Familie
Lückenhafte Erklärung
Gestern schrieb der Bischof von St. Pölten seinen Priestern einen Brief. Er spricht darin von mißbräuchlich durchgeführten kirchlichen Segnungsfeiern für wiederverheiratete Geschiedene. Damit reagierte der Oberhirte auf einen jüngsten Skandal in seiner Diözese.
(kreuz.net, St. Pölten) In seinem Schreiben bezieht sich Bischof Klaus Küng auf eine angebliche Segnung der kirchlich illegitimen Liaison des österreichischen Finanzministers Karl-Heinz Grasser mit der Tiroler Millionenerbin Fiona Swarovski.

Die beiden ließen sich am 22. Oktober in Weißenkirchen in der niederösterreichischen Wachau zivilrechtlich trauen. Beide sind bereits verheiratet. Das Paar begab sich nach der zivilen Zeremonie in die örtliche Pfarrkirche, die der Diözese St. Pölten unterstellt ist.

Bischof Küng erinnert in seinem Brief an die geltende kirchliche Norm, wonach für zivil getraute Paare, die kirchlich nicht heiraten können, keine „liturgischen Handlungen“ vorgenommen werden dürfen.

Er erklärt ferner, daß die mediale Darstellung bei der Zeremonie für Grasser und Frau Swarovski eine „gewisse“ Verwirrung hervorgerufen habe.

Entgegen einiger Presseberichte sei dabei keine Heilige Messe gefeiert worden. Es habe keine Ringsegnung gegeben. Das „Hochzeitspaar“ – die Anführungszeichen stammen vom Bischof selber – sei auch nicht „speziell“ gesegnet worden.

Grasser und Frau Swarovski hätten bei der kirchlichen Feier nicht wie bei einer kirchlichen Hochzeit auf besonderen Sitzen, sondern in der ersten Bankreihe Platz genommen.

„Es darf weiters als sicher angenommen werden“, vermutet der Bischof: „Alle Beteiligten wußten, daß in Anbetracht der persönlichen Situation des Paares keine ‘kirchliche Segnung’ möglich ist; eine solche wurde auch nicht angestrebt.“

Grundsätzlich sei es ihm ein Anliegen, daß auch jenen, die sich in Bezug auf ihre familiären Verhältnisse in einer irregulären Situation befinden, das Bewußtsein gestärkt werde zur Kirche zu gehören und in ihr willkommen zu sein.

Sie könnten – falls sie es wünschen – von der Kirche Begleitung und Beistand erhalten, erklärt der Bischof weiter: Solange keine Trauung möglich sei, könne den Konkubinierenden jedoch die Heilige Kommunion nicht gespendet werden.

Die Kirche verweigert wiederverheirateten Geschiedenen die Heilige Kommunion, weil diese im Zustand der Todsünde verharren und sich damit nach der Lehre der Kirche und dem Zeugnis des Evangeliums vom Leib Christ getrennt haben.

Die Erfahrung habe im konkreten Anlaßfall bestätigt – so der Bischof weiter –, daß eine liturgische Feier „für die ‘Hochzeitsgesellschaft’ fast unvermeidlich zu Fehlinterpretationen Anlaß gibt, auch wenn die Feier noch so gut geplant und gemeint ist“.

Gerade deshalb sei im Apostolischen Schreiben Johannes Pauls II. „Familiaris Consortio“ das Verbot ausgesprochen, „aus welchem Grund oder Vorwand auch immer, sei er auch pastoraler Natur, für Geschiedene, die sich wieder verheiraten, irgendwelche liturgischen Handlungen vorzunehmen“.

Dieses Schreiben enthalte die wesentlichen, auch heute gültigen Richtlinien.

Rat sei auch in der 2002 von der Glaubenskongregation für alle Diözesen Österreichs approbierten „Orientierungshilfe für geschiedene und wiederverheiratete geschiedene Gläubige“ zu finden:

„Erlaubt ist privates Gebet für die einzelnen Partner, für ihren Glaubens- und Bekehrungsweg, für die Kinder usw. Man kann ihnen auch anraten, eine private Wallfahrt (ohne besonderen Gottesdienst) oder Ähnliches zu unternehmen.“

Es sei ihm – so Bischof Küng – bewußt, daß die konkreten Situationen manchmal für alle Beteiligten, auch für die Verwandten und den Priester schwierig und oft schmerzhaft seien.

