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Mittwoch, 26. Oktober 2005 11:59
Eine billige Endlösung
Mit der Einführung des assistierten Selbstmordes in Deutschland würde der Hilflose mit zwingender Logik zum Tode verurteilt. Das belegt der deutsche Philosoph Robert Spaemann in einem Zeitungskommentar.
(kreuz.net, Stuttgart) Der Philosoph äußerte sich in einem Beitrag für die heute Mittwoch erschienene Ausgabe der ‘Stuttgarter Zeitung’.

Robert Spaemann (78) war bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1992 ordentlicher Professor an den Universitäten von Stuttgart, Heidelberg und München. Er lebt in Stuttgart im Südwesten Deutschlands.

Spaemann stellt die von Selbstmordapologeten in Anspruch genommene „Fürsorge“ für Lebensmüde radikal in Frage:

Niemand könne mit gutem Gewissen behaupten, daß der erneute Ruf nach Euthanasie heute nur rein zufällig gerade in einem Augenblick Gehör finde, wo die demographische Entwicklung das Problem der Altersversorgung immer dramatischer werden lasse.

Mit der Euthanasie biete sich ein „Ausweg“, der den Charme einer sehr billigen Endlösung habe.

Spaemann verneint mit Nachdruck, daß sich die menschliche Gesellschaft einen solchen „Ausweg“ leisten dürfe.

Dabei verweist er auf Philosophen wie Platon († 348 v. Chr.), Immanuel Kant († 1804) und Ludwig Wittgenstein († 1951).

Diese Denker hätten den bewußten und freien Selbstmord für etwas fundamental Verwerfliches gehalten.

Freilich ende die Zuständigkeit der Rechtsgemeinschaft dort, wo jemand aus seinem zwischenmenschlichen Beziehungsgefüge austreten und Selbstmord begehen wolle.

Wer so handle, müsse das allerdings alleine tun.

Jeder, der ihm bei dieser Handlung helfe oder sie sogar für ihn ausführe, befinde sich dagegen innerhalb der Rechtsgemeinschaft.

Niemand dürfe seinen Nächsten mit dem Vorwand, ihn als Freiheitssubjekt achten zu wollen, als Freiheitssubjekt vernichten.

Aus dem Recht, sich töten zu lassen, werde mit der Zeit sogar eine Pflicht entstehen, folgert Spaemann.

Sobald ein Hilfloser das Recht habe, sich umzubringen, besitze er auch die volle Verantwortung für alle Mühen, Kosten und Entbehrungen, die seine Mitmenschen aufbringen müssen, um ihn zu pflegen.

Damit werde er unter Druck gesetzt, seine Angehörigen von dieser Last zu befreien, statt das Familienvermögen zu verbrauchen.

Welcher sensible Mensch würde unter solchen Umständen nicht eine moralische Pflicht empfinden, der stummen Geste zu folgen, die ihm sagt:

„Da ist der Ausgang!“

Mit der Einführung einer Möglichkeit der Tötung auf Verlangen würden Hilflose zwingend in eine solche Entscheidung hineingedrängt.
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