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Montag, 17. Oktober 2005 15:50
Eine Sorge weniger
Gestern hat Benedikt XVI. den Rücktritt des Bischofs von St. Gallen angenommen. Über dessen Nachfolger braucht sich der Papst keine Sorgen zu machen. Der neue Bischof wird vom Sankt Galler Domkapitel bestimmt.
Das Domkapitel von St. Gallen
Das Domkapitel von St. Gallen
(kreuz.net) Nach dem Eintreten einer Sedisvakanz wird der Bischof der Ostschweizer Diözese St. Gallen innerhalb von drei Monaten vom Domkapitel gewählt.

Das legen ein zeitbedingtes Konkordat und eine päpstliche Bulle aus dem 19. Jahrhundert fest.

Diese Bestimmungen sind aus den damaligen Umständen des liberalen Kirchenkampfes zu verstehen und wurden der Kirche aufgezwungen.

Ein ähnliches Relikt aus dem 19. Jahrhundert, das unter ähnlichen politischen Voraussetzungen zustandekam, gibt es in der Lateinischen Kirche nur noch im Bistum Basel.

Für eine gültige Bischofswahl gibt es in der Diözese St. Gallen weitere Klauseln aus dem 19. Jahrhundert.

So sind Ordenspriester nicht wahlberechtigt – vor 150 Jahren fürchtete man sich besonders vor den Jesuiten.

Zudem muß ein möglicher Thronprinz mehrere Jahre im Bistum Sankt Gallen in der Seelsorge, im Lehramt oder in der Verwaltung gearbeitet haben.

Eine weitere Skurrilität besteht darin, daß die Person des Gewählten den katholischen Großräten des Kantons St. Gallen „nicht unangenehm“ sein darf.

Der ‘Große Rat’ ist ein Regionalparlament auf kantonaler Ebene.

Die meisten katholischen Großräte sind Mitglieder der ‘Christlichdemokratischen Volkspartei’.

Es handelt sich dabei um eine ehemals katholische Gruppierung, die in der Vergangenheit betonte antikirchliche Positionen vertrat.

So sprachen sich die christlichdemokratischen Frauen im Jahre 2002 offiziell für die Kinderabtreibung aus.

Die Sechserliste mit den möglichen Bischofskandidaten wird den katholischen Mitgliedern des Großen Rates vorgelegt. In geheimer Abstimmung können sie maximal drei Namen als weniger wünschenswert bezeichnen.

Als „katholisch“ gilt ein Großrat nicht wegen seiner Glaubensüberzeugung, sondern aufgrund des Kirchensteuerausweises.

Die katholischen Sankt Galler Großräte betrachten ihr Mitwirken bei der Bischofswahl als ein „Recht“. Dagegen wurde ihr Einbezug 1957 vom Vatikan als „Entgegenkommen“ bezeichnet.

Die Mitwirkung von Politikern bei der Ernennung eines Bischofs widerspricht dem Geist und dem Buchstaben des Zweiten Vatikanums.

Die Wahl des neuen Bischofs von Sankt Gallen läuft somit in den folgenden fünf Schritten ab:

1. Das Domkapitel erstellt eine Liste von sechs möglichen Kandidaten.

2. Die Liste wird an die Bischofskongregation geschickt, die eine relativ kurze Abklärung zur Person aller Kandidaten durchführt.

3. Die in Rom überprüfte Liste wird den katholischen Großräten des Kantons Sankt Gallen unterbreitet. Die Politiker äußern sich zur Genehmheit der sechs Kandidaten.

4. Das 13köpfige Domkapitel der Diözese Sankt Gallen nimmt die Wahl des neuen Bischofs vor und gibt den in der Kathedrale versammelten Gläubigen den Namen des Gewählten bekannt.

5. Der Papst bestätigt den Gewählten in seinem Amt.

Bei der Wahl des bisherigen Bischofs von Sankt Gallen, Mons. Ivo Fürer, verbot der Heilige Stuhl die sofortige Bekanntgabe des neugewählten Bischofs. Sein Name mußte zuerst den römischen Instanzen vorgelegt werden.

Das Sankt Galler Wahlverfahren garantiert vielleicht nicht, daß der beste – aber mit Sicherheit der genehmste – Kandidat gewählt wird.

Bild: © Bistum St. Gallen/Regina Kühne
Alle Lesermeinungen anzeigen 6 von 13 Lesermeinungen:
Samstag, 24. Juni 2006 09:36
möchtegern-kathole: kein problem
es gibt ohnehin soviele rechtgläubige priester in diesem bistum, die nicht dem bischof unterstellt sind (>10%), damit praktisch jeder messe und sakramente problemlos besuchen kann. ER sorgt für seine schäfchen gut, so wie ER es immer tut. Deo gratias
Dienstag, 25. Oktober 2005 17:04
Rudolphus: @ Marius: Johannes Pauls Bitte an die Bischöfe
Wie das I. Vaticanum definierte, im Gegensatz zum II. Vaticanum ein echtes Ökumenisches Concil, hat der Römische Papst direkte Jurisdiktion über jedes einzelne Glied der Hl. Römisch-Katholischen Kirche, also auch über die Diözesanbischöfe.