Nach der Erklärung des Bischofs bleibt weiterhin unklar, welche die genaue Natur der öffentlichen Zeremonie war, die für das Konkubinatspaar Grasser-Swarovski in der Kirche von Weissenstein durchgeführt wurde.

Auf der Webseite ‘wiederverheiratete.at’ wird die Pfarrei Weißenkirchen in einer Liste von Pfarreien des Bistums St. Pölten geführt, in denen offenbar die Kommunionspendung an Wiederverheiratete möglich ist.

Die Zuverlässigkeit dieser Liste ist allerdings unklar, weil dort fast alle Pfarreien der Diözese aufgeführt sind, auch einige, wo die Pfarrer in der Predigt ausdrücklich darauf hinweisen, daß wiederverheiratete Geschiedene nicht zur Kommunion zugelassen sind.
      
24 Lesermeinungen
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#25   Stimme aus dem Tradiland   10:11:11 | Donnerstag, 3. November 2005
Unnötige Streitereien…
@ Tomasino:
Ja, diese Einladung zur Teilnahme „am kirchlichen Geschehen“ ist in der praktizierten Weise ein Ärgernis. Grundsätzlich bedeutet Exkommunikation aber keinen gänzlichen Ausschluß aus der Kirche.
Nach Beendigung der Sünde, Reue und Sündenvergebung (Beichte) ist keine „Wiederaufnahme“ erforderlich. Zusätzlich ist man außerdem Mitglieder der Körperschaft öff. Rechts als Kirchenbeitragsgemeinschaft. Dort muß man konkret austreten, wenn man nicht mehr zahlen will.
…man verzichtet auf eine Partnerschaft nach der staatl. Scheidung…staatl. scheiden.
Es gibt noch weitere Lösungen: a) Die Annullierung einer ungültigen Scheinehe, b) die Trennung von Tisch und Bett in der zweiten Beziehung, c) die schwierigste aller Lösungen (die aber öfter praktiziert wird, als man glaubt): Das Zusammenleben „wie Bruder und Schwester“. In einem solchen Fall kommt es allerdings regelmäßig zu Ärgernissen, weil diese Vorgangsweise niemand nachprüfen kann.
@ MilesChristi: Man sollte niemanden duzen, der es nicht will; in diesem Forum ist „per Du“ nicht die Regel.
In der Sache (MilesChristi vs. Trottel unter Beteiligung weiterer): Die Wiederverheiratung bei aufrechter Ehe ist nie eine gute Tat, sondern eine schwere Sünde. Ebenso schwerwiegend ist der Kommunionempfang in Zustand schwerer Sünde.
Die kirchliche Lehre ist klar: Man kann aber als Außenstehender nicht immer alles beurteilen – siehe die oben skizzierten Lösungsmöglichkeiten.
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#24   Le Trot   22:45:57 | Mittwoch, 2. November 2005
@Miles_???
MilesChristi: An den Trottel
Ich werde dich nicht siezen, denn:
a) das ist Usus in INternet-Foren;
b) ich reserviere das Sie eher für Menschen, die mir Respekt einfließen, und zu denen gehörst du nicht.
Was denn nun ? A oder B, wobei ich nie den Anspruch an mich erhoben habe Ihnen Respekt einflössen zu wollen.
Anscheinend gehörst du zu den seltsamen Wesen, die ihre Genugtuung beim Beobachten des Leidens anderer Menschen bekommen – deine Art der sexuellen Befriedigung? Auch das ist nicht christlich.
Nun, diese freche Bemerkung primitivsten Denkens entspringt der gleichen Quelle aus der Sie auch die Bezeichnung „Vollidiot“ gezaubert haben. Eine christliche Quelle ist das nicht. Ich sehe Ihnen das grossherzig nach ( es ist vergeben ), da es Ihnen mit Sicherheit bald leid tun wird und Sie sich momentan in einem Ausnahmezustand befinden, dessen Ursache in Ihrem persönlichen Umfeld zu finden ist.
Da ich mich mit solchen Wesen nicht so gerne unterhalten, denn das ist Zeitverschwendung, ist dies meine letzte Meldung in dieser Sache. Mach weiter so, wie du denkst.
