Röschenz
Der letzte Sargnagel
Am Sonntag verfaßte Bischof Kurt Koch einen Brief an seinen Klerus und die seelsorgerlichen Mitarbeiter des Bistums. Darin teilt er seinen letzten Schritt gegen den ehemaligen Administrator von Röschenz mit. Der Brief im Wortlaut.
(kreuz.net) Am 29. September habe ich Sie über die Entwicklungen im Konflikt mit dem Priester Sabo und dem Kirchgemeinderat Röschenz und meine Entscheidung dahingehend informiert, daß ich ihm auf den 30. September die Missio entziehen werde, daß er aber eine Bedenkzeit von sechs Monaten erhält.

Mit diesem Kompromiß bin ich dem Priester und auch dem Kirchgemeinderat so weit entgegengekommen, wie ich es mit meiner pastoralen Verantwortung als Bischof vereinbaren kann.

Der Priester Sabo hat aber eine solche Bedenkzeit kategorisch abgelehnt.

Nicht in einer persönlichen Antwort, sondern durch Äußerungen in der medialen Öffentlichkeit hat er erklärt, daß er diese Bedenkzeit nicht akzeptiere, daß er auch ohne Missio in der Pfarrei St. Anna in Röschenz wirken werde, daß für ihn alles wie bisher weitergehe und daß für ihn allein die Kirchgemeinde zuständig sei.

Ungeachtet des Missio-Entzugs hat er die Heilige Messe gefeiert und damit das Sakrament der kirchlichen Gemeinschaft als Mittel des Protestes und des Bruchs mißbraucht.

Damit hat er in der Öffentlichkeit unmißverständlich bekundet, was ihm eine kirchliche Sendung durch den Bischof bedeutet und daß er nicht mehr auf dem Boden der römisch-katholischen Kirche steht.

Daraufhin habe ich am 6. Oktober dem Priester Sabo geschrieben, daß ich aufgrund seines Verhaltens die Bedenkzeit von sechs Monaten, die ich ihm als letztes Angebot eingeräumt hatte, für beendet erkläre, da sie aufgrund seines Verhaltens jeden Sinn verloren habe.

Ebenso habe ich ihm im Sinne von Canon 1347 § 1 des Kirchenrechtes unmißverständlich mitgeteilt, daß er im Falle einer weiteren Zurückweisung meiner Verantwortung für die Pfarrei St. Anna in Röschenz mit schwerwiegenden kanonischen Konsequenzen zu rechnen habe.

Auch auf dieses Schreiben habe ich von Herrn Sabo keine Antwort erhalten.

Stattdessen hat er am folgenden Sonntag, 9. Oktober, wiederum die Eucharistie gefeiert und eine Taufe gespendet.

Da damit alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind und bei Priester Sabo kein Anzeichen eines Sinneswandels feststellbar ist, stehen die schwerwiegenden Straftatbestände der Amtsanmaßung im Sinne von Canon 1381 § 2 des Kirchenrechtes, der Aufwiegelung zum Ungehorsam im Sinne von Canon 1373 des Kirchenrechtes und der Amtsbehinderung im Sinne von Canon 1375 des Kirchenrechtes fest.

Nachdem der Priester Sabo auch meine nochmalige Warnung völlig mißachtet, mußte ich am 22. Oktober – im Einvernehmen mit dem Erzbischof von Bamberg – seine Suspension in Anwendung von Canon 1342 § 1 des Kirchenrechtes aussprechen.

Gemäß Canon 1333 § 1 des Kirchenrechtes sind damit Herrn Sabo alle Akte der Weihegewalt und der Leitungsgewalt und jegliche seelsorgerliche Tätigkeit im Auftrag der römisch-katholischen Kirche verboten.

Damit Sie wissen, wie diese leidige Angelegenheit nun weitergehen muß, ist es mir ein Anliegen, Ihnen auch diesbezüglich persönlich die wichtigsten Informationen zu geben.

1. Herr Sabo ist nicht Priester des Bistums Basel, sondern des Erzbistums Bamberg. Als Bischof von Basel war ich nur zuständig für die Missio für die Pfarrei St. Anna in Röschenz.

Da ich ihm diese entziehen mußte, er aber ohne Missio weiterwirkt, blieb nur noch die Suspension. Über weitere kirchenrechtliche Kompetenzen verfüge ich nicht mehr.

Deshalb ist von jetzt an für den Priester Sabo das Erzbistum Bamberg, in dem er inkardiniert ist, zuständig. Als Diözesanbischof trage ich für den Priester Sabo keine unmittelbare Verantwortung mehr.

2. Herr Sabo wird in seinem schismatischen Handeln vom Kirchgemeinderat Röschenz auf eine für mich und den Bischofsrat völlig unverständliche Weise unterstützt.