Die Sache mit dem Wunsch Johannes Pauls II., die Bischöfe mögen den Petrusbrüdern & Co „großzügig“ entgegenkommen, klingt fast wie ein Scherz des humorigen Wojtyla-Papstes.

Womit die von Rom nicht anerkannten Pius X-Brüder wohl den besseren römisch-katholischen Weg gehen dürften, ganz im Sinne St. Athanasius’, St. Pius’ V. und St. Pius’ X. und der heiligen Päpste.
Dienstag, 25. Oktober 2005 16:53
Marius: Foto
Die Herren auf dem Foto könnten tatsächlich, auch Staubsaugervertreter sein!
Unsere Priester schämen sichheute in der Oeffentlichkeit
sich mit dem Priestergewand zum Priester zu bekennen!
Unsere Priester können sich ein Beispiel nehmen, am öffentlichen Auftreten der Priester, der von Romanerkannten Petrusbruderschaft!
Diese Priester haben im gegensatz zu unseren(modernen) Priestern, keine Nachwuchs sorgen!Ja bei denen fehlt die Ueberzeugung zum Priester nicht!
ObwohlPapst JP II. die Bischöfe auffordertediesen Priestern die Erlaubniszur Feier der immer gülten tridentinischen Messezu erteilen, geben drotzdem
die meistenBischöfe in Ihrem Bistum diesen Priestern keine Erlaubnis dazu!
Mittwoch, 19. Oktober 2005 20:22
Benedikt: Firmung…
Bei uns wird nur noch gefirmt, weil die einzige Hoffnung in dieser trostlosen Jugend der Heilige Geist ist, auf dass er die Jugend erleuchte. Ginge man nach objektiven Kriterien, wie Glaube, Sakramentenverständnis, regelmäßiger Messbesuch und Wissen um die kirchliche Überlieferung und Lehre, dürften höchstens 3% aller Jugendlichen gefirmt werden. Der Rest beklagt sich ja teilweise sogar, dass er in die Kirche gehen muss – am Tag seiner Firmung (!).

Ich frag dann immer: „Warum lässt du dich dann eigentlich firmen?“ Dann kommen immer Antworten wie: „Weiß ich nicht“, „Möchte später kirchlich heiraten“, „Die Oma erwartet es“… ganz selten kommt mal „Vielleicht finde ich noch meinen Weg.“ Das kann man dann eher gelten lassen, auch wenn es sich dabei nicht um so sattelfeste Gläubige handelt – ihre Antwort bedeutet ja, das noch nicht alles verloren ist.

ZZ läuft bei uns wieder ein Firmkurs… au weia, kann man da nur sagen.
Mittwoch, 19. Oktober 2005 19:56
Im Bistum St.Gallen wird das Firmalter auf 18 Jahre hinaufgesetzt. Bischof Fürer sollte sich Sorgen machen, dass sich in Zukunft nur noch wenige firmen lassen werden. Er hat allerdings noch grössere Sorgen, nämlich der Kirchenbau der Bruderschaft Pius X in Oberriet,
Schweiz. In seiner kath. Kirche nebenan sind Bischofsbriefe von ihm aufgelegt. Darin zitiert er vom Schreiben „Ecclesia Dei“ vom 02.Juli 1988 von JPII,
dass Erzbischof Lefebvre exkommuniziert wurde.
Zugleich erkärte der Papst, dass sich die Gläubigen, die Lefebvre in seiner Haltung formell, d.h. bewusst und öffentlich folgen, ebenfalls aus der Gemeinschaft der
römisch-katholischen Kirche ausschliessen.
Im gleichen Apostolischen Schreiben „Ecclesia Dei“ ist zu lesen, „ c) Ferner muß überall das Empfinden derer geachtet werden, die sich der Tradition der lateinischen Liturgie verbunden fühlen, indem die schon vor längerer Zeit vom Apostolischen Stuhl herausgegebenen Richtlinien zum Gebrauch des Römischen Meßbuchs in der Editio typica vom Jahr 1962 weit und großzügig angewandt werden(9).“
Wo im Bistum St.Gallen wird eine tridentinisch Messe gefeiert? Eigentlich müssten die Bischöfe dies den Priestern grosszügig erlauben. Ist mit seinem Bischofsbrief denen geholfen, die sich der Tradition der lateinischen Liturgie verbunden fühlen?
N.B.Bis jetzt habe ich noch keine Messe bei der Piusbruderschaft besucht, wohl aber bei der von Rom anerkannten Petrusbruderschaft.
Dienstag, 18. Oktober 2005 10:47
In Deutschland hat bei Bischofsernennungen auch der jeweilige Ministerpräsident ein Veto-Recht, Stoiber könnte also z. B. jede bayerische Bischofsernennung mit seinem Veto verhindern.

Ausserdem: Wer im Credo betet „ich glaube an den Heiligen Geist, die Heilige katholische Kirche, die Gemeinschaft der Heiligen“ und hier gleichzeitig bestreitet, daß der Heilige Geist bei einem wie auch immer gearteten Bischofswahlverfahren den Bischof aussucht, der ist alles mögliche, nur nicht katholisch!

Der Bischof von Rom wurde Jahrhundertelang von einer zufällig zusammengelaufenen Volksmenge per Akklamation ausgewählt, eine Menge heilige Päpste sind so Papst geworden!
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