Das sowieso und da es Ihr letzter Beitrag an mich war hat sich das mit dem „Sie“ auch erledigt.
Eines Tages wirst du erwachsen und kluger sein.
Na, so erwachsen können Sie auch nicht sein, solange Sie es noch nötig haben für Murmelspiele auf Roxio Werbung zu machen.
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#22   Le Trot   21:02:40 | Mittwoch, 2. November 2005
@stimme aus wien
Ich wiederhole hier meine Wortmeldung an Herrn Trottel:
Ich nehme es zur Kenntnis.
Also, in Anlehnung an das Wort Gottes gibt es auch andere Lösungsmodelle, als die der Kath. Kirche.
Ja, es gibt noch viele dämonisch inspirierte Lösungsmodelle. Eines davon hier … www.frauenbund.ch/…Geschiedenkirche.PDF *.pdf
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#21   MilesChristi   21:01:47 | Mittwoch, 2. November 2005
An den Trottel
Ich werde dich nicht siezen, denn:
a) das ist Usus in INternet-Foren;
b) ich reserviere das Sie eher für Menschen, die mir Respekt einfließen, und zu denen gehörst du nicht.
Anscheinend gehörst du zu den seltsamen Wesen, die ihre Genugtuung beim Beobachten des Leidens anderer Menschen bekommen – deine Art der sexuellen Befriedigung ? Auch das ist nicht christlich.
Natürlich denke ich daß wiederverheiratete Geschiedene NICHT zur Kommunion zugelassen werden können, solange sie „Bettgemeinschaft“ mit ihren neuen Partnern haben. Aber das gibt mir kein Recht, über das LEIDEN dieser Menschen zu urteilen. Und das tust du.
Da ich mich mit solchen Wesen nicht so gerne unterhalten, denn das ist Zeitverschwendung, ist dies meine letzte Meldung in dieser Sache. Mach weiter so, wie du denkst. Eines Tages wirst du erwachsen und kluger sein.
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#20   Stimme aus Wien   17:20:02 | Mittwoch, 2. November 2005
Zur Anatomie einer Diskussion
Es scheint symptomatisch für dieses Forum zu sein, Wortmeldungen die Einem nicht in den Kram passen, einfach zu ignorieren. Tut mir leid, ich will es nicht dabei lassen. Ich wiederhole hier meine Wortmeldung an Herrn Trottel:
Ich würde Ihrer radikalen Einstellung ohne weiteres zustimmen, würde ich die Praxis der Orthodoxie und die Einstellung der lateinischen Kirche zu dieser Praxis nicht kennen.Nun, obwohl die Orthodoxie ein radikaleres Verständnis der Ehe als die Kath. Kirche hat – gibt es dort die Praxis der legalen Zweit- oder Drittehe. Und die Kath. Kirche hatte diese Praxis nie verurteilt (weder vor, noch nach dem 2. Vatikanum) oder diese zweite oder dritte Partnerschaft als illegal angesehen.
Also, in Anlehnung an das Wort Gottes gibt es auch andere Lösungsmodelle, als die der Kath. Kirche.
Das war zwar schon mal zu lesen, erhielt aber keine Rückmeldung. Ich glaube, würde mir Herr Trottel zustimmen, so wären seine weitere Meldungen sinnlos.
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#19   Le Trot   15:00:58 | Mittwoch, 2. November 2005
@Herrn Benedikt – Teil 2
Der Ausschluss vom Empfang der Kommunion macht einen Gläubigen nicht gleich zum Asozialen oder Aussätzigen. Man sollte da nicht so hochmütig daherkommen.
Schön, dass wir darin übereinstimmen, dass ehebrecherische Sünder vom Empfang der Kommunion ausgeschlossen sind und somit nicht in voller Gemeinschaft stehen und der Gemeinschaft und dem Leib Christi schaden, wenn sie dennoch, wie von Rosa von Lima beschrieben zum Kommunionempfang schreiten. Dieses Verhalten ist dann nicht nur asozial, sondern auch hochmütig, wenig vorbildlich, ignorant, antichristlich und zerstörend.
