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Dienstag, 1. November 2005 09:15
Lückenhafte Erklärung
Gestern schrieb der Bischof von St. Pölten seinen Priestern einen Brief. Er spricht darin von mißbräuchlich durchgeführten kirchlichen Segnungsfeiern für wiederverheiratete Geschiedene. Damit reagierte der Oberhirte auf einen jüngsten Skandal in seiner Diözese.
(kreuz.net, St. Pölten) In seinem Schreiben bezieht sich Bischof Klaus Küng auf eine angebliche Segnung der kirchlich illegitimen Liaison des österreichischen Finanzministers Karl-Heinz Grasser mit der Tiroler Millionenerbin Fiona Swarovski.

Die beiden ließen sich am 22. Oktober in Weißenkirchen in der niederösterreichischen Wachau zivilrechtlich trauen. Beide sind bereits verheiratet. Das Paar begab sich nach der zivilen Zeremonie in die örtliche Pfarrkirche, die der Diözese St. Pölten unterstellt ist.

Bischof Küng erinnert in seinem Brief an die geltende kirchliche Norm, wonach für zivil getraute Paare, die kirchlich nicht heiraten können, keine „liturgischen Handlungen“ vorgenommen werden dürfen.

Er erklärt ferner, daß die mediale Darstellung bei der Zeremonie für Grasser und Frau Swarovski eine „gewisse“ Verwirrung hervorgerufen habe.

Entgegen einiger Presseberichte sei dabei keine Heilige Messe gefeiert worden. Es habe keine Ringsegnung gegeben. Das „Hochzeitspaar“ – die Anführungszeichen stammen vom Bischof selber – sei auch nicht „speziell“ gesegnet worden.

Grasser und Frau Swarovski hätten bei der kirchlichen Feier nicht wie bei einer kirchlichen Hochzeit auf besonderen Sitzen, sondern in der ersten Bankreihe Platz genommen.

„Es darf weiters als sicher angenommen werden“, vermutet der Bischof: „Alle Beteiligten wußten, daß in Anbetracht der persönlichen Situation des Paares keine ‘kirchliche Segnung’ möglich ist; eine solche wurde auch nicht angestrebt.“

Grundsätzlich sei es ihm ein Anliegen, daß auch jenen, die sich in Bezug auf ihre familiären Verhältnisse in einer irregulären Situation befinden, das Bewußtsein gestärkt werde zur Kirche zu gehören und in ihr willkommen zu sein.

Sie könnten – falls sie es wünschen – von der Kirche Begleitung und Beistand erhalten, erklärt der Bischof weiter: Solange keine Trauung möglich sei, könne den Konkubinierenden jedoch die Heilige Kommunion nicht gespendet werden.

Die Kirche verweigert wiederverheirateten Geschiedenen die Heilige Kommunion, weil diese im Zustand der Todsünde verharren und sich damit nach der Lehre der Kirche und dem Zeugnis des Evangeliums vom Leib Christ getrennt haben.

Die Erfahrung habe im konkreten Anlaßfall bestätigt – so der Bischof weiter –, daß eine liturgische Feier „für die ‘Hochzeitsgesellschaft’ fast unvermeidlich zu Fehlinterpretationen Anlaß gibt, auch wenn die Feier noch so gut geplant und gemeint ist“.

Gerade deshalb sei im Apostolischen Schreiben Johannes Pauls II. „Familiaris Consortio“ das Verbot ausgesprochen, „aus welchem Grund oder Vorwand auch immer, sei er auch pastoraler Natur, für Geschiedene, die sich wieder verheiraten, irgendwelche liturgischen Handlungen vorzunehmen“.

Dieses Schreiben enthalte die wesentlichen, auch heute gültigen Richtlinien.

