19:52:28 | Montag, 10. Oktober 2005
Am letzten Freitag veröffentlichte das Erzbistum Bamberg eine Stellungnahme zum Röschenzer Rebellenpriester Franz Sabo. Heute nahm das Bistum Basel dazu Stellung.
(kreuz.net) Der Priester Franz Sabo sei vom Erzbistum Bamberg seit 1992 für den Dienst im Bistum Basel
freigestellt, heißt es in der Erklärung des Erzbistums Bamberg vom letzten Freitag.
Sabo wurde kürzlich
vom Bischof von Basel
als Pfarradministrator von Röschenz entlassen. Er weigert sich gegenwärtig aber,
seine ehemalige Pfarrei zu verlassen und arbeitet dort mit Unterstützung des Pfarrgemeinderates illegal
weiter.
Für die Zeit seiner Freistellung unterstehe Sabo dem Bischof von Basel, liest man in der Bamberger
Erklärung:
„Die Vorgänge in Basel, die zum Entzug der missio canonica – der bischöflichen Sendung –
ab Oktober 2005 geführt haben, sind uns durchaus bekannt. Dennoch werden wir keine weitere Stellungnahme
dazu abgeben.“
Dann kommt in der Erklärung der salomonische Satz mit dem entscheidenden Nebensatz:
„Ferner werden wir nicht die Vorgehensweise des Bischofs von Basel, Kurt Koch, bewerten,
der als Diözesanbischof
für Franz Sabo zuständig ist.“
Damit vertritt das Erzbistum Bamberg die Ansicht, daß der Rebellenpriester
von Röschenz trotz seiner Entlassung nach wie vor ein Problem der Diözese Basel und nicht seiner Heimatdiözese
ist.
Eine frühere Formulierung des Bischofs von Basel, Mons. Kurt Koch, schien etwas anderes zu sagen.
Als Mons. Koch dem widerspenstigen Priester ursprünglich eine bezahlte Bedenkzeit von sechs Monaten
anbot, schrieb er dazu in einer Mitteilung von Ende September:
„Während dieser Zeit wird sein Heimatbischof,
der Erzbischof von Bamberg, für ihn zuständig sein.“
Daraus wurde ein Widerspruch zwischen den Aussagen
aus Basel und Bamberg konstruiert.
Gegen diesen Eindruck wehrt sich die heutige Erklärung des Bistums
Basel.
Sie stellt fest, daß die am Freitag vom Erzbistum Bamberg veröffentlichte Stellungnahme zu den
Ereignissen um Priester Franz Sabo nach wie vor Gültigkeit habe:
„Sie steht in keinem Widerspruch zu
den Äußerungen des Bistums Basel.“
Es sei richtig, daß der Bischof von Basel für die Konsequenzen
der Taten, die Franz Sabo im Bistum Basel zu verantworten hat, auch kirchenrechtlich zuständig sei.
„Das weitere Vorgehen gegen Franz Sabo wird in Abstimmung zwischen den beiden Bistümern geschehen, so
wie das auch bislang in großem Einvernehmen bereits der Fall war.“
Die Letztverantwortung für den Priester
Franz Sabo trage sein Heimatbistum Bamberg.
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Brandenburgis 23:17:38 | Montag, 10. Oktober 2005
#2
Toby 22:11:01 | Montag, 10. Oktober 2005
#1
Römisch-Katholisch 20:59:11 | Montag, 10. Oktober 2005