Tun Sie, werter Benedikt nicht so selten dämlich, als wenn die geschiedenen, wiederverheirateten Papierkatholiken nicht wüssten was sie tun. Man muss nicht nur vom Opfer reden, sondern es dann auch bereit sein zu erbringen. Das heisst im konkreten Fall = keine zweite Ehe nach einer Scheidung, – aus Liebe zum HERRN !
Denn Hochmut kommt bekanntlich vor dem Fall.
Abwarten, wohin derjenige fällt, der andere in ihrem Irrtum bestärkt oder denselben versucht schönzureden. BASTA !
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#18   Benedikt   14:57:53 | Mittwoch, 2. November 2005
@ Trottel: Gerne
Und:
Schon wieder tun Sie so, wie Ihr Leidensbruder Miles…???, als wenn der/die Wiederverheiratete zu dämlich wären so wissen, was er/sie tut. Er/sie sollten abwägen, ob ihnen die volle Bettgemeinschaft oder die volle Gemeinschaft mit der Kirche mehr bedeutet.
1. Was meinen Sie mit Leidensbruder?
2. Wo habe ich bestritten, dass der Wiederverheiratete das nicht weiß.
3. Die Dinge liegen etwas schwieriger, als Sie sich das in Ihrer theoretischen Gedankenwelt zurecht gelegt haben.
Eine Mutter mit 6 Kindern, der der Mann davon gelaufen ist, soll die etwa die Kinder allein durchbringen müssen? Da wurde schon immer ein neuer Mann angelacht… und das werden keine Josefsehen gewesen sein.
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#17   Le Trot   14:47:00 | Mittwoch, 2. November 2005
@Herrn Benedikt – Teil 1
Kommen Sie doch einmal herunter von Ihrem eigenen hohen Roß, Ihre Hochnäsigkeit ist ja kaum zu ertragen.
Dann üben Sie Verzicht und ignorieren meine Beiträge oder bringen Sie es als Opfer dar, wenn Sie sie gelesen haben.
Im Übrigen glaube ich nicht, dass MilesChristi sich als Anhänger der FSSPX über Wiederverheiratete in der Kommunionbank freut.
Na, sitzen dürfen sie da ruhig und darüber darf er sich auch freuen. Nur keine Kommunion empfangen.
Auch Sie werter Trottel werden aber in Ihrem Leben noch erkennen, dass plumpes „Hau den Sünder“ nicht immer zielführend ist.
Der uneinsichtige, ehebrecherische Kommunionräuber wird auch den liebevollsten Hinweis immer als Prügel bezeichnen. Die Wahrheit bereitet dem Uneinsichtigen oftmals erhebliche Schmerzen.
Über die Ehebrecherin sagte schon der Herr: … Woher wissen Sie, wieviel Schuld beim Wiederverheirateten konkret liegt?
Schon wieder tun Sie so, wie Ihr Leidensbruder Miles…???, als wenn der/die Wiederverheiratete zu dämlich wären so wissen, was er/sie tut. Er/sie sollten abwägen, ob ihnen die volle Bettgemeinschaft oder die volle Gemeinschaft mit der Kirche mehr bedeutet. Beides geht nicht.
–---------
Kann bitte jemand einen Punktkommentar abgegeben, damit ich Teil 2 noch loswerde? – Danke !
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#16   Benedikt   13:24:27 | Mittwoch, 2. November 2005
@ Trottel
Kommen Sie doch einmal herunter von Ihrem eigenen hohen Roß, Ihre Hochnäsigkeit ist ja kaum zu ertragen.
Im Übrigen glaube ich nicht, dass MilesChristi sich als Anhänger der FSSPX über Wiederverheiratete in der Kommunionbank freut.
