Eucharistischer Umtrunk
Kürzlich besuchten gleich zwei österreichische Diözesanbischöfe eine Pfarrei in der Diözese Linz. Eine Woche später stellte diese Pfarrei erneut unter Beweis, daß man dort keine Anweisungen von oben braucht.

Die Stadt Wels befindet sich im Bundesland Oberösterreich, rund 25 Kilometer südwestlich von Linz.
Zum Abschluß der Tagung zelebrierten die beiden Bischöfe mit gleichem Familiennamen – Mons. Ludwig Schwarz von Linz und Mons. Alois Schwarz von Gurk-Klagenfurt – in der Pfarrei St. Franziskus Wels-Laahen eine Heilige Messe.
Aufgrund der räumlichen Nähe zum Bildungshaus verwundert es nicht, daß genau die Pfarrei St. Franziskus für diese Abschlußmesse auserkoren wurde.
Doch vielleicht gab es noch einen anderen Grund.
Es trifft sich nämlich, daß die Pfarrei St. Franziskus in Wels immer wieder – auch in fremdsprachlichen Medien – für Schlagzeilen sorgt.
So berichtete zum Beispiel das Linzer Nachrichtenportal ‘kath.net’, daß der dortige Diakon am diesjährigen Dreikönigsfest eine heilige Messe simuliert habe.
Die beiden Bischöfe dürften ihren Besuch in der Pfarrei darum zweifellos auch dazu benützt haben, um die örtliche Geistlichkeit auf ihre Verantwortung und die Ordnung der Kirche aufmerksam zu machen.
Der Jesuit und Kirchenlehrer Robert Bellarmin († 1621) bezeichnete schon in der Zeit der Reformation die Liturgie als einen jener Orte, wo die kirchliche Einheit zum Ausdruck oder nicht zum Ausdruck kommt.
Es scheint aber, daß der bischöfliche Besuch in der Pfarrei St. Franziskus keine guten Früchte hervorgebracht hat. Den Beweis dafür lieferte das Erntedankfest, das nur eine Woche später in der Pfarrei St. Franziskus in Wels begangen wurde.
Der Anlaß fand zeitgleich mit der römischen Weltbischofssynode über die Eucharistie statt.
Die Dankesmesse für die Früchte des vergangenen Jahres wurde nicht in der Pfarrkirche, sondern dort gelesen, wo der Himmel den Menschen die Früchte der Erde schenkt – auf freiem Feld.
Der Homepage der Pfarrei ist zu entnehmen, daß die Messe gleichzeitig als „politischer Gottesdienst“ begangen wurde. Nähere Details dazu sind auf der Internetseite nicht zu finden.
Nicht zu übersehen waren während der Feldmesse die rustikalen Mostkrüge auf dem hübsch gestalteten Altarersatz.
Eine junge Dame in priesterähnlicher Kleidung stand dem Klerus aktiv zur Seite.
Bei der Austeilung der heiligen Kommunion löste ein breiter Tonteller mit wohlgebackenen Vollkornbrotscheiben die Rundhostien, das liturgische Altargerät und andere geisttötende liturgische Details ab.
Die Kommunionspendung mit Brotstücken und Tonbechern setze neue Maßstäbe in der dringend notwendigen Hervorhebung des Mahlcharakters der Heiligen Messe und sei ein weiterer Meilenstein in einer lebensnahen Hinführung der Eucharistie zum lebensnahen Alltag des Menschen – erklärte ein ungenannter Liturgiefachmann.
Andere – die in den neuernannten Bischof von Linz große Hoffnungen setzen – sind jetzt davon überzeugt, daß die Pfarrei St. Franziskus von Wels in Kürze wieder mit einem bischöflichen Besuch rechnen darf.
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Montag, 7. November 2005 19:40
Irenäus: @Bernado
Ich würde mich hüten, diesen Absatz so auszulegen, als enthielte er eine Generalvollmacht für jegliche
Aktivität von „Gemeinschaften von unten“. Es ist immer riskant, Rechtsvorschriften im Sinne einer Selbstentmächtigung
des Gesetzgebers zu interpretieren.
So, so. Also es ist völlig unbedenklich, zu einem Priester zu gehen, der leugnet, daß Homosexualität eine Sünde sei, der donum vitae unterstützt, bzw. die Heilsnotwendigkeit der Kirche leugnet. Ich wünsche Ihnen dann viel Spaß dabei, bei solchen Priestern beichten zu gehen, schließlich ist die „Konzilskirche“ doch ein Teil der Spaßgesellschaft, oder?
So, so. Also es ist völlig unbedenklich, zu einem Priester zu gehen, der leugnet, daß Homosexualität eine Sünde sei, der donum vitae unterstützt, bzw. die Heilsnotwendigkeit der Kirche leugnet. Ich wünsche Ihnen dann viel Spaß dabei, bei solchen Priestern beichten zu gehen, schließlich ist die „Konzilskirche“ doch ein Teil der Spaßgesellschaft, oder?