Rat sei auch in der 2002 von der Glaubenskongregation für alle Diözesen Österreichs approbierten „Orientierungshilfe für geschiedene und wiederverheiratete geschiedene Gläubige“ zu finden:

„Erlaubt ist privates Gebet für die einzelnen Partner, für ihren Glaubens- und Bekehrungsweg, für die Kinder usw. Man kann ihnen auch anraten, eine private Wallfahrt (ohne besonderen Gottesdienst) oder Ähnliches zu unternehmen.“

Es sei ihm – so Bischof Küng – bewußt, daß die konkreten Situationen manchmal für alle Beteiligten, auch für die Verwandten und den Priester schwierig und oft schmerzhaft seien.

Nach der Erklärung des Bischofs bleibt weiterhin unklar, welche die genaue Natur der öffentlichen Zeremonie war, die für das Konkubinatspaar Grasser-Swarovski in der Kirche von Weissenstein durchgeführt wurde.

Auf der Webseite ‘wiederverheiratete.at’ wird die Pfarrei Weißenkirchen in einer Liste von Pfarreien des Bistums St. Pölten geführt, in denen offenbar die Kommunionspendung an Wiederverheiratete möglich ist.

Die Zuverlässigkeit dieser Liste ist allerdings unklar, weil dort fast alle Pfarreien der Diözese aufgeführt sind, auch einige, wo die Pfarrer in der Predigt ausdrücklich darauf hinweisen, daß wiederverheiratete Geschiedene nicht zur Kommunion zugelassen sind.
Alle Lesermeinungen anzeigen 6 von 25 Lesermeinungen:
Donnerstag, 3. November 2005 10:11
Stimme aus dem Tradiland: Unnötige Streitereien…
@ Tomasino:

Ja, diese Einladung zur Teilnahme „am kirchlichen Geschehen“ ist in der praktizierten Weise ein Ärgernis. Grundsätzlich bedeutet Exkommunikation aber keinen gänzlichen Ausschluß aus der Kirche.

Nach Beendigung der Sünde, Reue und Sündenvergebung (Beichte) ist keine „Wiederaufnahme“ erforderlich. Zusätzlich ist man außerdem Mitglieder der Körperschaft öff. Rechts als Kirchenbeitragsgemeinschaft. Dort muß man konkret austreten, wenn man nicht mehr zahlen will.

…man verzichtet auf eine Partnerschaft nach der staatl. Scheidung…staatl. scheiden.

Es gibt noch weitere Lösungen: a) Die Annullierung einer ungültigen Scheinehe, b) die Trennung von Tisch und Bett in der zweiten Beziehung, c) die schwierigste aller Lösungen (die aber öfter praktiziert wird, als man glaubt): Das Zusammenleben „wie Bruder und Schwester“. In einem solchen Fall kommt es allerdings regelmäßig zu Ärgernissen, weil diese Vorgangsweise niemand nachprüfen kann.

@ MilesChristi: Man sollte niemanden duzen, der es nicht will; in diesem Forum ist „per Du“ nicht die Regel.

In der Sache (MilesChristi vs. Trottel unter Beteiligung weiterer): Die Wiederverheiratung bei aufrechter Ehe ist nie eine gute Tat, sondern eine schwere Sünde. Ebenso schwerwiegend ist der Kommunionempfang in Zustand schwerer Sünde.

Die kirchliche Lehre ist klar: Man kann aber als Außenstehender nicht immer alles beurteilen – siehe die oben skizzierten Lösungsmöglichkeiten.
Mittwoch, 2. November 2005 22:45
Le Trot: @Miles_???
MilesChristi: An den Trottel
Ich werde dich nicht siezen, denn:

a) das ist Usus in INternet-Foren;
b) ich reserviere das Sie eher für Menschen, die mir Respekt einfließen, und zu denen gehörst du nicht.


Was denn nun ? A oder B, wobei ich nie den Anspruch an mich erhoben habe Ihnen Respekt einflössen zu wollen.

Anscheinend gehörst du zu den seltsamen Wesen, die ihre Genugtuung beim Beobachten des Leidens anderer Menschen bekommen – deine Art der sexuellen Befriedigung? Auch das ist nicht christlich.