Gegenüber staatskirchenrechtlichen Institutionen habe ich als Bischof aber überhaupt keine Weisungsbefugnisse. Diese sind staatliche Institutionen, freilich mit kirchlichem Zweck.

Selbst dann, wenn staatskirchenrechtliche Institutionen ihre Kompetenzen überschreiten und ihrem kirchlichen Zweck zuwider handeln, wie dies beim Kirchgemeinderat Röschenz eindeutig der Fall ist, bleibt der Bischof ohne jede kirchenrechtliche Möglichkeit.

Deshalb obliegt es jetzt allein dem Landeskirchenrat der römisch-katholischen Landeskirche Basel-Landschaft, ob er willens und entschieden ist, seine eigene Verfassung, dergemäß keine staatskirchenrechtliche Institution einen Priester ohne bischöfliche Missio anstellen darf, ernst zu nehmen und auch gegenüber der Kirchgemeinde Röschenz durchzusetzen.

Ich kann nur hoffen, daß der Landeskirchenrat sich seiner Verantwortung und auch der Konsequenzen seines Handelns für das zukünftige Zusammenwirken zwischen der römisch-katholischen Kirche und den staatskirchenrechtlichen Institutionen bewußt sein wird.

Dieses Zusammenwirken kann nämlich nur dann zu einem guten Leben in der katholischen Kirche im Bistum Basel beitragen, wenn sich beide Seiten ihrer unterschiedlichen Kompetenzen und Grenzen bewußt sind, wenn sie einander in diesem Sinn ergänzen und wenn beide auf Einvernehmlichkeit setzen.

Wenn hingegen die eine Seite die Einvernehmlichkeit auflöst, wie dies der Kirchgemeinderat Röschenz in eklatanter Weise getan hat und weiterhin tut, kann und darf man sie von der anderen Seite auch nicht mehr erwarten.

Wenn zudem dieses Zusammenwirken nur im normalen Alltag funktionieren, im Konfliktfall aber versagen sollte, dann wären viele Fragen für die Zukunft aufgeworfen.

Liebe Schwestern und Brüder,

Ihnen allen, die Sie mich in dieser schwierigen Situation unterstützen, meine Informationen den Gläubigen weitergeben und mich im Gebet begleiten, danke ich sehr herzlich.

Gerne verdanke ich auf diesem Wege alle Reaktionen, die mir auf das Schreiben vom 29. September zugestellt worden sind.

Indem ich Sie weiterhin um Ihre Verbundenheit im Gebet bitte, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen und guten Segenswünschen.

+ Kurt Koch

Bischof von Basel
      
8 Lesermeinungen
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#8   Irenäus   19:43:13 | Mittwoch, 26. Oktober 2005
@Rosa
…dass Sabo für die RKK gestorben ist.
Aber, aber, meine liebe Rosa: man wird doch nicht aus Sabo einen Märtyrer machen wollen, das geht nicht…
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#7   Rosa von Lima   16:34:59 | Mittwoch, 26. Oktober 2005
@Irenäus
Auch ich finde das Bild gut. Ich denke, dass damit gemeint ist, dass Sabo für die RKK gestorben ist. Denn nach der ausgesprochenen Suspendierung hat er hier wirklich nichts mehr verloren.
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#6   st. theodul   14:13:36 | Mittwoch, 26. Oktober 2005
Der Geist ist tot
Gemeint ist sicher, dass der sodomitisch-ehebrecherische Geist, der die V2-Kirche durchweht, tot ist.
Skandal bleiben aber die Machenschaften des Herrn Sabo und das ewige Schicksal der von ihm verführten Seelen.
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#5   richi   14:10:03 | Mittwoch, 26. Oktober 2005
Bild
Was bitte soll dieses Bild und was hat dieses Bild mit katholisch zu tun?
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#4   Irenäus   14:03:55 | Mittwoch, 26. Oktober 2005
belustigt
Im Gegensatz zu unseren humorlosen Zeitgenossen muß ich sagen, daß ich das Bild ganz lustig finde; aber noch lustiger sind diese Reaktionen, die eine spießbürgerliche Geiteshaltung verraten, die keinen Sinn für schwarzen Humor hat. Typisch deutsch irgendwie.
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#3   maxentius   13:31:56 | Mittwoch, 26. Oktober 2005
Bild oben
Wie man aus dem Bild erkennen kann, wünscht sich kreuz.net den Priester Franz Sabo tot. Sehr christlich, muss ich schon sagen!
Aber was will man von kreuz.net anderes erwarten??
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#2   Benedikt   13:15:49 | Mittwoch, 26. Oktober 2005
Illustration
Da kann man sich Bernado nur anschließen. Irgendwo hört der Spaß auf.
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#1   Bernado   10:01:47 | Mittwoch, 26. Oktober 2005
Illustration
Ich hoffe, Sie korrigieren baldmöglichst die geschmacklose Illustration zu diesem Beitrag.
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