Montag, 7. November 2005 19:13
Asteriskus: @Bernardo
Danke für Ihren sicherlich wohlmeinden Hinweis. Ich besitze einen CIC in der lateinisch-deutschen Übersetzung.
und kenne den Inhalt recht gut.
Ich will nichts weiter, als römisch -katholisch bleiben, so, wie das meine Vorfahren waren und geblieben sind. Dafür haben sie viel auf sich genommen, bis hin zur zeitweisen Vertreibung aus ihren Häusern in einem fast rein protestantischen Dorf. Aber dies sei nur am Rande vermerkt. Mich wundert seit geraumer Zeit das Heulen und Zähneknirschen aus dem progressiven Lager, wenn es um römisch-katholische Positionen geht.Woher kommt das nur, wenn angbeblich doch die Lehre keinerlei Veränderung erfahren hat und alles so ist, wie es immer war??? Lassen Sie mich einfach römisch-katholisch bleiben. Mehr will braucht es nicht, mir genügt das.
Ich will nichts weiter, als römisch -katholisch bleiben, so, wie das meine Vorfahren waren und geblieben sind. Dafür haben sie viel auf sich genommen, bis hin zur zeitweisen Vertreibung aus ihren Häusern in einem fast rein protestantischen Dorf. Aber dies sei nur am Rande vermerkt. Mich wundert seit geraumer Zeit das Heulen und Zähneknirschen aus dem progressiven Lager, wenn es um römisch-katholische Positionen geht.Woher kommt das nur, wenn angbeblich doch die Lehre keinerlei Veränderung erfahren hat und alles so ist, wie es immer war??? Lassen Sie mich einfach römisch-katholisch bleiben. Mehr will braucht es nicht, mir genügt das.
Montag, 7. November 2005 16:45
Bernado: @asteriskus
Der fraglische Paragraph lautet:Can. 144 – § 1. Bei einem tatsächlich vorliegenden oder rechtlich anzunehmenden
allgemeinen Irrtum und ebenfalls bei einem positiven und begründeten Rechts- oder Tatsachenzweifel ersetzt
die Kirche für den äußeren wie für den inneren Bereich fehlende ausführende Leitungsgewalt.
Ich würde mich hüten, diesen Absatz so auszulegen, als enthielte er eine Generalvollmacht für jegliche Aktivität von „Gemeinschaften von unten“. Es ist immer riskant, Rechtsvorschriften im Sinne einer Selbstentmächtigung des Gesetzgebers zu interpretieren.
Ich würde mich hüten, diesen Absatz so auszulegen, als enthielte er eine Generalvollmacht für jegliche Aktivität von „Gemeinschaften von unten“. Es ist immer riskant, Rechtsvorschriften im Sinne einer Selbstentmächtigung des Gesetzgebers zu interpretieren.
Montag, 7. November 2005 14:56
Asteriskus: @Irenäus, @Bernardo
@Irenäus: Danke für den Hinweis auf Can.144 §1.
Ich sehe das genauso.
@Bernardo: Auch Ihnen danke für den wohlgemeinten Hinweis. Aber es ändert meine Haltung nicht. Wenn nicht befugt sein und Ungehorsam Sünde wäre, dann kann ich aber eine ganze Menge Handlungen der Kirche, von denen ich Zeuge war, in Frage stellen.
Ich sehe das genauso.
@Bernardo: Auch Ihnen danke für den wohlgemeinten Hinweis. Aber es ändert meine Haltung nicht. Wenn nicht befugt sein und Ungehorsam Sünde wäre, dann kann ich aber eine ganze Menge Handlungen der Kirche, von denen ich Zeuge war, in Frage stellen.
Montag, 7. November 2005 10:08
Irenäus: @Bernado
Ich verweise auf Kanon 144.
Montag, 7. November 2005 10:03
Bernado: @asteriskus
Sie Schrieben:“Ich erlebe das als Notsstand. Die rechtmäßige Spendung des Bußsakramentes durch Priester
der FSSPX steht für mich fest.“
Für sie vielleicht. Für das Kirchenrecht nicht. Zum rechtmäßigen Hören der Beichte benötigt der Priester die Ermächtigung (Facultas) durch den zuständigen Ortsbischof. Wenn die nicht vorliegt, wird das Bußsakrament nicht rechtmäßig gespendet.
Die Frage der Gültigkeit und die weitere Frage, inwieweit sich die Teilnehmer der unrechtmäßigen Handlung versündigen, steht dann noch auf einem anderen Blatt.
Für sie vielleicht. Für das Kirchenrecht nicht. Zum rechtmäßigen Hören der Beichte benötigt der Priester die Ermächtigung (Facultas) durch den zuständigen Ortsbischof. Wenn die nicht vorliegt, wird das Bußsakrament nicht rechtmäßig gespendet.
Die Frage der Gültigkeit und die weitere Frage, inwieweit sich die Teilnehmer der unrechtmäßigen Handlung versündigen, steht dann noch auf einem anderen Blatt.
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