Gestern hat Benedikt XVI. den Rücktritt des Bischofs von St. Gallen angenommen. Über dessen Nachfolger braucht sich der Papst keine Sorgen zu machen. Der neue Bischof wird vom Sankt Galler Domkapitel bestimmt.
(kreuz.net) Nach dem Eintreten einer Sedisvakanz wird der Bischof der Ostschweizer Diözese St. Gallen
innerhalb von drei Monaten vom Domkapitel gewählt.
Das legen ein zeitbedingtes Konkordat und eine päpstliche
Bulle aus dem 19. Jahrhundert fest.
Diese Bestimmungen sind aus den damaligen Umständen des liberalen
Kirchenkampfes zu verstehen und wurden der Kirche aufgezwungen.
Ein ähnliches Relikt aus dem 19. Jahrhundert,
das unter ähnlichen politischen Voraussetzungen zustandekam, gibt es in der Lateinischen Kirche nur noch
im Bistum Basel.
Für eine gültige Bischofswahl gibt es in der Diözese St. Gallen weitere Klauseln
aus dem 19. Jahrhundert.
So sind Ordenspriester nicht wahlberechtigt – vor 150 Jahren fürchtete man
sich besonders vor den Jesuiten.
Zudem muß ein möglicher Thronprinz mehrere Jahre im Bistum Sankt Gallen
in der Seelsorge, im Lehramt oder in der Verwaltung gearbeitet haben.
Eine weitere Skurrilität besteht
darin, daß die Person des Gewählten den katholischen Großräten des Kantons St. Gallen „nicht unangenehm“
sein darf.
Der ‘Große Rat’ ist ein Regionalparlament auf kantonaler Ebene.
Die meisten katholischen
Großräte sind Mitglieder der ‘Christlichdemokratischen Volkspartei’.
Es handelt sich dabei um eine
ehemals katholische Gruppierung, die in der Vergangenheit betonte antikirchliche Positionen vertrat.
So sprachen sich die christlichdemokratischen Frauen im Jahre 2002 offiziell für die Kinderabtreibung
aus.
Die Sechserliste mit den möglichen Bischofskandidaten wird den katholischen Mitgliedern des Großen
Rates vorgelegt. In geheimer Abstimmung können sie maximal drei Namen als weniger wünschenswert bezeichnen.
Als „katholisch“ gilt ein Großrat nicht wegen seiner Glaubensüberzeugung, sondern aufgrund des Kirchensteuerausweises.
Die katholischen Sankt Galler Großräte betrachten ihr Mitwirken bei der Bischofswahl als ein „Recht“.
Dagegen wurde ihr Einbezug 1957 vom Vatikan als „Entgegenkommen“ bezeichnet.
Die Mitwirkung von Politikern
bei der Ernennung eines Bischofs widerspricht dem Geist und dem Buchstaben des Zweiten Vatikanums.
Die
Wahl des neuen Bischofs von Sankt Gallen läuft somit in den folgenden fünf Schritten ab:
1. Das Domkapitel
erstellt eine Liste von sechs möglichen Kandidaten.
2. Die Liste wird an die Bischofskongregation geschickt,
die eine relativ kurze Abklärung zur Person aller Kandidaten durchführt.
3. Die in Rom überprüfte
Liste wird den katholischen Großräten des Kantons Sankt Gallen unterbreitet. Die Politiker äußern
sich zur Genehmheit der sechs Kandidaten.
4. Das 13köpfige Domkapitel der Diözese Sankt Gallen nimmt
die Wahl des neuen Bischofs vor und gibt den in der Kathedrale versammelten Gläubigen den Namen des Gewählten
bekannt.
5. Der Papst bestätigt den Gewählten in seinem Amt.
Bei der Wahl des bisherigen Bischofs
von Sankt Gallen, Mons. Ivo Fürer, verbot der Heilige Stuhl die sofortige Bekanntgabe des neugewählten
Bischofs. Sein Name mußte zuerst den römischen Instanzen vorgelegt werden.