Auch Sie werter Trottel werden aber in Ihrem Leben noch erkennen, dass plumpes „Hau den Sünder“ nicht immer zielführend ist. Über die Ehebrecherin sagte schon der Herr: „Wer von euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein.“ In diesem Sinne sollte man Wiederverheiratung zwar nicht gutheißen (auch der Herr hat ja durch seine Worte nicht den Ehebruch erlaubt), aber man sollte demjenigen schon etwas feinfühliger entgegen kommen. Woher wollen Sie die konkreten Trennungsgründe kennen? Woher wissen Sie, wieviel Schuld beim Wiederverheirateten konkret liegt? Der Ausschluss vom Empfang der Kommunion macht einen Gläubigen nicht gleich zum Asozialen oder Aussätzigen. Man sollte da nicht so hochmütig daherkommen. Denn Hochmut kommt bekanntlich vor dem Fall.
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#15   Stimme aus Wien   08:28:59 | Mittwoch, 2. November 2005
Trottel
Ich würde Ihrer radikalen Einstellung ohne weiteres zustimmen, würde ich die Praxis der Orthodoxie und die Einstellung der lateinischen Kirche zu dieser Praxis nicht kennen.
Nun, obwohl die Orthodoxie ein radikaleres Verständnis der Ehe als die Kath. Kirche hat – gibt es dort die Praxis der legalen Zweit- oder Drittehe. Und die Kath. Kirche hatte diese Praxis nie verurteilt (weder vor, noch nach dem 2. Vatikanum) oder diese zweite oder dritte Partnerschaft als illegal angesehen.
Also, in Anlehnung an das Wort Gottes gibt es auch andere Lösungsmodelle, als die der Kath. Kirche.
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#14   Le Trot   06:40:11 | Mittwoch, 2. November 2005
@miles_???
Ich finde einfach witzig,…
Na, dann hatten Sie ja was zu lachen.
… wenn es gerade mirvorgeworfen wird, dem Zeitgeist nachzulaufen…
Aha, der Herr hält sich für etwas besonderes.
Ja, da bei Ihnen geradezu die Freudenglocken läuten zu scheinen, wenn Sie ein geschiedenes, wiederverheiratetes papierkatholisches Päärchen an der Kommunionbank sehen.
Nein, Trottel, du hast vom Leben keine Ahnung; ich hoffe für dich, daß du dich in so einer Situation nie wiederfindest.
Machen Sie sich keine Sorgen, – Herr Miles_??? Sie würden mich mit Sicherheit nicht an der Kommunionbank sehen, wenn ich mich jemals in solch einer Situation befinden sollte.
P.S. Ihren Vollidioten finde ich nicht weiter störend, aber wenn Sie Ihr plumpes Geduze lassen könnten, wäre ich Ihnen wirklich sehr dankbar. Aber das wird Sie wahrscheinlich einen grösseren inneren Kraftakt kosten.
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#13   Benedikt   01:13:33 | Mittwoch, 2. November 2005
Zeitgeist
Ich finde einfach witzig, wenn es gerade mir vorgeworfen wird, dem Zeitgeist nachzulaufen…
Ich konnte mir ein Grinsen auch nicht verkneifen ;-))). Da siehst du mal, wie schnell das geht, Namensvetter :-).
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#12   MilesChristi   21:04:41 | Dienstag, 1. November 2005
trottelhaft
Ja, die Arroganz ist eindeutig da, sie ist bei dir nicht zu leugnen. Wie auch immer.
Ich finde einfach witzig, wenn es gerade mir vorgeworfen wird, dem Zeitgeist nachzulaufen…
Nein, Trottel, du hast vom Leben keine Ahnung; ich hoffe für dich, daß du dich in so einer Situation nie wiederfindest.
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#11   Le Trot   20:00:05 | Dienstag, 1. November 2005
@miles_christi
Ich wiederhole: es gibt viele gläubige Katholiken, die unschuldig geschieden sind.
Ihre Entschuldigung können Sie sich an den Hut stecken, da mich Ihr Vollidiot nicht getroffen hat. Es steht Ihnen frei diese Bemerkung so oft es Ihnen beliebt zu wiederholen. Es wird immer auf Sie zurückfallen. Das dürfen Sie jetzt wiederrum als Arroganz werten.