Nun, diese freche Bemerkung primitivsten Denkens entspringt der gleichen Quelle aus der Sie auch die Bezeichnung „Vollidiot“ gezaubert haben. Eine christliche Quelle ist das nicht. Ich sehe Ihnen das grossherzig nach ( es ist vergeben ), da es Ihnen mit Sicherheit bald leid tun wird und Sie sich momentan in einem Ausnahmezustand befinden, dessen Ursache in Ihrem persönlichen Umfeld zu finden ist.

Da ich mich mit solchen Wesen nicht so gerne unterhalten, denn das ist Zeitverschwendung, ist dies meine letzte Meldung in dieser Sache. Mach weiter so, wie du denkst.

Das sowieso und da es Ihr letzter Beitrag an mich war hat sich das mit dem „Sie“ auch erledigt.

Eines Tages wirst du erwachsen und kluger sein.

Na, so erwachsen können Sie auch nicht sein, solange Sie es noch nötig haben für Murmelspiele auf Roxio Werbung zu machen.
Mittwoch, 2. November 2005 22:43
trotteldeluxe †: Von der Redaktion entfernt
Mittwoch, 2. November 2005 21:02
Le Trot: @stimme aus wien
Ich wiederhole hier meine Wortmeldung an Herrn Trottel:

Ich nehme es zur Kenntnis.

Also, in Anlehnung an das Wort Gottes gibt es auch andere Lösungsmodelle, als die der Kath. Kirche.

Ja, es gibt noch viele dämonisch inspirierte Lösungsmodelle. Eines davon hier … *.pdf
Mittwoch, 2. November 2005 21:01
MilesChristi: An den Trottel
Ich werde dich nicht siezen, denn:

a) das ist Usus in INternet-Foren;
b) ich reserviere das Sie eher für Menschen, die mir Respekt einfließen, und zu denen gehörst du nicht.

Anscheinend gehörst du zu den seltsamen Wesen, die ihre Genugtuung beim Beobachten des Leidens anderer Menschen bekommen – deine Art der sexuellen Befriedigung ? Auch das ist nicht christlich.

Natürlich denke ich daß wiederverheiratete Geschiedene NICHT zur Kommunion zugelassen werden können, solange sie „Bettgemeinschaft“ mit ihren neuen Partnern haben. Aber das gibt mir kein Recht, über das LEIDEN dieser Menschen zu urteilen. Und das tust du.

Da ich mich mit solchen Wesen nicht so gerne unterhalten, denn das ist Zeitverschwendung, ist dies meine letzte Meldung in dieser Sache. Mach weiter so, wie du denkst. Eines Tages wirst du erwachsen und kluger sein.
Mittwoch, 2. November 2005 17:20
Stimme aus Wien: Zur Anatomie einer Diskussion
Es scheint symptomatisch für dieses Forum zu sein, Wortmeldungen die Einem nicht in den Kram passen, einfach zu ignorieren. Tut mir leid, ich will es nicht dabei lassen. Ich wiederhole hier meine Wortmeldung an Herrn Trottel:

Ich würde Ihrer radikalen Einstellung ohne weiteres zustimmen, würde ich die Praxis der Orthodoxie und die Einstellung der lateinischen Kirche zu dieser Praxis nicht kennen.Nun, obwohl die Orthodoxie ein radikaleres Verständnis der Ehe als die Kath. Kirche hat – gibt es dort die Praxis der legalen Zweit- oder Drittehe. Und die Kath. Kirche hatte diese Praxis nie verurteilt (weder vor, noch nach dem 2. Vatikanum) oder diese zweite oder dritte Partnerschaft als illegal angesehen.
Also, in Anlehnung an das Wort Gottes gibt es auch andere Lösungsmodelle, als die der Kath. Kirche.


Das war zwar schon mal zu lesen, erhielt aber keine Rückmeldung. Ich glaube, würde mir Herr Trottel zustimmen, so wären seine weitere Meldungen sinnlos.
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