.
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#11   Beatrix   20:56:27 | Samstag, 8. Oktober 2005
@ Bernado:
Vielen Dank für diese Erklärung!
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#10   Bernado   18:26:21 | Samstag, 8. Oktober 2005
@Josef: Gültig, aber illegal
Josef schrieb:
Das ist für einen theologisch ungebildeten Menschen wie mich schwer verständlich.
Die Priesterweihe verleiht dem, der sie empfängt, die unwiderrufliche Vollmacht und Fähigkeit, das Messopfer darzubringen und Brot und Wein in Leib und Blut des Herrn zu verwandeln.
Wenn ein geweihter Priester die Wandlungsworte spricht in der Absicht, die Wandlung vorzunehmen, und wenn er dabei geeignete „Materie“ verwendet, dann feiert er eine gültige Messe.
Der Priester wird jedoch nicht „freischwebend“ und „auf eigene Rechnnung“ geweiht, sondern erhält sein Amt, um es in Gemeinschaft mit und Unterordnung unter einen Bischof auszuüben. Deshalb gelobt er dem Bischof bei der Weihe Gehorsam. Wenn der Bischof anordnet, daß ein Priester die Messe an einem bestimmten Ort feiern (oder eben nicht feiern) soll oder überhaupt nicht mehr feiern darf, ist der Priester zum Gehorsam verpflichtet.
Verstößt er gegen diese Gehorsamspflicht, vergeht er sich gegen das Kirchengesetz. Er handelt illegal und schwer sündhaft – aber die gefeierte Messe bleibt gültig, weil ihm das Siegel der Weihe unauslöschlich aufgeprägt bleibt. Einmal geweiht, bedarf es „nur“ der geeigneten Materie, der vorgeschriebenen Worte und des auf die Wandlung gerichteten Willens, um die Wandlung gültig und tatsächlich vorzunehmen.
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#9   Josef   17:49:15 | Samstag, 8. Oktober 2005
@Bernado – gültig, aber illegal ?
Das ist für einen theologisch ungebildeten Menschen wie mich schwer verständlich.
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#8   sacerdos helveticus   16:26:24 | Samstag, 8. Oktober 2005
Unterstützung für Bischof Koch
Meines Erachtens wäre es nun am Besten, wenn der Erzbischof von Bamberg, dem Ex-Pfarradministrator Sabo ja unterstellt ist, ihn ultimativ zurückriefe . Sabo wurde ja von seinem Bischof (dem von Bamberg) gewissermassen „ausgeliehen“ für den Dienst im Bistum Basel. Da durch den nun definitiven Entzug der missio canonica durch Bischof Koch dieser Dienst beendet ist, sollte er ihm befehlen, innert kurzer Frist (z.B. 2 Wochen) in sein Inkardinationsbistum zurückzukehren und gleichzeitig androhen, dass er anderenfalls suspendiert würde.
Dies wäre auch eine gute Unterstützung für Bischof Koch, dessen (übergrosse) Geduld und Gesprächsbereitschaft seitens Sabo und der Kirchgemeinde mit Undank beantwortet wurde.
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#7   ottaviani   11:56:00 | Samstag, 8. Oktober 2005
die Schweiz
ich finde den Fall hochinteressant da mit ihm das Schweizersystem fallen könnte
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#6   PietroParente   09:29:30 | Samstag, 8. Oktober 2005
Es ist Zeit…
Pfarrer Sabo zu exkommunizieren, soweit die Tatstrafe nicht schon sowiso eingetreten ist und mit den Gemeindemitgliedern, die „Ihrem“ Pfarradministrator anhängen, ebenso zu verfahren. Außerdem sollte in dieser Gemeinde die Feier der Sakramente durch den Hl. Vater verbote werden, ausgenommen die Taufen. Vielleicht kehrt dann ja mal Ruhe ein und es hört dieses rebellische Verhalten auf! Es reicht! Jetzt müssen die Bischöfe von Basel und Bamberg handeln, vielmehr noch: Der apostolische Stuhl muss dringend zu Rate gezogen werden!
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#5   Bernado   08:29:30 | Samstag, 8. Oktober 2005
Eine illegale Messe
Die fragliche Messe war vermutlich gültig, aber dennoch in höchstem Maße illegal. Sie widersprach einer eindeutigen Anordnung des Bischofs und wurde in der demonstrativen Absicht gehalten, dem Bischof zu widersprechen.
Das ist eine offene Aufkündigung des Gehorsams und ein schwerwiegender Verstoß gegen die kirchliche Disziplin – die Kenner werden ein Dutzend Paragraphen des CIC anführen können, gegen die hier verstoßen wurde. Soviel zur Illegalität.
Darüberhinaus stellt sich mir die Frage, ob eine in derart aufständischem Geist gelesene Messe mit der rechten und zur Gültigkeit erforderlichen Intension gefeiert worden ist. Aber diese Frage kann wohl nur aufgeworfen und nicht abschließend beantwortet werden.
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#4   Josef   06:50:21 | Samstag, 8. Oktober 2005
Eine illegale Messe
war es wohl nicht, aber eine unzumutbare Demonstration von Ungehorsam. Ich frage mich nur, wo bleiben die „echt“ gläubigen Katholiken von Röschenz ? Dass die Medien sich einseitig dazu äussern und Meinungen der anderen Seite kaum zu Wort kommen lassen, kann das „Schweigen“ hier für mich nicht ganz erklären.
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#3   Beatrix   00:55:26 | Samstag, 8. Oktober 2005
Frage
Am vergangenen Samstag abend zelebrierte er eine illegale Heilige Messe in seiner ehemaligen Pfarrgemeinde.
Ich mißbillige zwar das Verhalten des besagten Priesters, aber ich frage mich, ob die Feier einer (einfachen) hl. Messe (kein Pontifikalamt o. dgl.) überhaupt illegal sein kann, sofern der Priester gültig geweiht und nicht besonders unter Strafe steht.
Denn das heiße ja auch, daß ein Priester, der mit einer Reisegruppe eine Messe feiern möchte, im Grunde neben dem Kirchenrektor noch das Ordinariat kontaktieren müßte?!
Weiß da jemand mehr?
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#2   Brandenburgis   23:40:46 | Freitag, 7. Oktober 2005
Games people play
Ja, ja, er spielt aber nur …
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#1   Palma   23:34:15 | Freitag, 7. Oktober 2005
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Franzl spielt Luther
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