13:17:17 | Mittwoch, 2. November 2005
(kreuz.net/
Bistum Basel) Die Bistumsleitung dankt für die Einladung zu dieser Wortmeldung. Sie erkennt
darin die Bemühungen der Leitung Ihrer Synode, eine sachliche Ebene für die Erwägungen und Entscheidungen,
die Sie als Synode zu treffen haben, zu schaffen.
Für das Bistum Basel und seine Leitung gilt, daß
in allen Bistumskantonen Verfassungen bestehen und die Kirchgemeinden ihre Kirchgemeindeordnungen haben,
die die Kirchenleitung respektiert.
Die Bistumsleitung hält sich an die Vereinbarungen und an die demokratisch
beschlossenen Verfassungen.
Da wir keine Kenntnis von dem
eben vorgestellten Rechtsgutachten erhalten
konnten, haben Sie sicher Verständnis dafür, daß wir uns hier auf die entsprechenden Artikel der Verfassung
der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft beziehen und darauf vertrauen, daß
sie respektiert werden.
Es ist nicht unsere Aufgabe, hier Rechtsbelehrungen vorzunehmen.
Wir beobachten
mit Ihnen eine Entwicklung, die
bei einem einzelnen Personalproblem ihren Anfang nahm. Trotz allem gilt
weiterhin der Grundsatz für uns, daß ein Personaldossier nicht in der Öffentlichkeit erörtert wird.
Das sind wir unseren Seelsorgenden schuldig.
Eine schwierige Situation ist dadurch entstanden, daß –
man muß fast vermuten mit einer gewissen Strategie –
immer wieder neue Elemente in den letzten Monaten
beigefügt wurden und anscheinend noch immer mehr aus dieser Personalsituation herauszuholen sind.
Hier
die Haltung des Persönlichkeitsschutzes durchzuziehen, ist eine große Herausforderung, zumal sie uns
in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit sehr geschadet hat.
Die Vorwürfe an die Bistumsleitung sind enorm.
Was man aber der Bistumsleitung nicht vorwerfen kann ist, daß sie selbst zu dieser medialen Entwicklung
beigetragen hat, denn sie versuchte in Distanz und mit Ruhe die Vorkommnisse zur Kenntnis zu nehmen, obschon
Provokation auf Provokation folgte.
Der Versuch, objektiv, aber trotzdem unmißverständlich, die kirchliche
Öffentlichkeit aus der Sicht der Bistumsleitung in Kenntnis zu setzen, wurde mit den Pressecommuniqués
vom
18. März, vom
11. April, vom
28. Mai und
29. September gemacht.
Die Briefe des Bischofs vom 28.
Mai, 29. September
und 23. Oktober an die Seelsorgenden des Bistums Basel waren ein weiterer Beitrag, die
tatsächlichen Elemente der Spannung und des Zerwürfnisses mit einem Seelsorger darzustellen.
Wie kann
man nach alldem, und dazu noch nach all den vielen Gesprächen, die der Bischof selbst geführt hat, behaupten,
der Bischof sei in dieser Sache abwesend?
Diese Dokumente haben wir Ihnen direkt zu Ihrer Information
zukommen lassen. Dankbar konnte die Bistumsleitung feststellen, daß die Seelsorgenden großmehrheitlich
diese Form der Information nicht nur schätzten, sondern auch einräumten, daß der Bischof in seiner
schwierigen Lage kaum andere Möglichkeiten gehabt hätte, will er sich weiterhin an den Grundsatz der
Nichtverhandelbarkeit eines Seelsorgenden in der Öffentlichkeit, beziehungsweise seines Personaldossiers
halten.
Damit aber entsprach und entspricht der Bischof und die Bistumsleitung nicht den Erwartungen
der aggressiven Kommunikation, nicht den Erwartungen vieler Medienschaffenden und Medien, und die entsprechenden
Rügen und Qualifikationen blieben über die vergangenen Monate nicht aus.
Wir sind hier bei einem Vorgang,
bei dem es unbedingt darum geht, daß das Selbstverständnis unserer Kirche zum Tragen kommt, den Glauben
der Kirche darzulegen und besorgt zu sein, daß dies immer und überall geschieht.
Dies ist die Sorge
des Bischofs und der Bistumsleitung, dies ist der Auftrag an alle Seelsorgenden, und dabei wirken alle
Glaubenden im Bistum Basel mit.
Dabei machen wir uns auch in diesem Augenblick bewußt und das erkenne
ich auch als Aufgabe, die mir die Synodenleitung zugedacht hat, um was es bei unserer Kirche geht.
Wir
können als Ausgangspunkt das Glaubensbekenntnis nehmen, wo wir die Kirche ja auch bekennen.
Dort sind
die vier Wesenseigenschaften – die eine, heilige, katholische und apostolische – zu erfahren, welche die
Kirche kennzeichnen und sie als wahre Kirche erkenntlich machen.
So wissen wir, daß die Einheit der
Kirche kein bloßes Postulat, kein kirchenorganisatorisches Ziel, nicht etwas ist, das erst künstlich
geschaffen werden müßte. Sie ist in Christus als Frucht des Geistes bereits Wirklichkeit.
Die Gabe
der Einheit ist freilich zugleich eine Aufgabe. Alle Spaltungen im Glauben sind deshalb Widerspruch gegen
den Willen Gottes und die Wirklichkeit Jesu Christi.
