09:23:37 | Mittwoch, 26. Oktober 2005
Am Sonntag verfaßte Bischof Kurt Koch einen Brief an seinen Klerus und die seelsorgerlichen Mitarbeiter des Bistums. Darin teilt er seinen letzten Schritt gegen den ehemaligen Administrator von Röschenz mit. Der Brief im Wortlaut.
(kreuz.net) Am 29. September habe ich Sie über die Entwicklungen im Konflikt mit dem Priester Sabo und
dem Kirchgemeinderat Röschenz und meine Entscheidung dahingehend informiert, daß ich ihm
auf den 30.
September die Missio entziehen werde, daß er aber eine Bedenkzeit von sechs Monaten erhält.
Mit diesem
Kompromiß bin ich dem Priester und auch dem Kirchgemeinderat so weit entgegengekommen, wie ich es mit
meiner pastoralen Verantwortung als Bischof vereinbaren kann.
Der Priester Sabo hat aber eine solche
Bedenkzeit kategorisch abgelehnt.
Nicht in einer persönlichen Antwort, sondern
durch Äußerungen in
der medialen Öffentlichkeit hat er erklärt, daß er diese Bedenkzeit nicht akzeptiere, daß er auch
ohne Missio in der Pfarrei St. Anna in Röschenz wirken werde, daß für ihn alles wie bisher weitergehe
und daß für ihn allein die Kirchgemeinde zuständig sei.
Ungeachtet des Missio-Entzugs hat er die Heilige
Messe gefeiert und damit das Sakrament der kirchlichen Gemeinschaft als Mittel des Protestes und des Bruchs
mißbraucht.
Damit hat er in der Öffentlichkeit unmißverständlich bekundet, was ihm eine kirchliche
Sendung durch den Bischof bedeutet und daß er nicht mehr auf dem Boden der römisch-katholischen Kirche
steht.
Daraufhin habe ich
am 6. Oktober dem Priester Sabo geschrieben, daß ich aufgrund seines Verhaltens
die Bedenkzeit von sechs Monaten, die ich ihm als letztes Angebot eingeräumt hatte, für beendet erkläre,
da sie aufgrund seines Verhaltens jeden Sinn verloren habe.
Ebenso habe ich ihm im Sinne von Canon 1347
§ 1 des Kirchenrechtes unmißverständlich mitgeteilt, daß er im Falle einer weiteren Zurückweisung
meiner Verantwortung für die Pfarrei St. Anna in Röschenz mit schwerwiegenden kanonischen Konsequenzen
zu rechnen habe.
Auch auf dieses Schreiben habe ich von Herrn Sabo keine Antwort erhalten.
Stattdessen
hat er
am folgenden Sonntag, 9. Oktober, wiederum die Eucharistie gefeiert und eine Taufe gespendet.
Da damit alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind und bei Priester Sabo kein Anzeichen eines Sinneswandels
feststellbar ist, stehen die schwerwiegenden Straftatbestände der Amtsanmaßung im Sinne von Canon 1381
§ 2 des Kirchenrechtes, der Aufwiegelung zum Ungehorsam im Sinne von Canon 1373 des Kirchenrechtes und
der Amtsbehinderung im Sinne von Canon 1375 des Kirchenrechtes fest.
Nachdem der Priester Sabo auch meine
nochmalige Warnung völlig mißachtet, mußte ich am 22. Oktober – im Einvernehmen mit dem Erzbischof
von Bamberg – seine Suspension in Anwendung von Canon 1342 § 1 des Kirchenrechtes aussprechen.
Gemäß
Canon 1333 § 1 des Kirchenrechtes sind damit Herrn Sabo alle Akte der Weihegewalt und der Leitungsgewalt
und jegliche seelsorgerliche Tätigkeit im Auftrag der römisch-katholischen Kirche verboten.
Damit Sie
wissen, wie diese leidige Angelegenheit nun weitergehen muß, ist es mir ein Anliegen, Ihnen auch diesbezüglich
persönlich die wichtigsten Informationen zu geben.
1. Herr Sabo ist nicht Priester des Bistums Basel,
sondern des Erzbistums Bamberg. Als Bischof von Basel war ich nur zuständig für die Missio für die
Pfarrei St. Anna in Röschenz.
Da ich ihm diese entziehen mußte, er aber ohne Missio weiterwirkt, blieb
nur noch die Suspension. Über weitere kirchenrechtliche Kompetenzen verfüge ich nicht mehr.
Deshalb
ist von jetzt an für den Priester Sabo das Erzbistum Bamberg, in dem er inkardiniert ist, zuständig.
Als Diözesanbischof trage ich für den Priester Sabo keine unmittelbare Verantwortung mehr.
2. Herr
Sabo wird in seinem schismatischen Handeln vom Kirchgemeinderat Röschenz auf eine für mich und den Bischofsrat
völlig unverständliche Weise unterstützt.
Gegenüber staatskirchenrechtlichen Institutionen habe ich
als Bischof aber überhaupt keine Weisungsbefugnisse. Diese sind staatliche Institutionen, freilich mit
kirchlichem Zweck.
Selbst dann, wenn staatskirchenrechtliche Institutionen ihre Kompetenzen überschreiten
und ihrem kirchlichen Zweck zuwider handeln, wie dies beim Kirchgemeinderat Röschenz eindeutig der Fall
ist, bleibt der Bischof ohne jede kirchenrechtliche Möglichkeit.
Deshalb obliegt es jetzt allein dem
Landeskirchenrat der römisch-katholischen Landeskirche Basel-Landschaft, ob er willens und entschieden
ist, seine eigene Verfassung, dergemäß keine staatskirchenrechtliche Institution einen Priester ohne
bischöfliche Missio anstellen darf, ernst zu nehmen und auch gegenüber der Kirchgemeinde Röschenz durchzusetzen.
Ich kann nur hoffen, daß der Landeskirchenrat sich seiner Verantwortung und auch der Konsequenzen seines
Handelns für das zukünftige Zusammenwirken zwischen der römisch-katholischen Kirche und den staatskirchenrechtlichen
Institutionen bewußt sein wird.
Dieses Zusammenwirken kann nämlich nur dann zu einem guten Leben in
der katholischen Kirche im Bistum Basel beitragen, wenn sich beide Seiten ihrer unterschiedlichen Kompetenzen
und Grenzen bewußt sind, wenn sie einander in diesem Sinn ergänzen und wenn beide auf Einvernehmlichkeit
setzen.
Wenn hingegen die eine Seite die Einvernehmlichkeit auflöst, wie dies der Kirchgemeinderat Röschenz
in eklatanter Weise getan hat und weiterhin tut, kann und darf man sie von der anderen Seite auch nicht
mehr erwarten.
Wenn zudem dieses Zusammenwirken nur im normalen Alltag funktionieren, im Konfliktfall
aber versagen sollte, dann wären viele Fragen für die Zukunft aufgeworfen.
Liebe Schwestern und Brüder,
Ihnen allen, die Sie mich in dieser schwierigen Situation unterstützen, meine Informationen den Gläubigen
weitergeben und mich im Gebet begleiten, danke ich sehr herzlich.
Gerne verdanke ich auf diesem Wege
alle Reaktionen, die mir auf das Schreiben vom 29. September zugestellt worden sind.
Indem ich Sie weiterhin
um Ihre Verbundenheit im Gebet bitte, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen und guten Segenswünschen.
+ Kurt Koch
Bischof von Basel
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