Am letzten Samstag bestätigte die Bischofssynode die kirchliche Lehre, wonach Katholiken, die im Ehebruch leben, die heilige Kommunion nicht empfangen dürfen.
(kreuz.net) Doch bereits am Montag stellte der Kurienkardinal Walter Kasper die Beschlüsse der Bischofssynode
in Frage und erklärte, daß es an der Zeit sei, diese Praxis der Kirche neu zu bedenken.
Moment mal:
Hat das die Synode nicht gerade getan?
Ein Nachrichtendienst, der über vatikanische Dinge offenbar nicht
besonders gut informiert ist, deutete die Erklärung des Kardinals als Hinweis, daß der Papst möglicherweise
sein Veto gegen die Beschlüsse der Synode einlegen wird.
Der Papst könnte das – theoretisch – tun.
Aber das ist nicht wahrscheinlich.
Vor zehn Jahren legte der damalige Präfekt der Glaubenskongregation,
Joseph Kardinal Ratzinger, sein Veto gegen einen Vorschlag des gleichen Kardinals und damaligen Bischofs
Kasper ein, der vorschlug, geschiedene und wiederverheiratete Katholiken zur heiligen Kommunion zuzulassen.
Was soll die Andeutung, diese Praxis zu überprüfen, nachdem sie die Synode gerade überprüft und der
Papst dazu bereits Stellung genommen hat?
Welchem Zweck dient das, außer der Untergrabung der kirchlichen
Lehre in dieser Frage?
Oh, ich hab’s kapiert.
Der Kommentar erschien kürzlich auf der US-Nachrichtenseite
Catholic World News.
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14 Lesermeinungen
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Gut so weit wie ist es denn, wenn in der Beichte Ehebruch genannt wird, muss dann der Priester das Abendmahl
verweigern? Und traut er sich auch, bei öffentlich Hochgestellten dies zu verweigern? wie war das noch
mit Waigel? der war doch auch Ehebrecher… oder reicht es, es gebeichtet zu haben?
#13 Agiafortuni 15:48:42 | Freitag, 28. Oktober 2005
Zwobbel. welchem Zweck dient es Nicht Kasper sondern der Einheitszirkus ist das Problem und das Beste
wäre, man würde dieses troianische Pferd endlich aus der Kirche schaffen. Dafür könnte bestimmt Mortalium
animos Pate stehen
Es gibt auch kirchliche Trennung der Ehegatten Nein, es gibt nicht nur die Feststellung der Ehenichtigkeit
(durch Kirchengerichte), sondern in bestimmten (Not)fällen auch die Trennung bei bleibendem Eheband (vgl.
bes. can. 1153 CIC 1983). Man beachte auch can. 1692 § 2.
da Jesus ja festgestellt hat, dass schon Ehe bricht, wer eine (eben nicht die angertaute) Frau begehrt…
wird es da nicht etwas schwer, überhaupt noch das sogenannte Abendmahl aus zu teilen? Wie ist es mit
Priestern, die eine Frau (verheiratete oder auch nicht) begehren? Wer stellt das fest?
Richtigstellung Ein kirchliches Gericht kann höchstens Feststellen, dass eine Ehe nie zustande gekommen
ist… vorehelicher Geschlechtsverkehr ist kein Ehebruch…
#9 st. theodul 10:33:24 | Freitag, 28. Oktober 2005
Die gewünschte Begriffsklärung ad 1. Es gibt keine kirchliche Erlaubnis zur Scheidung, sondern nur die
Feststellung durch Kirchengerichte, dass eine kirchlich gültig geschlossene Ehe nie existiert hat. ad
2. Ehebrecherisch ist auch, vor (ausserhalb) der Ehe zu praktizieren, was der Ehe vorbehalten ist.
Eine Frage was heisst: in Ehebruch leben sind das die, die sich nur rein weltlich haben scheiden lassen,
ohne kirchliche Erlaubnis? und die, die vor der Ehe schon tun, was sie erst in der Ehe tun dürfen?
Welchem Zweck dient das? Ich weiß es! Wenn man mal bedenkt, daß dieses Thema gar nicht zu dem Komplex
gehört, für den der Kasper zuständig ist, er sich aber trotzdem da profiliert, dann gibt es für mich
nur eine Erklärung: Card. Kasper möchte es dem Papst leicht machen ihn zu entlassen! Card. Kasper hat
sein Amt wohl satt und möchte sich absichtlich unmöglich machen um endlich raus aus dem Vatican zu kommen.
Da kann ich nur sagen: Geschafft! Erfolgreich! Alle haben verstanden: Kasper ist unmöglich und untragbar.
Er ist illoyal und amtsmüde. Der Papst muß in seiner Vatergüte nur noch dieses versteckte Rücktrittsgesuch
annehmen und ihm dann in brüderlicher Hilfe die Aufnahme in eine kontemplative Abtei erleichtern.
Man informiere sich bei www.vatican.va Das da oben ist einer unnötigsten Artikel, die kreuz.net je brachte.
So kurz und so unsinnig. Wer die authentischen Beiträge der Synodenväter auf der Homepage des Heiligen
Stuhles www.vatican.va/ duchsieht und die Predigten Seiner Heiligkeit während der Synodenzeit meditiert,
ist bereichert und fällt auf die Stimmungsmache durch den obigen Unsinn nicht mehr herein.
das unverbindliche geschwafel der letzten drei wochen ist für jeden glaubenstreuen katholiken eine zumutung
und ein erschütternder hinweis auf die mittelmäßigkeit des weltepiskopates. die kirche erscheint als
ein debattierclub, in der jeder einmal das sagen kann, was er immer schon sagen wollte. die veröffentlichung
der „vorschläge“ sind ein weiterer schritt in richtung demokratisierung – wie s.ex. eb lefebvre vor jahrzehnten
bereits messerscharf vorausgesagt hat. wenn der heilige vater nun nicht eingreift, wissen wir wenigstens,
was wir von ihm erwarten können.
#2 Benedikt 21:04:11 | Donnerstag, 27. Oktober 2005
Synode Beschlüsse? Ich denke, das sind Vorschläge? Eine Synode kann gar nichts beschließen, ergo gibts
auch nichts, gegen das der Papst sein Veto einlegen könnte.
#1 Rosa von Lima 20:47:29 | Donnerstag, 27. Oktober 2005
Hoffentlich nicht! Die Zulassung Wiederverheirateter Geschiedener zur hl. Kommunion wäre der grösste
Fehler! Wenn diese zum Mahle eingeladen würden, wieso müsste ich dann vorher zur hl. Beichte gehen.
Die leben ja ständig in Sünde und können auch kommunizieren. Ein totaler Widerspruch!