17:01:19 | Sonntag, 23. Oktober 2005
Eine früher vom Lehramt der Kirche verurteilte Erklärung zur Eucharistielehre scheint im Vergleich mit einigen Aussagen der Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanums eine umfassende theologische Darlegung zu sein. Von Michael Davies, († 2004).
(kreuz.net/
UnaVoce)
Der folgende Text ist ein Auszug aus dem Buch ‘Pope John’s Council’ – Das Konzil von
Papst Johannes –, das sich mit der Liturgiekonstitution ‘Sacrosanctum Concilium’ des Zweiten Vatikanischen
Konzils beschäftigt.Die Artikel 5-13 der Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanums befassen sich
mit dem Wesen der Liturgie.
Diese Artikel enthalten zum großen Teil wunderbare lehrmäßige Darlegungen,
aber auch einige Formulierungen, denen es in beunruhigender Weise an Genauigkeit mangelt.
So wird die
reale Gegenwart Christi im heiligen Sakrament lediglich als höchster und maximaler Ausdruck seiner Anwesenheit
in der Liturgie erklärt.
Die Realpräsenz wird als
eine von mehreren Arten der Gegenwart bezeichnet.
Andere in diesem Zusammenhang genannte Beispiel sind die Gegenwart Christi beim Lesen der heiligen Schriften
oder seine Gegenwart, wenn zwei oder drei in seinem Namen versammelt sind.
Im Text von Artikel 7 heißt
es:
Er ist gegenwärtig „vor allem unter den eucharistischen Gestalten“ – Lateinisch:
praesens …maxime
sub speciebus eucharisticis.
Mein Buch ‘Cranmer’s Godly Order’ – Cranmer’s göttliche Ordnung – hebt
besonders die Tatsache hervor, daß alle protestantischen Reformatoren in der Lehraussage übereinstimmten,
daß Christus in der Eucharistie gegenwärtig ist.
Was sie ablehnten, war das Dogma seiner substantiellen
Gegenwart.
Wenn es ein Wort gibt, das für die Protestanten seit jeher Anathema ist, dann ist es das
Wort „Transsubstantiation“.
Die Protestanten bekennen die „Realpräsenz“ Christi. Sie glauben an seine
„eucharistische“ oder „sakramentale Gegenwart“.
Die Lutheraner reden sogar von einer „konsubstantialen
Gegenwart“.
Was sie aber nicht akzeptieren ist das eine Wort „Transsubstantiation“.
Es erstaunt daher
feststellen zu müssen, daß gerade dieses Wort im Text der ganzen Liturgiekonstitution nirgends auftaucht.
Das stellt einen kaum zu glaubenden Bruch mit der Tradition der katholischen und römischen Kirche dar.
Die Kirche bestand immer auf eine vollständige und absolute Genauigkeit bei der Behandlung des Sakramentes,
welches ihr größter Schatz ist. Dieses Sakrament ist nichts weniger als der fleischgewordene Gott selber,
dessen mystischer Leib die Kirche ist.
Um den Kontrast zwischen der traditionellen Genauigkeit der Kirche
und der Liturgiekonstitution zu zeigen, genügt ein Beispiel.
Verglichen mit den Aussagen der Liturgiekonstitution
würde der folgende Satz eine sehr umfassende, vielleicht sogar außergewöhnliche Definition der eucharistischen
Gegenwart Christi darstellen:
„Christus ist nach der Konsekration wahrhaft, wirklich und wesentlich unter
den Gestalten [von Brot und Wein] gegenwärtig. Alsdann hört die gesamte Substanz des Brotes und des
Weines auf, so daß nur die Gestalten übrig bleiben.“
Der Leser wird überrascht sein, zu erfahren,
daß diese Definition als „verderblich, die Erklärung der katholischen Wahrheit schmälernd“ – Lateinisch:
perniciosa, derogans expostitioni veritatis catholicae – verurteilt worden ist.
Es handelt sich um eine
Definition der jansenistischen Synode von Pistoia in Italien (1786). Sie wurde von Papst Pius VI. besonders
wegen der gezielten Vermeidung des Begriffs „Transsubstantiation“ verurteilt.
Den Begriff der „Transsubstantiation“
verwendet das Konzil von Trient für die Bezeichnung der Art der eucharistischen Gegenwart Christi.
Die
Vermeidung des Wortes „Transsubstantiation“ wurde von Papst Pius VI. verurteilt, „weil durch diese unbesonnene
und verdächtige Auslassung sowohl die Anerkennung des Glaubensartikels in Frage gestellt als auch der
Begriff „Transsubstantiation“ heimlich entfernt wird, der von der Kirche zum Schutz des Bekenntnisses
geheiligt wurde. Diese Formulierung zielt sogar darauf ab, den Begriff in Vergessenheit geraten zu lassen,
als ob es sich bloß um eine rein schulmäßige Frage handeln würde“.
Auszug aus dem 16. Kapitel des
Buches „Pope John’s Council“ des Präsidenten der Internationalen UNA VOCE-Föderation, Michael Davies
(† 25. September 2004). Überarbeitete Übersetzung von Katharina Wagner. UNA VOCE Deutschland e. V. –
Geldorpstr. 4, 50733 Köln
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#5
Agiafortuni 20:04:41 | Dienstag, 20. Dezember 2005
#4
Benedikt 01:42:47 | Dienstag, 25. Oktober 2005
#2
Gotthard 00:07:33 | Dienstag, 25. Oktober 2005
#1
hvonsury 23:03:48 | Montag, 24. Oktober 2005