09:15:13 | Dienstag, 1. November 2005
Gestern schrieb der Bischof von St. Pölten seinen Priestern einen Brief. Er spricht darin von mißbräuchlich durchgeführten kirchlichen Segnungsfeiern für wiederverheiratete Geschiedene. Damit reagierte der Oberhirte auf einen jüngsten Skandal in seiner Diözese.
(kreuz.net, St. Pölten) In seinem Schreiben bezieht sich Bischof Klaus Küng auf eine
angebliche Segnung
der kirchlich illegitimen Liaison des österreichischen Finanzministers Karl-Heinz Grasser mit der Tiroler
Millionenerbin Fiona Swarovski.
Die beiden ließen sich am 22. Oktober in Weißenkirchen in der niederösterreichischen
Wachau zivilrechtlich trauen. Beide sind bereits verheiratet. Das Paar begab sich nach der zivilen Zeremonie
in die örtliche Pfarrkirche, die der Diözese St. Pölten unterstellt ist.
Bischof Küng erinnert in
seinem Brief an die geltende kirchliche Norm, wonach für zivil getraute Paare, die kirchlich nicht heiraten
können, keine „liturgischen Handlungen“ vorgenommen werden dürfen.
Er erklärt ferner, daß die mediale
Darstellung bei der Zeremonie für Grasser und Frau Swarovski eine „gewisse“ Verwirrung hervorgerufen
habe.
Entgegen einiger Presseberichte sei dabei keine Heilige Messe gefeiert worden. Es habe keine Ringsegnung
gegeben. Das „Hochzeitspaar“ – die Anführungszeichen stammen vom Bischof selber – sei auch nicht „speziell“
gesegnet worden.
Grasser und Frau Swarovski hätten bei der kirchlichen Feier nicht wie bei einer kirchlichen
Hochzeit auf besonderen Sitzen, sondern in der ersten Bankreihe Platz genommen.
„Es darf weiters als
sicher angenommen werden“, vermutet der Bischof: „Alle Beteiligten wußten, daß in Anbetracht der persönlichen
Situation des Paares keine ‘kirchliche Segnung’ möglich ist; eine solche wurde auch nicht angestrebt.“
Grundsätzlich sei es ihm ein Anliegen, daß auch jenen, die sich in Bezug auf ihre familiären Verhältnisse
in einer irregulären Situation befinden, das Bewußtsein gestärkt werde zur Kirche zu gehören und in
ihr willkommen zu sein.
Sie könnten – falls sie es wünschen – von der Kirche Begleitung und Beistand
erhalten, erklärt der Bischof weiter: Solange keine Trauung möglich sei, könne den Konkubinierenden
jedoch die Heilige Kommunion nicht gespendet werden.
Die Kirche verweigert wiederverheirateten Geschiedenen
die Heilige Kommunion, weil diese im Zustand der Todsünde verharren und sich damit nach der Lehre der
Kirche und dem Zeugnis des Evangeliums vom Leib Christ getrennt haben.
Die Erfahrung habe im konkreten
Anlaßfall bestätigt – so der Bischof weiter –, daß eine liturgische Feier „für die ‘Hochzeitsgesellschaft’
fast unvermeidlich zu Fehlinterpretationen Anlaß gibt, auch wenn die Feier noch so gut geplant und gemeint
ist“.
Gerade deshalb sei im Apostolischen Schreiben Johannes Pauls II. „Familiaris Consortio“ das Verbot
ausgesprochen, „aus welchem Grund oder Vorwand auch immer, sei er auch pastoraler Natur, für Geschiedene,
die sich wieder verheiraten, irgendwelche liturgischen Handlungen vorzunehmen“.
Dieses Schreiben enthalte
die wesentlichen, auch heute gültigen Richtlinien.
Rat sei auch in der 2002 von der Glaubenskongregation
für alle Diözesen Österreichs approbierten „Orientierungshilfe für geschiedene und wiederverheiratete
geschiedene Gläubige“ zu finden:
„Erlaubt ist privates Gebet für die einzelnen Partner, für ihren
Glaubens- und Bekehrungsweg, für die Kinder usw. Man kann ihnen auch anraten, eine private Wallfahrt
(ohne besonderen Gottesdienst) oder Ähnliches zu unternehmen.“
Es sei ihm – so Bischof Küng – bewußt,
daß die konkreten Situationen manchmal für alle Beteiligten, auch für die Verwandten und den Priester
schwierig und oft schmerzhaft seien.
Nach der Erklärung des Bischofs bleibt weiterhin unklar, welche
die genaue Natur der öffentlichen Zeremonie war, die für das Konkubinatspaar Grasser-Swarovski in der
Kirche von Weissenstein durchgeführt wurde.
Auf der Webseite ‘wiederverheiratete.at’ wird die Pfarrei
Weißenkirchen in einer Liste von Pfarreien des Bistums St. Pölten geführt, in denen offenbar die Kommunionspendung
an Wiederverheiratete möglich ist.
Die Zuverlässigkeit dieser Liste ist allerdings unklar, weil dort
fast alle Pfarreien der Diözese aufgeführt sind, auch einige, wo die Pfarrer in der Predigt ausdrücklich
darauf hinweisen, daß wiederverheiratete Geschiedene nicht zur Kommunion zugelassen sind.
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Palma 11:29:02 | Dienstag, 1. November 2005