Festakt zum fünfjährigen Jubiläum der „Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre“
Bischof Müller und Landesbischof Friedrich würdigen Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre.
(kreuz.net/LWI, Augsburg) Anläßlich des fünften Jahrestags der Unterzeichnung der „Gemeinsamen Erklärung
zur Rechtfertigungslehre“ fand am 31. Oktober in der Kirche St. Anna zu Augsburg (Deutschland) ein ökumenischer
Festakt statt.
Der Vorsitzende der Ökumenekommission der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, der
Regensburger Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller, und der Catholica-Beauftragte der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen
Kirche Deutschlands (VELKD), der bayerische Landesbischof Dr. Johannes Friedrich, würdigten aus diesem
Anlaß die Bedeutung der Gemeinsamen Erklärung und ihrer Unterzeichnung.
„Die Chance des ökumenischen
Fortschritts, die mit der Unterzeichnung der ‘Gemeinsamen Erklärung’ einhergeht, darf man nicht verstreichen
lassen“, betonte Landesbischof Friedrich in der Augsburger St. Annakirche, wo am 31. Oktober 1999 Vertreter
des Lutherischen Weltbundes (LWB) und der römisch-katholischen Kirche die Gemeinsamen Erklärung zur
Rechtfertigungslehre unterzeichnet hatten.
„Wenn im 21. Jahrhundert in der Bibelexegese und in der Dogmatik
greifbare Übereinstimmungen zwischen evangelischer und katholischer Kirche bestehen und benachbarte Gemeinden
konfessionsübergreifend vertrauensvoll zusammenarbeiten, darf aus kirchenpolitischen Gründen die mögliche
Einheit nicht verweigert werden.“
Die „Gemeinsamen Erklärung“ sei ein wesentlicher Schritt in Richtung
Einheit der Kirche, betonte Bischof Müller.
„Natürlich werden weitere tiefer gehende Diskussionen nötig
sein, um bestehende Fragen zu klären.“ Dennoch sei nie ernsthaft in Frage gestellt worden, daß Katholiken
und Lutheraner einen Grundkonsens hätten, was die Definition des Christseins angehe.
Die Lehre von der
Rechtfertigung sei heute ein Auftrag an alle Christen, für den Frieden in der Welt zu arbeiten.
Die
Hoffnung auf die Rechtfertigung „vertröstet nicht auf eine bessere Welt im Jenseits, sondern schenkt
die Kraft, in der Bedrängnis der Welt zu bestehen“, so Bischof Müller beim Festakt.
Der Ratsvorsitzende
der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Dr. Wolfgang Huber, erklärte aus Anlaß des fünften
Jahrestags der Unterzeichnung der „Gemeinsamen Erklärung“ im Berliner Dom:
„Wer die Gemeinsame Erklärung
vor fünf Jahren nur unter dem Gesichtspunkt betrachtet, welche praktischen Fortschritte sie erbracht
hat, mag enttäuscht sein.“ Hierfür gebe es aber keinen Grund, wenn durch die gemeinsame Würdigung von
Luthers reformatorischer Entdeckung klarer zu Tage trete „wo die wirklichen Hemmschwellen zur wechselseitigen
kirchlichen Anerkennung“ lägen.
„Ich kann keinen Rückschritt darin sehen, wenn man zu solcher Klarheit
vordringt“, so der Berliner Bischof.
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5 Lesermeinungen
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#9 kilohtak. † 13:37:36 | Donnerstag, 22. Oktober 2009
–----------- (kreuz.net /LWI, Augsburg) Anläßlich des fünften Jahrestags der Unterzeichnung der „Gemeinsamen
Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ fand am 31. Oktober in der Kirche St. Anna zu Augsburg (Deutschland)
ein ökumenischer Festakt statt. Der Vorsitzende der Ökumenekommission der katholischen Deutschen Bischofskonferenz,
der Regensburger Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller, und der Catholica-Beauftragte der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen
Kirche Deutschlands (VELKD), der bayerische Landesbischof Dr. Johannes Friedrich, würdigten aus diesem
Anlaß die Bedeutung der Gemeinsamen Erklärung und ihrer Unterzeichnung. „Die Chance des ökumenischen
Fortschritts, die mit der Unterzeichnung der ‘Gemeinsamen Erklärung’ einhergeht, darf man nicht verstreichen
lassen“, betonte Landesbischof Friedrich in der Augsburger St. Annakirche, wo am 31. Oktober 1999 Vertreter
des Lutherischen Weltbundes (LWB) und der römisch-katholischen Kirche die Gemeinsamen Erklärung zur
Rechtfertigungslehre unterzeichnet hatten. „Wenn im 21. Jahrhundert in der Bibelexegese und in der Dogmatik
greifbare Übereinstimmungen zwischen evangelischer und katholischer Kirche bestehen und benachbarte Gemeinden
konfessionsübergreifend vertrauensvoll zusammenarbeiten, darf aus kirchenpolitischen Gründen die mögliche
Einheit nicht verweigert werden.“ Die „Gemeinsamen Erklärung“ sei ein wesentlicher Schritt in Richtung
Einheit der Kirche, betonte Bischof Müller. „Natürlich werden weitere tiefer gehende Diskussionen nötig
se…
#8 kilohtak' † 13:36:51 | Donnerstag, 22. Oktober 2009
… (kreuz.net/LWI, Augsburg) Anläßlich des fünften Jahrestags der Unterzeichnung der „Gemeinsamen
Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ fand am 31. Oktober in der Kirche St. Anna zu Augsburg (Deutschland)
ein ökumenischer Festakt statt. Der Vorsitzende der Ökumenekommission der katholischen Deutschen Bischofskonferenz,
der Regensburger Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller, und der Catholica-Beauftragte der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen
Kirche Deutschlands (VELKD), der bayerische Landesbischof Dr. Johannes Friedrich, würdigten aus diesem
Anlaß die Bedeutung der Gemeinsamen Erklärung und ihrer Unterzeichnung. „Die Chance des ökumenischen
Fortschritts, die mit der Unterzeichnung der ‘Gemeinsamen Erklärung’ einhergeht, darf man nicht verstreichen
lassen“, betonte Landesbischof Friedrich in der Augsburger St. Annakirche, wo am 31. Oktober 1999 Vertreter
des Lutherischen Weltbundes (LWB) und der römisch-katholischen Kirche die Gemeinsamen Erklärung zur
Rechtfertigungslehre unterzeichnet hatten. „Wenn im 21. Jahrhundert in der Bibelexegese und in der Dogmatik
greifbare Übereinstimmungen zwischen evangelischer und katholischer Kirche bestehen und benachbarte Gemeinden
konfessionsübergreifend vertrauensvoll zusammenarbeiten, darf aus kirchenpolitischen Gründen die mögliche
Einheit nicht verweigert werden.“ Die „Gemeinsamen Erklärung“ sei ein wesentlicher Schritt in Richtung
Einheit der Kirche, betonte Bischof Müller. „Natürlich werden weitere tiefer gehende Diskussionen nötig
sei…
#7 Brandenburgis 13:35:39 | Donnerstag, 22. Oktober 2009
Müller ist erstens kein Bischof zweitens einer der übelsten Kirchenfeinde Deustchlands. Da wünscht
man sich einen Luther zurück. Wahrscheinlich war selbst der weiland „REichsbischof Müller“ besser als
dieser.