21:56:00 | Dienstag, 25. Oktober 2005
Heute gab der Bischof von Basel die Suspendierung des Ex-Pfarradministrators von Röschenz bekannt. Staatskirchliche Stellen vermuten, daß der Termin bewußt gewählt wurde.
(kreuz.net, Basel) Der Bischof von Basel, Mons. Kurt Koch, hat den illegitimen Administrator der Pfarrei
Röschenz, Franz Sabo, als Priester suspendiert.
Durch die Suspension werden einem Priester alle Akte
der Weihe- und Leitungsgewalt und jegliche seelsorgerische Tätigkeit im Auftrag der Kirche weltweit verboten.
Er habe – so Bischof Koch in einem Brief an die Priester und Pastoralassistenten seines Bistums – die
Suspension Sabos am Samstag im Einvernehmen mit dem Erzbischof von Bamberg ausgesprochen.
Das Schreiben
des Bischofs wurde heute Dienstag veröffentlicht.
Franz Sabo gehört als Priester zur Erzdiözese Bamberg
in Bayern. Deren Oberhirte – Erzbischof Ludwig Schick – ist darum der kirchliche Letztverantwortliche
für Sabo. Dieser war als Priester in die Diözese Basel nur ausgeliehen.
Bereits Anfang Oktober hatte
Bischof Koch dem Priester Sabo die
Missio canonica – den kirchlichen Auftrag für das Bistum Basel – entzogen.
Sabo ließ sich von dieser Maßnahme nicht beirren und gab seine Stellung in Röschenz nicht auf.
Er
las weiter illegitimerweise die Messe und spendete andere Sakramente. Dadurch zog er sich die Strafbestände
der Amtsanmaßung, Aufwiegelung zum Ungehorsam und Amtsbehinderung zu.
Sabo habe – so Mons. Koch im Brief –
das „Sakrament der kirchlichen Gemeinschaft“ als Mittel des Protestes und des Bruchs mißbraucht:
„Herr
Sabo wird in seinem schismatischen Handeln vom Kirchgemeinderat Röschenz auf eine für mich und den Bischofsrat
völlig unverständliche Weise unterstützt.“
Er – Bischof Koch – verfüge aber als Bischof gegenüber
dem Kirchgemeinderat über keinerlei Weisungsbefugnisse, da es sich um eine Institution nach Staatskirchenrecht
handle.
Es obliege nun dem Rat der sogenannten römisch-katholischen Landeskirche Baselland, seine eigene
Verfassung ernst zu nehmen und sich gegenüber der Kirchgemeinde Röschenz durchzusetzen.
Gemäß dieser
Verfassung darf keine staatskirchenrechtliche Institution einen Priester ohne die kirchliche Sendung anstellen.
Ein Sprecher der Landeskirche Baselland erklärte, von der Suspendierung des nach eigenen Angaben seine
Sexualität auslebenden Priesters „überrascht“ zu sein.
Es war schon länger vorgesehen, den Fall Röschenz
am kommenden Montag auf einer Sondersitzung der sogenannten Landeskirche zu besprechen.
Bei dieser Sitzung
soll angeblich ein juristisches Gutachten vorgelegt werden, welches das Verhalten der sogenannten Landeskirche
im Fall eines pastoralen Mitarbeiters, der die kirchliche Sendung verloren hat, beschreibt.
Angesichts
dieser Sitzung dürfte der Zeitpunkt der Suspendierung von Franz Sabo wohl nicht zufällig sein, vermutete
der Sprecher der Landeskirche:
„Für die Landeskirche schränkt der Schritt des Bischofs den Handlungsspielraum
ein.“
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#6
Fritz Ganser 22:20:46 | Samstag, 5. November 2005
#5
ottaviani 12:49:38 | Mittwoch, 26. Oktober 2005
#4
Pelagius 07:47:02 | Mittwoch, 26. Oktober 2005
#3
Didimus 23:37:09 | Dienstag, 25. Oktober 2005
#2
Gotthard 23:27:48 | Dienstag, 25. Oktober 2005
#1
Römisch-Katholisch 22:29:38 | Dienstag, 25. Oktober 2005