Das ging schnell
Am letzten Samstag bestätigte die Bischofssynode die kirchliche Lehre, wonach Katholiken, die im Ehebruch leben, die heilige Kommunion nicht empfangen dürfen.
(kreuz.net) Doch bereits am Montag stellte der Kurienkardinal Walter Kasper die Beschlüsse der Bischofssynode
in Frage und erklärte, daß es an der Zeit sei, diese Praxis der Kirche neu zu bedenken.Moment mal: Hat das die Synode nicht gerade getan?
Ein Nachrichtendienst, der über vatikanische Dinge offenbar nicht besonders gut informiert ist, deutete die Erklärung des Kardinals als Hinweis, daß der Papst möglicherweise sein Veto gegen die Beschlüsse der Synode einlegen wird.
Der Papst könnte das – theoretisch – tun. Aber das ist nicht wahrscheinlich.
Vor zehn Jahren legte der damalige Präfekt der Glaubenskongregation, Joseph Kardinal Ratzinger, sein Veto gegen einen Vorschlag des gleichen Kardinals und damaligen Bischofs Kasper ein, der vorschlug, geschiedene und wiederverheiratete Katholiken zur heiligen Kommunion zuzulassen.
Was soll die Andeutung, diese Praxis zu überprüfen, nachdem sie die Synode gerade überprüft und der Papst dazu bereits Stellung genommen hat?
Welchem Zweck dient das, außer der Untergrabung der kirchlichen Lehre in dieser Frage?
Oh, ich hab’s kapiert.
Der Kommentar erschien kürzlich auf der US-Nachrichtenseite Catholic World News.
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Freitag, 28. Oktober 2005 22:48
GerdEric: Gut so weit
wie ist es denn,
wenn in der Beichte Ehebruch genannt wird,
muss dann der Priester das Abendmahl verweigern?
Und traut er sich auch,
bei öffentlich Hochgestellten dies zu verweigern?
wie war das noch mit Waigel?
der war doch auch Ehebrecher…
oder reicht es,
es gebeichtet zu haben?
wenn in der Beichte Ehebruch genannt wird,
muss dann der Priester das Abendmahl verweigern?
Und traut er sich auch,
bei öffentlich Hochgestellten dies zu verweigern?
wie war das noch mit Waigel?
der war doch auch Ehebrecher…
oder reicht es,
es gebeichtet zu haben?
Freitag, 28. Oktober 2005 15:48
Agiafortuni: Zwobbel. welchem Zweck dient es
Nicht Kasper sondern der Einheitszirkus ist das Problem und das Beste wäre, man würde dieses troianische Pferd endlich aus der Kirche schaffen. Dafür könnte bestimmt Mortalium animos Pate stehen
Freitag, 28. Oktober 2005 13:36
turk: Es gibt auch kirchliche Trennung der Ehegatten
Nein, es gibt nicht nur die Feststellung der Ehenichtigkeit (durch Kirchengerichte), sondern in bestimmten (Not)fällen auch die Trennung bei bleibendem Eheband (vgl. bes. can. 1153 CIC 1983). Man beachte auch can. 1692 § 2.
Freitag, 28. Oktober 2005 12:51
GerdEric: da Jesus
ja festgestellt hat,
dass schon Ehe bricht,
wer eine (eben nicht die angertaute) Frau begehrt…
wird es da nicht etwas schwer,
überhaupt noch das sogenannte Abendmahl aus zu teilen?
Wie ist es mit Priestern,
die eine Frau
(verheiratete oder auch nicht)
begehren?
Wer stellt das fest?
dass schon Ehe bricht,
wer eine (eben nicht die angertaute) Frau begehrt…
wird es da nicht etwas schwer,
überhaupt noch das sogenannte Abendmahl aus zu teilen?
Wie ist es mit Priestern,
die eine Frau
(verheiratete oder auch nicht)
begehren?
Wer stellt das fest?
Freitag, 28. Oktober 2005 12:45
Gotthard: Richtigstellung
Ein kirchliches Gericht kann höchstens Feststellen, dass eine Ehe nie zustande gekommen ist…
vorehelicher Geschlechtsverkehr ist kein Ehebruch…
vorehelicher Geschlechtsverkehr ist kein Ehebruch…
Freitag, 28. Oktober 2005 10:33
st. theodul: Die gewünschte Begriffsklärung
ad 1. Es gibt keine kirchliche Erlaubnis zur Scheidung, sondern nur die Feststellung durch Kirchengerichte,
dass eine kirchlich gültig geschlossene
Ehe nie existiert hat.
ad 2. Ehebrecherisch ist auch, vor (ausserhalb) der Ehe zu praktizieren, was der Ehe vorbehalten ist.
Ehe nie existiert hat.
ad 2. Ehebrecherisch ist auch, vor (ausserhalb) der Ehe zu praktizieren, was der Ehe vorbehalten ist.
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