Sie sind Ärgernis. Sie verdunkeln das Erscheinungsbild
der Kirche nach außen und versagen der Welt den Dienst der Einheit, des Friedens und der Versöhnung,
der der Kirche aufgetragen ist.
Innerhalb der umgreifenden Einheit – weil sie ja nicht einfach Uniformität
bedeutet in unserer Kirche – ist eine Vielfalt der Verkündigungsweisen, der Gottesdienst- und Frömmigkeitsformen,
der Theologien, der Kirchengesetze, von Formen gesellschaftlichen Engagements und sozialen Diensten möglich,
ja wünschenswert.
Anders könnte die Kirche nicht Menschen aus allen Völkern, Rassen, Kulturen, Sprachen,
Denk- und Lebensformen, vereinigen.
Ließe man aber in der Kirche Unvereinbares nebeneinander stehen
und bestehen, dann würde sich die Einheit der Kirche auflösen.
Die Kirche würde dann ihre Konturen
verlieren und könnte nicht mehr Zeichen für die Welt sein. Die Einheit der Kirche muß aber eine Einheit
in der Wahrheit sein.
Liebe ohne Wahrheit wäre unwahr und unwahrhaftig.
Gerade heute kann kein einzelner
Priester und auch kein einzelner Bischof sein Amt abgesondert und als einzelner hinreichend erfüllen,
sondern nur in der Verbundenheit und in Zusammenarbeit mit den andern, die denselben Dienst ausüben.
Der Bischof hat als erster für die Einheit seiner Kirche einzustehen.
Es ist katholisches Verständnis,
daß hier ein Modell der sichtbaren Einheit vorliegt. Denn die Bemühung muß sein, daß dieser Dienst
an der Wahrheit und der Einheit, durch die Verkündigung, in den Sakramenten, auch effektiv wird.
In
diesem Dienst steht die Verfassung der katholischen Kirche, die vorsieht, daß alle Seelsorgenden im Auftrag
ihres Bischofs arbeiten und dies bei ihrer Indienstnahme dem Bischof persönlich versprechen. Auf dieser
Grundlage erteilt der Bischof die Missio canonica.
Von diesem Verständnis werden wir nicht abweichen
dürfen, was immer geschehen mag.
Die Bistumsleitung versteht ihren Einsatz im Dienst an den Glaubenden
und für alle Glaubenden im Bistum Basel.
Dabei trägt sie im besonderen der Einzigartigkeit der Struktur
unserer Gemeinschaft in den zehn Bistumskantonen Rechnung. Öffentlich-rechtliche Körperschaften stehen
in einem besonderen Rechtsverhältnis zur römisch-katholischen Kirche.
Aber es gibt nur eine Kirche,
es gibt nicht zwei römisch-katholische Kirchen wegen dieser originellen und einmaligen Konstellation.
Die Landeskirche funktioniert nach staatlichem Recht, ist aber darauf hingeordnet, das Leben der römisch-katholischen
Kirche zu fördern.
Mit dieser respektvollen Formulierung wird ausgedrückt, daß die Landeskirche nicht
für sich allein und selbst Kirche ist, sondern eingebunden ist in die Bistumskirche von Basel.
Wir alle
verstehen uns, und das ist eine starke Verbindung für unser Engagement im Dienst an den Glaubenden im
Kanton Basel-Landschaft und darüber hinaus natürlich im Dienst am Bistum Basel der übrigen neun Bistumskantone
und darüber hinaus im Dienst an der katholischen Kirche auf der weiten Welt.
Das bringt zum Ausdruck,
wie groß unsere Verantwortung ist und wie sehr wir mit dem, was uns anvertraut ist, sorgfältig umzugehen
haben und niemals, auf keinen Druck hin, das uns Anvertraute einfach aufs Spiel setzen wollen.
Wie es
um unsere Kirche stehen kann, zu was sich etwas entwickeln kann, zeigt dramatisch
die Schlagzeile der
Sonntagszeitung, die wir gestern überall auf den Aushängern mit Konsternation zur Kenntnis nehmen mußten:
das Bistum droht… der Bischof droht…
Es ist ein letztes schreckliches Beispiel, wie man mit unserer
Kirche verfährt und wie haltlose Behauptungen auf Aushängern und in Schlagzeilen die Menschen in unserem
Land und ganz besonders in unserem Bistum verwirren.
Es ist ein besonders absurdes Beispiel einer Manipulation,
und wir werden die Sache nicht auf sich beruhen lassen – ob wir hier wohl einmal Chancen haben, rechtliches
Gehör zu erhalten?
Was Sie heute Abend hier beraten und wie Sie es tun, kann ein Beitrag dazu sein.
Wir wissen das zu schätzen.
Das Bistum droht nicht… und hat nie gedroht! Alles Weitere ist unserem
heutigen Communiqué zu dieser schädlichen Schlagzeile „das Bistum droht“ zu entnehmen.
So bleibt schließlich
die Erklärung, daß wir heute Abend hier nichts anderes tun können, als das, was Sie beschließen, entgegenzunehmen.
Was immer Sie aber beschließen, wird von Bedeutung für die Zukunft des Zusammenwirkens zwischen Bistum
und Landeskirche Basel-Landschaft sein.
Sie haben eine große Verantwortung.
Wir haben Respekt vor Ihrer
Verantwortung.
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