Das Sankt Galler Wahlverfahren
garantiert vielleicht nicht, daß der beste – aber mit Sicherheit der genehmste – Kandidat gewählt wird.
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13 Lesermeinungen
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kein problem es gibt ohnehin soviele rechtgläubige priester in diesem bistum, die nicht dem bischof unterstellt
sind (>10%), damit praktisch jeder messe und sakramente problemlos besuchen kann. ER sorgt für seine
schäfchen gut, so wie ER es immer tut. Deo gratias o^/
#12 Rudolphus 17:04:42 | Dienstag, 25. Oktober 2005
@ Marius: Johannes Pauls Bitte an die Bischöfe Wie das I. Vaticanum definierte, im Gegensatz zum II.
Vaticanum ein echtes Ökumenisches Concil, hat der Römische Papst direkte Jurisdiktion über jedes einzelne
Glied der Hl. Römisch-Katholischen Kirche, also auch über die Diözesanbischöfe. Die Sache mit dem
Wunsch Johannes Pauls II., die Bischöfe mögen den Petrusbrüdern & Co „großzügig“ entgegenkommen,
klingt fast wie ein Scherz des humorigen Wojtyla-Papstes. Womit die von Rom nicht anerkannten Pius X-Brüder
wohl den besseren römisch-katholischen Weg gehen dürften, ganz im Sinne St. Athanasius’, St. Pius’ V.
und St. Pius’ X. und der heiligen Päpste.
Foto Die Herren auf dem Foto könnten tatsächlich, auch Staubsaugervertreter sein! Unsere Priester schämen
sichheute in der Oeffentlichkeit sich mit dem Priestergewand zum Priester zu bekennen! Unsere Priester
können sich ein Beispiel nehmen, am öffentlichen Auftreten der Priester, der von Romanerkannten Petrusbruderschaft!
Diese Priester haben im gegensatz zu unseren(modernen) Priestern, keine Nachwuchs sorgen!Ja bei denen
fehlt die Ueberzeugung zum Priester nicht! ObwohlPapst JP II. die Bischöfe auffordertediesen Priestern
die Erlaubniszur Feier der immer gülten tridentinischen Messezu erteilen, geben drotzdem die meistenBischöfe
in Ihrem Bistum diesen Priestern keine Erlaubnis dazu!
#10 Benedikt 20:22:00 | Mittwoch, 19. Oktober 2005
Firmung… Bei uns wird nur noch gefirmt, weil die einzige Hoffnung in dieser trostlosen Jugend der Heilige
Geist ist, auf dass er die Jugend erleuchte. Ginge man nach objektiven Kriterien, wie Glaube, Sakramentenverständnis,
regelmäßiger Messbesuch und Wissen um die kirchliche Überlieferung und Lehre, dürften höchstens 3%
aller Jugendlichen gefirmt werden. Der Rest beklagt sich ja teilweise sogar, dass er in die Kirche gehen
muss – am Tag seiner Firmung (!). Ich frag dann immer: „Warum lässt du dich dann eigentlich firmen?“
Dann kommen immer Antworten wie: „Weiß ich nicht“, „Möchte später kirchlich heiraten“, „Die Oma erwartet
es“… ganz selten kommt mal „Vielleicht finde ich noch meinen Weg.“ Das kann man dann eher gelten lassen,
auch wenn es sich dabei nicht um so sattelfeste Gläubige handelt – ihre Antwort bedeutet ja, das noch
nicht alles verloren ist. ZZ läuft bei uns wieder ein Firmkurs… au weia, kann man da nur sagen.