Nur in Ihrer Erregung haben Sie einiges durcheinandergeworfen. Ich stimme Ihrem obigen Text gerne zu und ergänze es …
Der unschuldig geschiedene Katholik bleibt so lange unschuldig, bis er wieder eine Ehe eingeht. Das weiss der Katholik. Das wusste der Katholik schon bevor er die erste Ehe einging.
Nur gibt es in unser Zeit eine Typus Catholicus dem dieses Thema, – der Unauflöslichkeit der Ehe erst dann bewusst wird, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Mit Ihrem restlichen Gequatsche reden Sie dem Zeitgeist nach dem Maul. Was Sie als Herablassung bezeichnen, ist eine Klarheit an der es vor der Ehe in Gespräch und religiöser Unterweisung mangelt. Dann käme es erst garnicht so weit.
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#10   MilesChristi   19:26:24 | Dienstag, 1. November 2005
@ Rosa
Belehrung akzeptiert; ich nehme das „Vollidiot“ zurück und bitte beim Trottel um Entschuldigung.
Es ärgert mich nur wenn Leute, die offensichtlich keine Ahnung von den Nöten anderer (gläubigen!) Menschen haben, sie herablassend behandeln. Ich wiederhole: es gibt viele gläubige Katholiken, die unschuldig geschieden sind. Diese Ehen sind in den meisten Fällen gültig, d.h. eine Annulierung kommt nicht in Frage. Ich habe ein großes Mitgefühl für sie, und weiß, daß nicht jeder in der Lage ist, engelsgleich zu leben.
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#9   Rosa von Lima   18:44:13 | Dienstag, 1. November 2005
@Miles Christi
Aber, aber Miles Christi, bitte nicht in diesem Ton! Das passt nun wirklich nicht zu diesem christlichen Forum. Jeder, auch Trottel, hat das Recht, hier seine Meinung zu äussern, ohne sofort als Vollidiot dargestellt zu werden.
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#8   MilesChristi   17:53:51 | Dienstag, 1. November 2005
@Trottel
Du machst deinem Nick volle Ehren. Du hast keine Ahnung von dem was du sprichst: entweder bist du ein agent provocateur, ein pubertierender Junge oder ein Vollidiot.
Es gibt sicherlich viele ernsthafte Katholiken, die in einer sündhaften Beziehung („wiederverheiratete Geschiedene“) leben, und denen es sehr bewußt ist, in welchem Zustand sie sich befinden, und sie leiden darunter. Nicht jeder ist in der Lage, für immer keusch zu leben. Nicht jeder befindet sich aus eigener Schuld in der Lage eines Geschiedenen.
Du Trottel, du solltest etwas von deiner Arroganz und Lieblosigkeit verlieren. Es ist besser für dich.
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#7   Rosa von Lima   17:00:58 | Dienstag, 1. November 2005
@Trottel
Doch, doch, solche gibt’s. In unserer Pfarrei kenne ich nicht weniger als 5 solcher Paare, welche dann jeden Sonntag seelenruhig zur hl. Kommunion marschieren…
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#6   Le Trot   16:50:06 | Dienstag, 1. November 2005
@inderwld
Wiederverheiratet Geschiedene sind nicht exkomuniziert. Sie sind nur nicht zum Sakrament der Eucharistie nicht zugelassen, da sie sich dauerhaft in einer schweren Sünde befinden, für die es keine Lossprechung gibt. Wenn sie Ihr sündhaftes Leben aufgeben, bereuen und in der Beichte vor Gott bekennen, dann können sie die Absolution empfangen und wieder zur Kommunion gehen.