+ Im Bistum St.Gallen wird das Firmalter auf 18 Jahre hinaufgesetzt. Bischof Fürer sollte sich Sorgen
machen, dass sich in Zukunft nur noch wenige firmen lassen werden. Er hat allerdings noch grössere Sorgen,
nämlich der Kirchenbau der Bruderschaft Pius X in Oberriet, Schweiz. In seiner kath. Kirche nebenan sind
Bischofsbriefe von ihm aufgelegt. Darin zitiert er vom Schreiben „Ecclesia Dei“ vom 02.Juli 1988 von JPII,
dass Erzbischof Lefebvre exkommuniziert wurde. Zugleich erkärte der Papst, dass sich die Gläubigen,
die Lefebvre in seiner Haltung formell, d.h. bewusst und öffentlich folgen, ebenfalls aus der Gemeinschaft
der römisch-katholischen Kirche ausschliessen. Im gleichen Apostolischen Schreiben „Ecclesia Dei“ ist
zu lesen, „ c) Ferner muß überall das Empfinden derer geachtet werden, die sich der Tradition der lateinischen
Liturgie verbunden fühlen, indem die schon vor längerer Zeit vom Apostolischen Stuhl herausgegebenen
Richtlinien zum Gebrauch des Römischen Meßbuchs in der Editio typica vom Jahr 1962 weit und großzügig
angewandt werden(9).“ Wo im Bistum St.Gallen wird eine tridentinisch Messe gefeiert? Eigentlich müssten
die Bischöfe dies den Priestern grosszügig erlauben. Ist mit seinem Bischofsbrief denen geholfen, die
sich der Tradition der lateinischen Liturgie verbunden fühlen? N.B.Bis jetzt habe ich noch keine Messe
bei der Piusbruderschaft besucht, wohl aber bei der von Rom anerkannten Petrusbruderschaft.
Ja und? In Deutschland hat bei Bischofsernennungen auch der jeweilige Ministerpräsident ein Veto-Recht,
Stoiber könnte also z. B. jede bayerische Bischofsernennung mit seinem Veto verhindern. Ausserdem: Wer
im Credo betet „ich glaube an den Heiligen Geist, die Heilige katholische Kirche, die Gemeinschaft der
Heiligen“ und hier gleichzeitig bestreitet, daß der Heilige Geist bei einem wie auch immer gearteten
Bischofswahlverfahren den Bischof aussucht, der ist alles mögliche, nur nicht katholisch! Der Bischof
von Rom wurde Jahrhundertelang von einer zufällig zusammengelaufenen Volksmenge per Akklamation ausgewählt,
eine Menge heilige Päpste sind so Papst geworden!
Erkennbarkeit des Priesters Auch Priester ohne die berufsspezifische Kleidung sind zumeist erkennbar,
und das nicht nur denen, die das Charisma der Seelenschau haben. Insbesondere Ansammlungen von Priestern
in Zivil vermögen ihre Identität selten zu verbergen. Wenn die Herren auf dem Photo in beruflicher Hinsicht
etwas Gemeinsames verbinden soll: Was könnte es denn anderes sein als jenes unauslöschliche Prägemal?
Staubsaugervertreter oder Hauptschullehrer sehen doch ganz anders aus; nur gelegentlich laufen sie herum
wie irgendein x-beliebiger Geistlicher…
Im Bistum Basel noch schlimmer Im Bistum Basel haben sogar die Regierungen der 10 Bistumskantone das Recht
einen Namen von der Liste zu streichen. Da können also Regierungsräte, die nicht katholisch, ja nicht
mal christlich sind bei der Bischofswahl mitreden. So geschehen 1994 bei der Wahl des Nachfolgers von
Bischof Otto Wüst. Einfach unglaublich, da redet der Staat, die Politik der Kirche direkt drein. Jede
andere Konfession darf sich selber organisieren, aber die katholische Kirche scheinbar nicht. Das schlimmste
ist, dass dieser Zustand von gewissen „Katholiken“ noch unterstützt wird. Jawohl, richtig geraten, die
sind alle zusammen mit dem 68er-Virus infiziert.
Bildunterschrift Das Domkapitel von St. Gallen Gut, dass dies unter obigem Bild steht. Ohne den Hinweis
hätte man die versammelte Mannschaft auch leicht für den Großrat halten können…