Nun tun Sie mal nur nicht so, als hätten wiederverheiratete Geschiedene, davon ausgehend, dass es sich um Katholiken handelt, ein grosses Interesse an voller Gemeinschaft mit der Kirche. Von daher nehmen die so Handelnden mit Sicherheit die Tatstrafe der Exkommunikation eher mit einem bescheidenem Achselzucken auf, denn mit grossem Bedauern. Wer sich dauerhaft in einem Zustand der schweren Schuld befindet und diese Schuld in jedem sündhaften Geschlechtsakt vermehrend besiegelt, – ist draussen. BASTA !
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#5   Inderwld   16:41:04 | Dienstag, 1. November 2005
Nicht exkomuniziert
Wiederverheiratet Geschiedene sind nicht exkomuniziert. Sie sind nur nicht zum Sakrament der Eucharistie nicht zugelassen, da sie sich dauerhaft in einer schweren Sünde befinden, für die es keine Lossprechung gibt. Wenn sie Ihr sündhaftes Leben aufgeben, bereuen und in der Beichte vor Gott bekennen, dann können sie die Absolution empfangen und wieder zur Kommunion gehen.
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#4   Rosa von Lima   16:28:17 | Dienstag, 1. November 2005
Erste Ehe für immer!
Ich kenne eine sehr religiöse Frau, welche sich staatlich scheiden liess, weil ihr Mann fremdgegangen ist. Aber sie wird aus kirchlichen Gründen nie mehr eine Ehe eingehen. Sie betrachtet ihre erste Ehe immer noch vor Gott als gültig. Dadurch kann sie ja auch zu den hl. Sakramenten gehen.
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#3   Palma   11:29:02 | Dienstag, 1. November 2005
Wer wird hier verhöhnt?
Die Ehe ist ein Geschenk,Sakrament des Herrn.
„Wiederverheiratete“ verhöhnen durch Verletzung dieses Geschenkes den Herrn. Das ist der Punkt.
Wer sich von den Sakramenten entfernt, erntet Unheil.
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#2   Tomasino   10:43:27 | Dienstag, 1. November 2005
Viele Worte und keine Taten
Beim Lesen der Stellungnahme des Bischofs zur Segnung des „Paares“ ist man auch gleich der Überzeugung, dass auf die kirchlich illegitime Segnung keine kirchenrechtliche Folge eintreten wird.
Ich empfinde es aber fast als Verhönung der Wiederverheirateten Geschiedenen, wenn die Kirche sie einerseits exkommuniziert und andererseits zur Teilnahme am kirchlichen Geschehen einlädt. Verzeihung, Vergebung und Gnadenerhalt sind ja wohl doch ausgeschlossen. Es sei denn man verzichtet auf eine Partnerschaft nach der staatl. Scheidung oder man lässt sich wieder aus dem sog, Konkubinat staatl. scheiden.
Eine Zumutung und fast eine Schizophrenie, denn oft ist eine Scheidung aus kirchlich verbundener Ehe ein Ausweg aus Leiden, Qual, psychischen Terror und Machtanspruch über die Kinder. Oft steht auch ein oder mehrere Ehebrüche eines Partners als Grund dahinter.
Trotzdem kein Verständnis der Kirche?
Wird eine Lösung kirchlich nicht angestrebt, weil Zölibatäre diese Ehesituation nicht nachempfinden können?
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#1   Niclaas   09:46:14 | Dienstag, 1. November 2005
Das Ärgernis bis zur Unkenntlichkeit einschäumen
Das war wohl die Absicht in der Außenwirkung dieses Schreibens.
Die eigentliche Zielgruppe der Priester weiß längst um die Grenzen bei den »wiederverheirateten Geschiedenen«. Mit der kirchlichen Aktivität unmittelbar nach der Ziviltrauung sind diese dem Sinn nach eindeutig überschritten worden.
Damit müßte es disziplinarische Maßregelungen gegen den Pfarrer von Weißenkirchen geben. Dem öffentlichen Druck zu entgehen, der dadurch entstünde, ist eigentliches Ziel dieses Schreibens.
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